Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Beachtung mehrerer Abgrenzungsmerkmale nebeneinander

Rn. 140g Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für sämtliche Abgrenzungsfragen gelten die nun einheitlichen Umsatzgrenzen des R 15.5 Abs 11 EStR 2012. Ob diese Grenzen eingehalten werden, ist nur für zwei Tätigkeitsbereiche zu prüfen, und zwar Handel: für den Absatz eigener Erzeugnisse und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (R 15.5 Abs 3–8 EStR 2012), und Dienstlei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Binnenfischerei, Teichwirtschaft

Rn. 42a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Zur Binnenfischerei gehört die Fischerei sowohl in stehenden als auch in fließenden Gewässern einschließlich der Kanäle, wobei es ohne Bedeutung ist, ob die Fischereiberechtigung dem Inhaber des Fischereibetriebs als Ausfluss seines Grundeigentums zusteht oder als selbstständiges besonderes Recht ausgeübt wird oder auf einer sonstigen Nutzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gutschrift

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gutschrift auf dem Empfängerkonto: Eine Gutschrift auf einem Konto des Empfängers führt unabhängig von der Wertstellung, vgl BFH v 17.08.2013, V R 12/22, BStBl II 2024, 79 zur Vereinnahmung iSd § 13 UStG; BFH v 09.05.1984, VI R 63/80, BStBl II 1984, 560; FG Hessen v 17.10.2001, 13 K 4248/97, EFG 2002, 245, stets zum Zufluss beim Empfänger und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Sachliche Segmentierung

Rn. 282 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Grundsätzlich ist die jeweilige zu beurteilende verlustbringende Aktivität einheitlich iS einer sog Beurteilungseinheit zu betrachten. Diese kann entweder den gesamten Betrieb erfassen, sie kann sich jedoch auch auf einen selbstständigen Teilbereich, der nicht lediglich Hilfs- oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit umfasst, beschränk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Objektbezogenheit

Rn. 141c Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Dreijahreszeitraum ist nach Auffassung der FinVerw objektbezogen und beginnt demzufolge bei einem Wechsel des Betriebsinhabers nicht neu zu laufen (R 15.5 Abs 2 S 5 EStR 2012); dem kann mE nur für die im Rahmen § 6 Abs 3 EStG (unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Todesfall) übergegangenen sowie für die gemäß § 24...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wegfall der Voraussetzungen

Rn. 61 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ändern sich die (persönlichen und/oder sachlichen) Verhältnisse bei den Mitgliedern oder Gesellschaftern der Tierhaltungskooperation nach deren Gründung dergestalt, dass die Voraussetzungen des § 13b Abs 1 Nr 1 Buchst a–d EStG nicht mehr erfüllt sind, erzielt die Tierhaltungskooperation keine Einkünfte aus LuF mehr, sondern solche aus Gewerb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gemeinschaftliche Jagdbezirke

Rn. 46d Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bilden die luf genutzten Grundflächen keinen Eigenjagdbezirk (Streubesitz bzw nicht ausreichende Flächen für die Bildung einer Eigenjagd), werden sie gem § 8 BJagdG zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (sog Gemeindejagd) zusammengefasst; das Jagdrecht steht dann der aus den verschiedenen Grundstückseigentümern gebildeten Jagdgenossenschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Ende der Buchführungspflicht

Rn. 169 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Eine einmal (zu Recht) bestehende Buchführungsverpflichtung endet nicht von selbst; es bedarf vielmehr zusätzlich einer entsprechenden Feststellung durch die FinBeh. Diese muss eindeutig zu erkennen geben, dass sie die Voraussetzungen der Buchführungspflicht nicht mehr für gegeben hält und demgemäß den Wegfall der Buchführungspflicht eintre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Der Einschlag und seine Folgen

