Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

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Beamte und Pensionäre: Entg... / 1.5 Weitere Beschäftigungsverhältnisse

Schließt der Beamte mit anderen Arbeitgebern weitere Dienstverhältnisse ab, z. B. als Minijob bei einem privaten Arbeitgeber, so gelten ebenso die allgemeinen Grundsätze des Lohnsteuerrechts. Folglich kann der Arbeitgeber für den Arbeitslohn die Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % oder mit 20 % wählen.[1] Soll der Arbeitslohn eines weiteren (z. B. zweiten) Beschäftigungsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 1.1 Freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze[1] versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss.[2] Sinkt das Arbeitsentgelt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt Krankenversicherungspflicht ein. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die das 55. Lebensj...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 1 Besitzstandsregelung für privat Krankenversicherte

Bereits zum 1.1.2003 sind die Vorschriften zur Jahresarbeitsentgeltgrenze verändert worden: Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde erheblich angehoben und eine zweite, besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zur Besitzstandswahrung für privat Krankenversicherte eingeführt. Wichtig Maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze muss geprüft werden Ob die besondere Jahresarb...mehr

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Übergangsbereich / 9.2 Insolvenzgeldumlage

Für Beschäftigungen im Übergangsbereich ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage das Arbeitsentgelt maßgebend, nach dem die Rentenversicherungsbeiträge zu bemessen sind. Dies bedeutet, dass die Insolvenzgeldumlage aus dem für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags reduzierten Arbeitsentgelt zu berechnen ist.mehr

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Meldungen / 11.1 Kennziffern im Feld Übergangsbereich

Für Beschäftigungen im Übergangsbereich sind im Feld "Kennzeichen Midijob" folgende Kennzeichen zulässig:mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 7.2.3 Leistungsrechtliche Bindung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit ist an die von der Clearingstelle der DRV Bund mittels rechtskräftigem Verwaltungsakt getroffenen Entscheidungen leistungsrechtlich gebunden.[1] Sie ist für Entscheidungen zur Beurteilung der Versicherungspflicht/-freiheit von Beschäftigungen nicht zuständig. Dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV(GR v...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 11 Entgeltunterlagen für beschäftigte Studenten

Durch die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) ist es dem Arbeitgeber vorgeschrieben, auch für beschäftigte Studenten – unabhängig davon, ob sie versicherungsfrei oder versicherungspflichtig sind – Entgeltunterlagen in Form eines Jahreslohnkontos oder Sammlungen von Lohn-/Gehaltsabrechnungen in zeitlicher Folge zu führen.[1] Zu dokumentierende Angaben Damit die versicherungsrech...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 2.1 Antragserfordernis

Der Antrag auf Versicherungspflicht muss durch eine Stelle gestellt werden, die ihren Sitz im Inland hat. Das ist bei Beschäftigungen im Ausland im Regelfall der Arbeitgeber und bei den Entwicklungshelfern die Organisation der Entwicklungshilfe. Praxis-Tipp Antrag kann formlos gestellt werden Der Antrag kann formlos gestellt werden. Erforderlich ist lediglich, dass zum Ausdruck ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung / 4.3 Übergangsbereich

Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten für Auszubildende nicht. Besonderheiten können sich ergeben, wenn ein Auszubildender neben dem Ausbildungsverhältnis weitere Beschäftigungen ausübt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragssätze / 1.5 Pauschalbeiträge für geringfügig entlohnt Beschäftigte

Für gesetzlich krankenversicherte geringfügig entlohnt Beschäftigte muss der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung abführen. Für geringfügig entlohnt Beschäftigte im gewerblichen Bereich beträgt dieser derzeit 13 % und für Minijobs im Privathaushalt 5 %.[1] Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen, die seit dem 1.1.2013 aufgenommen werden, besteht grundsätzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Waisenrente / 1.2.3 Abschläge

Eine Waisenrente wird – unabhängig von der Inanspruchnahme der Rente – über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn die versicherte Person vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstorben ist. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die versicherte Person vor dem 65. Lebensjahr verstorben ist, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchstsatz kom...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringverdiener / 1 Geringverdienergrenze

Als Geringverdiener gelten Auszubildende mit einem geringen Entgelt bis zu 325 EUR. Die Geringverdienergrenze gilt bundeseinheitlich in allen Sozialversicherungszweigen. Seit dem Jahr 2020 wurde für alle neu abgeschlossenen Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt. Für diese neuen Berufsausbildungsverhältnisse kommt die Geringverdiener...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.1 Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs

Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern mit einem Arbeitsentgelt im sog. Übergangsbereich zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR (2025: 556,01 EUR bis 2.000 EUR) werden die Beiträge nicht nach dem tatsächlichen Arbeitsentgelt, sondern nach einer mithilfe einer festgelegten Formel ermittelten verminderten beitragspflichtigen Einnahme. Arbeitsentgelte aus versicherungsfreie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmeranteil / 4 Übergangsbereich

Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich von 603,01 EUR bis 2.000 EUR (2025: 556,01 EUR bis 2.000 EUR) sind versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer hat hier nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Einholung von Drittauskünften

Rz. 182 Daneben kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, sog. Drittauskünfte gem. § 802l ZPO einzuholen, und zwar bei Rz. 183 Die Beantragung erfolgt unter Modul N: Rz. 184 Die Drittauskünfte holt der Gerichtsvollzieher unter fol...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 4.1 Arbeitnehmer

Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der Summe der getrenn...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitrag aus fiktiven Entgel... / 4.1 Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben durch eine entsprechende Vereinbarung die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Dabei muss die Vereinbarung eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Student / 1.1.3 Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium

Allerdings liegt beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium grundsätzlich kein durchgehendes Fortbestehen der Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlich Studierenden vor, wenn sich das Masterstudium nicht unmittelbar an das beendete Bachelorstudium anschließt. Für Beschäftigungen, die während eines solchen Unterbrechungszeitraums ausgeübt werden, kann daher keine Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Rente für Bergleute für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 0,5333 und für persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) 1,3333.[1] Wird die Rente für Bergleute vorzeitig in Anspruch genommen, sind über den verminderten Zuga...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.1 Betriebsstättenfinanzamt ist zuständig

Der Arbeitgeber hat nach Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums dem Betriebsstättenfinanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (ELSTER-Verfahren). Vom inländischen Arbeitgeber in der Anmeldung anzugeben sind: die vom gezahlten Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer und die von ihm zu tragende pausch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Flüchtling / 4 Anerkennung ausländischer Qualifikationen/Berufsnachweise

Die meisten Menschen mit Fluchthintergrund können mangels Vorliegens entsprechender Dokumente erworbene berufliche Kompetenzen und Qualifikationen nicht nachweisen. Da hier keine Sonderregelungen hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Qualifikationen existieren, können auch hochqualifizierte Menschen oftmals nur Beschäftigungen im Niedriglohnsektor nachgehen. Grundlage f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Teilzeitbeschäftigung ist in § 2 Abs. 1 TzBfG legaldefiniert. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmer[1], deren regelmäßige Wochenarbeitszeit geringer ist als diejenige vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter (des Betriebs). Die Regelung geht von einem relativen, betriebsbezogenen Teilzeitbegriff aus. Entscheidend sind die Verhältnisse im jeweiligen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sonstige Bezüge / 4.3 Berechnung bei mehreren Dienstverhältnissen

Steht der Arbeitnehmer nacheinander in mehreren Dienstverhältnissen, ist für die Feststellung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn aus all diesen Dienstverhältnissen, d. h. aus dem gegenwärtigen und aus den vorangegangenen Dienstverhältnissen, zu berücksichtigen. Steht der Arbeitnehmer gleichzeitig noch bei einem anderen Arbeitgeber in einem zweiten Diens...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freibeträge / 4.1 Freibeträge mit Antragsgrenze von 600 EUR

Bestimmte Aufwendungen können nur dann als Freibetrag eingetragen werden, wenn die Summe dieser Aufwendungen mehr als 600 EUR beträgt.[1] Bei Ehegatten wird die Antragsgrenze nicht verdoppelt. Die 600-EUR-Antragsgrenze gilt für: Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Sonderausgaben mit Ausnahme der Vorsorgeaufwendungen: Unterhaltsleistungen an den ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente / 3.2.1 Allgemeines

§ 41 Satz 2 SGB VI ist auf tarifvertragliche Altersgrenzen nicht unmittelbar anwendbar.[1] Verstößt eine tarifliche Altersgrenzenregelung jedoch gegen § 41 SGB VI, ist sie nach Auffassung des BAG nach § 134 BGB nichtig.[2] Auch tarifliche Altersgrenzenregelungen bedürfen eines sie rechtfertigenden Sachgrunds i. S. d. § 14 Abs. 1 TzBfG.[3] Eine tarifvertragliche Befristung de...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 1 Mehrere Minijobs

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitet im Juli als Haushaltshilfe in 3 verschiedenen Haushalten. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V mit 9 % Kirchensteuer und kinderlos) und gesetzlich krankenversichert. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 2,7 %. In jedem Haushalt ist sie mit 603 EUR pro Monat geringfügig beschäftigt. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflich...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.1 Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten

Bislang konnten Arbeitnehmer pro Dienstverhältnis max. eine regelmäßige Arbeitsstätte haben.[1] An dieser Regelung wird auch in Bezug auf die erste Tätigkeitsstätte festgehalten. Nur, wenn der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausübt, sind mehrere erste Tätigkeitsstätten möglich, aber auch in diesem Fall, kann diese Voraussetzung je Dienstverhältnis bei nur einer betriebl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.2 Berücksichtigung des durch langjährige Beschäftigung entstandenen Vertrauens

