Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EuA... / 2 Initiierung der gemeinsamen Prüfung (Abs. 1)

Rz. 2 § 12a Abs. 1 EUAHiG regelt die Initiierung der gemeinsamen Prüfung entweder durch das BZSt oder durch einen anderen Mitgliedstaat. Zudem wird das Verhältnis der gemeinsamen zur gleichzeitigen Prüfung klargestellt. Ähnlich wie bei der Außenprüfung nach nationalem Recht[1] ist die gemeinsame Prüfung an keine konkreten Tatbestandsmerkmale, sondern an Ermessensgrenzen gekn...mehr

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 2.2 Voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Gesellschaften

Voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Personen- und Kapitalgesellschaften können die ihnen von ihren Gesellschaftern für deren im Leistungsaustausch erbrachte Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abziehen. Sie werden somit durch die Steuerbarkeit dieser Leistungen wirtschaftlich nicht belastet. Voll zum Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwertungsverbot

Rz. 225 [Autor/Stand] Bei der Überprüfung, ob eine Grundsteuerwertfeststellung fortzuschreiben ist, ist das Finanzamt auf die Mithilfe Dritter angewiesen. Eigentumsänderungen werden im Regelfall durch Gerichte und Notare bekannt, die entsprechende Anzei gepflichten haben (vgl. § 18 GrEStG).[2] In bestimmten Fällen trifft auch den Beteiligten selbst eine entsprechende Anzeige...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.4.3 Betriebsprüfungsrisiken

Rz. 221 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Rückstellung für pauschale Betriebsprüfungsrisiken ist nicht erlaubt, sondern das Risiko muss im konkreten Einzelsachverhalt begründet sein. Anders als im Steuerrecht, muss für eine Passivierung die Außenprüfung jedoch noch nicht begonnen und der Prüfer einen Sachverhalt beanstandet haben.[1] (Rückstellungen) für Betriebsprüfungsrisiken...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.1.1.1 Überblick

Rz. 40 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift des § 239 HGB konkretisiert die Anforderungen an die Dokumentation der nach § 238 HGB zu führenden Handelsbücher und sonstiger Aufzeichnungen und enthält damit kodifizierte formelle GoB. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dieser Regelung einen Ausgleich der Interessen an einer effizienten und rationellen Buchführung einerseits un...mehr

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Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 2.3.1 Begriffsverständnis

Rz. 59 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Handelsrecht enthält keine Vorschriften zur Berichtigung und Änderung von Jahresabschlüssen. Ausgehend von dem Befund, dass die Bilanzierungsregeln des HGB Rechtsnormen und daher grds. einzuhalten sind (vgl. Tz. 6), spricht einiges dafür, dass Bilanzansätze korrigiert werden müssen, wenn sie fehlerhaft sind. Dies hätte mitunter praktisch ...mehr

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Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 3.1.1.1.6 Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Rz. 352 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach wie vor birgt die Frage des Ansatzes einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten Konfliktpotenzial; "der breite Strom an Fallmaterial, der in Betriebsprüfungen Streit entfacht und vor die Finanzgerichte getragen wird, scheint nicht zu versiegen."[1] In den letzten Jahren war es vor allem die Tatbestandsvoraussetzung der wirtschaf...mehr

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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 2.1.2.4 Elektronische Buchführung

Rz. 47 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Buchführung in elektronischer Form ("auf Datenträger") ist nach Abs. 4 Satz 1 als zulässig anerkannt, sofern sie den GoB entspricht.[1] Für die steuerliche GuV besteht gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG unter den dort genannten Voraussetzungen sogar eine Pflicht zur elektronischen Einreichung (E-Bilanz).[2] Zu berücksichtigen ist, dass die elek...mehr

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Kapitel 15: Prüfung / 2.1.2.2.3 Verbotene Nichtprüfungsleistungen

Rz. 28 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach Art. 5 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 537/2014 sind dem Abschlussprüfer folgende Nichtprüfungsleistungen gegenüber dem geprüften EU-PIE, dessen Mutterunternehmen und dem vom EU-PIE beherrschten Unternehmen mit Sitz in der EU uneingeschränkt untersagt: die Erbringung von Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit Folgendem: Erstellung von Steuer...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.2.1 Handelsbücher: Begriff und Bedeutung

