Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nächster und letzter Halt i... / III. Anmerkungen

Unabhängig von der grundsätzlichen Zulässigkeit eines gesetzlichen Aufteilungsgebots in Abgrenzung zur Einheitlichkeit der Leistung sollen nachfolgend einzelne Aspekte im Urteil des EuGH näher beleuchtet werden, sodass die Würdigungen des EuGH mit Einschränkungen zu bewerten sind, bzw. die erhoffte Klarheit in Bezug auf die selektive Besteuerung von Hotelleistungen im Ergebn...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / bb) Zweck der Regelung

Zum Zweck der Sonderregelung für Reiseleistungen liegt umfangreiche Rechtsprechung des EuGH vor.[17] Die Sonderregelung soll in erster Linie Schwierigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer abhelfen, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Mehrwertsteuersystems auf Reiseleistungen ergäben. Dies bezieht sich auf Probleme, die sich aus den Vorschriften über den Leist...mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / IV. Fazit

Die Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen zu Sportvereinen hat durch das Besprechungsurteil weitere Klarheit erfahren, ohne dass die Rechtslage abschließend geklärt wäre. Die Komplexität der Besteuerung nimmt danach zu. Sportvereine erhalten zugleich größere Gestaltungsmöglichkeiten für einen Vorsteuerabzug. Diese sind für alle offenen Steuerjahre zu beachten und können i...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / V. Fazit

Die Schlussanträge in der Rs. Stellantis Portugal (C-603/24) stellen eine systematische und dogmatisch überzeugende Aufarbeitung der mehrwertsteuerrechtlichen Konsequenzen ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen dar. Die entwickelte Dreiteilung – eigenständige Dienstleistung, einseitige behördliche Anpassung, variabler Kaufpreis – bietet erstmals einen...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 3. Neutralitätsgrundsatz hinsichtlich "gleichartiger" Dienstleistungen

Es steht außer Frage, dass gleichartige Dienstleistungen, die miteinander im Wettbewerb stehen, nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen (wie z.B. die Abgabe eines Frühstücks). Fraglich ist aber, ob ein – ohne gesondert berechnetes Entgelt – gewährter Zugang zu Parkplätzen, SPA-Bereichen oder WLAN-Netzwerken in Hotels tatsächlich im Wettbewerb steht mit Parkplatzbetreib...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 3. Gerichtliche Entscheidungen in Deutschland

Erste veröffentlichte finanzgerichtliche Entscheidungen zur konkreten Frage der Anwendbarkeit des § 25 UStG auf Unternehmen aus dem Drittlandsgebiet wurden im Jahr 2022 bekannt: Das FG Niedersachsen ging in zwei Entscheidungen zur Aussetzung der Vollziehung[4] auf die Problematik ein, die durch die geänderte Verwaltungsmeinung[5] entstanden war.[6] In beiden Beschlüssen gelan...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 5. Hinweis zu Entwicklungen auf EU-Ebene

Bereits seit vielen Jahren wird auf europäischer Ebene eine Reform und Neuausgestaltung der Mehrwertsteuerregelungen für Reiseleistungen erwogen. Im Jahr 2021 wurde eine öffentliche Konsultation abgeschlossen.[36] Grundsätzlich war und ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass Reformbedarf besteht. Die Sonderregelung ist nämlich seit dem Jahr 1977 unverändert in Kr...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 7. Besteuerung des Gesellschafters

a) Kosten eines Gesellschafter-GF für Erwerb einer Privatpilotenlizenz Die Rechtsprechung geht nach allgemeiner Lebenserfahrung davon aus, dass Erwerb und Erhalt der Privatpilotenlizenz (PPL) grundsätzlich die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betreffen – und zwar auch dann, wenn die beim Fliegen gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse fü...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) § 17 EStG: Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze

Streitig ist die Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG unter der Berücksichtigung, dass bisherige Wertzuwächse aufgrund der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % (dazu BVerfG v. 7.7.2010 – 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127,1) bzw. auf 1 % nicht unter die Besteuerung fallen. Das FG entschied: Hat ein Steuerpflichtiger nach dem 31.12....mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / 2. Konkurrenzverhältnis zwischen § 1 Abs. 3 Halbs. 1 GrEStG und § 16 Abs. 4a, 5 GrEStG

