Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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AGS 09/2021, Entschädigung ... / Leitsatz

Das Prozesskostenhilfevergütungsverfahren nach § 55 RVG und ein sich anschließendes Erinnerungsverfahren stellen ein Gerichtsverfahren i.S.d. § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Für ein Vergütungsverfahren nach § 55 RVG steht dem Gericht eine Vorbereitungs- und Bedenkzeit von i.d.R. drei Monaten zu. Für ein sich anschließendes Erinnerungsverfahren steht dem Gericht eine Vorbereitungs-...mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / Sachverhalt

Gegen den Rechtsmittelführer erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70,00 EUR. Da zur Hauptverhandlung weder der Betroffene noch ein Verteidiger erschienen waren, hat das Amtsgericht den Einspruch verworfen und dabei festgestellt, dass Verjährung nicht eingetreten sei. Das Verwerfungsurteil wurde dem Betroffenen am 3.8.2019 förmlich zugestellt. Mit dem am 9.8.2019 bei Gerich...mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt im Sinne des § 345 Abs. 2 StPO muss bei einem Gericht im Geltungsbereich der StPO zugelassen und vor Ablauf der (Monats-) Frist des § 345 Abs. 1 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 OWiG zur Begründung der Rechtsbeschwerde von dem Betroffenen bevollmächtigt worden sein, wobei die Vollmacht auch noch später nachgewiesen bzw. eine Vollmachtsurkunde nachgereicht werden k...mehr

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FF 09/2021, Rechtsprechung ... / Gewaltschutz

OLG Nürnberg, Beschl. v. 10.6.2021 – 11 UF 227/21 1. Anträge nach § 1361b BGB und § 1 GewSchG können in einem Verfahren verhandelt und entschieden werden. 2. Hat das Ausgangsgericht einen Antrag gemäß § 1361b BGB nach § 2 GewSchG entschieden, wendet das Beschwerdegericht die durch den Sachverhalt gedeckten Normen zum Erreichen des Anspruchsziels an. In Ehewohnungssachen ist da...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.4.3 Verstoß gegen Beteiligungsrechte

§ 74 Abs. 3 LPVG-BB schließlich regelt den Fall der Umsetzung von Maßnahmen ohne die vorgeschriebene vorherige Beteiligung der Personalvertretung oder unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften. Diese Maßnahmen sind generell unzulässig und grundsätzlich zurückzunehmen, es sei denn, Rechtsvorschriften stünden dem im Einzelfall entgegen. Praxis-Beispiel Rücknahme einer Kündigun...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das Hausgrundstück von angemessener Größe, § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II

Rz. 133 Im Zusammenhang mit dem Wunsch, etwas zu verschenken oder zu vererben, sind das selbstgenutzte Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung nach § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von besonderer praktischer Bedeutung. Der Wunsch, das Hausgrundstück als Familienheim zu erhalten, ist bei der Prüfung der Angemessenheit nach § 12 Abs. 3 S. 1 N...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 5. Ab wann kann Einkommen bedarfsdeckend angerechnet werden?

Rz. 57 Auch im SGB II gelten das Faktizitätsprinzip und das Gegenwärtigkeitsprinzip. Einnahmen können – wie im SGB XII – nur dann bedarfsdeckend angerechnet werden, wenn sie zum einen Bedarfsdeckungsqualität haben und wenn sie zum anderen "bereite" Mittel sind.[88] Dies gilt auch bei Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme über einen Verteilzeitraum hinweg ohne Einschränk...mehr

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FF 09/2021, Sperrwirkung un... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller verlangt von der Antragsgegnerin, von der er seit Dezember 2015 rechtskräftig geschieden ist, die Herausgabe einer in seinem Alleineigentum stehenden Wohnung. [2] Die Wohnung wurde von den Beteiligten während der Ehe gemeinsam bewohnt und wird seit der im Jahre 2014 erfolgten Trennung allein von der Antragsgegnerin genutzt. Die Antragsgegnerin...mehr

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AGS 09/2021, Verjährungsunt... / I. Sachverhalt

Das Land Brandenburg nimmt die Schuldnerin auf Grundlage einer Kostenrechnung zu einem ehemals bei der Staatsanwaltschaft Cottbus anhängigen Verfahren (1704 Js 2231/05) vom 11.5.2017 sowie einer Kostenrechnung zum Verfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus (1750 Js 393/95) vom 4.11.2009 im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch und hat beim AG Cottbus einen am 11.2.2020 erla...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Einzelpositionen