Rn. 9g Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ob ein Holzeinschlag gleichzeitig zu einer Buchwertminderung führt, hängt letztendlich von der Art und dem Umfang des Einschlags ab. Regelmäßig erforderliche Durchforstungsmaßnahmen (während der Umtriebszeit, also in der sog Vornutzungsphase) führen grundsätzlich zu keinem Bestandsabgang bzw zu einer Wertminderung des fortbestehenden Bestands...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Übergang der Buchführungspflicht

Rn. 171 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gem § 141 Abs 3 AO geht eine beim Rechtsvorgänger rechtswirksam begründete Buchführungsverpflichtung auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen zur Bewirtschaftung als Eigentümer (durch Kauf, Erbfall, vorweggenommene Erbfolge) oder Nutzungsberechtigter (durch Pacht, Wirtschaftsüberlassung, Einbringung in eine PersGes usw) übernimmt; ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 209 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auch – und insbesondere – in der LuF wird der Generationenwechsel häufig durch das Rechtsinstitut des Nießbrauchs vorbereitet. Der Nießbrauch stellt regelmäßig den ersten Teilschritt einer Unternehmensnachfolge dar; durch ihn werden Vermögen und Nutzungsmöglichkeit getrennt und erst später dann – durch dessen Beendigung – wieder zusammengef...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Damnum

Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.10.2003, BStBl I 2003, 546 (Geschlossene Fonds: Neuregelung 2003); BMF v 05.04.2005, BStBl I 2005, 617 (Anwendungszeitpunkt einzelner Gesetzesänderungen aufgrund des Richtlinien-UmsetzungsG); BMF v 15.12.2005, BStBl I 2005, 1052 (Anwendung des § 11 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 EStG auf Damnum und Disagio). Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Damnum (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Liebhaberei zwischen zwei Erwerbsphasen

Rn. 296 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ebenso wie ein zunächst mit Gewinnerzielungsabsicht unterhaltener Betrieb bei Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht in eine Liebhaberei hineinwächst (BFH v 15.05.2002, BStBl II 2002, 809), kann im umgekehrten Fall das spätere Entstehen einer Gewinnerzielungsabsicht den Wechsel von einer Liebhaberei in einen der Besteuerung unterliegenden Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft

Rn. 42b Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Aufzucht von Fischen für Binnenfischerei und Teichwirtschaft gilt nur dann als landwirtschaftlicher Betrieb, wenn unter Ausnutzung von Naturkräften Fische für die menschliche Ernährung erzeugt werden, wobei diese Erzeugung sowohl in künstlichen Behältern (aus Glas, Beton, Stahl oder Kunststoff), welche sich zB auch in Hallen befinden kö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Segmentierung

Rn. 282a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Von nicht geringerer Bedeutung als die Frage, inwieweit einzelne Betätigungen innerhalb eines Gesamtbetriebs isoliert betrachtet und demzufolge als Liebhaberei behandelt werden können, ist das Problem, auf welchen zeitlichen Horizont abzustellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage ist von entscheidender Bedeutung, ob maßgeblich auf die v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) (Rück-)Wandel vom Gewerbe zur Landwirtschaft

Rn. 141d Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die vorstehenden Ausführungen gelten für den Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum luf-Betrieb entsprechend (R 15.5 Abs 2 S 6 EStR 2012); auch hier ist also entweder das Abwarten des dreijährigen Beobachtungszeitraums erforderlich, oder aber der gewerblich Tätige entschließt sich zu einer schlagartigen Änderung der Verhältnisse (zB bei ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Jahresumsatz (§ 141 Abs 1 S 1 Nr 1 AO)

Rn. 164 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die Umsatzgrenze beträgt (ab 01.01.2025) EUR 800 000 (vorher: EUR 600 000); dabei ist vom Umsatz im Kj und nicht vom abweichenden Wj auszugehen. Die genannte Umsatzgrenze ist nach den Vorschriften des § 19 Abs 3 S 1 UStG zu ermitteln (Berechnungsmethodik des Gesamtumsatzes für Kleinunternehmer). Pauschaliert der LuF seine Umsätze nach § 24 U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Herstellungszeitpunkt der Tiere

