Fachbeiträge & Kommentare zu Berufsfreiheit

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abwasserbeseitigung / 2 Anschluss- und Benutzungszwang für die öffentliche Abwasserbeseitigung

Auf der Grundlage der genannten Rechtsvorschriften kann auch der Anschluss- und Benutzungszwang zugunsten der öffentlichen Abwasserbeseitigung angeordnet werden. Wichtig Anschluss- und Benutzungszwang Der Anschlusszwang wird wirksam mit der ortsüblichen Bekanntgabe der betriebsfertigen Herstellung der öffentlichen Abwasserkanäle. Damit werden die Eigentümer der durch die Kanal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Exkurs: Nachweis durch Bescheinigung über die steuerliche Erfassung

Rz. 42 In der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung des § 22f UStG (Rz. 4) musste der damals noch so bezeichnete Plattformbetreiber im Besitz eine Bescheinigung über die steuerliche Erfassung der auf seiner Plattform tätigen ausländischen Unternehmer sein. Wegen der u. U. weiterhin bestehenden Bedeutung dieser Regelung für Sachverhalte aus den "Altjahren" sollen die dazu gelte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.2 Bedeutung

Rz. 670 § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist Ausdruck der praktischen Konkordanz und bringt die kollidierenden Grundrechtsinteressen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in ein verfassungsgemäßes Verhältnis. Denn die § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG im Ausgangspunkt zugrundeliegende unternehmerische Freiheit gilt nicht schrankenlos. Die Berufsfreiheit i. S. v. Art. 12 Abs. 1 GG schützt nicht nur ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 2.1 Begründung der Offenlegungspflichten bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften nach § 264 a HGB

Die zentrale und einfachste Begründung für die Offenlegungspflichten resultiert aus der Verknüpfung von Haftungsbeschränkung und Publizität. Der deutsche und europäische Gesetzgeber sind der Auffassung, dass derjenige, der sich einer Rechtsform bedient, die sein unternehmerisches Risiko auf das eingesetzte Eigenkapital beschränkt, auf der anderen Seite akzeptieren muss, dass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (4) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 106 Die in der Arbeitsvertragspraxis üblichen Verschwiegenheitsklauseln bedürfen insbesondere im Hinblick auf die AGB-Kontrolle unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen Benachteiligung gem. § 307 BGB einer sorgfältigen Prüfung, weil wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduzierung nach § 306 BGB die Klausel ganz unwirksam ist, auch soweit sie teilweise einen zuläs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Sponsoring / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 11 Soweit der Anwalt mit dem Mandanten keine gesonderte Abrede über die zu zahlende Vergütung getroffen hat, ergibt sich die Vergütungspflicht der Tätigkeit des Anwaltes aus § 612 BGB. § 612 Abs. 2 BGB verweist dabei bei Bestehen einer Taxe auf die taxmäßige Vergütung ansonsten auf die übliche Vergütung. Die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten ist in § 49b BRAO sowie i...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Beteiligung des Betriebsrates

Rz. 49 § 13 begründet keine eigene Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats; insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das Mutterschutzgesetz enthält zwingende und abschließende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für eine Festlegung von Beschäftigungsverboten i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Eigenbedarfskündigung / 1.1 Zu Wohnzwecken benötigt

Damit Eigenbedarf geltend gemacht werden kann, müssen die vermieteten Räume zu Wohnzwecken benötigt werden. Ein Benötigen zu anderen, z. B. gewerblichen oder beruflichen Zwecken, stellt keinen Eigenbedarf dar. Einem Eigenbedarf steht jedoch nicht entgegen, wenn der Vermieter in einem gekündigten Einfamilienhaus nur ein Zimmer beruflich nutzen will.[1] Durch die Formulierung "i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.52 § 45a EStG (Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer)

