Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 ... einer nicht wesentlichen Beteiligung im Privatvermögen

Tz. 28 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ähnlich wie bei einem Vermögensübergang in ein BV, bei dem sich die Rechtsfolgen nach §§ 4 bis 7 UmwStG bestimmen, führt auch der Vermögensübergang in ein PV für einen nicht wes beteiligten AE in erster Linie zu Bezügen iSd § 7 UmwStG . Der auf den AE entfallende Teil der offenen Rücklagen der Kö ist iRd Eink aus KapV zu versteuern. Zum Abzug...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beteiligung der Finanzbehörde

Rz. 665 [Autor/Stand] Das Gericht gibt der FinB gem. § 407 Abs. 1 Satz 1 AO Gelegenheit, die Gesichtspunkte vorzutragen, die von ihrem Standpunkt aus für die Entscheidung von Bedeutung sind. Der Vorsitzende ist verpflichtet, auf Verlangen dem Vertreter der FinB (als solche treten die Beamten der BuStra auf) in der Hauptverhandlung das Wort zu erteilen (§ 407 Abs. 1 Satz 4 AO...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Beteiligung der Finanzbehörde

Rz. 641 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das Gericht, bevor es eine Entscheidung fällt, die FinB anhören (s. Rz. 640 f.). Diese Anhörungspflicht besteht nicht nur im Haupt-, sondern auch im Zwischenverfahren[2] (s. § 407 Rz. 11). Als "Entscheidung" i.S.d. § 407 Abs. 1 AO kommen sowohl die Zwischenbeschlüsse gem. § 201 Abs. 2 Satz 1 und § 202 StPO als auch die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Erfordernis von Mindestausschüttungen bei Beteiligungen von Non-Profit-Organisationen an einer Kapitalgesellschaft?

5.4.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage Tz. 188 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe GA von der Kap-Ges an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Frage wird in der Praxis oftmals ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.2 Spaltungen auf Personenhandelsgesellschaften

Tz. 105 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Aufspaltung auf Pers-Ges kommt im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben keine praktische Bedeutung zu (s Tz 101); ebenso sind mE Abspaltungen auf Pers-Ges ohne Bedeutung (s Tz 101). Dagegen sind Ausgliederungen nach Maßgabe des§ 20 UmwStG auf Pers-Ges möglich (s Tz 103). Tz. 106 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 162 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inl oder ausl Kap-Ges oder Gen gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen Gesellschaft hält (mehrheitsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Tz. 9 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wegen der Besteuerung der AE der übertragenden Kö weist § 19 auf § 13 UmwStG hin. Bei den AE ist ein gewstpfl Gewinn infolge der Verschmelzung nur denkbar, wenn sie ihre Beteiligung an der übertragenden Kö in einem gew BV halten. Die Veräußerung von Anteilen im PV unterliegt nicht der GewSt (s R 7.1 Abs 3 S 1 Nr 2 GewStR 2009). Wegen der in §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 161 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines MU-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH stfreie Vermögensverw ist oder einen ZwB oder einen stpfl wG darstellt. Gehört der MU-Anteil zur stfreien Vermögensverw (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 und s AEAO Nr 3 zu § 64 "Beteiligung an Pes-Ges"), ist diese Einbringung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.3 Spaltung auf steuerpflichtige Körperschaften oder nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 110 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Aufspaltung auf stpfl Kap-Ges oder stpfl Gen (bzw auf nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kap-Ges oder Gen) kommt ebenfalls keine praktische Bedeutung zu (s Tz 101); auch entspr Abspaltungen sind mE ohne Bedeutung. Tz. 111 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Var: Ausgliederung Die Ausgliederung zwischen den Gesellschaften ste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 156 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – stpfl Bereich (stpfl wG) und ihren stfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, ZwB, Vermögensverw). § 8 Abs 2 KStG ist nur für den stpfl Bereich (stpfl wG) maßgebend, dagegen innerhalb der stfreien Bereiche nicht anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 323). Im Einzelnen gilt Fol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Spaltung auf steuerpflichtige Körperschaften oder nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 140 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Aufspaltungen und Abspaltungen von gemeinnützigen eV auf stpfl Kö (oder auf nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö) dürften keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der St-Befreiung führen würden (s Tz 101, 137). Tz. 141 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ausgliederungen auf stpfl Kap-Ges oder stpfl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.2.1 Teilbetriebsvoraussetzungen des § 15 Abs 1 UmwStG

