Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.3 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage bei Option zur vollen Rentenversicherungspflicht

Sachverhalt Eine Reinigungskraft ist seit 2009 geringfügig entlohnt für monatlich 160 EUR beschäftigt. Sie erhält weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld. Die Arbeitnehmerin übt daneben keine weiteren Beschäftigungen aus. Um sich die Riester-Zulage zu sichern, hat sie im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zur Rentenversicherungspflicht optiert. Sie stockt demnach aus eigenen M...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.4 Trainertätigkeit

Sachverhalt Ein Mitglied eines gemeinnützigen Sportvereins trainiert ab 1.1. die Beachvolleyballmannschaft des Vereins. Für seine Trainertätigkeit erhält er pro Monat 650 EUR. Der Trainer ist hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, andere Nebenjobs übt er nicht aus. Er ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Handelt es sich bei der Trai...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.2 Schwankendes Arbeitsentgelt, unvorhersehbarer Einsatz

Sachverhalt Ein Pflegedienst hat neben 16 Mitarbeitern, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zum 1.1. die beiden Aushilfen A und B angestellt. Laut Arbeitsvertrag erhalten diese einen Stundenlohn von 15 EUR. Üblicherweise liegt der Arbeitsaufwand der beiden Aushilfen bei jeweils 35 Stunden pro Monat. Daher sind die Aushilfen als geringfügig entlohnte Beschäftig...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 5 "Arbeit auf Abruf" und Phantomlohn

Sachverhalt Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigte werden zum 1.4. in einem Freizeitpark angestellt. Das Geschäft ist stark von den Witterungsbedingungen und den damit einhergehenden schwankenden Besucherzahlen abhängig. Daher vereinbart der Arbeitgeber mit allen Beschäftigten "Arbeit auf Abruf" und zudem einen Stundenlohn i. H. d. gesetzlichen Mindestlohns. Darüber hinau...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung nach Personengruppen

1.1 Gesetzlich Krankenversicherte Sachverhalt Eine geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerin ist gesetzlich krankenversichert und erhält für ihre Tätigkeit 300 EUR monatlich. Darüber hinaus hat sie keine weiteren Beschäftigungen. Wie ist die Beschäftigung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Beschäftigung ist als geringfügig entlohnte Beschäftigu...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2 Arbeitsentgelt

2.1 Weihnachtsgeld Sachverhalt Eine angestellte Aushilfe erhält neben dem monatlichen Arbeitsentgelt von 480 EUR im Juli ein vertraglich zugesichertes Urlaubsgeld i. H. v. 660 EUR und im Dezember ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld i. H. v. 480 EUR. Entsteht durch die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Familienangehörige / 2 Merkmale für eine Beschäftigung zwischen Angehörigen

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung zwischen Angehörigen kann angenommen werden, wenn der Angehörige in den Betrieb des Arbeitgebers wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert ist und die Beschäftigung tatsächlich ausübt, der Angehörige dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt[1], der Angehörige anstelle einer fremden Arbeitskraft bes...mehr

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Freie Mitarbeiter / 1 Abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit?

In der Sozialversicherung gehört ein Erwerbstätiger entweder zu den abhängig beschäftigten Arbeitnehmern oder zu den Selbstständigen. Für die Beurteilung als Arbeitnehmer ist insbesondere das Vorliegen einer Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung von entscheidender Bedeutung.[1] Eine Legaldefinition des Arbeitnehmerbegriffs enthält § 611 a BGB. Das Beschäftigungsverhäl...mehr

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Familienangehörige / 1 Abgrenzung einer entgeltlichen Beschäftigung zur familienhaften Mitarbeit

Im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige sind grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen versicherungspflichtig zur Sozialversicherung wie nicht verwandte Arbeitskräfte.[1] Da beim Einsatz von Angehörigen oftmals die Grenzen zwischen familienhafter Unterstützung und einem tatsächlichen Arbeitsverhältnis fließend sind, ist eine besondere Abgrenzung zur familienhaften...mehr

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Familienangehörige / Zusammenfassung

Begriff Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, geschiedene Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte und sonstige Familienangehörige. Die Qualifizierung der Tätigkeit von Angehörigen erfordert die Zuordnung bzw. Abgrenzung zwischen Familienrecht und Arbeitsrecht, die auch über die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften entscheidet. Für die entgelt...mehr

