Fachbeiträge & Kommentare zu Differenzbesteuerung

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 In Griechenland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 45 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlo...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 In Portugal besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 41 In Belgien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 37 In den Niederlanden besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 In Spanien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 In Malta besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Schedule 14, Teil II, Art. 1 bis 12 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangs...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 In Luxemburg besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 56ter Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlo...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 43 In Italien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten. Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 41 In Irland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 87 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 In Estland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 41 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 In Rumänien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 312 Steuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 In Bulgarien besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 143 bis 147 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausg...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 In Zypern besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 40 Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 40 In Finnland besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Art. 79a bis 79k Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17.1 Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) im Rahmen eines "Doppelumsatzes"

2.17.1.1 Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer Rz. 98 Der als Sicherungsgeber auftretende Unternehmer kann die Differenzbesteuerung für die Lieferung an das Kreditinstitut nach § 25a Abs. 1 UStG anwenden, wenn er die zur Sicherung übereigneten Gegenstände von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder differenzbesteuert erworben hat. Rz. 99 Der differenzbesteuerte...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 38 In Schweden besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlungsobjekten (vgl. Kapitel 9(a) Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Eingangsleistungen und Ausgangsleistungen erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen ausgeschl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.10 Bei Gebrauchtwagen weiter Differenzbesteuerung möglich

Rz. 45 Die Sonderregeln gelten ausschließlich für den Ankauf von Neufahrzeugen. Sie kommen damit nicht zur Anwendung, wenn das eingekaufte Fahrzeug mehr als 6.000 km Laufleistung hat und älter als ½ Jahr ist. Praxis-Beispiel Wie im Prüfungsfall. Aber: Die Verkäufer sind Werksangehörige und haben eine Haltefrist von einem Jahr, verkaufen also "Jahreswagen". In diesem Fall dürfte ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Reiseleistungen/Differenzbesteuerung

Rz. 36 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Zur Rechtslage bis zum 29.06.2013 vgl. die 4. Auflage. Rz. 37 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Durch Art. 10 Nr. 8 Buchst. d AmtshilfeRLUmsG wurde m. W. v. 30.06.2013 § 14a Abs. 6 S. 1 UStG neu gefasst. Im Unterschied zur bisherigen Gesetzesfassung werden nunmehr die zu verwendenden Begriffe genau vorgegeben. Nach Abschn. 14a.1 Abs. 10 S. 2 UStAE kön...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 25a Differenzbesteuerung

Literatur Büchter-Hole, Anmerkungen zum Urteil des FG Köln vom 15.08.2007 (4 K 5412/03, nrkr., Az. des BFH: V R 73/07, Differenzbesteuerung nach § 25a UStG bei aus dem Privatvermögen eingelegten Gegenständen), EFG 2008, 816 = Entscheidung 399. Martini, Prüfungspflicht im Rahmen der Differenzbesteuerung/Überlegungen im Anschluss an das Urteil des BFH v. 23.4.2009, UR 2010, 81. N...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.4 Fallstudie Abrechnung bei Differenzbesteuerung

Rz. 82 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Eine von Ammenwerth/Janzen/Fuß im Handbuch "Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe", S. 254 ff., entwickelte Fallstudie stellt die drei wohl in der Praxis häufigsten Fallgestaltungen vor: Beispiel 1: Verkauf eines differenzbesteuerten Fahrzeugs inkl. Garantie ohne Aufschlag zum bloßen Einkaufspreis des Fahrzeugs Kfz-Händler K hat ein Fahrzeug von einem P...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.16 Kein offener Umsatzsteuer-Ausweis bei Differenzbesteuerung

Rz. 96 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei Anwendung der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer niemals offen ausgewiesen werden (§ 14a Abs. 6 S. 2 UStG). Das Verbot des gesonderten Ausweises der Steuer in einer Rechnung gilt auch dann, wenn das Autohaus – wie im Beispielsfall – das Fahrzeug an einen anderen Unternehmer liefert, der eine gesondert ausgewiesene Steuer aus dem E...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13 Ermittlung der Kleinunternehmergrenze bei Differenzbesteuerung

Rz. 35 Von Gebrauchtwarenhändlern wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreisen im Jahr nicht über der Kleinunternehmergrenze von EUR 17.500 liegt (FG Köln vom 13.04.2016, 9 K 667/14). Der Kläger (K) ist ein Gebrauchtwagenhändler, der in den Jahren 2009 und 2010 jeweils Umsätze in Höhe von ca. 25.000 EUR erzielt hatte. Da K s...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Verwertung von sicherungsübereigneten Gegenständen unter Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG

