Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Der unveränderliche Prozentsatz (§ 7 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG)

Rn. 287h Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wählt der StPfl die (geometrisch-)degressive AfA, so schreibt § 7 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG (ebenso in § 7 Abs 5a S 4 EStG) zwingend vor, dass dann ein unveränderlicher Prozentsatz vom jeweiligen Restwert (Buchwert) abzuschreiben ist. Der AfA-Prozentsatz ist somit, solange (geometrisch-)degressiv abgeschrieben wird, festgeschrieben. Daran hat si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nachvollziehbarkeit des Abzugs und Bildung und Auflösung der Rücklage in der Buchführung (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 226 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Als letzte Voraussetzung schreibt § 6b Abs 4 S 1 Nr 5 EStG vor, dass Abzug und Rücklagenbildung aus der Buchführung ersichtlich sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn folgende Angaben aus dieser hervorgehen: Buchwert des veräußerten WG, Veräußerungskosten, Wert der Gegenleistung, AK/HK des Ersatz-WG, bei Rücklagenbildung alle genannten Größ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Abgrenzung des Geschäftswerts/Firmenwerts von immateriellen Einzel-WG

Rn. 99 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Immaterielle WG zerfallen in (BFH BStBl II 1998, 775):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdb) Vermögensübergang bei Verschmelzung auf PersGes oder natürliche Person und Formwechsel KapGes in PesGes (§§ 3–10 UmwStG)

Rn. 177b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hier sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cde) Einbringung in Kapitalgesellschaften (§§ 20–23 UmwStG)

Rn. 177e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 iF Buchwert-Fortführung Fortführung bisheriger AfA wie bei s Rn 177c (s Bilitewski in Haritz/Menner/Bilitewski, § 23 UmwStG Rz 54 (6. Aufl 2024)) iF Zwischenwertansatz (§ 23 Abs 3 Nr 1, 2 UmwStG): iF § 7 Abs 1, 4, 5, (mE auch Abs 5a), 6 EStG: AK/HK + Aufstockungsbetrag = neue AfA-BMG (Bilitewski in Haritz/Menner/Bilitewski, 6§ 23 UmwStG Rz 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 159 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beim Überschussrechner (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 4–7 EStG) kann nicht der Bilanzansatz nach § 6 EStG entscheiden, da es diesen nicht gibt. § 7 EStG regelt – wie für den Gewinnermittler (§ 2 Abs 2 S 1 Nr 1–3 EStG) auch für den Überschussrechner nicht die Bewertung der abzuschreibenden WG, sondern setzt sie voraus. AfA-Bemessungsgrundlage können hier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 6b Abs 2 EStG

Rn. 233 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b Abs 2 EStG regelt die Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Diese Regelung definiert den diesen als den Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert übersteigt, mit dem das veräußerte WG im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre. Dieser Betrag kann nur positiv sein. 1. Berechnungsschema Rn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die Verlängerung des AfA-Zeitraums bei gleichbleibenden Staffelsätzen

Rn. 462 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachträgliche AK/HK erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und führten am Ende des AfA-Zeitraums, den § 7 Abs 5 EStG vorsah, zu einem noch nicht verbrauchten AfA-Volumen (Zitzmann, BB 1986, 103). Hier war dann linear nach § 7 Abs 4 EStG abzuschreiben (BFH BStBl II 1987, 491; offengelassen von BFH BStBl II 2018, 646), da § 7 Abs 4 EStG anders a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rücklagenbildung und -auflösung und buchmäßige Erfassung (§ 6b Abs 10 S 5–10 EStG)

Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Erfolgt bis zum Ende des Wj der Veräußerung keine Ersatzbeschaffung, ist die Gewinn-Neutralisierung durch Rücklagenbildung vorzunehmen (§ 6b Abs 10 S 5 EStG , s Rn 55f). Der StPfl hat ein Wahlrecht, wenn er keinen Abzug vorgenommen hat. Er kann die Rücklage auch auf einen Teilbetrag beschränken und den Restbetrag sofort versteuern. Diese Rüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Möglichkeiten der Gewinnübertragung, insb Rücklagenbildung, und Beschränkungen nach § 6b Abs 1, 3 und 5 EStG

Rn. 51 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Gewinnübertragung auf andere WG (Abzug von den AK/HK) nach § 6b Abs 1 EStG setzt voraus, dass der StPfl ein begünstigtes WG mit Gewinn veräußert (Veräußerungsgewinn) und ein anderes begünstigtes WG (Reinvestitions-WG bzw Ersatz-WG) anschafft oder herstellt. Zur Anschaffung im Zuge einer Verschmelzung s Rn 118. Als Zeitpunkt muss die Ansch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Teilentgeltlicher Erwerb betreffend PV und BV