Rz. 14 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das HGB setzt den Begriff der Handelsbücher voraus. Welche Bücher unter den Begriff fallen und wie sie zu führen sind, ergibt sich aus den GoB. Zu unterscheiden sind Grundbücher (Journale), Hauptbücher und Nebenbücher (Hilfsbücher). Grundbücher dienen der vollständigen Erfassung und Sicherstellung aller Geschäftsvorfälle und sind deshalb chro...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.9 Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)

Rz. 112 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Grundsätze der Bilanzidentität und der Bilanzkontinuität dienen der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen verschiedener Geschäftsjahre. Das ermöglicht – wie dargestellt – die periodengerechte Abgrenzung. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist Ausprägung des Grundsatzes der materiellen Bilanzkontinuität (Kapitel 4 Tz. 141). Zu ihm ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5 Datenzugriff der Finanzverwaltung

Die Finanzbehörde hat das Recht, die mithilfe eines Datenverarbeitungssystems (DV-System) erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Wichtig Datenzugriff nur während der Außenprüfung Das Recht auf Datenzugriff steht der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zu. Dazu gehören nicht nur die klassischen Betriebsprüfungen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3 Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie lange?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer[1] bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hat ein Arbeitgeber keinen Sitz im Inland, hat er zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht einen Bevollmächtigten, der seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 2 Folgen der Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Verstöße gegen die Regelungen zur Aufbewahrung sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 50.000 EUR belegt werden kann. Wenn im Baugewerbe oder in der Kurier-, Express- oder Paketbranche Entgeltunterlagen nicht oder nicht richtig gestaltet sind, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR belegt werden.[1] Feststellung des Verstoßes bei einer Betriebsprüfung Hat ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 4.5 Auslagerung von Daten aus dem Produktivsystem und Systemwechsel

Im Fall eines Systemwechsels, einer Systemänderung, z. B. Änderung der OCR-Software, Update der Finanzbuchhaltung etc., oder einer Auslagerung von aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten aus dem Produktivsystem ist es nur dann nicht erforderlich, die ursprüngliche Hard- und Software des Produktivsystems über die Dauer der Aufbewahrungsfrist vorzuhalten, wenn die auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 1.2 Übrige Lohnunterlagen

Für alle übrigen für den Lohnsteuerabzug bedeutsamen Unterlagen gilt nach der Abgabenordnung ebenfalls eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren.[1] Hierunter fallen z. B. Freistellungsbescheinigungen, Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbücher, Verträge zu vermögenswirksamen Leistungen, Pfändungsunterlagen, Prüfungsberichte (z. B. Betriebsprüfung), Rechnungsbelege über Auslagenersatz, Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / 1.3 Folgerungen bei fehlenden oder fehlerhaften Belegen

Die Belege und ihre Aufbewahrung müssen so ausgestaltet sein, dass die Buchhaltung für einen fachkundigen Dritten innerhalb kurzer Zeit nachvollziehbar ist.[1] Wird bei Betriebsprüfungen aufgedeckt, dass Buchungen ohne Belege vorgenommen wurden (oder dass die Belege nicht mehr zu finden sind), kann das Finanzamt den Abzug der Kosten als Betriebsausgaben versagen. Das führt zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 7 Was muss hinsichtlich der Aufbewahrungsfrist beachtet werden

Sofern das Steuerrecht im Einzelfall keine kürzeren Fristen bestimmt, sind die Belege 10, 8 oder 6 Jahre aufzubewahren.[1] Im Umsatzsteuerrecht ist in Einzelfällen eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren zu beachten.[2] Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen werden durch kürzere außersteuerliche Fristen nicht berührt.[3] Darüber hinaus existiert eine gesonderte Ablaufhemmung. [4] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 6 Umfang der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige muss die Finanzbehörde bei dem Datenzugriff aktiv unterstützen.[1] Dabei entstehende Kosten hat der Steuerpflichtige selbst zu tragen.[2] Eine Kostenübernahme durch die Finanzverwaltung erfolgt nicht. Wichtig Vorsicht bei Daten, die dem Berufsgeheimnis unterliegen Eine Außenprüfung umfasst das Recht der Finanzverwaltung, die Überlassung der gespeicherten U...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 11 Aufbewahrungspflichten bei Überschusseinkünften

