Fachbeiträge & Kommentare zu Bundesamt für Soziale Sicherung

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.2 Anpassungen von 2012 bis 2016

Rz. 270 Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 des SGB XII für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 – RBSFV 2012) ist aufwändig begründet worden. Zusätzlich ist ein Bericht der Bundesregierung zur Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2012 erschienen (vgl. BT-Ausschuss-Drs. 17(11)656). Die Regelbedarfsstufen-Fortsch...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.2.1 Referenzhaushalte

Rz. 72 Aus § 28 Abs. 1 bis 3 SGB XII ergibt sich der Auftrag an den Gesetzgeber, aufgrund einer neuen EVS die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB XII durch ein Bundesgesetz neu zu ermitteln. Deshalb wurde das Statistische Bundesamt vom BMAS mit der Durchführung der für die Ermittlung der Regelbedarfsstufen notwendigen Sonderauswertungen der EVS 2018 beauftragt. Die Ermittlung...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltersatzleistung / 4.2 Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Während der Dauer der gesetzlich normierten Mutterschutzfristen hat eine gesetzlich krankenversicherte Frau gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf Erhalt von Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld ist insofern eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird von der Krankenkasse für die Dauer der Schutzfrist gezahlt.[1] Das Mutterschaftsgeld beträgt bis zu 13,...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / IV. Muster: Klageverfahren gegen Ablehnung eines Visumsantrags

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.10: Klageverfahren gegen Ablehnung eines Visumsantrags Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7 10557 Berlin per beA Klage der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Bundesrepublik Deutschland...mehr

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Pflege-Pflichtversicherung ... / 1.1 Personenkreis

Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Sie schließen die Pflege-Pflichtversicherung in der Regel bei dem Unternehmen ab, bei dem sie auch ihren Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert haben. Personen, die Anspruch auf Beihilfe haben, sind verpflichtet, einen anteiligen, beihilfekonformen Vertrag für die Pflegever...mehr

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Mutterschutz / 6.1.1 Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Während der gesamten vor- und nachgeburtlichen Schutzfrist sowie den Tag der Entbindung sowie während der Schutzfrist nach einer Fehlgeburt hat die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegen die Krankenkasse (§ 24i SGB V, § 19 Abs. 1 MuSchG) bzw. gegen das Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 19 Abs. 2 MuSchG). Darüber hinaus besteht in der Regel Anspruch auf Zuschuss zum Mutte...mehr

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Mutterschutz / 6.2.2 Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG)

Die Schutzfrist nach der Entbindung dauert 8 Wochen, beginnend am Tag nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Diese Schutzfrist wird im Falle einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn bei einem Kind vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX festgestellt wird auf 12 Wochen verlängert (§ 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG...mehr

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Mutterschutz / 6.2.3 Schutzfrist nach Fehlgeburt (§ 3 Abs. 5 MuSchG)

Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz, welches am 1.6.2025 in Kraft trat, erhalten Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, einen Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen. Dieser Anspruch ist in § 3 Abs. 5 MuSchG geregelt. Zuvor bestand für diese Frauen lediglich ein Kündigungsverbot nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG für die Dauer von 4 Monaten....mehr

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Sommer, SGB XI § 45c Förder... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 45c Abs. 1 bestimmt die Verpflichtung des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen, im Wege der Anteilsfinanzierung (neben den Ländern oder der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft) aus Mitteln des Ausgleichsfonds Fördermittel i. H. v. 25 Mio. EUR pro Kalenderjahr zur Verfügung zu stellen. Die privaten Pflegeversicherungsunternehmen müssen sich entsprechend ihrem A...mehr

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Sommer, SGB XI § 45c Förder... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 11 Bundesamt für Soziale Sicherung, Budget 2025 zur Förderung nach § 45c SGB XI. Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, von ehrenamtlichen Strukturen und von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen sowie zur Förderung de...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Der Anspruch auf die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ist an den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i Abs. 1 SGB V i. V. m. § 19 Abs. 1 MuSchG bzw. § 19 Abs. 2 MuSchG gekoppelt. Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, wenn sich die Frau in einem Arbeitsverhältnis befindet und aufgrund der Schutzfristen nach § 3 MuSchG kein Entgelt gezahlt wird oder wenn das ...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2 Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG)

§ 19 MuSchG regelt den Anspruch auf Mutterschaftsgeld für die Dauer der Schutzfristen und den Tag der Entbindung unter Verweis auf die Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Der Anspruchsgegner richtet sich nach dem Versicherungsstatus der Frau. Nach § 19 Abs. 1 MuSchG richtet sich der Anspruch für Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gegen di...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.2 Nicht gesetzlich versicherte Frauen

