Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuerbescheid

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.3.1 Definition Kind

Rz. 17 Für die Beurteilung der Kindeigenschaft verweist § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 auf § 32 Abs. 1, 3, 4 und 5 EStG – also auf das Steuerrecht. Während § 32 Abs. 1 EStG aufführt, wer als Kind im Steuerrecht definiert wird, befassen sich die Abs. 3 bis 5 lediglich mit dem Beginn und dem Ende der Kindeigenschaft. Für die grundsätzliche Definition, wer als Kind zählt, ist somit z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.1.2 Grund des Erfolglosbleibens

Rz. 28 Der sachliche Inhalt der Einspruchsentscheidung ist insoweit unerheblich.[1] Das Vorverfahren ist nicht nur abgeschlossen, wenn der Regelungsinhalt des angefochtenen Verwaltungsakts in der Einspruchsentscheidung bestätigt wird, sondern auch, wenn den Einwendungen des Einspruchsführers gegen den angefochtenen Verwaltungsakt inhaltlich vollen Umfangs entsprochen und in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.1.3 Gegenstand des Erfolglosbleibens

Rz. 32 Die Prüfung der Frage, ob das Vorverfahren ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, setzt voraus, dass der Verfahrensgegenstand des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und der Streitgegenstand des Klageverfahrens in objektiver und subjektiver Hinsicht übereinstimmen.[1] Rz. 33 Klage und Einspruchsverfahren müssen sich also (in objektiver Hinsicht) gegen dens...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4.1 Vorgehensweise in der Praxis

Aufgrund der in § 240 Abs. 4a SGB V getroffenen Vorgaben ist in der Praxis folgende Vorgehensweise bei der Beitragsfestsetzung von hauptberuflich selbstständig Tätigen maßgebend: Bei hauptberuflich selbstständig Tätigen, die eine selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen (Existenzgründer), werden die Beiträge auf ihren Antrag hin bis zur Vorlage des ersten Einkommensteuerbeschei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4 Nachweis des Arbeitseinkommens und Verfahren bei der Beitragsfestsetzung

Beantragt der Selbstständige eine niedrigere Einstufung als die Regeleinstufung nach der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, muss er seine Einnahmen nachweisen. Dieser Nachweis ist über den Einkommensteuerbescheid zu führen. Dabei gelangt eine 2-stufige Beitragsfestsetzung zur Anwendung. Dieses Verfahren ist in § 6a Abs. 2 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Rahmenbedingungen für die Beitragsberechnung bei Selbstständigen

Die Beitragseinstufung der hauptberuflich selbstständig Tätigen erfordert eine sorgfältige Prüfung, da eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage zu beachten ist, die Beiträge nur nach dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt werden dürfen, die nach letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzten Beiträge die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nur zeitversetzt widerspiegeln und bei "E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. § 175b Abs. 1 AO – Änderungsbefugnis bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten

Im Fall übernahm das FA im Rahmen der Besteuerung Daten zu einer Leibrente entsprechend den elektronischen Rentenbezugsmitteilungen der Lebensversicherung. Nach Bestandskraft des insoweit ergangenen Einkommensteuerbescheides übersandte die Lebensversicherung geänderte Mitteilungen. Diese übernahm der Beklagte, was zu einer höheren Steuer führte. Mit dem erfolglos gebliebenen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 6.1 Grundstücksgemeinschaften

Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741 ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt zur Bil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 5 Zuwendungen → Zeilen 5–12

Überblick Der Vordruck unterscheidet 4 Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland (Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2.4 Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b) EStG (Rürup-Rente oder Basisrente-Alter und betriebliche Altersversorgung) → eZeile 8

In eZeile 8 gehören Versicherungsbeiträge für eine private kapitalgedeckte Rentenversicherung, sog. Rürup-Verträge. Einzutragen sind die saldierten Beträge, d. h. Beiträge abzüglich erhaltener steuerfreier Zuschüsse/Erstattungen. Derartige Verträge werden nur anerkannt, wenn sie staatlich genehmigt (zertifiziert) sind. Eigene Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 6 Zuwendungen an Stiftungen (Vermögensstockspenden) → Zeilen 9–12

Übersicht Die 2025 zugewendeten Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung tragen Sie bitte in die Zeilen 9–10 ein. In Zeile 11 bestimmen Sie, welchen Anteil davon Sie im Jahr 2025 abziehen. In Zeile 12 können Sie den Abzug entsprechender, noch nicht berücksichtigter Zuwendungen aus Vorjahren im Jahr 2025 geltend machen. Andere (nicht in den Vermögensstock eingebrachte) Sti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20 Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.5 Absetzung für Abnutzung (AfA) → Zeilen 31–38

Soweit Anlagegüter für den Betrieb erworben bzw. hergestellt wurden, sind deren AK/HK auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Anlageguts zu verteilen (AfA; § 7 EStG; R 7.1–7.5 EStR 2012; § 11 EStDV). Zur Erläuterung muss die Anlage AVEÜR beigefügt werden. Berechnen Sie dort die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen des Unternehmens. Wichtig Hochwasserschäde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.2 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4 Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtungen, vor al...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Energetische Maßnahm... / 4 Höhe der Förderung