Es liegt in der Natur der Sache, dass der BFH i.R.d. AdV-Beschlüsse keine abschließende Entscheidung darüber getroffen hat, ob § 1 Abs. 3 Halbs. 1 GrEStG einen Vorrang von § 1 Abs. 2a bzw. 2b GrEStG auch in Fällen des zeitlichen Auseinanderfallens von Signing und Closing begründet, oder ob eine doppelte Festsetzung in derartigen Fällen allein durch die Anwendung von § 16 Abs. ...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / aa) Auslegung nach dem Wortlaut

Der Signing-Closing-Theorie liegt die Annahme zugrunde, dass der Einleitungssatz zu § 1 Abs. 3 GrEStG die Anwendung von § 1 Abs. 3 Nr. 1 bzw. Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht ausschließen würde, wenn das Closing in zeitlicher Hinsicht nicht parallel erfolgt, da ein steuerbarer Vorgang i.S.d. § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG im Zeitpunkt des Signings noch nicht gegeben wäre....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Aufwärtsverschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf deren Muttergesellschaft

Streitig ist, ob in Fällen der Aufwärtsverschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf deren Muttergesellschaft 5 % des Übernahmegewinns i.S.d. § 12 Abs. 2 UmwStG bei der übernehmenden Muttergesellschaft als nicht abziehbare BA i.S.d. § 8b Abs. 3 S. 1 KStG hinzuzurechnen sind. Das FG entschied: Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG – und damit insbesondere auch § 8b Abs. 3 S...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / bb) Auslegung nach dem Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte

Will man die Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck auslegen, so ist zu beachten, dass die Worte "soweit eine Besteuerung nach Abs. 2a nicht in Betracht kommt" mit dem JStG 1997 in den § 1 Abs. 3 GrEStG eingefügt wurden.[21] Die parallele Einfügung i.R.d. Schaffung des § 1 Abs. 2a GrEStG ist Teil der Entstehungsgeschichte der Norm und kann Aufschluss über den insoweit verfolgt...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / 3. Rechtsfolgen dieser Auffassung

Folgt man dieser Auffassung, so hat die zeitliche Belegenheit von Signing und Closing erhebliche Auswirkungen auf die GrESt-rechtliche Einordnung der Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften: Fallen beide Ereignisse zusammen, so ist die alleinige Besteuerung infolge der Verwirklichung eines Tatbestands nach § 1 Abs. 2a bzw. Abs. 2b GrEStG aufgrund der einsc...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / 1. Die einzelnen gesetzlichen Tatbestände

So knüpfen § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 sowie Nr. 3a GrEStG für die Steuerbarkeit an das Rechtsgeschäft an, welches auf die Übertragung von nach diesen Vorschriften qualifizierenden Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft gerichtet ist, während die Steuerbarkeit durch § 1 Abs. 2a und Abs. 2b GrEStG an den dinglichen Vollzug der Übertragung einer nach diesen Vorschriften ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Kosten eines Gesellschafter-GF für Erwerb einer Privatpilotenlizenz

Die Rechtsprechung geht nach allgemeiner Lebenserfahrung davon aus, dass Erwerb und Erhalt der Privatpilotenlizenz (PPL) grundsätzlich die private Lebensführung des Steuerpflichtigen in nicht unerheblichem Maße betreffen – und zwar auch dann, wenn die beim Fliegen gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse für die Berufsausübung nützlich sind. Auch wenn durch den Besitz der PPL...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / VI. Regierungsentwurf zum GrEStG

Für Übergangs- und zukünftige Fälle könnte der Regierungsentwurf zum GrEStG Abhilfe schaffen.[46] Dieser widmet sich in § 1 Abs. 3b GrEStG-E vor allem der materiellen Neuordnung der Besteuerungspriorität, während die bisherigen verfahrensrechtlichen Korrekturvorschriften des § 16 Abs. 4a und Abs. 5 S. 2 GrEStG gestrichen werden sollen. Für Übergangsfälle sieht der RegE mit §...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / 2. Finanzverwaltung zur gesetzlichen Beschränkung des § 1 Abs. 3 Halbs. 1 GrEStG

