Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigtendatenschutz

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschäftigtendatenschutz / 3.1 Personalakte

Unterlagen zum Beschäftigungsverhältnis werden in einer Papierakte oder in elektronischer Form gespeichert. Form und Inhalt der Personalakte sind gesetzlich nicht geregelt. Nach einem Urteil des BAG ist eine Personalakte die "Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters betreffen und in einem engen Zusammenhang mit ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschäftigtendatenschutz / 3.2 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Bis zum 30.6.2022 hatten Arbeitnehmer im Krankheitsfall spätestens nach dem 3. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit diese gegenüber dem Arbeitgeber durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes (in Papierform) nachzuweisen (§ 5 EntgFG). Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) wurden Bestandteil der Personalakte. Auch wenn in der AU der Krankheitsgrund nicht...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschäftigtendatenschutz / 3.5 Kontrolle der Führerscheine der Arbeitnehmer

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dauerhaft oder auch nur kurzfristig ein Fahrzeug des Unternehmens, hat er als Halter nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG zu prüfen, ob der Arbeitnehmer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Zu prüfen ist auch, ob der Arbeitnehmer Beschränkungen nach § 23 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) unterliegt, z. B. nur berechtigt ist, einen Pkw mit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschäftigtendatenschutz / 3.4 Lohn- und Gehaltsabrechnung

Häufig ist die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung an ein Steuerbüro oder einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert. Steuerberater, auch wenn sie mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung beauftragt sind, sind keine Auftragsverarbeiter, da nach § 11 Abs. 2 StBerG auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften unter B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei der Verwalt... / 3.4 Beschäftigung von Hausmeistern/Reinigungskräften durch die WEG

Wohnungseigentümergemeinschaften können für Reinigungs- bzw. Hausmeistertätigkeiten im Gemeinschaftseigentum Arbeitnehmer beschäftigen. Arbeitgeber ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter. In Bezug auf den Beschäftigtendatenschutz gelten die allgemeinen Grundsätze (vgl. Beschäftigtendatenschutz).mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschäftigtendatenschutz / 2 Anbahnung und Begründung des Beschäftigungsverhältnisses

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird regelmäßig eine Vielzahl personenbezogener Daten erhoben. Es steht in der Verantwortung des Wohnungsunternehmens, deren Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Zugang zu diesen Daten dürfen nur Personen haben, die am Bewerbungs- und Auswahlverfahren direkt beteiligt sind. Bereits bei der Erhebung von personenbezogenen Daten (St...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschäftigtendatenschutz / 1 Beschäftigte

Nach § 26 Abs. 8 BDSG sind Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der Leiharbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Rehabilitanden), Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (Scheinselbstständige), Bewerber für ein Beschäftigungsve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.2 Mitarbeiterüberwachung nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG

Mitarbeiter in der Sparabteilung von Genossenschaften sind auf ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu prüfen. Zu Einzelheiten vergleiche Beschäftigtendatenschutz.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutz bei Maklertätig... / 3 Mitarbeiterüberwachung nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG

Mitarbeiter in der Maklerabteilung sind auf ihre Zuverlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu prüfen. Zu Einzelheiten vergleiche Beschäftigtendatenschutz.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Datenschutzbeauftragter nac... / 2.5 Pflicht zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen können den Datenschutzbeauftragten zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung zurate ziehen (Art. 38 Abs. 4 DSGVO). Der Datenschutzbeauftragte ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03+04/2023, Im Auge behalten: die DS-GVO

Sydow/Marsch DS-GVO/BDSG Handkommentar, 3. Aufl. 2023 2.559 Seiten, 189 EUR ISBN 978-3-8487-7290-2 Das Datenschutzrecht stellt im Rahmen der Forderungseinziehung ein wesentliches Nebengebiet dar. Ohne jeden Zweifel werden zum Teil auch sensible personenbezogene Daten des Gläubigers wie des Schuldners verarbeitet. Rechtsanwälte wie Inkassodienstleister sind deshalb gehalten, e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.3 Geschützte Daten im Sinne des § 30 AO

