Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.1 Allgemeines

Rz. 48 Für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG ist ebenfalls entscheidend, unter welchen Voraussetzungen der Einbringungsgegenstand als "eingebracht" gilt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4.2 Ausnahme: Buch- oder Zwischenwertansatz

Rz. 149 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 150 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 24 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 UmwStG)

3.4.1 Grundsatz: Bewertung gem. § 6a EStG Rz. 147 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 148 einstweilen frei 3.4.2 Ausnahme: Buch- oder Zwischenwertansatz Rz. 149 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 150 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.1 Ermittlung der Wertobergrenze

Rz. 133b Es wird verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3 Ausnahme: Bewertungswahlrecht (§ 24 Abs. 2 Sätze 2 u. 3 UmwStG)

3.3.1 Umfang des Bewertungswahlrechts (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 UmwStG) 3.3.1.1 Buchwert Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In der steuerlichen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3 Steuerfolgen auf Ebene der übernehmenden Personengesellschaft

5.2.3.1 Allgemeines Rz. 190 Für den Fall einer Buchwerteinbringung sind gem. § 23 Abs. 1 UmwStG die §§ 4 Abs. 2 S. 3 und 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG entsprechend anwendbar. Auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft kommt es mithin zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeiten des Einbringenden und einem Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden. 5.2.3.2 Anrech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7 Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II (§ 24 Abs. 5 UmwStG)

7.1 Allgemeines Rz. 265 Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG wohl zur entsprechenden Anwendung des § 22 Abs. 2, 3, 5 bis 7 UmwStG kommen, wenn es durch die Einbringung zu einer sog. Statusverbesserung kommt. Diese liegt vor, soweit Anteile an einer Kapitalgesellschaft (oder einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) unter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3 Sachlicher Anwendungsbereich

2.3.1 Allgemeines Rz. 17 Der sachliche Anwendungsbereich behandelt die Frage, "was" (Einbringungsgegenstand) "wie" (Einbringungsvorgang) "wogegen" (Gegenleistung) in eine Personengesellschaft eingebracht werden muss, damit die Einbringung nach § 24 UmwStG auf Antrag steuerneutral erfolgen kann. 2.3.2 Gegenstand der Einbringung 2.3.2.1 Allgemeines Rz. 18 Gegenstand der Einbringun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2 Voraussetzungen des Bewertungswahlrechts (§ 24 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 u. Satz 3 UmwStG)

3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung in diesem Sinne liegt nicht vor, soweit der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall, wenn zum eingebracht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2 Anwendungsbereich

7.2.1 Grundtatbestand: Veräußerung der (mit) eingebrachten Anteile Rz. 269 Zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II kommt es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG, soweit eine (Mit-)Einbringung gem. § 24 Abs. 1 UmwStG von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (oder einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) unter dem gemeinen Wert vorausgegange...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3 Einbringungsvorgang

2.3.3.1 Allgemeines Rz. 48 Für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG ist ebenfalls entscheidend, unter welchen Voraussetzungen der Einbringungsgegenstand als "eingebracht" gilt. 2.3.3.2 Möglichkeiten der Einbringung 2.3.3.2.1 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge Rz. 49 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UmwStG fallen unstreitig die folgenden Übertragungen im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.4 Änderung des Bewertungswahlrechts

Rz. 145 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 146 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4 Steuerfolgen auf der Ebene des Einbringenden (§ 24 Abs. 3 UmwStG)

4.1 Allgemeines Rz. 151 Gem. § 24 Abs. 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft angesetzt wird, für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Aufgrund der Transparenz der Personengesellschaft gilt dieser Wert grundsätzlich auch automatisch, d. h. ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung, als An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.2 Nicht-fremdübliche Gegenleistung

Rz. 86 Unstreitig ist, dass die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage als lex specialis die Anwendung des § 24 UmwStG überlagern. Deshalb kommt § 24 UmwStG nicht zur Anwendung, soweit die Einbringung zu einer Vermögensverschiebung zugunsten oder zulasten einer Kapitalgesellschaft führt und diese zudem durch das Gesellschafterverhältnis vera...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3 "Anschaffungskosten" des erhaltenen Anteils

Rz. 156 Anders als § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG, wonach der Wert, mit dem die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, auch als Anschaffungskosten der erhaltenen Gesellschaftsrechte gilt, fehlt in § 24 UmwStG eine entsprechende Regelung. Der Gesetzgeber konnte hierauf verzichten, da sich die Anschaffungskosten aufgrund des für Personengesellscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2 Wertobergrenze für sonstige Gegenleistungen