Rz. 97 Werden bewegliche Unternehmensgegenstände zur betrieblichen Finanzierung an ein Kreditinstitut sicherungsübereignet (z. B. Gebrauchtfahrzeuge) und tritt die Verwertungsreife für diese Gegenstände ein, liegt im Zeitpunkt der Verwertung umsatzsteuerrechtlich ein sog "Doppelumsatz" oder "Dreifachumsatz" vor (vgl. Abschn. 1.2 Abs. 1, 1 a und 4 UStAE). Sowohl der Sicherung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Aktuell: Differenzbesteuerung auch beim Verkauf von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen

Rz. 16 Der EuGH hat in einem Verfahren zum dänischen Umsatzsteuerrecht darauf erkannt, dass ein Verwerter aus von Privat angekauften Alt- und Schrottfahrzeugen ausgebaute Gebrauchtteile unter den weiteren Voraussetzungen des Art. 311 MwStSystRL – in Deutschland: § 25a UStG – differenzbesteuert verkaufen darf. 2.2.1 Sachverhalt Rz. 17 Kläger (K) des Ausgangsverfahrens ist ein d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Büchter-Hole, Anmerkungen zum Urteil des FG Köln vom 15.08.2007 (4 K 5412/03, nrkr., Az. des BFH: V R 73/07, Differenzbesteuerung nach § 25a UStG bei aus dem Privatvermögen eingelegten Gegenständen), EFG 2008, 816 = Entscheidung 399. Martini, Prüfungspflicht im Rahmen der Differenzbesteuerung/Überlegungen im Anschluss an das Urteil des BFH v. 23.4.2009, UR 2010, 81. Nieskoven,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.15.2 Fallbeispiele

Rz. 92 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Regel- und Differenzbesteuerung unterscheiden sich – grob betrachtet – dadurch, dass die Bemessungsgrundlage bei der Regelbesteuerung das Gesamtentgelt, der Differenzbesteuerung nur ein Teil des Entgelts ist. Rz. 93 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Absolut betrachtet führt die Regelbesteuerung immer zu einem höheren Bruttokaufpreis (Zahlbetrag). Damit i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14 Innergemeinschaftlicher Warenverkehr

Rz. 89 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Besonderheiten der Differenzbesteuerung im innergemeinschaftlichen Warenverkehr regelt § 25a Abs. 7 UStG. Dabei sind folgende Konstellationen zu unterscheiden: Nimmt der Lieferer im EU-Ausland die Steuerbefreiung für i. g. Lieferungen in Anspruch (analog § 6a UStG) und erfolgt die Warenbewegung nach Deutschland, muss der Wiederverkäufer in...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Kein Vorsteuerabzug beim Erwerb

Rz. 53 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Für die Vorlieferung an den Wiederverkäufer darf keine USt geschuldet worden sein. Das ist in folgenden Fällen anzunehmen: Die Lieferung ist steuerfrei gem. § 4 Nr. 8 bis 28 UStG (d. h. unter Ausschluss des Vorsteuerabzugs; Gegenstände, die unter Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für i. g. Lieferungen in einem anderem Mitgliedstaat erworben ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Verbot des gesonderten Ausweises in einer Rechnung

Rz. 82 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Vorschrift über den gesonderten Ausweis in Rechnungen (§ 14 Abs. 1 UStG) findet i. R. d. Differenzbesteuerung keine Anwendung (§ 25a Abs. 6 UStG). Erteilt der Wiederverkäufer dennoch eine Rechnung mit USt-Ausweis, bedeutet das einen Verzicht auf die Anwendung der Differenzbesteuerung i. S. d. § 25a Abs. 8 UStG (vgl. dazu Rn. 90 ff.) (Ausn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Besteuerungsformen

Rz. 53 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die grundsätzliche Besteuerungsform ist die Regelbesteuerung (auch Normalbesteuerung). Diese richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 16 bis 18 UStG und gilt für alle Unternehmer, für die nicht eine andere Besteuerungsform in Frage kommt. Andere Besteuerungsformen sind Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG): Die Besteuerung der Kl...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Mit der Vorschrift, die am 01.01.1995 in Kraft trat, wurde die bis dahin nur für Gebraucht-Kfz geltende Differenzbesteuerung erheblich erweitert. Sie bezweckt, Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Denn Wiederverkäufer von Privat zu Privat sind nicht mit USt belastet, während der gewerbsmäßige Händler die Verkäufe voll versteuern musste, selbst w...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Besonderheiten für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten

Rz. 56 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Gibt der Wiederverkäufer eine entsprechende (formlose) Erklärung gegenüber dem Finanzamt ab – verbindlich für zwei Kj. – kann er gem. § 25a Abs. 2 UStG mit Beginn des Kj., in dem er diese Erklärung abgibt (d. h. bei der ersten Voranmeldung für das betreffende Kj.), die Differenzbesteuerung anwenden, falls er Kunstgegenstände, Sammlungsstücke o...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Tatbestandsmerkmale (Überblick)

Rz. 8 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG kommt zur Anwendung bei der Lieferung beweglicher Gegenstände, wenn der Unternehmer ein Wiederverkäufer ist, der Gegenstand an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert wurde, für diese Lieferung Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben oder die Differenzbesteuerung nach...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Erwerb des Liefergegenstands in "Wiederverkaufsabsicht"

Rz. 49 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Dem EuGH lag folgender Sachverhalt vor: Die Klägerin erwarb als Autoleasingunternehmen neben Neuwagen auch Gebrauchtwagen von Nichtunternehmern ohne Mehrwertsteuer. Diese Gebrauchtwagen verwendete sie zunächst als Leasingfahrzeuge; später veräußerte sie diese. Der EuGH hat erkannt: "Art. 26a Teil A Buchst. e der 6. Richtlinie in der durch die...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17.1.1 Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer

Rz. 98 Der als Sicherungsgeber auftretende Unternehmer kann die Differenzbesteuerung für die Lieferung an das Kreditinstitut nach § 25a Abs. 1 UStG anwenden, wenn er die zur Sicherung übereigneten Gegenstände von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder differenzbesteuert erworben hat. Rz. 99 Der differenzbesteuerte Umsatz bemisst sich hierbei nach dem vom Kreditinstitut erziel...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17.3 Rechnungserteilung

Rz. 103 Wird die Differenzbesteuerung i. S. d. § 25a UStG angewandt, hat die Rechnung die Angabe "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" zu enthalten. Die Umsatzsteuer darf in der Rechnung nicht gesondert auswiesen werden (§ 14a Abs. 6 UStG). Rz. 104 Ist § 13b UStG anzuwenden (vgl. Tz. 2.1), ist die Rechnung zusätzlich mit der Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfänge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9.5 Inzahlungnahme von Gebrauchtgegenständen

Rz. 74 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Bei Inzahlungnahme eines Gegenstands beim Verkauf eines Neugegenstands mit Zuzahlung ist als Einkaufspreis der – anteilige – tatsächliche Wert des dafür hingegebenen Wirtschaftsguts anzusetzen (§ 10 Abs. 2 S. 2 UStG) – nicht aber der vertraglich vereinbarte Preis des Gebrauchtgegenstands/der Wert des erworbenen Gegenstands (Abschn. 25a.1 Abs....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Aktuell: Fehler beim An- und Verkauf von Jahreswagen

Rz. 11a Vermehrt decken Betriebsprüfungen derzeit Fahrzeugankäufe und -verkäufe auf, die von deutschen Kfz-Händlern nicht – wie es richtig wäre – zunächst der Erwerbs- und dann der Regelbesteuerung, sondern fälschlicherweise der Differenzbesteuerung unterworfen wurden. Die Verkäufer sind in der Regel Werksangehörige der (auch) im EU-Ausland ansässigen Hersteller. Die Werksan...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17.2 Lieferung des Sicherungsnehmers an den Erwerber

Rz. 101 Das Kreditinstitut als Sicherungsnehmer ist seinerseits berechtigt, auf den Weiterverkauf der Gegenstände die Differenzbesteuerung anzuwenden (vgl. § 25a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. b UStG). Rz. 102 Die Bemessungsgrundlage für diesen Umsatz beträgt jedoch 0 EUR, weil der tatsächliche Verkaufspreis und der hiervon abzuziehende Einkaufspreis (= Verkaufspreis der Lie...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17.4 Vorsteuerabzug