Rz. 11 Die Rechtswegzuweisung gilt nur in den Fallgestaltungen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die zu den geschützten Daten i. S. d. § 30 AO gehören. Hierbei handelt es sich um eine doppelte Einschränkung. Rz. 12 Zunächst kann die Norm nur eingreifen, soweit der Anwendungsbereich der AO betroffen ist. Damit scheiden z. B. die Beschäftigtendaten bereits au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Compliance im Arbeitsrecht / 2.2 Kontrolle von (auch) privaten Unterlagen, Dateien und E-Mails

Private Daten der Arbeitnehmer sind grundsätzlich dem Zugriffsrecht des Arbeitgebers entzogen. Hier überwiegt regelmäßig das Recht des Arbeitnehmers, seine Privatsphäre zu schützen, gegenüber dem Recht des Arbeitgebers, etwaige Compliance-Verstöße aufzudecken. Praxisrelevant ist hier vor allem die Frage, ob und inwieweit Dokumente, Dateien und Mails eingesehen werden können,...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Compliance im Arbeitsrecht / 2.1 Kontrolle von dienstlichen Unterlagen, Dateien und E-Mails

Der Zugriff auf dienstliche Unterlagen und/oder Akten ist regelmäßig unproblematisch zulässig.[1] Der Arbeitgeber – aber auch Vorgesetzte oder Kollegen – können diese jederzeit herausverlangen und einsehen. Der Arbeitnehmer darf weder die Einsichtnahme noch die Herausgabe der Unterlagen oder Akten verweigern. Ihm steht im Hinblick auf dienstliche Unterlagen und Akten auch ni...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Compliance im Arbeitsrecht / 3 Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen Compliance-Regelungen

Neben der Überwachung der Einhaltung der Compliance-Regelungen im Unternehmen ist es für eine funktionierende Compliance-Struktur unumgänglich, dass festgestellte Verstöße auch sanktioniert werden. Damit die Maßnahmen auch eine präventive Wirkung erzielen können, sollte der Arbeitgeber auf Verstöße ohne Rücksicht auf Hierarchieebene oder die Stellung des betroffenen Arbeitne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Datenschutz / III. Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes in § 26 BDSG

Rz. 20 Die Ausgestaltung des Beschäftigtendatenschutzes kann durch die Mitgliedsstaaten durch "spezifischere Vorschriften" (im Sinne von "sektorspezifisch")[48] gesondert geregelt werden, Art. 88 Abs. 1 DSGVO. Das kann zum einen durch Rechtsvorschriften der nationalen Gesetzgeber geschehen, zum anderen kann in den Mitgliedsstaaten vorgesehen werden, dass die Betriebsparteien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Anzinger/Koberski, Kommentar ArbZG, 5. Auflage 2021 Bader/Fischermeier/Gallner/Klose/Kreft/Kreutzberg-Kowalczyk, Gemeinschaftskommentar zum ­Kündigungsschutzgesetz, 12. Auflage 2019 (zitiert: KR/Bearbeiter) Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2021 Barlage-Melber u.a., Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzgrundverordnung in der Praxis, 1. Auflage 2018 Blank...mehr

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§ 11 Datenschutz / 1. Verhältnis von DSGVO und BDSG

Rz. 21 § 26 BDSG füllt die Abwägung der Interessen der Rechte der Beschäftigten und Verantwortlichen aus und stellt die maßgebliche Norm zum Beschäftigtendatenschutz im deutschen Recht dar. Die Norm gibt die Grundsätze wieder, die die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt hatte, zuvor kodifiziert in § 32 BDSG a.F. Das Erforderlichkeitsmerkmal de...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Formulierungsvorschläge

Rz. 32 Die nachfolgend wiedergegebenen Formulierungsvorschläge verstehen sich in erster Linie als Anregung. Sie können Grundlage einer Betriebsvereinbarung sein. Allerdings müssen dort, wo eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Beachtung finden. Auch ist die Sensibilität für den Datenschutz höchst unterschiedlich ausg...mehr

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§ 11 Datenschutz / A. Neue gesetzliche Vorgaben an die Verarbeitung der Beschäftigtendaten

Rz. 1 Arbeitsverhältnisse sind, insbesondere bei Durchführung der betrieblichen Tätigkeiten durch Beschäftigte sowie Einsatz digitaler Mittel für die Steuerung des Einsatzes der Beschäftigten, undenkbar ohne das Entstehen und die Verarbeitung einer Vielzahl personenbezogener Daten der Beschäftigten. Viele Systeme werden erst effektiv, wenn eine Vielzahl personenbezogener Dat...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / b) Datenschutzrechtliche Besonderheiten