Rz. 133a In § 24 UmwStG wurden die gleichen Begrenzungen für sonstige Gegenleistungen implementiert wie in den § 20 und § 21 UmwStG. Die Finanzverwaltung erachtete diese Begrenzung als notwendig, da der BFH entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung[1] zwischenzeitlich unter Rückgriff auf die sog. Einheitstheorie entschieden hatte, dass auch bei Einbringungen na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.3 Zahl der Einbringungsvorgänge

Rz. 68 Die Frage, ob ein oder mehrere Einbringungsvorgänge vorliegen, entscheidet u. a. darüber, ob das Bewertungswahlrecht nach § 24 Abs. 2 UmwStG nur einheitlich oder unterschiedlich ausgeübt werden kann. Die Zahl der Einbringungsvorgänge bestimmt sich u. a. nach der Zahl der Sacheinlagegegenstände. Rz. 69 Der Sacheinlagegegenstand ist u. E. immer der Gegenstand des zivilre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 46 Nach der Gesetzesbegründung soll die zu einem Betriebsvermögen gehörende 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Teilbetrieb i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG gelten.[1] Für den § 24 Abs. 1 UmwStG des dem derzeit gültigen UmwStG 2006 vorhergehenden UmwStG 1995 hat der BFH entschieden, dass eine zu einem Betriebsvermögen gehörende 100 %-Beteiligung an einer Kapita...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 152 Der Wert, mit dem die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 S. 1 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis des eingebrachten Betriebsvermögens. Die etwaige Ausübung des Bewertungswahlrechts gem. § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG durch die übernehmende Personengesellschaft ist bindend fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.2 Sonstige Gegenleistung

Rz. 77 Unschädlich für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG ist die Gewährung einer sonstigen Gegenleistung, z. B. in Form einer Gutschrift auf einem Darlehenskonto des Einbringenden[1], soweit der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, nicht mehr beträgt als 25 % des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.2 Überschreiten der Wertobergrenze

Rz. 133c Die Möglichkeit zur Fortführung der Buchwerte besteht nur, soweit die Wertobergrenze nicht überschritten wird. Bei einem Überschreiten der Wertobergrenze kommt es zwangsläufig zu einer (zumindest) anteiligen Aufdeckung der stillen Reserven. Aus der Gesetzesbegründung geht hervor, dass der übersteigende gemeine Wert der sonstigen Gegenleistungen als (schädliches) Ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 186 Die entsprechende Anwendung des § 23 Abs. 1 UmwStG setzt voraus, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert (oder einem Zwischenwert) ansetzt. Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 187 – 189 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.1 Allgemeines

Rz. 190 Für den Fall einer Buchwerteinbringung sind gem. § 23 Abs. 1 UmwStG die §§ 4 Abs. 2 S. 3 und 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG entsprechend anwendbar. Auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft kommt es mithin zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeiten des Einbringenden und einem Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Ausübung des Bewertungswahlrechts

Rz. 143 Das Bewertungswahlrecht wird durch den Ansatz in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft und die Einreichung der entsprechenden Steuererklärung beim FA ausgeübt. Die eingereichte Steuerbilanz muss dabei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Eine Bindung an den handelsbilanziellen Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens besteh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Ansatz zum gemeinen Wert

Rz. 218 Die Ausführungen zu § 23 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 219 Soweit einzelne Wirtschaftsgüter lediglich in das Sonderbetriebsvermögen "überführt" werden, also keine Änderung der Zurechnung des zivilrechtlichen bzw. wirtschaftlichen Eigentums nach § 39 AO vorliegt, liegt weder eine Übertragung im Wege der Einzel- noch der Gesamtrechtsnachfolge vor. Da es bei dieser ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.1 Allgemeines

Rz. 151 Gem. § 24 Abs. 3 UmwStG gilt der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Steuerbilanz der übernehmenden Personengesellschaft angesetzt wird, für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Aufgrund der Transparenz der Personengesellschaft gilt dieser Wert grundsätzlich auch automatisch, d. h. ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung, als Anschaffungskoste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Soweit die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem Wert oberhalb des Buchwerts der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein sog. Einbringungsgewinn, der bei natürlichen Personen grundsätzlich zu Einkünften nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG führt. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräuße...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.5 Gewerbesteuer

Rz. 172 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 173 einstweilen frei Rz. 174 Soweit der Gewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG als laufender Gewinn gilt, unterliegt er auch der GewSt. Rz. 175 einstweilen freimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5 Einbringungsfolgegewinn

