Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuerbescheid

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Anpassung von F... / 2. Sachverhalt

A ist selbständig tätiger Allgemeinmediziner und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Überschussrechnung. Außerdem ist er als Kommanditist zu 20 % an der D-KG beteiligt. Ehefrau B betreibt eine Modeboutique und ist zu ¼ an einer Erbengemeinschaft beteiligt, die ein Mehrfamilienhaus vermietet. In ihrer Einkommensteuererklärung 2014 erklären die Eheleute folgende ...mehr

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Praxisfall: Anpassung von F... / b) Beteiligungseinkünfte Ehefrau

Die Beteiligungseinkünfte wurden von den Eheleuten in ihrer Einkommensteuererklärung 2014 mit 5.000 EUR angegeben und auch in der Höhe mit endgültigem Einkommensteuerbescheid 2014 vom 25.11.2015 veranlagt. Der nachfolgend erst am 15.6.2018 ergangene Feststellungsbescheid verpflichtete das Wohnsitz-FA zur Anpassung des Einkommensteuerbescheides an den Feststellungsbescheid (G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 4.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 855 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 506 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 5 Vollmacht

Rz. 20 [Empfangsvollmacht → Zeilen 35–41] Hier können Sie z. B. Ihren Steuerberater zur Entgegennahme Ihres Steuerbescheids bevollmächtigen oder sich den Steuerbescheid an eine von den Eintragungen in den Zeilen 12–15 abweichende Anschrift (z. B. Zweitwohnsitz) schicken lassen. Beachten Sie, dass die Eintragungen nur für den Einkommensteuerbescheid und eventuelle Änderungsbes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2021 ... / 1 Allgemein

Rz. 12 Wichtig Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden Der Hauptvordruck mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung, muss immer ausgefüllt werden. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift auf Seite 2 notwendig. Welche weiteren Formulare Sie außer dem Hauptvordruck noch benötigen, sehen Sie im Formularwegweiser auf einen Blick (→ Tz 7). →Rund um die Einkommensteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 398 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 399 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO

Leitsatz 1. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO ist zulässig, wenn ein Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung – entgegen der gesetzlichen Anordnung – die Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers nicht übermittelt, der Datensatz der Steuernummer einer Person zugeordnet wird, die nicht Versicherungsnehmer ist und der Veranlagungs‐S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.1.2 Anrechnung von Erwerbseinkommen bei selbständig Tätigen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 16 Erzielt der selbständige Tätige während des Bezuges von Übergangsgeld weiterhin Arbeitseinkommen (vgl. § 15 SGB IV), mindert sich das Übergangsgeld gemäß § 72 Abs. 1 Nr. 2 nicht um 100 %, sondern lediglich um 80 % des weiterhin erzielten Arbeitseinkommens. Eine Reduzierung des Kürzungsbetrages um 20 % des während der Maßnahme erzielten Arbeitseinkommens ist deshalb no...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.2 Bei selbständig Tätigen

Rz. 6 Bei selbständig Tätigen werden die Entgeltersatzleistungen aus dem Arbeitseinkommen berechnet, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt. Die einzelnen Rehabilitationsträger haben hier bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums folgende trägerspezifische Besonderheiten: Übergangsgeld der Rentenversicherung Bei selbständig Tätigen wird für die Berechnung des Übergangsgeld...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / f) Besonderheiten beim Arbeitnehmer (§ 171 Abs 15 AO)

Rz. 43 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Dritter (zB der ArbG) Steuern für Rechnung des Steuerschuldners (ArbN) einzubehalten und abzuführen hat, endet gemäß § 171 Abs 15 AO die Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner nicht vor Ablauf der gegenüber dem Steuerentrichtungspflichtigen geltenden Festsetzungsfrist. Im Falle einer LStAp folgt daraus: Die LStAp richtet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Anlaufhemmung

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 In bestimmten Fällen wird der Beginn der Festsetzungsfrist hinausgeschoben (Anlaufhemmung – § 170 Abs 2 AO). So beginnt die Frist in den Fällen, in denen eine > Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen ist wie zB bei der ESt (§ 56 EStDV) oder der LSt (§ 41a Abs 1 EStG), erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veranlagung 2020

