Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.10 Stückzahl der Wertpapiere (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG)

Rz. 25 Schließlich ist nach § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 8 EStG die Stückzahl der Wertpapiere, für die die Wertpapiersammelbank keine Dividendenregulierung vorgenommen hat, zu melden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5 Kapitalerträge/gebuchter Bestand (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 20 Nach § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Hs. 1 EStG ist die Summe der in einem Kj. am Zahlungstag gutgeschriebenen Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und 2 S. 4 EStG, die aufgrund eines gebuchten Bestands am Dividendenstichtag gutgeschrieben wurden. Zur Definition des "gebuchten Bestands" hat sich die Finanzverwaltung ausführlich geäußert: Danach ist für die Meldung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.9 Betrag der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 24 Nach § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG ist der Betrag der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer und den Betrag der einbehaltenen und abgeführten Zuschlagsteuern auf die Beträge nach § 45c Abs. 2 S. 1 Nrn. 3 und 4 anzugeben. Das ist der Betrag, der der nach Verrechnung von Gutschriften und Belastungen als Steuer auf die Erträge abgeführt wurde.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.7 Bezeichnung und die Internationale Wertpapierkennnummer der Wertpapiergattung (§ 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 14 Schließlich ist nach § 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG die Bezeichnung und die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) der Wertpapiergattung zu melden. Die ISIN besteht nach dem ISO 6166-Standard aus einem zweistelligen Ländercode, einem neunstelligen alphanumerischen Zeichen (NSIN) und einer einstelligen Prüfziffer (Beispiel: DE0007236101, Siemens AG).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.8 Saldo (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 23 Nach § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG ist der Saldo aus der Summe der gutgeschriebenen Kapitalerträge zuzüglich der Summe der gutgeschriebenen Kompensationszahlungen und der Summe der belasteten Kompensationszahlungen zu melden. Das ist der Betrag, der sich nach Saldierung aller Gutschriften mit den Belastungen ergibt.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.7 Belastete Kompensationszahlungen (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 22 § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG verpflichtet dagegen zur Meldung der Summe der in einem Kj. belasteten Kompensationszahlungen. § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG erfasst die Belastungen auf dem Kundenkonto, die nach dem "Record Tag" während der Kompensationsperiode zur Korrektur (Kompensation) für erhaltene Dividendenzahlungen oder Kompensationszahlungen gebucht werden.[1] Es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.6 Gutgeschriebene Kompensationszahlungen (§ 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 21 Die Summe der in einem Kj. gutgeschriebenen Kompensationszahlungen ist gem. § 45c Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG zu melden. Die Vorschrift erfasst laut Finanzverwaltung die Zahlungen, die dem Erwerber einer Aktie nach dem "Record Tag" während der Kompensationsperiode als Ersatzleistung (Kompensation) für die unterbliebene Gutschrift der Dividendenzahlung gutgeschrieben wurden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.6 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Wie auch § 45b EStG ist § 45c EStG entsprechend der Formulierung in § 45b Abs. 2 S. 1 Hs. 2 nur auf Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und 2 S. 4 EStG anwendbar.[1] § 45c EStG ist daher nur auf Kapitalerträge aus Dividenden auf depotverwahrte Aktien und beteiligungsähnliche Wertpapiere deutscher Emittenten anwendbar (vgl. auch § 45b, Rz. 16). Ausgenommen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.2 Praxisrelevante und verpflichtende Auslegungshinweise der Finanzverwaltung

Rz. 2 Folgende für die meldepflichtigen Stellen nach § 45b und § 45c EStG und die auszahlenden Stellen nach der Regelung in § 44 Abs. 1 S. 3 EStG verpflichtenden Auslegungshinweise [1] (vgl. dazu § 44, Rz. 17a) wurden von der Finanzverwaltung veröffentlicht: BMF-Schreiben v. 22.4.2025 zu "Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG"[2], Mitteilu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 45c EStG , der die sog. "Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der KapESt" regelt, wurde – wie auch § 45b EStG (vgl. § 45b EStG, Rz. 1) – durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] m. W. v. 9.6.2021 eingefügt (Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG). Die Norm sollte nach der ursprünglichen Konzeption ursprü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.2 Praxisrelevante technische Hinweise

