Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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Teil B: Rechtsbehelfe / 1 Anhörungsrügen, Allgemeines [Rdn 1]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 Adressat

Rn 11 Adressat der Bindungswirkung sind alle Gerichte, die über den Kündigungsschutzprozess entscheiden, also das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht und im Falle einer Verfassungsbeschwerde auch das Bundesverfassungsgericht. Sie alle haben die Bindungswirkung von Amts wegen zu beachten, aber nicht von Amts wegen zu ermitteln, weil im Urteilsve...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 51 Verfassungsbeschwerde, Auslegung der StPO im Lichte des GG [Rdn 766]

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zfs 09/2024, zfs Aktuell / 3.1 Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem BVerfG am 1.8.2024

Am 1.8.2024 sind die §§ 23a ff. BVerfGG in Kraft getreten. Sie ermöglichen den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht. Bürgerinnen und Bürger dürfen den elektronischen Rechtsverkehr seit dem 1.8.2024 nutzen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind dagegen seit...mehr

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(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 77 Wiederaufnahme, Antragsgründe, BVerfG-Entscheidung [Rdn 1165]

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Teil C: Außerordentliche un... / 57 Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

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Teil C: Außerordentliche un... / 62 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsmaßstab [Rdn 969]

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Teil C: Außerordentliche un... / 72 Verfassungsbeschwerde, Form [Rdn 1122]

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§ 9 Die Taktik nach mündlic... / C. Anhörungsrüge

Rz. 6 § 321a ZPO soll den Gerichten die Möglichkeit zu einer Selbstkorrektur getroffener Entscheidungen geben, welche unter Verletzung des rechtlichen Gehörs einer Partei gefällt worden sind, und dadurch das BVerfG von Verfassungsbeschwerden entlasten, die auf Verletzungen des Art. 103 Abs. 1 GG beruhen.[2] Ohne diesen Rechtsbehelf könnte das Bundesverfassungsgericht mittels...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 169 Revision, Urteilsaufhebung [Rdn 2273]

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Teil C: Außerordentliche un... / 16 Menschenrechtsbeschwerde, Kosten [Rdn 193]

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Teil A: Rechtsmittel / 154 Revision, Entscheidung, Allgemeines [Rdn 2135]

Rdn 2136 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 ders., Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 75 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Allgemeines [Rdn 1144]

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FF 09/2024, 75 Jahre Grundg... / 1. Zur Offenheit des verfassungsrechtlichen Elternbegriffs

Es mag überraschen, in einer Rückschau auf die Entwicklung des Familienverfassungsrechts in 75 Jahren Geltung des Grundgesetzes betreibenden Beitrag auf die Elternschaft und damit auf das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Grundrecht zu blicken. Die möglicherweise vorhandene Vorstellung, es sei eindeutig zuzuordnen, welche Personen Eltern in Sinne dieser Gewährleis...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 170 Revision, Verfahrensablauf [Rdn 2287]

Rdn 2288 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 Basdorf, Was darf das Revisionsgericht, NStZ 2013, 186 Beck...mehr

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Teilkündigung / 2 Voraussetzungen

Eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit von Teilkündigungen beinhaltet § 573b BGB. Es handelt sich um ein Sonderkündigungsrecht. Die Vorschrift des § 573b BGB gilt nur für die Wohnraummiete. Erfasst werden alle Mietverhältnisse, einschließlich derer, die in § 549 Abs. 2 und Abs. 3 BGB genannt sind. Für Mietverhältnisse über Gewerberäume gilt § 573b BGB nicht. Bei ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 1 Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / E. Erfolgshoffnungen

Rz. 14 Die Frage des Mandanten nach den Erfolgsaussichten dürfte ernüchternd zu beantworten sein, denn nur ein äußerst geringer Teil der Beschwerden hat Erfolg. Der Anteil der stattgegebenen Beschwerden an den entschiedenen Verfassungsbeschwerdeverfahren betrug in den Jahren 2011 bis 2020:[11] 2011: 1,62 %; 2012: 2,78 %; 2013: 1,46 %; 2014: 1,92 %; 2015: 1,89 %; 2016: 1,98 %;...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 76 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Beschwerdegegenstand [Rdn 1155]

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FF 09/2024, 75 Jahre Grundg... / VII. Fazit

Es verwundert kaum, dass angesichts der erheblichen gesellschaftlichen Veränderungen bei den Ehe- und Familienverhältnissen in den vergangenen 75 Jahren auch im Verständnis der das Familienverfassungsrecht bildenden Vorschriften des Grundgesetzes erhebliche Veränderungen zu beobachten sind. Damit ist kein "Dem Zeitgeist Nachlaufen" in der Auslegung der Verfassung einhergegan...mehr

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FF 09/2024, 75 Jahre Grundg... / IV. Gleichgeschlechtliche Eltern- und Familienkonstellationen