Rz. 21 Weitere Schranken der Mitbestimmung des Betriebsrats können sich unmittelbar aus datenschutzrechtlichen Vorschriften ergeben. Vor Einführung der DSGVO galt gemäß § 4 BDSG a.F., dass die Schutzbestimmungen des BDSG von Betriebsvereinbarungen (und Tarifverträgen) überlagert werden können, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten der Arbeitnehmer geregelt sind. ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Betriebliche Übung

Rz. 11 Entsprechend der Telefonnutzung ist es auch denkbar, dass die private Internet- und E-Mail-Nutzung durch eine betriebliche Übung gestattet ist.[16] Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dau...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / I. Einwilligung nach Art. 7 DSGVO und § 26 Abs. 2 BDSG

Rz. 8 Als Ermächtigungsgrundlage kommt eine Einwilligung nach Art. 7 DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BDSG in Betracht. Die Einwilligung hat nach § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG grundsätzlich schriftlich oder elektronisch zu erfolgen, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Die ausdrückliche Aufnahme der elektronischen Form in § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG e...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 35 Die grundsätzliche Entscheidung des Arbeitgebers darüber, ob er seinen Arbeitnehmern die private Nutzung von Internet und E-Mail neben der dienstlichen Nutzung erlaubt oder diese verbietet, hat wesentliche Auswirkungen auf seine Kontrollbefugnis. Da der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung ein berechtigtes Interesse an der Überwachung des Nutzungsverhaltens s...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / III. Kontrolle bei erlaubter privater E-Mail-Nutzung

Rz. 49 Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern das Recht, das E-Mail-Programm auch privat zu nutzen, stellt sich ebenfalls die Frage der richtigen Ermächtigungsgrundlage für die Kontrolle durch den Arbeitgeber. Nach der früher herrschenden Ansicht in der Literatur wird der Arbeitgeber durch die Erlaubnis privater Nutzung zum Diensteanbieter i.S.d. § 88 TKG a.F. und habe da...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / II. Firmeninterne Social-Media-Plattformen

Rz. 24 Angesichts der steigenden Nutzerzahlen im Bereich Social Media bieten auch immer mehr Arbeitgeber firmeninterne soziale Netzwerke an. Über solche Plattformen können sich Mitarbeiter fachlich und ggf. auch privat austauschen sowie sich selbst präsentieren. Rz. 25 Solche Systeme sind in Betrieben, in denen es einen Betriebsrat gibt, mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs....mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Internetforen, Social-Media-Gruppen, Weblogs

Rz. 60 Anstatt in klassischen Chats spielt sich das "Online-Leben" heute vielmehr in sozialen Medien oder ­Internetforen ab. Hierbei haben beide Arten der Kommunikation gemeinsam, dass sich auch fremde Leute über eine von einem Dritten betriebene Plattform austauschen. Beiträge in Internetforen oder öffentlichen Social-Media-Gruppen richten sich dabei in der Regel nicht an ei...mehr

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§ 11 Datenschutz / 3. Vorgaben an die Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis

Rz. 27 Beschäftigte können sich – nach wie vor – entscheiden, gegenüber ihrem Arbeitgeber in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuwilligen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a, Art. 7 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 2 BDSG). Die frühere Mindermeinung, wonach eine freiwillige Einwilligung der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis regelmäßig ausgeschlossen sein sollte, kann nicht ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Kontrolle bei Verbot der privaten E-Mail-Nutzung

Rz. 41 Soweit der Arbeitgeber die private Nutzung von E-Mails untersagt, hat die Kontrolle den datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu folgen. Hierbei ist eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an einer Kontrolle der dienstlichen E-Mails und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die persönlichk...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Seit dem 25.5.2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO) anzuwenden. Die DSGVO ist bereits am 24.5.2016 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Datenschutz / 2. Verarbeitung von Beschäftigtendaten nach Interessenabwägung