Einschränkung nur, wenn Signing und Closing in zeitlicher Hinsicht parallel verlaufen: Nach der vornehmlich von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung soll diese Einschränkung jedoch für § 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 GrEStG nur dann gelten, wenn der unter diese Vorschriften fallende Vorgang in demselben Zeitpunkt auch der Besteuerung nach Abs. 2a oder Abs. 2b unterliegt – ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG nach Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze durch das StSenkG

Die Beteiligungsgrenze innerhalb des Fünfjahreszeitraums nach § 17 Abs. 1 S. 4 EStG ist veranlagungszeitraumbezogen zu bestimmen. Folglich ist das Merkmal "wesentliche Beteiligung" für jeden Veranlagungszeitraum innerhalb des Fünfjahreszeitraums nach der im jeweiligen Jahr gültigen Beteiligungsgrenze zu bestimmen. Anders als bei der rückwirkenden Absenkung der Beteiligungsgre...mehr

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Signing-Closing-Theorie in ... / cc) Auslegung nach der inneren Systematik des § 1 GrEStG

Auch die innere Systematik des § 1 GrEStG spricht gegen das Vorliegen gleich zweier steuerbarer Vorgänge in Form von Signing und Closing. Diese Systematik berücksichtigt, dass es zwar zahlreichen der GrESt unterliegenden Tatbeständen immanent ist, dass diese sich aus mehreren Teilakten – wie dem Verpflichtungsgeschäft, der Auflassung und schließlich der Übertragung des Eigen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Signing-Closing-Theorie in ... / V. Anwendung des § 16 Abs. 4a GrEStG

Nach den obenstehenden Ausführungen stellt sich die Frage, ob der § 16 Abs. 4a GrEStG überhaupt über einen Anwendungsbereich verfügt. Eine Verneinung dieser Frage wäre insofern problematisch, als eine Auslegung, mit der eine gesetzliche Vorschrift jeglichen Anwendungsbereich verlöre, nach Auffassung des BFH der gesetzlichen Systematik widerspräche, vom Gesetzgeber nicht gewollt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 3.2 Besteuerung

Bei der Besteuerung unter Anwendung des § 5a EStG sind zunächst 2 Vorgänge zu unterscheiden: zum einen die laufende Besteuerung der Einkünfte aus dem Schiff, die nach dem Tonnagegewinn erfolgt, zum anderen die steuerliche Behandlung des oben dargestellten Unterschiedsbetrags zwischen Buch- und Teilwert des Schiffes. 3.2.1 Laufende Besteuerung (Tonnagegewinn) Sind die oben genann...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 3.2.2 Besteuerung des Unterschiedsbetrags

Erheblich komplexer als die Besteuerung des laufenden Gewinns nach der Tonnage stellt sich die steuerliche Behandlung des Unterschiedsbetrags dar. Auch wenn, wie oben dargestellt, dieser Unterschiedsbetrag bei Anwendung der aktuellen Rechtslage keine so erhebliche Bedeutung mehr hat, soll dennoch das Problem dargestellt werden, da die alte Rechtslage immer noch für Unsicherh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 3.2.1 Laufende Besteuerung (Tonnagegewinn)

Sind die oben genannten Voraussetzungen zur Anwendung des § 5a EStG erfüllt, errechnet sich der Gewinn des Schiffes grundsätzlich ausschließlich nach der jeweiligen Tonnage sowie den Betriebstagen im Wirtschaftsjahr.[1] Daher wird der Tonnagegewinn gem. § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG nach der Größe [2] des Schiffes gestaffelt ermittelt. Der Gewinn beträgt hierbei für jeweils 100 Net...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 3.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Die Regelungen zur Gewinnermittlung nach der Tonnage finden in vollem Umfang auch Anwendung auf Personengesellschaften, die ein Schiff im internationalen Verkehr betreiben. Der Tonnagegewinn wird hierbei anteilig auf die Gesellschafter, i. d. R. die Kommanditisten einer Ein-Schiffsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, verteilt. Abweichende Regelungen hierzu im ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 4 Verhältnis zu anderen Bestimmungen des EStG