Rn. 170 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei teilentgeltlichem Erwerb ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 109 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Absetzungen kommen nur auf solche AfA-fähigen WG in Betracht, für die dem StPfl eine Absetzungsmasse (= AfA-Volumen) zur Verfügung steht. Ist ein WG beim StPfl 1 bereits abgeschrieben, aber noch einsatzbereit, gibt es kein AfA-Volumen mehr für ihn. Jedoch könnte der StPfl 2, der es entgeltlich erworben hat, das WG erneut abschreiben; erwirb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das Absetzungsvolumen

Rn. 489 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das AfS-Volumen wird durch die für den Bodenschatz aufgewendeten AK bestimmt (BFH BStBl II 2016, 607; BFH BStBl II 2023, 695). Nach verbreiteter Auffassung sollen HK bei Bodenschätzen idR keine Rolle spielen ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 518 (04/2023); wohl Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 231 (44. Aufl 2025) im Umkehrschluss). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundtatbestand und Aufbau der Regelung

Rn. 46 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG eröffnet dem StPfl die Möglichkeit, dass durch eine Veräußerung bestimmter WG aufgedeckte stille Reserven nicht sofort versteuert werden müssen, weil diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein sogenanntes Reinvestitionsgut übertragen oder in eine Rücklage eingestellt werden dürfen. Die Regelung ist als Wahlrecht ausgestaltet, e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der Entnahmewert/Aufgabewert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 1 Nr 4, § 16 Abs 3 S 7 EStG)

Rn. 165 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Wird ein WG dem BV entnommen und im PV für die Einkünfteerzielung verwendet (zB Gebäude des BV wird ins PV überführt oder (BFH BFH/NV 2021, 1169) die gewerbliche Prägung einer PersGes entfällt), stellt sich die Frage, wie diese Entnahme anzusetzen ist:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beispielhafte Darstellung der Übertragungsmöglichkeiten

Rn. 92 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Übertragung der stillen Reserven zwischen (zB) zwei Mitunternehmerschaften mit gleicher Beteiligungsstruktur (Schwester-PersGes) kann erfolgen, wenn es sich um dasselbe WG (Grundstückstransfer) handelt (so Strahl in Korn, § 6b EStG Rz 59 mwN (09/2002); bestätigt durch OFD Münster, DStR 2004, 1041, s Rn 177, zu beachten sind die Auswirkun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen bei tatsächlicher Übertragung stiller Reserven

Rn. 100 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Durch die Übertragung der stillen Reserven des veräußerten WG mindern sich die AK/HK der Ersatz-WG um den Übertragungsbetrag/Abzugsbetrag. Der geminderte Betrag – der "an deren Stelle tretende Wert" nach § 6 Abs 1 Nr 1 EStG (s § 6 Rn 350 (Dräger/Dorn)) stellt nach § 6b Abs 6 EStG die AfA-Basis nach § 7 EStG und – wenn auch nicht explizit ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; BFH BStBl II 2019, 466; BFH v 07.12.2023, IV R 11/21, BB 2024, 305 mot Anm Fischer; Reddig, FR 2018, 925). Damit soll eine dauerhafte zeitliche und räumliche Beziehung des WG zum Betrieb des Investors sichergestellt werden (BFH v 03.12.2020, IV R 16/18, BSt...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.5 Sonderabschreibung neben der normalen AfA

Da die Sonderabschreibungen neben die normalen AfA nach § 7 EStG treten, hat die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen während des Begünstigungszeitraums keine Auswirkung auf die daneben vorzunehmenden AfA. Diese berechnen sich unverändert von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Während die Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung oder Herste...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.9 Verfahren und Höhe

Die Sonderabschreibungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren bis zur Höhe von insgesamt 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden.[1] Eine Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wegen Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g A...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.5 Abschreibungssätze

Die Sonderabschreibungen betragen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 Prozent[1] Zugleich ist die reguläre lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 4 EStG vorzunehmen. Somit können innerhalb des Abschreibungszeitraums insgesamt bis zu 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerli...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Datenverarbeitungs- und Tel... / 3.2 Bewertung des zu besteuernden Vorteils

Der anzusetzende Wert des pauschal zu besteuernden Vorteils bestimmt sich dabei i. d. R. nach dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort im Zeitpunkt der Abgabe.[1] Aus Vereinfachungsgründen kann der Wert auch mit 96 % des Endpreises bewertet werden, zu dem sie der Abgebende oder dessen Abnehmer fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Gesc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XX. Derivative Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 19)

Rn. 630 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 19 ist „für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteter derivativer Finanzinstrumente [anzugeben, d.Verf.] Art und Umfang der Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert, soweit sich dieser nach § 255 Abs. 4 verlässlich ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, deren Buchwert und der Bila...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XIX. Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden (§ 285 Nr. 18)

