Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Ärztliche Untersuchung / 3.6 Rechtsfolgen

Eine Pflicht zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen der Einstellung besteht nicht. Mit der Verweigerung an der Teilnahme oder der Nichtvorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die Untersuchung kann der Arbeitgeber jedoch von der Einstellung absehen. Auch wenn der Arzt zum Ergebnis kommt, dass der Bewerber nicht für die Besetzung der Stelle geeignet ist, wird...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Schiedsvereinbarungen

Rz. 5 Schiedsfähig sind sowohl Organhaftungsansprüche als auch Streitigkeiten mit dem Versicherer über dessen Deckung.[1] Voraussetzung ist jeweils eine wirksame Schiedsvereinbarung (§ 1031 Abs. 1 ZPO). Wird bei wirksamer Schiedsvereinbarung vor den ordentlichen Gerichten geklagt, kann der Beklagte die Einrede der Schiedsabrede erheben, was dann zur Unzulässigkeit der Klage ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / IV. Schaden und Kausalität

Rz. 63 Der Geschäftsführer hat den durch sein pflichtwidriges und schuldhaftes Verhalten entstandenen Schaden am Gesellschaftsvermögen zu ersetzen. Nur wenn ein Schaden am Gesellschaftsvermögeb eingetreten ist, besteht eine Haftung.[1] In der Praxis gestaltet sich häufig die Ermittlung des ursächlichen Schadens und seine Höhe schwierig. Ob wirklich ein Vermögensschaden bei d...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 3. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 246 StGB (Unterschlagung)

Rz. 22 Unterschlagung begeht, wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet. Da der Geschäftsleiter Zugriff auf das Betriebsvermögen hat, kann er diesen Tatbestand ohne Mühe verwirklichen, wenn er über die entsprechende kriminelle Energie verfügt. Verkauft z. B. der Geschäftsführer seinen Dienstwagen während einer Dienstreise im Ausland an ei...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren. D...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1 Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

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AGS 03/2025, Verwirkung des... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das LSG Schleswig befasst sich mit einem verfahrensrechtlichen Problem, das bei den Rechtsbehelfen der Staatskasse gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung in der Praxis nicht selten auftaucht. Vertiefenswert sind auch die gebührenrechtlichen Probleme. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG Schleswig, die Erinner...mehr

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AGS 03/2025, Fragen und Lös... / I. Schicksal des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom 15.2.

Da das KG die Kostenentscheidung des Urteils des LG Berlin abgeändert hat, ist der auf der abgeänderten landgerichtlichen Kostenentscheidung beruhende Kostenfestsetzungsbeschl. v. 15.2. insgesamt wirkungslos geworden.[1] Dies gilt auch insoweit, als das KG hinsichtlich der Kosten der I. Instanz die landgerichtliche Entscheidung i.H.v. 1/5 der Kosten bestätigt hat.[2] Grundlag...mehr

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AGS 03/2025, Berechnung der... / II. Anwendungsbereich

Von § 10 RVG erfasst werden nur die Fälle, in denen der Rechtsanwalt eine nach dem RVG berechnete Vergütung (ein)fordert,[2] und zwar auch in den Fällen des § 34 RVG.[3] Der früher an dieser Stelle verwendete Begriff "einfordern" ist durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz v. 16.7.2024,[4] das am 17.7.2024 in Kraft getreten ist, durch den Begriff "fordern" e...mehr

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AGS 03/2025, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Das LG Berlin hat nach streitiger mündlicher Verhandlung die Zahlungsklage des Klägers über 25.000,00 EUR auf dessen Kosten abgewiesen. Welche außergerichtlichen Kosten wird der Beklagtenvertreter mit seinem Kostenfestsetzungsantrag geltend machen?mehr

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AGS 03/2025, Fragen und Lös... / I. Kostenausgleichungsantrag

Da das KG in Abänderung der Entscheidung des LG Berlin die Kosten gequotelt hat, ist gem. § 106 ZPO eine Ausgleichung der Kosten beider Instanzen vorzunehmen. Dies setzt einen entsprechenden Kostenausgleichungsantrag einer Partei voraus (s. §§ 106 Abs. 1 S. 1, 103 Abs. 2 S. 1 ZPO). Einen solchen Kostenausgleichungsantrag hat der Klägervertreter gestellt.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Fehlerbeseitigende Fortschreibung

