Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümerversammlung

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / b) Entscheidung über ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung

Rz. 3 Nach § 19 Abs. 1 WEG entscheiden die Wohnungseigentümer über die ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung durch Beschluss, sofern sie nicht durch Vereinbarung geregelt ist. Diese weitgesteckte Beschlusskompetenz entspricht inhaltlich den Vorgängervorschriften in § 15 Abs. 2 WEG a.F. und § 21 Abs. 3 WEG a.F., fasst lediglich Verwaltung und Gebrauch zusammen. Inhaltliche ...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 1. Beibehaltung der früheren Aufgaben und Befugnisse

Rz. 88 Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsbeirates bleiben weitgehend unverändert. Neben der Unterstützung des Verwalters gemäß § 29 Abs. 2 S. 1 WEG kommen ihm, wie bisher, die Reservebefugnisse aus § 24 Abs. 3 WEG zur Einberufung der Eigentümerversammlung, aus § 24 Abs. 6 S. 2 WEG zur Unterzeichnung der Niederschrift und aus § 29 Abs. 2 S. 2 WEG zur Prüfung von Wirtscha...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / a) Kein Vorliegen von Vereinbarungen oder Beschlüssen

Rz. 12 § 14 Nr. 4 WEG a.F. setzte keine Beschlussfassung der Eigentümerversammlung voraus. Diese Rechtslage führt § 14 Abs. 1 Nr. 2 letzter Hs. WEG im beschränkten Umfang fort. Liegen die Voraussetzungen der Vorschrift vor, bedarf es weiterhin keiner Beschlussfassung. Die Vorschrift ist aber subsidiär. Sind die Voraussetzungen für das Betreten einer Wohnung durch Vereinbarun...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Beschlussfassung über die konkrete Ausführung der baulichen Veränderung

Rz. 66 § 20 Abs. 2 S. 2 WEG ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber eine getrennte Beschlussfassung über das "Ob" und das "Wie" der baulichen Veränderung vorsieht. Dies erscheint konsequent, wenn man einen Anspruch auf die Beschlussfassung über die bauliche Veränderung dem Grunde nach bejaht. Denn dann besteht nur noch hinsichtlich ihrer konkreten Ausführung ein Ermessen. Im ...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / d) Ausschluss der Einschränkung im Außenverhältnis

Rz. 45 Die Wohnungseigentümer können zwar gemäß § 27 Abs. 2 WEG die Rechte und Pflichten des Verwalters einschränken. Ein solcher Beschluss wirkt aber nur im Innenverhältnis. Die gesetzliche Vollmacht des § 9b Abs. 1 S. 1 WEG kann gemäß § 9b Abs. 1 S. 3 WEG weder in der Gemeinschaftsordnung noch durch Vereinbarung und erst recht nicht durch Beschluss mit Wirkung im Außenverh...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / 4. Stimmrechtsausschlüsse (§ 25 Abs. 4 WEG)

Rz. 17 § 25 Abs. 4 WEG wiederholt fast wortgleich § 25 Abs. 5 WEG a.F. Es ist dort lediglich bei den Ausschlusstatbeständen nicht mehr von der "Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits der anderen Wohnungseigentümergegen ihn", sondern nur noch von einem Rechtsstreit gegen ihn die Rede. Damit will der Gesetzgeber den Wortlaut an die geänderten Verfahrensvorschriften anp...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / II. Durchführung von Vereinbarungen und Beschlüssen

Rz. 50 Wie schon nach altem Recht bei der Durchführung von Vereinbarungen hielt es der Gesetzgeber für selbstverständlich, dass der Verwalter Beschlüsse der Eigentümerversammlung durchzuführen hat.[51] Die diesbezügliche Regelung in § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG a.F. ist daher entfallen, nicht aber die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen. Allerdings handelt es sich nunmehr nach...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Geltung der Anfechtungsfrist bei voraufgegangener positiver Beschlussfassung