Für Personen mit Überschusseinkünften bestehen ebenfalls Aufbewahrungspflichten. Beträgt die Summe der positiven Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte) mehr als 500.000 EUR im Kalenderjahr, müssen die Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Überschussei...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen unterliegen in verschiedensten Bereichen Aufzeichnungspflichten. Wer sie verletzt, macht sich u. U. strafbar oder muss im Besteuerungsverfahren mit (überhöhten) Schätzungen oder Bußgeldern rechnen. Steuerpflichtige verletzen ihre Aufbewahrungspflichten insbesondere, wenn sie Buchführungs- und andere Aufzeichnungsunterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belege / 2 Bestandteile eines Belegs

Aus den Belegen müssen die erbrachten Lieferungen oder Leistungen eindeutig erkennbar und unmissverständlich sein. Weitere inhaltliche Anforderungen kommen aus dem Umsatzsteuergesetz.[1] Die Belege müssen rechnerisch richtig sein. In der Buchhaltung sind die Belege zu archivieren. Bei Bedarf müssen sie auffindbar sein und bei einer Außenprüfung vorgelegt werden können. Hilfreic...mehr

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Viertes Bürokratieentlastun... / 5 Projekte zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung

Neu in der verabschiedeten Fassung: Verrechnungspreisdokumentation und Transaktionsmatrix Die Neuregelung der Aufzeichnungspflichten bei den Verrechnungspreisen in § 90 Abs. 3 und 4 AO soll zu einer Entlastung der Wirtschaft führen, da nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nicht mehr sämtliche Verrechnungspreisunterlagen erstellt und automatisch vorgelegt werden müssen. § 90...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 10 Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen

Kontoauszüge werden zunehmend nur in digitaler Form von den Banken an die Kunden übermittelt. Teilweise handelt es sich um Unterlagen in Bilddateiformaten (z. B. Kontoauszüge im tif- oder pdf-Format), teilweise auch um Daten in maschinell auswertbarer Form (z. B. als csv-Datei). Da an elektronische Kontoauszüge keine höheren Anforderungen als an elektronische Rechnungen zu s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.13 Behördliche Ermittlungen (Abs. 13)

Rz. 15 Der durch das Wachstumschancengesetz[1] erstmals eingeführte § 2 Abs. 13 EUAHiG definiert den Begriff der behördlichen Ermittlungen für Zwecke des EUAHiG. Die Definition orientiert sich an Art. 3 Nr. 7 der Amtshilferichtlinie. Dabei handelt es sich im Falle von Ermittlungshandlungen inländischer Finanzbehörden insbesondere um die in § 92 AO genannten Einzelmaßnahmen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.4 Benennung zuständiger Amtsträger bei gleichzeitiger oder gemeinsamer Prüfung (Abs. 3a)

Rz. 6a Der mit dem Wachstumschancengesetz[1] eingefügte § 3 Abs. 3a EUAHiG sieht für die Benennung zuständiger Amtsträger, anders als dies bei § 3 Abs. 2 S. 2 und 3 EUAHiG der Fall ist, kein Ermessen vor. Ist eine gleichzeitige oder gemeinsame Prüfung durch das BZSt angenommen, so benennt dieses obligatorisch die für die behördlichen Ermittlungen zuständigen Amtsträger der B...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart trotz formeller Bestandskraft nach Betriebsprüfung

Im Streitfall ging es um einen nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen, der zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gewechselt hatte. Das FA führte bei ihm eine Betriebsprüfung durch; die zum Prüfungszeitraum ergangenen Steuerbescheide waren bestandskräftig. Nach der Betriebsprüfung erließ das FA Änderungsbescheide zu Lasten des Steuerpflichtigen. Das F...mehr

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Realteilung – Rechtsfragen ... / IV. Fazit

Im Hinblick auf die große Bedeutung des Instituts der Realteilung für die Umstrukturierung von Unternehmen und unter Berücksichtigung der offenen Rechtsfragen wird das Thema auch in Zukunft zu Reibungen mit der Finanzverwaltung führen. Insbesondere das Verhältnis zu § 6 Abs. 5 EStG und die mit dem JStG 2024 (BT-Drucks. 19/27635) geplanten Änderungen zur Übertragung von Wirtsc...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 1.3 Systeme

Rz. 6 Als Buchführungssystem wird das formale System von Regelungen bezeichnet, das die Ordnung, Verknüpfung und Verdichtung der aufzeichnungspflichtigen Vorgänge festlegt.[1] Rz. 7 Historisch bedingt besteht die doppelte Buchführung aus verschiedenen Arten von Büchern: Grund- und Hauptbuch sowie Nebenbüchern. Im Grundbuch werden die einzelnen Geschäftsvorfälle in chronologis...mehr