Rz. 105 Soweit das Kreditinstitut als Sicherungsnehmer für die Lieferung der sicherungsübereigneten Gegenstände die Differenzbesteuerung nach § 25a.1 Abs. 2 UStG anwendet, kann er die ggf. nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen (vgl. auch Abschn. 25a.1. Abs. 7 S. 6 UStAE). Darüber hinaus ist er nicht berechtigt, eine vom Sicherungsgeber ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Die Differenzbesteuerung des § 25a UStG stellt eine Sonderregelung für die Besteuerung von Lieferungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von beweglichen körperlichen Gegenständen dar – einschließlich Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten, sofern dafür kein Vorsteuerabzug bestand. Gegenüber § 15 Abs. 1 enthält § 25a Abs. 5 S. 3 UStG ein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Als Objekt des Wiederverkaufs muss es sich um die Lieferung beweglicher körperlicher Gegenstände aller Art handeln (seit dem 01.01.1995) – mit Ausnahme von Edelsteinen und Edelmetallen (§ 25a Abs. 1 Ziff. 3 UStG), für die beim Erwerb kein Vorsteuerabzug bestand. Näheres vgl. Rn. 8 ff. Rz. 4 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Edelsteine sind rohe oder be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.3 Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 23 Die Nichtanwendung dieser Regelung auf Ersatzteile, die aus von Privatpersonen angekauften Altfahrzeugen entnommen wurden, liefe dem Ziel der Sonderregelung der Differenzbesteuerung zuwider, das nach dem 51. Erwägungsgrund der MwStSystRL u. a. darin besteht, auf dem Gebiet der Gebrauchtgegenstände Doppelbesteuerungen zwischen Steuerpflichtigen zu vermeiden. Würden Lief...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.13.1 Allgemeines

Rz. 83 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Wendet der Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung an, hat er grundsätzlich für jeden Gegenstand Einkaufspreis und Verkaufspreis aufzuzeichnen (§ 25a Abs. 6 S. 2 UStG); bei Anwendung der Gesamtdifferenzbesteuerung gem. § 25a Abs. 4 UStG genügt es, wenn er die Summe der Einkaufspreise und die Summe der Verkaufspreise eines Besteuerungszeitrau...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 15 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Durch die Einführung des i. g. Erwerbs in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. m. § 1a UStG durch das USt-Binnenmarktgesetz m. W. v. 01.01.1993 wurde ursprünglich Art. 28a der 6. EG-RL im nationalen Umsatzsteuerrecht umgesetzt. Bezüglich der MwStSystRL sind im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen betroffen: Allgemeiner Steuertatbestand des i. g. Er...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 EU-Neufahrzeuge dürfen niemals differenzbesteuert weiterverkauft werden

Rz. 28 Vermehrt kaufen deutsche Autohändler im EU-Ausland von Privatpersonen Neufahrzeuge an, um diese dann in Deutschland an Privatkunden zu verkaufen. Auf den Verkauf wenden die Autohändler i. d. R. die kundengünstige Differenzbesteuerung an; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug im EU-Ausland bereits mit Umsatzsteuer belegt wurde. Ein gravierender Fehle...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 § 10 UStG bestimmt die Bemessungsgrundlage für die überwiegende Anzahl der steuerbaren Umsätze aus § 1 UStG. Lediglich für die Einfuhr enthält § 11 UStG die entsprechenden Bestimmungen. Daneben enthalten die § 25 Abs. 3 UStG (Reiseleistungen), § 25a UStG (Gebrauchtwaren) und § 25b Abs. 4 UStG (i. g. Dreiecksgeschäft) noch spezielle Ausnahmereg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17.5 Nachweisführung zur Anwendung des § 25a UStG

Rz. 107 Es ist Sache der Vertragsparteien, Vereinbarungen über die zutreffende Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – möglichst bereits im Zeitpunkt der Sicherungsübereignung – zu treffen (OFD Frankfurt/Main, Vfg. vom 15.03.2016, S 7421 A – 5 – St 111, SIS 160910).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Hinweis des EuGH auf Aufzeichnungspflichten und die Möglichkeit einer Gesamtdifferenz

Rz. 25 Außerdem muss sich die Steuerbemessungsgrundlage, die nach der Differenzbesteuerungsregelung bestimmt wurde, aus Aufzeichnungen ergeben, die es ermöglichen, zu überprüfen, ob sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung erfüllt sind. Rz. 26 Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten zur Vereinfachung der Steuererhebung und nach Konsul...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.15.1 Grundsätzliches

Rz. 90 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 § 25a Abs. 8 UStG räumt dem Wiederverkäufer die Möglichkeit ein, auf die Anwendung der Differenzbesteuerung zu verzichten und stattdessen zur Anwendung der allgemeinen Vorschriften zu optieren. Dies ist für jede einzelne Lieferung eines Gebrauchtgegenstands, von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten – sofern er sich in den Fäll...mehr