Rz. 9 Die angemessenen Unterkunftskosten werden aus den Positionen ermittelt, die tatsächlich und untrennbar mit der Nutzung des Hausgrundstücks anfallen.[7] Hinweis: Unterkunftskosten bei Angehörigen Verbilligte Wohnraumüberlassung durch Angehörige wird grundsätzlich bedarfssenkend und damit zumindest zur Minderung der Hilfebedürftigkeit eingesetzt (vgl. z.B. § 3 Abs. 3 S. 1...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / III. Härtefallregelung

Rz. 30 Eine Härtefallregelung bei der Einkommensermittlung findet sich in § 25 Abs. 6 BAföG, der dazu dient, auf atypische Belastungssituationen einzugehen, um unbillige Härten zu vermeiden. Damit sind Härten gemeint, auf die das EStG in den §§ 33–33b (außergewöhnliche Belastungen) reagiert. Belastungen für behinderte Angehörige und besondere Betreuungskosten Alleinerziehend...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 2. Rechtliche Verwertbarkeit

Rz. 108 Zum Recht der Arbeitslosenhilfe hatte das BSG die Verwertbarkeit von Vermögen ursprünglich verneint, wenn diesem bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüberstanden.[173] Eine solche "Bindung des Vermögens" wird heute nicht mehr als rechtliches Verwertungshindernis akzeptiert, weil Vermögen nicht zur Schuldentilgung eingesetzt werden darf, sondern zur Deckung des eige...mehr

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AGS 09/2021, Fragen und Lös... / II. Besonderheiten beim Streithelfer

§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG erwähnt allerdings nur die obsiegende Partei. Das LAG Berlin-Brandenburg[6] wendet diese Vorschrift jedoch entsprechend auf den Streithelfer an. Folgt man dieser Ansicht, so sind die gesamten Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Streithelfers S nicht erstattungsfähig. Indem S seinen Prozessbevollmächtigten bestellt hat, hat er jedoch e...mehr

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AGS 09/2021, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Der Ausschluss der Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten gilt nach dem Wortlaut des § 12a ArbGG für die obsiegende "Partei". Die Erstattungsbeschränkung gilt darüber hinaus nach allgemeiner Auffassung nicht nur für die Parteien des Rechtsstreits, sondern auch für Streithelfer, sofern ihnen eigene Vertr...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.2 Unterrichtungspflicht

Eine Regelung, die § 64 Abs. 2 BPersVG entspricht, gibt es nicht. In § 71 Abs. 2 LPVG NW wird über das Bundesrecht hinaus die Dienststelle verpflichtet, den Personalrat zu unterrichten, falls sie eine Maßnahme der die Personalvertretung zugestimmt hat, nicht unverzüglich umsetzt. Anders als in anderen Ländern (z. B. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) wird aber der Personalv...mehr

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AGS 09/2021, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Die Parteien hatten in dem vor dem ArbG Berlin begonnenen Rechtsstreit durch zwei Instanzen über Vergütungsfragen gestritten. Die Beklagte hatte dem Streithelfer den Streit verkündet, der dem Rechtsstreit beigetreten ist. Im Berufungsverfahren hat das LAG Berlin-Brandenburg dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz sowie die der Nebenintervention ers...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / IV. Vergütungsfestsetzungsverfahren (PKH)

Geklärt ist nun auch die Frage, ob § 15a Abs. 3 RVG im Verhältnis gegenüber der Staats- bzw. Landeskasse Anwendung finden soll. Die Staats-/Landeskasse ist kein Dritter i.S.d. Vorschrift, da diese nach § 45 Abs. 1 S. 1 RVG an die Stelle des zahlungspflichtigen Mandanten tritt und Gebührenschuldner des Rechtsanwalts wird. Durch die Bewilligung von PKH wird die Staats-/Landeska...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / III. Hilfen in speziellen Lebenslagen nach dem 7. Kapitel – Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff. SGB XII)

Rz. 18 Die in der erbrechtlich ausgerichteten anwaltlichen Praxis mit Abstand größte sozialhilferechtliche Bedeutung hatten bis zum 31.12.2019 die Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Behinderung, weil für Leistungsbezieher von Eingliederungshilfe üblicherweise sog. Behindertentestamente entwickelt werden. Diese Leistungen sind seit 1.1.2020 in das SGB IX überführt...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Dingliches Wohnungsrecht

Rz. 203 Ähnliche Fragen stellen sich beim dinglichen Wohnungsrecht. Fraglich ist, ob und wie ein dingliches Wohnungsrecht endet und ob und mit welchen Rechtsfolgen dies für die Beteiligten verbunden ist. Ein Wohnungsrecht kann von Anfang an nur für einen bestimmten Zeitraum vereinbart sein. Das kommt in den hier interessierenden Fällen so gut wie nicht vor. Ebenso wenig inte...mehr