• 2021 Verfassungsmäßigkeit / Erweiterung der Informationspflichten / Haftung ohne Exkulpationsmöglichkeiten / § 45a Abs. 7 EStG / § 45b Abs. 2 EStG Durch das AbzStEntModG wurden § 45b Abs. 2 EStG und § 45a Abs. 7 EStG geändert. Die Informationspflichten der Kreditinstitute beim Steuerabzug nach § 45b Abs. 2 EStG wurden erweitert und die Haftungsvoraussetzungen für fehlerhaft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.25 § 138d AO (Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen)

• 2020 Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen / Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht / §§ 138d bis 138k AO §§ 138d bis 138k AO beinhalten die Verpflichtung zur Mitteilung bestimmter grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Umgesetzt wurden hiermit die Vorgaben der RL (EU) 2018/822 v. 25.5.2018. Fraglich ist, ob sowohl die Vorgaben der Richtlinie als auch die Umsetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweck der Vorschrift

Rn. 180a Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift soll dazu dienen, dass Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Landwirtschaft zu deren Ungunsten entgegengewirkt wird. Mit dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs 4 S 1 u 2 EStG wird der Schutz der traditionellen Tierzucht und Tierhaltung auf selbstbewirtschafteten ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen vor der industr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche

Rz. 1199.4 [Autor/Stand] Die Aufnahme des § 370 AO in den Katalog der tauglichen Vortaten zur Geldwäsche (§ 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b StGB) hat tiefgreifende Einschränkungen der Rechtsberatung in Steuer- und Steuerstrafsachen zur Folge. Vor allem das Strafbarkeitsrisiko für den Strafverteidiger bei Annahme von Honoraren ist seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 3.4 Güterabwägung

Ob die Interessen des Arbeitgebers gegenüber dem Interesse des Beschäftigten an der Ausübung der Nebentätigkeit den Vorrang genießen, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit zu entscheiden.[1] Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Wortlaut der Regelung des TV-L grundsätzlich zwar jede mögliche Beeinträchtigung de...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 1.3.2 § 3 Abs. 4 TV-L

Bei der Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst war daher ein erklärtes Ziel der Verhandlungen die Abschaffung aller Anknüpfungen an das Beamtenrecht und die Gleichstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Vor diesem Hintergrund kann die Rechtsprechung zu § 11 BAT nicht übertragen werden.[1] In § 3 Abs. 4 TV-L wurde d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 2.1 Einschränkungen der Grundrechte der Vereinigungsfreiheit und der Berufsfreiheit

Eingriffsnormen des öffentlichen Rechts stehen stets im Konflikt mit den Grundrechten des Grundgesetzes. Bei Lohnsteuerhilfevereinen kommt, insbesondere hinsichtlich des Rechts, die eigenen Angelegenheiten autonom zu regeln, das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit nach Art. 9 Abs. 1 GG in Betracht.[1] Soweit Lohnsteuerhilfevereine für ihre Mitglieder professionelle Hilfeleis...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.1 Grundrechte

Eine direkte Geltung der Grundrechte auf das Arbeitsverhältnis scheidet eigentlich aus, da diese nur Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber dem Staat begründen. Zwischen Privaten gelten die Grundrechte aber jedenfalls mittelbar als objektive Werteordnung, die auf alle Bereiche des Rechts ausstrahlen.[1] Das BAG hat jedoch frühzeitig auch eine unmittelbare Wirkung auf ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.4 Güterabwägung

Ob die Interessen des Arbeitgebers gegenüber dem Interesse des Beschäftigten an der Ausübung der Nebentätigkeit den Vorrang genießen, ist nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Grundrechts der Berufsfreiheit zu entscheiden.[1] Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Wortlaut der Regelung des TVöD grundsätzlich zwar jede mögliche Beeinträchtigung de...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3 Einschränkung durch Tarifvertrag

Allerdings kann das Recht, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, im Arbeitsvertrag[1] einer Betriebsvereinbarung oder durch einen Tarifvertrag[2] eingeschränkt werden, soweit durch die Nebentätigkeit Interessen des Arbeitgebers oder betriebliche/dienstliche Belange beeinträchtigt werden können und hierdurch kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 1.3.2 § 3 Abs. 3 TVöD

