Fachbeiträge & Kommentare zu Crowdworking

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Internet

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die weitgehende > Digitalisierung des über Dekaden hinweg zuvor in Papierform abgewickelten Steuerverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur effizienteren Abwicklung zwischen Stpfl, FinVerw und Beratern; aufgrund der demographischen Entwicklung gerade innerhalb der FinVerw ist eine entsprechende Rationalisierung der Vorgänge auch zwingende Notw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Crowdworking

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Beim Crowdworking werden inhaltlich und zeitlich begrenzte Tätigkeiten über Internetplattformen vergeben, insbesondere um einem akuten Mangel an Arbeitskräften zu begegnen. IdR handelt es sich bei Crowdworkern nicht um > Arbeitnehmer Rz 28. Die von Gewerkschaftsseite angestrebte Behandlung als > Heimarbeiter macht sie allein nicht zu ArbN; zu ‚arbe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Clickworker

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 So werden Erwerbstätige bezeichnet, die über das > Internet Aufträge erhalten, die sie außerhalb des Betriebs erledigen. > Crowdworking.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Eingliederung in den betrieblichen Organismus

Rz. 25 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Eingliederung in den betrieblichen Organismus eines anderen ist die für einen ArbN typische Stellung. Zur Bedeutung von ‚Eingliederung’ > Rz 15 ff. Darauf lässt zB das Vorhandensein eines festen Arbeitsplatzes mit vom ArbG zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, die regelmäßige Kontrolle der Arbeitszeit und/oder der Arbeitsergebnisse, d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit: Varianten ... / 1 Plattformarbeit und Crowdworking – Was ist das eigentlich?

Plattformarbeit (oder Crowdworking) ist eine Arbeitsform, bei der Organisationen oder Einzelpersonen über digitale Plattformen oder Online-Marktplätze mit potenziellen Auftragnehmenden (sog. Crowdworker) in Kontakt treten, um verschiedene Dienstleistungen anzubieten. Diese Plattformen dienen als Vermittler zwischen Auftraggebenden und Auftragnehmenden und die Arbeitsbeziehun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 2 Umsetzung des Crowdworking im Unternehmen

2.1 Anzuwendendes Arbeitsrecht Werden Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft wird das Arbeitsverhältnis oft schon per Mausklick begründet. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sind alle arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten, die für ein Arbeitsverhältnis gelten. So richten sich beispielsweise auch Vergütung und Arbeitsschutz nach den dafür gültigen Gesetzen. Soweit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 2.2 Agile Organisation

Crowdworker können ebenfalls eingesetzt werden, um eine Organisation agil zu gestalten. So kann ein Einsatz hier situativ die Erledigung eines bestimmten Auftrags unterstützen oder auch dem Anspruch einer "elastischen Nachfrage" gerecht werden. Seit 2014 ist der Bekanntheitsgrad von Crowdworking erheblich gestiegen. Für Unternehmen ergibt sich durch Crowdworking die Chance e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / Zusammenfassung

Begriff Hinter dem Arbeitsmodell "Crowdworking" steht das Konzept, dass Unternehmen einzelne Aufträge oder Projekte, wie beispielsweise Texterstellung, Datenrecherche, IT-Dienstleistungen, Design- oder andere Arbeitsleistungen, über Internet-Plattformen vergeben. Dabei wird mithilfe von Algorythmen die Arbeitsleistung, die Vergütung und auch die Beziehung zwischen Kunden und...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit: Varianten ... / 3 Vorteile und praktische Schwierigkeiten der Plattformarbeit für Unternehmen

Das Nutzen von Crowdworking kann für Unternehmen in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Der Rückgriff auf die online verfügbare Arbeitskraft ermöglicht es, flexibel und bedarfsorientiert Aufträge zu vergeben. So kann für ortsgebundene Tätigkeiten auf Gigworking und bei ortsungebundenen Aufgaben auf Cloud- oder Clickworking zurückgegriffen werden, ohne dass eigene Mitarbeite...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit: Varianten ... / 2 Welche Formen gilt es zu unterscheiden?