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Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen

Leitsatz 1. Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG erfasst nur die Gewinne, die aus dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung selbst erzielt werden. Übt der Träger der Einrichtung daneben Tätigkeiten aus, die nicht vom Zweck der Steuerprivilegierung gedeckt sind, unterfällt der daraus erzielte Gewinn der Gewerbesteuer. 2. Die Annahme einer nicht von de...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Einleitung

Rz. 44 Es bedarf für die Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen Schenkungen und Zuflüsse aufgrund eines Erbfalles bzw. deren Verbrauch für das sozialhilferechtliche Leistungsverhältnis haben, der Prüfung des jeweils konkret in Betracht kommenden Leistungsanspruches und seiner "Schon"-tatbestände, weil von der Leistung abhängt, ob und wenn ja, welcher Schontatbestand grei...mehr

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AGS 09/2021, Grundgebühr im... / II. Grundgebühr/Verfahrensgebühr

Nach Ansicht des VG ist das dem Kostenfestsetzungsantrag zugrunde liegende disziplinargerichtliche Antragsverfahren gem. § 63 BDG VG 8pp., um das es hier ausschließlich gehe, wie das Verfahren gem. § 62 BDG (Antrag auf Fristsetzung) ein im Rahmen des Disziplinarverfahrens "besonderes" gerichtliches Verfahren (vgl. die amtliche Überschrift zu Kapitel 2, Abschnitt 2 des BDG – ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Einnahmen in Geld (§ 11 Abs. 1 SGB II)

Rz. 29 Nach der seit dem 1.8.2016 geltenden Definition des § 11 SGB II sind als Einkommen nur noch zu verstehen. Zu den klassischen Einkünften in Geld gehören z.B. auch die Zinsen, die aus geschontem Vermögen (§ 12 SGB II) erzielt werden.[48] Einzel...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / aa) Normativer Zufluss bei Anfall einer Erbschaft

Rz. 38 Der Anfall einer Erbschaft gehört nach der Rechtsprechung zu den Zuflüssen, bei denen eine "normative" Korrektur wegen § 1922 BGB zu erfolgen hat. Entscheidend für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen einer Erbschaft ist danach lediglich, ob der Erbfall jedenfalls vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist oder danach.[66] Von anderen wurde und wird noch wei...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (c) Der Vermächtnisanspruch

Rz. 48 Der Vermächtnisanspruch ist nicht zwingend ein Anspruch auf Geld, und es besteht auch nicht zwingend ein Anspruch auf Monetarisierung. Wohnungsrechtsvermächtnisse z.B. begründen ein Recht auf Erfüllung und Besitz. Deshalb kann auf die Frage, was ein vor dem Antragszeitraum angefallenes, aber erst im Leistungszeitraum erfülltes Vermächtnis im SGB II ist, nämlich Einkom...mehr

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zfs 09/2021, Vollmachtserte... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Senat folgt dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. Der von dem Betroffenen eingelegte Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zwar nach §§ 79 Abs. 1 S. 2, 80 OWiG statthaft, er erweist sich jedoch als unzulässig. Die Beschwerdeanträge und ihre Begründung sind in der nach §§ 344, 345 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG vorgeschriebenen For...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 1. Die Zweckzuwendung

Rz. 91 Die unterschiedliche Behandlung von Verbindlichkeiten spielt bei Zuflüssen aus Schenkung eine besondere Rolle. Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die Voraussetzung für den Einsatz von Einkommen und Vermögen deren bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit, nicht notwendig dagegen eine Zweckbestimmung.[71] Rz. 92 Von einer Zweckzuwendung geht die Rechtsprechung aus, wenn...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / d) "Verprassen"/Schuldentilgen

Rz. 213 Erst recht ist es nicht anders, wenn der potentielle oder reale Sozialleistungsempfänger die ihm zugeflossenen Mittel aus Schenkung oder Erbfall verprasst oder damit Schulden tilgt. Für das Vermögen gilt, hergeleitet aus § 12 Abs. 4 SGB II, dass dann, wenn eine Änderung des Verkehrswertes des vorhandenen Vermögens durch Veräußerung, Belastung oder durch sonstige Umst...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / bb) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 237 Grundsätzlich handelt es sich bei der Umwandlung vorhandener Mittel um eine Umschichtung von Vermögen, die zwar aus der Sicht der Solidargemeinschaft problematisch zu sein scheint, aber in der Regel nicht den Grad der Sozialwidrigkeit erreicht.[391] Das LSG Berlin hat in dem Erwerb einer Immobilie aus eigenen Mitteln wenige Monate vor Eintritt der Bedürftigkeit, durc...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Erbschaft – Gesamtrechtsnachfolge – § 1922 BGB