Von besonderer Komplexität ist das Verhältnis von § 5a EStG und § 15a EStG. Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a der nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Dies führt dazu, dass bei Anwendung des § 5a EStG eine Gewinnermittlung nach den allgemeinen Bestimmungen zu erfolgen hat und insbesondere auch die steuerlichen Kapitalk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Tonnagebesteuerung / 3.1.5 Antrag zur Tonnagesteuer

Schließlich ist ein unwiderruflicher Antrag auf Anwendung des § 5a EStG zu stellen. Für den Antrag selber bestehen keine besonderen Formvorschriften.[1] Aus Gründen der Beweissicherheit bietet es sich allerdings in jedem Fall an, den Antrag auf Anwendung des § 5a EStG schriftlich zu stellen oder sich einen mündlich gestellten Antrag schriftlich durch das Finanzamt bestätigen...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 11. Ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (Zeilen 35, 36)

Die Angaben zur Zeile 35 umfassen Kapitalerträge, auf die die ermäßigte Besteuerung nach § 24 Nr. 1 lit. a EStG i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG Anwendung findet und in denen grundsätzlich die Besteuerung mit dem Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungsteuer) erfolgt. Nicht von Bedeutung ist, ob die Kapitalerträge dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Erst i.R.d....mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Kapitalerträge aus bestimmten Lebensversicherungen (Zeile 30)

In Zeile 30 werden Kapitalerträge aus nicht zertifizierten Kapitalversicherungen mit Sparanteil erfasst, bei denen die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG erfüllt sind. Der Betrag kann positiv oder negativ sein. Von dieser Regelung werden ausschließlich Neuverträge erfasst (s.a. Anemüller, Hdb. privater Kapitaleinkünfte3, Rz. 1305 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / d) Korrespondenzbesteuerung und Auswirkungen des StAbwG (Zeile 33)

Über die Angaben zur Zeile 33 werden verschiedene Kapitalerträge erfasst. Zum einen sind die Fälle der zwingenden tariflichen Besteuerung von Bezügen und Einnahmen aus Aktien und Genussrechten i.S.d. § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG in dieser Zeile zu erfassen. Die Besteuerung der gen. Erträge mit der tariflichen ESt nach §§ 32a ff. EStG dient der Umsetzung des materiellen Korrespond...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) § 2 Abs. 9a Satz 1 InvStG: Nicht anzusetzende vom Investmentfonds unmittelbar gehaltene Immobilien (Tz. 2.41b–2.41f)

§ 2 Abs. 9a Satz 1 InvStG schließt hinsichtlich der Ermittlung der Immobilienquote nicht der Besteuerung unterliegende bzw. mehr als 50 % befreite Immobilieneinkünfte aus. Zu einem Ausschluss der Einkünfte bei der Ermittlung der Fondsquoten kommt es bei einer persönlichen bzw. sachlichen Steuerbefreiung in Bezug auf immobilienspezifische Einkünfte. Beraterhinweis Laut BMF v. ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte bleibt auch 17 Jahre nach Einführung des Abgeltungsteuersystems anspruchsvoll. Wie auch in den vergangenen Jahren, sind im Privatvermögen erzielte Kapitaleinkünfte in der ESt-Erklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen oder zwingend vorgegeben ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2025 m...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / a) § 2 Abs. 9a InvStG: Maßgebliche Einkünfte aus Immobilien (Tz. 2.41a)

Gemäß § 2 Abs. 9 Satz 1 InvStG gelten Immobilienfonds als Investmentfonds, sofern sie gem. den Anlagebedingungen fortlaufend mehr als 50 % ihres Aktivvermögens in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften anlegen, sog. Immobilienfondsquote. Zweck der mit dem Wachstumschancengesetz eingeführten Regelungen des § 2 Abs. 9a InvStG ist eine Immobilien- oder Auslands-Immobilienteil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Anwendungs... / c) § 2 Abs. 9a Satz 2 InvStG: Nicht anzusetzende Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, die für Zwecke einer Einkommensbesteuerung selbst Steuerpflichtiger sind (Tz. 2.41g–2.41k)