Rz. 65 Anderes gilt, wenn sich die Eigentümerversammlung mit dem Beschlussantrag beschäftigt und hierüber einen positiven Beschluss fasst, der aber hinter dem Beschlussantrag zurückbleibt. Dann liegt ein positiver Beschluss vor, der Bindungswirkung erzeugt. Der Antragsteller müsste sich dann ohne Anfechtung mit dieser hinter seinem Antrag zurückbleibenden Beschlussfassung zu...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / c) Wahrnehmung einzelner oder sämtlicher Rechte

Rz. 22 § 23 Abs. 1 S. 2 WEG fordert ferner in dem dort vorgesehenen Beschluss eine Regelung darüber, ob sämtliche oder einzelne Rechte in Abwesenheit ausgeübt werden können. Die Beschränkung auf einzelne Rechte dürfte die Ausnahme sein, etwa bei Stimmrechtsausschlüssen auf die Teilnahme an der Diskussion, nicht aber an der Abstimmung. Ansonsten dürfte es widersprüchlich und ...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / b) Folgen bei Beeinträchtigungen des Gemeinschaftseigentums

Rz. 25 Im Außenverhältnis noch vergleichsweise einfach zu beurteilen ist die Behandlung von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums. Denn diese sind im Gegensatz zum früheren Recht nicht mehr dem einzelnen Wohnungseigentümer, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft zugeordnet. Folglich wirkt sich die Beschränkung der Mitgliedschaf...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Konkurrenzen

Rz. 76 Das Einverständnis der beeinträchtigten Wohnungseigentümer kann auch eine bauliche Veränderung betreffen, die nach § 20 Abs. 2 S. 1 WEG privilegiert ist. Dann kann der umbauwillige Wohnungseigentümer wählen, ob er nach § 20 Abs. 2 S. 1 WEG oder nach § 20 Abs. 3 WEG vorgeht. Das Vorgehen nach § 20 Abs. 3 WEG kann insoweit Vorteile bieten, als der umbauwillige Wohnungse...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / a) Beschluss über Nachzahlungen und die Anpassung der Vorauszahlung ohne Jahresabrechnung?

Rz. 33 Die Jahresabrechnung selbst ist auch bei erheblichen Fehlern nicht anfechtbar, da sie nicht Gegenstand der Beschlussfassung ist. Ähnlich wie im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan halten die Gesetzesmaterialien den Verstoß gegen die Beschlussvorbereitungspflicht auch beim Beschluss über Nachzahlungen und Anpassung der Vorauszahlung für unschädlich. Dies mache den Bes...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / a) Gesetzliche Vertretung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats

Rz. 21 Den Gesetzesmaterialien ist nur zu entnehmen, dass Klagen einzelner Wohnungseigentümer gegen den Verwalter auf Durchführung von Beschlüssen oder die Durchführung sonstiger Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung bereits an dessen Passivlegitimation scheitern und daher gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten sind. Unklar bleibt freilich, wie diese den Anspruch...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / 1. Differenzierung zwischen Pflichten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft und gegenüber den Miteigentümern

Rz. 2 Tiefgreifende Änderungen hat der Gesetzgeber bei der Normierung der Pflichten hinsichtlich der Nutzung von Sondereigentum vorgenommen. Er unterscheidet zunächst zwischen Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 14 Abs. 1 WEG) und den Wohnungseigentümern (§ 14 Abs. 2 WEG) gegenüber.[2] Dies geht mit einem gravierenden Wechsel bei der Durchsetzung dieser Pflichten...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / b) Herabsetzung des Formerfordernisses

Rz. 12 Dieser misslichenNichtberücksichtigung einer kraft wirksamer Vollmacht abgegebenen Stimme will der Gesetzgeber durch Herabsetzung der Formerfordernisse entsprechend § 47 Abs. 3 GmbHG begegnen.[17] Demnach bedürfen Vollmachten gemäß § 25 Abs. 3 WEG nur noch der Textform. Folglich genügt künftig die Übersendung einer E-Mail. Dies kann sogar zur Einholung eines Vollmacht...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / e) Vergleich mit den Einzelbefugnissen des alten Rechtes

Rz. 56 Dass der Gesetzgeber die Befugnisse aus § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG eher weit verstanden wissen will, zeigt sein Vergleich mit den Verwalterbefugnissen nach früherem Recht. Danach sollen nicht nur die früheren Maßnahmen nach § 27 Abs. 1 Nr. 4–5 WEG a.F.,[60] also die komplette Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder einschließlich der gerichtlichen Durchsetzung von Hausgel...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Konkrete Maßnahme