Tz. 128 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Das Erfordernis des Übergangs von Teilbetrieben bei der Aufspaltung bzw des Übergangs und des Verbleibens von Teilbetrieben bei der Abspaltung (s Tz 126) hat zur Folge, dass für einen großen Teil der gGmbH unter § 15 UmwStG fallende Auf- und Abspaltungen oftmals verwehrt sind. Nach Auff der FinVerw im UmwSt-Erl 2025 Rn 15.01 ist ein Teilbetrieb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3 Kein Ausschluss und keine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 3)

Tz. 166 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die Fallgr 3 (Umw iSd § 1 Abs 3 Nr 1 bis 4 UmwStG) kommt es entsch darauf an, ob das Recht der BRep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile ausgeschlossen oder beschr wird (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG). Die Beschränkung bzw der Ausschluss des dt Besteuerungsrechts ist als Ausschlusskr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 58 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 12 Abs 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin nach dem Prinzip der Bw-Verknüpfung (generell hierzu s § 12 UmwStG Tz 8). Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs 1 UmwStG bei der stfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgr auszugeh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 ... nachgeordneter Mitunternehmerschaften der übertragenden Körperschaft

Tz. 16–17 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 unbesetzt Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 10a S 10 Hs 2 GewStG idF des JStG 2009 ordnet die entspr Anwendung des § 8c KStG auch für den Fehlbetrag einer MU-Schaft an, soweit dieser einer Kö unmittelbar oder einer MU-Schaft, soweit an dieser eine Kö unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Pers-Ges beteiligt ist, zuzurechnen is...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Von der FinVerw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.4 Ausschluss oder Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 4)

Tz. 171 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Kommt es in Fallgr 3 zum (vollständigen oder tw) Ausschluss oder einer Beschränkung dt Besteuerungsrechte, kann das UmwStG dennoch unter den Voraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a UmwStG Anwendung finden (Fallgr 4). Übertragender (oder einbringender bzw formwechselnder) Rechtsträger muss hierzu eine Gesellschaft oder natürliche Per...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 193 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gew Pers-Ges stellt einen stpfl wG iSd § 64 AO dar; die Beteiligung an einer Kap-Ges ist hingegen regelmäßig stfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung bietet sich folgende Vorgehensweise an: Schritt 1: Einbringung des MU-Anteils nach § 20 UmwStG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.4.3 Ausgliederung

Tz. 124 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederung auf eine gGmbH ist stets ohne Verlust der St-Befreiung möglich, weil die der ausgliedernden gGmbH als Gegenleistung gewährte Beteiligung an der übernehmenden gGmbH nach den allg Grundsätzen (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 "Beteiligung an Kap-Ges") bei ihr stets dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist (s auch AEA...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.1 Überblick

Tz. 125 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 15 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf andere Kö. Die Ausgliederung auf andere Kap-Ges fällt nicht unter § 15 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.44), sondern ist ein Fall der Betriebs- bzw Teilbetriebseinbringung iSd § 20 UmwStG. § 16 UmwStG regelt die Aufspaltung oder Abspaltung auf Pers-Ges. Die Ausgliederung auf Pers-Ges fällt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6 Anteilstausch (§ 1 Abs 3 Nr 5 UmwStG)

Tz. 71 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 3 Nr 5 iVm § 21 UmwStG regelt mit dem (st-neutralen) Tausch von Anteilen neben § 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG einen weiteren Sachverhalt außerhalb des UmwR. Der Anteilstausch als solcher ist – wie die Einbringung – ein tauschähnlicher Vorgang, kann zivilrechtlich allerdings auf unterschiedlichen Wegen abgewickelt werden, zum Bsp durch eine Sa...mehr

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AGS 03/2026, Kostenfestsetz... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenerstattungsgläubiger sind Anteilsgläubiger Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht einhelliger Rspr. Mehrere Kostenerstattungsgläubiger sind Anteilsgläubiger und nicht Gesamtgläubiger. Hinweis Streitgenossen sind hinsichtlich der auf ihrer Seite insgesamt angefallenen Anwaltskosten als Anteilsgläubiger anzusehen, wenn die Kosten der Gegenseite ohne weitere Diff...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 ... nachgeordneter Körperschaften der übertragenden Körperschaft