Rn. 257 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ein Tier ist fertiggestellt, wenn es ausgewachsen ist. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt bei männlichen Zuchttieren der Zeitpunkt, in dem sie zur Zucht eingesetzt werden können, während dieser bei weiblichen Zuchttieren mit Vollendung der ersten Geburt vorliegen soll (BFH v 09.12.1988, BStBl II 1989, 244). Eine Sau ist fertiggestellt, wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Geldwerter Vorteil

Werden WG zur Nutzung überlassen, ist für den Zufluss die Möglichkeit der tatsächlichen Nutzung maßgebend, BFH v 19.08.2004, VI R 33/97, BStBl II 2004, 1076; vgl auch BFH v 16.12.1992, I R 32/92, BStBl II 1993, 399 zu einem unentgeltlichen Wohnrecht sowie BFH v 26.08.1993, I R 44/92, BFH/NV 1994, 318; FG Münster v 02.07.2013, 11 K 4508 11 E, EFG 2013, 1659 zur Nutzung einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Märkle/Hiller, Die ESt bei LuF, 12. Aufl 2019; Agatha/Eisele/Fichtelmann/Schmitz/Walter, Besteuerung der LuF, 11. Aufl 2023; Felsmann/Pape/Giere/König/Wiegand, Einkommensbesteuerung der LuF, Loseblattwerk; Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Loseblattwerk. Verwaltungsanweisungen: R 13.1–13.6 EStR 2012; H 13.1–H 13.5 EStH 2024; BMF v 18.05.2018, BStBl I 2018, 689 (Ertragsteuerl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wohnungsrecht

Lebenslängliches, unentgeltliches, obligatorisches Wohnungsrecht fließt dem ArbN monatlich in Höhe der ersparten ortsüblichen Miete zu, BFH v 22.01.1988, VI R 135/84, BStBl II 1988, 525: Überträgt der ArbG dem ArbN das Grundstück zu einem wegen des Wohnungsrechts geminderten Preis, fließt dem ArbN der restliche Kapitalwert als Lohn (geldwerter Vorteil) zu, BFH v 22.01.1988, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 286 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ausgehend von dem vorstehend Gesagten lassen sich die zu beurteilenden luf Betriebe hinsichtlich der Frage der Liebhaberei dem Grunde nach zwei Fallgruppen (mit jeweiligen Untergruppen) zuordnen. In die erste Fallgruppe sind diejenigen Betriebe einzureihen, welche nach der Art (Struktur) des Betriebes schlechthin keine Erwirtschaftung eines ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nebenbetrieb

Rn. 142 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Während bislang nur zwischen zwei Arten von Nebenbetrieben unterschieden wurde, nämlich den Be- und Verarbeitungsbetrieben (zB Sägewerk zu einem Forstbetrieb oder eine Kartoffelbrennerei zu einem landwirtschaftlichen Betrieb) und den Substanzbetrieben, kann nun nach R 15.5 Abs 3 EStR 2012 folgende Klassifikation (vier Arten der Nebenbetrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Buchführungspflicht nach außersteuerlichen Gesetzen, insb nach § 140 AO

Rn. 162 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Durch die Vorschrift des § 140 AO werden außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften, die auch für die Besteuerung von Bedeutung sind, für das Steuerrecht nutzbar gemacht. Für einen LuF kommen hier insb die allg Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften des Handelsrechts sowie diejenigen Aufzeichnungspflichten in Betracht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Ausschluss besonders wertvoller Tiere vom Ansatz nach Richtwerten bzw von der Gruppenbewertung

Rn. 259 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Besonders wertvolle Tiere, zB Zuchttiere wie Zuchthengste und Zuchtbullen, Turnier- und Reitpferde, sind grundsätzlich einzeln anhand einer betriebsindividuellen Wertermittlung oder mit aus vergleichbaren Musterbetrieben abgeleiteten Werten zu bewerten; der Ansatz von AK/HK nach Richtwerten der FinVerw scheidet ebenso aus wie auch eine Grup...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betriebsvermögenseigenschaft der Beteiligung