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Familienangehörige / 2.1 Weisungsrecht

Das für eine abhängige Beschäftigung typische Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung ist bei der Beschäftigung von Familienangehörigen in der Regel durch die persönliche Bindung in abgeschwächter Form vorhanden. Deshalb erfordert die Versicherungspflicht bei mitarbeitenden Familienangehörigen auch nur ein solches eingesch...mehr

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Familienangehörige / Arbeitsrecht

Wegen der Mitarbeit des Ehegatten vgl. Ehegatten-Arbeitsverhältnis. Kinder, und zwar auch volljährige, sind, solange sie dem elterlichen Hausstand angehören und von den Eltern erzogen oder unterhalten werden, verpflichtet, in einer ihren Kräften und ihrer Lebensstellung entsprechenden Weise im Haushalt oder Geschäft der Eltern Dienste zu leisten.[1] Die so geleistete Arbeit ...mehr

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Freie Mitarbeiter / 1.1 Indizien für eine freie Mitarbeit

Für eine freie Mitarbeit und damit Selbstständigkeit sprechen im Rahmen einer Einzelfallprüfung insbesondere folgende Merkmale: Anmeldung eines Gewerbes, eigene Werbung, Beschäftigung von Hilfskräften, freie Bestimmung von Art, Ort, Zeit und Weise der Arbeit, Gewährleistungspflicht einschließlich der Haftung für Erfüllungsgehilfen, persönliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit, un...mehr

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Geschäftsführer / 4 Statusfeststellungsverfahren

Arbeitgeber müssen grundsätzlich für jeden Mitarbeiter prüfen, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt und ob Sozialversicherungspflicht besteht.[1] Bei der Neueinstellung von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung (Meldegrund "10") das Statuskennzeichen "2" angeben. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund leitet...mehr

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Langfristiger und dauerhaft... / Zusammenfassung

Überblick Die Beschäftigung von Mitarbeitern im Ausland ist in der betrieblichen Praxis nicht mehr wegzudenken. Arbeitsverhältnisse sind nicht zuletzt aufgrund der Globalisierung und grenzüberschreitenden Konzernstrukturen zunehmend internationalisiert; dazu trägt insbesondere auch die steigende Mobilität der Mitarbeiter bei. Die anlassbezogenen Gründe dafür sind vielfältig....mehr

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Geschäftsführer / 1 Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind (Fremdgeschäftsführer)

Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, werden aufgrund eines mit der GmbH abgeschlossenen Dienstvertrags in einem fremden Betrieb tätig. Sie erhalten teilweise eine gewinn- und verlustunabhängige Vergütung. Solche Fremdgeschäftsführer gehören als leitende Angestellte zu den Beschäftigten. Das gilt selbst, wenn die Geschäftsführer in ihrer Tätigkeit weitgehend weisung...mehr

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Familienangehörige / 3.1.2 Bindungswirkung der BA an Statusentscheidung

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die Statusentscheidungen der Clearingstelle leistungsrechtlich gebunden.[1] Das gilt hinsichtlich der Zeiten, für die das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgestellt wurde. Praxis-Tipp Hinzutritt der Angehörigeneigenschaft bei bestehender Beschäftigung Tritt die Angehörigeneigenschaft (z. B. durch Heirat ...mehr

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Langfristiger und dauerhaft... / 3.1.1 Begriff

Unternehmen, die Personal dauerhaft im Ausland beschäftigen möchten, stehen häufig vor vielschichtigen Herausforderungen. Insofern kommt es für sie – alternativ zur Beschäftigung von eigenem Personal – in Betracht, Fremdpersonal für sich tätig werden zu lassen. Hierzu kooperieren sie zunehmend häufig mit einem sog. Employer of Record (EoR). Ein EoR stellt den Arbeitnehmer in...mehr

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Langfristiger und dauerhaft... / 2.1.1 Sozialversicherungsrecht innerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR und der Schweiz

Für innerhalb der Europäischen Union erbrachte Tätigkeiten ist zum Sozialversicherungsrecht die VO (EG) 883/2004 [1] maßgeblich. Durch entsprechende Abkommen ist diese Verordnung auch auf den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz ausgeweitet. Ausgangspunkt ist die Regelung, dass nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates anwendbar sind.[2] Auf dieser Grundlage sol...mehr