Rz. 237 Gem. § 23 Abs. 6 i. V. m. § 6 Abs. 1 und 3 UmwStG kann die übernehmende Personengesellschaft eine ihren steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden, wenn sich ihr Gewinn infolge des Erlöschens von Forderungen und Verbindlichkeiten (Konfusion), die zwischen ihr und dem Einbringenden bestanden haben, oder infolge der Auflösung von Rückstellungen erhöht. Ein Gewinn en...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3 Natürliche Person als Einbringender

Rz. 164 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 165 – 168 einstweilen frei Rz. 169 Soweit der Einbringungsgewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG als laufender Gewinn gilt, kommen die Vergünstigungen des § 16 Abs. 4 EStG und des § 34 Abs. 1 und 3 EStG nicht zur Anwendung, da diese explizit das Vorliegen eines Veräußerungsgewinns v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 184 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Dies erfasst somit sowohl den Ansatz mit dem Buchwert als auch den Ansatz mit einem Zwischenwert. Für den Zwischenwertansatz sind zudem auch die Regelungen des § 23 Abs. 3 UmwStG zu beachten, weshal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.3 "Überdimensionierte" sonstige Gegenleistung

Rz. 133d In Ausnahme- bzw. Grenzfällen, in welchen der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung weit über dem Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens liegt, kann der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung noch über dem sich nach § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ergebenden Wert liegen.[1] In diesen Fällen ist das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 24 Abs. 2 S. 4 UmwStG mindes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1 Einbringender

Rz. 11 Da die Eingrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs nach § 1 Abs. 4 S. 1 UmwStG aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 4 S. 2 UmwStG nicht greift, werden an die Person des Einbringenden keine Bedingungen geknüpft. Einbringender kann daher insbesondere jede natürliche oder juristische Person sein, unabhängig davon, ob diese unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 114 § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG spricht im Gegensatz zu § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG nicht ausdrücklich davon, dass das übernommene Betriebsvermögen "einheitlich" mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen ist. Diesem abweichenden Wortlaut ist jedoch wohl keine weitere Bedeutung beizumessen. Auch für Zwecke des § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist für jeden einzelnen Einbringungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 8 Wegfall eines Zinsvortrags

Rz. 283 Gem. § 4h EStG sind Zinsaufwendungen ggf. im Jahr ihres Anfalls steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Die nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen können ähnlich wie ein Verlust auf künftige Jahre vorgetragen werden. Dieser Zinsvortrag kann gem. § 24 Abs. 6 i. V. m. § 20 Abs. 9 UmwStG nicht auf die übernehmende Personengesellschaft übergehen. Entsprechendes gilt für e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.1 Gesamthandsvermögen

Rz. 26 Wenn eine gewerblich tätige, gewerblich geprägte oder eine gewerblich infizierte Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft formgewechselt wird, stellen jeweils die Mitunternehmeranteile den Einbringungsgegenstand dar. § 20 UmwStG findet hierbei entsprechend Anwendung. Einbringende sind grundsätzlich die Gesellschafter der Personengesellscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.4.1 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 39 Sowohl § 20 UmwStG als auch § 21 UmwStG setzen als Gegenleistung für den Einbringenden neue Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft voraus. Die Personengesellschaft als Ausgangsrechtsträger geht durch den Formwechsel für steuerliche Zwecke fiktiv unter. Die Gesellschafter sind unstrittig als Einbringende i. S. d. §§ 20 und 21 UmwStG anzusehen.[1] Das Tatbesta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Anwendung der Fusionsrichtlinie

Rz. 50 Ungeachtet davon, ob im konkreten Fall § 20 oder § 21 UmwStG anzuwenden wäre, fällt der Formwechsel auch einer ausländischen hybriden Personengesellschaft nicht unter die Anwendung der Fusionsrichtlinie, da weder eine "Fusion" noch eine "Einbringung von Unternehmensteilen" noch ein "Austausch von Anteilen" i. S. d Fusionsrichtlinie vorliegt. Ein Steuerpflichtiger kan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 9 Auswirkungen bei der Kapitalgesellschaft

Rz. 62 Die Steuerfolgen, wie beispielsweise die Zugehörigkeitsdauer zum Betriebsvermögen, der Eintritt in die Rechtsstellung, die AfA sowie spätere Erhöhung der Anschaffungskosten im Falle eines Einbringungsgewinns I oder II auf der Ebene der formgewechselten Kapitalgesellschaft, ergeben sich aus der entsprechenden Anwendung des § 23 UmwStG. Zur Anwendung der Regelung des § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.1 Art des Einbringungsvorgangs

