Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.4.1 Überblick

Rz. 6a Bei der Festsetzung des GewSt-Messbetrags wird nach Abrundung des Gewerbeertrags allen natürlichen Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag gewährt. Entsprechendes gilt für bestimmte juristische Personen. Der Freibetrag für Personenunternehmen beträgt 24.500 EUR, derjenige für juristische Personen 5.000 EUR. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung stellen sowohl... mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zurechnungsgegenstand: Vermögen und Einkünfte (Satz 1)

a) Vermögen „(1) [1] Vermögen ...” Rz. 101 [Autor/Stand] Zweck und Reichweite der Vermögenszurechnung. § 15 liegt das systematische Verständnis zugrunde, Vermögen zwecks Erhebung von VSt[2] und die Einkünfte zwecks Erhebung von Ertragsteuern zuzurechnen.[3] Die Zurechnungen nach § 15 wirken sich in diesem Sinne beim Stifter bzw. bei den Bezugs- oder Anfallsberechtigten auf die... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.2 Unternehmerisch tätige Steuerpflichtige (Abs. 1, 1. Alt.)

Rz. 29 In seiner ersten Alternative erfasst § 193 Abs. 1 AO Stpfl., die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die freiberuflich tätig sind. Damit knüpft die Vorschrift an die entsprechenden Einkunftstatbestände des Einkommensteuerrechts an. Der Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO unterliegen daher Stpfl., die Einkünfte aus Land- und F... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 89 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen liegt vor, wenn alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen über... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBayNot 2010, 435; Birgel, Bedarfsbewertung von Betriebsgrundstücken, UM 2004, 31; Braun, Betriebsaufspaltungen im neuen Erbschaftsteuerrecht – Problemhinweise und erste Gestaltungsempfehlungen, Ubg 2009, 647; Braun/Eisele, Grunderwerbsteuerliche Immobilienbewertung: ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Einnahmen des steuerbegünstigten Empfängers können bei ihm: nicht steuerbare Einnahmen im ideellen Bereich, z. B. Spenden (Zuwendungen); ertragsteuerfreie Einnahmen im Bereich Zweckbetrieb; ertragsteuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein, wenn der Verein/Verband (aktiv) bei der Werbung mitwirkt; oder ertragsteu... mehr

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ZErb 08/2022, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Riedel 3. Auflage 2021 1128 Seiten, 119 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-112-4 Christopher Riedel hat – vier Jahre nach Erscheinen der Vorauflage – die 3. Auflage seines "Praxishandbuch Unternehmensnachfolge" vorgelegt. Zusammen mit 24 weiteren Autoren handelt der Herausgeber alle Themenbereiche der Unternehmensnachfolge ab. Das Werk knüpft dabei an die gelungenen Vorauflagen a... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Doppelte Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 83 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei PersGes muss die Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen auf der Ebene der Gesellschaft (GrS BFH BStBl II 1984, 751/62; BFH BFH/NV 1999, 717; 1999, 1336; BStBl II 2000, 676; BFH IX B 46/08, BStBl II 2010, 815; BFH IX R 50/10, BStBl II 2011, 704; FG Ha DStRE 2002, 928 rkr; FG Ha DStRE 2004, 686 rkr; FG Ha 2 K 247/08, DStRE 2010, 1300 rkr; BF... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Stein, Zur Einkunftserzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung vor Selbstnutzung, DStZ 2000, 626; Horlemann, Auswirkungen des StEntlG 1999/2000/2002 und des StBereinG 1999 auf fremdfinanzierte Renten?, FR 2000, 1314; Lüdicke/Pannen, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerrisiko bei gewerblichen Fondsgesellschaften, DStR 2000, 2109; Honisch, Zu den Inflationstendenzen bei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allgemein zu § 2 EStG (ab 2000):

Marx, Der Verlustabzug im Erbfall und die "Rspr der ruhigen Hand", DB 2001, 2364; Beiser, die Gleichheit in der Pensionsbesteuerung, DB 2002, 703; Fischer, Gleichheitsgerechte Besteuerung von Pensionen und Renten, NWB F 3, 11 985; Höreth/Schiegl/Zipfel, Was wird aus der Rentenbesteuerung?, BB 2002, 1565; Stein, Praxisfragen zur Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung von ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Unternehmensbeteiligungen

