Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 2.12.1971 (BT-Drucks. VI/2883)

Rz. 6 [Autor/Stand][...] Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) [...] § 17 (1) Ein unbeschränkt Steuerpflichtiger, der gemäß § 7 an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt ist, hat für sich selbst und im Zusammenwirken mit anderen so beteiligten unbeschränkt Steuerpflichtigen alle Auskünfte zu erteilen, die zur Anwendung der Vorschrift...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 2.12.1994 – IV C 7 - S 1340 – 20/94 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes; Auszug § 17 AStG betreffend), BStBl. I 1995, Sondernummer 1

Rz. 6 [Autor/Stand] 17. Sachverhaltsaufklärung 17.1 Anwendungsbereich 17.1.1 Im Unterschied zu § 16 AStG, der nur an § 160 AO anknüpft, bezieht sich § 17 AStG lediglich auf die Anwendung der §§ 5, 7 bis 15 AStG. Das Aufklärungsverlangen nach § 17 AStG ist ein Verwaltungsakt. 17.1.2 Zur Anwendung der §§ 7 bis 14 AStG ist jeder an der Zwischengesellschaft beteiligte unbeschränkt ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BdF, Schr. v. 26.5.1978 – IV C 6 - S 1989 – 6/78, FR 1978 S. 346 = juris FMNR000950078

Rz. 4 [Autor/Stand] Ausländische Bestätigungsvermerke im Sinne des § 3 AIG, des § 17 AStG und des § 26 KStG Im Auslandsinvestitionsgesetz, im Außensteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz ist die Vorlage von ausländischen Prüfungsvermerken vorgesehen. Für die Bildung steuerfreier Rücklagen für Verluste ausländischer Tochtergesellschaften nach § 3 AIG ist ua. Vorausset zu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 14.5.2004 – IV B 4 - S 1340 – 11/04 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes; Auszug § 17 AStG betreffend), BStBl. I 2004, Sondernummer 1

Rz. 10 [Autor/Stand] 17. Sachverhaltsaufklärung 17.1 Anwendungsbereich 17.1.1 Im Unterschied zu § 16 AStG, der nur an § 160 AO anknüpft, bezieht sich § 17 AStG lediglich auf die Anwendung der §§ 5, 7 bis 12, 14 und 15 AStG. Das Aufklärungsverlangen nach § 17 AStG ist ein Verwaltungsakt. 17.1.2 Zur Anwendung der §§ 7 bis 12 und 14 AStG ist jeder an der Zwischengesellschaft betei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Beibehaltene Grundkonzeption. § 17 beinhaltet eine Verfahrensvorschrift zur Anwendung der §§ 5 und 7–15. Es soll die Anwendung der §§ 5 und 7–15 verfahrensrechtlich abgesichert werden. In Ergänzung zu Abs. 1 regelt Abs. 2 eine Schätzungsfolge für den Fall, dass der Sachverhalt nicht gem. Abs. 1 aufgeklärt wird. § 17 hat, wie alle übrigen Verfahrensvorschr...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 11. BMF, Schr. v. 22.12.2023 – IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 – DOK 2023/1175923 (Grundsätze zur An-wendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]), BStBl. I 2023, Sondernummer 1/2023, 3 – Auszug –

Rz. 11 [Autor/Stand] Inhaltsverzeichnis – Auszug 17.0 Allgemeines 17.1 § 17 Absatz 1 AStG 17.1.1 Verhältnis zu anderen Mitwirkungspflichten 17.1.1.1 Eigenständige Mitwirkungspflicht 17.1.1.2 Verhältnis zu § 16 AStG 17.1.1.3 Verhältnis zu §§ 92 ff. sowie § 200 AO 17.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich 17.1.3 Notwendige Auskünfte 17.1.4 Rechtsqualität des Auskunftsverlangens 17.1.5 Auskü...mehr

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Bilanz

Zusammenfassung Begriff Die Handelsbilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses buchführungspflichtiger Unternehmen. Sie schließt die Buchführung ab und gibt einen Überblick über das am Bilanzstichtag vorhandene Vermögen. Einerseits dient die Handelsbilanz der Information verschiedener Interessengruppen, andererseits bildet sie den Ausgangspunkt für die Steuerbilanz und damit...mehr

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Bilanz / 11 E-Bilanz

Der Begriff E-Bilanz steht für die elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt nach § 5b EStG. Zu übermitteln sind allerdings nicht nur die Bilanz, sondern auch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie zahlreiche weitere, von der Finanzverwaltung geforderte Daten. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 A...mehr