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Buchführung: Rechtsgrundlag... / 2.2.5 Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Rz. 49 Nach § 239 Abs. 4 Satz 1 HGB sowie § 146 Abs. 5 AO ist explizit die EDV-Buchführung als Buchführungsform erwähnt und zulässig. In den letzten Jahrzehnten hat diese Buchführungsformältere manuelle Buchführungsverfahren gänzlich verdrängt. Grundsätzlich gelten für die DV-gestützte Buchführung dieselben Grundsätze wie für die manuelle Buchführung. Mit BMF-Schreiben vom 2...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttungen

Leitsatz Eine Vergütungsvereinbarung zwischen einer AG und einem Vorstandsmitglied, das zugleich Minderheitsaktionär der AG ist, genügt nur dann dem Fremdvergleich nicht, wenn die Umstände des Einzelfalles eindeutig darauf schließen lassen, dass sich der Aufsichtsrat bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds ausgerichtet hat. Davon ist...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 8 Nützliche Links für die Digitale Betriebsprüfung

Bitkom, Leitfaden zum elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung Version 3.0 Stand: Dezember 2006 pdf-Datei unter http://elektronische-steuerpruefung.de/checklist/bitkom_leitfaden.pdf?m=1428998583; GDPdU-Portal "elektronische Steuerprüfung": http://www.elektronische-steuerpruefung.de; GDPdU – Deutsche SAP-Anwendergruppe e. V. DSAG: www.dsag.de; GDPdU-Information von CaseW...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.2.2 Datenzugriff der Lohnsteuer-Außenprüfung auf Finanzbuchhaltung

Rz. 15 Das FG Münster[1] hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Steuerpflichtiger anlässlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung verpflichtet ist, neben der Lohnbuchhaltung die gesamte Finanzbuchhaltung in Form eines Datenträgers für Zwecke des Datenzugriffs zur Verfügung zu stellen. Nach Ansicht des FG Münster gehören zu den steuerrelevanten Daten einer Lohnsteuer-Außenprüfung ni...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung

Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Realität hatte die EDV-gestützte Buchführung schon seit langem Einzug in die Unternehme...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1 Digitale Betriebsprüfung

1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Realität hatte die EDV-gestützt...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.1 Ablauf einer Außenprüfung bei Datenträgerüberlassung

Rz. 67 Wenn ein Prüfer den Auftrag erhält, einen bestimmten Betrieb zu prüfen, wird er sich im Rahmen der Prüfungsvorbereitung auch mit der Frage befassen, ob er sämtliche oder bestimmte Prüfungszeiträume, etwa das Jahr 01 einer Prüfung, welche die Jahre 01 bis 03 umfasst, oder einzelne Prüfungsfelder, z. B. Verprobungen im Umsatz- und Vorsteuerbereich sowie von Bargeschäfte...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.3 Mitwirkungspflichten des Unternehmers

Rz. 6 Bei der Führung von Büchern und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern sowie der Aufbewahrung von Datenträgern ist nach § 146 Abs. 5 Sätze 2, 3 AO und § 147 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz AO erforderlich, dass die Daten "jederzeit verfügbar" sind und "unverzüglich lesbar gemacht" werden können. Dies bedeutet, dass grundsätzlich zu Beginn einer Außenp...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5 Einsatz von Prüfungsmakros und/oder TaxAudit?

5.5.1 Einsatz von Prüfungsmakros Rz. 91 Da sich Betriebsprüfer wie auch Wirtschaftsprüfer bei der Analyse des Jahresabschlusses oftmals in gleichbleibenden Prüffeldern bewegen und ihre Prüfungshandlung an den bekannten Regeln des Steuerrechts ausrichten, stellt sich die Frage nach der Einrichtung automatischer Auswertungsroutinen, sog. Prüfungsmakros, die quasi auf Knopfdruck...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2 Identifizierung steuerrelevanter Daten in den DV-Systemen

2.1 Erstqualifizierung der Daten Rz. 8 Der Steuerpflichtige hat die betroffenen DV-Systeme im Unternehmen zu identifizieren, anhand derer betriebliche Abläufe abgebildet werden. Die darin enthaltenen Daten sind nach Maßgabe der außersteuerlichen und steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren (Erstqualifizierung) und für den Datenzugriff in geeigne...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.2 Nutzung des Beschreibungsstandards durch Software