Rz. 24 Die Bewertung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung war bislang und ist seit 25.5.2018 auf Basis einer Interessenabwägung, die die Interessen von Arbeitgeber und Beschäftigten in Einklang bringen muss, zu treffen (§ 32 Abs. 1 BDSG a.F. und § 26 Abs. 1 BDSG). Die Bewertung ist daher oft vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Rz. 25 Für die Verarbeitung der Beschäftigtenda...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, Fachbuch 2021, Dike Verlag, ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 1 Beschäftigtendatenschutz seit dem 25.5.2018

1.1 Allgemeines Seit dem 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich. Um das bisher in der Bundesrepublik geltende Datenschutzrecht an diese Verordnung anzupassen, wurde am 5.7.2017 eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verkündet, das zeitgleich mit der DSGVO in Kraft getreten ist. Weder durch die DSGVO noch durch die Neufassung des BSDG h...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / Zusammenfassung

Überblick Maßnahmen des Arbeitsschutzes greifen immer auch in Rechte des Arbeitnehmers ein. Auch die Daten des Arbeitnehmers sind betroffen, sodass auch hier der Beschäftigtendatenschutz seine Geltung entfaltet. Mit der seit Mai 2018 in Kraft getretenen Neuregelung auch des Beschäftigtendatenschutzes sind bislang ausgeübte, wie auch zukünftig geplante Arbeitsschutzmaßnahmen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 1.2 Änderungen durch § 26 BDSG-neu gegenüber § 32 BDSG-alt

Den Kern des neuen BDSG bezüglich des Beschäftigtendatenschutzes stellt dessen § 26 dar, der im Grunde für die Verarbeitung personenbezogener Daten § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a. F. übernimmt, diesen jedoch um den Rechtfertigungsgrund der Erfüllung einer gesetzlichen oder kollektivrechtlichen Pflicht erweitert. Bekannt aus dem alten Datenschutzrecht ist, dass personenbezogene Daten...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeitnehmerdatenschutzes bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes

Zusammenfassung Überblick Maßnahmen des Arbeitsschutzes greifen immer auch in Rechte des Arbeitnehmers ein. Auch die Daten des Arbeitnehmers sind betroffen, sodass auch hier der Beschäftigtendatenschutz seine Geltung entfaltet. Mit der seit Mai 2018 in Kraft getretenen Neuregelung auch des Beschäftigtendatenschutzes sind bislang ausgeübte, wie auch zukünftig geplante Arbeitss...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 1.1 Allgemeines

Seit dem 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich. Um das bisher in der Bundesrepublik geltende Datenschutzrecht an diese Verordnung anzupassen, wurde am 5.7.2017 eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verkündet, das zeitgleich mit der DSGVO in Kraft getreten ist. Weder durch die DSGVO noch durch die Neufassung des BSDG hat sich etwas a...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 2 Maßnahmen des Arbeitsschutzes und ihre datenschutzrechtliche Relevanz

2.1 Allgemeines Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sind stets mit der Erhebung, Verwendung und Speicherung von Arbeitnehmerdaten verbunden. Das liegt in der Natur der Sache. Da der Arbeitsschutz die Gesundheit des Arbeitnehmers betrifft, liegt auf der Hand, dass höchst sensible Daten betroffen sind. Die breite Diskussion, die mit der Einführung des neuen Datenschutzrechts auch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 3 Fazit

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ohne Datenerfassung nicht zu gewährleisten. Allen im Betrieb an diesem Prozess Beteiligten muss jedoch bewusst sein, dass sie Daten erfassen, die sehr sensibel sind und die selbst bzw. der Grad ihrer Erfassung nach den Grundsätzen des Datenschutzrechts zu behandeln sind. Faktisch sind alle Maßnahmen des Arbeitsschutzes mit dem betrieblichen Dat...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 2.6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 PSA-BV muss der Arbeitgeber die PSA den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten anpassen. Das kann er nur dann, wenn er insbesondere die gesundheitlichen Erfordernisse kennt. Daten, die hierfür erfasst sind, dürfen nur mit einer entsprechenden Zweckbindung verwendet werden.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 2.3 Unterweisungen

Die Unterweisung nach § 12 Abs. 1 ArbSchG ist ebenfalls eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die mit der Verpflichtung des Arbeitnehmers korrespondiert, daran teilzunehmen. Um diese Teilnahme nachzuweisen, wird üblicherweise eine Teilnehmerliste geführt oder Teilnahmebestätigungen eingefordert. Auch Listen dieser Art sind "Daten" und der Umgang mit ihnen ist entsprechend zu ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 2.5 Belegschaftsbefragungen