Rz. 31 Soweit unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, gebietet der verfassungsrechtliche Schutz des Arbeitsplatzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ein gewisses Maß an sozialer Rücksichtnahme; dabei darf auch ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt bleiben.[1] Zu dem E...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
13. SGB II-ÄndG (Grundsiche... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll wie folgt umgesetzt werden: Bedarfsdeckende Erwerbsarbeit einfordern (§ 2, § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II) Es wird deutlicher klargestellt, dass dem Grundsatz des Forderns zufolge erwerbsfähige Leistungsberechtigte dazu verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang bis zur vollständigen Überwindung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen. Insbesondere ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.1 Überblick

Die Bestandteile der Herstellungskosten sind in § 255 Abs. 2 – 3 HGB abschließend aufgezählt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Aufwendungen, die zu den Herstellungskosten gehören (Einzelkosten und bestimmte Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB), Aufwendungen, die in die Herstellungskosten einbezogen werden dürfen (bestimmte Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB), und...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.4 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 30 Bei Mehrfachbeschäftigten ist das Regelentgelt grundsätzlich aus jeder Beschäftigung gesondert zu berechnen, wenn im Zeitpunkt des Beginns der Rehabilitations-/Teilhabeleistung mehrere berücksichtigungsfähige Beschäftigungen ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 14.11.1974, 8 RU 216/73). Die unterschiedliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge (z. B. Abrechnungszeitpunkt, Stu...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.3 Teilarbeitslosigkeit (Abs. 2)

Rz. 40 Bei der Berechnung des Regelentgeltes ist § 67 Abs. 2 für diejenigen Arbeitnehmende von Bedeutung, die bisher mindestens 2 Beschäftigungen gleichzeitig ausübten (Mehrfachbeschäftigte) und zum Zeitpunkt des Beginns der Rehabilitations-/Teilhabeleistung bzw. zum Zeitpunkt des Beginns der unmittelbar vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit (vgl. § 69) wegen einer (beendeten) B...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2.4 Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts (Abs. 2)

Rz. 12 § 68 Abs. 2 dient der Ermittlung einer (fiktiven) Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld in den Fällen, in denen die Bezugnahme auf das tatsächliche Arbeitsentgelt des Rehabilitanden zu einer nicht angemessenen Höhe der Berechnungsgrundlage und damit zu einer nicht angemessenen Höhe des Übergangsgeldes i. S. d. Abs. 1 führt. Erhält der Rehabilitand Übergangsgeld we...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.5 Unständig Beschäftigte

Rz. 31 Unständig Beschäftigte sind Personen, die regelmäßig Beschäftigungsverhältnisse eingehen, welche aufgrund von Arbeitsverträgen bzw. aufgrund der Natur der Sache auf weniger als eine Woche beschränkt sind. Als Woche ist dabei die Beschäftigungswoche zu verstehen – also ein Zeitraum von 7 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, der mit dem ersten Tag der Beschäftigung begin...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4.3 Transfer-Kurzarbeit

Rz. 49 Das Transfer-Kurzarbeitergeld zielt darauf ab, den Wechsel des Arbeitnehmenden von der bestehenden Beschäftigung bei dem ehemaligen Arbeitgebenden in eine neue Beschäftigung bei einem "anderen" Arbeitgebenden ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit sicherzustellen. Das Transfer-Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn der Arbeitsausfall aufgrund einer Betriebsänderung nich...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.2 Arbeitsentgelt

Rz. 15 Nach § 14 Abs. 1 SGB IV gehören zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch hierauf besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden. Der Begriff "Arbeitsentgelt" umfasst somit ...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.6 Besonderheiten bei der Bestimmung des Bemessungszeitraums

Rz. 14 Im Zusammenhang mit der Ermittlung des Regelentgelts gelten bezüglich der Bestimmung des Bemessungszeitraums folgende Besonderheiten: Der Wechsel von einem Ausbildungs- in ein Arbeitsverhältnis stellt ein neues Beschäftigungsverhältnis dar. Dieses ist für die Bestimmung des Bemessungszeitraumes von Bedeutung. Bei noch nicht mindestens 4-wöchigen Bemessungszeiträumen: v...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2.3 Der Bemessungszeitraum liegt länger als 3 Jahre zurück (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 9 Grundsätzlich wird das Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausschließlich aus dem vom Rehabilitanden zuletzt erzielten Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen berechnet. Das gilt auch, wenn der Rehabilitand zuletzt Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezog. Beginnt z. B. bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, bem...mehr

