Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesverfassungsgericht

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 180 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen de...mehr

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zfs 01/2024, Geschäftsbesor... / 2 Aus den Gründen:

B I. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die klägerischen Ansprüche im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Klägerin stehen gegen die Beklagte weder vertragliche Ansprüche aus § 675 i.V.m. § 631 Abs. 1 BGB oder § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB (Ziff. 1) noch aus Bereicherungsrecht (Ziff. 2), culpa in contrahendo (Ziff. 3), Geschäftsführung ohne Auftrag (Ziff. 4...mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die am 21.6.2011 geborene Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners und dessen geschiedener Ehefrau. Die im Jahr 2010 geschlossene Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter wurde im Februar 2014 rechtskräftig geschieden. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Die Antragstellerin ist Schülerin und lebt in d...mehr

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§ 9 Zuwendungen an den Lebe... / A. Steuerklasse, Freibeträge, Befreiungstatbestände

Rz. 1 Der Lebensgefährte unterfällt der Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG).[1] Er unterliegt daher einem Erbschaftsteuersatz von 30 %, bei Erwerben über 13.000.000 EUR von 50 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Ihm steht nicht der höhere Freibetrag des Ehegatten in Höhe von 500.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, sondern nur in Höhe von 20.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG zu....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Einsichtsgewährung aufgrund öffentlichen Interesses?

Rz. 24 Zuletzt stellt sich die Frage, wann ein besonderes öffentliches Interesse an völliger Transparenz des Grundbuchinhalts oder wenigstens an Grundbucheinsicht besteht. Erörtert wird dies zumeist am Interesse der Presse an einer Grundbucheinsicht.[61] Dabei darf die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht pauschal und schrankenlos als Argument für ein Einsichtsrech...mehr

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zfs 01/2024, Ein VGT mit Vorschäden

Ich darf Ihnen, sehr geehrte Leserinnen und Leser, zunächst im Namen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ein gutes neues Jahr wünschen. Hoffentlich wird es weniger von Krisen und Kriegen geprägt sein als die vergangenen Jahre. Die Verkehrsrechtfamilie findet sich traditionell einmal mehr, erstmals seit zwei Jahren auch ohne pandemiebedingte Einschränkungen, zum Verkehrsgeri...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 117 Ggf. kann es angezeigt sein, bereits im Rahmen der Rechtsformwahl auch über eine mögliche Weitergabe der Gesellschaftsbeteiligung im Wege der Schenkung oder von Todes wegen nachzudenken. Sowohl bei der Personen- als auch bei der Kapitalgesellschaft unterliegen Erbschaft- oder Schenkungsvorgänge der Besteuerung (§§ 1, 7 ErbStG). Rz. 118 Was den Erwerb von Gesellschafts...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / 3.2 Bisherige Rechtsprechung

Auch die Rechtsprechung hatte sich bereits vor Inkrafttreten des HinSchG mit der Zulässigkeit von Hinweisgebermeldungen und einem etwaigen Schutz der hinweisgebenden Personen befasst. Der Umgang mit und die Auslegung der Vorschriften des HinSchG durch die zuständigen (Bußgeld-)Behörden und Gerichte bleiben abzuwarten: Das BAG[1] nimmt eine gewisse Treue-, Loyalitäs-, Rücksich...mehr

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Whistleblowing: Aufdeckung ... / Zusammenfassung

Überblick Unter dem Fachbegriff Whistleblowing, der wörtlich mit "Verpfeifen" übersetzt werden kann, wird allgemein der Hinweis auf Missstände, Fehlverhalten, Rechtsverletzungen oder drohende Schäden in einem Unternehmen oder in einer Behörde verstanden. Es kann sich um rein interne Warnungen handeln, aber auch um Mitteilungen an Dritte, insbesondere Anzeigen gegenüber den z...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfassungsgericht und das Geschlecht oder Zum Spannungsverhältnis zwischen Deutschem Bundestag und Bundesverfassungsgericht*

