Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.6 Erwerbsobliegenheit

Grundsätzlich muss eine volljährige Person selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und die Grundbedürfnisse aus der Verwertung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere der eigenen Arbeitskraft, befriedigen.[1] Folglich wird angenommen, dass eine volljährige, arbeitsfähige Person die Kosten der eigenen Lebensführung selbst erwirtschaften kann.[2] Wenn ei...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.6 Umrechnung der Einkünfte und Bezüge

Nicht auf Euro lautende Beträge sind entsprechend dem für Ende September des Jahres vor dem Veranlagungszeitraum von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Referenzkurs umzurechnen (für den VZ 2025 gilt der Referenzkurs September 2024).[1]mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.6.3 Steuerliche Behandlung

Die grundsätzliche steuerliche Behandlung der Versorgungseinrichtung richtet sich danach, ob sie eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Direktversicherung ist. Sieht der Tarifvertrag einen Sicherungsbeitrag vor, ist dieser vereinbarte Beitrag des Arbeitgebers in der Einzahlung steuerfrei, soweit er nicht unmittelbar einem Arbeitnehmer gutgeschrieben wird.[1]mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.5.3 Steuerliche Behandlung

Pensionsfonds sind nicht körperschaftsteuerbefreit. Nach § 4e EStG sind die Arbeitgeberbeiträge an den Pensionsfonds als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit sie auf einer festgelegten Verpflichtung beruhen oder der Abdeckung von Fehlbeträgen beim Pensionsfonds dienen.mehr

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Telekommunikationsleistungen / 4 Barlohnumwandlung steuerrechtlich zulässig

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass auf einen bestimmten, künftigen Barlohnbetrag verzichtet wird, z. B. zugunsten der leihweisen Überlassung eines PCs, Notebooks oder Smartphones. Die Steuerfreiheit[1] hängt nicht davon ab, dass die Vorteile aus der privaten Nutzung der betrieblichen Datenverarbeitungs- oder Telekommunikationsgeräte sowie der Überlassung v...mehr

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bAV: Durchführungswege / 5.3 Direktzusage und Unterstützungskasse

In der Praxis wird die betriebliche Versorgung oft über mehrere Gestaltungsformen abgewickelt. Die verschiedenen Vorteile alternativer Durchführungswege können so miteinander kombiniert werden. Wird z. B. eine Unterstützungskasse eingesetzt, so liegt ein Vorteil in der Finanzierungsflexibilität, mit der das Unternehmen die Zuwendungen in Anlehnung an die jeweilige Ertragslag...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.3 Keine Opfergrenze, aber verfügbares Nettoeinkommen als Obergrenze

Bei einer bestehenden Haushaltsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft) ist die Opfergrenze nicht anzuwenden.[1] Wenn zusammenlebende Partner eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft bilden und daher gemeinsam wirtschaften, ist von einer gleichmäßigen Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zwischen dem verdienenden und dem bedü...mehr

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Telekommunikationsleistungen / 3 Steuerfreie Nutzung betrieblicher Software

Steuerfrei sind auch die zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogramme, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt.[1] Hierzu gehören z. B. Betriebssysteme und Virenscanner sowie Office-Lösungen für Smartphones. Typisch ist auch die unentgeltlich oder verbilligte Überlassung sog. Home-use-Programme, bei denen der Arbeitgeber mit einem Softwareanb...mehr

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Telekommunikationsleistungen / 5 Steuerfreier Auslagenersatz aufgrund Einzelnachweis

Voraussetzung für die Steuerfreiheit von Auslagenersatz ist grundsätzlich der Einzelnachweis der verauslagten Beträge. Ausnahmsweise kann auch ein pauschaler Auslagenersatz steuerfrei gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass er regelmäßig geleistet wird und der Arbeitnehmer die entstandenen Aufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten im Einzelnen nachweist.[...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.5 Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens

Dem Nettoeinkommen[1] der jeweiligen Elternteile der Haushaltsgemeinschaft ist, wie oben bereits dargelegt, das anteilige Kindergeld hinzuzurechnen. Im nächsten Rechenschritt werden die Nettoeinkommen addiert, und dann das gemeinsame Nettoeinkommen gemindert um den Mindestunterhalt für das Kind oder die Kinder. Der verbleibende Betrag ist das verfügbare Nettoeinkommen des Haus...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.1 Direktzusage

Der Arbeitgeber sagt bei der Direktzusage (Pensionszusage) dem Arbeitnehmer zu, unmittelbar Leistungen der bAV zu erbringen [1], ohne sich eines Versorgungsträgers zur Erfüllung der Zusage zu bedienen. Hat der Arbeitgeber die Pensionszusage schriftlich erteilt, kann er zur Finanzierung seiner Zusage Gewinn mindernde Pensionsrückstellungen bilden[2], die er in seiner Bilanz[3]...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.1.2 Steuerliche Behandlung

Hat der Arbeitgeber die Direktzusagen schriftlich erteilt, darf er mit steuerlicher Wirkung eine Pensionsrückstellung bilden.[1] Neben der Schriftform sind auch in Bezug auf die Widerrufsvorbehalte gewisse Kriterien zur Rückstellungsbildung zu beachten. So werden Vorbehalte zum freien Widerruf während der Anwartschaftszeit als steuerschädlich angesehen, während ein Vorbehalt...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.2.2 Steuerliche Behandlung

Unterstützungskassen sind steuerbefreit, sofern die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sowie §§ 1, 3 KStDV genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Rechtsfähigkeit der Kasse, formeller Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen, Beschränkung auf Zugehörige oder frühere Zugehörige des oder der Trägerunternehmen, Charakter einer sozialen Einrichtung (das bedeutet z. B., dass laufende ...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.3.2 Steuerliche Behandlung

Die Beiträge des Arbeitgebers für eine Direktversicherung sind im Jahr der Zahlung abzugsfähige Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Ertrag unabhängig davon, ob es sich um laufende Beiträge oder um Einmalbeiträge handelt. Dies gilt auch dann, wenn die Ansprüche aus der Versicherung beliehen oder abgetreten sind. Der Versicherungsanspruch aus einer Direktversiche...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.4.2 Steuerliche Behandlung

Die Befreiung einer Pensionskasse von der Körperschaftsteuer (sowie von der Vermögen- und Gewerbesteuer) ist von der Erfüllung der in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG festgelegten Voraussetzungen abhängig. Pensionskassen sind u. a. nur dann körperschaftsteuerbefreit, wenn es sich um eine Firmenpensionskasse handelt, die nur für Arbeitnehmer bestimmter Unternehmen offensteht. Auch bei P...mehr

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bAV: Durchführungswege / 3.5.2 Übertragung von internen Rückstellungen auf Pensionsfonds

Ein Ziel bei der Einführung des Pensionsfonds war es, den Arbeitgebern die Möglichkeit zu eröffnen, im Rahmen des § 3 Nr. 66 EStG unmittelbare Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds zu übertragen. Diese Möglichkeit wurde von den Arbeitgebern anfänglich eher zurückhaltend genutzt. Grund dafür ist u. a. der mit der Übertragung verbundene Kapitalbedarf, der durch die...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.8 Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen setzt voraus, dass der Unterhaltsempfänger bedürftig ist, d. h., er darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen. Die Finanzverwaltung betrachtet ein eigenes Vermögen bis zu einem Verkehrswert von 15.500 EUR als unschädlich.[1] Maßgeblich ist das Nettovermögen, d. h. der Wert der aktiven Vermögensgegenstände, vermindert um di...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich werden Unterhaltsleistungen an im Ausland ansässige Personen steuerlich genauso berücksichtigt wie Unterhaltsleistungen an im Inland ansässige Personen. Allerdings sind einige Besonderheiten bezüglich des Zahlungs- und Bedürftigkeitsnachweises, sowie der Prüfung der Erwerbsobliegenheit, zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzli...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.3.1 Unbare Zahlungen