Rz. 166 Ob eine "Erbschaft" Einkommen oder Vermögen ist, entscheidet sich nach der sog. modifizierten Zuflusstheorie, die den Erwerb der Erbenstellung als "normativen" Zufluss ansieht, der den tatsächlichen Zufluss als Differenzierungskriterium verdrängt. Bis zur Entscheidung des BSG vom 24.2.2011[294] hatte die Rechtsprechung keine Veranlassung gesehen, "abschließend die in...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / 1. Wohnen zu Hause und arbeiten in der Werkstatt

Rz. 15 Falllösung Fallbeispiel 71 – Variante 1: Allgemein gilt: S hat als dauerhaft voll erwerbsgeminderter Mensch Grundsicherungsbedarf nach §§ 41 ff. SGB XII. Das sind 2021 446 EUR. Hinzu kommen der Mehrbedarf und die Kosten der Unterkunft. Es gelten die Einkommensanrechnungsvorschriften der §§ 82 ff. SGB XII. Bedarfsrechnung Fallbeispiel 71: Die Leistung im Arbeitsbereich ein...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Rechtsnatur der Überleitung und Verwaltungsverfahren

Rz. 462 Die Überleitung ist ein Verwaltungsakt, und zwar sowohl gegenüber dem Leistungsberechtigten als auch gegenüber dem Drittschuldner. Betrifft die Überleitung zivilrechtliche Ansprüche, handelt es sich um einen privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt.[773] Die sozialrechtlichen Handlungsformen und Verfahrensregeln ergeben sich aus dem SGB X. Zustandekommen, Wirksamkeit u...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Ausgangspunkt: Der tatsächliche Zufluss vor oder nach Antragstellung

Rz. 33 Um Einkommen und Vermögen voneinander zu unterscheiden, ist wie im SGB XII nach der "modifizierten" Zuflusstheorie vom tatsächlichen Zufluss eines wirtschaftlich relevanten Mittels auszugehen.[56] Abzustellen ist dabei auf die erste Antragstellung des laufenden Leistungsfalls.[57] Dieser Antrag wirkt zurück auf den ersten Tag des Antragsmonats (§ 37 SGB II). Auf die U...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / I. Kostenbeitragsregeln

Rz. 11 Es gibt im SGB VIII unterschiedliche Formen der Kostenbeteiligung mit jeweils wiederum unterschiedlichen Inhalten:mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / (b) Der Pflichtteilsanspruch

Rz. 46 Falllösung Fallbeispiel 55 – Alternative 2: Die sog. "Forderungsrechtsprechung" akzeptierte unter alter Rechtslage zwar den Vermögenscharakter der Pflichtteilsforderung, wenn sie vor dem Leistungszeitraum angefallen war, machte aber vor dem 1.8.2016 aus Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen bei tatsächlichem Zufluss von Geld im Antragszeitraum aus Vermögen Einkommen,...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / V. Die Interessenkollision

Rz. 234 Das Auftreten von Vorerben, Nacherben, Testamentsvollstrecker und gesetzlichem Vertreter im Behindertentestament birgt abstrakt die Gefahr von Interessenkollisionen:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 55 [Autor/Stand] Für das Rechtsbehelfsverfahren ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Entscheidung des Finanzamts oder der Gemeinde angegriffen werden soll. Änderungsbegehren, die den Grundsteuerwert oder die Festsetzung des Grund steuermessbetrags betreffen, können nur mit einem Rechtsbehelf gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid bei dem Finanzamt, welches den Beschei...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Einzelfälle

Rz. 147 Bei der Prüfung der besonderen Härte sind außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, die nicht bereits in den anderen Absätzen als Privilegierungstatbestände erfasst sind, zu berücksichtigen. Sie müssen dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte – wie sie im SGB XII gefordert wird – und erst recht als die mit einer Vermögensverwer...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / V. "Sozialhilfe"-Regress im weitesten Sinn

Rz. 132 Der Regress ist das Gegenstück des nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsverhältnisses. Wenn man den Begriff des "Sozialhilfe"-Regresses als Oberbegriff für das Leistungsstörungsrecht des sozialrechtlichen Leistungstatbestandes nachrangiger Leistungsgesetze akzeptiert und nicht nur auf das SGB XII begrenzt, dann zeigt der Vergleich der nachrangigen Gesetze miteina...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Abzugsposten (§ 11b SGB II)