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Bilanz / 4 Bilanzierungsgrundsätze

Um zu gewährleisten, dass die Bilanz die an sie gestellten Anforderungen erfüllt, ist bei ihrer Erstellung eine Reihe von Grundsätzen zu beachten: Oberstes Prinzip ist das der Bilanzwahrheit. Dieses Prinzip fordert, dass Bilanzpositionen inhaltlich und rechnerisch richtig ausgewiesen werden, d. h. unter der Position "Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" keine Maschinen ausgewiese...mehr

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Bilanz / 8 Jahresabschluss- bzw. Bilanzerstellung

Verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und damit auch der Bilanz ist der Inhaber eines Einzelunternehmens, jeder Gesellschafter einer OHG, der Komplementär einer KG bzw. der Geschäftsführer einer GmbH oder UG. Die im Gründungsfall erforderliche Eröffnungsbilanz muss zeitnah zur Gründung aufgestellt werden, eine gesetzliche Frist existiert hierfür nicht. Im Regel...mehr

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Bilanz / 5 Bilanzgliederung

Die Gliederung einer Bilanz gibt § 266 Abs. 2 HGB vor. Zwar gilt diese Vorschrift nur für Kapitalgesellschaften; es spricht jedoch nichts dagegen, dass auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften auf dieses Gliederungsschema zurückgreifen. Bei diesen Unternehmen muss die Gliederung der Bilanz einer kleinen GmbH nur hinsichtlich der Eigenkapitalpositionen korrigiert wer...mehr

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Bilanz / 10 Bilanzenzusammenhang, Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

Der Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs ergibt sich aus § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Er besagt, dass die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahrs mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahrs übereinstimmen müssen. Dadurch soll die vollständige Erfassung des Gewinns gewährleistet werden. Selbst wenn die Schlussbilanz des Vorjahrs falsch ist und ni...mehr

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Bilanz / 2 Handels- und Steuerbilanz

Die Handelsbilanz soll als Teil des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Adressaten der Handelsbilanz sind die nicht in der Geschäftsführung tätigen Gesellschafter des Unternehmens, dessen Kreditgeber, Lieferanten, Kunden und Arbeitnehmer. Diesen ist eines gemeinsam: Sie hab...mehr

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Bilanz / 7 Bilanzgleichung

Eine Bilanz ist nur korrekt, wenn die abschließenden Bilanzsummen der Aktiv- und der Passivseite gleich hoch sind. Diese Bedingung kann auf einfache Art und Weise genutzt werden, um – insbesondere bei Einzelunternehmen, für die kein Kapitalkonto geführt wird – das Eigenkapital zu ermitteln: Diese Rechnung ist s...mehr

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Bilanz / 1 Bilanzierungspflicht und freiwillige Bilanzierung

Buchführungspflichtige Kaufleute müssen nach § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn ihrer Tätigkeit und für den Schluss jedes Geschäftsjahrs einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss anfertigen, d. h. eine (einmalige) Eröffnungsbilanz und eine alljährliche Schlussbilanz. Während diese Handelsbilanz einen stichtagsbezogenen, im Regelfall auf den 31.12. e...mehr

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Bilanz / 9 Bilanzpolitik

Unter Bilanzpolitik versteht man die Gestaltung und Beeinflussung der Bilanz unter Berücksichtigung der Ziele des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Während es im Hinblick auf die Steuerbelastung regelmäßiges Ziel sein wird, einen möglichst niedrigen Jahresüberschuss auszuweisen, kann es zur Vorbereitung einer Kreditaufnahme geboten sein, ein möglichst posit...mehr

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Bilanz / 6.3 Bewertung des Umlaufvermögens

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilden handels- und steuerrechtlich auch die Obergrenze für die Bewertung des Umlaufvermögens. Da die Handelsbilanz dem strengen Niederstwertprinzip folgt, ist eine Abschreibung nach § 253 Abs. 4 HGB zwingend, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten höher sind als der aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgelei...mehr

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Bilanz / 6.1 Bewertungsgrundsätze

Für die Bewertung in der Handelsbilanz gelten die folgenden allgemeinen Grundsätze: das Realisationsprinzip, wonach nur realisierte Gewinne ausgewiesen werden dürfen, das Imparitätsprinzip, wonach nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden dürfen bzw. müssen, das Niederstwertprinzip für Vermögensgegenstände, wonach von 2 möglichen Wertansätzen für einen Vermögensgegenstand d...mehr