Rn. 621 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 18 sind im Anhang „für zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, [anzugeben, d.Verf.] der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen VG oder angemes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXIV. Angaben zu gemäß § 254 gebildeten Bewertungseinheiten (§ 285 Nr. 23)

Rn. 701 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 23 sind „bei Anwendung des § 254 [anzugeben, d.Verf.] mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVII. Anteile an Sondervermögen oder Anlageaktien an Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26)

Rn. 761 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 26 sind im Anhang anzugeben "zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen Inv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anlagespiegel (Rn. 1079–1080 kommentiert von Lorson/Haustein)

Rn. 1079 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die IFRS enthalten keine generelle Regelung zu einem Anlagespiegel. Sie kennen aber vergleichbare Vorschriften für Gruppen von Vermögenswerten des Sach-AV (vgl. IAS 16) wie auch immateriellen AV (vgl. IAS 38), die jeweils in zwei "Anlagengitter" münden – getrennt für das GJ und mindestens ein VJ. Für Finanzanlagen bestehen abweichende Angab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesamte Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 165 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Das wesentliche Merkmal der ersten Spalte des Anlagengitters ist der Bruttoausweis der gesamten ursprünglichen (historischen) AHK aller in den vorangegangenen Perioden angeschafften oder hergestellten und zu Beginn des GJ (noch) aktivierten VG des AV bzw. Bilanzierungshilfen. Um auf die AHK der am BilSt noch im UN befindlichen VG überzuleite...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXVI. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 (§ 285 Nr. 25)

Rn. 750 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Im Anhang sind "im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge [anzugeben, d.Verf.]; Nummer 20 Buchstabe a ist ents...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Änderungen der kumulierten Abschreibungen durch Zugänge, Abgänge und Umbuchungen

Rn. 215 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 fordert, gesonderte Angaben zu den "Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs" zu machen. Diese Formulierung wirft Fragen auf. So könnte aus der zusammengefassten gesetzlichen Regelung geschlossen werden, dass diese Anga...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.3 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Mitunternehmerschaften (§ 7 S. 2 GewStG)

Rz. 100 Der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bzw. 16 Abs. 3 S. 1 EStG unterliegt grundsätzlich nicht der GewSt.[1] Ein solcher Veräußerungsgewinn rechnet auch dann nicht zum Gewerbeertrag, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen eines anderen gewerblichen Betriebs gehört. Für die Begri...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Besonderheiten betreffend das immaterielle Anlagevermögen

Rn. 228 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die begriffliche Abgrenzung für Zugänge als "mengenmäßige Ausweitung" und Abgänge als "mengenmäßige Verminderung" reicht für immaterielle VG nicht aus. Von einer körperlichen Zunahme oder Abnahme kann bei diesen VG, zu denen gemäß § 266 Abs. 2 "selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte", "entgeltlich erworbene...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Übergangsvorschriften

Rn. 284 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die erstmalige Erstellung eines Anlagengitters nach § 268 Abs. 2 (a. F.) führte insbesondere bei solchen UN zu erheblichen Problemen, die bis zu diesem Zeitpunkt keinen Anlagespiegel erstellt haben oder erstellen mussten. In diesen Fällen konnten sich Bilanzierende auf Art. 24 Abs. 6 EGHGB (a. F.) berufen, wonach die Buchwerte aus dem JA des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXX. Latente Steuern (§ 285 Nr. 29)

Rn. 782 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, "auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist". § 285 Nr. 29 ist mit dem BilMoG – im Übrigen ohne entsprechendes Pendant in der Bilanz-R – in das HGB eingeführt worden. Rn. 783 Stand: EL 47 – ET: 12/2025...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zugänge

Rn. 170 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Unter einem Zugang ist grds. jede tatsächliche (physische) mengenmäßige Ausweitung des AV zu verstehen. Zugänge sind in voller Höhe, d. h. ohne Verringerung durch AfA, mit ihren zu aktivierenden AHK auszuweisen. Als Zugangszeitpunkt eines VG ist generell der Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Bilanzierende die wirtschaftliche Verfügungsgewalt (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 140 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Zweck eines Anlagespiegels bzw. Anlagengitters ist es, einen Einblick in das im AV gebundene Kap., die Altersstruktur der VG und die postenspezifische GJ-Entwicklung zu gewähren. Es soll auch Schlüsse auf die Investitionstätigkeit eines UN zulassen (vgl. Beck Bil-Komm. (2024), § 284 HGB, Rn. 261). Rn. 141 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Ein Anlages...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgänge

Rn. 180 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Der Begriff des Abgangs ist als Pendant des Zugangs zu sehen. Insofern gelten die entsprechenden Ausführungen analog. Unter einem Abgang ist eine periodenbezogene Verminderung des mengenmäßigen Bestands an VG des AV zu verstehen. Wertmäßige Verminderungen schlagen sich regelmäßig in AfA nieder. Konkret können VG durch Verkauf, Tausch, Versch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres

Rn. 204 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 AfA dienen der periodengerechten Verrechnung von AHK. Sie haben die Aufgabe, Wertminderungen der VG buchhalterisch als Aufwand zu erfassen. Im Anlagengitter sind sie in ihrer gesamten Höhe zu Beginn des GJ und am Ende des GJ aufzuführen. Die gesamten AfA, die in der Spalte "Kumulierte AfA am Ende des GJ" zu zeigen sind, umfassen die AfA seit...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen: ABC / Sachleistungsverpflichtungen

Es handelt sich um Verpflichtungen zur Sach- oder Dienstleistung, die zu Vollkosten zu passivieren sind.[1] Soweit der Bilanzierende die zur Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung erforderlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe hält, kommt eine kompensatorische Bewertung der Vermögensgegenstände und der Sachleistungsverpflichtung in Betracht, auch wenn es sich um keine Bewe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Wirtschafts... / Anwendungsregelung

Die neuen Urteilsgrundsätze kommen von der Finanzverwaltung ab dem 17. April 2025 für alle Übertragungen von aktiven Gewerbebetrieben zur Anwendung. Für frühere Übertragungen können die alten Buchwerte auf gemeinsamen, unwiderruflichen Antrag der Beteiligten aus Vertrauensschutzgründen fortgeführt werden, solange die Steuerveranlagung noch nicht bestandskräftig ist.mehr

Beitrag aus Controlling Office
Rückstellungen: ABC / Anschaffungs- und Herstellungskosten

Eine Rückstellung für künftige Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) kann nur im Einzelfall in Betracht kommen, wenn die AHK eines Vermögensgegenstands dessen Zeitwert überschreiten. Gewichtigster Anwendungsfall sind von den Energieversorgungsunternehmen gebildete Rückstellungen für die Kosten bestrahlter Brennelemente.[1] Die Herstellung von Brennelementen aus wiederau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.3 Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen → Zeile 19

Haben Sie im Gewinnermittlungszeitraum Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, Kfz) veräußert oder entnommen, ist der Erlös bzw. der Entnahmewert ohne Umsatzsteuer in Zeile 19 einzutragen. Wird ein zum Betriebsvermögen gehörendes, jedoch teilweise privat genutztes Kfz veräußert, erhöht der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2025 / 5 Zuwendungen → Zeilen 5–12

Überblick Der Vordruck unterscheidet 4 Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland (Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 58-98

Grundlagen Der Gewinn oder Verlust, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften. Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 6.2 Bildung des Investitionsabzugsbetrags → Zeile 88

Als begünstigte Wirtschaftsgüter kommen nur bewegliche Wirtschaftsgüter in Betracht. Nicht begünstigt ist der geplante Erwerb bzw. die Herstellung von unbeweglichen (Gebäude) und immateriellen Gütern (Praxis-/Geschäftswerte, Lizenzen, Patente, Finanzanlagen) sowie der geplante Erwerb eines GbR-Anteils (BFH, Beschluss v. 7.12.2023, IV R 11/21). Das zu beschaffende Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.1 Abschreibungen von Gebäuden

Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden → Zeilen 33–41 Wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung sind folgende Aufwendungen in Zusammenhang mit einem vermieteten Grundstück zu unterscheiden: Die AK für den Grund und Boden können nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die AK oder HK für das Gebäude sind nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Werbungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.17 Schuldzinsen → Zeilen 55 und 56

Überblick Die Schuldzinsen können u. U. nur eingeschränkt abzugsfähig sein. Tragen Sie in Zeile 55 zunächst die Schuldzinsen für gesondert aufgenommene Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ein (z. B. Betriebsgebäude, Pkw, Maschinen etc.). Diese sind in jedem Fall und in vollem Umfang abzugsfähig. Schuldzi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außerbilanzielle Korrekturen / 2.1.1.2.1.2 Offene Einlage zum Buchwert

Rz. 74 Von dem Grundsatz, dass die offene Einlage zum gemeinen Wert erfolgt, gibt es 2 wichtige Ausnahmen: Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter gegen Gewährung neuer Gesellschaftsanteile auf Mitunternehmerschaften nach § 6 Abs. 5 EStG muss zum Buchwert erfolgen. Die korrespondierende Entnahme im abgebenden Betriebsvermögen wird ebenfalls zum Buchwert angesetzt. Für die...mehr