Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigtendatenschutz

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Datenschutz im BGM / 2.3 Mitbestimmung des Betriebsrats

Im Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz im Betrieb stellt sich gleichzeitig die Frage nach den Möglichkeiten und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Dieser sieht sich zunehmend als Garant des Datenschutzes, der seine Position nutzen und in Sachen Datenschutz immer mehr mitwirken möchte. Doch welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat in Sachen Datenschutz wirklich und wo...mehr

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Arbeitsvertrag: Abschluss / 5 Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.5.2018 werden die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz maßgeblich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt. Nach Art. 12 ff. DSGVO ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten umfassend über die Datenerhebung und -verarbeitung zu informieren. Ziel der umfassenden Informationspflichten ist es, eine tra...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Bundesdatenschutzgesetz und DSGVO

Rz. 70 Im August 2010 war ein Gesetzesentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BDSG-E) von der Bundesregierung beschlossen worden, der das deutsche Bundesdatenschutzgesetz um einen Abschnitt zum Beschäftigtendatenschutz ergänzen sollte.[156] Der Gesetzesentwurf wurde zwar in den Bundestag eingebracht, jedoch nicht in der vorgesehenen Form verabschiedet. Zunächst ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Inhaltliche Kontrolle

Rz. 355 Die Kontrollmöglichkeiten eines Arbeitgebers umfassen die Kontrolle der Telefondaten einerseits sowie die (Gesprächs-)Inhaltskontrolle. Inhaltskontrolle bedeutet, dass der Arbeitgeber Kenntnis vom konkreten Gesprächsinhalt der Arbeitnehmer erlangt. Diese Kontrolle kann zum einen durch Mithören in Echtzeit erfolgen. Zum anderen ist an das Aufzeichnen und Speichern von ...mehr

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Literaturverzeichnis

Aligbe, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen, 2. Aufl. 2021 Altmeppen (vormals Roth/Altmeppen), GmbH-Gesetz, Kommentar, 11. Aufl. 2023 Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl, Teilzeit- und Befristungsge...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Social Media Guidelines

Rz. 440 Viele Internetnutzer schließen sich beruflich wie privat in virtuellen Gemeinschaften zusammen. Die Tatsache, dass Arbeitgeber über ihre Arbeitnehmer in den sozialen Netzwerken partizipieren, birgt Probleme im Hinblick auf den Beschäftigtendatenschutz und Compliance, aber nicht nur in dieser Hinsicht bestehen Risiken. Zur besseren Abgrenzung von privater und kommerzi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (d) Möglichkeiten der Regelung

Rz. 405 Die Betriebspartner müssen bei der Wahrung der Mitbestimmung nicht zwingend eine Betriebsvereinbarung abschließen. Eine formlose Betriebsabsprache ist ausreichend.[1180] In der Praxis wird allerdings bei technischen Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zumeist eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen. Eine Betriebsvereinbarung hat im Gegensatz zu einer ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Vereinbarung über die E-Mail-/Internet-Nutzung im Arbeitsvertrag

Rz. 852 Angesichts dieser Ausgangssituation könnte angenommen werden, dass eine Regelung, insbesondere ein ausdrückliches Verbot nicht erforderlich ist, wenn der Arbeitnehmer den Internetzugang oder das E-Mail-System nicht privat nutzen soll. Eine ausdrückliche Regelung ist gleichwohl dringend zu empfehlen, da die stattfindende private Nutzung ohne eine Klarstellung seitens ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 336 Der Einsatz von modernen EDV-Systemen in den Betrieben wirft eine Vielzahl von Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Rz. 337 Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats werden nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ausgelöst, wenn der Einsatz der EDV-Systeme die Möglichkeit einer Überwachung des Verhalten...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 Abs. 1 BDSG)

Rz. 773 § 26 BDSG ist der zentrale Erlaubnistatbestand des Arbeitnehmerdatenschutzes. § 26 BDSG regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses. Nach § 26 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten der Arbeitnehmer dann verarbeitet werden, wenn dies (bb) für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigu...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einzelfälle/Beispiele

Rz. 1755 In der betrieblichen Praxis kommt ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bezüglich der Arbeitsleistung in folgenden Fallgestaltungen zur Anwendung: Zurückbehaltungsrechte des Arbeitnehmersmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Datenübermittlung an Dritte

Rz. 784 Eine Datenübermittlung liegt vor, wenn die verantwortliche Stelle gespeicherte oder durch Datenverarbeitung gewonnene personenbezogene Daten an einen Dritten bekannt gibt. Dritter ist gemäß Art. 4 Nr. 10 DSGVO jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dies ist innerhalb eines Konzerns jeder andere Rechtsträger. Ein Konzernprivileg kennt der Arbei...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Durchführung und Umsetzung