Rz. 24 Ist die bauliche Veränderung dem Grunde nach durch Beschluss gestattet, kann der umbauwillige Wohnungseigentümer nach Vorbefassung der Eigentümerversammlung auch den Ausführungsbeschluss im Verfahren nach § 44 Abs. 1 S. 2 WEG ersetzen lassen. Hierbei bieten ihm die Gesetzesmaterialien die komfortable Möglichkeit, die begehrte bauliche Veränderung nicht näher zu beschr...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 1. Rechte und Pflichten gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümern

Rz. 23 Nach neuem Recht betrifft die Vorverlagerung der Anwendbarkeit des WEG nur noch die Erwerber. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht ohne Vorstufe bereits mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Durch § 8 Abs. 3 WEG werden lediglich die Erwerber den Wohnungseigentümern gleichgestellt, die bereits als Sondereigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Die Erwerber n...mehr

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AGS 03/2020, Zuständiges Be... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat Anfechtungsklage gegen Beschlüsse einer Eigentümerversammlung erhoben, woraufhin das AG mit dem angefochtenen Beschluss den Streitwert vorläufig festgesetzt hat. Die Kostenbeamtin hat hierauf gestützt eine Vorschussanforderung erlassen, der Kläger zahlte den Vorschuss. Mit der Beschwerde – an der er auch nach Hinweis auf die Unzulässigkeit festgehalten hat – w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung des Wohnungs- bzw. Teileigentums

Rz. 426 [Autor/Stand] Wohnungs- und Teileigentum wird nach § 2 WEG entweder durch vertragliche Einräumung von Sondereigentum (§ 3 WEG) oder durch Teilung (§ 8 WEG) begründet. Nach § 3 WEG kann Sondereigentum auch an Räumen in einem erst zu errichtenden Gebäude eingeräumt werden. Die Teilung durch den Eigentümer ist nicht nur an bestehenden Gebäuden möglich, sondern auch an e...mehr

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Erhaltungsmaßnahme: Ersatzanspruch

Leitsatz Einem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum durchführt, steht kein Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht zu. Das gilt auch dann, wenn die von dem Wohnungseigentümer durchgeführte Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen. Normenkette BGB § 687 Abs. 1, ...mehr

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Verwalter: Einlegung der Berufung

Leitsatz Der Verwalter ist befugt, für die beklagten Wohnungseigentümer einer Anfechtungsklage Berufung einzulegen. Normenkette WEG § 27 Abs. 2 Nr. 2, § 46 Abs. 1 Das Problem Für die in erster Instanz unterlegenen Wohnungseigentümer legt der Verwalter die Berufung ein. Streitig ist, ob der Verwalter dazu befugt ist. In der Sache geht es dann noch um die Frage, wer verpflichtet...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 4... / 3.3.10 Das Abstimmungsverfahren

Rz. 112 Die Generalversammlung entscheidet grundsätzlich durch Beschluss mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit Gesetz oder Satzung keine größere Mehrheit oder weitere Erfordernisse bestimmen (§ 43 Abs. 1 S. 1). Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben hierbei unberücksichtigt (BGH NJW 1982, S. 1585 ff.; BGHZ 129, S. 136 ff., 153; Bauer § 43 RN 18, 19...mehr

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Entziehung des Wohnungseigentums: Abmahnung

Leitsatz Das Rechtsbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abmahnungsbeschluss gerichteten Anfechtun...mehr

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Gesonderte Rückstellung: Voraussetzungen

Leitsatz Voraussetzung und Grundlage für eine gesonderte Rückstellung ist die Instandhaltungsobliegenheit. Normenkette WEG § 21 Abs. 5, § 28 Das Problem In der Gemeinschaftsordnung heißt es u.a. wie folgt: Die Instandhaltung der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Gebäude einschließlich der äußeren Fenster – mit Ausnahme des Glases – und des Grundstücks obliegt der Gemei...mehr

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Die Ferienwohnung im Einkom... / 2 Ausschließlich vermietete Ferienwohnungen