Ab dem VZ 2025 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Zuwendungen in Form von Geld an unterhaltsberechtigte Personen nur noch berücksichtigt werden können, wenn die Zuwendungen per Überweisung auf das Konto der unterstützten Person geleistet wurden. Sachzuwendungen sind hiervon nicht betroffen.[1] Diese Neuregelung soll den Steuervollzug vereinfachen und verbessern, da die Geld...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.7.4 Mindestunterhaltsbedarf von Kindern

Mit seinem Urteil v. 17.12.2009 entschied der BFH[1], dass bei im gleichen Haushalt lebenden Partnern der Kindesunterhalt bei der Berechnung des verfügbaren Nettoeinkommens zu berücksichtigen ist. Das BMF[2] hat diesbezüglich Stellung genommen. Danach sind 3 Fallvarianten zum Kindschaftsverhältnis möglich, die jeweils unterschiedlich zu behandeln sind: a) Gemeinsames Kindmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Kumulation von Sonderabschreibung nach § 7b EStG und (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 5a EStG sowie von erhöhter Abschreibung nach § 7h, 7i EStG und degressiver AfA nach § 7 Abs 5 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Kein Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG und AfaA (§ 7 Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 289a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Frage eines möglichen Nebeneinanders von degressiver AfA nach § 7 Abs 2, 2a und 5a und AfaA folgende Übersicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Keine AfaA bei degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG (§ 7 Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 270 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu folgende Übersicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 305 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Wechsel von linearer AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur degressiven Absetzung nach § 7 Abs 2 EStG war und ist nicht zulässig (7 Abs 3 S 3 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bl) Keine Übernahme des Gebäudebegriffs iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG in § 7 Abs 5a EStG

Rn. 350a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5a EStG will den Mietwohnungsneubau fördern (s Rn 465b), so dass eine Bezugnahme auf "Wirtschaftsgebäude" keinen Sinn machen würde.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Wechsel von arithmetisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2a EStG zu geometrisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG oder umgekehrt?

Rn. 295u Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 EStG befasst sich nicht mit dem Wechsel zwischen der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG und der geometrisch-degressiven nach § 7 Abs 2 EStG. Nach hier vertretener Auffassung ist ein solcher Wechsel (mangels Ausschlussregelung in § 7 Abs 2, 2a oder 3 EStG) sowohl in die eine als auch in die andere Richtung theoretis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Der Wechsel von der lineare AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 5a EStG

Rn. 306d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieser Wechsel wäre unzulässig nach § 7 Abs 3 S 3 EStG, aber schon tatbestandlich ist dies nicht möglich, da § 7 Abs 1 S 6 EStG bewegliche WG des AV betrifft, § 7 Abs 5a EStG aber unbewegliche (Gebäude).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Maßgeblichkeit der Gebäudebegriffe in § 7 Abs 4 S 1 EStG auch für § 7 Abs 5 EStG?

Rn. 354 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Frage, inwieweit die Gebäudebegriffe aus § 7 Abs 4 EStG auch für § 7 Abs 5 Nr 2, 3 EStG (idF StandOG v 13.09.1993, BGBl I 1993, 1569) maßgeblich sind, ist zu unterscheiden: Unterscheidung zwischen Wirtschaftsgebäuden und sonstigen Gebäuden (§ 7 Abs 4 S 1 Nr 1 oder 2 EStG): auch für § 7 Abs 5 S 1 Nr 2, 3 EStG maßgeblich, ebenso nimmt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Wechsel von der (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG

Rn. 303 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Wortlaut des § 7 Abs 3 S 1 EStG erfasste/erfasst nur die lineare AfA in gleichen Jahresbeträgen, also nicht die Leistungs-AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG, die keine gleichen Jahresbeträge aufweist. Dennoch war/ist nach hier vertretener Auffassung ein solcher Wechsel von der (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG zur AfA nach § 7 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG

Rn. 303a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Rechtlich zulässig wäre auch nach mE ein Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2a EStG zur Leistungs-AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG, sofern deren Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, praktisch dürfte dies wohl ohne Bedeutung sein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (arithmetisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 306a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 S 3 EStG verbietet den Wechsel zu "fallenden" Jahresbeträgen. Wie unter s Rn 301a ausgeführt, handelt es sich nach hier vertretener Auffassung bei der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG um "fallende" Jahresbeträge, so dass ein Wechsel nicht zulässig ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 306 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Diesen Fall regelte § 7 Abs 3 S 3 EStG nicht, da er nur von der AfA in gleichen Jahresbeträgen spricht, und dies ist bei der Leistungs-AfA nicht der Fall. Dennoch war und ist § 7 Abs 3 S 3 EStG auf diesen Fall vom Sinn und Zweck her analog anzuwenden, dh, der Wechsel nicht zulässig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 5a EStG

Rn. 306c Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 S 3 EStG verbietet den Übergang in "fallende" Jahresbeträge, von denen § 7 Abs 5a EStG spricht, dh dieser Wechsel ist nicht zulässig. Abgesehen davon ist schon fraglich, ob eine solche Kombination wegen des Vorrangs der Gebäudeabschreibungsregelungen in Abs 4 ff überhaupt denkbar wäre.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Für die §-4-Abs-3-EStG-Rechnung und die Überschusseinkünfte (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 EStG ist für den BV-Vergleich einerseits und für die §-4-Abs-3-EStG-Rechnung bzw Überschussrechnung (die in § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 1 EStG auf § 7 EStG verweist) andererseits einheitlich auszulegen (BFH BStBl II 1979, 38), etwa für den Begriff der AK/HK, s Rn 113, 381. Auch für die Überschusseinkünfte enthält § 7 EStG (über § 9 Abs 1 S 3 Nr 7...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Das Größenmerkmal für §-4-Abs-3-EStG-Rechner (§ 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst c EStG aF)

ha) Allgemeines Rn. 107 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für Gewerbetreibende, Selbstständige oder LuF, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln, durfte der (je Betrieb zu ermittelnde, s Rn 82) Gewinn vor Inanspruchnahme des IAB nicht TEUR 100 überschreiten – eine Verschlechterung gegenüber der früheren Rechtslage, s § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst a Hs 2 EStG aF, bei der es darauf ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Nachweispflichten (§ 7 Abs 2 S 3 EStG iVm § 7a Abs 8 EStG)

Rn. 288 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 2 S 3 EStG verweist zum anderen auch auf § 7a Abs 8 EStG. Das bedeutet, dass (wie auch schon zur Zeit der (geometrisch-)degressiven Afa bei Anschaffung/Herstellung 2009/2010) die (geometrisch-)degressive AfA nur gewährt wird, wenn der StPfl diese WG in ein "besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis" aufnimmt, das Folgendes enthäl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Wechsel von der degressiven AfA nach § 7 Abs 2, 2a, 5a EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG

Rn. 302 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach hier vertretener Auffassung sind folgende Wechsel zulässig: Wechsel von der geometrisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2, 5a EStG zur linearen AfA (s Rn 298–301) Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2a EStG zur linearen AfA (s Rn 301a, 301b). Dies bezieht sich wegen des Wortlauts in § 7 Abs 3 S 1 EStG ("in gleichen Jahresbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Kumulation von Sonderabschreibung nach § 7b EStG und linearer AfA nach § 7 Abs 4 EStG

Rn. 418a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7b Abs 1 S 1 EStG sieht ausdrücklich vor, dass diese Sonderabschreibung neben der AfA nach § 7 Abs 4 oder 5a ESG zulässig ist. Somit steht einer Kumulation von linearer AfA nach § 7 Abs 4 und der Sonderabschreibung nach § 7b EStG nichts im Wege, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen eingehalten sind. Das würde in den ersten 4 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Investitionszeitraum (§ 7g Abs 3 S 1 EStG/§ 52 Abs 16 S 3–5 EStG in den verschiedenen Gesetzesfassungen)