Rz. 98 Der Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. Rz. 99 So ist bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weiter vererbt werden soll, die Kinder also Nachfolger ihres Vaters im Unternehmen sein sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtli... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.8 Besonderheiten bei Gesellschaften

Rz. 213 Mietet oder pachtet eine Personengesellschaft bewegliche Anlagegüter von einem ihrer Gesellschafter, findet § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG keine Anwendung. Miet- oder Pachtzinsen werden durch den Ansatz von Sonderbetriebseinnahmen kompensiert. Rz. 214 Überlässt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung, das er im Rahmen seines Gewerbebet... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei... mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / c) Verwaltungsvermögenstest

Rz. 115 Ist die erste Hürde geschafft und begünstigungsfähiges Vermögen prinzipiell zu bejahen, sind erwerbszeitpunktbezogen weitere komplexe Prüfschritte erforderlich. Denn der gemeine Wert des begünstigungsfähigen Vermögens ist in begünstigtes Vermögen einerseits und Verwaltungsvermögen bzw. nicht begünstigtes Vermögen andererseits zu filetieren. Aus dem Saldo des begünstig... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht... mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Adams, Interessenkonflikte des Testamentsvollstreckers, jur. Diss. 1997 Ahlbory/Suchan, Die haftungsrechtliche Bedeutung des Testamentsvollstreckerzeugnisses, ErbR 2017, 464 Armbrüster, Keine Sittenwidrigkeit eines Behindertentestaments sowie eines Pflichtteilsverzichtsvertrags – Anmerkung zum Urteil des OLG Köln vom 9.12.2009, ZEV 2010, S. 88–89 Armbrüster, Noch einmal: Zur Si... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 3.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 14 Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1 GewStG: Entgelte für Schulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des typischen stillen Gesellschafters, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich der Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens; eine hälftige Hinzurechnung insoweit ist vorzunehmen bei Elektrofahrzeugen, extern a... mehr

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Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen: Betriebsverpachtung als schädliche gewerbliche Tätigkeit – Betriebsgrundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz Durch die Nutzung von Grundbesitz im Rahmen einer Betriebsverpachtung wird eine originäre gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen durch den als GmbH & Co. KG firmierenden Verpächter ausschließt. Sachverhalt Die Klägerin betrieb bis Ende 1987 ein Autohaus in Rechtsform einer KG, an d... mehr

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Literaturspiegel für Testamentsvollstrecker

Balzer, Peter/Weidlich, Thomas, Estate Planning durch Banken und freie Finanzdienstleister, ZIP 2012, 349 Baumgart, Holger, Steuerrecht: die Haftung des Testamentsvollstreckers im Steuerrecht, Tagungsband 13. Testamentsvollstreckertag 2019, S. 43 ff. Becker, Christian, Der Tod des Gesellschafters einer Personengesellschaft mit Familienstämmen: Gestaltungsinstrumente für den Ge... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Betriebsaufspaltung (§ 50i Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 50i Abs 1 S 4 EStG erweitert den Anwendungsbereich der S 1 und 3 des § 50i Abs 1 EStG auf die Einkünfte eines Einzelunternehmers oder einer vermögensverwaltenden PersGes. Die Norm ist erstmals auf die Veräußerung oder Entnahme von WG oder Anteilen anzuwenden, die nach dem 31.12.2013 stattfinden (§ 52 Abs 48 S 3 EStG). Auf der Tatbestandseben... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abgrenzung zu Betriebsausgabe

