Fachbeiträge & Kommentare zu Differenzbesteuerung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.3 Richtige Dokumentation der eigenen Gutgläubigkeit beim Fahrzeugankauf

Rz. 142 Stand: 06/03 – 07/2025 Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung ermöglicht § 25a UStG einem Kfz-Händler die Differenzbesteuerung. Diese betrifft ausschließlich Fahrzeuge, die der Händler zulässigerweise ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer eingekauft hat. Die sich hieraus für den Händler nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 23.04.2009, V R 52/07) bisher erge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.2.2 Weitere Nachweispflichten des Händlers

Rz. 139 Stand: 06/03 – 07/2025 Trotz formell vollständiger Aufzeichnungen ist eine Anwendung der Differenzbesteuerung ausgeschlossen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 25a UStG überhaupt erfüllt sind. Der Händler ist damit insbesondere dafür beweispflichtig, dass für die dem Ankauf zugrundeliegende Lieferung keine Umsatzsteuer geschul...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Differenzbesteuerung des § 25a UStG stellt eine Sonderregelung für die Besteuerung von Lieferungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von beweglichen körperlichen Gegenständen dar – einschließlich Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten, sofern dafür kein Vorsteuerabzug bestand. Gegenüber § 15 Abs. 1 enthält § 25a Abs. 5 S. 3 UStG eine Sp...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 06/03 – 07/2025 Als Objekt des Wiederverkaufs muss es sich um die Lieferung beweglicher körperlicher Gegenstände aller Art handeln (seit dem 01.01.1995) – mit Ausnahme von Edelsteinen und Edelmetallen (§ 25a Abs. 1 Ziff. 3 UStG), für die beim Erwerb kein Vorsteuerabzug bestand. Näheres vgl. Rz. 8 ff. Rz. 4 Stand: 06/03 – 07/2025 Edelsteine sind rohe oder bearbeitet...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Entscheidung

Rz. 32 Stand: 06/03 – 07/2025 Der Sachverhalt des neuen Ausgangsverfahrens unterscheidet sich vom Ausgangsverfahren "Sjelle Autogenbrug" durch die Tatsache, dass der Steuerpflichtige die Teile nicht aus dem endgültig stillgelegten Fahrzeug entnommen hat, sondern das komplette Fahrzeug in seinem derzeitigen Zustand "zum Ausschlachten" wiederverkauft hat, d. h. für eine weitere...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.2 Lieferung des Sicherungsnehmers an den Erwerber

Rz. 172 Stand: 06/03 – 07/2025 Das Kreditinstitut als Sicherungsnehmer ist seinerseits berechtigt, auf den Weiterverkauf der Gegenstände die Differenzbesteuerung anzuwenden (vgl. § 25a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchst. b UStG). Rz. 173 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Bemessungsgrundlage für diesen Umsatz beträgt jedoch 0 EUR, weil der tatsächliche Verkaufspreis und der hiervon abzuzieh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.2 Prüfung, ob das Kfz verwendbare Bestandteile enthält

Rz. 36 Stand: 06/03 – 07/2025 Das vorlegende Gericht muss prüfen, ob die wiederverkauften Fahrzeuge noch Bestandteile enthielten, die die Funktionen behalten haben, die sie im Neuzustand hatten, und die daher in ihrem derzeitigen Zustand oder nach Instandsetzung erneut verwendbar sind, oder ob die Fahrzeuge nicht in Wirklichkeit verkauft wurden, um einfach verschrottet oder in ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.4 Vorsteuerabzug

Rz. 176 Stand: 06/03 – 07/2025 Soweit das Kreditinstitut als Sicherungsnehmer für die Lieferung der sicherungsübereigneten Gegenstände die Differenzbesteuerung nach § 25a.1 Abs. 2 UStG anwendet, kann er die ggf. nach § 13b Abs. 5 UStG geschuldete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen (vgl. auch Abschn. 25a.1. Abs. 7 S. 6 UStAE). Darüber hinaus ist er nicht berechtigt, ein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Entscheidung