Rn. 175 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bezüglich des Investitionszeitraums (dieser soll den StPfl flexibel machen) ergibt sich Folgendes (s auch FM SchlH v 12.07.2021, VI 306-S 2183b-024, DStR 2021, 2202):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Kein Zwang zur (geometrisch-)degressiven Abschreibung nach § 7 Abs 5a EStG (§ 7 Abs 5a S 1 EStG)

a) Allgemeines Rn. 466s Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die (geometrisch-)degressive Abschreibung nach § 7 Abs 5a EStG ist nicht zwingend, der StPfl "kann" nach dieser Vorschrift vorgehen, muss aber nicht, indem er etwa nur linear nach § 7 Abs 4 Nr 2 Buchst a EStG abschreibt. b) Die begünstigte Maßnahme wird im Bereich des PV durchgeführt Rn. 466t Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG und Sonderabschreibungen (§ 7a Abs 4 EStG)

a) Der Grundsatz Rn. 289d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2a EStG und Sonderabschreibung verbietet grundsätzlich § 7a Abs 4 EStG, dh, neben der Sonderabschreibung ist nur die lineare AfA nach § 7 Abs 1 oder Abs 4 EStG zulässig (s § 7a Rn 49, 50 (Handzik)). b) Die Ausnahme Rn. 289e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ausnahmswei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (arithmetisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 306b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S Rn 307, nach hier vertretener Auffassung nicht zulässig mit Begründung wie bei s Rn 306a.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bk) Übernahme der Tatbestandsmerkmale in § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 350 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG (idF StandOG v 13.09.1993, BGBl I 1993, 1569) verweist auf "Gebäude iSd Abs 4 S 1 Nr 1 EStG". Der Begriff des Wirtschaftsgebäudes ist also auch für die degressive AfA nach § 7 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG maßgeblich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Selbstständige Gebäudeteile (§ 7 Abs 5b EStG idF Art 1 Nr 2 Buchst c Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108 = § 7 Abs 5a EStG aF)

1. Allgemeines Rn. 467e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die bisherige Regelung in § 7 Abs 5a EStG aF verschiebt sich aufgrund der Einfügung eines neuen § 7 Abs 5a für die (geometrisch-)degressive Gebäude-AfA nach Abs 5b (Art 1 Nr 2 Buchst c idF Art 3 Nr 2 Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108 (s Rn 281b) in einen neuen Abs 5b. Eine inhaltliche Änderung ist damit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unterbliebener Steuerabzug (§ 36a Abs 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Steuerbefreite StPfl iSd § 44a Abs 7 EStG, bei denen kein Abzug vorgenommen wurde, oder StPfl, denen ein Abzug erstattet wurde, müssen, wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit nach § 36a Abs 1 bis 3 EStG nicht erfüllt sind, ihrem zuständigen FA gegenüber dies anzeigen und in Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs auf KapErt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der fortgeführte Buchwert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 3, 5 EStG, § 11d EStDV)

Rn. 151 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6 EStG, § 11d EStDV sehen folgende Fälle vor, in denen weder die AK/HK noch der (niedrigere) Teilwert die AfA-Bemessungsgrundlage bilden, sondern vielmehr (zwingend) der fortgeführte Buchwert des Rechtsvorgängers:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Besonderheiten gegenüber § 7a EStG

Rn. 228 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Von den gemeinsamen Vorschriften in § 7a EStG sind auf die Sonderabschreibung nach § 7g Abs 5 ff EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Rechtslage ab 01.01.2023 (= § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG nF)

Rn. 352a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das JStG 2022 (v 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) erhöhte für neue Wohngebäude den AfA-Satz von 2 % auf 3 % pa bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022 = ab 01.01.2023 (Art 4 Nr 1, 43 Abs 6 des Gesetzes). Der Gesetzgeber wollte damit eine "klimagerechte Neubauoffensive" starten (BT-Drs 20/3879 S 88; Kleinmanns, BB 2024, 555). Zur Neuregelung s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verlustentstehung/-erhöhung (§ 7g Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 148 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wie schon bei § 7g Abs 3 S 4 EStG aF steht dem IAB nicht entgegen, dass dadurch ein Verlust entsteht oder sich erhöht (§ 7g Abs 1 S 3 EStG). ME ist die Regelung lediglich klarstellend (glA Kulosa in Schmidt, § 7g EStG Rz 50 (44. Aufl 2025)).mehr