Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen der ESRS

Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Nachhaltigkei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.15 Angaben zu Bewertungseinheiten (Abs. 1 Nr. 15)

Rz. 106 Mit der Neufassung des § 254 HGB durch das BilMoG sind dezidierte Vorschriften zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten (Sicherungsgeschäfte/Hedging) in das HGB aufgenommen worden. Analog dazu sind nach Abs. 1 Nr. 15 umfangreiche Angaben zu den Geschäftsvorfällen in den Konzernanhang aufzunehmen. Konkret sind Angaben zum Betrag der jeweiligen VG, Schulden, schwebende...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Konzernverflechtung

Rz. 9 Der Wortlaut des § 291 Abs. 1 Satz 1 HGB verlangt zusätzlich, dass zwischen dem inländischen zu befreienden MU und dem übergeordneten MU, das den befreienden Konzernabschluss aufstellt, eine Mutter-Tochter-Beziehung besteht. Es reicht aus, dass diese nur am Stichtag des zu befreienden MU vorliegt und nicht das ganze Gj bestanden hat. Ein dauerhafter Bestand der Mutter-...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3.1 Zu erfassende staatliche Stellen

Rz. 138 Berichtspflichtige KapG oder ihnen gleichgestellte KapCoGes haben gem. § 341t Abs. 1 Satz 1 HGB im Zahlungsbericht sämtliche Zahlungen an staatliche Stellen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie oder mit dem Betrieb des Holzeinschlags in Primärwäldern anzugeben, die im Berichtszeitraum getätigt wurden. Im Umkehrschluss werden ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 297 HGB regelt mit den §§ 298f. HGB ("Dritter Titel") den Inhalt und die Form des Konzernabschlusses. In § 297 Abs. 1 HGB sind die obligatorischen Bestandteile (Konzernbilanz, Konzern-GuV, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung) sowie das optionale Element (Segmentberichterstattung) festgelegt. Der § 297 Abs. 1a HGB fordert Angaben im Konzernabschl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Ertragslage

Rz. 74 Trotz der begrifflichen Verkürzung auf den Ertrag statt auf den Erfolg können unter der Ertragslage die Gesamtheit der die Ertragskraft bestimmenden Parameter und ihrer Auswirkungen auf Erfolgsindikatoren verstanden werden.[1] Die Ertragskraft ist die Fähigkeit des Unt, gegenwärtig und in Zukunft Gewinne zu erwirtschaften. Im Jahresabschluss ist die GuV, ergänzt um en...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Definition, Komponenten, Ausweis

Rz. 11 Nach § 301 Abs. 3 HGB ist ein nach Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 HGB verbleibender Unterschiedsbetrag, wenn er auf der Aktivseite entsteht, in der Konzernbilanz als GoF auszuweisen. Durch die Verrechnung der AK der Anteile am TU mit den dahinter stehenden VG und Schulden des erworbenen TU (jeweils zu Zeitwerten bewertet) wird die rechtliche Sichtweise eines Beteiligu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Konzernanhang

Rz. 11 § 313 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht eine Gliederungsvorgabe für den Konzernanhang vor. Danach sind die Angaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV darzustellen. Nach einhelliger Literaturauffassung ist die Vorschrift nicht wortwörtlich, sondern nach deren Sinn und Zweck, die Klarheit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Regelungszweck und Inhalt

Rz. 1 Die Regelung zielt darauf ab, diejenigen Personen zu schützen, die im Inland mit den Niederlassungen ausländischer KapG in Beziehungen treten.[1] Dies soll erreicht werden, indem die ausländische Hauptniederlassung der inländischen Zweigniederlassung verpflichtet wird, ihre nach dem für sie maßgeblichen Recht aufgestellten, geprüften und offengelegten "Unterlagen der R...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Unterlagen mit einer Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren