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Kündigung / 7 Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits

Der Große Senat des BAG hat entschieden[1]: Außerhalb des § 102 Abs. 5 BetrVG (eingeschränktes Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung[2] über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus (oder bei einer fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus) bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kün...mehr

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Langfristiger und dauerhaft... / 3.1.2 EoR-Konstellation

In der Praxis ist häufig die folgende Konstellation anzutreffen: Der EoR verpflichtet sich gegenüber dem inländischen Auftraggeber vertraglich dazu, ihm Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen, die im Ausland tätig sind. Der EoR schließt mit dem Arbeitnehmer nach Maßgabe des lokalen Rechts einen Arbeitsvertrag ab und ist als dessen Vertragsarbeitgeber dafür verantwortlich, das ...mehr

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Familienangehörige / 3.1 Ehegatten/Lebenspartner/Abkömmlinge

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich für jeden Mitarbeiter prüfen, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt und ob Sozialversicherungspflicht besteht. Bei der Neueinstellung von Ehegatten/Lebenspartnern oder Abkömmlingen (Kinder, Enkelkinder) muss der Arbeitgeber bei der Anmeldung (Abgabegrund "10") das Schlüsselkennzeichen "1" angeben.[1] 3.1.1 Statusfeststellungsver...mehr

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Familienangehörige / 2.2 Angemessenes Entgelt

Das vereinbarte und tatsächlich gezahlte Entgelt muss in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitsleistung stehen. Zwar muss das Entgelt nicht genau dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt entsprechen. Ein Arbeitsentgelt in Höhe lediglich des halben Tariflohns bzw. des halben ortsüblichen Entgelts spricht aber gegen ein angemessenes Verhältnis.[1] Ein ...mehr

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Geschäftsführer / 3.3 Übrige Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis von vornherein weder aufgrund deren Beteiligung am Stammkapital noch aufgrund besonderer Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen, stehen sie aufgrund der insoweit fehlenden Rechtsmacht und der daraus resultierenden persönlichen Abhängigkeit grundsätzlich in einem sozialve...mehr

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Kündigung / 6 Hinweis auf frühzeitige Arbeitsuchendmeldung

Der Arbeitgeber soll den Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung informieren sowie darüber, dass sich dieser innerhalb der gesetzlichen Fristen bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden hat, und ihn hierzu freizustellen.[1] Der Arbeitn...mehr

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Geschäftsführer / 6 OHG und GbR

Gesellschafter einer OHG oder einer GbR haften mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt. Diese Gesellschafter tragen das Unternehmerrisiko, was eine persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit als Arbeitnehmer ausschließt. Damit liegen die wesentlichen Merkmale einer abhängigen Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung nie vor. Sozialversicherungspflicht durch die Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 5.2 Komplementäre

Die Komplementäre tragen das Unternehmerrisiko, was eine persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit als Arbeitnehmer ausschließt. Damit liegen die wesentlichen Merkmale einer abhängigen Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung nie vor. Sozialversicherungspflicht durch die Mitarbeit in ihrer Gesellschaft ist für Komplementäre einer KG damit ausgeschlossen. Das gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 4.4 Mehrfachbeschäftigte

Bei Mehrfachbeschäftigten ist hinsichtlich der Zahlung des Beitragszuschusses grundsätzlich eine der Höhe der jeweiligen Arbeitsentgelte entsprechende Aufteilung vorzunehmen. Die beteiligten Arbeitgeber tragen den Beitragszuschuss also anteilig.[1] Dabei ist in der Weise zu verfahren, dass zunächst die Höhe des insgesamt zu zahlenden Beitragszuschusses festgestellt wird. Der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter / 1.2 Freie Mitarbeiter sind nicht sozialversicherungspflichtig

Personen, die als freie Mitarbeiter tätig werden, üben eine selbstständige Tätigkeit aus und sind nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wichtig Arbeitnehmerähnliche Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein Ausnahmen von dem Grundsatz, dass freie Mitarbeiter nicht sozialversicherungspflichtig sind, können in der Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer ist Organ einer juristischen Person. Er ist im Innenverhältnis den Mitgesellschaftern gegenüber berechtigt, organisatorische Maßnahmen durchzuführen und dazu den Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. Meist vertritt er die Gesellschaft im Geschäftsverkehr nach außen. Der Geschäftsführer einer GmbH ist steuerlich als Arbeitnehmer anzusehen; er bezieht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter / 2 Statusanfrageverfahren