Energetische Maßnahmen aus Vorjahren → Zeilen 27 und 28 Haben Sie bereits in den Vorjahren eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für ein Objekt in Anspruch genommen, tragen Sie hier die anerkannten Aufwendungen ein. Diese können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2022 bzw. 2023 entnehmen. Haben Sie in den Jahren 2022 und 2023 energetische Maßnahm...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Energiepreispauschale bei Rentnern

Leitsatz Es ist verfassungsgemäß, dass die Energiepreispauschale auch bei Rentnern der Besteuerung unterliegt. Sachverhalt Die Klägerin erzielte im Streitjahr Einkünfte aus einer Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung. Im Jahr 2022 erhielt sie einen Betrag von 300 EUR als Energiepreispauschale ausgezahlt. Dieser wurde gemäß den gesetzlichen Regelungen der Besteuerung unterworfen. Gegen den Einkommensteuerbescheid wandte sich die Klägerin im Wege des Einspruchs. Sie führte an, die Besteu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.8 Nachweispflicht der ausländischen Besteuerung im Veranlagungsverfahren

Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung freigestellt ist, weil das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat oder er die nach den Besti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.1 Die zeitliche Grundlage für die Ermittlung des Durchschnittsertrags

Bei der Ertragswertmethode wird die Summe aller künftigen Erträge des als fortgeführt zu denkenden Unternehmens ermittelt, der sogenannte Zukunftserfolgswert, und zwar durch eine Rückschau auf die Erträge des Unternehmens in den letzten Jahren. Und auf dieser Grundlage wird eine Prognose zur Ertragslage der kommenden Jahre erstellt; der Ertragswert des Unternehmens wird nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheids

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.2: Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/123/456/789 (Ehemann) und 23/234/789/456 (Ehefrau); Eheleute M. und F. Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unserer Mandanten beantragen wir die Änderung des Einkommensteuerbescheids fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung

Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.5: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung An das Finanzamt Bonn-Außenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; Herr M. Müller, Maxstraße 35, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres o.a. Mandanten beantragen wir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist für d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 74 Die Eheleute Walter und Gerda Schneider wurden für 2025 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Herr Schneider ist Gewerbetreibender und Frau Schneider erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Einkommensteuervorauszahlungen für 2025 waren zu niedrig bemessen, sodass eine erhebliche Einkommensteuerabschlusszahlung droht. Der Einkommensteuerbescheid 2025 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / a) Alternative (1)

Rz. 187 Das Finanzamt bleibt zwar starr in der Frage der Werbungskosten. Es erlässt aber einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022. Zugunsten der Eheleute Meyer akzeptiert es nachträglich außerhalb des Prozesses Renovierungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkommensteuer ermäßigt sich durch die Werbungskosten um 2....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Klagerücknahme

Rz. 200 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.17: Klagerücknahme An das Finanzgericht Köln Geschäftszeichen _________________________ In dem Finanzrechtsstreit Eheleute Meyer gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt nehmen wir die mit Schriftsatz vom _________________________ eingelegte Klage gegen den Einkommensteuerbescheid _________________________ vom ____________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 186 Im Beispielfall (siehe Rdn 110) besinnt sich das Finanzamt während des Prozesses eines Besseren. Es erlässt einen neuen Einkommensteuerbescheid, in dem es den Eheleuten Meyer in vollem Umfange Recht gibt. a) Alternative (1) Rz. 187 Das Finanzamt bleibt zwar starr in der Frage der Werbungskosten. Es erlässt aber einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022. Zug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Klageerhebung zur Fristwahrung

Rz. 135 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.12: Klageerhebung zur Fristwahrung An das Finanzgericht Köln Klage der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Kläger – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt Bonn-Innenstadt, vertreten durch den Vorsteher –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 16 In Abwandlung zum Ausgangsfall (siehe Rdn 1) hatten die Eheleute M und F in ihrer Steuererklärung die Unfallkosten für die Reparatur des Pkw nicht als Werbungskosten des M geltend gemacht, da sie die Möglichkeit nicht erkannt hatten, neben der Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch außergewöhnliche Aufwendungen für den Pkw als Werbungskosten gel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / g) Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 25 Ein Steuerbescheid ist auch dann zu berichtigen, wenn ein neuer Sachverhalt (nicht aber eine Änderung der Rechtsprechung)[46] eintritt, der steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dies ist bei den laufend veranlagten Steuern eher der Ausnahmefall, da die erforderlichen Anpassungen in aller Regel erst im jeweils laufenden Besteuerungszeitraum vorgenommen werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 5. Muster: Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.1: Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/123/456/789 (Ehemann) und 23/234/789/456 (Ehefrau) Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn Namens und mit Vollmacht unserer Mandanten legen wir gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / f) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / e) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 4. Muster: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt

Rz. 263 Eine Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von Trennungsunterhalt, die den Verzug ab dem Monatsersten auslöst, in welchem dem Unterhaltsschuldner das Schreiben des Bevollmächtigten des Unterhaltsgläubigers zugegangen ist, könnte wie folgt formuliert sein: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.40: Aufforderung zur Auskunft und zur Zahlung von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / c) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 202 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.34: Kindesunterhalt Minderjährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau (bzw.: geschiedene Ehefrau, bei nicht verheiratet gewesenen Eltern: Frau _________________________) wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, die Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.49: Trennungsunterhalt wg. Krankheit/Alters, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer Mandantin er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 299 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.42: Trennungsunterhalt wg. Kindesbetreuung, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Dieser Unterhaltsanspruch ergibt sich aus § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides

Rz. 183 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.15: Antrag auf Änderung eines bestandskräftigen Bescheides An das Finanzgericht Köln Klage der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Kläger – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt Bonn-Innenstadt, vertre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 316 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.46: Trennungsunterhalt wg. fehlenden/geringen Einkommens, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen. Der Unterhaltsanspruch unserer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 400 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.52: Nachehelicher Unterhalt wg. Arbeitslosigkeit, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihre geschiedene Ehefrau wird von uns vertreten. Sie hat uns beauftragt, ihren Unterhaltsanspruch gegen Sie geltend zu machen, nachdem Sie erklärt haben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / b) Muster: Das Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt

Rz. 243 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt) Sehr geehrter Herr _________________________, Ihr Sohn/Ihre Tochter _________________________ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu machen. Für die Höh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 172 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.14: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung An das Finanzgericht Köln Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Eheleute Max und Frieda Meyer, Adolfstraße 9, 53111 Bonn – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: M & P, Steuerberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer P und H gegen das Finanzamt B...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung

Leitsatz 1. Ein Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung kann offensichtlich vorliegen, wenn das Finanzamt in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt, dass es im Streitfall eine atypisch stille Beteiligung ausschließe und ein Feststellungsverfahren unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich halte. 2. Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverh...§ 20 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzesmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Fall der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Leitsatz 1. Die durch § 20a des Lebenspartnerschaftsgesetzes ermöglichte Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe stellt ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) dar. 2. Nach Art. 97 § 9 Abs. 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) kommt eine auf § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO gestützte Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids zum Zwecke der Zusammenveranlagung dann nicht mehr in Betracht, wenn die Umwandlung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 3.3 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Kindergeldanspruchsberechtigt sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG auch Personen, die ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag[1] als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.[2] Um den Antrag auf Behandlung als fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtiger stellen zu können, müssen die Betroffenen folgende Voraussetzungen erfüll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zu niedrige Festsetzung von Steuern

Rz. 400 [Autor/Stand] Bei den Veranlagungssteuern hängt die Erhebung der geschuldeten Steuer von der vorherigen Festsetzung durch die FinB in einem Steuerbescheid ab, § 155 Abs. 1, § 157 Abs. 1 AO. Nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO ist das der gesetzliche Regelfall. Zu den Veranlagungssteuern zählen bspw. die Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Einfuhrabgaben. Wi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Überblick

Rz. 860 [Autor/Stand] §§ 52, 53 StGB regeln, wie die Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen vorzunehmen ist. Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals (§ 52 Abs. 1 StGB), ist nur auf eine Strafe zu erkennen. Diese Strafe wird bei unterschiedlichen Strafgesetzen nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht (§ 52...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Rückblick: Anrechnungsverfahren für Altfälle

Rz. 1429 [Autor/Stand] Bis zum VZ 2001 galt nach dem Körperschaftsteuerrecht 1977 das sog. Anrechnungsverfahren [2]. Dadurch sollte eine Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne mit Körperschaftsteuer einerseits und Einkommensteuer andererseits vermieden werden. Die Körperschaftsteuer wird danach zweistufig berechnet. Da die vGA das Einkommen nicht mindern darf (§ 8 Abs. 3 Satz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Verlängerte Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Rz. 1139 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuern beträgt die Festsetzungsfrist 10 Jahre gegenüber sonst einem Jahr bei Verbrauchsteuern und vier Jahren bei sonstigen Steuern, § 169 Abs. 2 Satz 2 AO. Für die Nacherhebung von Zöllen gilt bei vorsätzlichen Zollhinterziehungen – statt der regelmäßigen Frist von drei Jahren (Art. 103 Abs. 1 UZK) die Zehnjahresfrist (Art. 103 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Gesellschafterebene

Rz. 1426 [Autor/Stand] Auf der Ebene des begünstigten Anteilseigners stellt die vGA eine Einnahme aus Kapitalvermögen dar (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), sobald sie diesem oder einer ihm nahestehenden Person zufließen (§ 11 EStG)[2]. Der Anteilseigner hat unmittelbar keinen Gewinn aus der Tätigkeit der Kapitalgesellschaft zu versteuern. Seine Beteiligung erlangt steuerrecht...mehr