Nach § 2 Abs. 9a Satz 2 InvStG bleiben unmittelbar oder mittelbar über Personengesellschaften gehaltene Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und Auslands-Immobiliengesellschaften für die Zwecke der Immobilienfondsquote und der Auslands-Immobilienfondsquote ebenfalls unberücksichtigt, wenn die Einkünfte der Immobilien-Gesellschaft oder der Auslands-Immobiliengesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Anwendungs... / d) § 2 Abs. 9a Satz 3 InvStG: Nicht anzusetzende Beteiligungen an Immobiliengesellschaften, deren Einkünfte dem Investmentfonds als deren Gesellschafter zugerechnet werden (Tz. 2.41l)

Nach § 2 Abs. 9a Satz 3 InvStG werden Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften und Auslands-Immobiliengesellschaften nicht für die Zwecke der Fondsquote berücksichtigt, sofern die Einkünfte dieser Gesellschaften dem Investmentfonds als deren Gesellschafter zugerechnet werden und diese Einkünfte keiner Besteuerung durch denn Investmentfonds unterliegen oder zu mehr als 50 %...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / f) Erstattungszinsen (Zeile 26)

Erstattungszinsen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG – gezahlt vom FA – sind gesondert in Zeile 26 zu erfassen. Bitte beachten Sie: In dieser Zeile sind ausschließlich erhaltene Erstattungszinsen einzutragen. An das FA zurückgezahlte Erstattungszinsen (s. BFH v. 1.8.2023 – VIII R 8/21, BStBl. II 2023, 1043 = ErbStB 2023, 321 [Günther]) dürfen nicht mit erhaltenen Erstattun...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 3. Der Barwert ist mehr als doppelt so hoch wie der Verkehrswert des Grundstücks

In diesem Fall geht die Finanzverwaltung von einer in vollem Umfang unentgeltlichen Grundstücksübertragung aus, d.h. Vater A erzielt aus der Grundstücksübertragung keinen Veräußerungserlös, so dass es auch nicht zu einer Besteuerung nach § 23 EStG kommen kann.mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / b) Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen (Zeile 28, 29)

Zeile 28: Über die Eintragungen in Zeile 28 werden die Fallgestaltungen der tariflichen Besteuerung gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. a bis c EStG laufender Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art sowie aus stiller Gesellschaft/partiarischen Darlehen erfasst. Zu diesen Fallgestaltungen gehören insb. Darlehensverhältnisse zwischen nahestehenden Personen, bestimmte Gesellschafterd...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 4. Der Barwert liegt unter dem Verkehrswert des Grundstücks

Vereinbaren die Vertragsparteien lebenslängliche wiederkehrende Leistungen i.H.v. monatlich 3.350 EUR, die zu einem Barwert von 400.000 EUR führen, liegt bezogen auf den Verkehrswert i.H.v. 800.000 EUR eine zur Hälfte teilentgeltliche Übertragung vor. In diesem Fall erfolgt – orientiert am Verkehrswert – eine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Tei...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / g) Prozess- und Verzugszinsen (Zeile 26a)

Prozess- und Verzugszinsen werden in Zeile 26a gesondert erfasst. Beraterhinweis Prozesszinsen: Mit Urteil v. 12.3.2024 hat der BFH entschieden, dass über die Steuerpflicht von im VZ zugeflossenen Zinsen (Prozesszinsen/Erstattungszinsen) ohne Bindung an den Zinsbescheid im ESt-Bescheid entschieden wird (BFH v. 12.3.2024 – VIII R 10/20, BFH/NV 2024, 911 Nr. 8). Dort ist auch –...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 15. Steuerstundungsmodelle (Zeile 55)

Über die Angaben in Zeile 55 werden Angaben zu Einkünften aus Gesellschaften/Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen i.S.d. § 15b EStG erfasst. Für die Praxis ist empfehlenswert, der ESt-Erklärung eine gesonderte Aufstellung beizufügen und die Einkünfte aus dem Steuerstundungsmodell zu erläutern. Nach der gesetzlichen Regelung in § 20 Abs. 7 Satz 1 EStG gilt § 15b EStG sinnge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einkommensteuerliche Rechts... / 1. Der Barwert entspricht dem Verkehrswert des Grundstücks