Maßgeblich für die Abgrenzung ist, ob das vermietete Objekt zu einem gewerblichen BV gehört. Dann liegen BA vor, sonst sind WK gegeben. So kann diese Frage zB pragmatisch werden, wenn es darum geht, ob eine Betriebsaufspaltung vorliegt oder nicht (s zB BFH BFH/NV 2016, 297). Des Weiteren kommt uU auch eine aufgrund der Tätigkeit anzunehmende gewerbliche Vermietung in Betrach... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thiel, Die Ermäßigung der ESt für gewerbliche Einkünfte – Das Basismodell des StSenkG zur Entlastung der Personenunternehmen, StuW 2000, 413; Wendt, StSenkG: Pauschale GewSt-Anrechnung bei Einzelunternehmen, Mitunternehmerschaft und Organschaft, FR 2000, 1173; Herzig/Lochmann, Das Grundmodell der Besteuerung von Personenunternehmen nach der Unternehmenssteuerreform, DB 2000, 5... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Inhalt und Bedeutung

Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50i Abs 1 S 1 EStG ordnet die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Beteiligung an einer gewerblich infizierten oder gewerblich geprägten PersGes an, wenn im Zeitpunkt des Wegzugs ins Ausland, einer Umstrukturierung oder Überführung von WG des BV oder Anteilen iSd § 17 EStG eine Besteuerung unterblieb und das deu... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.6.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 74 Die Finanzverwaltung [1] war der Auffassung, dass für die Frage, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung dem Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG unterfallen, der Veranlassungszusammenhang entscheidend sei. Erfolge die Überlassung der Wirtschaftsgüter in nicht fremdüblicher Weise unentgeltlich oder... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 2.5.5 Drittvergleich

Rz. 67 Das Abzugsverbot entfällt gem. § 3c Abs. 2 S. 3 EStG, wenn der Stpfl. nachweisen kann, dass entweder ein fremder Dritter das Darlehen bei sonst gleichen Umständen gewährt bzw. das Darlehen bei sonst gleichen Umständen noch nicht zurückgefordert hätte. Die Feststellungslast für die Fremdüblichkeit trifft den Stpfl. Wie der Fremdvergleich der Darlehensgewährung zu führe... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zusammenrechnung bei Betriebsaufspaltung (Abs. 3 Satz 13)

Rz. 144 [Autor/Stand] Jedenfalls bei Betriebsaufspaltungen konnte aber nach bisherigem Verständnis wohl nicht von nachgeordneten Gesellschaften ausgegangen werden.[2] Die Anforderungen an die Entwicklung der Lohnsumme spielten bei der Besitzgesellschaft keine Rolle. Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft waren der Besitzgesellschaft nicht zuzurechnen. Bei Schwestergesell... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.11 Verhältnis zum Treaty-Override nach § 50i Abs 1 EStG

Tz. 94a Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Bei der durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) erstmalig eingeführten und durch das Kroatien-StAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) sowie des sog Anti-BEPS I-Gesetzes (BGBl I 2016, 3000) neu gefassten Vorschrift des § 50i EStG handelt es sich um einen Treaty-Override, der die Anwendung der allgemeinen Entstrickungsvorsch... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Lohnsummenerfordernis (Abs. 3 Sätze 1 bis 4)

Rz. 66 [Autor/Stand] Umfasst das auf einen Erwerber übertragene begünstigte Vermögen mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer Vermögensart (z.B. mehrere Gewerbebetriebe) oder mehrere Arten begünstigten Vermögens (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften), sind die beschäftigten Arbeitnehmer für je... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Grundsätze

Rz. 83 [Autor/Stand] Ausgangslohnsumme ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre, § 13a Abs. 3 Satz 2 ErbStG. Werden Beteiligungen von mehr als 25 % in die Ausgangslohnsumme einbezogen, ist ebenfalls auf die letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer endenden Wirtschaftsjahre diese... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 368 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Die fiktive Veräußerung und die fiktive Nutzungsüberlassung bei Ausschluss oder Beschränkung des dt Besteuerungsrechts sind mit dem gW zu bewerten. Entspr der Vermutung in der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 23.02.2005, BStBl II 2005, 882) sowie der Auff der Fin-Verw (s Schr des BMF v 12.04.2005, BStBl I 2005, 570, Rn 5.3.1) sollen gW und F... mehr

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Hinzurechnung der auf den Mieter umgelegten Grundsteuer