Ausschluss der Eigennutzung Bei einer Ferienwohnung unterstellen die Finanzämter üblicherweise, dass der Eigentümer diese zeitweise selbst nutzt und an Angehörige und Bekannte unentgeltlich überlässt. Eine ausschließliche Vermietung wird das Finanzamt nur in folgenden Fällen akzeptieren: Übertragung der Vermietung Der Steuerpflichtige hat die Entscheidung über die Vermietung de...mehr

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Versammlungsstätte: Waschküche

Leitsatz Eine Waschküche kann im Einzelfall auch bei Gegenständen, bei der eine Diskussion zu erwarten ist, eine ordnungsmäßige Versammlungsstätte sein. Normenkette WEG § 24 Das Problem Die Wohnungseigentumsanlage wird von V, der Mutter von einem Wohnungseigentümer, verwaltet. Die Wohnungseigentümer sind zerstritten. Insbesondere das Verhältnis von Wohnungseigentümer K zu V un...mehr

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Verwalter: Bestellungsbeschluss

Leitsatz Ein Verwalter mit Sitz in Aachen ist in der Lage, eine Wohnungseigentumsanlage in Köln zu verwalten. Aus der Verwendung eines Muster-Verwaltervertrags, der mehrere unwirksame Klauseln enthält und in Teilen nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst worden ist, kann nicht auf die generelle Ungeeignetheit des Verwalters geschlossen werden. Schlechte Bewertungen im Inter...mehr

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Anfechtungsklage: Weisungen an den Verwalter per Beschluss

Leitsatz Es besteht eine Beschlusskompetenz für Weisungen an den Verwalter über das Verhalten im Anfechtungsprozess. Normenkette WEG § 21 Abs. 4, § 23 Abs. 1 Das Problem Die Wohnungseigentümer bestellen die X-GmbH, ihre Verwalterin, ab. Gegen diesen Beschluss klagt die X-GmbH (Verfahren AG Königstein, 21 C 1097/14). Die Wohnungseigentümer klagen ihrerseits gegen die X-GmbH auf...mehr

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Modernisierung: Einbau eines Personenaufzugs

Leitsatz Mit dem Einbau eines Personenaufzugs muss keine Änderung der Eigenart einer Wohnungseigentumsanlage einhergehen. Normenkette WEG § 22 Abs. 2 Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, einen Personenaufzug einzubauen. Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor. Das Amtsgericht (AG) erklärt den Beschluss für ungültig. Zur Begründung führt es aus, der Beschluss widerspre...mehr

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zerb 8/2018, Wohnungseigentum und Urbanisationen in Spanien

Burckhardt Löber/Erhard Huzel/Alexander Steinmetz Edition für internationale Wirtschaft, 6. Aufl. 2017, 278 Seiten, broschiert, 38 EUR ISBN 978-3-921326-70-1 Die sechste Auflage des von einem erfahrenen und für spanisches Recht sehr gut ausgewiesenen Autorentrio verfassten Handbuchs war insbesondere wegen einer größeren Novelle des spanischen Wohnungseigentumsrechts im Jahre 20...mehr

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Instandsetzung: Wann ist sie zwingend?

Leitsatz Grundsätzlich muss das gemeinschaftliche Eigentum jedenfalls in einem solchen baulichen Zustand sein, dass das Sondereigentum zu dem in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Zweck genutzt werden kann. Sind im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums gravierende bauliche Mängel vorhanden, die die zweckentsprechende Nutzung des Sondereigentums erheblich beeinträchtige...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Wohnungseigentümerzustimmung

Leitsatz Die Ausnahme vom Zustimmungserfordernis nach § 12 WEG "der ersten Veräußerung nach Teilung" erfasst nicht eine (erneute) Veräußerung durch eine Person, in deren Hand sich nach den Erstveräußerungen sämtliche Wohnungseigentumsrechte vereinigt haben. Soll die Verwalterzustimmung durch die Zustimmungserklärung der übrigen Eigentümer ersetzt werden, haben auch werdende W...mehr

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AGS 2/2018, Fehlerhaftigkei... / 1 Sachverhalt

