Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelte Haushaltsführung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kurze Gesetzesentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorläufer des § 9 EStG in der jetzigen Fassung waren § 13 EStG 1920, § 16 EStG 1925 und § 9 EStG 1934. 1971 wurde die 40-km-Begrenzung in Abs 1 Nr 4 und 1978 die zeitliche Beschränkung für die doppelte Haushaltsführung aufgehoben (nunmehr Differenzierung zwischen Begründung und Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung). Seit 1984 stellen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die gesetzliche Regelung

Rn. 590 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des ArbN um solche für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG, ist zu deren Abgeltung für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, idR eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einführung zu 9 Abs 1 S 3 Nr 1–7 EStG

Rn. 240 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 EStG beginnt: Zitat "Werbungskosten sind auch ..." und zählt im Anschluss eine Reihe von Aufwendungsarten auf. Diese Formulierung macht klar, dass es sich nicht um eine abschließende Aufzählung handelt, sondern neben den ausdrücklich aufgeführten weitere "unbenannte" WK existieren. Rn. 241 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Üblichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit

Rn. 118 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steht fest, dass die Aufwendung beruflich veranlasst ist, so ist es für den WK-Abzug ebenso wie bei BA grundsätzlich unerheblich, ob sie nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind (BFH v 15.05.1981, VI R 66/78, BStBl II 1981, 735; BFH v 31.01.1986, VI R 78/82, BStBl II 1986, 355). Es obliegt allein der Entscheidu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 980 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bildungsaufwendungen sind nach allgemeinen Grundsätzen WK, wenn die Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403). Die Feststellungslast für die berufliche Veranlassung der Aufwendungen trägt der StPfl, wobei aller...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerungsrückfall bei teilweiser Nichtbesteuerung niederländischen Arbeitslohns

Leitsatz Die "30 %-Spezialistenregelung in den Niederlanden" führt zu einer den Besteuerungsrückfall gemäß § 50d Abs. 9 Satz 4 EStG auslösenden teilweisen Nichtbesteuerung des Arbeitslohns durch die Niederlande. Sachverhalt Die "30 %-Spezialistenregelung in den Niederlanden" sieht vor, dass der niederländische Arbeitslohn von Grenzpendlern zum Ausgleich sogenannter extraterri...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.10 Doppelte Haushaltsführung

Rz. 708 [Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung → Zeilen 91–117] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung)...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 46–48), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 47–49] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 4 Betriebsausgaben

Rz. 296 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 63 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 297 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–88 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigung wie Bruttoloh...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1 Allgemein

Rz. 136 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger (Aushilfs-)Tätigkeit oder Minijob (450- bzw. 520-Euro-Job ab 1.10.2022). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrent...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.9 Reisekosten

Rz. 692 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 61–72] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 412 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 601 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 1.2 Kameralistik/Doppik

Die kameralistische Buchführung ist inputorientiert und konzentriert sich auf Einnahmen und Ausgaben, das heißt, Konzentration auf den Geldverbrauch, aber nicht auf den Ressourcenverbrauch. Die Finanzziele stehen im Vordergrund. Zwar besteht auch bei der Kameralistik die Möglichkeit das System um Ziele und Kennzahlen zu ergänzen, doch freiwillig machen dies die wenigsten Kom...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: Voluntary L... / 6 Literaturhinweise

Barber, If Mayors Ruled the World (yale.edu), YouTube abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=Um-pfPMzq0s (letzter Abruf am 23.1.2023). Bogumil/Holtkamp, Bürgerkommune konkret – Vom Leitbild zur Umsetzung, https://library.fes.de/pdf-files/stabsabteilung/01431.pdf (letzter Abruf am 23.1.2023). Brookings Institute, https://www.brookings.edu/blog/up-front/2019/07/09/a-han...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Doppelte Haushaltsführung – finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung bei Fällen mit Auslandsbezug

Leitsatz Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung muss bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist. Zu den Lebensführungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG zählen diejenigen Aufwendungen zur Gestaltung des privaten Lebens, die einen Ha...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Pkw-Stellplatzes bei doppelter Haushaltsführung