Rz. 10 Zu den aufbewahrungspflichtigen Handelsbüchern gehören auch Nebenbücher wie Kassenbücher und Lagerbücher, Wechsel- und Scheckkopierbücher, Unterlagen der Lohnbuchführung, Belege einer Offene-Posten-Buchhaltung und die Betriebsabrechnung (zum Begriff der Handelsbücher vgl. auch § 238 Rz 43).[1] MU müssen ergänzend die für die Konzernrechnungslegung erforderlichen Unter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 konkretisiert das sog. Selbstprüfungsverbot. Danach können Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer als Abschlussprüfer einen Tatbestand nur beurteilen, wenn sie an dessen Zustandekommen über die Prüfungstätigkeit hinaus selbst nicht maßgeblich mitgewirkt haben. Deshalb darf der Abschlussprüfer in dem zu prüfenden Gj und bis zur Erteilung des Bestät...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Aufstellung und Prüfung des befreienden Konzernabschlusses (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 17 Der befreiende Konzernabschluss muss nach § 291 Abs. 2 Nr. 2 HGB dem Recht entsprechen, das für den Konzernabschluss des übergeordneten MU gilt, und mit den Anforderungen der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie, vorher 7. EG-RL) übereinstimmen (Alternative 1) oder in Einklang mit den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.5 Versicherungsmathematische oder Bewertungsleistungen

Rz. 61 Nach Buchst. d) ist die Erbringung eigenständiger versicherungsmathematischer oder Bewertungsleistungen, die sich auf den Jahresabschluss nicht nur unwesentlich auswirken, durch den Abschlussprüfer ausgeschlossen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen oder – bei Versicherungsunternehmen – der Deckungsrückstellungen ist nach Buchstabe d) ausgeschlossen, wenn die En...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Überblick und Normzweck

Rz. 12 Durch das CSRD-UmsG soll der Titel des § 289c HGB-E in "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" geändert werden (§ 289b Rz 21). § 289c HGB-E enthält Regelungen zum Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts und setzt Art. 2 Nr. 17 sowie Art. 19a Abs. 1 bis 4 der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung um. Ziel des § 289c HGB-E ist es, di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.2 Beizulegender Wert

Rz. 286 Das Gesetz enthält keine Definition des beizulegenden Werts. Indem er auf den betriebsindividuellen Wert des VG für das bilanzierende Unt abzielt, unterscheidet sich der Wertmaßstab konzeptionell vom beizulegenden Zeitwert gem. § 255 Abs. 4 HGB (§ 255 Rz 207). Letzterer berücksichtigt lediglich die allgemeine Wertschätzung eines Guts durch den Markt. Im UV werden sic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Inanspruchnahme eines organisierten Marktes (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 24 Ein befreiender Konzernabschluss eines übergeordneten MU kann nicht aufgestellt werden, wenn das zu befreiende MU einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihm ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG am Abschlussstichtag in Anspruch nimmt. Voraussetzung für die Versagung der befreienden Wirkung ist demnach, dass Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 37 Die – voraussichtlich rückwirkend auf das GJ 2025 anzuwendenden – Änderungen des CSRD-UmsG betreffen ausschl. die Formulierung von § 294 Abs. 3 Satz 1 HGB (Rz 28–Rz 33). Nach dem Entwurf sind die Unterlagen durch das TU nicht mehr beim MU "einzureichen", sondern a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.2 Aufwendungen für bezogene Leistungen (Abs. 2 Nr. 5b)

Rz. 97 Aufwendungen für bezogene Leistungen erfordern einen von dem Posten "Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren" getrennten Ausweis. Unter diesem Posten sind insb. die in die Herstellung eingeflossenen Fremdleistungen, wie z. B. die von Dritten durchgeführte Lohnverarbeitung oder -bearbeitung von zur Verfügung gestellten Werkstoffen und un...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.5 Berichterstattung über die Wertschöpfungskette (§ 289c Abs. 4 HGB-E)

Rz. 23 Gem. § 289c Abs. 4 HGB-E sollen, soweit für das Verständnis erforderlich, die Angaben nach § 289c Abs. 1 und 2 HGB-E auch Informationen zur eigenen Geschäftstätigkeit und zur Wertschöpfungskette umfassen, einschl. Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsbeziehungen und Lieferketten. Dies erweitert den Betrachtungsrahmen auf die gesamte Wertschöpfungskette und unterstreic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Handelswaren

Rz. 306 Die Ermittlung des beizulegenden Werts hat bei Handelswaren nach überwiegender Auffassung sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu erfolgen (doppelte Maßgeblichkeit, Rz 287). Praxis-Beispiel Die Handels-AG verfügt am Abschlussstichtag über Handelswaren, die zu AK von 10 TEUR im Bestand geführt werden. Unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9 Entschädigungsvereinbarungen im Rahmen von Übernahmeangeboten (Nr. 9)