Rz. 18 Stand: 06/03 – 07/2025 Der EuGH hält die Differenzbesteuerung für anwendbar. Nach dem Wortlaut von Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2006/112 "Gebrauchtgegenstände" bewegliche körperliche Gegenstände, die in ihrem derzeitigen Zustand oder nach Instandsetzung erneut verwendbar sind. Rz. 19 Stand: 06/03 – 07/2025 Aus dieser Bestimmung folgt nicht, dass der dort verwendete B...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.4 Ermittlung der Differenz

Rz. 24 Stand: 06/03 – 07/2025 Die dänische und die griechische Regierung weisen auf Schwierigkeiten hin, die sich bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage der Differenz (Handelsspanne) und insbesondere des Einkaufspreises der einzelnen Ersatzteile nach Art. 315 MwStSystRL ergeben könnten. Etwaige praktische Schwierigkeiten i. Z. m. der Anwendung der Differenzbesteuerun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.3.3 Rechtssichere Dokumentation Ihres Einkaufs

Rz. 152 Stand: 06/03 – 07/2025 Wollen Sie als Händler oder dessen steuerlicher Berater im Hinblick auf den späteren Verkauf die Differenzbesteuerung anwenden, müssen Sie sich zum Nachweis Ihres guten Glaubens um eine aussagekräftige und eindeutige Dokumentation bemühen (Weimann, ASR 6/2021, 8): Lassen Sie dazu den Vorlieferer bei Abschluss des Ankaufsvertrags eine Erklärung zu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.1 Allgemeines

Rz. 133 Stand: 06/03 – 07/2025 Wendet der Wiederverkäufer die Differenzbesteuerung an, hat er grundsätzlich für jeden Gegenstand Einkaufspreis und Verkaufspreis aufzuzeichnen (§ 25a Abs. 6 S. 2 UStG); bei Anwendung der Gesamtdifferenzbesteuerung gem. § 25a Abs. 4 UStG genügt es, wenn er die Summe der Einkaufspreise und die Summe der Verkaufspreise eines Besteuerungszeitraums ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Durch die Einführung des i. g. Erwerbs in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. m. § 1a UStG durch das USt-Binnenmarktgesetz m. W. v. 01.01.1993 wurde ursprünglich Art. 28a der 6. EG-RL im nationalen Umsatzsteuerrecht umgesetzt. Bezüglich der MwStSystRL sind im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen betroffen: Allgemeiner Steuertatbestand des i. g. Er...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Differenzbesteuerung wurde erst m. W. z. 01.07.1990 eingeführt (Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des UStG vom 30.03.1990, BGBl I 1990, 597), beschränkte sich aber auf inländische Umsätze mit Gebrauchtfahrzeugen. Die Regelung wurde durch Art. 1 Nr. 10 des Gesetzes zur Änderung des UStG und anderer Gesetze vom 09.08.1994 (BGBl I 19...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.1 Doppelbesteuerung soll vermieden werden

Rz. 35 Stand: 06/03 – 07/2025 Eine Auslegung, nach der ein endgültig stillgelegtes Fahrzeug als Gebrauchtgegenstand unter die Regelung der Differenzbesteuerung fallen kann, weil manche seiner Bestandteile erneut verwendbar sind, steht mit dem Ziel dieser Regelung in Einklang. Der EuGH wiederholt insoweit seine Ausführungen in der Rechtssache "Sjelle Autogenbrug" (s. Rz. 23)mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Sachverhalt

Rz. 31 Stand: 06/03 – 07/2025 Der Steuerpflichtige ist ein Unternehmer, der in Belgien für eine im Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und Autowracks bestehende gewerbliche Tätigkeit zu Mehrwertsteuerzwecken erfasst ist. Im Rahmen dieser Tätigkeit erwirbt er insbesondere Fahrzeuge mit Totalschaden von Versicherungsunternehmen und verkauft sie "zum Ausschlachten" an Dritte weiter....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.3 Berücksichtigung aller objektiven Umstände