Leitsatz Die Aufwendungen für einen separat von der Wohnung angemieteten Pkw-Stellplatz zum Parken eines Pkw gehören im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nicht zu den – der Höhe nach nur beschränkt mit maximal 1.000 EUR pro Monat abziehbaren – Aufwendungen für die Nutzung der "Unterkunft" im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG, sondern zu den sonstigen, nach ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 54 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den – mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen – Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Wohnung) gehören nicht zu den Kosten der Berufsausbildung, wohl aber die tatsächlichen Mehraufwendungen infolge auswärtiger Unterbringung, besonders für Unterkunft und Verpflegung (§ 10 Abs 1 Nr 7 Satz 3 EStG); Aufwendungen für die Unterkunf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Abzugsverbote

Rz. 39 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Vom Abzug als WK sind Aufwendungen ausgeschlossen, wenn sie dem Stpfl für seine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) entstehen und kein Ausbildungsdienstverhältnis gegeben ist (§ 9 Abs 6 EStG; zu Einzelheiten > Rz 12 ff). Rz. 40 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG für die zur Lebensführung gehörenden Aufwe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Begünstigte Aufwendungen

Rz. 34 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Soweit Bildungsaufwendungen WK iSd § 9 EStG sind (zum Grundsätzlichen > Rz 10), werden sie ohne eine Beschränkung der Höhe nach steuermindernd berücksichtigt. Sind Ausgaben ihrer Art nach nämlich WK, so unterliegt es grundsätzlich der Entscheidung des ArbN, ihre Höhe zu bestimmen (BFH 132, 431 = BStBl 1981 II, 368). Anders als bei den SA iSd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 3 Einzelfälle (ABC)

Rz. 80 Arbeitsmittel s. § 9 EStG Rz. 221ff. Asylgewährung s. § 9 EStG Rz. 265 Aufsichtsrat Arbeitnehmer, die als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat einer AG gewählt werden, müssen sich vielfach vor ihrer Benennung als Kandidat für die Wahl dazu verpflichten, im Fall ihrer Wahl einen Teil der Aufsichtsratstantiemen an bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche (gewerksch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 2.2.1.3 Aufteilbarkeit eines Aufwands nach Maßgabe der neueren Rechtsprechung

Rz. 46 Eine Ausdehnung dieser Ausnahmen auf Fälle, in denen eine Aufteilung mangels objektiver, leicht nachprüfbarer Maßstäbe nur im Weg einer griffweisen Schätzung möglich wäre, war nach der Rspr. bis zur Entscheidung des Großen Senats v. 21.9.2009 grundsätzlich ausgeschlossen.[1] Nunmehr ist maßgeblich, ob ein objektiver Aufteilungsmaßstab besteht.[2] Ob eine Aufteilbarkei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Im Einkommensteuergesetz geänderte Vorschriften

Tz. 2 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die relevanten Änderungen im Zusammenhang mit dem 2014 in Kraft getretenen neuen Reisekostenrecht betreffen folgende Vorschriften: § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10): Reisekostenerstattungen aus öffentlichen Kassen (Nr. 13) und außerhalb des öffentlichen Dienstes (Nr. 16); § 4 Abs. 5 Nr. 5 und 6a EStG (Anhang 10): Mehraufwendungen für Verpflegu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unbeschränkt steuerpflichtige > Ehegatten, die verheiratet sind (> Familienstand), aber während des gesamten VZ getrennt leben, erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung (§ 26 Abs 1 Satz 1 EStG; > Ehegattenbesteuerung Rz 1). Sofern die Voraussetzungen des dauernden Getrenntlebens gegeben sind (> Rz 4 ff), werden sie desh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / b) Konkrete Bedarfsbemessung

Rz. 46 Statt der Bestimmung des Bedarfs nach einer Quote (½) kann bei sehr guten Einkommensverhältnissen der Bedarf danach bestimmt werden, was die Unterhaltsberechtigte zur Lebensführung entsprechend den ehelichen Lebensverhältnissen (konkret) braucht. Die konkrete Bedarfsbemessung ist streng genommen keine Ausnahme vom Grundsatz der Halbteilung. Sie dient auch nicht der Re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Begriff der Auswärtstätigkeit und ihre Abgrenzung von den Wegstrecken zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und zur doppelten Haushaltsführung