Rz. 34 Unter Entschädigungsvereinbarungen werden Zahlungen an Vorstandsmitglieder und Arbeitnehmer verstanden, die im Fall einer Übernahme fällig werden. Ursächlich hierfür sind entweder vertragliche Vereinbarungen oder die Beendigung eines Arbeits- oder Dienstvertrags, sei es aufgrund von Kündigungen, Vertragsauflösungen oder ähnlichen Ursachen. Rz. 35 Die Vereinbarungen sin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.1 Grundlegendes

Rz. 47 Das nur im Jahresabschluss für das nach dem 31.12.2009 beginnende Gj ausübbare Beibehaltungswahlrecht (eine anfängliche Beibehaltung und spätere erfolgsneutrale Umgliederung in Gewinnrücklagen ist unzulässig) des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB für Aufwandsrückstellungen konnte sachverhaltsbezogen in Anspruch genommen werden. Die Option zur sachverhaltsbezogenen Ausübung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Form und Inhalt – Vollständigkeit/Richtigkeit (Abs. 1 Satz 1–3)

Rz. 22 Die Wiedergabe des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie der Erklärungen der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5, § 297 Abs. 2 Satz 4 oder § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB erfordert gem. Abs. 1 Satz 2 in Bezug auf Form und Inhalt die Ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Zusammenfassung der Anhänge für den Einzelabschluss und Konzernabschluss (Abs. 2)

Rz. 88 Der Konzernanhang darf mit dem Anhang des MU gem. § 298 Abs. 2 Satz 1 HGB zusammengefasst werden. In diesem Fall sind der Konzernabschluss und der Jahresabschluss des MU gemeinsam offenzulegen (§ 298 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Zusammenfassung ist gestattet, um Wiederholungen zu vermeiden und die Übersichtlichkeit der Angaben zu erhöhen.[1] Werden Anhang des MU und Konzer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.6.2 Vertriebskosten (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 149 § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB legt fest, dass Vertriebskosten nicht in die HK einbezogen werden dürfen. Eine Beschränkung des Einbeziehungsverbots auf Vertriebsgemeinkosten ist dem Gesetzeswortlaut nicht zu entnehmen. Entsprechend unterliegen auch Vertriebseinzelkosten und Sondereinzelkosten des Vertriebs dem Aktivierungsverbot.[1] Rz. 150 Nachgelagerte Kosten gehören grds....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Fifo-Verfahren ("Silo-Prinzip")

Rz. 20 Beim Fifo-Verfahren ("first in – first out") wird angenommen, dass "die zuerst … angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind" (§ 256 Satz 1 HGB); damit wird unterstellt, dass der bilanzielle Endbestand aus den jüngsten Zugängen besteht und die ältesten Zugänge (einschl. des Anfangsbestands) als verbraucht oder ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Stichtag der Kapitalaufrechnung und Wertaufhellung (Abs. 3)

Rz. 38 Gem. § 312 Abs. 3 Satz 1 HGB sind der Wertansatz der Beteiligung und der Unterschiedsbetrag auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem das BeteiligungsUnt zu einem assoziierten Unt geworden ist. Da insbes. bei "echten" assoziierten Unt regelmäßig keine Finanzinformationen zu diesem Zeitpunkt vorliegen, ist es zulässig, die Wertverhältnisse...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.2 Kostenartenrechnung

Rz. 156 Für die HK-Ermittlung kommt der Kostenartenrechnung die Aufgabe zu, die im Unt angefallenen Kosten vollständig zu erfassen und diese insbes. nach dem Kriterium der Leistungsabhängigkeit in ausbringungsmengeninduzierte und nicht-ausbringungsmengeninduzierte Bestandteile zu unterteilen. Die Güte der so gewonnenen Kostenartenklassifizierung in fixe und variable Kosten h...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Mehrstufiger Konzern

Rz. 29 Der Gesetzgeber hat im HGB hinsichtlich der Regelungen für die KapKons explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, bei denen ein TU gleichzeitig selbst MU eines anderen TU ist. Als unterschiedliche Möglichkeiten der KapKons mehrstufiger Konzerne kommen die KettenKons und die SimultanKons (Gleichungsverf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Haftung gegenüber Auftraggeber

Rz. 79 Soweit ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB erfolgt, haftet der verpflichtete Personenkreis (Rz 21) nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift der geprüften Gesellschaft. Ebenso wie bei den Pflichten des Abschlussprüfers beschränkt sich die Haftung nicht auf die Parteien des Prüfungsvertrags, sondern bezieht ausdrücklich mit ein: den Abschlussprüfer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Beendigung einer Sicherungsbeziehung