Rz. 22 Voraussetzung einer Einbringung i. S. d. §§ 20 bzw. 21 UmwStG ist grundsätzlich die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums von einem Rechtsträger auf eine übernehmende Kapitalgesellschaft. Nach h. M. ist die Übertragung nur des wirtschaftlichen Eigentums (auch weiterhin) ausreichend. Der Formwechsel stellt zivilrechtlich lediglich einen Wechsel des Rechtskleids (o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.2 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 31 Zum steuerlichen Betriebsvermögen der übertragenden Personengesellschaft kann neben dem Gesamthandsvermögen auch Sonderbetriebsvermögen I bzw. II gehören. Handelt es sich dabei um eine wesentliche Betriebsgrundlage[1], muss dieses in einem einheitlichen Vorgang mit auf die Kapitalgesellschaft übertragen werden. Insoweit die Übertragungen in einem zeitlichen und wirts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.4.2 Gewährung auch anderer Wirtschaftsgüter

Rz. 41 Sowohl für die Anwendung des § 20 UmwStG [1] als auch des § 21 UmwStG [2] ist es zulässig, dem Einbringenden neben den neuen Anteilen auch andere Wirtschaftsgüter, z. B. die Einräumung einer Forderung gegenüber der übernehmenden Kapitalgesellschaft, zu gewähren. Rz. 42 Die Gewährung einer sonstigen Gegenleistung neben der Gewährung neuer Anteile ist aufgrund umwandlungsr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Der Achte Teil des UmwStG besteht ausschließlich aus § 25 UmwStG. Er befasst sich mit Fällen des Formwechsels und vergleichbaren ausländischen Vorgängen, bei welchen eine Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft umgewandelt wird. § 25 UmwStG findet ebenfalls auf den Übergang bestimmter Personengesellschaften (sog. optierende Gesellschaft[1])...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Rz. 57 Die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern auf den Familienpool hängen von diversen Faktoren ab. So ist zum einen relevant, ob die Wirtschaftsgüter zum steuerlichen Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören und wie lange der Einbringende bereits Eigentümer der Einbringungsgegenstände ist. Zum anderen ist der steuerliche Status der Gesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Führt die Einbringung von Immobilien zu neuem AfA-Potential?

Rz. 63 Da im Umfang der eigenen Beteiligungsquote an der Gesellschaft keine entgeltliche Übertragung auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft denkbar ist, scheidet eine solche im Umfang der Beteiligungsquote des Einbringenden zugleich als Gestaltungsmittel aus, wenn zur Schaffung eines erhöhten AfA-Potenzials gezielt eine Wertaufstockung bei einzubringenden Immobil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Steuerliche Auswirkungen der Einbringung von Wirtschaftsgütern

aa) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn? Rz. 57 Die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern auf den Familienpool hängen von diversen Faktoren ab. So ist zum einen relevant, ob die Wirtschaftsgüter zum steuerlichen Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören und wie lange der Einbringende bereits Eigentümer der Einbr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Rz. 85 Soweit Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt begrifflich ein Tausch vor (§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG), also ein Veräußerungsvorgang.[86] Innerhalb von zehn Jahren seit Anschaffung einer Immobilie führt dieser Vorgang daher bei Immobilien des Privatvermögens – ebenso wie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / cc) Löst die Einbringung von Immobilien Grunderwerbsteuer aus?

Rz. 66 Die Übertragung eines Grundstücks auf eine Personengesellschaft unterliegt im Grundsatz der Grunderwerbsteuer (§ 1 Abs. 1 GrEStG). Allerdings wird die Grunderwerbsteuer in Höhe des Anteils nicht erhoben, zu dem der bisherige Alleineigentümer am Vermögen der Gesamthand beteiligt ist (§ 5 Abs. 2 GrEStG). Entsprechendes gilt, wenn mehrere Miteigentümer ein Grundstück auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / cc) Führt die Einbringung von Immobilien zu neuem AfA-Potential?

Rz. 87 Im Wege einer verdeckten Einlage (d.h. unentgeltlich) auf die Gesellschaft übertragene Immobilien sind in der Bilanz der Gesellschaft im Grundsatz mit dem Teilwert anzusetzen, im Fall einer Anschaffung oder Herstellung innerhalb der letzten drei Jahre hingegen mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Der maßgebliche Einlagew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / d) Grunderwerbsteuerliche Aspekte

Rz. 174 Das GrEStG unterstellt bei einer Personengesellschaft, die inländischen Grundbesitz hält, einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Grundstückserwerb durch eine neue Personengesellschaft, wenn sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt ändert, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesel...mehr