Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Einlagerungsinventur

Rz. 21 § 241 Abs. 2 HGB lässt eine Einlagerungsinventur zu. Hier werden Art, Menge und Wert nur bei der Einlagerung erfasst. Die Bestände werden ohne Inventur bis zur Auslagerung fortgeführt. Bei der Auslagerung wird der gesamte Bestand als Abgang behandelt, Teilabgänge werden als Gesamtauslagerung und Einlagerung des nicht verbrauchten Restbestands abgebildet. Betreffend de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (Abs. 2 B. I. 2.)

Rz. 70 Es wird teilweise die Auffassung vertreten, dass es sich bei diesem Posten lediglich um eine Bilanzierungshilfe oder um eine periodengerechte Aufwandsabgrenzung handelt. Allerdings hat der BFH geurteilt, dass unfertige Erzeugnisse und Leistungen einen VG darstellen und bilanzrechtlich auch entsprechend auszuweisen sind.[1] Zu den unfertigen Erzeugnissen gehören alle n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 253 HGB enthält die Bewertungsvorschriften für Vermögensgegenstände (VG) und Schulden und bildet damit einen Eckpfeiler der bilanzrechtlichen Bewertungsvorschriften. Rz. 2 Nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB sind VG zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK), also unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen sowie von Zuschreibunge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit der Einführung des Euro ist die Problematik der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in weiten Teilen Europas entfallen. Angesichts der fortschreitenden Globalisierung der Güter-, Finanz- und Kapitalmärkte haben Geschäfte in fremder Währung für die Unt gleichwohl an Bedeutung gewonnen. Der zunehmenden Internationalisierung der Geschäftstätigkeit deutscher Unt ste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 61 Praxis-Beispiel DienstleistungsUnt weisen v. a. die Erlöse jener Dienstleistungen als Umsatzerlöse aus, die aus Dienstleistungen resultieren, die von ihnen typischerweise am Markt angeboten werden und ihr Dienstleistungsspektrum betreffen. Der Ausweis hat sich dabei, sofern ihnen durch Rechtsverordnungen Formblätter vorgegeben sind, an deren Gliederung und Postenbezeic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 318 HGB regelt Zuständigkeit und Form für die Bestellung und Abberufung des Abschlussprüfers bei allen prüfungspflichtigen KapG und KapCoGes. Weiterhin regelt die Vorschrift das Kündigungsrecht des Abschlussprüfers sowie eine Informationspflicht an die WPK bei Kündigung oder Widerruf. § 318 HGB gilt unmittelbar für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1.2.1 Sachlich

Rz. 216 § 255 Abs. 4 HGB ist als allgemeiner Bewertungsmaßstab von allen Bilanzierenden zu beachten. Jedoch ist sein Anwendungsbereich auf wenige Sachverhalte beschränkt. Zur Bestimmung seines Anwendungsbereichs ist zwischen Zugangs- bzw. Folgebewertung und Anhangangaben zu unterscheiden. Rz. 217 Für Zwecke der Zugangs- und Folgebewertung ist der beizulegende Zeitwert in fol...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Offenlegung des Konzernabschlusses, Konzernlageberichts und Bestätigungsvermerks (Nr. 4)

Rz. 24 Als weitere Voraussetzung, um eine Befreiung gem. § 264b HGB zu erlangen, hat eine Offenlegung von Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bestätigungsvermerk zu erfolgen. Diese erfolgt nach § 325 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGB durch elektronische Übermittlung der Unterlagen an die das Unternehmensregister führende Stelle durch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Org...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Ausnahme bei untergeordneter Bedeutung von Bewertungsanpassungen (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 51 § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB sieht dem Grundsatz der Wesentlichkeit entsprechend einen Verzicht auf eine Neubewertung und damit eine Vereinheitlichung der Bewertung vor, wenn die Übernahme abweichender Wertansätze für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 297 Rz 84 ff.) des Konzerns nur von un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausnahmefälle

Rz. 158 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar, die zu einer Durchbrechung der Grundsätze des Abs. 1 führen. Dem Rechtsprinzip "lex specialis derogat legi generali" folgend bedarf es in diesen Fällen keiner gesonderten Ausnahmeregelung in Gestalt einer expliziten Regelung wie jener des § 252 Abs. 2 HGB (vgl. zur Norm-Rangfolge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Fristverkürzung für kapitalmarktorientierte Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 163 Durch § 325 Abs. 4 Satz 1 HGB wird die Frist zur Offenlegung auf vier Monate begrenzt. Diese Regelung gilt für kapitalmarktorientierte Unt i. S. v. § 264d HGB (§ 264d Rz 4 ff.), die keine KapG i. S. v. § 327a HGB sind. Dies sind Ges., die ausschl. zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG mit einer Mindestst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Verhältnisse