Bei der Durchführung von Crowdworking kann zwischen verschiedenen Modellen unterschieden werden: 2.1 Cloudworking, Gigworking und Clickworking Beim genaueren Hinsehen unterscheidet sich die Plattformarbeit in verschiedene Untergruppen. Insbesondere kann zwischen drei Formen der Plattformarbeit unterschieden werden. Cloudworking bezeichnet eine Arbeitsform, bei der Tätigkeiten v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 1.1 Arbeitnehmerstatus, § 7 SGB IV

Die wesentliche Frage bei einem Plattformarbeiter (oder "Crowdworker")ist, ob er als Selbstständiger zu klassifizieren ist. Hier werden grundsätzlich die Kriterien des § 7 Abs. 1 SGB IV herangezogen, die besagen, dass eine abhängige, also nichtselbstständige Beschäftigung vorliegt, wenn eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 2.3 Heimarbeit

Diese Art der freien Mitarbeit muss nicht allein im Unternehmen selbst stattfinden. Gerade bei den Crowdworkern ist es möglich, dass sie in der Regel von ihrer Wohnung aus arbeiten. Ein persönlicher Kontakt muss hier so gut wie nie stattfinden. Sofern ein Crowdworker bzw. ein freier Mitarbeiter ausschließlich von zu Hause aus tätig wird, ist immer die Frage zu stellen, ob es...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit: Varianten ... / Zusammenfassung

Überblick Plattformarbeit (oder auch Crowdworking) ist eine moderne Form der Beschäftigung, die zunehmend an Bedeutung gewinnt und für Arbeitgeber neue Möglichkeiten aber auch arbeitsrechtliche Herausforderungen bringt. Während es in Deutschland und der ganzen EU inzwischen Millionen an sog. "Crowdworker" gibt, steckt die rechtliche Bewertung ihres Status als Arbeitnehmer od...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 2.1 Anzuwendendes Arbeitsrecht

Werden Crowdworker als Arbeitnehmer eingestuft wird das Arbeitsverhältnis oft schon per Mausklick begründet. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sind alle arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten, die für ein Arbeitsverhältnis gelten. So richten sich beispielsweise auch Vergütung und Arbeitsschutz nach den dafür gültigen Gesetzen. Soweit bei der Auftragsvergabe Knowh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 1 Sozialversicherungsrechtlicher Status

Grundgedanke des Crowdworking ist, dass gewisse Tätigkeiten in einem Unternehmen an Dienstleister außerhalb des Unternehmens übertragen werden. Der Unternehmer wird hierdurch zum Auftraggeber, der die Arbeiten an einen Auftragnehmer weitergibt. Der Auftragnehmer soll hierbei als Selbstständiger bzw. als selbstständiges Unternehmen tätig werden. Ein Beschäftigungsverhältnis z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 1.3 EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitern

Damit zukünftig auch innerhalb der EU eine rechtssichere Einordnung von Plattformarbeit und damit auch Crowdworking für die Mitgliedstaaten erleichtert werden kann, hat die EU-Kommission eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verabschiedet, die zum 1.12.2024 in Kraft getreten ist.[1] Ziel der Richtlinie ist es, menschenwürdige Arbeitsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / (6) Crowdworker/Plattformarbeit

Rz. 166 Bei Crowdworking bzw. der Plattformarbeit werden Arbeitsaufgaben von einer digitalen Plattform zur entgeltlichen Erledigung an eine bestimmte Personengruppe ausgegeben (sog. direktes Crowdworking) oder über eine solche Plattform Vertragsbeziehungen über die Erledigung von Arbeitsaufgaben zwischen einer bestimmten Personengruppe und ihren Kunden vermittelt.[361] Ob Cr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Onboarding: Neue Mitarbeite... / 1.3.2 New Work: Trend hin zu kürzeren und freien Arbeitsverhältnissen