Rz. 110 [Autor/Stand] Über § 22 Abs. 3 Satz 2 BewG besteht bei fehlerbeseitigenden Wertfortschreibungen eine Vertrauensschutzregelung. Diese ist durch einen Verweis auf die Vorschrift des § 176 AO sichtbar. Allerdings ist dieser Verweis nur redaktioneller Art. § 176 AO enthält den allgemeinen Grundsatz, dass bei der Aufhebung oder Änderung von Feststellungen nicht zuungunste...mehr

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AGS 03/2025, Berechnung der... / bb) Rechtslage bis zum 16.7.2024

Die Berechnung bedurfte der Schriftform nach § 126 BGB und musste vom Rechtsanwalt eigenhändig unterzeichnet werden.[32] Ein Faksimilestempel genügte ebenso wenig wie eine eingescannte Unterschrift.[33] Die handschriftliche Unterschrift konnte nur durch elektronische Formen gem. §§ 126 Abs. 3 und 126a BGB ersetzt werden.[34] Die Rechnung musste nicht auf einem gesonderten Bl...mehr

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AGS 03/2025, Fragen und Lös... / 2.1. Abwandlung

Auf die Berufung des Klägers hat das KG nach streitiger mündlicher Verhandlung das Urteil des LG Berlin wie folgt abgeändert: 1. Der Beklagte ist zur Zahlung von 20.000,00 EUR verurteilt worden. 2. Das KG hat die weitergehende Berufung des Klägers abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat das KG dem Kläger 1/5 und dem Beklagten 4/5 auferlegt. Welche au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 215 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Gewerbliche Einkünfte setzen demgegenüber nach dem Typusbegriff des § 15 Abs. 2 EStG eine Fruchtziehung aus Kapital und Arbeitskraft, die sich als eine nachhaltige sel...mehr

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AGS 03/2025, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Der Rechtspfleger des LG Berlin hat im Ausgangsfall in seinem Kostenfestsetzungsbeschl. v. 15.2. die von dem Beklagten beantragten außergerichtlichen Kosten der I. Instanz i.H.v. 2.623,95 EUR antragsgemäß gegen den Kläger festgesetzt und auf Antrag die Verzinsung nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO angeordnet. Der Kläger hat diese Kosten dem Beklagten einschließlich der Zinsen i.H.v....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Voraussetzungen

Rz. 35 [Autor/Stand] Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Wertfortschreibung stattfindet, sind im § 22 Abs. 1 BewG enthalten. Danach hängt die Wertfortschreibung eines Einheitswerts davon ab, ob der Wert, der sich für den Beginn des Kalenderjahrs ergibt, in einem bestimmten Ausmaß von dem Wert des letzten Feststellungszeitpunktes nach oben oder unten ab...mehr

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AGS 03/2025, Abele/Klinger/Maulbetsch, Pflichtteilsansprüche reduzieren und vermeiden

Von Armin Abele, Bernhard F. Klinger †, Thomas Maulbetsch. 3. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. 279 S., 99,00 EUR So mancher künftige Erblasser möchte nach seinem Ableben die Verpflichtung des Erbens zur Pflichtteilszahlung vermeiden. Das vorliegende Handbuch gibt den mit dieser Frage befassten Rechtsanwälten und Notaren einen Überblick über die zahlreichen Strategien, ...mehr

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AGS 03/2025, Fragen und Lös... / II. Rückfestsetzungsantrag

Da der Kläger die in dem wirkungslos gewordenen Kostenfestsetzungsbeschl. v. 15.2. gegen ihn festgesetzten außergerichtlichen Kosten des Beklagten I. Instanz zzgl. eines Zinsbetrages i.H.v. 2,00 EUR an den Beklagten gezahlt hat, gehören diese Kosten gem. § 91 Abs. 4 ZPO ebenfalls zu den Kosten des Rechtsstreits.[4] Der Klägervertreter hat somit hinsichtlich folgender Kostenp...mehr

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zfs 03/2025, Zur Bemessung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie keinen Erfolg. 1. Die Klägerin hat keine weiteren Ansprüche gegen die Beklagten gem. § 844 Abs. 3 BGB, § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG als Gesamtschuldner gem. § 421 BGB, § 115 Abs. 1 S. 4 VVG. a) Ein Fall höherer Gewalt lieg...mehr