Bei der Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst war daher ein erklärtes Ziel der Verhandlungen die Abschaffung aller Anknüpfungen an das Beamtenrecht und die Gleichstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern. Vor diesem Hintergrund kann die Rechtsprechung zu § 11 BAT nicht übertragen werden.[1] In § 3 Abs. 3 TVöD wurde d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 3.1 Bei Aufgabe oder Nichtantritt einer Beschäftigung

Rz. 46 Ein wichtiger Grund für die Aufgabe einer Beschäftigung oder den Nichtantritt einer Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung unzumutbar ist.[1] Allein, dass das neue Beschäftigungsverhältnis ein Leiharbeitsverhältnis ist, ist kein wichtiger Grund für den Nichtantritt einer Beschäftigung.[2] Unabhängig davon, um was für ein Arbeitsverhältnis es sich handelt, gil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Die Bedeutung einzelner Grundrechte im Privatrecht.

Rn 27 Die Einwirkung der Grundrechte auf das Privatrecht hat sich im Laufe der vergangenen 50 Jahre in einer unendlichen Fülle von Einzelentscheidungen ausgewirkt. Von herausragender Bedeutung ist die Entwicklung des allg Persönlichkeitsrechts auf der Basis von Art 1, 2 GG gewesen (s.u. § 12 Rn 31). Auch die grundrechtliche Absicherung der Privatautonomie und der Vertragsfre...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ordentliche Kündigung: Künd... / 3 Arbeitsvertragliche Kündigungsfristen

Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist Im Arbeitsvertrag können nach § 622 Abs. 5 Satz 3 BGB längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden. Maßgeblich ist dann die im Arbeitsvertrag enthaltene Kündigungsfrist. Achtung Zu lange Bindung kann unangemessene Benachteiligung sein In Kombination mit § 15 Abs. 5 TzBfG kann dies sogar zu einer Bindung von bis z...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Angestelltentätigkeit für Bistum

Leitsatz Eine Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn der Steuerberater eine Tätigkeit als Arbeitnehmer ausübt, die mit seinem Beruf nicht vereinbar ist. Eine Tätigkeit als Angestellter der Finanzverwaltung ist stets mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar. Sachverhalt Der Kläger ist als Steuerberater bestellt und seit dem Jahr 2024 Arbeitnehmer bei einem Bischöflichen Generalvikariat (Bistum). Der Kläger nahm beim Bistum (auch) Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG wahr. Das Bis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 154 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Pflicht öffentlicher und privater Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und die Beschäftigungspflichtquote und bezweckt die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben. Diese Beschäftigungspflicht stellt zwar einen wesentlichen Eingriff des Bundesgesetzgebers in die Berufsfreiheit nach Maßgabe des Art. 12 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Kleinunternehmer dürfen nach § 34a S. 1 Nr. 2 UStDV auch die mWv 1.1.2025 neu eingeführte Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verwe...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.10 Versagung oder Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung (Abs. 1 Nr. 10)

Beamte Begrifflichkeiten Soll dem Beamten eine beantragte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) versagt werden oder soll eine bereits gewährte Nebentätigkeitsgenehmigung (ganz oder teilweise) widerrufen werden, unterliegt die Entscheidung jeweils der Mitbestimmung des Personalrats nach § 78 Abs. 1 Nr. 10 BPersVG. Das Nebentätigkeitsrecht der Bundesbeamten ist geregel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Kostenpflicht des Insolvenzverwalters.

Rn 7 Die Frage, ob der Insolvenzverwalter selbst wirtschaftlich Beteiligter ist, ist streitig. Er ist Massegläubiger wegen seines Vergütungsanspruchs, dennoch wird eine Vorschussverpflichtung überwiegend verneint. Selbst wenn das Verfahren nur dazu dient, der Insolvenzmasse Mittel zur Begleichung des Vergütungsanspruchs zu verschaffen, ist es ihm nicht zuzumuten, die Kosten ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verfahrensschutz durch materielle Grundrechte.