Tz. 13 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Zu einem Untergang von gewstlichen Fehlbeträgen kann es seit der UntStRef 2008 auch für Kö kommen, an denen die übertragende Kö beteiligt ist. Bei ihr kann die übertragende Umw der AE-Kö ggf zu einem sog schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c Abs 1 KStG führen. Umwandlungen stellen unabhängig davon, ob der Vermögensübergang zu Bw, zu Zwisc...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / III. Die unproblematischen Fälle: Testamentsvollstreckung über den Abfindungsanspruch, in der Liquidationsgesellschaft, Abwicklungsvollstreckung

Bei der Antwort auf die Frage, wie weit eine vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung über eine Beteiligung an einer Personengesellschaft reicht, sollte abgeschichtet werden. Denn der Einflussbereich des Testamentsvollstreckers hängt in erster Linie davon ab, welche Rechtsposition in den Nachlass fällt und in zweiter Linie davon, wieviel Befugnisse ihm der Erblasser...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 198 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist idR davon auszugehen, dass als Betriebe oder Teilbetriebe iSd § 20 Abs 1 UmwStG nur ZwB in Betracht kommen, da ein mit dem stfreien BgA (zB Krankenhaus) im wirtsch Zusammenhang stehender stpfl BgA (zB Krankenhauswäscherei mit Fremdumsätzen) kstlich gesondert zu erfassen ist. Außerdem noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.3 Ausgliederung

Tz. 145 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Eine Ausgliederung auf einen gemeinnützigen Verein führt stets zum Verlust der St-Befreiung, weil die dem übertragenden Verein für die Ausgliederung als Gegenleistung gewährten Mitgliedschaften an dem übernehmenden Verein wirtsch wertlos sind und damit ein Verstoß gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO vorliegt (s Tz 144, 102). Eine Ausgliederung auf ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Formwechsel in eine AG oder eine Genossenschaft

Tz. 91 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Formwechsel einer gGmbH in eine AG oder eine Gen führt mE dazu, dass ihre bisherige St-Befreiung, da sie in der neuen Rechtsform weiterbesteht (s § 202 Abs 1 Nr 1 UmwG), grds fortgilt (Wahrung der Identität des Rechtsträgers; s Meister/Klöcker, in Kallmeyer, § 190 UmwG Rn 6; S/H/S ??stimmt das so? Rn 2 zu § 202 UmwG; und s UmwSt-Erl 2025...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Rz. 1188 [Autor/Stand] S. dazu auch die Erl. zu § 399 Rz. 1250 ff. und § 371 Rz. 687 ff., 735 ff. Rz. 1189 [Autor/Stand] Der Ankauf von Steuer-CDs mit Bankdaten mutmaßlicher Steuerhinterzieher durch deutsche Steuerbehörden ist seit über 10 Jahren gängige Praxis und ein nach wie vor umstrittenes Thema (s. die Literaturnachw.). Bundesweit haben sich nach Angaben des nordrhein-w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung (§ 1 Abs 1 Nr 1 1. Alt UmwStG iVm §§ 2–122l UmwG)

Tz. 17 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Verschmelzung ist gesellschaftsrechtlich die Vereinigung des Vermögens mehrerer Rechtsträger durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger bei liquidationsloser Vollbeendigung der übertragenden Rechtsträger. Nach § 2 UmwG können Rechtsträger unter Auflösung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Verschmelzung, Auf- und Abspaltung (§ 1 Abs 3 Nr 1 UmwStG iVm §§ 2ff, 123 ff UmwG)

Tz. 56 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Erfasst werden die Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung iSd §§ 2 und 123 Abs 1 und 2 UmwG von eingetragenen GbR, Pers-Handelsgesellschaft und Partnerschaftsgesellschaften oder vergleichbare ausl Vorgänge. Wie iRd § 1 Abs 1 Nr 1 UmwStG können die Vorgänge jeweils zur Aufnahme auf einen bereits bestehenden Rechtsträger oder zur Neugründun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten vor allem für grenzüberschreitende Umw der og Art sind derzeit vor allem auf Kap-Ges beschr. Während § 1 Abs 1 UmwG den Anwendungsbereich des Ges grds auf Rechtsträger mit Sitz im Inl begrenzt, ordnen § 305 Abs 2, § 320 Abs 2 und § 333 Abs 2 UmwG für grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Qualifizierung der Einkünfte bei den Gesellschaftern