Rz. 37 Stand: 06/03 – 07/2025 Im Rahmen dieser Prüfung muss das vorlegende Gericht alle objektiven Umstände berücksichtigen, unter denen der Wiederverkauf erfolgt ist. Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, haben die in der Mehrwertsteuerrichtlinie verwendeten Begriffe nämlich objektiven Charakter und sind unabhängig von Zweck und Ergebnis der betreffenden Um...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.5 Nachweisführung zur Anwendung des § 25a UStG

Rz. 178 Stand: 06/03 – 07/2025 Es ist Sache der Vertragsparteien, Vereinbarungen über die zutreffende Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG – möglichst bereits im Zeitpunkt der Sicherungsübereignung – zu treffen (OFD Frankfurt/Main, Vfg. vom 15.03.2016, S 7421 A – 5 – St 111, SIS 160910).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.3 Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 23 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Nichtanwendung dieser Regelung auf Ersatzteile, die aus von Privatpersonen angekauften Altfahrzeugen entnommen wurden, liefe dem Ziel der Sonderregelung der Differenzbesteuerung zuwider, das nach dem 51. Erwägungsgrund der MwStSystRL u. a. darin besteht, auf dem Gebiet der Gebrauchtgegenstände Doppelbesteuerungen zwischen Steuerpflichtigen zu...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.16.1 Grundsätzliches

Rz. 161 Stand: 06/03 – 07/2025 § 25a Abs. 8 UStG räumt dem Wiederverkäufer die Möglichkeit ein, auf die Anwendung der Differenzbesteuerung zu verzichten und stattdessen zur Anwendung der allgemeinen Vorschriften zu optieren. Dies ist für jede einzelne Lieferung eines Gebrauchtgegenstands, von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten – sofern er sich in den Fällen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11 Steuersatz

Rz. 130 Stand: 06/03 – 07/2025 Gem. § 25a Abs. 5 UStG beträgt der Steuersatz bei Anwendung der Differenzbesteuerung stets 19 % – selbst wenn der Gegenstand nach den allgemeinen Vorschriften dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würde (vgl. auch Abschn. 25a.1. Abs. 15 Satz 1 UStAE). Verzichtet der Wiederverkäufer auf die Anwendung der Differenzbesteuerung im Einzelfall, ist de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Hinweis des EuGH auf Aufzeichnungspflichten und die Möglichkeit einer Gesamtdifferenz

Rz. 25 Stand: 06/03 – 07/2025 Außerdem muss sich die Steuerbemessungsgrundlage, die nach der Differenzbesteuerungsregelung bestimmt wurde, aus Aufzeichnungen ergeben, die es ermöglichen, zu überprüfen, ob sämtliche Voraussetzungen für die Anwendung dieser Regelung erfüllt sind. Rz. 26 Stand: 06/03 – 07/2025 Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten zur Vere...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 EU-Neufahrzeuge dürfen niemals differenzbesteuert weiterverkauft werden

Rz. 48 Stand: 06/03 – 07/2025 Vermehrt kaufen deutsche Autohändler im EU-Ausland von Privatpersonen Neufahrzeuge an, um diese dann in Deutschland an Privatkunden zu verkaufen. Auf den Verkauf wenden die Autohändler i. d. R. die kundengünstige Differenzbesteuerung an; dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fahrzeug im EU-Ausland bereits mit Umsatzsteuer belegt wurde. ...mehr

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Vorwort – Update 3 zur 6. Auflage

Dieses Update enthält folgende Neukommentierungen: Die E-Rechnung ab 01.01.2025 – ein Kompaktüberblick Die allgemeine Übergangsfrist für die E-Rechnung läuft zum 01.01.2026 aus. Das BMF hat daher in mehreren ausführlichen Schreiben und FAQs zu Anwendungsfragen Stellung genommen. § 4 Nr. 20 UStG: Steuerbefreiungen – Einrichtungen der öffentlichen Hand Die umsatzsteuerlichen Steue...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.11 Fazit