Rn 48 Das BVerfG hat aus materiellen Grundrechten immer wieder konkrete Folgerungen für verfahrensrechtliche Garantien gezogen. So wurden aus der Eigentumsgarantie des Art 14 GG konkrete Folgerungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (BVerfGE 35, 348) und für die Ausgestaltung der Zwangsvollstreckung (BVerfGE 46, 325; 49, 220; 49, 256; BVerfG NJW 09, 1259; 12, 2500) ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 6 Die Partei kann weiterhin nach § 177 GVG aus dem Sitzungsraum entfernt werden. Auch 247 StPO analog ist anwendbar. Das Gericht kann mithin anordnen, eine Partei solle während einer Zeugenvernehmung den Sitzungsraum verlassen (Saarbr Beschl v 10.11.16 – 4 U 26/15 –, juris; Frankf OLGR 03, 130; einschränkend Höffmann S 101 ff: nur in Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verpackungskosten / Zusammenfassung

Begriff Verpackungskosten kommen im Handel in zweierlei Formen vor. Zum einen entstehen sie im Zusammenhang mit der unmittelbaren Warenumschließung an sich und im Übrigen zum Zweck des Transports der Waren. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Definition Transportverpackung § 3 Abs. 1 Nr. 3 VerpackG Definition Verkaufsverpackung § 3 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG Qualifizierung als ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Verfassungsrecht

Rz. 32 [Autor/Zitation] Gegen das Bestehen der Offenlegungspflicht werden teilweise verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, die aber nicht durchschlagen. Vgl. BVerfG v. 11.2.2009 – 1 BvR 3582/08, NZG 2009, 515; BVerfG v. 11.3.2009 – 1 BvR 3413/08, NJW 2009, 2588; BVerfG v. 10.9.2009 – 1 BvR 1636/09, BeckRS 2011, 48477; BVerfG v. 16.3.2011 – 1 BvR 412/11, BeckRS 2011, 49806; B...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachvertragliches Wettbewer... / Zusammenfassung

Überblick Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses dürfen Beschäftigte dem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen, d. h. nicht zu ihm in Wettbewerb treten. Diese vertragliche Nebenpflicht muss nicht ausdrücklich vereinbart sein, sondern ergibt sich aus der sog. Treuepflicht. Konkurrenz oder Wettbewerb bedeutet, dass der Arbeitnehmer durch eine – wie auch immer geartete – Ne...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachvertragliches Wettbewer... / 1 Geheimes Wettbewerbsverbot oder Sperrabrede

Es ist zulässig, dass verschiedene Arbeitgeber, die dem gleichen Wirtschaftszweig angehören, gegenseitig vereinbaren, keine Arbeitnehmer des jeweils anderen Arbeitgebers einzustellen (sog. Sperrabrede). Sinn einer solchen Vereinbarung ist es, dass sich die Unternehmen jeweils keine "Geschäfte" abjagen wollen. Dies führt natürlich dazu, dass ein Arbeitnehmer keine Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.9 Absolute Nebentätigkeitsverbote

Rz. 42 Bei der Formulierung einer Nebentätigkeitsklausel muss das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB beachtet werden. Dieses ist gegeben, wenn die Voraussetzungen, unter denen eine Verletzung von berechtigten Interessen des Arbeitgebers vorliegt, konkret benannt werden. Die maßgeblichen Arbeitgeberinteressen sollten daher möglichst eingehend konkretisiert werden. E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 2 Inhalt

Die GRCh stellt in Art. 1 GRCh, wie auch das GG in Art. 1 GG, den Schutz der Menschenwürde an die Spitze der Grundrechte. Die weiteren Grundrechte entsprechen im Wesentlichen den Grundrechten des GG, sind aber z. T. ausführlicher und konkreter formuliert. Steuerlich von Bedeutung können insbesondere der Schutz der Ehe und Familie (Art. 7, 9, 33 GRCh), Berufsfreiheit und Rech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 3 Praxisfragen

Die für die Praxis wesentliche Frage ist die nach dem Anwendungsbereich der GRCh. Die Grundrechte sind nach Art. 51 GRCh nur anwendbar auf Maßnahmen der Organe und Einrichtungen der EU sowie auf die der Mitgliedstaaten, soweit sie Recht der EU durchführen. Im Steuerrecht sind die Grundrechte daher anwendbar auf Zölle, Verbrauchsteuern und die USt. Für direkte Steuern sind si...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.1 Zeitliche Begrenzung