Rz. 61 Vom ermittelten Einkommen sind verschiedene Abzugsposten abzuziehen. Die Absetzungsbeträge sind in § 11b SGB II geregelt. Eine allgemeine Härtefallklausel für den Einsatz von Einkommen wie in § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XII ist im SGB II nicht vorgesehen.[97] Der Umfang der Anrechnung eigenen Einkommens ist abhängig von der Art des jeweiligen Einkommensmehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / a) Öffentlich-rechtliche Vorschriften versus privatrechtliche Zweckbestimmung

Rz. 71 § 11a Abs. 3 SGB II bestimmt, dass Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen sind, als die Leistungen nach dem SGB II im Einzelfall demselben Zweck dienen. Diese gegenüber der allgemeinen Regelung in § 11 SGB II speziellere Bestimmung über die einnahm...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Verprassen und Schuldentilgung

Rz. 226 Das Verprassen vorhandener Mittel ist unter der Herrschaft des Nachranggrundsatzes höchst unerwünscht und missbilligt. Das missbilligte Verhalten begründet aber noch nicht die Absicht, damit den Sozialleistungsanspruch herbeizuführen. "Das bloße "Geldausgeben um des Ausgebens willen", das Handeln aus Verschwendungssucht oder eine Vermögensverschleuderung, um sich oder...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: "Anlage Gegenleistungen und Auflagen" abrechnen

Frage: Ein Mandant hat Immobilien unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen. Wir sind mit Erstellung der entsprechenden Schenkungsteuererklärung beauftragt. Dabei ist auch die "Anlage Gegenleistungen und Auflagen" erforderlich. Sieht die StBVV für diese Anlage einen eigenen Abrechnungsmodus vor? Antwort: Bei Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt ist der Schenkungsteuererklärung ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Nachwuchs für den Verein ge... / 5 Kooperationen mit Schulen

Vereine und Schulen muss man nicht zwangsläufig trennen. Vereine sollten deshalb versuchen, ihre Angebote beziehungsweise Aktivitäten in das schulische Ganztagsangebot zu integrieren. Dabei können Kooperationen von Vereinen und Schulen völlig unterschiedlich aussehen. Neben regelmäßigen Angeboten in der Ganztagsschule bieten sich beispielsweise Ferienprogramme/Ferienbetreuun...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Individueller Verbraucherschutz als Zweckbetrieb und ermäßigter Umsatz­steuersatz

Leitsatz 1. Eine Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 16 AO) liegt auch bei einer auf die individuelle Situation des Verbrauchers ausgerichteten Aufklärung und Information über Versicherungen vor. 2. Individuelle Verbraucherberatung gegen Entgelt kann im Rahmen eines steuerbegünstigten Zweckbetriebs nach § 65 AO erfolgen. 3. Der ermäß...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Kostenerstattung zwischen den Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt des Leistungsberechtigten in einer stationären Einrichtung. Die Regelung ist Folge der Regelung über die Zuständigkeit für die Hilfe in einer solchen Einrichtung nach § 98 Abs. 2. Danach richtet sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Leistungsber...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.1 Kostenerstattung nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind die Kosten, die ein eintrittspflichtiger Träger der Sozialhilfe für den Aufenthalt eines Hilfeempfängers in einer Einrichtung aufgewendet hat, von dem sachlich zuständigen Träger zu erstatten, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in der Einrichtung hat oder in den 2 Monaten vor der A...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.2.4 Erstattungspflichtiger Kostenträger (Abs. 6 S. 2 und 3)

Rz. 35 Hier ist zu unterscheiden, ob über den Teilhabeantrag a) bereits entschieden wurde oder b) noch nicht entschieden wurde. zu a) Der Anspruch des Leistungsberechtigten auf Erstattung der Kosten für die selbstbeschaffte Leistung richtet sich gemäß § 18 Abs. 6 Satz 2 gegen den Rehabilitationsträger, der über den Antrag entschieden hat. zu b) Ist eine Leistungsentscheidung noch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 106 Kostene... / 2.4 Kostenerstattung nach Verlassen der Einrichtung (Abs. 3)

Rz. 9 Abs. 3 enthält Folgeregelungen für die Zeit nach Verlassen der Einrichtung. Gewährt der örtliche (nicht der überörtliche) Sozialhilfeträger am Einrichtungsort dem Leistungsberechtigten innerhalb eines Monats nach Verlassen der Einrichtung Leistungen, so hat er einen Erstattungsanspruch zulasten des örtlichen Sozialhilfeträgers, aus dessen Bereich der Leistungsberechtig...mehr