Durch die immer häufiger praktizierten New Work-Ansätze mit agilen Arbeitsmethoden, Freelancing, Crowdworking oder dem zunehmenden Wunsch nach ortsungebundener Arbeit müssen sich Unternehmen und Mitarbeiter öfter auf sich verändernde Arbeitsverhältnisse einstellen. Teams formieren sich für bestimmte Aufgaben und Projekte und lösen sich danach wieder auf. Für diese Projekte e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Recruiting: Wege zu neuem P... / 10 Andere Formen: Ein kurzer Ausblick

Nicht zuletzt ist gut abzuwägen, ob die Lösung in einer oder zwei Personen für eine Stelle liegt oder ob andere Formen zur Bewältigung von Tätigkeiten und Projekten geeignet sein könnten: Crowdsourcing, d. h. Arbeit wird digital für eine Crowd ausgeschrieben (z. B. über clickworker). Wobei Crowdsourcing bislang in Deutschland noch wenig genutzt wird. Dienstverträge mit Freelan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 stellte eine Zäsur für die Gestaltung von Arbeitsverträgen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) geregelt, welches in seinem § 23 Abs. 1 vorsah, dass das AGBG auf Verträge auf dem Gebi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Praktische Hinweise zur... / 2. Direktionsrecht des Arbeitgebers

Rz. 7 Ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses stellt es damit nach wie vor dar, wenn der die Dienstleistung Erbringende engen Weisungen hinsichtlich Inhalt, konkreter Durchführung, Zeit und Ort unterliegt (§ 611a Abs. 1 S. 2 und S. 3 BGB). Während es für einen Selbstständigen prägend ist, dass er im Grundsatz (selbstverständlich ebenfalls unter Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / B. Erscheinungsformen der Plattformarbeit

Rz. 2 Bei der Vermittlung von Erwerbstätigkeit über Internetplattformen wird teilweise versucht, eine Kategorisierung nach verbraucherbezogenen sowie unternehmensbezogenen Geschäftsmodellen vorzunehmen (Krause, DJT 2016, B 99). Das erste Modell umfasst die Vermittlung analoger sowie digitaler Dienstleistungen unmittelbar an den Verbraucher. Hier reicht die Palette von der Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / C. Rechtliche Einordnung

Rz. 5 Während das interne Crowdworking naturbedingt aufgrund der Ausschreibung innerhalb des eigenen Arbeitnehmerkreises keine Probleme der rechtlichen Qualifizierung als Arbeitsverhältnis mit sich bringt, kann diese Einordnung der Tätigkeit bei externen Crowdworkern und anderen Plattformarbeitern aufgrund des hinzutretenden dritten Akteurs (dem Plattformbetreiber) Schwierig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 79 Allgemeines

Rz. 1 Der digitale Wandel verändert die Arbeitswelt in allen Bereichen und führt sowohl im Individualarbeitsrecht als auch in der Zusammenarbeit zwischen den Betriebs- und Tarifparteien zu einem stetigen Anpassungsbedarf. Zahlreiche Publikationen, Konferenzen und Seminare drehen sich um die sich wandelnde Arbeitswelt. Vereinzelt wurde und wird auch heute noch das Thema Indus...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 3.3 "Crowdworking" als neue digitale Arbeitsform

Der Aktualität halber sei "Crowdworking" hier kurz erwähnt. Dabei handelt es sich um eine digitale Form des Outsourcing. Unternehmen schreiben einzelne Projekte oder kleine Arbeitsaufgaben über webbasierte Plattformen aus. Registrierte User haben die Möglichkeit, ihre Arbeitskraft und ihre Fähigkeiten weltweit anzubieten und die ausgeschriebenen Arbeitsaufgaben ortsunabhängi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 1.3 Definitionen