Rz. 17 Für Meldungen über Depoterträge gem. § 45c Abs. 2 S. 1 und 2 EStG ist laut BZSt eine Meldung der Meldeart 22 (selbstständige Meldung) zu übermitteln. Kommunikationshandbuch (KHB) zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b (ausgenommen Abs. 9) EStG und des § 45c EStG (FM)[1] Für die Summenmeldung nach § 45c Abs. 2 S. 3 EStG ist eine Meldung der Meldeart 23 (selbststän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.8 Angaben im Falle der Abstandnahme vom Steuerabzug (§ 45c Abs. 1 S. 2 und 3)

Rz. 15 Nach § 45c Abs. 1 S. 2 EStG gilt § 45c Abs. 1 S. 1 EStG entsprechend für die Summe der gutgeschriebenen Kapitalerträge, bei denen ein Steuerabzug nicht oder nicht in voller Höhe vorgenommen wurde. Nach § 45c Abs. 1 S. 3 EStG sind zudem die Rechtsgrundlage für die Abstandnahme vom Steuerabzug und die darauf entfallenden Beträge anzugeben. Die Finanzverwaltung hat angew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5.1 Grundlagen

Rz. 5 Nach der ursprünglichen Konzeption des AbzStEntModG im Jahr 2021 sollten die Meldepflichten der §§ 45b und 45c EStG erstmals auf Kapitalerträge anwendbar sein, die dem Gläubiger ab 2025 zufließen (§ 52 Abs. 44c EStG i. d. F. des AbzStEntModG). Aus damaliger Sicht sollte den meldepflichtigen Stellen ein hinreichender Übergangszeitraum zur Implementierung des Meldesystem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5 Aufgabenzuschreibung für das BZSt/Steuerlicher Datenschutz (Abs. 4)

Rz. 28 Neben den nach § 45b Abs. 46 EStG übermittelten Daten können nach § 45c Abs. 4 EStG auch die nach § 45c Abs. 1 und 2 EStG übermittelten Daten zur Analyse der auf die Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer und für Analysezwecke im Hinblick auf Steuergestaltungen im Zusammenhang mit der Kapitalertragsteuer verarbeitet werden.[1] Diese Zweckbest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.4 Hintergrund der Norm

Rz. 4 § 45c EStG regelt in dem durch das AbzStEntModG eingeführte Steuerbescheinigungs­verfahren (geänderter § 45a, neue §§ 45b und 45c EStG) die Verpflichtung zur Übermittlung bestimmter "agreggierter Daten".[1] Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen diese Informationen der Finanzverwaltung zu Analyse- und Kontrollzwecken dienen.[2] Dadurch sollen für die Finanzverwaltung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Meldepflicht und Zeitpunkt der Meldung (§ 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5)

Rz. 8 Nach § 45c Abs. 1 S. 1 EStG hat "die die Kapitalerträge auszahlende Stelle", damit ist die auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG gemeint, dem BZSt bis zum 31.7. des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kj. die in den Nrn. 1 bis 5 aufgezählten Daten zu übermitteln. § 93c Abs. 1 Nr. 2 AO, der im Grundsatz eine Übermittlung von Daten nach amtlich vorge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Anwendbarkeit des § 93c AO (§ 45c Abs. 3)

Rz. 27 Nach § 45c Abs. 3 S. 1 EStG ist § 93c AO mit Ausnahme von dessen Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c und d und Nr. 3 entsprechend anzuwenden. Die von § 93c Abs. 1 S. 1 AO (Ende Februar des Folgejahres) abweichende Frist der Übermittlung ist bereits in § 45c Abs. 1 und 2 EStG selbst geregelt (31.7. des Folgejahres), vgl. Rz. 7. Damit gelten im Grundsatz die grundlegenden Vorschrift...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45c Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer

1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 § 45c EStG , der die sog. "Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der KapESt" regelt, wurde – wie auch § 45b EStG (vgl. § 45b EStG, Rz. 1) – durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] m. W. v. 9.6.2021 eingefügt (Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG). Die Norm sollte nach der ursprü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 EU-rechtliche Überlagerung

Rz. 3 §§ 45b und c EStG werden seit der Verkündung der EU-FASTER-Richtlinie im Januar 2025[1] EU-rechtlich überlagert und wurden daher durch das JStG 2024 bereits im Vorgriff an FASTER angepasst. Die Bundesregierung betont, dass die im Zuge der Umsetzung der FASTER-Richtlinie angepassten § 45b EStG und § 45c EStG unter anderem einen umfangreichen Katalog an Meldepflichten zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5.2 "FASTER"-Richtlinie