Rz. 9 § 89 Abs. 1 Satz 1 BetrVG normiert das Recht und die Pflicht des Betriebsrats, sich für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeits- und betrieblichen Umweltschutz und die Unfallverhütung im Betrieb einzusetzen. Der Betriebsrat ist demnach in die Kontrolle der Befolgung von Umweltschutzvorschriften einzubeziehen. Die Pflicht obliegt dem Betriebsrat sowohl gegenü...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79a BetrVG wurde durch das am 18.6.2021 in Kraft getretene Betriebsrätemodernisierungsgesetz [1] eingefügt. Der Arbeitgeber ist weiterhin die für den Datenschutz verantwortliche Stelle und der Betriebsrat lediglich ein nicht eigenverantwortlicher Teil dieser Stelle.[2] Die Grundproblematik bleibt aber: Der Arbeitgeber ist datenschutzrechtlich verantwortlich, hat aber n...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Auswirkungen elektronischer... / 8 Datenschutz bei Überwachung

Digitalisierung und deren Überwachungsfolgen alarmieren natürlich auch die Datenschützer. Datenschutz ist ein wichtiges Thema im Zeitalter der Digitalisierung und übrigens heute eines der häufigsten Themen bei Betriebsvereinbarungen. Maßnahmen der Beschäftigtenüberwachung unterliegen der betrieblichen Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Der Einsatz technischer Vorricht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen können z. B. aus den folgenden Bereichen resultieren: Allgemeine Gleichbehandlung Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Sondervorschriften zum Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG-neu)

Tz. 20 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Beschäftigt der Verein hauptamtliche Mitarbeiter (s. Fallgruppen lt. § 26 Abs. 8 BDSG-neu, z. B. auch Rehabilitanden, Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, Freiwillige lt. BundesfreiwilligendienstG), dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, für des...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DSGVO) gilt seit dem 25.05.2018. Sie ist eine EU-Verordnung (s. Verordnung (EU) 2016/679), die nicht wie Richtlinien in nationales Gesetz umgesetzt werden muss. Sie ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), auf der auch das Bundesdatenschutzgesetz basiert. Mit Geltung der DSGVO wurde gleichz...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7.2 RFID-Chips bzw. GPS-Sender

Sogenannte RFID-Chips[1] können als Bestandteil von Hausausweisen, die Mitarbeiter bei sich führen müssen, oder zur Ortung von Dienstwagen eingesetzt werden und ermöglichen eine detaillierte Überwachung der Arbeitnehmer durch Standortbestimmung und ggf. weitere Angaben. Eine solche verdachtsunabhängige Dauerkontrolle ist aber nach § 26 Abs. 1 BDSG i. V. m. Art. 6, 9 DSGVO un...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.1 Verhinderung von Straftaten und sonstigen Pflichtverletzungen

Nach der Gesetzesbegründung sollen Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten oder sonstigen Rechtsverstößen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, nicht dem strengen Maßstab des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG unterliegen, sondern nach den allgemeinen Regeln von § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG (sowie Art. 6 und 9 DSGVO) erfolgen.[1] Gerade für präventive Kontrollmaßnahmen de...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.3 Datenscreenings

Manche Unternehmen führen Datenabgleiche – sog. Datenscreenings oder Rasterungen – durch, um Korruptionsfälle aufzudecken. In der Vergangenheit wurden Datenscreens etwa auch zu Krankendaten von Mitarbeitern vorgenommen. Dies ist jedenfalls unzulässig, soweit die Daten dazu nicht mit Einwilligung der Arbeitnehmer erhoben werden.[1] Widersprüchliche Ansichten herrschen in der a...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.7.1 Biometrische Erkennungsmethoden

Hinsichtlich biometrischer Erkennungsverfahren – beispielsweise als Zugangskontrolle für besonders sensible Bereiche in Unternehmen – ist zu beachten, dass u. U. bereits die Erhebung unzulässig sein kann, wenn sie sich auf "besondere Kategorien personenbezogener Daten" bezieht. Die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten ist in § 26 Abs. 3 BDSG geregel...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3.2 Aufdeckung von Straftaten

Bei der repressiven Kontrolle im Einzelfall sowie für die Implementierung von Revisionsprüfungen oder bei einer unternehmensinternen Investigation, die sich (auch) auf mögliche Straftaten wie z. B. Korruptionsdelikte und Vermögensdelikte im Unternehmen richtet, sind die Maßstäbe des § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG zu beachten. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsve...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.2 Grenzen der Kontrollbefugnis

Das Recht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren, ist grundsätzlich anerkannt. Es hat seine Grundlage einerseits in dem schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten ordnungsgemäß erfüllt. Andererseits auch in der Befugnis des Arbeitgebers, Angriffe auf seine rechtlich geschützten Güter und ...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / Zusammenfassung

