Fachbeiträge & Kommentare zu Buchführung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz 1. Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 3 Inventur

Inventur ist die körperliche Bestandsaufnahme zur Erstellung des Inventars. Im Inventar sind die einzelnen Vermögensgegenstände nach Art, Menge und unter Angabe ihres Werts genau zu verzeichnen. Die Warenbestandsaufnahme muss eine angemessene Kontrolle ermöglichen und die Gewähr bieten, dass die Bestände vollständig erfasst und bewertet sind.[1] Können Bestände aus besonderen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 3.4 Stichprobeninventur

Eine Stichprobeninventur ist nur nach Verfahren zulässig, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.[1] Sie ist aus denselben Gründen nicht zulässig wie eine zeitverschobene Inventur.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.6.1 Voraussetzungen

Nach der Lifo-Methode bewertet werden können Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, also Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren.[1] Die Lifo-Bewertung[2] ist die einzige steuerrechtlich zulässige Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen.[3] Ihrer Wahl braucht das Finanzamt nicht zuzustimmen.[4] Grundvoraus...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 2 Ansatz

Vorräte sind beim – wirtschaftlichen – Eigentümer zu erfassen. Gekaufte Waren gehören wirtschaftlich zum Vermögen des Gewerbetreibenden, sobald er die Verfügungsmacht in Gestalt des unmittelbaren oder mittelbaren Besitzes an ihnen erlangt hat.[1] Durch die Erlangung des Besitzes wird gekaufte Ware wirtschaftlich seinem Vermögen zugeordnet, wenn der Eigentumserwerb noch ausst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.6.2.1 Grundsatz

Die Lifo-Methode ist eine Ausnahme vom Einzelbewertungsgrundsatz. Ihre Wahl ist auf Sachverhalte zugeschnitten, bei denen entweder die Ermittlung der individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter im Einzelfall ausgeschlossen ist, wie z. B. bei Vermischung von Flüssigvorräten, oder mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden wäre, wie z. B. bei Masse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 2 Trinkgeld an den Unternehmer ist nicht einkommen- und umsatzsteuerfrei

Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern setzt voraus, dass die Zahlungen an einen Arbeitnehmer erfolgen müssen.[1] Steuerpflichtige Zahlungen liegen dann auch vor, wenn die Gelder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Regelung nicht dem Arbeitnehmer, sondern dem Arbeitgeber überlassen werden, weil dieser sie verwalten und buchungstechnisch erfassen muss oder auch dann, wenn ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / 3.3 Permanente Inventur

Andere Verfahren sind zulässig, soweit bei ihrer Anwendung sichergestellt ist, dass der Bestand nach Art, Menge und Wert auch ohne Stichtagsinventur festgestellt werden kann. Das ist bei einer fortlaufenden Bestandsaufnahme nach Art und Menge anhand von Lagerbüchern oder Lagerkarteien möglich. Angesetzt wird der Sollbestand der Waren am Bilanzstichtag, der sich aus dieser Bu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen: Bewertungs... / Zusammenfassung

Überblick Das Umlaufvermögen umfasst die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Absatz dienen. Es steht im Gegensatz zum Anlagevermögen. Wichtigster Teil des Umlaufvermögens ist das Vorratsvermögen. Eine gesetzliche Definition des Vorratsvermögens gibt es nicht. Sie lässt sich aus dem Bilanzschema des § 266 Abs. 2 B. I. HGB als Teil des Umlaufvermögens herleiten. Zum Vorratsve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 3 Einsatz von elektronischen oder computergestützten Kassensystemen oder Registrierkassen

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016[1] ist § 146a AO eingeführt worden. Diese Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme ist ab 2020 gültig.[2] Hiernach besteht für alle elektronischen Aufzeichnungssysteme eine Einzelaufzeichnungspflicht [3]. Die Systeme müssen n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2.3 Es geht auch ohne Nachweis – ein Eigenbeleg hilft

