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Die Homepage des Vereins aus rechtlicher Sicht / Zusammenfassung

Stefan Wagner
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Was vor einigen Jahren die Vereinszeitung und das Schwarze Brett waren, sind heute das Internet und die sozialen Medien. Wenn ein Verein eine eigene Homepage betreibt, müssen eine Reihe rechtlicher Vorschriften beachtet werden, die in diesem Beitrag schwerpunktmäßig beleuchtet werden sollen. Kaum ein Verein kommt heute ohne eine eigene Homepage aus und muss sich deshalb Gedanken machen über den Betrieb und die Organisation der Homepage. Eine Homepage lebt von ihren Inhalten und der Ausgestaltung. Es gibt "passive" Seiten und "aktive" Seiten – je nach Ausgestaltung. Vor allem bei den aktiven Seiten stellen sich für den Verein erhöhte Anforderungen an die technische und rechtliche Ausgestaltung – vor allem unter Datenschutzgesichtspunkten. Aber auch darüber hinaus stellen sich beim Betrieb einer Homepage eine Reihe von rechtlichen Fragen, die der Vorstand im Auge behalten sollte, um Nachteile für den Verein und den Vorstand persönlich durch Abmahnungen und Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Der folgende Beitrag liefert einen Überblick über ausgewählte Themen für Einsteiger.

 

Die 8 häufigsten Fallen

1. Domain-Name für den Verein nicht gesichert

Der Name der Internetadresse des Vereins sollte klar gefasst sein und keine Rechte Dritter verletzen und im Eigentum des Vereins stehen, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern.

2. Fehlende Anbieterkennung

Jede Homepage benötigt eine vollständige und aktuelle Anbieterkennung ("Impressum") nach den gesetzlichen Vorgaben, was regelmäßig durch den Vorstand geprüft werden sollte, um Abmahnungen zu verhindern.

3. Urheberrecht beachten

Wenn der Verein Werke von Dritten (z. B. Texte, Bilder, Fotos, Graphiken, Tabellen, Wappen, Logos, Musik) auf seiner Homepage verwenden will, muss er sicherstellen, dass der Inhaber des Rechts damit einverstan...

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