Rz. 42 Gegenstand der unrichtigen Wiedergabe oder des Verschleierns sind die Verhältnisse einer KapG. Der Begriff der Verhältnisse umfasst alle tatsächlichen Umstände, Vorgänge, Daten und Schlussfolgerungen jeder Art, die für die Beurteilung der gegenwärtigen Situation und wegen der Einbeziehung des Lageberichts auch der voraussichtlichen Entwicklung des Unt von Bedeutung se...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2 Genussrechte

Rz. 129 Genussrechte gewähren keine mitgliedschaftlichen Berechtigungen, sondern schuldrechtliche Ansprüche.[1] Wenn Genussrechte ausgegeben werden und dem Unt als Gegenleistung Mittel zufließen, sind diese bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als Genussrechtskapital dem EK zuzuordnen.[2] Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt werden, um eine Gleichstellung vo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Gegenstand der Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 4 Die Ertragslage der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt ist so darzustellen, als ob diese ein einziges Unt wären. Daraus folgt, dass in die Konzern-GuV nur solche Erfolgsbestandteile eingehen dürfen, die aus Beziehungen mit Konzernfremden resultieren. Dazu sind die in der Summen-GuV erfassten Aufwendungen und Erträge aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.4 Abschreibungsmethoden

Rz. 173 Als weiteres wesentliches Kriterium wird die planmäßige Abschreibung von AV durch die gewählte Abschreibungsmethode bestimmt. Da § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB lediglich fordert, die AHK auf die Gj der voraussichtlichen Nutzung des VG zu verteilen, bleibt es dem Kfm. weitgehend freigestellt, welche Abschreibungsmethode er zugrunde legt. Entscheidend ist, dass die jährlichen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rz. 199 Die Idee, wahlweise die AHK von geringwertigen VG (= geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)) im Jahr ihrer Anschaffung, Herstellung oder Einlage sofort ergebniswirksam abzuschreiben, entstammt originär steuerlichen Vorschriften. Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG handelt es sich bei GWG um abnutzbares bewegliches AV, das einer selbstständigen Nutzung fähig ist und einen Wert ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Sonderform Patronatserklärung

Rz. 32 Der Begriff "Patronatserklärung" ist gesetzlich nicht geregelt. In der Praxis wird er für eine Vielzahl unterschiedlicher Erklärungen verwendet, deren Gemeinsamkeit darin besteht, dass eine Muttergesellschaft dem Gläubiger einer Tochtergesellschaft oder einer anderen Konzerngesellschaft Maßnahmen oder Unterlassungen in Aussicht stellt oder zusagt, um die Kreditwürdigk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Erteilung, Annahme und Widerruf des Prüfungsauftrags

Rz. 18 Das zuständige Organ der prüfungspflichtigen Ges. muss dem Abschlussprüfer unverzüglich nach dessen Wahl den Prüfungsauftrag erteilen. Bei der AG und der KGaA liegt diese Kompetenz beim Aufsichtsrat (§ 111 Abs. 2 Satz 3 AktG). Dies gilt auch für die GmbH, sofern bei dieser ein Aufsichtsrat eingerichtet ist (§ 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 111 Abs. 2 Satz 3 AktG). Im Übri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Ausschlussgründe mit Widerlegbarkeit des Netzwerkeinflusses

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 ist ein Abschlussprüfer von der Abschlussprüfung grds. ausgeschlossen, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen der folgenden Ausschlussgründe erfüllt: Besorgnis der Befangenheit nach § 319 Abs. 2 HGB (§ 319 Rz 22 ff.), Finanzielle Interessen gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB (§ 319 Rz 39 ff.), Organzugehörigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft in dem zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Überblick

Rz. 115 Sofern kein Beherrschungsvertrag besteht, hat der Vorstand einer abhängigen Ges. nach § 312 Abs. 1 AktG in den ersten drei Monaten des Gj einen Bericht über die Beziehungen der Ges. zu verbundenen Unt (Abhängigkeitsbericht) aufzustellen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen zum sog. faktischen Konzern (§§ 311–318 AktG), deren Zweck der Schutz ein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Bestimmung der anzugebenden Segmente

Rz. 68 Ein operatives Segment ist ein Teil eines Konzerns, das Geschäftsaktivitäten entfaltet, die zu externen Umsatzerlösen oder intersegmentären Umsatzerlösen (Leistung wird an andere Segmente abgegeben; aufgrund der Aufwands- und Ertragskonsolidierung resultieren aus diesen Leistungen nicht unmittelbar Umsatzerlöse in der Konzern-GuV) führen. Zusätzlich müssen für diesen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4.1 Materialeinzelkosten