Die angestellten Trinkgeldnehmer scheuen sich, den Erhalt des Trinkgelds zu quittieren, da sie die steuerliche Handhabung nicht kennen. Vielfach gehen Sie davon aus, dass sie das quittierte Trinkgeld in der Steuererklärung angeben müssen. Ihnen ist nicht bewusst, dass auch das quittierte Trinkgeld steuerfrei[1] ist. Als Notlösung bietet sich für den Trinkgeldgeber der Eigenbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Befreiung von der Buchführungspflicht

Rz. 65 Unabhängig von der Höhe des Gesamtumsatzes kann einem Unternehmer nach § 20 S. 1 Nr. 2 UStG die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestattet werden, wenn er von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 AO befreit ist. Rz. 66 Nach § 148 AO können die Finanzbehörden "Erleichteru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Wird im Inland eine Lieferung oder eine sonstige Leistung steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt, muss festgelegt werden, wer von den Vertragsparteien die USt schuldet und wann die geschuldete USt gegenüber dem FA angemeldet und abgeführt werden muss. Grundsätzlich kennt das UStG zwei verschiedene Methoden der Entstehung der USt. Durch in den letzten Jahren immer wei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten bei Buchführungspflicht

Rz. 83 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG zielt darauf ab, einen steuerrechtlichen Gleichklang zwischen ertragsteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften herzustellen. Freiberuflich Tätige werden – soweit sie nicht nach anderen Gesetzen zur Führung von Büchern verpflichtet sind – regelmäßig ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Überschuss der Betriebseinnahmen übe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 88c Aufgrund des zum 1.1.2023 erwarteten, dann aber nochmals um zwei Jahre[1] verschobenen (spätesten) Übergangs der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) aus der bisherigen Regelung zur Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 3 UStG zu der neuen, unionsrechtsorientierten Regelung des § 2b UStG [2] war im Rahmen des JStG 2022[3] jPöR die Möglichkeit eingeräumt ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 9 In dem ersten deutschen UStG folgte die Berechnung der USt dem Prinzip der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, auf Antrag war als Ausnahmeregelung eine Berechnung der USt nach vereinbarten Entgelten möglich. Nach dem UStG v. 26.7.1918 [1] hatte der Steuerpflichtige eine Steuererklärung über den Gesamtbetrag der von ihm vereinnahmten Entgelte abzugeben. In der Fort...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Doppelte Buchführung

Tz. 22 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die doppelte Buchführung erfasst alle Geschäftsvorfälle nicht nur in zeitlicher, sondern auch in sachlicher Ordnung. D.h., alle Vorgänge werden nach ihrer Vermögens- und Erfolgsauswirkung erfasst. Diese Erfassung erfolgt zum einen in der Bilanz und zum anderen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies bewirkt: alle Geschäftsvorfälle werden in ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einfache Buchführung

Tz. 21 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Wesen der einfachen Buchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass nur diejenigen Geschäftsvorfälle buchmäßig festzuhalten sind, die aus Kontroll- und Inventargründen unbedingt benötigt werden. Es werden lediglich Bestandskonten und keine Erfolgskonten geführt. Die einfache Buchführung sieht für die zeitliche Reihenfolge der Geschäftsvorfä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Tz. 13 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Wie ausgeführt, muss die die Buchführung einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Vermögenslage des Unternehmens (hier: des Verbandes, Vereins) vermitteln. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Oberster Grundsatz für eine ordnungsgemäße Buchführung ist somit also die Klarheit und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bedeutung des Verweises auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Der Konzernabschluss hat das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unter Beachtung der GoB zu vermitteln. Zu Einzelheiten des Verhältnisses der GoB zum Einblickspostulat der Generalnorm sowie zu den Einzelvorschriften vgl. § 264 Rz. 1 ff.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