Tz. 21 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Da § 8 UmwStG die §§ 4, 5 und 7 UmwStG für entspr anwendbar erklärt, erscheint es sinnvoll, die aufgr des umw-bedingten Vermögensübergangs entstehenden Eink auf der Ebene einer übernehmenden Pers-Ges ohne BV iRe gesonderten und einheitlichen Feststellung zu ermitteln. Nach Verw-Auff hat diese Feststellung keine Bindungswirkung für die Gesell...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Ergänzender Hinweis:

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zfs 03/2026, Überfahren ein... / 1 Sachverhalt

Die Beschuldigte soll mit ihrem Pkw den P-Weg in I. befahren haben. In Höhe der Hausnummer 4 soll sie gegen 12:40 Uhr den Leichnam der Verstorbenen X überfahren haben. Anschließend soll sich die Beschuldigte vom Unfallort entfernt haben, ohne Feststellungen zu ihrer Person oder zu der Art ihrer Beteiligung an dem Unfall zu ermöglichen. Das AG hat den Antrag der Staatsanwalts...mehr

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Ehegatten als Mieter / 4 Auszug/Einzug eines Ehegatten

Hinweis ausgezogener Ehegatte bleibt Vertragspartner Der Auszug eines von beiden Vertragspartnern aus der Ehewohnung lässt das Vertragsverhältnis unberührt. Er kann das Mietverhältnis weder ganz noch teilweise kündigen und haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. Dies gilt sogar dann, wenn ein Ehepartner wegen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Erfüllung der in § 15 UmwStG genannten Kriterien als Voraussetzung für die Anwendung des § 16 UmwStG

Tz. 5 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Wenn § 16 S 1 UmwStG die entspr Anwendung des § 15 UmwStG anordnet, bedeutet dies, dass auch die Vermögensübertragung durch Auf- oder Abspaltung auf eine Pers-Ges stneutral nur möglich ist, wenn die in § 15 UmwStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Frage, ob bei der Anwendung des § 16 UmwStG wegen des in § 15 Abs 1 S 1 UmwStG enthaltenen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Flankenschutz

Rz. 97 [Autor/Stand] Gängige Praxis der Finanzverwaltung ist es mittlerweile, unter Beteiligung der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung "Kombiprüfungen" durchzuführen bzw. die Steuerfahndung als "Flankenschutz" der Betriebsprüfung heranzuziehen[2] (s. auch Rz. 291, 1111, 1112 sowie eingehend § 404 Rz. 700 ff.). Dabei wird auf den Effekt der Überraschung und des Zufalls ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Vorlage an die StA zur Anklageerhebung

Rz. 591 [Autor/Stand] Die BuStra hat die Akten der StA vorzulegen, wenn die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage ergeben haben, aber eine Behandlung der Strafsache im Strafbefehlsverfahren nicht geeignet erscheint, § 400 Halbs. 2 AO (s. dazu eingehend § 400 Rz. 129 ff.; s. auch Nr. 89 AStBV (St) 2025, s. AStBV Rz. 89). Die Ermittlungskompetenz u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die stlichen Folgen eines Umw-Vorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umw-Arten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umw-Vorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umw-fähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umw-Vorgang beteiligten (ausl) Rechtsträger einzuordn...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 1

Die Testamentsvollstreckung an Personengesellschaften liegt im Schnittpunkt zwischen dem Erbrecht, und dem Gesellschaftsrecht, welches jüngst durch das MoPeG[1] einer grundlegenden Reform unterzogen worden ist. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen und praktischen Bedeutung der Testamentsvollstreckung[2] erscheint dies Anlass genug, die Frage nach der Zulässigkeit und ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 47 Barthel, Reichweite des Insolvenzantragsrechts nach § 15 Abs. 1 Satz 2 InsO in Fällen der Führungslosigkeit einer juristischen Person, ZInsO 2010, 1776 ff.; Brand/Brand, Die insolvenzrechtliche Führungslosigkeit und das Institut des faktischen Organs, NZI 2010, 712 ff.; Fehrenbach, Die Beteiligung der Gesellschafter beim Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung des I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9 Hybride Rechtsformen