Einführung In diesem Beitrag geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht unter Wahrung der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers einfachgesetzliche Regelungen für verfassungswidrig erklären kann, wenn sie nur eine sehr kleine Minderheit betreffen. Dabei soll ein vom Bundesgerichtshof entschiedener Fall zur Intersexualität[2] in den Bli...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / II. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

In ständiger Rechtsprechung bestätigt das Bundesverfassungsgericht die Kompetenz des Gesetzgebers, eigene Entscheidungen zu treffen, ohne von ihm – lückenlos – kontrolliert werden zu können (Einschätzungsprärogative). 1. Einschätzungsprärogative Die Ungewissheit über die Auswirkungen eines Gesetzes schließt die Befugnis des Gesetzgebers, ein Gesetz zu erlassen, nicht aus, auch...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 3. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit folgender Begründung aufgehoben: § 21 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 22 Abs. 3 PStG sei insofern verfassungswidrig, als § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG zur personenstandsrechtlichen Eintragung des Geschlechts zwinge, § 22 Abs. 3 PStG aber Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen o...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 4. Kritik

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überzeugt meines Erachtens im Ergebnis nicht. a) Einleitung Es ist zwar begrüßenswert, dass sie ersichtlich von dem Ansinnen getragen ist, Minderheiten nicht zu benachteiligen. Aber sollte deshalb wirklich dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt werden, auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell zu verzicht...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / Einführung

In diesem Beitrag geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen das Bundesverfassungsgericht unter Wahrung der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers einfachgesetzliche Regelungen für verfassungswidrig erklären kann, wenn sie nur eine sehr kleine Minderheit betreffen. Dabei soll ein vom Bundesgerichtshof entschiedener Fall zur Intersexualität[2] in den Blick genomme...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / III. Anwendung im konkreten Einzelfall

Überträgt man die vorgenannten Grundsätze auf die vom Bundesverfassungsgericht zur Intersexualität getroffene Entscheidung[26] (also zum Geschlecht), ist daran zu zweifeln, ob es seine Grundsätze zutreffend auf den zu entscheidenden Fall angewandt hat. 1. Sachverhalt Die antragstellende Person begehrte die Änderung ihres Geburtseintrags dahin, dass ihr Geschlecht als "inter" o...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / I. Einleitung

Frau Seibert, ehemals Richterin des Bundesverfassungsgerichts und für das Familienrecht zuständig, prägte einmal folgenden Satz: "Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht. Es hat nicht rechtspolitische Entscheidungen in dem Sinne zu treffen, dass es Rechtsfolgen anordnet, die es für richtig oder wünschenswert hält."[3] Der Streit darüber, wann das Bundesverfassungsgericht...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / a) Einleitung

Es ist zwar begrüßenswert, dass sie ersichtlich von dem Ansinnen getragen ist, Minderheiten nicht zu benachteiligen. Aber sollte deshalb wirklich dem Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt werden, auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell zu verzichten und damit das Geschlecht im Rechtssinn faktisch abzuschaffen? Hat das Bundesverfassungsgericht die Ein...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 2. Art. 3 Abs. 1 GG

Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten. Eine solche Grundrechtsverletzung kann nicht nur vom Gesetzgeb...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / IV. Ausblick

Es ist Aufgabe der Verfassung, verbindliche Vorgaben zu schaffen, die eine hinreichende Orientierung für die Gesellschaft bieten. Zugleich ist es deren Aufgabe, keine Minderheiten zu diskriminieren. Das muss aber auf einem wohl ausgewogenen Weg erfolgen, der die verfassungsrechtlichen Grundmauern nicht in Frage stellt. Anm. d. Red.: Der Abdruck dieses Beitrags war ein lang ge...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / d) Abschaffung des Geschlechts