a) Bedeutung des Verweises auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Rz. 69 [Autor/Zitation] Der Konzernabschluss hat das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unter Beachtung der GoB zu vermitteln. Zu Einzelheiten des Verhältnisses der GoB zum Einblickspostulat der Generalnorm sowie zu den Einzelvorschrift...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 20 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Man unterscheidet das kaufmännische und kameralistische Buchführungssystem. Für die kaufmännische Buchführung gibt es zwei Buchführungssysteme: die einfache Buchführung und die doppelte Buchführung.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Gemeinnützige Vereine haben ihren Nachweis darüber, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen der Gemeinnützigkeit entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu erbringen (§ 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b). Der AEAO stellt hierzu klar, dass darunter Aufstellungen der Einnahmen und Ausgaben, Täti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Tz. 5 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Nach § 238 Abs. 1 HGB (Anhang 12g) ist jeder Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen. Was ein Kaufmann ist, bestimmt sich wiederum nach dem HGB und zwar nach dem § 1 HGB. Kaufmann ist daher jeder, wer ein Han...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Steuerliche Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 82 [Autor/Zitation] § 309 bezieht sich auf den Konzernabschluss, der per se kein steuerliches Pendant kennt. In den meisten Unternehmenserwerben (über Share Deals) liegt somit in Deutschland kein steuerlicher Geschäfts- oder Firmenwert vor. Auf einen aus der Kapitalkonsolidierung erstmalig entstehenden Geschäfts- oder Firmenwert oder passiven Unterschiedsbetrag sind gem. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zu den Pflichten, die eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft erfüllen muss, gehört der Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Dieser Nachweis ist durch eine ordnungsmäßige Aufzeichnung der erzielten Einnahmen und Ausgaben zu führen (§ 63 Abs. 3 AO; Anhang 1b). ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Statistische Entwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Der Zwischenabschluss muss wie jeder JA ordnungsmäßig aus den Büchern des Unternehmens entwickelt werden. Besondere Abschlussbuchungen nur für den Konzernabschluss sind jedoch nicht erforderlich. Es genügt vielmehr, wenn entsprechende Überleitungen statistisch angefertigt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sie so klar und vollständig sind, dass mit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Erstmalige Anwendung in der Periode des Anteilserwerbs

Rz. 63 [Autor/Zitation] Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode ergibt sich indirekt aus § 312 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 311. Demnach ist eine Beteiligung an einem Unternehmen grds. erstmalig mit der Equity-Methode im Konzernabschluss abzubilden, sobald das Unternehmen als assoziiertes Unternehmen qualifiziert (DRS 26.39; zur Ausnahme § 311 Rz. 84 ff.). Der der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 24 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10) durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, haben (seit 2005) ihrer Steuererklärung zusätzlich eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (= Anlage EÜR) beizufügen (§§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3d EStDV; Anhang 11). Diese Abgabepflich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Buchführungspflicht nach dem Steuerrecht

Tz. 9 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Maßgebende Vorschriften für die Buchführungspflicht nach Steuerrecht sind die §§ 140 und 141 AO (Anhang 1b). § 140 AO (Anhang 1b) regelt, falls jemand nach anderen Gesetzen Buchführungs- oder Aufzeichnungspflichten zu erfüllen hat, dass dies auch für die Besteuerung verpflichtend ist. Währenddessen regelt § 141 AO (Anhang 1b), dass gewerblich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Weirich, Die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung nach dem AktG 1965, WPg. 1966, 309; Heine, Vorbereitung und Aufstellung des Konzernabschlusses, WPg. 1967, 113; Dreger, Der Konzernabschluß, 1969; IDW, Stellungnahme NA 1/1969, Zur Konsolidierung von Unternehmen, die erstmals in einen Konzernabschluß einzubeziehen sind oder während des Geschäftsjahres aus dem Konsolidier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 63 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Für Zwecke der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (und auch der Entstrickung nach den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 181ff) enthält § 21 UmwStG eine eigene Ermittlungsvorschrift (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG). Diese spezielle Gewinnermittlung geht den allg Eink- oder Gewinnermittlungsvorschriften für de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Wentland, Die Konzernbilanz als Bilanz der wirtschaftlichen Einheit Konzern, Frankfurt am Main 1979; Sahner, Die Bedeutung des Einheitsgrundsatzes für den Konzernabschluß im Aktiengesetz und in der 7. EG-Richtlinie, ZfbF 1981, 711; Biener, Die Konzernrechungslegung nach der Siebenten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Konzernabschluß, DB 1983 Beila...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Veranlagungszeitraum/Ermittlungszeitraum