Rz. 20 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten entstehen bei einer Auswärtstätigkeit. Das setzt voraus, dass der ArbN außerhalb der Wohnung und seiner > Erste Tätigkeitsstätte (bis einschließlich 2013 > Regelmäßige Arbeitsstätte) beruflich tätig wird (zur Rechtsentwicklung > Rz 16 ff). Zur Bestimmung im Einzelnen > Erste Tätigkeitsstätte sowie BMF vom 25.11.2020, Rz 2–35, BSt...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Konkurrenzregelung

Rz. 107 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Soweit für denselben Kalendertag Verpflegungsmehraufwendungen sowohl für eine Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Tätigkeit an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder Fahrtätigkeit) als auch für eine > Doppelte Haushaltsführung anzuerkennen sind, ist jeweils der höchste Pauschbetrag anzusetzen (§ 9 Abs 4a Satz 12 HS 2 EStG). Beispiel 1: A hat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Übernachtungskosten

Rz. 110 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zu den als WK abziehbaren Reisekosten zählen auch die tatsächlich entstandenen notwendigen Mehraufwendungen für eine Unterbringung zur Übernachtung außerhalb der eigenen Wohnung während einer (idR mehrtägigen) Auswärtstätigkeit (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Hierher gehören auch Aufwendungen für eine Übernachtung eines ArbN mit typische...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Begünstigte Wegstrecken

Rz. 70 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer Auswärtstätigkeit können die nach Maßgabe von > Rz 62 ff ermittelten Fahrtkosten für folgende Fahrten als Reisekosten angesetzt werden: Rz. 71 Stand: EL 129 – ET: 02/2022mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Dreimonatsfrist

Rz. 96 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte (> Rz 99) ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate beschränkt (§ 9 Abs 4a Satz 6 EStG). Diese zeitliche Begrenzung gilt auch für Leih-ArbN (BFH 241, 378 = BStBl 2013 II, 704). Sie ist verfassungskonform (vgl BFH 230, 352 = BStBl 201...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 80 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Im Grundsatz gehört der Aufwand für die eigene Nahrungsaufnahme zu den mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen Kosten der > Lebensführung (> Existenzminimum). Nur beruflich veranlasste (zusätzliche) Mehraufwendungen kommen deshalb für eine Berücksichtigung als BA/WK in Betracht (> Rz 13), die wegen der fehlenden Gelegenheit entstehen, sich so...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Reisen

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern (zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr 16 EStG), > BahnCard, > Doppelte Haushaltsführung, > Fortbildungsveranstaltungen, > Jahresnetzkarte, > Reisekosten (vor allem zu den Regelungen für > Werbungskosten in § 9 EStG bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit), > Reisekostenvergütungen (zur Steuerbefreiung nach § ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Inlandspauschalen

Rz. 85 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer Auswärtstätigkeit im > Inland kann der ArbN gesetzlich gestaffelte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand geltend machen, soweit sie nicht vom ArbG steuerfrei erstatten werden; die nachfolgenden Verpflegungspauschalen gelten für die Jahre seit einschließlich 2020:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten entstehen bei Dienst- oder Geschäftsreisen oder einer anderen Form der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (zum Begriff > Rz 20); dann sind sie Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben). Als Reisekostenarten kommen die Fahrtkosten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > R 9.5 LStR; > Rz 60 ff), die Verpflegungsme...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Vergütungen bei Abordnung, Umzug und andere Leistungen nach dem BRKG

Rz. 15 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Trennungsgelder/Trennungsentschädigungen (TE) sind die ebenfalls nach BRKG oder entsprechenden Landesgesetzen erstatteten Auslagen aus Anlass einer Abordnung. Sie sind nur insoweit steuerfrei, als sie die nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 und Abs 4a EStG abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen (§ 3 Nr 13 Satz 2 HS 2 EStG); das entspricht dem Umf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB 1999, 107; H...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.4 Pauschalierung für Freifahrtberechtigungen von Soldaten (Abs. 2 S. 2 Nr. 3, S. 4)