Bestehen Zweifel darüber, ob ein freies Mitarbeiterverhältnis oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, kann das Statusfeststellungsverfahren auf Antrag[1] Rechtssicherheit verschaffen.[2] Wird im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens die Arbeitnehmereigenschaft festgestellt, wird der Auftraggeber zum Arbeitgeber. Daraus ergeben sich dann die üblichen Arbeitgeberpflichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter / 1.4 Statusklage und Rückabwicklung

Stellt sich ein vermeintlich freies Dienstverhältnis im Nachhinein (z. B. aufgrund einer Statusklage des freien Mitarbeiters) als Arbeitsverhältnis dar, kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, die für freie Mitarbeit vereinbarte Vergütung sei der Höhe nach auch für eine Beschäftigung als Arbeitnehmer verabredet.[1] Nur in Ausnahmefällen, für deren Eingreifen es bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung / 4.1 Allgemeiner Kündigungsschutz

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate (§ 1 Abs. 1 KSchG) und werden im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 Abs. 1 KSchG), besteht für den Arbeitnehmer allgemeiner Kündigungsschutz . Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, wenn für sie eine soziale Rechtfertigung i. S. d. § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG vorliegt. Die soziale Rechtfertigung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 1.1 Arbeitnehmer

Der Anspruch steht Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse zu, die mit einem Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Die Art des Versicherungsverhältnisses (z. B. aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft) ist unerheblich. § 44 Abs. 2 SGB V (Ausschluss des Anspruchs auf Krankengeld) ist zu beachten. Der Anspruch ist au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 1.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze[1] versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.[2] Sinkt das Arbeitsentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt Krankenversicherungspflicht ein. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensj...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 2.8.1 Verschmelzungsplan

Rz. 27 Bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung, die bisher im UmwG in den §§ 122a–122m a. F. festgeschrieben waren, wurden bisher nur jene zwischen Kapitalgesellschaften geregelt.Durch das UmRuG wurde die grenzüberschreitende Verschmelzung in den §§ 305-319 UmwG neu geregelt. Diese sehen nun vor, dass neben EU/EWR Kapitalgesellschaften auch Personenhandelsgesellschaften,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Annahmeverzug / 3 Annahmeverzug und Beschäftigung während Kündigungsrechtsstreit

3.1 Unberechtigte Kündigung Im Fall einer unberechtigten Kündigung gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer – im Fall einer ordentlichen Kündigung – nach Ablauf der Kündigungsfrist oder im Fall einer fristlosen Kündigung nach Zugang der Kündigung nicht weiterbeschäftigt. Dies folgt unmittelbar aus § 296 BGB: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2 Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung

Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden, wenn: die Aushilfstätigkeit über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht und dabei der durchschnittliche Stundenlohn 19 EUR (bis 2022: 15 EUR) und der durchschnittliche Tagesverdienst 150 EUR (bis 2022: 120 EUR) nicht übersteigt.[1] Prüfung der Lohngrenzen Bei einem unvorhersehbaren, plötzlich erforderlich gewordenen Eins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 5.1 Mehrere unständige Beschäftigungen innerhalb eines Kalendermonats

Bestanden innerhalb eines Kalendermonats mehrere unständige Beschäftigungen, deren Arbeitsentgelt insgesamt die monatliche BBG übersteigt, gilt Folgendes: Bei der Beitragsberechnung sind die einzelnen Arbeitsentgelte anteilsmäßig nur so weit zu berücksichtigen, dass der Gesamtbetrag die monatliche BBG nicht übersteigt.[1] In der Praxis kann die ggf. erforderliche Kürzung ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.3 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter bei der Krankenkasse endet, wenn das unständig beschäftigte Mitglied die unständige Beschäftigung nicht nur vorübergehend aufgibt; die Mitgliedschaft endet jedoch spätestens nach Ablauf von 3 Wochen nach dem Ende der letzten unständigen Beschäftigung.[1] Wird innerhalb des 3-Wochenzeitraums eine versicherungspflichtige Beschäftig...mehr