Rz. 112 Zu den Materialeinzelkosten zählen allen voran Ausgaben für Rohstoffe, die zur Herstellung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der selbsterstellten Anlagen verwendet werden. Hilfsstoffe werden, sofern ihnen keine mengen- oder wertmäßige Bedeutung zukommt, meist als (unechte) Gemeinkosten erfasst. Entsprechend ihrem Einzelkostencharakter sind sie bei mengen-...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.3 Wertaufhellungszeitraum

Rz. 71 Unklar ist über die bisher diskutierten Abgrenzungsprobleme zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen hinaus im Kontext des Tatbestandsmerkmals des Bekanntwerdens zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung auch die Frage, was bzw. welcher Zeitpunkt unter der Aufstellung genau zu verstehen ist. Diese Frage wird von der Gegebenheit getragen, das...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Risiken bei Finanzinstrumenten (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 68 Sind Finanzinstrumente wesentlicher Bestandteil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unt, sind hierüber Angaben im Konzernlagebericht erforderlich.[1] Die Angaben zu Risiken der Finanzinstrumente sollten getrennt von den sonstigen Risiken erfolgen, können aber in dem Risikobericht integriert werden, solange das die Klarheit und Übersichtlichkeit nicht beeinträcht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Anschaffungspreis in Fremdwährung

Rz. 20 Wird ein VG in einer Fremdwährung bezahlt, so ist für die Ermittlung des Anschaffungspreises eine Währungsumrechnung in Euro vorzunehmen. Hierfür sind insbes. der Zeitpunkt der Umrechnung sowie eine evtl. vorgenommene Kurssicherung von Belang. Rz. 21 Die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften wird durch § 256a HGB reglementiert (§ 256a Rz 1 ff.). Dieser Paragraf betrif...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernbuchführung

Rz. 62 In der Praxis wird z. T. von Konzernbuchführung gesprochen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Buchführung, sondern um die Bilanzierung von Konzernsachverhalten. Diese befasst sich mit der Festlegung der einzubeziehenden Jahresabschlüsse (Konsolidierungskreis), Anpassung der einbezogenen Jahresabschlüsse an die konzerneinheitlichen Ansatz- und Bewertungsvorsch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Umrechnung bei der Zugangsbewertung

Rz. 8 § 256a HGB gilt nur für die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften zu einem auf die Ersterfassung folgenden Abschlussstichtag. Angesichts der insoweit angeordneten Anwendung des Devisenkassamittelkurses und der Geltung des Anschaffungswertprinzips sollen nach der Regierungsbegründung "laufende Geschäftsvorfälle auch im Zugangszeitpunkt mit dem Devisenkassakurs umzurech...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Zugrunde zu legender (Konzern-)Abschluss des assoziierten Unternehmens (Abs. 6)

Rz. 75 Gem. § 312 Abs. 6 Satz 1 HGB ist der letzte Jahresabschluss des assoziierten Unt als Grundlage für die Anwendung der Equity-Methode heranzuziehen. Stellt das assoziierte Unt verpflichtend oder freiwillig einen Konzernabschluss auf, so ist dieser gem. § 312 Abs. 6 Satz 2 HGB zu verwenden. Unter dem letzten (Konzern-)Abschluss nach § 312 HGB ist der letzte verfügbare (Ko...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 296 HGB gewährt Wahlrechte für die Einbeziehung von TU in Bezug auf das in § 294 HGB kodifizierte Vollständigkeitsgebot für den Konsolidierungskreis. Dort ist die Pflicht zur Einbeziehung aller TU in den Konsolidierungskreis i. e. S. postuliert (§ 294 Rz 8 ff.). Generell ist es bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte gem. § 296 HGB erlaubt, Anteile an TU wahlweise nich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Prüfungsbericht (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 16 Da Abschlussprüfer des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und des IFRS-Einzelabschlusses personenidentisch sind (Ausnahme s. Rz 14), hat der Gesetzgeber mit der Vorschrift die gesetzliche Möglichkeit zur Zusammenfassung des Prüfungsberichts geschaffen. Bzgl. der Zusammenfassung des Prüfungsberichts über den handelsrechtlichen Jahresabschluss und den Konzernabschluss ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Bilanzierungshilfen i. S. d. § 269 HGB i. d. F. vor BilMoG (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 118 Bis zum Stichtag des letzten vor dem 1.1.2010 beginnenden Gj durfte die Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs [1] gem. § 269 HGB i. d. F. vor BilMoG gebildet werden. Rz. 119 Vorläufig frei Rz. 120 Vorläufig frei Rz. 121 Vorläufig frei Rz. 122 Wurden Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Unbefugtes Offenbaren (Abs. 1)