Leitsatz Grundsteuer, die vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, ist nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen. Normenkette § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, § 10 Abs. 1 GrStG, § 535 BGB Sachverhalt Die klagende GmbH produziert Verpackungsmittel. Die Geschwister A und B sind an ihr beteiligt und auch Gesellschafter... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2.2.5 Ausnahme für gewerblich geprägte Personengesellschaften

Rz. 276 Nach § 50d Abs. 10 S. 7 Nr. 1 EStG sind die Regelungen des § 50d Abs. 10 EStG nicht auf Personengesellschaften anwendbar, die unter § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG fallen. Es handelt sich um gewerblich geprägte Personengesellschaften, die nach deutschem Recht zwar Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, originär, d. h. ohne die Qualifizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, aber ... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines G... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Betriebsaufspaltung

Rz. 227 [Autor/Stand] Die Vermietung oder sonstige Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung geht regelmäßig nicht über den Bereich der privaten Vermögensverwaltung hinaus (näher dazu Rz. 164 f.). Eine Ausnahme gilt aber in den Fällen der (echten und unechten) Betriebsaufspaltung. Rz. 228 [Autor/Stand] Die Grundsätze zur Betriebsaufspaltung wurden von der Rechtsprechung k... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, MittBa... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Betriebsverpachtung

Rz. 246 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1992 wurde ein verpachtetes gewerbliches Unternehmen bewertungsrechtlich als gewerblicher Betrieb des Verpächters angesehen. Voraussetzung war, dass die Verpachtung die wesentlichen Betriebsgegenstände umfasste.[2] Ohne Belang für diese Beurteilung war, ob die Verpachtungstätigkeit mit wesentlichen Verwaltungsarbeiten des Verpächters verbu... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Vermietung von Grundstücken und beweglichen Sachen

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken stellt regelmäßig bloße Vermögensverwaltung dar und führt zu Einkünften i.S.v. § 21 EStG.[2] Dabei ist die Mitüberlassung von Inventar i.d.R. unschädlich. Auch die Vermietung bzw. Untervermietung von möblierten Zimmern führt im Regelfall nicht zu gewerblichen Einkünften.[3] Nach dem BFH-Urteil v. 14.7.2016... mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2 Betriebsstätte zur Ausübung des Gewerbes

Rz. 14 Der Begriff der Betriebsstätte bestimmt sich nach § 12 AO. [1] Betriebsstätte ist danach eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Stpfl. eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat.[2] Es muss sich um eine örtlich feste Geschäftseinri... mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund... mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / c) Missbrauchseinwand

Rz. 78 In den Rechtssachen Centros und Inspire Art hat der EuGH seine in anderem Zusammenhang getätigte Aussage, wonach eine missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist, auch für die Niederlassungsfreiheit im Kontext von Auslandsgesellschaften bekräftigt.[196] Dabei hat der EuGH vorausschauend das Entstehen einer kollisionsrechtlichen Schutzlücke durc... mehr

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Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft

Leitsatz Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 9 Nr. 1 Sätze... mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ... mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 3 Anmerkung

1. Rechtliche Einordnung. Das Besprechungsurteil betrifft einen besonderen Fall der gleitenden Unternehmensnachfolge. Verpachtet der Betriebsübergeber das Betriebsgrundstück zunächst an den Betriebsübernehmer und überträgt er dieses erst später in einem zweiten Schritt an den Erwerber, so weicht eine solche Gestaltung zwar von der einheitlichen Betriebsübergabe an den Nachfo... mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit... mehr

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Internationale Aspekte des ... / 2.2 Entstrickung des Sonderbetriebsvermögens

Aus dem Zusammenspiel des § 1a KStG und den §§ 20, 25 UmwStG ergibt sich die Notwendigkeit, dass funktional notwendiges Sonderbetriebsvermögen vorab oder im Rahmen der Option auf die optierende Gesellschaft übergehen muss, um eine Buchwertübertragung sicherzustellen. Behält ein Gesellschafter in seinem Sonderbetriebsvermögen befindliche funktional wesentliche Betriebsgrundlag... mehr