Überblick Die Kontrolle von Mitarbeitern ist für Unternehmen eine regelmäßig notwendige, jedoch auch heikle Angelegenheit, die zahlreiche Rechtsfragen aufwirft. Der Kontrollbefugnis des Arbeitgebers sind vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung vielfältige Grenzen gesteckt. Zu beachten sind hierbei insbesondere die individuellen Rechte der Arbeitnehmer, Mitbestimmungsrechte de...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.1 Überwachung der Telefonkommunikation

Für die Kontrolle von Dienstgesprächen findet das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung.[1] Nach der ursprünglichen Konzeption des BDSG bedurfte die Überwachung stets einer Einwilligung oder eines sonstigen Erlaubnistatbestands. In der seit dem 25.5.2018 geltenden Fassung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die Frage der "Einwilligung" jeweils in den dazugehörigen Bereichen z...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / A. Einführung

Rz. 1 "Arbeitsrecht 4.0" symbolisiert ein Arbeitsrecht im Wandel. "Home-Office", "Mobile-Office", "Agile Working", "Scrum", "Desksharing", "Crowdwork" oder auch "Bring Your Own Device (BYOD)", schon diese Auswahl an Anglizismen lässt die Dynamik erkennen, mit der Globalisierung und Digitalisierung in die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung Einzug gehalten haben. Doch es wär...mehr

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BR-Mitbestimmung: Technisch... / 2 Verhaltens- und Leistungskontrolle

Die Überwachung mittels technischer Einrichtung muss sich auf das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer beziehen. Verhalten wird als individuell steuerbares Tun oder Unterlassen definiert.[1] Dabei ist unerheblich, in welchem Bereich sich das Verhalten abspielt, ob bloß bei der Arbeitsleistung selbst oder auch sonst im Betrieb. Verhalten, welches mit der Arbeitsleistu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.3 Zur Durchführung eines Bußgeldverfahrens nach Art. 83 der EU-Datenschutzgrundverordnung (§ 30 Abs. 4 Nr. 1b AO)

Rz. 89 § 30 Abs. 4 Nr. 1b AO ermöglicht die Offenbarung und Verwertung der geschützten Daten für Zwecke eines Verfahrens nach Art. 83 DSGVO durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Öffnungsklausel wurde mit Wirkung vom 25.5.2018 in die Regelung zum Steuergeheimnis eingefügt.[1] Damit trug der Gesetzgeber auch insoweit den Anforderungen der DSGVO Rechnung. Da datenschutzrec...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Beschäftigtendatenschutz und DSGVO

Rz. 3 Die DSGVO hat zum 25.5.2018 die bisherige Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG abgelöst. Zeitgleich traten die Neuregelungen des § 26 BDSG in Kraft (BGBl 2017 I, 2097). Rz. 4 Anders als die Datenschutzrichtlinie entfaltet die DSGVO in den Mitgliedstaaten eine unmittelbare vertikale Wirkung. Grundsätzlich besteht damit ein Anwendungsvorrang der DSGVO gegenüber nationalem Re...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / II. Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in der Datenschutz-Grundverordnung

Rz. 2 Der Beschäftigtendatenschutz ist im EU-Recht nicht gesondert geregelt. Art. 88 DSGVO ermächtigt dazu, "spezifischere Vorschriften ("more specific rules" im englischen Text) …im Beschäftigungskontext" zu erlassen. Im Rahmen des Normsetzungsverfahrens von Europäischem Parlament, Rat und Kommission konnten sich die Mitgliedstaaten nicht über eine bereichsspezifische Regel...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung und Beschäftigtendatenschutz

A. Allgemeines Rz. 1 Neue digitale Technologien und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ermöglichen immer neue Überwachungsmaßnahmen bzw. Leistungskontrollsysteme durch sog. Big Data-Analysen. Die nahezu unbegrenzten technischen Möglichkeiten kollidieren dabei mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, der seinen Ausdruck im Beschäftigtendatenschutz findet. Die Rechtsprech...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / III. Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Beschäftigtendatenschutz

Rz. 14 Häufig wird sich als praktisches Problem die unzureichende Überprüfbarkeit der Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes stellen. Wie soll bspw. ein Bewerber kontrollieren, ob der potenzielle Arbeitgeber Hintergrundrecherchen im Internet, insb. in sozialen Netzwerken vorgenommen oder Einsicht in den Dienstrechner genommen hat? Zwar besteht regelmäßig ein Mitbestimmung...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz

A. Datenschutz-Grundverordnung[Autor] I. Ziel der Datenschutz-Grundverordnung Rz. 1 Seit dem 25.5.2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 27.4.2016 ist es, ein gleichwertiges Schutzniveau bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union herzustellen (Erwägungs...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neue digitale Technologien und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ermöglichen immer neue Überwachungsmaßnahmen bzw. Leistungskontrollsysteme durch sog. Big Data-Analysen. Die nahezu unbegrenzten technischen Möglichkeiten kollidieren dabei mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, der seinen Ausdruck im Beschäftigtendatenschutz findet. Die Rechtsprechung hat sich i...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / IX. Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb von Dateisystemen gem. § 26 Abs. 7 BDSG

Rz. 116 Gem. § 26 Abs. 7 BDSG sind die Absätze 1 bis 6 auch anzuwenden, wenn personenbezogene Daten, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, von Beschäftigten verarbeitet werden, ohne dass sie in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Damit wird – wie bereits in der Vergangenheit – auch künftig die Anwendbarkeit der Vorschrif...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / VIII. Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen gem. § 26 Abs. 6 BDSG

Rz. 110 Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben gem. § 26 Abs. 6 BDSG unberührt. § 26 Abs. 6 BDSG hat den Inhalt von § 32 Abs. 3 BDSG a.F. im Sinn einer klarstellenden Funktion übernommen (BT-Drucks 18/11325, 97). Der Norm kommt jedoch kein Regelungsgehalt zu, der die Datenverarbeitung durch Arbeitgeber oder Betriebsrat tatbestandlich eigen...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / IV. Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Einwilligungserklärungen gem. § 26 Abs. 2 BDSG

Rz. 75 Im Beschäftigtendatenschutz war unter dem BDSG a.F. die Frage nach der Wirksamkeit einer Einwilligung des Betroffenen in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung seit langem umstritten. Insbesondere wurde immer wieder angezweifelt, ob ein Beschäftigter aufgrund des in einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinhin bestehenden Über-Unteror...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / A. Datenschutz-Grundverordnung

I. Ziel der Datenschutz-Grundverordnung Rz. 1 Seit dem 25.5.2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 27.4.2016 ist es, ein gleichwertiges Schutzniveau bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union herzustellen (Erwägungsgrund 10). Der DSGVO kommt gegenüber ...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / C. Überwachung und Mitbestimmung

I. Mitbestimmungsrechte Rz. 15 Im Rahmen der Einrichtung bzw. Nutzung von digitalen Überwachungsmaßnahmen sind die Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten. Für das Eingreifen des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG genügt die objektive Geeignetheit der jeweiligen technischen Einrichtung zur Überwachung, auf die ...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XIII. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

1. Anforderungen nach der DSGVO Rz. 162 Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter benennen gem. Art. 37 Abs. 1 DSGVO auf jeden Fall einen Datenschutzbeauftragten, wennmehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Anforderungen nach dem BDSG

a) Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen Rz. 163 Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 BDSG benennen öffentliche Stellen einen Datenschutzbeauftragten. Dies gilt gem. § 5 Abs. 2 S. 2 BDSG auch für öffentliche Stellen nach § 2 Abs. 5 BDSG, die am Wettbewerb teilnehmen. Für mehrere öffentliche Stellen kann gem. § 5 Abs. 2 BDSG unter Berücksichtigung ihrer Organisationsstruktur und ihrer Gr...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / B. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz; BDSG

I. Aufbau und sachliche Anwendungsbereiche des BDSG Rz. 3 Der deutsche Gesetzgeber hat den ihm eingeräumten Gestaltungsspielraum genutzt und am 5.7.2017 das "Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die VO (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der RL (EU) 2016/680 (Datenschutz – Anpassungs- und – Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)" verkündet. Nach Art. 8 Abs. 1 S. 1 des DSAnpUG...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XV. Ausblick

Rz. 168 Zwar gibt es auch derzeit noch keine umfassende höchstrichterliche Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer Datenerhebung nach § 26 Abs. 1 BDSG . Es bestehen jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Grundsätze, die das BAG anhand des § 32 BDSG a.F. entwickelt hat, unter Geltung der DSGVO und des aktuellen BDSG signifikant ändern werden (im Ergebnis auch Kort, NZA ...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / VI. Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Kollektivvereinbarungen gem. § 26 Abs. 4 BDSG

Rz. 87 Art. 88 Abs. 1 DSGVO bezieht "Kollektivvereinbarungen" in die möglichen nationalen Rechtsvorschriften zur Regelung des Datenschutzes im Beschäftigungskontext ein. Damit wurde insbesondere dem Interesse Deutschlands Genüge getan, die gewachsene und gelebte Praxis datenschutzrechtlicher Regelungen in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen auch nach dem 25.5.2018 zu e...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 7. Integrität und Vertrauen

Rz. 108 Der Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit in Art. 5 Abs. 1 DSGVO bezweckt, dass personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in einer solchen Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet. Konkret werden der Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeab...mehr