Rz. 63 Führt die Abwicklung von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument zu tw. gegenläufigen, nicht zu bilanzierenden Zahlungsströmen (z. B. bei der Absicherung von Fremdwährungsforderungen durch ein Devisentermingeschäft), ist mit IDW RS HFA 35 in der GuV eine Nettodarstellung zu favorisieren, bei der nur der Zahlungsüberhang erfolgswirksam wird. Das gilt unabhängig davon, o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Geschütztes Rechtsgut und Schutzbereich

Rz. 1 Bei § 331 HGB handelt es sich um ein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB , weshalb die Einordnung als geschütztes Rechtssubjekt im Hinblick auf einen zivilrechtlichen Schadensersatz eine besondere Rolle spielt. Jeder Verstoß gegen § 331 HGB, der zugleich auch zu einem kausalen Schaden führt, verhilft dem geschützten Personenkreis zu einem Schadensersatzanspruch. Hier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anlagevermögen

Rz. 14 Das Aktivierungswahlrecht betrifft VG des AV, d. h., sie müssen dem bilanzierenden Unternehmen dauerhaft zur Nutzung zur Verfügung stehen (§ 247 Rz 21). Für selbst geschaffene immaterielle VG des UV besteht seit jeher Aktivierungspflicht. Insofern kommt der Abgrenzung von AV und UV große Bedeutung zu. Praxis-Beispiel Das bilanzierende Unternehmen (Maschinenbauer) hat m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2 Vorgang der Herstellung

Rz. 85 Grundtatbestand der Herstellung ist die Schaffung eines neuen VG (Herstellung i. e. S.). Darüber hinaus zählen sowohl die Erweiterung als auch die wesentliche Verbesserung eines VG über seinen ursprünglichen Zustand hinaus, die auch als nachträgliche Herstellung bezeichnet werden, zur Herstellung (Herstellung i. w. S.). Eine Abgrenzung der nachträglichen HK von Instan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Gleichwertigkeit des befreienden Konzernabschlusses

Rz. 11 § 292 Abs. 1 Hs. 2 Nr. 1 Buchst. c) HGB stellt eine weitere Befreiungsoption für den Fall dar, dass der befreiende Konzernabschluss nicht direkt nach Maßgabe des Bilanzrechts eines EU-/EWR-Staates oder nach den IFRS aufgestellt wurde. Hierzu ist zu prüfen, ob der Konzernabschluss des übergeordneten MU mit Sitz im Drittstaat dennoch als inhaltlich gleichwertig angesehe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Entwicklung der Standards durch das DRSC

Rz. 14 Die Anerkennung des DRSC als legitimierter Standardsetzer auf dem Gebiet der Rechnungslegung setzt voraus, dass die Verlautbarungen satzungsgemäß "unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht."[1] Mit dem in der Gesetzesnorm genannten Verfahren ist der K...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.13 Angaben zu nahestehenden Personen (Abs. 1 Nr. 13)

Rz. 86 Angaben sind zumindest über wesentliche marktunübliche Geschäfte des MU und der TU mit nahestehenden Unt und Personen, einschl. der Angaben über deren Wert, über die Art der Beziehung zu den nahestehenden Unt und Personen, in den Konzernanhang aufzunehmen. Dabei ist es freigestellt, ob nur über die wesentlichen marktunüblichen Geschäfte oder über alle Geschäfte mit na...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Grundlagen

Rz. 98 Offene Rücklagen stammen entweder aus einbehaltenen Gewinnen (Gewinnrücklagen) oder aus Einlagen von Gesellschaftern oder Dritten (Kapitalrücklagen). Als eigenständiger Abschlussposten existieren offene Rücklagen nur bei den KapG (§ 266 Abs. 3 II. und III. HGB) und Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB) sowie – unabhängig von der Rechtsform – bei Kreditinstituten (§ 340a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Unterschiedsbetrag aus Erfüllungs- und Ausgabebetrag