Entspricht der Barwert der Leibrente dem Verkehrswert des Grundstücks, liegt ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft vor, d.h. A veräußert das Grundstück innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG. Veräußerungspreis ist bei privaten Veräußerungsgeschäften gegen wiederkehrende Leistungen bis zur Höhe des Barwerts der wiederkehrenden Leistungen der Unterschiedsbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / b) Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i.S.d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG (Zeile 10)

Die Angaben zur Zeile 10 sind erforderlich, um den Freibetrag i.H.v. 100.000 EUR gem. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG in Anspruch nehmen zu können. Begünstigt sind bestandsgeschützte Alt-Anteile, die vor dem 1.1.2009 erworben und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden. Die Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.2017 ei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Photovoltaikanlagen und Ums... / 3.3 Lösung

P ist Unternehmer, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist[1]; zu dem Rahmen seiner unternehmerischen Betätigung gehört die Erzeugung von Strom. Wichtig Kleinunternehmereigenschaft liegt vor P erfüllt die Voraussetzungen für die Kleinunternehmereigenschaft.[2] Bei Unternehmensgründung im Jahr 2022 darf der Gesamtumsatz – nach dem noch bis 31...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.6 Abzug des begünstigten Gewinns nach Abs. 10 S. 2 bis 4

Rz. 158 Die Übertragung des begünstigten Veräußerungsgewinns ist je nach Reinvestitionsobjekt auf unterschiedliche Weise vorzunehmen: Wird in neu angeschaffte Anteile von Kapitalgesellschaften reinvestiert, so ist nach § 6b Abs. 10 S. 3 EStG der Gewinn in voller Höhe, also einschließlich des steuerfreien Betrags (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und b) EStG), von den Anschaffungsko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.1 Veräußerungspreis

Rz. 70 Der Veräußerungspreis ist der tatsächlich erzielte Erlös (§ 16 EStG Rz. 216). Er wird bestimmt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt und etwaige Leistungen, die der Erwerber als Gegenleistung für den Erwerb des Wirtschaftsguts zu erbringen hat.[1] Werden mehrere Wirtschaftsgüter gemeinsam veräußert, ist der Erlös anteilig – notfalls im Weg der Schätzung – den einz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 6 Übertragung bzw. Rücklage des Veräußerungsgewinns

Rz. 77 Bei bilanzierenden Stpfl. besteht ein (Bilanzierungs-)Wahlrecht, ob sie überhaupt von § 6b EStG Gebrauch machen wollen, ob sie einen begünstigten Veräußerungsgewinn von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionsobjekts abziehen oder eine steuerfreie Rücklage bilden und so die Versteuerung des Gewinns hinausschieben. Dieses Wahlrecht muss hinsichtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.4 Inländische Steuerpflicht (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 4)

Rz. 117 Der Veräußerungsgewinn wird nicht begünstigt, wenn er bei der Ermittlung des im Inland stpfl. Gewinns außer Ansatz bleibt. Ist die Aufdeckung stiller Reserven nicht stpfl., soll der Gewinn nicht übertragbar sein. Unterliegt der Gewinn aufgrund von DBA nicht der inländischen Steuerpflicht oder bleibt er aufgrund der Anwendung von Freibeträgen oder Freigrenzen steuerfr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.2.8 Auflösung bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen zur Bildung einer Rücklage

Rz. 146b Wird eine Rücklage rechtswidrig passiviert, weil die Voraussetzungen für ihre Bildung nicht vorlagen und erwächst die Veranlagung in Bestandskraft, ist nach dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs die Rücklage in der ersten noch offenen Veranlagung gewinnerhöhend aufzulösen. Zur Wahrung einer gleichmäßigen Besteuerung ist auch in diesem Fall ein Gewinnzuschl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.4 E-Dienstwagen (Investitionsbooster)

Gesetzestitel: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Bei E-Fahrzeugen wurde ...mehr