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Bilanz / Zusammenfassung

Begriff Die Handelsbilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses buchführungspflichtiger Unternehmen. Sie schließt die Buchführung ab und gibt einen Überblick über das am Bilanzstichtag vorhandene Vermögen. Einerseits dient die Handelsbilanz der Information verschiedener Interessengruppen, andererseits bildet sie den Ausgangspunkt für die Steuerbilanz und damit für die Ermitt...mehr

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Bilanz / 6.4 Bewertung der Verbindlichkeiten

Die Passivseite der Bilanz besteht im Wesentlichen aus dem Eigenkapital, den Rückstellungen und den Verbindlichkeiten. Für die Bewertung von Verbindlichkeiten gelten folgende Regeln: Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag anzusetzen.[1] Das gilt auch, wenn der Auszahlungsbetrag niedriger als der Rückzahlungsbetrag war. Die Differenz findet sich da...mehr

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Bilanz / 2.2 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Neben der Steuerbilanz gibt es 2 weitere Bilanzen, die nur steuerrechtlich Bedeutung haben und nur bei Personengesellschaften vorkommen können: Sonderbilanzen enthalten vor allem das Vermögen, das im Eigentum eines Gesellschafters einer Personengesellschaft steht und der Personengesellschaft zur Verfügung gestellt wird. So ist z. B. ein Gebäude, das ein Gesellschafter an eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bilanz / 3 Jahres- und Sonderbilanzen

Von den jährlichen Handels- und Steuerbilanzen sowie den zusätzlichen Bilanzen bei Personengesellschaften zu unterscheiden sind Sonderbilanzen, die nur bei bestimmten Anlässen erstellt werden müssen. Zu diesen Sonderbilanzen rechnen vor allem Aufgabebilanzen, die bei der Beendigung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft erforderlich sind; Auseinandersetzungsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bilanz / 6 Bilanzielle Bewertung

Wie die Bilanzgliederung zeigt, wird auf deren Aktivseite zwischen Wirtschaftsgütern des Anlage- und des Umlaufvermögens unterschieden. Diese Unterscheidung wirkt sich nicht nur auf den Bilanzausweis aus; vielmehr gelten für Anlage- und Umlaufvermögen auch unterschiedliche Bewertungsgrundsätze. Entscheidend für die Zuordnung zu einer dieser beiden Kategorien ist, ob ein Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bilanz / 2.1 Maßgeblichkeitsprinzip

Unverändert besteht allerdings eine Verbindung zwischen der Handels- und der Steuerbilanz, die auf das Maßgeblichkeitsprinzip zurückgeht. Dieses in § 5 Abs. 1 EStG geregelte Prinzip besagt, dass die nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung in der Handelsbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden auch in der Steuerbilanz anzusetzen sind. Dagegen wurde das P...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bilanz / 6.2 Bewertung des Anlagevermögens

Handels- und steuerrechtlich bilden die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten die Obergrenze für die Bewertung des Anlagevermögens. Der Wertverzehr abnutzbarer Wirtschaftsgüter ist handelsrechtlich mittels planmäßiger Abschreibungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten für abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen handelsrechtlich folgende Regelungen für auße...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 1 Handels- und steuerrechtliche Grundlagen

Sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; auf der Passivseite der Bilanz Einnahmen vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 3.8 Disagio bzw. Damnum

Darlehensverbindlichkeiten, bei denen der Erfüllungsbetrag höher als der Ausgabebetrag ist, sind mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Die Differenz zum Ausgabebetrag wird steuerrechtlich als Disagio oder Damnum in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und grundsätzlich über die Laufzeit des Darlehens verteilt[1]; handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht zwi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 3.7 Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen

Auch ein für Umsatzsteuer auf Anzahlungen gebildeter Rechnungsabgrenzungsposten stellt keinen "klassischen" Rechnungsabgrenzungsposten dar; er soll ebenfalls die Gewinnwirkung der Umsatzsteuer neutralisieren. Dies gilt steuerrechtlich generell; handelsrechtlich besteht wiederum ein Aktivierungsverbot. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a UStG unterliegen Anzahlungen bereits bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gesundheitsbeeinträchtigung / 2.1 Belastungs-Beanspruchungs-Modell

Wenn von Belastungen in der Arbeitswelt gesprochen wird, muss beachtet werden, dass die Arbeitswissenschaft zwischen Belastungen und Beanspruchungen differenziert. Das Belastungs-Beanspruchungs-Modell ist Grundlage für jede Betrachtung des Zusammenhangs zwischen Arbeit, Gesundheit und Krankheit. Nach der Norm DIN EN ISO 26800 ist der Begriff "Belastung" zunächst wertneutral z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Inventur / 5 Bewertungsverfahren