Rz. 66 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Anwendung der Differenzbesteuerung sollte immer sorgsam bedacht werden, da Fehler i. d. R. zu ganz erheblichen Mehrbelastungen führen, auf denen der Verkäufer dann letztendlich sitzen bleibt. Rz. 67–75 Stand: 06/03 – 07/2025 Einstweilen frei.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Nicht berechtigte Unternehmer

Rz. 54 Stand: 06/03 – 07/2025 Nach § 14c Abs. 2 S. 1 UStG schuldet derjenige die Steuer, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist. In Abgrenzung zu § 14c Abs. 2 S. 2 UStG fällt unter die Norm nur der nicht berechtigte Unternehmer, da der Fall des Nichtunternehmers ausdrücklich in § 14c Abs. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 99 Stand: 06/03 – 07/2025 Abweichend von § 10 UStG wird die Bemessungsgrundlage bei der Differenzbesteuerung wie folgt ermittelt. Bemessungsgrundlage ist bei Lieferungen: der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt (§ 25a Abs. 3 Nr. 1 UStG), in Fällen der Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG bei Lieferunge...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Steuerbefreiungen

Rz. 131 Stand: 06/03 – 07/2025 Steuerbefreiungen werden durch die Anwendung der Differenzbesteuerung nicht tangiert – auch nicht diejenige für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 6 UStG). Eine Ausnahme bildet die Steuerbefreiung für i. g. Lieferungen.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.14.2.2 Branchenfolgen: Kfz-Handel mit Oldtimern

Rz. 125c Stand: 06/03 – 07/2025 Für die Kfz-Branche wirkt sich das auf den Oldtimer-Handel aus. Denn in der Kombinierten Zollnomenklatur heißt es explizit: “Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 Stand: 06/03 – 07/2025 Nur der Unternehmer, der gewerblicher Wiederverkäufer ist, kann die Differenzbesteuerung anwenden. Näheres dazu vgl. Rz. 48 ff.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Berechtigung

Rz. 32 Stand: 6/01 – 02/2025 Grundtatbestand des § 14 Abs. 2 S. 1 UStG ist, dass ein Unternehmer (vgl. § 2 UStG) eine steuerbare Lieferung oder sonstige Leistung (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) ausführt. Die Leistung muss demnach im Rahmen seines Unternehmens, im Inland und gegen Entgelt erbracht werden. Die Steuerpflicht der erbrachten Leistung ist keine Voraussetzung für die A...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmer

Rz. 31 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Besteuerung des Umsatzsteuerrechts knüpft an die Unternehmereigenschaft (vgl. § 2 UStG) an. Dementsprechend kann eine i. g. Lieferung grundsätzlich nur durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt erbracht werden (§ 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG). Der Unternehmer muss der Regelbeste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.2 Seit 01.01.2014: Vereinfachung für Kunstgegenstände

Rz. 104 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Vereinfachungsregelung für nicht zu ermittelnde Einkaufspreise bei Kunstgegenständen in § 25a Abs. 3 S. 2 UStG wurde durch Art 10 Nr. 12 "Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG – vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 802) ei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Infolge des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Umsatzbesteuerung von unternehmerischen Leistungen einerseits und dem Vorsteuerabzug andererseits steht die Regelung des § 15 UStG in einer Beziehung zu allen Vorschriften des UStG. Von besonderer Bedeutung sind die Vorschriften, die mit den Voraussetzungen und mit dem Ausschluss des Vorste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.3.2 Ausnahmen für besondere Liefergegenstände (§ 3c Abs. 5 UStG)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Fernverkaufsregelungen des § 3c Abs. 1–3 UStG gelten gem. § 3c Abs. 5 S. 1 UStG nicht für folgende Umsätze: Die Lieferung neuer Fahrzeuge. Hier erfolgt die Besteuerung immer im Bestimmungsland mittels i. g. Erwerbs, und zwar entweder nach § 1a UStG, wenn ein Unternehmer ein neues Fahrzeug für sein Unternehmen erwirbt, oder nach § 1b UStG, ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Unternehmereigenschaft als Grundvoraussetzung des Vorsteuerabzugs