Rz. 6 Als Begründung für die Verschiebung der zeitlichen Anwendbarkeit des § 45c EStG von 2025 auf 2027 wird in der Entwurfsbegründung des JStG 2024 nur ausgeführt, dass § 52 Abs. 44c EStG i. d. F. des JStG 2024 den Anwendungszeitpunkt des an die FASTER-Richtlinie angepassten Meldestandard nach § 45b EStG bestimmt.[1] Dieser angepasste Meldestandard ersetze den im Zuge des A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick Rz. 1 § 45c EStG , der die sog. "Zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der KapESt" regelt, wurde – wie auch § 45b EStG (vgl. § 45b EStG, Rz. 1) – durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] m. W. v. 9.6.2021 eingefügt (Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG). Die Norm sollte nach der ursprünglichen Konz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Zeitlicher Anwendungsbereich

1.5.1 Grundlagen Rz. 5 Nach der ursprünglichen Konzeption des AbzStEntModG im Jahr 2021 sollten die Meldepflichten der §§ 45b und 45c EStG erstmals auf Kapitalerträge anwendbar sein, die dem Gläubiger ab 2025 zufließen (§ 52 Abs. 44c EStG i. d. F. des AbzStEntModG). Aus damaliger Sicht sollte den meldepflichtigen Stellen ein hinreichender Übergangszeitraum zur Implementierung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.1 Grundlagen

Rz. 16 § 45c Abs. 2 S. 1 EStG verpflichtet die Wertpapiersammelbank, dem BZSt je Wertpapiergattung und Kundendepot die Summe der am Bestandsstichtag gutgeschriebenen Kapitalerträge mitzuteilen. Konkret hat die inländische Wertpapiersammelbank dem BZSt bis zum 31. Juli des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kj. die in den Nrn. 1 bis 8 genannten Daten je Wertpapierga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.2 Praxisrelevante technische Hinweise

Rz. 9 Für die Meldungen über zusammengefasste Erträge gem. § 45c Abs. 1 EStG ist laut Finanzverwaltung eine Meldung der "Meldeart 21" (selbstständige Meldung) zu übermitteln.[1] Jede Meldung dieser Meldeart bezieht sich auf eine Wertpapiergattung (Bezeichnung und ISIN) und enthält ihre zusammengefassten Erträge je Zahlungstag. Im Vergleich zu anderen Meldearten gibt es somit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Meldepflicht der Wertpapiersammelbank (§ 45c Abs. 2)

3.1 Grundlagen Rz. 16 § 45c Abs. 2 S. 1 EStG verpflichtet die Wertpapiersammelbank, dem BZSt je Wertpapiergattung und Kundendepot die Summe der am Bestandsstichtag gutgeschriebenen Kapitalerträge mitzuteilen. Konkret hat die inländische Wertpapiersammelbank dem BZSt bis zum 31. Juli des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kj. die in den Nrn. 1 bis 8 genannten Daten j...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2 Meldepflichten der auszahlenden Stelle (§ 45c Abs. 1)

2.1 Meldepflicht und Zeitpunkt der Meldung (§ 45c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5) Rz. 8 Nach § 45c Abs. 1 S. 1 EStG hat "die die Kapitalerträge auszahlende Stelle", damit ist die auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG gemeint, dem BZSt bis zum 31.7. des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kj. die in den Nrn. 1 bis 5 aufgezählten Daten zu übermitteln. § 93c Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte: Überblick / 2 Einkommensteuer

Das Einkommensteuergesetz stellt an mehreren Stellen auf die "Betriebsstätte" ab. So unterliegen die Einkünfte aus einer inländischen Betriebsstätte der beschränkten Einkommensteuerpflicht.[1] Der Betriebsstättenbegriff hat auch Bedeutung bei der sog. Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Dort sind Einkünfte ausländischer Betriebsstätten im Rahmen des Betriebsvermögens...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter

Leitsatz Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nicht nach der sogenannten strengen Trennungstheorie, sondern nach der sogenannten modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln. Sachverhalt Streitig ist, ob die teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStGmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte: Überblick / 3.1 Allgemeines