Rn. 74 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Beteiligung an der Kooperation (an einer Genossenschaft sowie Mitunternehmerschaft, nicht dagegen die Mitgliedschaft an einem Verein, s Kreckl in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kap 7 Rz 8 (07/2024)) stellt beim einzelnen beteiligten Landwirt nur dann notwendiges BV dar, wenn zwischen der Tierhaltungsgemeinschaft und dem Einzelbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gesamtgläubiger

Zahlung an einen Gesamtgläubiger, § 428 BGB, bedeutet (anteiligen) Zufluss bei allen, jedenfalls dann, wenn sie einverstanden sind, dass an einen von ihnen gezahlt wird, BFH v 10.12.1985, VIII R 15/83, BStBl II 1986, 342; so auch BFH v 22.03.1988, VIII R 289/84, BStBl II 1988, 880. Dazu s "Bruchteilsgemeinschaft" und s "Gesamthandsgemeinschaft". Zufluss spätestens mit Erfüll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Wahlrecht zur Betriebsaufgabe

Rn. 205 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Der Abschluss eines WÜV zeitigt beim Überlassenden – mit Ausnahme des Umstandes, dass er keine Pachteinnahmen, sondern Unterhaltsleistungen von Seiten des Nutzungsberechtigten erhält – dieselben Rechtsfolgen wie ein Pachtvertrag. Folglich besteht beim Nutzungsüberlassenden weiterhin ein (ruhender) luf Betrieb, solange er die Betriebsaufgabe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Keine Möglichkeit der Erwirtschaftung von Gewinnen

Rn. 287 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wie in Rn 8 ausgeführt (s Rn 8), werden ertragsteuerlich an das Vorhandensein eines Betriebs der Landwirtschaft nur geringe flächenmäßige (wie auch sonstige) Anforderungen gestellt; nach Auffassung der FinVerw soll aus Vereinfachungsgründen ein landw Betrieb jedoch erst anzunehmen sein, wenn die selbstbewirtschaftete Fläche mehr 3 000 qm be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Rechtsbehelfe

Rn. 168 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sowohl die Feststellung als auch die Mitteilung stellen jeweils für sich gesehen einen VA iSd § 118 AO dar (BFH v 23.06.1983, BStBl II 1983, 768); werden sie miteinander verbunden (wie regelmäßig der Fall), bilden sie einen einheitlichen, mit dem Rechtsbehelf "Einspruch" anfechtbaren VA. Da der Einspruch die Buchführungspflicht nicht außer ...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 11.1 Zuwendung an Arbeitnehmer

Die Übernahme der Pauschalsteuer ist aus Sicht des pauschalierenden Steuerpflichtigen Teil der Zuwendung an den Zuwendungsempfänger. Sie teilt damit im Hinblick auf den Betriebsausgabenabzug das steuerliche Schicksal der Sachzuwendung. Die Pauschalsteuer ist folglich als Betriebsausgabe abziehbar, wenn der Empfänger der Zuwendung Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gruppenunfallversicherung

Erhält der ArbN Leistungen aus einer durch Beiträge seines ArbG finanzierten Gruppenunfallversicherung, die ihm keinen eigenen unentziehbaren Rechtsanspruch einräumt, so fließen dem ArbN im Zeitpunkt der Leistung die bis dahin entrichteten, auf den Versicherungsschutz des ArbN entfallenden Beiträge als Arbeitslohn zu, jedoch der Höhe nach begrenzt auf die dem ArbN ausgezahlt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Überweisung

Bei Zahlung aufgrund eines Überweisungsauftrags ist die Ausgabe geleistet (Abfluss), wenn der (auch mündliche, telefonische) Auftrag der Bank zugegangen ist, sofern genügend Deckung (ggf Kreditrahmen) gegeben ist, andernfalls mit der Lastschrift, BFH v 06.03.1997, IV R 47/95, BStBl II 1997, 509; BFH v 24.08.2004, IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49; BFH v 02.08.1988, VIII R 18/80, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Erleichterungen