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Sommer, SGB XI § 4 Art und ... / 2.1.1.4 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Rz. 23 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst- oder Fremdgefährdung), bei der Orientierung, bei der Tagesstruktur, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, bei der bedürfnisgerechten Beschäftigung im Alltag sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung. S...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.4 Im neuen Arbeitsverhältnis noch keine 4 Wochen Arbeitsentgelt erzielt

Rz. 12 Hat der Rehabilitand erst kurze Zeit vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung ein neues Arbeitsverhältnis begonnen und kann er für die Berechnung des Übergangsgeldes noch keinen 4-wöchigen Entgeltabrechnungszeitraum nachweisen, sind für die Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt und die Stunden des kürzeren Abrechnungszeitraums zugrunde zu legen (vg...mehr

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Schell, SGB IX § 68 Berechn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 68 hat das Ziel, Rehabilitanden eine angemessene finanzielle Absicherung während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten. Bei bestimmten Fallgestaltungen soll die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Übergangsgeldes 65 % eines fiktiven Arbeitsentgeltes, dessen Höhe sich nach der höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1 Berechnung des Regelentgelts (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

Rz. 4 Als Regelentgelt bezeichnet man den auf den Kalendertag umgerechneten Teil des Bruttoarbeitsentgelts. § 67 ist nur für die Rehabilitanden von Bedeutung, die zulasten der Rentenversicherung eine Leistung zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Nachsorge oder eine sonstige Leistung zur Teilhabe erhalten (vgl. §§ 14, 15, 17, 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI) und am Tag v...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.1.1 Überblick

Rz. 7 Das Regelentgelt berechnet sich aus dem letzten vom Arbeitgebenden abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Rehabilitations-/Teilhabeleistung (§ 67 Abs. 1 Satz 1). Auf den Beginn der Zahlung des Übergangsgelds kommt es nicht an. Ebenfalls ändert sich am Entgeltabrechnungszeitraum nichts, wenn der "Stundenlöhner" vor Einsetzen des Übergangsgeldbezuges – w...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.1.5 Mehrarbeitsstunden

Rz. 22 Mehrarbeitsstunden wirken sich auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit i. S. d. § 67 Abs. 1 Satz 2 erhöhend aus, wenn sie regelmäßig geleistet und vergütet wurden. Ob der Arbeitnehmende ohne Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bzw. der Rehabilitations-/Teilhabeleistung auch weiterhin Mehrarbeit geleistet hätte, ist unerheblich; entscheidend sind nur die vergangenheit...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.5 Höchst-Regelentgelt (Abs. 4)

Rz. 50 Das Regelentgelt wird immer nur bis zur Höhe der für den Rehabilitationsträger geltenden täglichen Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt (§ 67 Abs. 4). Die Höhe des maximal zu berücksichtigenden Regelentgelts ändert sich von Kalenderjahr zu Kalenderjahr. Hat der Rehabilitationsträger das persönliche Regelentgelt des jeweiligen Rehabilitanden berechnet, hat er zu prüf...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.6 Übergangsgeldbezieher, die in Deutschland nicht einkommenspflichtig sind (Abs. 5)

Rz. 52 Zu einer Doppelbesteuerung kann es kommen, wenn mehrere Staaten aufgrund ihrer nationalen Steuervorschriften für dieselben Einkünfte einen Anspruch auf die Besteuerung erheben. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist dies der Fall, wenn sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte beanspruchen. Um dies zu v...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.6 Erweiterung der kurzfristigen Beschäftigung für landwirtschaftliche Betriebe

Beschäftigungen dann als kurzfristige Beschäftigungen sozialversicherungsfrei, wenn sie auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart oder im Voraus vertraglich begrenzt sind und nicht berufsmäßig ausgeübt werden.[1] Seit dem 1.1.2026 gilt für landwirtschaftliche Betriebe eine erweiterte zeitliche Grenze von 15 Wochen oder 90 Arbeitstagen. Sie gilt nur für l...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.4.4 Befristete Beschäftigung

In der Regel wird der Arbeitgeber solche Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze beendet ist, nicht unbefristet, sondern nur befristet beschäftigen wollen. Dann hat er jedoch die Regelungen des § 14 TzBfG in Bezug auf die Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverhältnissen zu beachten. Es ist immer zulässig, einen Arbeitnehmer, der die Regelalt...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 5 Geringfügigkeitsgrenze ab 2026

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (einheitliche Pauschsteuer) für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob) mit 2 % pauschalieren.[1] Voraussetzung ist, dass eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[2], das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im M...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.9 Verbeitragung von abgegoltenen Entgeltguthaben

Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz wurde zum 1.1.2023 eine Grundlage zur beitragsrechtlichen Behandlung und Zuordnung von Zeitguthaben geschaffen, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden.[1] In den Fällen, in denen der Beendigung de...mehr