Bedeutung hat der Betriebsstättenbegriff insbesondere für die Gewerbesteuer, die unmittelbar an die Begriffsauslegung des § 12 AO anknüpft. Danach erfordert eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 Satz 1 AO eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (sog. Verlustrückstellung) erfasst künftige, noch nicht realisierte Verluste. Ein Verlust aus einem schwebenden Geschäft droht, wenn sich Erträge und Aufwendungen aus demselben noch nicht abgewickelten Geschäft nicht ausgleichen, sondern im Saldo ein Verpflichtungsüberschuss besteht. Als Grundlage komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte: Überblick / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber definiert den Begriff der "Betriebsstätte" grundsätzlich steuerübergreifend in § 12 AO. § 12 AO definiert den Begriff der Betriebsstätte zwar allgemein und durch beispielhafte Aufzählung, er soll jedoch grundsätzlich für alle Steuerarten gelten. Gleichwohl muss der im jeweiligen Einzelsteuergesetz genannte Betriebsstättenbegriff immer in dem jeweilige...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Spenden / 2.4 Wirtschaftliche Belastung

Das Erfordernis der "Ausgabe" setzt eine Wertabgabe aus dem Vermögen des Spenders voraus, die zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führt.[1] In der Praxis wird es sich dabei in erster Linie um Geldzuwendungen handeln, die mit dem Nennbetrag anerkannt werden. Begünstigt sind aber auch Sachspenden, wobei private Gegenstände grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Drohverlustrückstellung / 3.5 Angeschaffte Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen können in Anschaffungsfällen auch in der Steuerbilanz zu passivieren sein. Das steuerliche Passivierungsverbot verbietet den Ansatz künftiger Risiken, bestimmt aber nicht, dass diese Risiken nach Realisierung nicht steuermindernd zu berücksichtigen sind. Eine Realisierung sog. Drohverluste tritt bei Veräußerung eines Unternehmens und Übernahme der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Rückstellungen für Abgaben und Steuern sind überwiegend für veranlagte Steuern, wie Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, zu bilden. Die Passivierung erfolgt in der Höhe, in der eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Soweit die Steuer einem Abzugsverbot unterliegt, ist die Gewinnauswirkung außerbilanziell zu neutralisieren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Spenden / Zusammenfassung

Begriff Spenden sind private Aufwendungen zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke im Inland und im EU-/EWR-Ausland. Sie können als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug ist begrenzt auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte mit Vortragsmöglichkeit für den übersteigenden Betrag in spätere Veranlagungszeiträume. Vergleichbare Kürzungsmöglichkeiten b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Spenden / 6 Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien

Für Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien sieht das EStG vorrangig eine Steuerermäßigung in Form eines progressionsneutralen Abzugs von der Steuerschuld vor.[1] Danach sind bis zu 1.650 EUR, bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartner bis zu 3.300 EUR begünstigt. Die Steuerermäßigung beträgt 50 % davon und wird von der Einkommensteuer abgezogen. Ein Sondera...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.3.1 Zeitpunkt

Zudem ist nun auch der Zeitpunkt, ab welchem eine Aufgabeerklärung wirkt, gesetzlich geregelt. In § 16 Abs. 3b EStG wurde die frühere Regelung der R 16 Abs. 5 EStR 2008 übernommen, wonach eine Aufgabeerklärung rückwirkend nur für maximal 3 Monate anzuerkennen ist. Damit ist der vom Verpächter gewählte Zeitpunkt für eine Betriebsaufgabe nur anzuerkennen, wenn die Aufgabeerklä...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.4 Pauschalwertberichtigung

Die Pauschalwertberichtigung berücksichtigt das allgemeine Kreditrisiko von Forderungen. Nach dem Vorsichtsprinzip sind alle vorhersehbaren Risiken in die Bewertung einzubeziehen. Die Pauschalwertberichtigung bemisst sich nach dem Gesamtbestand der Forderungen ohne einzelwertberichtigte Forderungen und ohne Umsatzsteuer, bei denen Ausfallrisiken zwar nicht detailliert bekann...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.6 Sonderfall: Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen

Die Unverzinslichkeit oder eine ungewöhnlich niedrige Verzinsung führt insbesondere bei langfristigen Forderungen zu einer Minderung des Teilwerts der Forderung. Ein gedachter Erwerber würde für unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen nicht den Nennwert bezahlen. Der Teilwert einer unverzinslichen Forderung entspricht grundsätzlich ihrem Barwert, der handels- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte: Überblick / 1.3 Unternehmerische Nutzung