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Unständig Beschäftigte / 1 Sozialversicherungsrechtliche Definition

Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Die besonderen Regelungen für unständig Beschäftigte gelten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Für die Rentenversicherung feh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2.1.1 Befristung nach der Natur der Sache

Nach der Natur der Sache ist eine Beschäftigung befristet, wenn nicht die Arbeitsdauer, sondern eine bestimmte Arbeitsleistung vertraglich vereinbart worden ist (z. B. Be- und Entladen von Fahrzeugen oder Schiffen). Bereits das Reichsversicherungsamt (RVA) hatte eine unständige Beschäftigung – unter bestimmten Voraussetzungen – auch in Fällen bejaht, in denen ein Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2.1 Befristung auf weniger als eine Woche

Die Unterbrechung der Arbeit in einer Woche durch Sonn- und Feiertage wird für die Berechnung der Frist von weniger als einer Woche mitgerechnet. Es wird daher sogar die Auffassung vertreten, dass Beschäftigungen von Montag bis Freitag in Betrieben mit 5-Tage-Woche keine unständigen Beschäftigungen sind, weil sie der vollen Arbeitswoche des Betriebs entsprechen und daher nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 6.1 Meldepflicht der unständig Beschäftigten und Arbeitgeber

Unständig Beschäftigte haben ihrer Krankenkasse den Beginn und das Ende der berufsmäßig ausgeübten unständigen Beschäftigungen unverzüglich zu melden.[1] Der Arbeitgeber hat die unständig Beschäftigten auf ihre Meldepflicht hinzuweisen. Die unständig Beschäftigten haben nicht den Beginn und das Ende jeder einzelnen unständigen Beschäftigung zu melden, sondern lediglich die e...mehr

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Unständig Beschäftigte / 2 Abgrenzung zu ständig Beschäftigten

Wenn eine Beschäftigung nur bei einem Arbeitgeber und nicht bei verschiedenen Arbeitgebern jeweils weniger als eine Woche ausgeübt wird, weil die Beschäftigung nach der Natur der Sache oder im Voraus durch Arbeitsvertrag befristet ist, schließt dies die Annahme einer unständigen Beschäftigung nicht aus.[1] Selbst die Tatsache, dass die Beschäftigungszeiten des jeweiligen Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 2.1.2 Befristung im Voraus durch Arbeitsvertrag

Eine Beschäftigung ist im Voraus durch Arbeitsvertrag befristet, wenn sich Arbeitgeber und Beschäftigter bei Abschluss des Arbeitsvertrags bewusst sind, dass dieser weniger als eine Woche andauern soll. Dabei genügt es, wenn diese Auffassung aus den Umständen des Falles zu folgern ist. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben und ist die Beschäftigung auch nicht nach der Natur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4 Versicherungsrechtliche Beurteilung der unständig Beschäftigten

Unständig Beschäftigte sind kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig; sie sind jedoch in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn die unständige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.[1] In der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Kriterium der Berufsmäßigkeit bei der Ausübung der unständigen Beschäftigung nicht verlangt.[2] Hier besteht demnach au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.2 Beginn der Versicherungspflicht

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter beginnt bei der Krankenkasse mit dem Tag der Aufnahme der unständigen Beschäftigung, für die die – vom Beschäftigten oder Arbeitgeber – gewählte Krankenkasse erstmalig Versicherungspflicht in der Krankenversicherung festgestellt hat.[1] Mit der Krankenversicherungspflicht beginnt auch die Versicherungspflicht in der Pflege- und ...mehr

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Aushilfskräfte / Zusammenfassung

Begriff Ein juristisch exakter Begriff der Aushilfskraft existiert nicht. Aushilfskräfte (auch sog. "täglich befristete Arbeitnehmer", "befristete Tagesaushilfen" oder "Minijobber" genannt) sind Arbeitnehmer, die nur für eine im Voraus festgelegte kürzere Zeit und/oder in Teilzeit eingestellt werden, etwa zur Behebung eines vorübergehenden Bedarfs an Arbeitskräften, oder (au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / Zusammenfassung

Begriff Unständig Beschäftigte sind Personen, die berufsmäßig nur entgeltliche Beschäftigungen von kurzer Dauer ausüben. Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Der gezahlte Arbeitsloh...mehr