Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

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§ 8 Gebühren und Vergütung / II. Verhandlung über die Vergütung

Rz. 16 Zunächst gilt es dem unter Anwältinnen und Anwälten weit verbreiteten Vorurteil entgegenzutreten, es sei unangemessen, ja geradezu peinlich vor Übernahme des Mandates das "Preisgespräch" mit dem Mandanten zu suchen. Da heißt es oftmals, über Geld zu sprechen sei unangenehm und wenn man gute Arbeit leiste, würde man sich irgendwann schon einig werden. Da wird ferner ve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Funktion der Fahndungsdienste

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Fahndungsdienste sind unverzichtbare Institutionen zur wirksamen Bekämpfung der Steuerkriminalität [2]. Neben der Sicherstellung des staatlichen Strafanspruchs dient die Aufklärung einer Steuerstraftat gleichzeitig auch fiskalischen Zwecken, da die FinB in den bislang unbekannten Steuerfällen die Steueransprüche festsetzen und durchsetzen können. Als ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Abs. 1)

Rz. 6 Der Kreis der nach § 33 Abs. 1 ErbStG anzeigepflichtigen Personen ist entsprechend der am Markt vorzufindenden Gestaltungen vielfältig und setzt stets die geschäftsmäßige Befassung der Personen mit der Vermögensbetreuung voraus. Personen, die aus familiärer oder freundschaftlicher Verbundenheit das Vermögen oder Vermögensteile des Erblassers in Verwahrung genommen habe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 470 [Autor/Stand] Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AO sind die am Besteuerungsverfahren Beteiligten wie auch andere Personen als nichtbeteiligte Dritte verpflichtet, der FinB die "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts" erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach der Rspr.[2] müssen sich Auskunftsersuchen nicht auf den Einzelfall eines namentlich bekan...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.9 Sonstige Angaben (Verrechnung/Abtretung/Aufrechnung/Einzugsermächtigung) und Unterschrift

Zeile 52 Ein Erstattungsbetrag (Zeile 52) wird nach Zustimmung[1] ohne besonderen Antrag vom Finanzamt auf das ihm benannte Konto überwiesen oder ggf. mit Steuerschulden verrechnet.[2] Hat der Steuerpflichtige dem Finanzamt ein unrichtiges Konto angegeben, trägt er die Verlustgefahr, wenn das Finanzamt einen Erstattungsbetrag im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren auf di...mehr

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Neustarthilfe 2022, FAQ / 4.6 Welcher elektronische Abgleich der Antragsdaten findet statt?

Die Bewilligungsstellen können die Angaben zur Identität und Antragsberechtigung der/des Antragstellenden, die Angaben zur Ermittlung der Höhe der Neustarthilfe 2022 sowie zum Vorliegen einer Haupttätigkeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern, abgleichen. Die Bewilligungsstellen dürfen zudem die IBAN-Nummer der)des Antragstellenden mit Listen verdächt...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 4.6 Welcher elektronische Abgleich der Antragsdaten findet statt?

Die Bewilligungsstellen können die Angaben zur Identität und Antragsberechtigung der/des Antragstellenden, die Angaben zur Ermittlung der Höhe der Neustarthilfe Plus sowie zum Vorliegen einer Haupttätigkeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern, abgleichen. Die Bewilligungsstellen dürfen zudem die IBAN-Nummer der)des Antragstellenden mit Listen verdächt...mehr

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Neustarthilfe, FAQ / 4.6 Welcher elektronische Abgleich der Antragsdaten findet statt?

Die Bewilligungsstellen können die Angaben zur Identität und Antragsberechtigung der Antragstellenden, die Angaben zur Ermittlung der Höhe der Neustarthilfe sowie zum Vorliegen einer Haupttätigkeit mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Finanzämtern, abgleichen. Die Bewilligungsstellen dürfen zudem die IBAN-Nummer der Antragstellenden mit Listen verdächtiger IBAN-Num...mehr

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Die Homepage des Vereins au... / 14 Datenschutz auf der Homepage