Der Kläger und die Beklagten sind die Mitglieder einer WEG. Der Kläger wendet sich mit der vorliegenden Anfechtungsklage gegen den in der Eigentümerversammlung vom 15.12.2015 gefassten Beschluss zu TOP 1c), der mit "Vergemeinschaftung der Unterlassungsansprüche wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung der Einheit 25 sowie Verstöße gegen die Hausordnung (Ruhestörungen in der Ei...mehr

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AGS 2/2018, Fehlerhaftigkei... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. … 3. Der in der Eigentümerversammlung vom 15.12.2015 zu TOP 1c) gefasste Beschluss ist fehlerhaft, da es im konkreten Fall nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach, den Verwalter zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt über 260,00 EUR netto/Stunde zuzüglich Umsatzsteuer, mindestens RVG in gerichtlich...mehr

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AGS 1/2018, Zweite Überprüf... / 1 Sachverhalt

Die Kläger sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die eine Eigentümerversammlung abgehalten hat. Die Kläger haben den dort unter TOP 2 gefassten Beschluss zur Genehmigung der Gesamt- und Einzelabrechnungen für 2013 hinsichtlich der Warmwasserabrechnung angefochten mit der Begründung, ihnen seien bei der benachbarten Teileigentumseinheit angefallene Kosten i.H....mehr

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Anmeldung im Zwangsversteigerungsverfahren

Leitsatz Wird von Dritten die Zwangsversteigerung in ein Wohnungseigentum betrieben, ist der Verwalter grundsätzlich verpflichtet, die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG bevorrechtigten Hausgeldansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in dem Zwangsversteigerungsverfahren anzumelden. Normenkette WEG § 27 Abs. 1 Nr. 4; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Das Problem Besteller X erwirbt vom ...mehr

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Rechte einer Untergemeinschaft

Leitsatz Durch die Gemeinschaftsordnung kann Wohnungseigentümern, deren Sondereigentum in einem Haus einer Mehrhausanlage liegt und die eine Untergemeinschaft bilden, die Kompetenz eingeräumt werden, unter Ausschluss der anderen Wohnungseigentümer die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu beschließen, die ein zu der jeweiligen Untergemeinschaft ge...mehr

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Abrechnung: Übersicht über die Abrechnungsergebnisse

Leitsatz Eine Übersicht über die Abrechnungsergebnisse aller Wohnungseigentumsrechte bzw. eine Übersicht über die die den Abrechnungszeitraum betreffenden Hausgeldrückstände ist kein notwendiger Bestandteil der Abrechnung. Der Beschluss über die Genehmigung der Abrechnung ist nicht allein deshalb anfechtbar, weil der Verwalter eine von ihm freiwillig erstellte Saldenliste tro...mehr

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Vermietung von Flächen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen

Leitsatz Ein Beschluss über die Vermietung von Gemeinschaftsfreiflächen für die Dauer von 15 Jahren an einen Eigentümer, der dort überdachte offene Terrassenplätze für seine in Gewerbeeinheiten umzubauende Wohnungen errichten möchte, ist unwirksam. Normenkette WEG §§ 13 Abs. 2, 14, 15 Das Problem Die Wohnungseigentumsanlage besteht aus 1 Gebäude mit 34 Wohnungseigentumsrechten...mehr

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Tod der Vorratsanfechtung?

Leitsatz Gibt ein Wohnungseigentümer in einer Anfechtungsklage zu erkennen, dass er die Klage auf einen (noch unbestimmten) Teil der in einer Versammlung gefassten Beschlüsse beschränken will, versteht es sich nicht von selbst, dass nur eine Auslegung der Klage als Vorratsanfechtung in Betracht kommt. Normenkette WEG § 46 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Das Problem Wohnungseigentümer...mehr

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Grundbuchamt: Prüfung der Gemeinschaftsordnung

Leitsatz Eine Vereinbarung, nach der Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG gegenseitig ermächtigt sind, alle aus dem Wohnungseigentum herrührende Rechte wahrzunehmen, insbesondere auch Zustellungen entgegenzunehmen, ist unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der der bisherige Inhaber eines Wohnungseigentums außer bei einer Sondernachfolge im Wege der Zwangsversteigerung al...mehr

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Eintragungsfähigkeit von Vereinbarungen

