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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schichtdienst

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Stand: EL 128 – ET: 11/2021

ArbN, die am Arbeitsort eine Wohnung mieten, weil sie Schichtdienst leisten oder sich in > Rufbereitschaft zu halten haben, können diese Aufwendungen nicht neben den Kosten für Fahrten zur weiter entfernt liegenden Wohnung als WK abziehen. Auch bei Schichtdienst und Rufbereitschaft muss der ArbN sich für den Ansatz von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung oder für die wöchentlichen Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt entscheiden (BFH 169, 190 = BStBl 1993 II, 113; > Doppelte Haushaltsführung Rz 156 ff).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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