Die im Zuge der Inventur erfassten Wirtschaftsgüter müssen auf den Abschlussstichtag bewertet werden. Hierfür gilt sowohl handels- als auch steuerrechtlich der Grundsatz der Einzelbewertung.[1] Allerdings lassen beide Rechtsordnungen Ausnahmen von diesem Grundsatz zu. Generell ist darauf zu achten, dass die im Inventar angesetzten Werte bei der Übernahme in die Bilanz auf ihr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 3.6 Verbrauchsteuern und Zölle auf Vorratsvermögen

Auch wenn Ausgaben und Aufwendungen für Zölle und Verbrauchsteuern die Voraussetzungen für einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten nicht erfüllen, muss dieser steuerrechtlich angesetzt werden. Handelsrechtlich besteht insoweit ein Aktivierungsverbot; dennoch ergeben sich kaum materielle Abweichungen vom Steuerbilanzrecht, da handelsrechtlich insoweit meist Anschaffungs- ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 4 Latente Steuern

Latente Steuern nach § 274 HGB sind zunächst nur für Handelsbilanzen von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften [1] von Bedeutung. Kleinste und kleine Kapitalgesellschaften[2] sind durch § 274a Nr. 5 HGB von der Anwendung dieser Vorschrift befreit, haben passive latente Steuern aber dann zu berechnen, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung vorliege...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 2 Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzung

Bei der Rechnungsabgrenzung ist zwischen transitorischen und antizipativen Posten zu differenzieren. Transitorische Posten liegen vor, wenn Einnahmen bzw. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anfallen, aber Erträge bzw. Aufwendungen für einen Zeitpunkt danach darstellen. Hierfür sind Rechnungsabgrenzungsposten zu bilanzieren. Davon zu unterscheiden sind Erträge und Aufwendunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Inventur / 1 Allgemeines

Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach § 240 HGB dazu verpflichtet, bei der Geschäftseröffnung und auf den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs neben der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ein Verzeichnis der Vermögensgegenstände und Schulden, d. h. ein Inventar, aufzustellen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nach § 241a HGB nur Kaufleute, die an den Abschlussstich...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.4 Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe

Rz. 146 Für die Umrechnung eines in funktionaler Währung erstellten bzw. umgerechneten (Einzel-)Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs[1] in eine von der funktionalen Währung abweichenden Berichtswährung gelten folgende Grundsätze: Die Vermögens- und Schuldposten sind mit dem jeweiligen Stichtagskurs, die Aufwands- und Ertragsposten der GuV-Rechnung und des sonstig...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.2 Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen

Rz. 127 Während der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand (bzw. Netto-Zinsertrag) auf die Netto-Schuld (bzw. den Netto-Vermögenswert) von leistungsorientierten Pensionsplänen stets im Periodenergebnis[1] zu erfassen sind,[2] müssen die Bewertungsanpassungen der Netto-Schuld bzw. des Netto-Vermögenswerts aus leistungsorientierten Pensionsplänen zum Bilanzstichtag stets ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.1 Bewertungsergebnisse aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 136 Die Kategorie der "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte" des IFRS 9.Kapitel 4.1.2A zeichnet sich dadurch aus, dass in diese nur solche finanziellen Vermögenswerte klassifiziert werden, welche sowohl die entsprechende Geschäftsmodellbedingung (Ziele sind sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch die V...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.5 Verwaltungsaufwendungen

Rz. 88 Die unter den Verwaltungsaufwendungen auszuweisenden Positionen lassen sich insoweit negativ abgrenzen, da hierunter sämtliche weder dem Herstellungsbereich noch dem Forschungs- und Entwicklungsbereich (im Fall eines separaten Ausweises in der GuV) oder dem Vertriebsbereich zuzuordnenden Verwaltungsaufwendungen auszuweisen sind (sogenannte allgemeine Verwaltungsaufwen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2.6 Übrige Aufwendungen der betrieblichen Kategorie

Rz. 90 Der Umfang der übrigen Aufwendungen der betrieblichen Kategorie bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens ist im Vergleich zur Anwendung des Gesamtkostenverfahrens deutlich geringer, [1] da die übrigen Aufwendungen hier nur eine Auffangposition für diejenigen betrieblich bedingten Aufwendungen darstellen, die weder dem Herstellungs-, dem Forschungs- und Entwicklungsbere...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.4 Übrige Erträge der betrieblichen Kategorie