Rn. 170 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die in § 148 AO angesprochene Bewilligung von Erleichterungen beinhaltet auch die (vorübergehende) Befreiung von einer an sich nach § 141 Abs 1 S 1 Nr 1 bzw 5 AO bestehenden Buchführungsverpflichtung, wenn das Überschreiten auf außergewöhnliche sachliche Umstände (zB Grundstücksverkauf, hohe außerordentliche Holznutzungen, Zahlung einer ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelveranlagung im letzten Veranlagungszeitraum des Betrachtungszeitraums

Rn. 82 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird im letzten VZ des Betrachtungszeitraums eine Einzelveranlagung durchgeführt, erfolgt für Zwecke der Berechnung der Tarifermäßigung für vorangegangene Zusammenveranlagungen eine Aufteilung der Steuerschuld gem §§ 268 ff AO. Die jeweiligen Einkünfte der Ehegatten/Lebenspartner sind unabhängig von der Veranlagungsart im jeweiligen VZ des S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehen der Milchreferenzmenge; Rechtsentwicklung

Rn. 230 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mit Wirkung zum 02.04.1984 wurde allen Landwirten, die in den Kj 1981–1983 Milch produzierten und abgeliefert haben, Milchlieferrechte zugeteilt (Milch-GarantiemengenVO – MGVO – vom 25.05.1984, BGBl I 1984, 720). Mit Wirkung ab 25.09.1993 wurde die MGVO dahingehend geändert, als danach ab diesem Zeitpunkt die Milchreferenzmenge auch ohne gl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Herstellungskosten

Sie fließen ab, wenn sie gezahlt werden, BFH v 02.08.1988, VIII R 18/80, BFH/NV 1989, 307 zu Anzahlungen auf ein Sperrkonto; das gilt zB bei Aufwendungen für nicht verwirklichte Bauvorhaben, BFH v 08.09.1999, IX R 75/95, BStBl II 1999, 20 zu 2. Aufwendungen müssen tatsächlich erbracht sein; BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830 bei Konkurs des Unternehmers. Soweit si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Der Zuwendungsnießbrauch

Rn. 210d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der zivilrechtliche Eigentümer des luf Betriebs zugunsten eines Dritten (regelmäßig der zukünftige Hoferbe) den Nießbrauch, wobei er sich das Eigentum am Hof zurückbehält. Auch in diesem Falle entsteht neben dem bereits vorhandenen Betrieb beim Eigentümer ein weiterer in der Hand des Nießbrauchers (BFH v ...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / Lohnsteuer

1 Pauschalierung unabhängig von der Rechtsform Die Pauschalierung kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Betriebe gewerblicher Art) durchgeführt werden. Sie kann nur vom Zuwendenden selbst vorgenommen werden. Dagegen ist bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts jeder Betrieb ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Liebhaberei als neue Tatsache iSd § 173 AO

Rn. 291a Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Sind die Veranlagungen unter Einschluss eines Verlustes aus LuF bestandskräftig, kann in bestimmten Fällen gleichwohl eine Änderung dieser Bescheide nach § 173 Abs 1 S 1 Nr 1 AO in Betracht kommen. Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen iSd Norm sind alle Umstände, die für Abgrenzung "Einkunftserzielung/Liebhaberei" von Bedeutung sind (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die betragsmäßige Begrenzung des Zukaufs

Rn. 144e Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Umsatz aus den Verkäufen von fremden Erzeugnissen (s Rn 144c) und gewerblichen Erzeugnissen (s Rn 144d) darf per Saldo im Zusammenhang mit den übrigen Handelstätigkeiten die Grenze von R 15.5 Abs 11 S 1 EStR nicht überschreiten. Diese dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten, sind nur dann typisierend der LuF zuzurechnen, wenn die Umsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Belegschaftsaktie