Tz. 71 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der VZ von Stiftungen ist stets das Kj (s § 7 KStG Tz 16ff). Die Sonderregelungen zum VZ im Fall der Liquidation nach § 11 KStG sind bei Stiftungen nicht zu berücksichtigen (s Tz 150ff). Vom VZ abzugrenzen ist der Ermittlungszeitraum. Dies ist der Zeitraum, für den die bei der KSt-Veranlagung zu erfassenden Eink ermittelt werden (s § 7 Abs 3...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Berücksichtigung von Anteilen anderer Gesellschafter

Rz. 114 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Eliminierung von Zwischenergebnissen erstreckt sich stets auf den vollen Betrag der Zwischenergebnisse. Sind an dem liefernden oder empfangenden Unternehmen andere Gesellschafter beteiligt, ist der Eliminierungsbetrag aus den Zwischenergebnissen zu separieren und dem Konzernkreis sowie den anderen Gesellschaftern zuzuordnen. Die Zwisch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Buchführungspflicht nach § 141 AO

Tz. 11 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Vorschrift des § 141 AO (Anhang 1b) betrifft demnach zunächst all die Fälle, in denen keine Verpflichtung zur Führung entsprechender Bücher nach handelsrechtlichen Vorgaben besteht. § 141 (Anhang 1b) AO stellt vielmehr die Fälle fest, in denen die Finanzverwaltung steuerbegünstigte Körperschaften, so auch Vereine, zur Buchführung verpfli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bedeutung von Standards des Deutschen Rechnungslegung Standards Committee

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 315 wird durch DRS 20 konkretisiert (DRS 20.1). Mit Bekanntmachung durch das BMJ wurde DRS 20 grds. verbindlich. Es wird gem. § 342 Abs. 2 vermutet, dass ein unter Beachtung des DRS 20 aufgestellter Konzernlagebericht auch die die Konzernrechnungslegung betreffenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet (s. ergänzend IDW PS 201 nF Rz. 14; z...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verzicht auf Anpassung der Bilanzierungsmethoden (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 153 [Autor/Zitation] Die Anpassung der Bilanzierungsmethoden ist aufgrund der Konzeption der Equity-Methode, das auf den Konzern entfallende Nettovermögen des assoziierten Unternehmens saldiert im Wertansatz der Beteiligung zu zeigen (Rz. 29), und aufgrund des Einheitsgrundsatzes (§ 297 Abs. 3 Satz 1) zwar grds. zu empfehlen. Indes werden in der Praxis vor allem der maßge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Unklarheiten bei der Führung eines Einlagekontos bei Stiftungen

Tz. 145 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Diskussion zum Einlagekonto bei Stiftungen bzw der Einlagenrückgewähr bei Leistungen von Stiftungen wurde bisher recht ergebnisorientiert geführt. Es gilt einerseits eine Doppelbelastung von ESt und ErbSt zu vermeiden und andererseits eine Belastungsgleichheit zwischen Stiftungen/Destinatären und Kap-Ges/AE herzustellen. Für beide Absic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nationale Ergänzungen zu den IFRS-Vorschriften

Rz. 26 [Autor/Zitation] Neben der vollständigen Anwendung der von der EU übernommenen IFRS sieht der deutsche Gesetzgeber vor, dass unter § 315e fallende Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Konzernabschlüssen zudem weiterhin bestimmte nationale Vorschriften zu befolgen haben (§ 315e Abs. 1). Hier geht es vor allem um solche Vorschriften, zu denen in den IFRS kein explizites...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Grundsätze ordnungsgemäßer Konsolidierung