Der Anspruch für Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, richtet sich nach den Bestimmungen von § 19 Abs. 2 MuSchG. Hinweis Eigenständige Anspruchsgrundlage Im Gegensatz zu § 19 Abs. 1 MuSchG stellt § 19 Abs. 2 MuSchG eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar. Der Anspruch besteht gegenüber dem Bund, Auszahlungsstelle ist das Bundesamt für Soz...mehr

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Mutterschutzlohn / Zusammenfassung

Überblick Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) bildet einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von erwerbstätigen Frauen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit. Dabei zielt es darauf ab, dass Frauen während der Schwangerschaft oder in der Stillzeit ihre Tätigkeit grundsätzlich – ggf. unter angepassten Bedingungen – fortsetzen können. Beschäf...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.1 Ersatz- und Erstattungsansprüche nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 enthält einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Leistungsempfänger. Dieser Ersatzanspruch wird von den Agenturen für Arbeit mit Verwaltungsakt geltend gemacht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage dafür ist zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit wegen des Bezugs von Alg – hinsichtlich der inzw...mehr

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Jung, SGB VII § 92 Jahresar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1997 durch Art. 1 § 92 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Sie entspricht den §§ 841 bis 844, 632 RVO (vgl. im Detail: BT-Drs. 13/2204 S. 97; Keller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand: 7/2021, § 92 Rz. 3; Kunze, in: von Koppenfels-Spies/Wenner, SGB VII, 3. Aufl. 2022, § 92 Rz. 2). Abs. 3...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt Ersatz- und Erstattungspflichten insbesondere zur Behebung von Doppelversicherungen. Abs. 1, 2 und 5 gelten mit Einschränkungen auch für die Sozialversicherung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 40 Abs. 2 Nr. 5 SGB II), zum Teil besteht gleichwohl kein Beitragserstattungsanspruch. Abs. 1 betrifft Krankenversicherungsverhältnisse. Abs. 1...mehr

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Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 2.2 Besondere Bescheinigungen

Rz. 18 Für Heimarbeiter werden Arbeitsbescheinigungen notwendig, die weitgehend mit den Merkmalen der Bescheinigung für die übrigen Arbeitnehmer identisch sind. Die Verpflichtung der Zwischenmeister und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern (vgl. § 12 SGB IV) zur Ausstellung der Bescheinigung ist daher systemgerecht in § 312 eingeordnet worden (Abs. 1 Satz 3). Ohne die Son...mehr

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Minijobs und andere geringf... / 4 Meldeverfahren bei geringfügiger Beschäftigung

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind ab dem ersten Euro in das allgemeine Meldeverfahren – einschließlich der Beschäftigung in privaten Haushalten – integriert.[1] In der DEÜV-Meldung ist als Personengruppenschlüssel der Wert 109 (geringfügig entlohnte Beschäftigung) bzw. 110 (kurzfristige Beschäftigung) anzugeben. Als Beitragsgruppenschlüssel gilt bei geringfügig entl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 17 Borrmann, in: Hauck/Noftz, SGB IV, 1. EL 2025. Breitkreuz, in: Winkler, LPK-SGB IV, 3. Aufl. 2020. Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), Rundschreiben v. 26.3.2019, Az. 511-411-930/2019, Vermögensanlagen nach § 83 SGB IV hier: Ausscheiden des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit), veröffentlicht im Internet unter http...mehr

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Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt Grundsätze für die Anlegung und Verwaltung der Mittel der Versicherungsträger. Diese fungieren als treuhänderische Sachwalter der Geldmittel, die ihnen ihre Mitglieder in Form von Beiträgen zur Finanzierung auch der sozialversicherungsrechtlichen Geldleistungen zur Verfügung gestellt haben (BSG, Urteil v. 11.12.2002, B 5 RJ 42/01). Versicherungs...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.5 Anteile an (Wertpapier-) Sondervermögen (Nr. 5)

Rz. 8 Die Regelung ermöglicht eine Beteiligung an Sondervermögen "nach dem Kapitalanlagegesetzbuch" (KAGB), das auf der europäischen Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) fußt. Zusammen mit dem Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) hat das BAS u. a. eine "Änderung der Mustervertragsbedingungen (Bausteine) für die Wertpap...mehr

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Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.1.2 Schuldverschreibungen und sonstige Gläubigerrechte besonderer Bonität (Nr. 2)