5.2.1 Bedeutung des Beschreibungsstandards Rz. 72 Der Einsatz von IDEA ermöglicht im Rahmen der Datenträgerüberlassung den Import, die Selektion sowie die Analyse kleinerer und größerer Datenmengen. Folgende Dateiformate werden von der aktuellen Version der Prüfsoftware IDEA unterstützt, sofern die zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen gleichfalls in masc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.2 Ausübung der Rechte durch die Finanzverwaltung

Rz. 4 Von diesen 3 Möglichkeiten des Datenzugriffs kann die Finanzverwaltung grundsätzlich sowohl alternativ als auch kumulativ Gebrauch machen. Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung hat der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen. Ein ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.1.1 Der Einsatz des Z1-Zugriffs im Allgemeinen

Rz. 50 Nach § 147 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 AO hat die Finanzbehörde das Recht, selbst unmittelbar auf das DV-System dergestalt zuzugreifen, dass sie in Form des Nur-Lesezugriffs Einsicht in die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nimmt und die vom Steuerpflichtigen oder von einem beauftragten Dritten eingesetzte Hard- und Software einschließlich der jeweiligen Meta-...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.2.2 Praxisprobleme beim Einsatz von IDEA trotz des Beschreibungsstandards

Rz. 80 Die meisten Hersteller von Finanzbuchhaltungssoftware haben ihre Produkte zwischenzeitlich entsprechend dem Beschreibungsstandard mit einer Exportschnittstelle für die Übernahme der Daten in die Prüfsoftware IDEA versehen. Trotzdem treten in der Prüfungspraxis bezüglich der Auswertung der im Beschreibungsstandard überlassenen Daten folgende Probleme auf: Feldbezeichnun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 93 Die Firma CaseWare Germany GmbH hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahrung, Datenzugriff, Prüfsoftware

1 Digitale Betriebsprüfung 1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Reali...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.1 Erstqualifizierung der Daten

Rz. 8 Der Steuerpflichtige hat die betroffenen DV-Systeme im Unternehmen zu identifizieren, anhand derer betriebliche Abläufe abgebildet werden. Die darin enthaltenen Daten sind nach Maßgabe der außersteuerlichen und steuerlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu qualifizieren (Erstqualifizierung) und für den Datenzugriff in geeigneter Weise vorzuhalten. Die außers...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3 Aufbewahrung von Unterlagen nach den GoBD

3.1 Aufbewahrung von Unterlagen Rz. 22 Seit der Einführung des Rechts auf digitalen Datenzugriff können die nach außensteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen nach § 147 Abs. 2 AO bis auf wenige Ausnahmen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt wer...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.1 Anwendung des unmittelbaren Zugriffs (Z1) in der Praxis

4.1.1 Der Einsatz des Z1-Zugriffs im Allgemeinen Rz. 50 Nach § 147 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 AO hat die Finanzbehörde das Recht, selbst unmittelbar auf das DV-System dergestalt zuzugreifen, dass sie in Form des Nur-Lesezugriffs Einsicht in die aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten nimmt und die vom Steuerpflichtigen oder von einem beauftragten Dritten eingesetzte Hard- ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 4.2 Der mittelbare Datenzugriff (Z2-Zugriff) in der Praxis

4.2.1 Der Einsatz des Z2-Zugriffs im Allgemeinen Rz. 56 Die Finanzbehörde kann gemäß § 147 Abs. 6 Satz 2 1. Alternative AO vom Steuerpflichtigen ferner verlangen, dass er die Daten nach ihren Vorgaben maschinell auswertet. Das BMF-Schreiben definiert den "mittelbaren Datenzugriff"[1] wie folgt: "Die Finanzbehörde kann vom Steuerpflichtigen verlangen, dass er die aufzeichnungs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.3 Mögliche Prüfungsfelder beim Einsatz von IDEA

5.3.1 Anwendung von Standardroutinen des IDEA-Prüferwerkzeugkastens Rz. 81 Mit dem Einsatz der Prüfsoftware IDEA im Rahmen der Datenüberlassung nach § 147 Abs. 6 AO werden keine anderen Prüfungsziele verfolgt als mit einer herkömmlichen Betriebs-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuer-Außenprüfung. Was aber bei einer traditionellen Außenprüfung nur anhand von Stichproben überprüft un...mehr