Rz. 22 Offenbaren i. S. d. § 333 Abs. 1 HGB ist die schriftliche oder mündliche Weitergabe des Geheimnisses an eine oder mehrere Personen, denen dieses Geheimnis bisher noch nicht bekannt war. Es genügt bereits, wenn das Geheimnis dem Dritten zugänglich gemacht wird, ohne dass es auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch diesen ankommt.[1] Rz. 23 Ausreichend ist bereits die Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Aufgliederung der Umsatzerlöse (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 24 Umsatzerlöse sind sowohl nach Tätigkeitsbereichen als auch nach geografisch bestimmten Märkten aufzugliedern. Dies impliziert, dass sich Tätigkeitsbereiche von Märkten unterscheiden. Bei Unt mit monolithischen Produkt- oder Vertriebsstrukturen ist diese Unterscheidung nicht notwendig; ein Berichtsformat ist ausreichend.[1] Umsatzerlöse spiegeln die Liefer- und Leistun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Erstanwendung von latenten Steuern im Konzernabschluss nach § 306 HGB

Rz. 145 Der Übergang auf die Neuregelungen des BilMoG führt nicht nur auf der Ebene des Jahresabschlusses sondern auch auf der des Konzernabschlusses zum Ansatz von bewertungsunterschiedsbedingten Steuerlatenzen. Auch auf Konzernebene sind nach dem HGB i. d. F. vor BilMoG angesetzte aktive oder passive latente Steuern nach Maßgabe des § 306 HGB zu behandeln. Beibehaltungs- o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.1 Industriezugehörigkeit

Rz. 128 Unter Unt der mineralgewinnenden Industrie sind gem. § 341r Nr. 1 HGB jene zu verstehen, die auf dem Gebiet der Exploration, Prospektion, Entdeckung, Weiterentwicklung und Gewinnung von Mineralien, Erdöl-, Erdgasvorkommen oder anderen Stoffen in den Wirtschaftszweigen tätig sind, die in Abschnitt B Abteilungen 05–08 von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006[1] a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Neufassung Verbunddefinition

Rz. 46 Die Kritik an der in § 271 Abs. 2 HGB a. F. enthaltenen Verbunddefinition hatte viele Jahre keinen Erfolg. Obwohl die Norm "vielfach als schwer verständlich und lückenhaft"[1] identifiziert wurde, blieb Sie unverändert. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Vollständige Ergebnisverwendung

Rz. 10 Bei einer Bilanzaufstellung unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung verbleibt i. R. d. Ergebnisverwendung weder ein Bilanzgewinn noch ein Bilanzverlust. Bspw. können Gewinnabführungen, Erträge aus Verlustausgleich, das Ausgleichen eines Jahresfehlbetrags durch Auflösen von Rücklagen oder die Deckung eines Verlustvortrags durch einen Jahresüberschus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 Gestaltungen zur Vermeidung oder Begrenzung der Offenlegung

Rz. 184 Viele Unt befürchten durch die Offenlegung ihres Jahresabschlusses gravierende Nachteile.[1] Im Einzelnen werden insbes. die Einblicke von Geschäftspartnern genannt, die zu Problemen bei künftigen Vertragsverhandlungen führen können (etwa wenn die Ertragslage des Unt sehr gut ist und die Vermutung nahe liegt, dass aus der bisherigen Geschäftsbeziehung eine hohe oder ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Eliminierung innerkonzernlicher Umsatzerlöse (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 10 Die konsolidierungstechnische Umsetzung der Aufwands- und Ertragskonsolidierung bei innerkonzernlichen Umsatzerlösen aus Lieferungen hängt im Wesentlichen davon ab, ob gelieferte VG außerkonzernlich erworben oder vom Konzern selbst erstellt wurden, sie innerkonzernlich weiterverarbeitet wurden und sie dem AV oder UV zuzuordnen sind. Zudem hängt die Konsolidierungstechnik...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Rz. 17 Bei der Aufwands- und ErtragsKons gem. § 305 HGB werden konzerninterne Erträge, insb. Umsatzerlöse, aber auch sonstige Liefer- und Leistungstransaktionen, mit den auf sie entfallenden Aufwendungen, soweit sie nicht als Bestandsveränderungen auszuweisen sind, verrechnet. I. d. R. stehen sich die zu konsolidierenden Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe gegenüber, s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 291 HGB regelt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht eines MU, gem. §§ 290, 293 HGB einen Konzernabschluss aufzustellen. Da nach § 290 Abs. 1 und 2 HGB grds. jedes MU zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist, sofern die Größenkriterien nach § 293 HGB erfüllt sind und sofern konsolidierungspflichtige TU vorliegen (§ 290 Abs. 5 HGB), kann dies in meh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Als Abschlussprüfer zugelassener Personenkreis (Abs. 1 Sätze 1 und 2)