Rz. 5 Ebenfalls gestattet ist die Anlage in andere als die bereits unter Nr. 1 genannten Schuldverschreibungen und sonstige Gläubigerrechte verbriefende Wertpapiere (Borrmann, WzS 2017, 78). Darunter fallen sog. Namensobligationen (z. B. Namenspfandbriefe, Namenskommunalobligationen), deren verbriefte Forderung nur von der in der Urkunde namentlich genannten Person geltend g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.4 Verordnungsermächtigung (Abs. 4)

Rz. 18 Die Vorschrift ermächtigt das Bundesministerium für Gesundheit, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Details zu regeln (Satz 1). Hierzu gehören insbesondere die Festlegung der allgemeinen versicherungsmathematischen Vorgaben, die Festlegung und Anpassung der Zuweisungssätze zum Deckungskapital sowie die Durchführungswege des Deckungskapitals. Die Aufz...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.6 Zwischenfinanzierung (Abs. 6)

Rz. 11 Der GKV-Spitzenverband ist berechtigt, die Haftungssumme vorübergehend zu finanzieren (Satz 1; Zwischenfinanzierung). Dazu kann er ein unverzinstes Darlehen in Höhe von bis zu 750 Mio. EUR aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (§ 271 Abs. 2) aufnehmen. Eine Darlehensaufnahme am Kapitalmarkt ist ausgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband vereinbart die Einzelheit...mehr

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Sommer, SGB V § 157 Verfahr... / 2.1 Ordnungsmittel (Abs. 1)

Rz. 4 Die durch eine Rechtsverordnung zwangsweise vereinigten Krankenkassen sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Soziale Sicherung oder nach Landesrecht zuständige Behörde, z. B. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) gemeinsame Ordnungsmittel für die neue Krankenkasse vorzulegen: Satzung (§ 194), Vorschlag zur Berufun...mehr

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Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.3 Anlage der Mittel (Abs. 3, aufgehoben zum 1.1.2023)

Rz. 17a Das Deckungskapital ist nach den Regeln der §§ 80 bis 86 SGB IV anzulegen (Satz 1). Die Regelung entspricht den Vorschriften, die in § 15 Satz 2 bis 4 des Versorgungsrücklagegesetzes für den Bund und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen getroffen wurden. Dabei ist auch eine Anlage in Euro-denominierten Aktien im Rahmen eines passiven, inde...mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Der Antrag auf Gewährung einer finanziellen Hilfe kann ausschließlich von der Aufsichtsbehörde der notleidenden Krankenkasse gestellt werden (Satz 1). Bei bundesunmittelbaren Krankenkassen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (§ 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV) zuständig. Bei landesunmittelbaren Krankenkassen ist die für die Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungs...mehr

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Sommer, SGB V § 158 Zusamme... / 2.2.4 Ministererlaubnis (Satz 4)

Rz. 10 Im Falle einer Ministererlaubnis der Fusion (§ 42 Abs. 1 GWB) ist den obersten Landesbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 42 Abs. 5 Satz 1 GWB). Daneben treten die zuständigen Aufsichtsbehörden der Krankenkassen (Bundesamt für Soziale Sicherung oder die zuständigen Landesbehörden; § 90 SGB IV).mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und beseitigt die ungleiche Behandlung zwischen landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen (Abs. 1). Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift spielte das Insolvenzrecht faktisch keine Rolle, weil schon das im SGB V verankerte Instrument der Kassenschließung auf eine auf Dauer gesicherte Leistungsfäh...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 156 Vereini... / 2.1 Bundesunmittelbare Krankenkassen (Abs. 1)

Rz. 4 Das BMG kann nach seinem Ermessen durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einzelne Krankenkassen derselben Kassenart vereinigen. Das Verfahren wird durch den Antrag einer bundesunmittelbaren Krankenkasse (§ 90 SGB IV) dieser Kassenart ausgelöst. Die Krankenkasse wird dabei durch ihren Vorstand vertreten (§ 35a SGB IV). Ein Beschluss des Verwaltungsra...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 194a Modell... / 2.4 Das Umlageverfahren (Abs. 3a)

Rz. 13 Im Sinne der Verwaltungseffizienz und der Wirtschaftlichkeit hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 12.11.2022 durch Art. 1 GKV-Finanzstabilisierungsgesetz v. 7.11.2022 (BGBI. I S. 1990) den Abs. 3a geschaffen. Die Aufgabe der Festsetzung der erstattungsfähigen Umlagebeträge übernimmt nach Abs. 3a Satz 1 das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Dabei hat dieses auch di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.4 Schiedsverfahren – Ablauf