Rz. 40g § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 EStG ermöglicht die Pauschalierung für Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Abs. 6 Soldatengesetz erhalten. Die Gewährung der Freifahrtberechtigungen soll dazu dienen, die Soldaten in der Öffentlichkeit sichtbar und erkennbar zu machen, damit sie als "Bürger(innen) in Uniform" Engagement und Verantwortungsbewusstsein zeigen und auf d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schichtdienst

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 ArbN, die am Arbeitsort eine Wohnung mieten, weil sie Schichtdienst leisten oder sich in > Rufbereitschaft zu halten haben, können diese Aufwendungen nicht neben den Kosten für Fahrten zur weiter entfernt liegenden Wohnung als WK abziehen. Auch bei Schichtdienst und Rufbereitschaft muss der ArbN sich für den Ansatz von Mehraufwendungen für doppelte...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer an Bord eines Schiffes Dienst tut, hat dort keine > Erste Tätigkeitsstätte; das Schiff ist keine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des ArbG (vgl BFH 212, 64 = BStBl 2006 II, 267; BFH 212, 218 = BStBl 2006 II, 378 zur > Regelmäßige Arbeitsstätte). Auch ein Schiffsliegeplatz im Hafen ist nur dann für den ArbN eine erste Tätigke...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schuldzinsen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schuldzinsen können > Werbungskosten sein, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 1 EStG). Dies ist nach dem Zweck der Schuldaufnahme und der entsprechenden Verwendung der Darlehensmittel zu beurteilen (BFH 182, 312 = BStBl 1997 II, 454). Ein einmal begründeter und zwischenzeitli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitslosigkeit

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer arbeitslos ist, bestimmen §§ 16 Abs 1, 138 SGB III. > Arbeitslosengeld, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer Rz 23, 76, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung, > Bewerbung, > Dachdecker, > Doppelte Haushaltsführung Rz 91, > Steuerklassenwechsel, > Verluste Rz 1 ff.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Asylbewerber

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer in Deutschland Asyl erhält, ist zugleich berechtigt, hier zu arbeiten (vgl das seit 2005 geltende ZuwanderungsG). Für Asylbewerber, deren engere Familie im ausländischen Hausstand zurückbleibt, ist der Abzug von Mehraufwendungen für das Wohnen am Beschäftigungsort im Rahmen von § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 EStG nicht ausgeschlossen (> R 9.11 Abs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Besonderheiten im Lohnsteuerverfahren

Rz. 9 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Mit Schätzungen wird auch im LSt-Verfahren vielfach gearbeitet, zum Teil zur Vereinfachung. Gegenstand einer Schätzung ist die Bemessungsgrundlage der Steuer. Das gilt gleichermaßen für die Einnahmeseite (> Arbeitslohn) wie für die Ausgabenseite (> Werbungskosten, > Sonderausgaben). Rz. 9/1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Einnahmeseite: Dazu gehört...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Sammelbeförderung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 § 3 Nr 32 EStG enthält eine Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder teilentgeltliche betriebsnotwendige Sammelbeförderung von ArbN zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte oder dem gleichbleibenden Ort der Arbeitsaufnahme (Sammel- oder Treffpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet; dazu > Erste Tätigkeitsstätte Rz 46 ff, 51 ff) iSv § 9 A...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anmietung einer zweiten Wohnung am Arbeitsort in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsstätte

Leitsatz Eine doppelte Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen (beruflich veranlassten) Zweithaushalt führt und auch der vorhandene "eigene Hausstand" am Beschäftigungsort belegen ist. Das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige mehrfach täglich seine schwer erkrankte (Parkinson) Ehefrau pflegen und medizini...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2.2 Ersatzzustellung in der Wohnung (§ 3 Abs. 2 S. 1 VwZG i. V. m. § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)

Rz. 13 § 178 ZPO regelt, wem das zuzustellende Schriftstück ausgehändigt werden kann, wenn der Empfänger in der Wohnung, seinen Geschäftsräumen bzw. einer Gemeinschaftseinrichtung nicht angetroffen wird. In diesen Fällen kann die Zustellung dadurch erfolgen, dass das zuzustellende Schriftstück einer anderen Person (Ersatzperson für den Zustellungsempfänger) übergeben wird (E...mehr