Rz. 13 Gem. Abs. 1 sind als Abschlussprüfer generell nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüffungsgesellschaften sowie für die Prüfung mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) und mittelgroßer KapCoGes (§ 264a HGB) auch vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften zugelassen. Mit der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG[1] ist die Möglichkeit einer vereinfachten Gründu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7 Ent- und Übergangskonsolidierung

Rz. 37 Für die Änderung der Beteiligungsquote gelten grds. die Regeln, die auch bei der VollKons zum Tragen kommen (§ 301 Rz 182 ff.): Erhöhungen/Verminderungen des Kapitalanteils sind, soweit es beim Status des GemeinschaftsUnt bleibt, gesondert mit den Werten zum Erwerbszeitpunkt quotal zu konsolidieren (DRS 23.166, DRS 27.48).[1] Da es bei der anteilmäßigen Kons. an dem Au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.4.4 Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 209 Gem. § 253 Abs. 3 HGB müssen auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) zeitlich begrenzt nutzbarer immaterieller VG des AV planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Ermittlung des Nutzungszeitraums ist in solchen Fällen weitgehend unproblematisch, bei denen eine gesetzliche oder vertragliche Begrenzung zu beachten ist. All...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.1 Kapitalkonten der Personengesellschaft

Rz. 16 Unter den Kapitalanteilen werden die Kapitalkonten der Gesellschafter ausgewiesen. Nach der gesetzlichen Regelung besteht dabei für jeden Gesellschafter ein Kapitalanteil, der variabel ist und sich durch Gewinn/Verlust oder Einlagen/Entnahmen ändert.[1] In der Praxis des Rechnungswesens werden häufig mehrere einzelne Konten für die Gesellschafter geführt. Dies ist i. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Netzwerkdefinition

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 3 liegt ein Netzwerk vor, wenn Personen bei ihrer Berufsausübung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen für eine gewisse Dauer zusammenwirken. Rz. 5 Gem. dieser Netzwerkdefinition müssen Personen bei ihrer Berufsausübung gemeinsam zusammenwirken. Nach der Gesetzesbegründung ist der Begriff "Personen" dem BGB entlehnt. Er umfasst sowohl n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Differenzen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes

Rz. 33 Das politische Ziel, den auf die Gewinnverlagerung in Steuerhoheitsgebiete ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung abzielenden Steuerpraktiken multinationaler Unt ein Ende zu setzen, hat seinen Niederschlag in dem Bericht über das OECD/G20-Projekt "Steuerliche Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Wirtschaft – Mustervorschriften zur weltweiten...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.4.3 Sondereinzelkosten der Fertigung

Rz. 119 Sonderkosten der Fertigung können sowohl Einzel- als auch Gemeinkosten sein. Sie fallen etwa für Modelle, Spezialwerkzeuge, Entwürfe, Schablonen, Materialversuche sowie Lizenzgebühren ohne Vertriebsbezug an. Die Zuordnung der Sonderkosten zu den Einzel- oder Gemeinkosten muss sich am Merkmal der unmittelbaren Zurechenbarkeit orientieren.[1] Rz. 120 Auftrags- oder obje...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 84 Identisch mit dem Wortlaut der Vorschrift zum Jahresabschluss (§ 264 Abs. 2 HGB) besteht für den Konzernabschluss eine eigenständige Generalnorm: Nach § 297 Abs. 2 Satz 2 HGB hat der Konzernabschluss unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Durch die Generalnorm ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Zweck

Rz. 6 § 323 HGB enthält spezielle zivilrechtliche Regelungen, die tw. "Sondervertragsrecht" für den Prüfungsvertrag zwischen Abschlussprüfer und geprüfter Ges. darstellen.[1] Der Pflichtenrahmen des Abschlussprüfers bestimmt sich dem Grund nach bereits aus den zivilrechtlichen Vorschriften (§§ 675 Abs. 1, 631, 633, 242 BGB); gleiches gilt für die Haftung (§ 280 Abs. 1 BGB). ...mehr