Um Arbeiten 4.0 besser zu verstehen, sollen die häufigsten in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe erläutert werden. Die Definitionen entstammen dem Glossar des "Grünbuchs: Arbeiten 4.0" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.[1] Das "Grünbuch" wirft einen Blick in die Arbeitswelt von heute und morgen und initiierte 2015 eine grundlegende Diskussion über das Arbe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 7 Arbeiten 4.0 aus psychologischer Sicht

So sehr die Freiheiten, die mit Arbeiten 4.0 einhergehen können, verlocken, so bedacht muss man mit ihnen umgehen. Wie eingangs erwähnt, wird es in der Arbeitswelt 4.0 Gewinner und Verlierer geben. Die Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Neuorganisation von Arbeit, sondern auch Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen, die sich in dieser Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / D. Bedeutung und Absicherung der Solo-Selbstständigen – Crowdworking – Weißbuch Arbeiten 4.0

Rz. 26 Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Consulting Unternehmen ECON des DIW Berlin die Solo-Selbstständigen in Deutschland hinsichtlich Strukturen und Erwerbsverläufen untersucht. Der aktuelle Forschungsbericht liegt seit April 2016 vor. Danach zeigt sich unter den Solo-Selbstständigen in vielerlei Hinsicht eine starke Streuung. Zum einen gil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Regelung des Arbeitsver... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / e) Einordnung neuer Beschäftigungsformen – On-Demand-Economy und Crowdworker

Rz. 102 Bekannte Unternehmen der On-Demand-Economy sind Unternehmen wie Uber oder AirBnB. Das digitale Geschäftsmodell fußt auf der Vermittlung von Auftragsverhältnissen über eine Internet-Plattform, wofür die Plattform Provisionen erhält. Vermittelt wird über verschiedene Plattformen die Vermietung von Wohnungen, die Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen, die von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0

Begriff Mit Arbeiten 4.0 werden die charakteristischen Merkmale der zukünftigen Arbeitswelt beschrieben, die sowohl das produktive Gewerbe als auch die Dienstleistungsbranche betreffen. Die Schlagwörter im Zusammenhang mit zukünftigen (und bereits heute zunehmend praktiziertem) Arbeitshandeln sind: Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung, Big Data, Crowdworking, Sol...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Software 4.0 gesund und pro... / 1 Veränderungen für Führungskräfte und Mitarbeiter

Die Art und Weise, wie Führungskräfte und Beschäftigte in Zukunft gesund und produktiv zusammenarbeiten, wird sich durch neue technologische Möglichkeiten verändern. Zum einen verändert die digitale Transformation die Anforderungen, die von außen auf Organisationen wirken: Sie verändert das Marktumfeld (z. B. andere Geschäftsmodelle) und erweitert die Möglichkeiten der Zusam...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Gesetzesmaterialien

Rz. 4 Dem Betriebsrat ist mit der Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. Der Betriebsrat ist damit in die Lage versetzt, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen.[1] § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Beschlüsse des 71. Deutschen Juristentages

Der 71. Deutsche Juristentag (djt) fand in diesem Jahr vom 13. bis zum 16. September in Essen statt. Er erarbeitete wieder eine Reihe von Beschlüssen zu hochaktuellen Themen wie etwa der zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche und ihren Auswirkungen auf das Zivil- und Arbeitsrecht oder zum Reformbedarf im Familienrecht angesichts der Lebenswirklichkeit moderner Fami...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2022, Start-ups im Sp... / 4. Crowdworker

Crowdworking ist ein zentrales Thema für Start-ups, die Personen für Mikrojobs über eine Internetplattform vermitteln. Stehen die Crowdworker mit dem Betreiber der Plattform in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis? So fotografierte ein Crowdworker, durch Vermittlung der Plattform, Waren in Tankstellen und Märkten, um sie zur Überprüfung der jeweiligen Warenpräsentation weite...mehr