Tz. 135 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Problematisch sind ferner Umw von Rechtsträgern hybrider Rechtsform. Maßgebend für die umwstliche Beurteilung eines Rechtsträgers ist dessen zivilrechtliche Rechtsform. Das soll nachfolgend am Bsp einer atypisch stillen Beteiligung (dazu bereits s Tz 53 ff) und anhand der KGaA dokumentiert werden. 2.9.1 Atypisch stille Beteiligung Tz. 136 Sta...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 199 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als BV iSd § 20 Abs 1 UmwStG kommt bei KöR mit BgA/ZwB nur die Einbringung des ZwB insges in Betracht (s Tz 185). Der ZwB kann auch in der Beteiligung an einer Pers-Ges bestehen, die als ZwB zu beurteilen ist. Für die übernehmende Kap-Ges gelten § 20 Abs 2 und 3 UmwStG ohne Besonderheiten (s Tz 169). Bei der KöR ist ein VG iSd § 20 Abs 3 S 1 ...mehr

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FF 03/2026, Die Teilungsver... / bb) Verfügung über das Vermögen im Ganzen

Solange die Ehe nicht geschieden ist, ist die Vorschrift des § 1365 BGB zu beachten. Vielfach stellt die Beteiligung an der Immobilie den wesentlichen Vermögenswert dar. Sofern keine weiteren Vermögenswerte existieren oder die Grenze von 10–15 % (je nach Vermögenshöhe)[12] nicht erreicht ist, verbietet sich die Einleitung des Teilungsversteigerungsverfahren. Nach der Rechtsp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Formwechsel (§ 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 32 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 1 Abs 1 Nr 2 UmwStG erfasst den Formwechsel einer Kap-Ges in eine Pers-Ges. An einem Formwechsel ist nur ein einziger Rechtsträger beteiligt. Es ändern sich dessen Rechtskleid und Struktur, ohne dass Vermögen übertragen wird. Seine Identität bleibt damit gewahrt. Es bleibt neben dem Vermögensbestand im Grundsatz auch der Kreis der Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Formwechsel (§ 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG iVm §§ 190–304 UmwG)

Tz. 62 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen eröffnet § 1 Abs 3 Nr 3 UmwStG den Anwendungsbereich des Ges. Formwechselnde Rechtsträger können umw-rechtlich allerdings nur eingetragene GbR, Pers-Handelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften sein (§ 191 UmwG). Zu den umw-rechtlichen Voraussetzungen ansonsten s Tz 32 ff...mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / I. Das MoPeG und der Paradigmenwechsel im Recht der GbR: Ausscheiden statt Auflösen

Das MoPeG wurde, nicht ohne stolzen Pathos,[4] im Bundestag als "Jahrhundertwerk" apostrophiert.[5] Eher im Schlepptau und im Windschatten der großen Umwälzungen im Recht der Personengesellschaften durch das MoPeG, namentlich der Umstellung des gesetzlichen Leitbilds der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf einen auf Dauer angelegten rechtsfähigen Träger und der Einfüh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, Gesetz zur Fortsetzung der UntStRef: Änderung des UmwStG, DB 1997, 2144; Haritz, Überraschende Änderung des UmwStG, GmbHR 1997, 783; Thiel/Eversberg/van Lishaut/Neumann, Der UmwSt-Erl 1998, GmbHR 1998, 397; Wienands, Gewstliche Behandlung von Umw – Änderungen der §§ 18, 19 UmwStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, GmbHR 1999, 462; Hierstätter/Schwarz, Übertragung einer ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Spaltung (§ 1 Abs 1 Nr 1 2. und 3. Alt UmwStG iVm §§ 123–173 UmwG)

Tz. 23 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 123 UmwG unterscheidet zwischen folgenden zivilrechtlichen Arten der Spaltung: a) Aufspaltung (§ 123 Abs 1 UmwG) Bei diesem Umkehrfall der Verschmelzung kann der übertragende Rechtsträger unter Auflösung ohne Abwicklung sein Vermögen aufspalten: zur Aufnahme durch gleichzeitige Übertragung der Vermögensteile jeweils als Gesamtheit auf andere ...mehr