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Zum Vorsteuerabzug berechtigt sind nur Unternehmer (§ 15 Abs. 1 1. HS UStG). Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i. S. d. § 2 UStG ausübt. (Vgl. Kommentierung zu § 2 UStG). Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 2a UStG werden sog. Fahrzeuglieferer wie Unternehmer behandelt und sind damit unter den übrigen Vorausse...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.2.4 Nachlässigkeiten haben gravierende Folgen

Rz. 141 Stand: 06/03 – 07/2025 Liegen die geforderten Aufzeichnungen und Nachweise nicht vor und lassen sich diese auch nicht mehr nachträglich beibringen, ist die Anwendung der Differenzbesteuerung ausgeschlossen und die Umsätze sind der Regelbesteuerung zu unterwerfen. Dann kommt es zu der in Beispiel 1 aufgezeigten Umsatzsteuer-Mehrbelastung, die es natürlich unbedingt zu ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2.4 Empfehlung einer Selbstverpflichtung des Kunden

Rz. 39 Stand: 06/03 – 07/2025 Der EuGH fordert die Prüfung aller objektiven Umstände. Für den Wiederverkäufer kann es daher von Bedeutung sein, ob der Käufer aus dem Fahrzeug Ersatzteile zu generieren beabsichtigt. Daher sollte der Wiederverkäufer den Käufer eine entsprechende Selbstverpflichtung unterschreiben lassen. Hält der Käufer diese nicht ein, muss er für eventuelle s...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2 Die Gegenstände haben ihre Identität beibehalten

Rz. 22 Stand: 06/03 – 07/2025 Das Vorbringen der dänischen Regierung, die Einordnung als "Gebrauchtgegenstand" setze eine Identität zwischen dem angekauften und dem verkauften Gegenstand voraus, was beim Ankauf eines vollständigen Kraftfahrzeugs und dem Wiederverkauf von Teilen, die aus diesem Fahrzeug entnommen wurden, nicht der Fall sei, ist nicht geeignet, eine solche Ausl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14.2 Leasing

Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das Leasing wird im Allgemeinen als eine sonstige Leistung behandelt. Die Steuerpflicht entsteht im Ausmaß der vereinbarten laufenden Mietzahlungen und ist grundsätzlich vom Zahlungsziel abhängig. Das Finanzierungsleasing (mit der Verpflichtung, den vermieteten Gegenstand nach der Bezahlung der letzten Leasingrate zu kaufen) wird wie eine Wa...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Anmerkung

Rz. 27 Stand: 06/03 – 07/2025 Diese Auslegung steht im Übrigen auch mit dem im fünften Erwägungsgrund der Richtlinie 2000/53/EG (EG-Richtlinie über Altfahrzeuge) angeführten grundlegenden Prinzip im Einklang, das darin besteht, dass Autoabfälle, darunter die Bauteile und Werkstoffe von Altfahrzeugen, wiederverwendet und verwertet werden sollten (Weimann, AStW 2017, 288). Rz. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.7 Rechnungslegung und Steuerbefreiung

Rz. 145 Stand: 06/03 – 07/2025 Sowohl in Beförderungs- als auch in Versendungsfällen soll der Unternehmer den Belegnachweis durch ein Doppel der Rechnung i. S. d. §§ 14, 14a UStG führen (vgl. § 17b Abs. 2 und 4 UStDV). Dies gilt mangels einer analogen expliziten Regelung in der UStDV nicht in Fällen der Gelangensvermutung nach § 17a UStDV ab 01.01.2020. Nach § 14a Abs. 3 S. 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Der umsatzsteuerliche Hintergrund