Rz. 61 In der betrieblichen Kategorie können neben den Erlösen weitere Erträge ausgewiesen werden, die aufgrund gemeinsamer Eigenschaften zu aggregieren sind. Die konkret hierunter auszuweisenden Erträge, hängen vor allem davon ab, welchen Hauptgeschäftstätigkeiten die berichterstattende Einheit nachgeht. Sofern weder die Bereitstellung von Finanzierungen an Kunden noch die ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1 IFRS-GuV-Rechnung und sonstiges Gesamtergebnis als Bestandteil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 In Deutschland ist die EU-Verordnung, welche die Anwendung der IAS/IFRS-Standards ab 2005 für kapitalmarktorientierte Konzerne grundsätzlich verpflichtend vorsieht,[1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) umgesetzt worden. Neben der sich be...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.1.2 Bruttoprinzip bzw. Saldierungsverbot

Rz. 10 Für die IFRS-Gesamtergebnisrechnung gilt grundsätzlich das Bruttoprinzip. Dieses ist in IFRS 18.44 verankert. Erträge und Aufwendungen dürfen nicht miteinander saldiert werden, soweit nicht die Saldierung von einem Standard (bzw. einer diesem gleichwertigen Interpretation) gefordert oder erlaubt wird. Allerdings wird das Bruttoprinzip sowohl im GuV-Abschnitt als auch ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.3.2 Bewertungsergebnisse aus Cashflow-Hedges

Rz. 140 Cashflow Hedges haben die Absicherung von Zahlungsstromänderungen zum Gegenstand. Die Risiken aus schwankenden Cashflows können aus folgenden Grundgeschäften herrühren: bereits bilanzierte Vermögenswerte und Schulden (z. B. die Absicherung variabel verzinslicher Forderungen und Verbindlichkeiten mittels eines Zinsswaps gegen Zinsänderungsrisiken) oder geplante Transakt...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.3 Aggregation von Erträgen und Aufwendungen zu in der GuV-Rechnung auszuweisenden Abschlussposten

Rz. 22a Ausführlich geht der IASB in IFRS 18.41 ff. auf die Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Erträgen und Aufwendungen in den IFRS-Abschlussinstrumenten und damit auch in der IFRS-GuV ein. Eine Aggregation von Posten (z. B. Erträge und Aufwendungen) in einem Abschlussinstrument, u. a. der IFRS-GuV bzw. der IFRS-Gesamtergebnisrechnung, zu einem Abschlussposte...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Unentgeltliche Übertragung der Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch

Leitsatz 1. Werden die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens eines Gewerbebetriebs unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen, führt der Vorbehaltsnießbraucher jedoch seine bisherige gewerbliche Tätigkeit fort, liegt darin keine unentgeltliche Übertragung des Gewerbebetriebs im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) a.F./seit 1999 § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das gilt für einen aktiven wie für einen verpachteten Gewerbebetrie...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.7.2.1 Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 124 Nach IAS 16.31 und IAS 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen die Möglichkeit, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie immaterielle Vermögenswerte bei Vorhandensein eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu Neuwerten anzusetzen. Die Gewinne bzw. Verluste aus der Neubewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten werden im ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.3 Erträge aus aktivierten Eigenleistungen

Rz. 60c Obwohl nicht explizit erwähnt, sollten die Erträge aus aktivierten Eigenleistungen – analog zu den Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen – ebenso grundsätzlich separat als Abschlussposten dargestellt werden; dies gilt jedoch nur dann, wenn der gesonderte Ausweis zu einer nützlichen Zusammenfassung der Erträge in der GuV führt.[1] Entscheidend dür...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.2 Umsatzkostenverfahren

Rz. 80 Da die Posten Umsatzerlöse und die übrigen Erträgen der operativen Kategorie sowie das Betriebsergebnis bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens mit den entsprechenden Posten bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens übereinstimmen,[1] wird auf die oben stehenden Ausführungen[2] verwiesen. 4.1.2.1 Umsatzkosten Rz. 81 Der konkrete Umfang der hierunter auszuweisenden Aufwe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 65 In den Posten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gehen der gesamte bewertete Verbrauch an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie die Aufwendungen für alle bezogenen Güter (Handelswaren und Zwischenprodukte) ein, die in der Periode anfallen.[1] Dies gilt unabhängig davon, an welchem Ort die Aufwendungen angefallen sind. Auch der nicht unmittelbar mit dem ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.7 Abschreibungen

Rz. 70 Abschreibungen auf Vermögenswerte sind nach IFRS in unterschiedlichen GuV-Positionen auszuweisen:mehr