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Stundung einer Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung für den VZ 2019 Wird der vorläufige Verlustrücktrag für 2020 im VZ 2019 durchgeführt, muss der StPfl in jedem Fall eine ESt-Erklärung 2020 abgeben. Unabhängig von den Regelungen des EStG und der AO wird dies daher durch die Sondervorschrift des § 111 Abs 5 EStG angeordnet. Für den Fall, dass...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides

Rz. 30 Muster 39.2: Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides Muster 39.2: Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/123/456/789 (Ehemann) und 23/234/789/456 (Ehefrau); Eheleute M. und F. Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unserer Mandanten beantragen wir die Änderung des Einkommensteue...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung

Rz. 52 Muster 39.5: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung Muster 39.5: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung An das Finanzamt Bonn-Außenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; Herr M. Müller, Maxstraße 35, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres o.a. Mandanten beantragen wir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist f...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 186 Im Beispielfall (siehe Rdn 110) besinnt sich das Finanzamt während des Prozesses eines Besseren. Es erlässt einen neuen Einkommensteuerbescheid, in dem es den Eheleuten Meyer in vollem Umfange Recht gibt. a) Alternative (1) Rz. 187 Das Finanzamt bleibt zwar starr in der Frage der Werbungskosten. Es erlässt aber einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018. Zu ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Alternative (1)

Rz. 187 Das Finanzamt bleibt zwar starr in der Frage der Werbungskosten. Es erlässt aber einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018. Zu Gunsten der Eheleute Meyer akzeptiert es nachträglich außerhalb des Prozesses Renovierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkommensteuer ermäßigt sich durch die Werbungskosten um 2...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Klagerücknahme

Rz. 200 Muster 39.17: Klagerücknahme Muster 39.17: Klagerücknahme An das Finanzgericht Köln Geschäftszeichen _____ In dem Finanzrechtsstreit Eheleute Meyer gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt nehmen wir die mit Schriftsatz vom _____ eingelegte Klage gegen den Einkommensteuerbescheid _____ vom _____ in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom _____ zurück. (Unterschrift)mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 74 Die Eheleute Walter und Gerda Schneider wurden für 2019 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Herr Schneider ist Gewerbetreibender und Frau Schneider erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Einkommensteuervorauszahlungen für 2019 waren zu niedrig bemessen, so dass eine erhebliche Einkommensteuerabschlusszahlung droht. Der Einkommensteuerbescheid 2019...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Klageerhebung zur Fristwahrung

Rz. 135 Muster 39.12: Klageerhebung zur Fristwahrung Muster 39.12: Klageerhebung zur Fristwahrung An das Finanzgericht Köln Klage der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Kläger – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt Bonn-Innenstadt, vertreten durch den Vorsteher – Bekla...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 16 In Abwandlung zum Ausgangsfall (siehe Rdn 1) hatten die Eheleute M und F in ihrer Steuererklärung die Unfallkosten für die Reparatur des Pkw nicht als Werbungskosten des M geltend gemacht, da sie die Möglichkeit nicht erkannt hatten, neben der Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch außergewöhnliche Aufwendungen für den Pkw als Werbungskosten gel...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 5. Muster: Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 11 Muster 39.1: Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Muster 39.1: Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/123/456/789 (Ehemann) und 23/234/789/456 (Ehefrau) Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn Namens und mit Vollmacht unserer Mandanten legen wir gegen den Einkommensteuerb...mehr

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§ 39 Steuerrecht / g) Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 25 Ein Steuerbescheid ist auch dann zu berichtigen, wenn ein neuer Sachverhalt (nicht aber eine Änderung der Rechtsprechung)[47] eintritt, der steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dies ist bei den laufend veranlagten Steuern eher der Ausnahmefall, da die erforderlichen Anpassungen in aller Regel erst im jeweils laufenden Besteuerungszeitraum vorgenommen werden ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / f) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / e) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 317 Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 202 Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _____) wird von uns vertreten. Sie hat uns be...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 300 Muster 15.42: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.42: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 402 Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch geg...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 172 Muster 39.14: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Muster 39.14: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Finanzgericht Köln Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt ...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 328 Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu mach...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 243 Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _____, Ihr Sohn/Ihre Tochter _____ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu mach...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides

Rz. 183 Muster 39.15: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides Muster 39.15: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides An das Finanzgericht Köln Klage der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Kläger – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt Bonn-...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Muster: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt

Rz. 263 Eine Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt, die den Verzug ab dem Monatsersten auslöst, in welchem dem Unterhaltsschuldner das Schreiben des Bevollmächtigten des Unterhaltsgläubigers zugegangen ist, könnte wie folgt formuliert sein: Muster 15.40: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt Muster 15.40: Aufforderung zur ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 348 Die Veräußerung privater Immobilien richtet sich nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von einer Besteuerung sind Immobilien, die im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fer...mehr

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Ist das Finanzamt bei der A... / 2. Kein Grundlagenbescheid – nur Verwaltungsinternum

Die Mitteilung der ZfA i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 4 Halbs. 1 EStG stellt nach den Entscheidungen des BFH keinen Grundlagenbescheid dar (§ 171 Abs. 10 S. 1 AO). Sie ist daher für das FA nicht bindend und in den Einkommensteuerbescheiden (als Folgeentscheidungen) nicht zwingend zu übernehmen (vgl. § 171 Abs. 10 S. 1 AO). Denn die Mitteilung nach § 91 Abs. 1 S. 4 EStG ist kein Verwa...mehr

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Ist das Finanzamt bei der A... / V. Fazit

Die Urteile des X. Senats enthalten eine wichtige Klarstellung, die neuen Argumentationsformen der Finanzverwaltung Grenzen setzt. Probleme der zunehmenden Verfahrensautomatisierung...: Die Finanzverwaltung führt immer weitere automatisierte Verfahren ein, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Der X. Senat hatte bereits früher das Verfahren über die Gewährung einer Zulage für Altersv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ist das Finanzamt bei der A... / 1. Keine Bindung des FA an die Mitteilung der ZfA

Der X. Senat hat in zwei (weitestgehend gleich lautenden) umfangreich begründeten Urteilen über die zugelassenen Revisionen am 8.9.2020 entschieden – X R 2/19 zum Hamburger FG-Urteil; X R 16/19 zum Düsseldorfer Urteil (BFH v. 8.9.2020 – X R 2/19, EStB 2021, 199 (Apitz); v. 8.9.2020 – X R 16/19). Er hob das ablehnende Urteil des FG Hamburg auf und bestätigte im Ergebnis das F...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Kommunikation mit Finan... / 2. Anrufungsauskunft (§ 42e EStG)

Die Anrufungsauskunft im Bereich der Lohnbesteuerung (§ 42e EStG) ist ein probates Mittel, um bei Zweifeln an Art und Umfang lohnsteuerpflichtiger Zuwendungen vom FA eine konkrete und auch verbindliche Auskunft zu erhalten. Diese kann durchaus fernmündlich erteilt werden, aus Beweissicherungsgründen sollte dies jedoch (zumindest bei größeren Auswirkungen) schriftlich erfolge...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / I. Sachverhalt

Die Kläger, die Eheleute E, hatten sich vor dem FG Münster gegen einen Bescheid gewandt, durch den das Finanzamt einen Investitionsabzugsbetrag i.H.v. 32.000,00 EUR rückgängig gemacht und den Einkommensteuerbescheid 2011 entsprechend geändert hatte. Die nach Zurückweisung des Einspruchs erhobene Klage der Eheleute E hat das FG Münster zurückgewiesen. Die Revision gegen seine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Verfahrensrecht... / 2. Beispiel