Eine Geschäftseinrichtung oder Anlage dient der Tätigkeit des Unternehmens, wenn sie dazu bestimmt ist, den Unternehmenszweck zu fördern.[1] Darunter ist jede unternehmensbezogene Tätigkeit in, an oder mit der Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen. Ob eine Geschäftseinrichtung oder Anlage dem Unternehmen dient, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 2.1 Allgemeines

Forderungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. Teilwert zu bewerten. Sie sind typisches Umlaufvermögen, soweit es sich nicht um langfristige Ausleihungen handelt. Teilwertabschreibungen kommen insbesondere bei Forderungen mit zweifelhafter Zahlungsfähigkeit des Schuldners in Betracht. Handelsrechtlich gilt für Umlaufvermögen das s...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.2 Schleichende Betriebsaufgabe

In der Praxis trat immer wieder das Problem auf, den "richtigen" Zeitpunkt für die Besteuerung des Aufgabegewinns zu finden. Davon betroffen waren insbesondere verpachtete Betriebe, bei denen nach und nach die überlassenen wesentlichen Betriebsgrundlagen weggefallen sind. Das konnte durch eine Entnahme von Wirtschaftsgütern, deren Umgestaltung oder eine Ersatzbeschaffung dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 3 Verpachtung eines Teilbetriebs

Wird nicht der gesamte Betrieb, sondern ein Teilbetrieb (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG) verpachtet, ist hinsichtlich der gewerbesteuerlichen Rechtsfolgen zwischen Einzelunternehmer, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft zu unterscheiden. Verpachtet der Einzelunternehmer einen Teilbetrieb, endet insoweit seine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit. Dies gilt jedoch dann nicht, wen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Sonderfälle un... / 3 Forderungen außerhalb der Bilanz

Nicht bilanzierende Steuerpflichtige haben das Entgelt für Lieferungen und Leistungen erst mit dem Geldeingang als Betriebseinnahme (bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) oder als Einnahme, z. B. als Lohn, Mieteinnahme, zu versteuern. Wegen des sog. Zufluss- und Abflussprinzips weisen sie keine Forderungen und Verbindlichkeiten aus. Dies gilt auch für die Gewinnermittlu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte: Überblick / 5 Internationales Steuerrecht

Für den Bereich des internationalen Steuerrechts definiert Art. 5 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA)[1] den Begriff der Betriebsstätte, der in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Verwendung findet. Bei einer Betriebsstätte geht darum, dass die eigene unternehmerische Tätigkeit mit fester örtlicher Bindung ausgeübt wird ("Verwurzelung" des Unternehmens mit dem Ort ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Spenden / 2.4 Vertrauensschutz

Die Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ist Grundvoraussetzung für den Spendenabzug. Mit ihr bestätigt der Empfänger, die zugewendeten Beträge ausschließlich für seine satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. § 9 Nr. 5 Satz 13 GewStG bestimmt unter Verweis auf § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG und § 9 Abs. 3 Satz 1 KStG, dass der Zuwendende grundsätzlich auf die Richtigkeit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.5 Sonderfälle

Wird ein bereits bisher verpachteter Betrieb entgeltlich erworben, geht das vom Veräußerer zuvor in Anspruch genommene Verpächterwahlrecht nicht auf den Erwerber über. Der "Betrieb" gehört beim Erwerber zu dessen Privatvermögen; er erzielt aus der fortgeführten Verpachtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.[1] Anders hingegen, wenn ein im Ganzen verpacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / 2.4 Keine Aufgabeerklärung

Erfolgt hingegen keine Aufgabeerklärung, ergeben sich beim Verpächter des Betriebs keine Änderungen. Er erzielt weiterhin gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 EStG. Die verpachteten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Zu beachten ist aber, dass in wirtschaftlicher Hinsicht kein Betrieb im eigentlichen Sinne mehr vorliegt. Deshalb wird von der Finanzverwaltung z. B. kei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsverpachtung / Zusammenfassung

Begriff Wird die werbende Tätigkeit eines Betriebs eingestellt, hat dies grundsätzlich eine Betriebsaufgabe zur Folge. Sofern die Beendigung aber in der Weise erfolgt, dass der Betrieb an einen Dritten überlassen wird, kann der Sonderfall einer Betriebsverpachtung im Ganzen vorliegen. Das Steuerrecht sieht für solch eine Betriebsverpachtung , anders als im Fall einer Betrieb...mehr