Wie vorstehend (III.2.) angedeutet sind sich im Verlaufe der Zeit verändernde Bewertungen des verfassungsrechtlichen Schutzes von unterschiedlichen Paarbeziehungen (etwa verschiedengeschlechtlich/gleichgeschlechtlich oder rechtlich geregelt/rechtlich ungeregelt) nicht allein auf die Paarbeziehung beschränkt geblieben, sondern haben sich auf das Zusammenleben des Paares mit w...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 21 Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 250]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 15 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Verdeckte Ermittlungen [Rdn 221]

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Teil C: Außerordentliche un... / 33 Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 420]

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Teil C: Außerordentliche un... / 53 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Bestimmtheitsgrundsatz [Rdn 795]

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Teil C: Außerordentliche un... / 54 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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§ 15 Die Verfassungsbeschwerde / D. Verfahren vor dem BVerfG

Rz. 9 Welcher der beiden Senate des BVerfG für das Verfahren zuständig ist, richtet sich bei Verfassungsbeschwerden danach, aus welchem Rechtsgebiet der Fall stammt und welche GG-Norm verletzt sein soll. Ein Eintrag in das Verfahrensregister erfolgt nicht, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist oder unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 66 Verfassungsbeschwerde, Begründung, U-Haft [Rdn 1058]

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Teil C: Außerordentliche un... / 74 Verfassungsbeschwerde, Streitgegenstand [Rdn 1135]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1136 Literaturhinweise: Klein, Der Streitgegensta...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 79 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Rechtswegerschöpfung [Rdn 1181]

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Teil C: Außerordentliche un... / 78 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, materielle Subsidiarität [Rdn 1176]

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Teil C: Außerordentliche un... / 26 Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Rechtswirkungen [Rdn 332]

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Teil C: Außerordentliche un... / 69 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verständigung (Deal) [Rdn 1093]

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Teil C: Außerordentliche un... / 77 Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, formelle Subsidiarität [Rdn 1170]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 40 Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines [Rdn 511]

Rdn 512 Literaturhinweise: Burhoff, Anwaltsvergütung für Tätigkeiten im sog. Klageerzwingungsverfahren, RVGreport 2016, 2 Deckenbrock/Dötsch, Heilung durch sachliche Einlassung bei § 172 Abs. 1 StPO?, StraFo 2003, 372 Esser/Lubrich, Anspruch des Verletzten auf Strafverfolgung Dritter: Der Kunduz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, StV 2017, 418 Feltes, Der Strafverfolgungs...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 15 Menschenrechtsbeschwerde, Frist [Rdn 180]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 13 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Körperliche Untersuchung [Rdn 202]

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FF 09/2024, Erlass einer Be... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten um rückständigen Unterhaltsmehrbedarf. [2] Der im Mai 2012 geborene Antragsteller lebt im Haushalt seiner Mutter. Sein Vater, der Antragsgegner, zahlte für ihn zunächst auf der Grundlage einer außergerichtlichen Einigung Kindesunterhalt. Mit E-Mail vom 24.2.2020 setzte die Mutter des Antragstellers den Antragsgegner "für einen höheren Kindsunte...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 4 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 66]

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Teil A: Rechtsmittel / 173 Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2312]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 10 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 161]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 5 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 92]

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen

Leitsatz Eine Rückstellung darf nicht für eine Rückzahlungsverpflichtung von vorläufig festgesetzten Erstattungszinsen erfolgen. Sachverhalt Die Parteien stritten um die Zulässigkeit einer Rückstellung wegen einer drohenden Inanspruchnahme für vorläufig festgesetzte Erstattungszinsen. Im Jahr 2020 änderte das Finanzamt nach einem erfolgreichen Rechtsbehelfsverfahren die Umsat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Klimafonds 2025: Milliarden-Förderetat für Heizungstausch

Der Haushaltsentwurf für 2025 steht. Die Bundesregierung will im kommenden Jahr knapp 14,4 Milliarden Euro für Förderprogramme im Gebäudebereich bereitstellen. Die Spitzen von SPD, Grünen und FDP haben sich grundsätzlich auf den Bundeshaushalt 2025 geeinigt und sich auf Änderungen beim Klima- und Transformationsfonds (KTF) verständigt. Ein großer Teil des Fördergeldes fließt ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Ertragswertprivileg bei landwirtschaftlichen Anwesen (§ 2312 BGB)

Rz. 280 Gehört zum Nachlass ein landwirtschaftliches Anwesen – das Gesetz spricht hier und in § 2049 BGB von einem Landgut –, ist bei der Berechnung des Pflichtteils stets die Anwendbarkeit von § 2312 BGB zu prüfen. Rz. 281 Insoweit handelt es sich um eine agrarpolitische Schutzvorschrift,[776] die dem Ziel dient, dem Erben die Erhaltung des Betriebs zu ermöglichen. Denn der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelung

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10.4.2018[2] die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens in den alten Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 festgestellt. In seiner Begründung führt es aus, dass es bedingt durch das überlange Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1....mehr