Überraschend ist der Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber könnte auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag generell verzichten[41] und damit das Geschlecht im Rechtssinn abschaffen. Denn mit der Einführung des § 45b PStG [42] mit Wirkung vom 22.12.2018 haben bis zum 31.12.2020 gerade einmal 394 Personen[43] eine Erklärung abgegeben, nach der d...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / c) Zurzeit keine Verankerung der Intersexualität im Familienrecht

Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergibt sich zudem, dass die Gesetze – jedenfalls zurzeit – keinen Unterbau für diejenigen Intersexuellen enthalten, die zwischen den Geschlechtern verharren wollen. Vor allem spricht auch das Grundgesetz von Männern und Frauen.[40] Weder die Verfassung noch das Bürgerliche Gesetzbuch kennen ein "divers" oder "intersexuell" als fami...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 1. Einschätzungsprärogative

Die Ungewissheit über die Auswirkungen eines Gesetzes schließt die Befugnis des Gesetzgebers, ein Gesetz zu erlassen, nicht aus, auch wenn dieses von großer Tragweite ist. Andererseits begründet eine solche Ungewissheit nicht schon als solche einen verfassungsgerichtlicher Kontrolle nicht zugänglichen Prognosespielraum des Gesetzgebers. Prognosen enthalten ein Wahrscheinlich...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 2. Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung damit begründet, es komme auch keine (verfassungskonforme) Auslegung dahin in Betracht, dass das Tatbestandsmerkmal Geschlecht in § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG nicht nur das weibliche oder männliche, sondern auch ein drittes Geschlecht wie etwa "inter" oder "divers" umfasse. Das folge aus einer systematischen Auslegung der Norm. Gemäß § ...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / b) Probleme der Intersexualität

An sich bestand das Problem bei der Intersexualität darin, dass Personen, die sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale aufwiesen, in der Vergangenheit verfrüht in eine Richtung operiert worden waren, wobei sich teilweise erst später herausgestellt hat, dass es das "falsche" Geschlecht war. Es ging aber grundsätzlich nicht um die Frage, ob eine betroffene Perso...mehr

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FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 1. Sachverhalt

Die antragstellende Person begehrte die Änderung ihres Geburtseintrags dahin, dass ihr Geschlecht als "inter" oder "divers" angegeben wird. Zur Begründung hatte die 1989 geborene und als Mädchen in das Geburtenregister eingetragene antragstellende Person eine Chromosomenanalyse vorgelegt. Danach verfügt sie über einen numerisch auffälligen Chromosomensatz mit einem X-Chromoso...mehr

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zfs 12/2023, Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, schon wieder neigt sich ein Jahr dem Ende. Im vergangenen Jahr hatte ich Sie im Dezember gebeten, zuversichtlich zu bleiben, mit der Hoffnung, dass das bevorstehende Jahr 2023 das hält, was wir uns von dem Jahr 2022 nach dem Ende der Corona Pandemie erhofft hatten. Und hat das Jahr 2023 diese Hoffnungen erfüllt? Was ist bisher passiert in Deutschlan...mehr

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zfs 12/2023, Gehörsverstoß ... / 3 Anmerkung:

Es handelt sich hier um eine wichtige und gut begründete Entscheidung des ersten Strafsenats des OLG Köln. Er liegt vom Prinzip her voll auf der Linie der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die Ablehnung eines Beweisantrags die Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG als Verletzung rechtlichen Gehörs nur dann begründet, wenn sie willkürlich ist, also o...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Bewertungsgrundsätze

Rz. 155 Um die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach der allgemeinen Formel Bemessungsgrundlage x Steuersatz ermitteln zu können, ist es erforderlich, diese Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Nachdem unter Anwendung der §§ 3–8 ErbStG die Frage geklärt wurde, ob und inwieweit überhaupt ein steuerpflichtiger Vorgang vorliegt, ist im Rahmen der Wertermittlung dessen Umfang zu klä...mehr

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zfs 12/2023, Dokumentenpaus... / 2 Aus den Gründen:

III. [12] "… Die Ablehnung des Kostenfestsetzungsantrags erweist sich nur im Hinblick auf die geltend gemachten Auslagen für die Kopien als rechtmäßig. Dagegen ist die Festsetzung von Kosten für zwei Akteneinsichtnahmen zu Unrecht unterblieben." [13] 1. Die Erstattung notwendiger Auslagen richtet sich vorliegend nach § 34a Abs. 2 BVerfGG. Die Kostenfestsetzung als solche erfol...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Bewertung von Grundbesitz

Rz. 201 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte können verschiedenen Vermögensarten i.S.d. BewG zugeordnet werden, also dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Grundvermögen oder dem Betriebsvermögen. Rz. 202 Zum Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne gehören private Grundstücke, sofern sie nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Grundsätzliches – Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 und Folgeänderungen

Rz. 5 Mit Beschl. v. 7.11.2006 hatte das BVerfG das bis zum 31.12.2008 geltende Erbschaftsteuerrecht, vornehmlich aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsansätze von Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen, für verfassungswidrig erklärt, da es nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren sei. Daraufhin trat am 1.1.2009 das Gesetz zur Reform d...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / Literaturtipps

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Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen personenidentischen Schwesterpersonengesellschaften

Leitsatz § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG i.d.F. des UnStFG v. 20.12.2001 ist mit Artikel 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem 31.12.2000 eine Neuregelung zu treffen. § 6 Abs. 5...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Stpfl mit Kindern wenden einen Teil ihrer > Einkünfte für deren Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung auf. Dieser Lebensbedarf der Kinder mindert die steuerliche Leistungsfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Eltern. Das > Existenzminimum ihres Kindes von der Besteuerung bei den zum Unterhalt verpflichteten Eltern freizustellen, ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Sachwertverfahren nach §§ 258 ff. BewG

Rz. 21 [Autor/Stand] Das nach dem Bundesmodell für die Grundsteuerbewertung maßgebende Sachwertverfahren nach den §§ 258–260 BewG ähnelt dem Aufbau des für die Grundbesitzbewertung für Bewertungsstichtage bis zum 31.12.2021 geltenden Sachwertverfahrens nach §§ 189 ff. BewG a.F. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beide Verfahren an das Sachwertverfahren nach den §§ 21 ff. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeines

Rz. 2 [Autor/Stand] § 86 BewG enthält in Abs. 1 bis Abs. 4 eine abschließende Regelung hinsichtlich der im Rahmen des Substanzwertverfahrens vorzunehmenden altersbedingten Abschreibung. Ausgangspunkt für die Bestimmung der Höhe der Wertminderung ist § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG. Maßgeblich ist demzufolge das Alter des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt.[2] (vgl. Rz. 156 bis ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 257 BewG gilt bei der Grundsteuerwertermittlung für Zwecke der Grundsteuer. Die Vorschrift regelt die Ermittlung des abgezinsten Bodenwerts auf der Grundlage des Werts für ein unbebautes Grundstück (§ 247 BewG). Selbständig nutzbare Teilflächen werden nicht in die Abzinsung einbezogen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 257 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 190 BewG i.d.F. für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 wurde durch Art. 19 JStG 2022 [2] vom 16.12.2022 ein weiteres Mal geändert und neu strukturiert. Damit wurde § 190 BewG an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021) vom 14.7.2021[3] angepasst. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 190 BewG enthält die Regelungen zur E...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Gesetzentwurf waren die Regelungen zu den beitragspflichtigen Einnahmen noch als eigenständiger Titel mit mehreren Vorschriften (§§ 55 bis 61) vorgesehen, ähnlich den Regelungen in §§ 226 ff. SGB V (vgl. BT-Drs. 12/5262 S. 122 bis 126). Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wurden sie dann zunächst in § 54 gebündelt (vgl. BT-Drs. 12/5920 S. 52), bevor sie als § 57 in K...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 1.3 Merkmale "Geschlecht" und "sexuelle Identität"