Viele Webseiten von Vereinen nutzen heutzutage Log-Files, verwenden Kontaktformulare und Analytics-Tools und setzen Cookies. Auf manchen Seiten kann man seine Mitgliedschaft mit einem Online-Formular beantragen, kann Bestellungen vornehmen und Eintrittskarten bezahlen und vieles mehr. Dabei ist der Datenschutz ein wichtiges Thema auf der Homepage, da erfahrungsgemäß hier sehr...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Die Homepage des Vereins au... / Zusammenfassung

Was vor einigen Jahren die Vereinszeitung und das Schwarze Brett waren, sind heute das Internet und die sozialen Medien. Wenn ein Verein eine eigene Homepage betreibt, müssen eine Reihe rechtlicher Vorschriften beachtet werden, die in diesem Beitrag schwerpunktmäßig beleuchtet werden sollen. Kaum ein Verein kommt heute ohne eine eigene Homepage aus und muss sich deshalb Geda...mehr

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Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 3 Literatur

Rz. 36 Becker, Gesetzliche Unfallversicherung und Grundgesetz – Ein Beispiel für Kontinuität und Wandel im Verhältnis von Verfassungsrecht und "einfachem" Sozialrecht, VSSR 2010 S. 247. Benz, Schutz der Sozialdaten nach dem SGB I und SGB X, BG 1996 S. 52. Bieresborn, Der "neue" Datenschutz und Grundsicherungsträger, ZFSH/SGB 2020 S. 436. Bieresborn/Giesberts-Kaminski, Auswirkun...mehr

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Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 2.4 Informationspflicht des Unfallversicherungsträgers (Abs. 2)

Rz. 9 Wegen der unmittelbar nach Art. 14 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) 2016/679 bestehenden Pflicht des Unfallversicherungsträgers, den Versicherten als betroffene Person über die Übermittlung der Daten von den Ärzten und den Zahnärzten an den Träger zu unterrichten und der Pflicht des Versicherungsträgers, den Versicherten über das Bestehen eines Rechts auf Auskunft ...mehr

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Jung, SGB VII § 203 Auskunf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift galt seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1997 in unveränderter Form. In der früheren Regelung in § 1543d RVO war noch die Rede vom "behandelnden Arzt", was teils als Beschränkung auf aktuelle Behandlungen verstanden wurde, weswegen nunmehr nur noch die Rede von "Ärzten" ist. Durch den zusätzlichen Hinweis auf "frühere Erkrankungen" wurde geklärt, dass von de...mehr

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Jung, SGB VII § 206 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 mit dem UVEG in Kraft getreten. Sie entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden § 100a SGB X. Die einzige Änderung zum 1.7.2001 betraf die Einfügung der "Maßnahmen der Teilhabe" in Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 durch das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen v. 19.6.2001 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB VII § 207 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1997 in unveränderter Form und ersetzt und erweitert die entsprechende Regelung in der Vorläufervorschrift des § 714a RVO. Die Überschrift wurde mit Wirkung zum 26.11.2019 durch Art 128 Nr. 15 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU)...mehr

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Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift galt seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.1997 in unveränderter Form. Die Vorläuferregelung war § 5 Abs. 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKVO) v. 20.6.1968 (BGBl. I S. 721), zuletzt geändert durch Verordnung v. 18.12.1992 (BGBl. I S. 2343). Die gesetzliche Grundlage für die Vorgängervorschrift war § 551 RVO. In Satz 4 der Vorschrift wird die frühere Regel...mehr

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Jung, SGB VII § 202 Anzeige... / 2.4 Unterrichtung des Versicherten

Rz. 13 Aufgrund der abschließenden Regelungen zu den Betroffenenrechten nach Art. 12 bis 23 der Verordnung (EU) 2016/679 konnte die in der früheren Fassung von Satz 2 enthaltene Regelung zur Mitteilung des Inhalts der Anzeige der Ärzte und Zahnärzte an die Unfallversicherungsträger oder die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen gestrichen werden.mehr

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Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift in ihrer ursprünglichen Fassung nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 24.8.1995 sah lediglich die beiden ersten Absätze vor. Außerdem war statt der Bezeichnung "und speichern" in Abs. 1 Satz 1 in der Ursprungsfassung die Formulierung "verarbeiten oder nutzen" verwendet worden, welche allerdings im Titel der Vorschrift weiterlebt (BT-Drs. 13/2204 ...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / H. Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung

Rz. 61 Zur Frage, ob eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung bzgl. des beA mit der BRAK abgeschlossen werden muss, äußert sich die BRAK selbst wie folgt: Zitat "Es ist nicht erforderlich, Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der BRAK und den das beA nutzenden Rechtsanwälten abzuschließen." Da die bereichsspezifischen Vorschriften der §§ 31a, 31c BRAO, 22 Abs. 2 S...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / B. Möglichkeiten und Vorteile des ERV

Rz. 20 Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die:mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

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§ 9 E-Akte – Papierakte oder Hybridakte?

Rz. 1 Nach dem E-Government-Gesetz[1] sollen die Behörden des Bundes ihre Akten elektronisch führen, § 6 EGovG.[2] Die Länder haben eigene E-Government-Gesetze, so z.B. Bayern.[3] Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) [4] regelt der Gesetzgeber in wenigen Bestimmungen die Verpflichtung des Bundes und der Länder, bis spätestens zum 31.12.2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektr...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / II. Ausscheider und Neuzugänge – oder: von Joinern und Leavern

Rz. 22 Ein zentrales Thema im beA in Bezug auf die Verschwiegenheitspflicht ist sicherlich der Umgang mit ausscheidenden Mitarbeitern und Anwälten sowie mit Neuzugängen (sog. Joiner und Leaver). Rz. 23 Wenn ein Mitarbeiter die Kanzlei verlässt, sollte er die ihm zugewiesene Mitarbeiter-Karte in der Kanzlei belassen. Diese kann vom Profil des ausscheidenden Mitarbeiters entkop...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / XII. Zustellung ins "falsche Postfach"?

Rz. 179 Es stellt sich die Frage, wie es rechtlich einzuordnen ist, wenn der Zustellungsversuch in das "falsche" Postfach erfolgt. Beispiel RA K ist sowohl als Syndikusrechtsanwalt als auch als Rechtsanwalt zugelassen und verfügt daher über zwei beA. In einer Angelegenheit, die er als niedergelassener Rechtsanwalt betreut, erhält er einen Zustellungsversuch mit eEB-Anforderun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieter und Eigentümer müsse... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mieter und Eigentümer müsse... / 4 Die Entscheidung

Dieselben Grundsätze gelten nach einem Beschluss des VGH München, wenn der Betreiber der Wasserversorgung das Gebäude mit funkablesbaren Wasserzählern ausstatten will, um die Erfassung der Verbrauchsdaten zu erleichtern. Auch dies muss von Eigentümern und Mietern geduldet werden, da mit dem Einbau kein Eingriff in geschützte Rechte von Eigentümern und Mietern verbunden ist. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 5 Akteneinsicht

Rz. 44 Obgleich vollständige Aktenkenntnis in der Regel Voraussetzung für eine fundierte Stellungnahme sein dürfte, entspricht es ganz herrschender Auffassung, dass § 91 AO keinen allgemeinen Anspruch auf Akteneinsicht beeinhaltet.[1] Grund hierfür dürfte sein, dass anders als in § 29 VwVfG für die außersteuerlichen Verwaltungsverfahren geregelt, eine jederzeitige Akteneinsi...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / I. Baden-Württemberg

Rz. 1 Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA) [1] Az.: 3–1132.0/68 – Vom 9. Dezember 2019 (GABl 2020, S. 2) [1] Die VwV tritt am 31.12.2026 außer Kraft, vgl. Nr. 10. 1. Ziel und Leitlinien Verkehrssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inneren Sicherheit. Primäres Ziel polizeilicher Verkehrssicherheitsarbeit ist...mehr

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zfs 10/2022, Fahrtenbuchauf... / 2 Aus den Gründen:

Zitat II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, da die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen bzw. nicht hinreichend dargelegt sind (§ 124 Abs. 4 S. 4, § 124a Abs. 5 S. 2 VwGO). 1. Aus dem Vorbringen des Kl., auf das sich die Prüfung des VGH beschränkt (§ 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2 VwGO), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zu der Problematik, die der Gesetzgeber lösen wollte, s § 48 Rn 1ff (Wienbergen) und s § 48 Rn 11 (Wienbergen). § 48b EStG wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001 (BGBl I 2001, 2267) in das EStG eingefügt. Durch das SteueränderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) wurde an die Vorschrift – noch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inhalt der Bescheinigung (§ 48b Abs 3 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In § 48b Abs 3 EStG werden die Angaben aufgezählt, die in der Freistellungsbescheinigung zwingend enthalten sein müssen. Es handelt sich um folgende Daten: Name, Anschrift und Steuernummer des Leistenden (§ 48b Abs 3 S 1 Nr 1 EStG), Geltungsdauer der Bescheinigung (§ 48b Abs 3 S 1 Nr 2 EStG), Umfang der Bescheinigung sowie der Leistungsempfänge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Abfragemöglichkeiten beim BZSt (§ 48b Abs 6 EStG)

Rn. 101 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48b Abs 6 S 1 EStG speichert das BZSt die in § 48b Abs 3 S 1 EStG genannten Daten aus der Freistellungsbescheinigung. Die Regelung ersetzt die frühere Vorschrift über eine gesetzlich fingierte Zustimmung des Leistenden zur Datenspeicherung und Auskunftserteilung (§ 48b Abs 6 S 2 EStG aF). Die frühere Vorschrift stand mit den Vorgabe...mehr

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zfs 10/2022, Fahrtenbuchauf... / Leitsatz

Nach der Rechtsprechung des Senats, ist – ungeachtet der Eröffnung des sachlichen Anwendungsbereichs der DSGVO – im Falle des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31a StVZO eine Weitergabe der persönlichen Daten des verantwortlichen Fahrers an die Polizei nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen des Polizeiverwal...mehr

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zfs 10/2022, Fahrtenbuchauflage, Unmöglichkeit der Feststellung des Kfz-Führers, hier: Kfz-Händler, der Fahrzeug einem unbekannten Kunden für eine Probefahrt zur Verfügung stellt, Aufsichtsobliegenheit; Obliegenheit zur Erfassung der Daten eines unbekannten Fahrzeugführers, Pflicht zur Löschung nach Abschluss der Probefahrt (verneint); Erstreckung auf Ersatzfahrzeug

StVZO § 31a; DSGVO Art. 6, 17 Leitsatz Nach der Rechtsprechung des Senats, ist – ungeachtet der Eröffnung des sachlichen Anwendungsbereichs der DSGVO – im Falle des Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31a StVZO eine Weitergabe der persönlichen Daten des verantwortlichen Fahrers an die Polizei nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO zur Wahrung der bere...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.2.1 Probleme des Datenschutzes

Die seit 1. Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Anforderungen an den Datenschutz erheblich verschärft. Maßgebliche Zulässigkeitskriterien von Auskünften des Mietinteressenten sind in Art. 6 Ziffer 1 Buchstaben b) und f) DSGVO geregelt: KRITERIEN FÜR DIE RECHTMÄSSIGKEIT DER VERARBEITUNG Art. 6 Ziff. 1 b): Zitat Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eine...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.2 Auskünfte von dem/über den Mieter

Zwar sind Auskünfte vom Mieter selbst – die klassische "Selbstauskunft" – und Auskünfte Dritter stets vergangenheitsbezogen und ihr Aussagewert für die Zukunft relativ, dennoch kann aus einem bestimmten Verhalten oder bestimmten Vorkommnissen in der Vergangenheit vorsichtig auf die Zukunft geschlossen werden. Ausgehend von dem allgemeinen Grundsatz, dass jede Partei ihre Int...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.2.4.1 Datenbanken/Auskunfteien

Zur Bonitätsprüfung potenzieller Mieter stehen zunächst gewerbliche Auskunfteien wie etwa die oben bereits genannte Schufa zur Verfügung. Darüber hinaus bieten diverse Onlineportale im Internet Recherchemöglichkeiten. Will der Vermieter bei der Schufa oder einer sonstigen Auskunftei personenbezogene Daten abfragen, um diese zu verarbeiten und zu nutzen, ist dies nach Art. 4 N...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.2.2.2.3 Anzahl der Nutzer des Mietobjekts