Rz. 331 Nach der früheren Rechtsprechung des BAG steht jede vorherige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber der Befristung ohne Sachgrund entgegen. Das Anschlussverbot in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG enthält keine ausdrückliche zeitliche Begrenzung. Das BAG hatte deshalb angenommen, dass es auf den zeitlichen Abstand zwischen einem früheren...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.2 Vereinbarkeit mit Unionsrecht und Verfassungsrecht

Rz. 107 Die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des EuGH mit Unionsrecht vereinbar. [1] Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Bestimmung das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses ohne Änderung sonstiger Arbeitsbedingungen zulässt.[2] Die Vorschrift steht weder im Widerspruch zu der Richtlinie 2000/78/EG noch zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbaru...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.4.2.3 Bühnenkünstler

Rz. 157 Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Bühnenkünstlern entspricht langjährigem Bühnenbrauch. Bereits der Normalvertrag Solo (NV Solo) vom 1.5.1924, der für Solisten galt, ging vom befristeten Bühnenarbeitsverhältnis als Regelfall aus. An dieser tariflichen Regelung hat sich bis heute nichts geändert. Die Tarifvertragsparteien haben in § 2 Abs. 2 des am 1.1.2003 in K...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.1 Wettbewerbsverbot bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Rz. 167 Das BAG hat ein an den Arbeitnehmer gerichtetes Verbot, mit dem Arbeitgeber während Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten, aus einer aus dem Arbeitsvertrag folgenden Neben- bzw. Treuepflicht[1] hergeleitet.[2] Es besteht mithin auch dann, wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelungen enthält.[3] Eine eigene gesetzlich schadensersat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.2 Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 171 Wird ein während des Arbeitsverhältnisses bestehendes Wettbewerbsverbot als vertragliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag hergeleitet, so entfällt mit dessen Beendigung auch die Nebenpflicht. Zur Begründung eines über die Beendigung hinaus wirkenden Wettbewerbsverbots bedarf es daher stets eines besonderen Geltungsgrunds, nämlich der Vereinbarung zwischen Arbeitge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.5.2 Begrenzender Rahmen für die Nebentätigkeit

Rz. 176 Eine gesetzliche Grenze für die Aufnahme einer Nebentätigkeit folgt aus den zeitlichen Höchstgrenzen für die Arbeitsleistung nach den zwingenden Vorschriften des ArbZG. Nach § 8 BUrlG darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Aufgrund der Vertragsfreiheit sind die Parteien des Arbeitsvertrags berechtigt, das Recht des Arbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Auflösungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 49 Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers setzt voraus, dass aufgrund konkreter Vorkommnisse eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit nicht zu erwarten ist. Da das KSchG ein Bestandsschutzgesetz ist, weist das BAG in ständiger Rechtsprechung darauf hin, dass die Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nur ausnahmsweise in Betrac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Möglichkeit der Versagung

Rz. 90 Die Erteilung oder die Versagung einer USt-IdNr. stellt nach der überwiegenden und m. E. zutreffenden Auffassung in der Literatur einen Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO dar[1], wobei dies wohl nur im Fall der Versagung der Nummer rechtlich relevant ist, weil diesem Stpfl. dann die Rechtsmittel des Einspruchs und der Klage zur Verfügung stehen. Auch die Anordnung der "...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Wettbewerbsverbot des Gesellschafters

Begriff Der GmbH-Gesellschafter unterliegt nicht per se, sondern nur im Einzelfall einem Wettbewerbsverbot. Entweder folgt dies aus der Treuepflicht oder aus einer Vereinbarung in der Satzung der GmbH. Der GmbH-Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht, die ihm auferlegt, alles das zu tun, was der Gesellschaft hilft und alles das zu unterlassen, was ihr schadet. Hieraus l...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich mit allen Vertretern der freien Beruf...mehr