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Überlässt der ArbG eigene Aktien an ArbN zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis, fließt dem ArbN am Übergabetag ein geldwerter Vorteil der Differenz zwischen dem gezahlten Entgelt und dem Börsenkurs zu, BFH v 16.11.1984, VI R 39/80, BStBl II 1985, 136. Auch wenn ein zeitweiliges obligatorisches Veräußerungsverbot besteht, erfolgt ein Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Krytpo-Token

Verwaltungsanweisung: BMF v 10.05.2022, BStBl I 2022, 668 Rz 89 (Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token). Token, die als Sachbezug einzuordnen sind, fließen dem ArbN regelmäßig im Zeitpunkt der Einbuchung in die Wallet zu. Der Zufluss der Token soll nach Auffassung des BMF bei der Einbuchung in die Wallet jedoch frü...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 12 Frist zur Wahlrechtsausübung

Für die Ausübung des Wahlrechts in beiden Pauschalierungskreisen gelten unterschiedliche zeitliche Fristen.[1] 12.1 Zuwendung an Arbeitnehmer Für den Personenkreis der Arbeitnehmer als Zuwendungsempfänger kann die Entscheidung zur Pauschalbesteuerung längstens bis zur Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung erfolgen, also längstens bis zum 28.2. des Folgejahres.[1] 12.2 Zuwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 190 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Pachtverträge zwischen Angehörigen (über einen ganzen luf Betrieb oder Einzelflächen) sind häufig anzutreffen; sie sind anders als Pachtverträge mit Dritten grundsätzlich nicht bei den zuständigen (Landwirtschafts-)Behörden anzeigepflichtig (§ 3 Abs 1 Nr 2 LandpachtverkehrsG v 08.11.1985, BGBl I 1985, 2075), sodass ein Nachweis über das Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorgehensweise

Rn. 139a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die nachstehende Kommentierung der Abgrenzung der Landwirtschaft vom Gewerbe folgt vom Aufbau her der Strukturierung der R 15.5 EStR 2012; dies deshalb, weil so relativ einfach das in den Richtlinien Ausgeführte in der Kommentierung vertieft werden kann und so wohl am ehesten eine in sich schlüssige und inhaltlich vollständige Abhandlung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zu beurteilende Sachverhalte

Rn. 140a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Für die Frage, welche Betätigungen eines Land- und Forstwirts im Einzelnen den Einkünften aus LuF bzw aus Gewerbebetrieb zuzuordnen sind, ist zunächst einmal zu untersuchen, was überhaupt eine LuF im ertragsteuerlichen Sinn kennzeichnet. Erst wenn man sich hierüber Klarheit verschafft hat, kann entschieden werden, welche Betätigungen eines...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Genossenschaft

Nach BFH v 21.07.1976, I R 147/74, BStBl II 1977, 46 liegt bzgl der Gutschriften, die eine Genossenschaft den Geschäftsguthaben ihrer Genossen nach Erhöhung der Geschäftsanteile aus ihren offenen Rücklagen gutschreibt, kein Zufluss vor (vgl § 22 GenG aF). Hingegen ist dann ein Zufluss gegeben, wenn damit Genossen von der Verpflichtung zur Zahlung auf ihre Geschäftsanteile be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtliche Grundlagen

Rn. 232 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Gewährung von EU-Direktzahlungen fordert ua, dass die sog Cross-Compliance-Vorgaben eingehalten werden; hierzu gehört (ab 2015) auch, dass der Landwirt vorhandene Dauergrünlandflächen nicht (mehr) in Ackerland umbricht. Dieses Umbruchverbot ergibt sich speziell aus den von einzelnen Bundesländern erlassenen DauergrünlanderhaltungsG/-VO ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung nach allgemeinen Grundsätzen

Rn. 148a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Dem Grunde nach stellt eine mietweise Überlassung von beweglichem AV bzw die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte ohne eine Verbindung des jeweiligen überlassenen WG zu einem luf BV eine gewerbliche Betätigung dar. Eine solche Verbindung zu einem luf BV liegt regelmäßig nur vor, wenn die eigenbetriebliche Nutzung der überlassenen WG i...mehr