Der Vermieter darf seinen Mietinteressenten nach der Zahl der Familienmitglieder bzw. Personen befragen, die in die Wohnung ziehen werden. Das berechtigte Interesse des Vermieters ist hier bereits deshalb zu bejahen, um eine etwaige Überbelegung der Wohnung zu verhindern.[1] Auch der Düsseldorfer Kreis ist der Auffassung, dass die Anzahl der einziehenden Personen und Informat...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.2.2.1 Begrenztes Fragerecht

Wie im Arbeitsrecht bei der Einstellung des Arbeitnehmers, ist das Fragerecht des Vermieters auch im Bereich des Mietrechts bei Anbahnung des Mietverhältnisses nicht schrankenlos. Die Zulässigkeit der einzelnen Fragen ist vielmehr Ergebnis einer Interessenabwägung. Hierbei ist zunächst das Recht des Mieters auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen, das eine Au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermeidung eines schwierige... / 2.2.4.2 Schuldnerverzeichnis der zentralen Vollstreckungsgerichte

Bereits seit dem 1. Januar 2013 wurden bei den Amtsgerichten keine Neueintragungen mehr im Schuldnerverzeichnis vorgenommen. Durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) sind gemäß § 802k Abs. 1 ZPO von den Bundesländern landeseigene zentrale Vollstreckungsgerichte eingerichtet worden. Hier werden zentrale Schuldnerverzeichnisse g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 324 Zulassu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Betriebsleistungen der Telematikinfrastruktur (Schnittstellen, Komponenten und Dienste) werden nicht von der Gesellschaft für Telematik (gematik), sondern von Anbietern in einem öffentlichen Vergabeverfahren oder aufgrund erteilter Zulassung erbracht (BT-Drs. 16/3100 S. 174; 18/5293 S. 49). Die gematik trägt dabei die Betriebsverantwortung, weil die Leistungen auf der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zulässigkeit von Werbe-Mailings

Zusammenfassung Werbe-Mailings an Kunden sind ein wichtiges Marketing-Tool für jedes Unternehmen. Damit der Versand von Werbe-Mailings zulässig und nicht als wettbewerbswidrig abgemahnt werden kann, sollten jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Nach § 7 UWG ist das Versenden einer Werbe-E-Mail nur unter bestimmen Voraussetzungen bzw. mit vorheriger Einwilligung des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12. 2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 Nr. 3 wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters v. 22.9.2005 (BGBl. I S. 2809) mit Wirk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 15 Zu Darlegungsanforderungen und Ermittlungstiefe des Hilfebedarfs in der Sozialhilfe bei Verschweigen der Nutzung eines Fahrzeugs: VG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 30.3.1998, 10 B 79/98. Rz. 16 Beckmann, Datenschutz im Sozialamt, ZfSH/SGB 1998 S. 92, 121. Bieresborn, Sozialdatenschutz nach Inkrafttreten der EU-DSGVO, NZS 2017 S. 887, 926, NZS 2018 S. 10. Brückner, Der D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 119 Wissens... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Bei zurückhaltender Handhabung und enger Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit stehen der Norm keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen (näher Decker, in: Oestreicher/Decker, SGB II/XII, Stand September 2009, § 119 Rz. 6 ff.). Rz. 5 Das in Rede stehende Forschungsvorhaben darf also bei Verwendung anonymisierter oder teilanonymisierter Date...mehr

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Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

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Anhang 3: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – VRegV

Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung – VRegV) v. 21.2.2005, BGBl. I, 318 BGBl. III 303–1-1 zuletzt geändert durch G. v. 4.5.2021, BGBl. I, 882, 910mehr

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / II. Stellung nach dem BtOG, §§ 1–4 BtOG

Rz. 10 Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wurde komplett zugunsten eines neuen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) aufgehoben. Durch die Einführung der Stammbehörden zur Registrierung der Berufsbetreuer erhalten die Betreuungsbehörden noch umfassendere Aufgaben und Bedeutung. Sie werden als "zentraler Akteur im Betreuungswesen" wahrgenommen und sollen entsprechend gestär...mehr