Rz. 70 [Autor/Zitation] Auf Ebene eines Konzernabschlusses sind neben den GoB auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Konsolidierung zu beachten. Im Vergleich zur Generalnorm für den Einzelabschluss ist dies für den Konzernabschluss von höherer Bedeutung. So fehlen auf Konzernebene oftmals spezifische Einzelregelungen. Es wird vielmehr auf die Einzelvorschriften verwiesen, die im...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entwicklung des Konzernabschlusses aus den Jahresabschlüssen (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungsvorschriften des HGB sind grundsätzlich an dem Leitbild der Einheitstheorie ausgerichtet (Vor § 290 Rz. 28 f.). Danach ist der Konzernabschluss ein Abschluss der wirtschaftlichen Einheit "Konzern", zu der das MU mit seinen vollkonsolidierten TU und anteilmäßig konsolidierten Gemeinschaftsunternehmen zusammengefasst ist. Der K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Becker, Zum Begriff der wirtschaftlichen Einheit, StuW 1926, 193; Rid, Die Behandlung des Geschäftswerts im Ertragsteuerrecht, DStR 1978, 659; Moxter, Die Geschäftswertbilanzierung in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und nach EG-Bilanzrecht, BB 1979, 741; Wöhe, Zur Bilanzierung und Bewertung des Firmenwertes, StuW 1980, 89; Moxter, Bilanzierung nach der Rechtsprechung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Vorschrift wird weitgehend konkretisiert durch den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 25 (DRS 25) zur Währungsrechnung im Konzernabschluss, der am 3.5.2018 durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekanntgemacht und zuletzt durch Bekanntmachung dieses Ministeriums v. 20.12.2019 geändert wurde. Gemäß § 342 Abs. 2 wird bei ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Übergang von der Quotenkonsolidierung

Rz. 242 [Autor/Zitation] Beim Übergang von der Quotenkonsolidierung auf die Equity-Methode scheidet ein bisher nach § 310 anteilig in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen, auf das aber weiterhin ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird, aus dem Konsolidierungskreis aus. In der Konzernbilanz werden die zuvor explizit ausgewiesenen anteiligen Vermögensgegenstände und Sc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Bedeutung und Zweck

Rz. 6 [Autor/Zitation] Durch den Verweis auf die für den Einzelabschluss gelten Vorschriften wird eine gesetzestechnische Vereinfachung erreicht, da das Erfordernis einer Formulierung eigenständiger Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregelungen für den Konzernabschluss entfällt. Gleichzeitig wird hierdurch eine inhaltliche Vereinheitlichung der Finanzberichterstattung im Einzel-...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 309 befindet sich im fünften Titel des Unterabschnitts des HGB zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht, der die Bewertungsvorschriften des Konzernabschlusses beinhaltet. Somit ist § 309 von allen Unternehmen anzuwenden, die nach § 290 HGB oder § 11 PublG einen Konzernabschluss aufstellen müssen. Durch Verweise in § 310 Abs. 2 und § 312 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Verantwortung des Vorstands für die Buchführung der AG

1. Verantwortlicher Personenkreis innerhalb der AG Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Verantwortliches Organ für die Erfüllung der Buchführungspflicht ist der Vorstand. Durch § 94 AktG werden hierdurch auch stellvertretende Vorstandsmitglieder erfasst. § 91 Abs. 1 AktG stellt die Gesamtverantwortung des Vorstands für die Erfüllung der Buchführungspflicht klar (vgl. Hüffer-AktG ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 91 Organisation; Buchführung

A. Überblick Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Formell entstanden durch die Einfügung des Abs. 2 blieb Abs. 1 inhaltlich unverändert und entsprach wörtlich den Formulierungen in § 82 AktG 1937 (vgl. schon Schmidt (1939), § 82 AktG) und § 91 AktG 1965. Es handelt sich um eine der ältesten Vorstandspflichten, da sie wortlautgleich bereits in Art. 239 Abs. 1 Satz 1 ADHGB 1861 enth...mehr