Belegschaftsbefragungen sind datenschutzrechtlich einer der sensibelsten Bereiche überhaupt: Befragungen werden erstellt, um Daten zu sammeln und diese auszuwerten. Hier versteht es sich von selbst, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte in enger Kooperation mit dem Initiator der Befragung zusammenarbeitet, um die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze penibel zu überwac...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 2.4 Arbeitsschutzrechtliche Überwachung

Arbeitsschutzrechtliche Überwachung, sei es durch den Arbeitgeber und seine Beauftragten, sei es durch die Aufsichtsbehörde oder durch die Berufsgenossenschaft, ist ohne Erfassung von Arbeitnehmerdaten schlechterdings undenkbar. Hier kommen allerdings die Zweckbindung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO) und das Gebot der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) ins Spiel. Das ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 2.8 Der Betriebsrat als "Arbeitsschützer"

Für Betriebsräte ist das Thema Arbeitsschutz u. a. wegen der Mitbestimmungsnorm des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG von großer Bedeutung. Zentrales Regulierungselement auf betrieblicher Ebene ist die Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG. Betriebsvereinbarungen nach § 77 BetrVG können nach der Neuregelung des § 26 Abs. 4 BDSG zur Folge haben, dass Beschäftigtendaten zu deren Durchf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 2.2 Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 ArbSchG, § 3 ArbStättV sind arbeitsplatzbezogen durchzuführen. Handelt es sich dabei um eine Beurteilung eines Platzes anstelle einer Vielzahl weiterer vergleichbarer Arbeitsplätze und ist damit eine Individualisierbarkeit auf bestimmte Arbeitnehmer nicht mehr möglich, reicht das grundsätzliche Einverständnis des Arbeitnehmers zu Maßnahmen d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 2.7 Unfallmeldungen

Der Unternehmer hat jeden Unfall in seinem Betrieb der Berufsgenossenschaft anzuzeigen, wenn durch den Unfall ein im Betrieb Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er stirbt oder für mehr als 3 Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig ist. Die Anzeige ist binnen 3 Tagen, nachdem der Unternehmer von dem Ereignis erfahren hat, von ihm zu erstatten und die Anzeige v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 2.1 Allgemeines

Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sind stets mit der Erhebung, Verwendung und Speicherung von Arbeitnehmerdaten verbunden. Das liegt in der Natur der Sache. Da der Arbeitsschutz die Gesundheit des Arbeitnehmers betrifft, liegt auf der Hand, dass höchst sensible Daten betroffen sind. Die breite Diskussion, die mit der Einführung des neuen Datenschutzrechts auch in den Medien ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2020, Beck´sches Formularbuch IT-Recht

Herausgegeben von Wolfgang Weitnauer und Tilman Mueller-Stöfen. 5., überarbeitete und erweiterte Aufl., 2020, C.H. Beck, München. XXXII, 1102 S., 179,00 EUR Das Beck’sche Formularbuch IT-Recht erfasst die wichtigsten Bereiche des Informationstechnologie- und Multimediarechts. Es enthält eine Vielzahl von Vertragsmustern und sonstigen Mustertexten, z.B. zu Hardware- und Softwa...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das ist neu! / 1 Im Fokus

Wichtige Änderungen durch die DSGVO und das novellierte BDSG für den Datenschutz in Wohnungsunternehmen ab 25.5.2018 Grundbegriffe und Grundprinzipien des Datenschutzes Datenschutzbeauftragter nach DSGVO Dokumentationspflichten der Wohnungsunternehmen Informationspflichten der Wohnungsunternehmen bei der Datenerhebung Löschkonzepte und Archivierung von Daten Datenschutz bei der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / I. Aktuelle Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz im BDSG

Rz. 9 Aktuell finden sich Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in § 32 BDSG, der aufgrund von § 27 BDSG vornehmlich im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen bei nicht-öffentlichen Stellen im Sinne des § 2 Abs. 4 BDSG zu beachten ist. Aufgrund der Regelung in § 12 Abs. 4 BDSG (hier heißt es: "Werden personenbezogene Daten für frühere, bestehende oder zukünftige Beschäftig...mehr