Rz. 31 Das Schiedsverfahren ist ein Antragsverfahren (Abs. 3 Satz 2). Das zuständige Schiedsamt wird nach Abs. 3 Satz 1 tätig, wenn ein erstmalig zu schließender Vertrag über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung entweder ganz oder teilweise im Verhandlungswege nicht zustande kommt oder sich die Partner über die Fortsetzung eines gekündigten Vertrages über die vertrags(zahn)ä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.8 Rechtsaufsicht

Rz. 47 Nach § 94 Abs. 1 SGB IV ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), bis 31.12.2019 Bundesversicherungsamt, eine selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn. Das BAS hat nach § 94 Abs. 2 SGB IV die ihm durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Es untersteht für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 7 Mutterschaftsgeld zulasten des Bundes

Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Mutterschaftsgeld zulasten des Bundes.[1] Voraussetzung ist, dass sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Betroffen sind nicht nur privat versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 2.1 Voraussetzungen

Weibliche Mitglieder erhalten von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld.[1] Voraussetzung ist, dass sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG kein Arbeitsentgelt erhalten. Anspruchsberechtigt sind demnach auch Bezieherinnen von Bürgergeld, Studentinnen, Rentnerinnen oder freiwillig Versicherte, die in einem Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.3 Antragsabhängigkeit

Rz. 72 Mutterschaftsgeld gem. § 19 Abs. 2 wird nur auf Antrag gezahlt (§ 19 Abs. 2 Satz 2). Zuständig ist das Bundesamt für Soziale Sicherung.mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] hat mit Wirkung zum 1.1.2018 den früheren § 19 (Auskunft) gänzlich neu formuliert. § 19 hat im Wesentlichen den Regelungsgehalt des § 13 MuSchG a. F. übernommen. Die in § 13 Abs. 2 Satz 1 MuSchG a. F. enthaltene Voraussetzungen, dass die Frau bei Beginn der Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis st...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB X § 1 Anwendung... / 2.2 Behördenbegriff

Rz. 6 Der Begriff der "Behörde" stellt einen zentralen "terminus technicus" des Verwaltungsrechts dar und ist für das Sozialrecht in § 1 Abs. 2 zum ersten Mal definiert. Er wird in zahlreichen Vorschriften des SGB X verwendet und gehört somit zu seinen begrifflichen Grundelementen; weder Verwaltungsakt noch Verwaltungsverfahren lassen sich ohne Verwendung des Behördenbegriff...mehr

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Jansen, SGB IV § 91 Arten / 2.2 Bundesamt für Soziale Sicherung

Rz. 3 Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist nicht nur Versicherungsbehörde, sondern gemäß § 90 Abs. 1 auch Aufsichtsbehörde (vgl. auch Komm. zu § 90). Zur Aufgabenstellung des Bundesamtes für Soziale Sicherung vgl. § 94 und die dortigen Erläuterungen.mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesamt für Soziale Sicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 2 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 1.1.2008 durch Art. 1 Nr. 22 des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) geändert. Abs. 3 ist durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl I S. 5...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1 Aufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung

2.1.1 Aufsicht Rz. 2 Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (§ 90 Abs. 1). Zum Inhalt der Aufsicht vgl. Komm. zu § 87. 2.1.2 Mitwirkung Rz. 3 Neben der Aufsichtsführung hat das Bundesamt für Soziale Sicherung eine Fülle von Mitwirkungsaufgaben wahrzunehmen. Mit der Mitwirkung bei Entscheidungen der Selbstverw...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.1 Aufsicht

Rz. 2 Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (§ 90 Abs. 1). Zum Inhalt der Aufsicht vgl. Komm. zu § 87.mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.3 Sonstige (ausgewählte) Aufgaben

Rz. 4 Mindestens alle 5 Jahre hat das Bundesamt für Soziale Sicherung die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren Krankenkassen und Pflegekassen zu prüfen (§ 274 SGB V). Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Es ist Prüfungsamt für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialversicherun...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.2 Mitwirkung

Rz. 3 Neben der Aufsichtsführung hat das Bundesamt für Soziale Sicherung eine Fülle von Mitwirkungsaufgaben wahrzunehmen. Mit der Mitwirkung bei Entscheidungen der Selbstverwaltung hat sich der Staat ein Mitspracherecht vorbehalten. In diesem Bereich ist das Bundesamt für Soziale Sicherung nicht auf die Rechtskontrolle (wie bei der Aufsicht) beschränkt. Es hat vielmehr einen ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Errichtung einer selbständigen Bundesbehörde, den Sitz und die Eingliederung in den Behördenaufbau. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (zuvor Bundesversicherungsamt) ist eine Bundesoberbehörde, weil es einer obersten Bundesbehörde unmittelbar nachgeordnet ist und sich seine Zuständigkeit auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt. Im Bereich der...mehr