Leitsatz Das Grundbuchamt darf eine zur Eintragung bewilligte Bestimmung der Gemeinschaftsordnung nur beanstanden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde, weil die Bestimmung unwirksam oder unbeachtlich ist. Als Prüfungsmaßstab kommen dabei die §§ 134, 138 BGB sowie § 242 BGB in Betracht. Die Gemeinschaftsordnung ist nicht an den...mehr

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ZAP 23/2015, Eigentümerversammlung: Herbeiführung der Beschlussunfähigkeit

(AG Neumarkt, Urt. v. 20.8.2015 – 4 C 5/14 WEG) • Wegen der unterschiedlichen Regelungskonzepte ist die zum Boykott einer Gesellschafterversammlung ergangene Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 9.11.1990 – 11 U 92/90, WM 1992, 272) nicht auf die Beschlussfassung von WEG-Gemeinschaften mit der Folge übertragbar, dass ein Treuepflichtverstoß des teilnehmenden Wohnungseig...mehr

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ZAP 17/2016, Gemeinschaftseigentum: Erstreckung der Abnahme auf Nachzügler-Erwerber

(BGH, Urt. v. 12.5.2016 – VII ZR 171/15) • Der Beschluss in der ersten Eigentümerversammlung gemäß einer Bestimmung in der Teilungserklärung dahingehend, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch ein Ingenieurbüro auf Kosten des Bauträgers in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer durchgeführt werden soll, ist insoweit unwirksam, als die Verjährungsfrist für Ans...mehr

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ZAP 22/2015, Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfassung über Kreditaufnahme

(BGH, Urt. v. 25.9.2015 – V ZR 244/14) • Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Die Befugnis der Wohnungseigentümer, den Finanzbedarf der Wohnungseigentümergemeinschaft auch durch die Aufnahme von Darlehen zu decken, wird von dem Wohnungseigentumsgesetz vorausgesetzt. Vorausse...mehr

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ZAP 9/2015, Nutzung einer E... / III. Entscheidung

Das Berufungsgericht gab der Berufung insoweit Recht, als es die Beklagte verurteilte, es zu unterlassen, die Eigentumswohnung ohne Einwilligung des Verwalters oder der Eigentümerversammlung als Heilpraktiker- bzw. Naturheilpraxis zu nutzen oder zu diesem Zwecke zu vermieten. Bezüglich des weiteren Klagebegehrens, es zu unterlassen die Wohnung generell nicht mehr "zweckwidri...mehr

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ZAP 7/2015, Geltendmachung ... / 2. Anfechtung des Beschlusses über das Ansichziehen

Eine derartige Anfechtung ist – wie bereits ausgeführt (s.o. II. 5) – in den meisten Fällen nicht zielführend. Hinweis: Der Weg einer Beschlussanfechtung und einer einstweiligen Verfügung kann jedoch gegangen werden, wenn Tatsachen bewiesen oder glaubhaft gemacht werden können, die einen Missbrauch begründen. Manch unbedachte Äußerung in der Eigentümerversammlung kann da hera...mehr

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ZAP 2/2016, WEG: Aufteilungsplan maßgeblich für Grenzen des Sondereigentums

(BGH, Urt. v. 20.11.2015 – V ZR 284/14) • Grundsätzlich kann von jedem Wohnungseigentümer verlangt werden, dass das Gemeinschaftseigentum plangerecht hergestellt wird. Unerheblich ist hierfür, dass die tatsächliche Aufteilung des errichteten Gebäudes von der nach dem Aufteilungsplan vorgesehenen abweicht, da der Aufteilungsplan maßgeblich für die Grenzen des Sondereigentums ...mehr

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ZAP 21/2015, Grundbucheintragung: Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer

(OLG Hamm, Beschl. v. 16.7.2015 – 15 W 294/15) • Die Zustimmung der Mehrheit der übrigen Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten zu einer Veräußerung kann vorliegen, entweder, wenn so viele Wohnungs- und Teileigentümer ihre Zustimmung zur Veräußerung erklärt haben, dass sie die Mehrheit bilden, oder aber, wenn in einer Eigentümerversammlung oder im schriftlichen Beschlussverfah...mehr