"Geschlecht" und "sexuelle Identität" zählen zu den Merkmalen, die § 1 AGG aufführt. Die Abgrenzung zwischen beiden Merkmalen ist nicht immer einfach – bisweilen gibt es Überschneidungen. Uneinigkeit besteht zum Beispiel bei der Frage, ob Transsexuelle unter das Merkmal "Geschlecht" oder "sexuelle Identität" fallen. Das BAG hält beides für möglich.[1] Praktisch hat die Unter...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.1 Stellenausschreibung

Bei der Akquise neuer Mitarbeiter muss der Arbeitgeber auf ein benachteiligungsfreies Verhalten achten. Das fängt mit der Stellenausschreibung an. Allgegenwärtig sind Stellenausschreibungen mit der Jobbezeichnung und dem Zusatz "m/w/d". Die Formulierung ist eine Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die rechtliche Existenz des dritten Geschlechts[1] i...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / E. Berlin

§ 79 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PersVG BE, § 80 Abs. 1, 2, 3 PersVG BE – Verfahren bei Nichteinigung, § 81 Abs. 1, 2 PersVG BE – Einigungsstelle Die §§ 79-81 PersVG BE entsprechen im Wesentlichen dem §§ 70 ff. BPersVG. Insofern wird auf die Ausführungen zu §§ 70 ff. BPersVG verwiesen. Es bestehen folgende Abweichungen: § 79 Abs. 2 PersVG BE (Verfahren innerhalb der Dienststelle) Auch hi...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / G. Bremen

§ 52 Abs. 1, 2, 3 PVG-HB – Gleichberechtigte Mitbestimmung und Grundsätze für die Zusammenarbeit, § 58 Abs. 1, 2, 3, 4, 5 PVG-HB – Verfahren, § 59 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 PVG-HB – Schlichtungsstelle, § 61 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6 PVG-HB – Verfahren vor der Einigungsstelle Das bremische Personalvertretungsgesetz weicht in mehrfacher Hinsicht von der bundesrechtlichen Regelung ab...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / I. Hessen

§ 66 HPVG, § 67 HPVG § 69 HPVG, § 7 HPVG, § 78 HPVG Es enthält gegenüber der bundesrechtlichen Regelung in den §§ 70 ff. BPersVG folgende Abweichungen: § 66 HPVG (Verfahren in der Dienststelle) Nach Abs. 1 ist eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern. Auf die Erörterung kann im beiderseitigen Einvernehmen verzichtet werden...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3. Kompetenz der Einigungsstelle

Hinsichtlich der Kompetenz der Einigungsstelle ist zu unterscheiden zwischen der uneingeschränkten und eingeschränkten Mitbestimmung. Diese Unterscheidung, die das Betriebsverfassungsrecht nicht kennt, beruht auf dem Demokratieprinzip. Denn die Dienststellen üben Staatsgewalt aus und Staatsgewalt bedarf nach dem Demokratieprinzip der demokratischen Legitimation der Gesamthei...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / D. Bayern

Art. 70 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 BayPVG Art. 70 BayPVG enthält eine Reihe von Abweichungen gegenüber der bundesrechtlichen Regelung wie folgt: Abs. 1 (Verfahren innerhalb der Dienststelle – Erörterung) In Satz 2 wird ausdrücklich klargestellt, dass ein Mitbestimmungsrecht auch in den Fällen besteht, in denen eine Maßnahme nur als Versuch oder zur Erprobung durchgeführt werden ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / F. Brandenburg

§ 61 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 LPVG-BB – Mitbestimmungsverfahren, § 62 Abs. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 LPVG-BB – Umfang der Mitbestimmung, § 72 Abs. 1, 2, 3, 4 LPVG-BB – Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle, § 73 Abs. 1, 2, 3 LPVG-BB – Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle Die Regelung in § 61 LPVG-BB stimmt im Wesentlichen mit der bundesrechtlichen ...mehr