Rz. 20 Der Gesetzeswortlaut spricht von einem Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und (höherem) Erfüllungsbetrag. Hierunter fällt das sog. Ausgabedisagio sowie ein Rückzahlungsagio. [1] Unter Erfüllungsbetrag ist der Betrag zu verstehen, der gem. den Vertragsvereinbarungen am Ende der Laufzeit oder zu bestimmten, vertraglich im Voraus definierten Zeitpunkten vom Schuldner zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Verfügbarkeit und Lesbarmachung (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 66 Abs. 4 Satz 2 schreibt für auf Datenträgern geführten Büchern (Rz 49 f.) vor, dass die geführten Handelsbücher während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können. Rz. 67 Eine gleichlautende Vorschrift enthält § 257 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB, der eine Archivierung auf Bild- oder Datenträgern nur dann er...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Eröffnungsbilanz

Rz. 3 Die Eröffnungsbilanz ist von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes aufzustellen. Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb unter der Voraussetzung, dass er i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (zum Verhältnis zwischen § 1 Abs. 2 HGB und § 241a HGB vgl. § 241a Rz 6 ff.). Der Zei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 18 Im Fall einer dauerhaften Wertminderung (der beizulegende Wert des GoF ist dauerhaft unter dessen Buchwert gefallen) ist der GoF außerplanmäßig abzuschreiben (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Diese außerplanmäßige Abschreibung ist unabhängig von der planmäßigen Abschreibung vorzunehmen.[1] Es besteht insoweit eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Aufgaben und Grundsätze der Kapitalflussrechnung

Rz. 16 Mithilfe der Kapitalflussrechnung werden reine Zahlungsströme in einem Gj dargestellt. Da die Ein- und Auszahlungen im Gj die Grundlage für die Erstellung der Kapitalflussrechnung sind, kommt es nicht oder i. d. R. nur in unwesentlichem Umfang zu Bewertungseinflüssen (Bewertungsunabhängigkeit). Dadurch wird ein objektives Bild der Finanzlage vermittelt. Die Kapitalflu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Grundsachverhalte

Rz. 92 Die ergänzenden Vorschriften für KapG und KapCoGes brauchen von einem TU in der Rechtsform einer KapG, das in einen Konzernabschluss eines MU mit Sitz innerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den EWR einbezogen ist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht beachtet zu werden. Damit besteht eine umfangreiche Erleichterung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Sukzessiver Anteilserwerb

Rz. 88 Erfolgt der Erwerb eines TU in einem Schritt, sollten sich der Zeitpunkt des Anteilserwerbs und der für die Kapitalaufrechnung maßgebliche Zeitpunkt, zu dem das Unt TU geworden ist, regelmäßig entsprechen. Anders im Fall des sukzessiven Anteilserwerbs: Das Gesetz stellt dabei auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteilstranche ab, mit der das MU die Beherrschungsmöglichk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Auflösung

Rz. 26 Die Änderung des § 309 Abs. 2 HGB führt trotz des Wandels zur abstrakten Bilanzierungsanweisung nicht zu einer Änderung von materieller Bedeutung. Dies liegt daran, dass es sich bei diesem Absatz wie bereits zuvor im Endeffekt um einen Verweis auf die GoB handelt.[1] Rz. 27 Wenn die negativen Entwicklungen bzw. erwarteten Verluste im Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 252 Abs. 1 HGB enthält die folgenden expliziten Bewertungsgrundsätze bzw. -prinzipien: Grundsatz der Bilanzidentität, Nr. 1 (Rz 23 ff.) Grundsatz der Unternehmensfortführung, Nr. 2 (Rz 34 ff.) Grundsatz der Einzelbewertung und Stichtagsprinzip, Nr. 3 (Rz 60 ff.) Vorsichtsprinzip, Nr. 4 1. Halbsatz (Rz 97 ff.) Imparitätsprinzip, Nr. 4 1. Halbsatz (Rz 102 ff.) Realisationspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Betroffene Personen

Rz. 24 Die Zuständigkeit für die Offenlegung bzw. Hinterlegung liegt bei den Personen, die als ständige Vertreter die Ges. in den Angelegenheiten der Zweigniederlassung (außergerichtlich und gerichtlich) vertreten können. Sie müssen bei Anmeldung der Zweigniederlassung benannt werden (§ 13e Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 HGB). Handelsbevollmächtigte können nur als ständige Vertreter ag...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Verzicht auf die Aufstellung

Rz. 26 Ein Zwischenabschluss auf den Stichtag und den Zeitraum des Konzernabschlusses ist nach § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB zwingend aufzustellen, wenn der Einzelabschlussstichtag des TU um mehr als drei Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses liegt. Dieses TU ist dann aufgrund des aufgestellten Zwischenabschlusses in den Konzernabschluss einzubeziehen. Im Umkehrschluss ka...mehr