Rz. 52 Stand: 06/03 – 07/2025 Grundsätzlich folgt die Besteuerung des Kfz-Handels den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuerrechts. Dies gilt insbesondere für die Lieferung von Neufahrzeugen an andere Unternehmer Neufahrzeugen nichtunternehmerische Kunden im Inlands- und Non-EU-Geschäft Kraftfahrzeugteilen. Rz. 53 Stand: 06/03 – 07/2025 Sonderregeln gelten aber für die Lieferung von g...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.6 Umsatzsteuerliche Abwicklung beim Autohaus

Rz. 61 Stand: 06/03 – 07/2025 Im Besprechungsfall ergibt sich für das deutsche Autohaus damit folgendes: EU-Einkauf Neufahrzeuge von Privat Für den Monat des Einkaufs muss das Autohaus im Voranmeldungsverfahren "normale" innergemeinschaftliche Erwerbe erklären. In derselben Voranmeldung kann das Autohaus die Erwerbsteuer als Vorsteuer wieder in Abzug bringen (= Nullsummenspiel)....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 12 Stand: 6/01 – 02/2025 § 14a UStG beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des Art. 217 ff. MwStSystRL/Art. 22 Abs. 3 der 6. EG-RL. Rz. 13 Stand: 6/01 – 02/2025 Soweit nichts anderes bestimmt ist, bleiben die Regelungen des § 14 UStG unberührt. § 14a UStG ergänzt § 14 UStG. Dies schließt die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG ein. Rz. 13a Stand: 6/01 – 02/2025 § 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.16.3 Checkliste

Rz. 166 Stand: 06/03 – 07/2025 Die vorstehenden Überlegungen lassen sich – etwa zur Unterstützung der Ein- und Verkäufer – wie folgt als Checkliste zusammenfassen:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7 Bedeutung des Rechnungshinweises auf die Umsatzsteuerbefreiung

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der BFH hat die Steuerfreiheit für i. g. Lieferungen in einem Fall versagt, in dem der Unternehmer in seiner Rechnung den Hinweis auf die hierfür geltende Steuerbefreiung unterlassen hat (BFH vom 12.05.2011, Az: V R 46/10, BStBl II 2011, 955). Ohne eine korrekte Rechnung i. S. v. § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG sei der Belegnachweis für die Steuerfrei...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.2 Ermäßigte Steuersätze

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Das spanische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 4 %, 5 % und 10 % (vgl. Art. 91 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der ermäßigte Steuersatz von 4 % gilt u. a. für die Lieferung von Grundnahrungsmitteln (Brot, Mehl, Milch von Tieren, Käse, Eier, Früchte, Gemüse, Knollen und Getreide ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.14.2.1 Besondere Aufzeichnungspflichten des Händlers

Rz. 136 Stand: 06/03 – 07/2025 Der Kfz-Händler hat – neben den allgemeinen Aufzeichnungen (§ 22 UStG) – für die Differenzbesteuerung besondere Aufzeichnungen zu führen (§ 25a Abs. 6 UStG, Abschn. 25a.1. Abs. 17 UStAE), aus denen der Verkaufspreis, der Einkaufspreis, die Einzel- oder Gesamtmarge (netto ohne USt) ersichtlich sind. Rz. 137 Stand: 06/03 – 07/2025 Die Aufzeichnungen müs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Ort der Lieferung

Rz. 82 Stand: 06/03 – 07/2025 Der Ort der (Vor-)Lieferung an den Wiederverkäufer muss im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet (dazu s. § 1 Abs. 2a UStG) liegen (Abschn. 25a.1. Abs. 3 Satz 1 UStAE). Er richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8a UStG. Ausnahme: Fälle des § 25a Abs. 2 Nr. 1 UStG, d. h. wenn der Wiederverkäufer erklärt, auf von ihm selbst eingeführten Kunstgegenst...mehr