A erzielt freiberufliche Einkünfte und Vermietungseinkünfte und ist gleichzeitig als Gesellschafter an einer gewerblich tätigen GbR beteiligt. Die Einkommensteuererklärung 2014 hat er in 2015 abgegeben, der ebenfalls in 2015 ergangene Einkommensteuerbescheid erging endgültig ohne Vorbehalt der Nachprüfung. Im Januar 2019 stellt A einen Änderungsantrag, da er irrtümlich (und n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Festsetzungsfrist abgelaufe... / II. Folgen unrichtiger Angaben im Grundlagenbescheid

Die Problematik, ob eine Steuerhinterziehung bzw. leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 Abs. 1 i.V.m. § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch eine unrichtige Angabe in einem Grundlagenbescheid verwirklicht werden kann, soll anhand eines Beispiels samt Abwandlung veranschaulicht werden. Beispiel Ausgangsfall: A erzielt Einkünfte aus VuV gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 i.V.m. § 21 Abs. 1 S....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten

Leitsatz Die Anforderungen an das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuchs dürfen nicht überspannt werden. Daher führen kleinere Mängel und Ungenauigkeiten nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs. Angaben zu den Kilometerständen müssen sofort am Ende jeder Fahrt gemacht werden. Lediglich Präzisierungen des beruflichen Zwecks dürfen innerhalb einer Woche nachgeholt werden Sachv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen vorzunehmen. Der Kläger zu 1. ist Miterbe der am 0.0.2013 verstorbenen Frau C. Zum Nachlass gehörten Investmentanteile an einem Geldmarktfonds (XXX). Der thesaurierende Fonds investiert in kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere. Zum Todestag befanden sich 1.045 Antei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Beraterhaftung trotz Behördenverschuldens?

Da es kein Steuerberater-Haftungsgesetz gibt, ist insbesondere die Rechtsprechung des BGH ausschlaggebend für die Regeln in Sachen Haftung von Steuerberatern. Entscheidend für die Ansprüche auf Schadensersatz sind die Pflichten des Steuerberaters, die (auch) im mit dem Mandanten geschlossenen Steuerberatungsvertrag festgeschrieben sind. Der Steuerberater ist im Rahmen des ihm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gesetzgebung: Abrechnung im Antrags- und Einspruchsverfahren – Teil 1

Zum 1.7.2020 hat sich die StBVV geändert. Sie verweist zum Teil auf das RVG, in dem die Gebühren ab dem 1.1.2021 um ca. 10 % erhöht worden sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Antrags- und Einspruchsverfahren. In § 45 StBVV ist geregelt: "Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.1 Treuhand und Abgabenordnung

Auch die Abgabenordnung definiert Treuhandverhältnisse nicht eigenständig, sondern grenzt diese zu anderen Rechtsverhältnissen (z. B. Stellvertretung) anhand der Rechtsprechung ab. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 1. Alt. AO geht davon aus, dass bei Treuhandverhältnissen das Wirtschaftsgut dem Treugeber zuzurechnen ist. Bei der Feststellung, ob ein Treuhandverhältnis tatsächlich gege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zweifelsfragen bei der Best... / a) Identität der Wohnsitzdefinition für EStG und Kindergeld?

Umstritten ist schon, ob der Wohnsitzbegriff für das Einkommensteuerrecht und das Kindergeldrecht gleich zu beurteilen ist (BFH v. 28.9.2007 – III S 28/06, BFH/NV 2008, 50; v. 20.11.2008 – III R 53/05, BFH/NV 2009, 564; v. 24.5.2012 – III R 14/10, BStBl. II 2012, 897; Musil in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 8 AO Rz. 40), weil der Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4a... / 3.3 Zustimmung, Einvernehmen des Finanzamts

Rz. 37 Bei der Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf ein nicht dem Kj. entsprechendes Wirtschaftsjahr ist die Mitwirkung des FA erforderlich. Das Gesetz verwendet hierfür, ohne dass ein sachlicher Grund ersichtlich ist, zwei verschiedene Begriffe. Will ein Stpfl. das Wirtschaftsjahr seines nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbebetriebs an das seines buchführenden land- ...mehr