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AGS 03/2025, Terminsgebühr ... / a) Verwerfung des Einspruchs gegen Versäumnisurteil

Beispiel 6 Im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint der Beklagte nicht. Der Kläger beantragt daraufhin den Erlass eines Versäumnisurteils, das dann auch ergeht. Der Streitwert beträgt 8.000,00 EUR. Der Beklagte legt persönlich Einspruch ein, den das Gericht mangels anwaltlicher Vertretung als unzulässig verwirft. Für das Erwirken des Versäumnisurteils erhält der Anwalt ...mehr

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zfs 03/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Oktober/November 2025 (Termin wird noch bekannt gegeben) * Online * 5,0 Std. gem. FAO Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE Der Verkehrsunfall im Versicherungsrecht – gemeinsame Veranstaltung der AG Verkehrsrecht und AG Versicherungsrecht Starnberg, 09./10. Mai 2025 (7,5 Std. FAO) mit Zusatzseminar MUC+ – 2,5 Std. FAO) Buchung unter: https://www...mehr

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AGS 03/2025, Terminsgebühr ... / c) Verwerfung des Einspruchs im vereinfachten Verfahren

Eine Terminsgebühr entsteht auch dann nicht, wenn insoweit im Verfahren nach § 495a ZPO entschieden wird. Beispiel 8 Im Mahnverfahren ist ein Vollstreckungsbescheid über 500,00 EUR ergangen. Hiergegen hat der Beklagte Einspruch eingelegt, allerdings erst nach Ablauf der Einspruchsfrist. Das Gericht verwirft daher den Einspruch im schriftlichen Verfahren nach § 495a ZPO als un...mehr

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AGS 03/2025, NomosGesetze Zivilrecht

33. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 2.336 S., 29,90 EUR In der seit vielen Jahren bewährten Gesetzessammlung von Nomos Zivilrecht finden sich alle wesentlichen Gesetze, die der im Zivilrecht tätige Praktiker für seine Arbeit benötigt. Dies beginnt dem AktG über das BGB und das EGBGB und geht über die InsO und die ZPO bis zum ZVG. Auch die wichtigsten Gesetze für das K...mehr

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AGS 03/2025, Elsing, Notargebühren von A bis Z

Von André Elsing. 5. Aufl., 2024. Deutscher NotarVerlag, Bonn. 358 S., 54,00 EUR Das die Gebühren und Auslagen der Notare regelnde GNotKG ist kein einfaches und besonders übersichtliches Gesetz. In der Praxis stellt sich für den Notar und/oder dessen Mitarbeiter die Frage, welche Gebühren und Auslagen für eine notarielle Tätigkeit abzurechnen sind. Bei einem einzigen Notarges...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Navigationsgerät

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ein Navigationsgerät kann ein Telekommunikationsgerät iSv § 3 Nr 45 EStG sein (vgl Hechtner, NWB 2012, 1216 [1218 f]). Dies gilt besonders auch für Smartphones mit entsprechender Funktion. Vorteile eines ArbN aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgerätes sind steuerfrei (§ 3 Nr 45 EStG; > Telekommunikationskosten). Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum

Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Bruschke, Der Liquidationswert bei der Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, ErbStB 2011, 317; Eisele, Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Nutzungsüberlassung in der Land- und F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.7 Anwachsung auf eine Personengesellschaft (einfache Anwachsung)

Tz. 76 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Ist eine Pers-Ges I an einer anderen Pers-Ges II als MU beteiligt und wächst der Pers-Ges I als letzt verbliebener Gesellschafterin das Vermögen der Pers-Ges II an (gem § 738 BGB), kann der Vermögensübergang nicht als Einbringung iSd § 24 Abs 1 UmwStG beurteilt werden. Ein derartiger Anwachsungsvorgang (sog einfache Anwachsung) ist (zB) anzut...mehr

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zfs 03/2025, Bewilligung vo... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Köln bedarf einiger Anmerkungen. Die Verfahrensweise des LG Köln Eine Entscheidung des OLG Köln wäre dann nicht erforderlich gewesen, wenn sich das LG Köln an seine im angefochtenen Beschl. v. 12.4.2024 erteilten, hier wörtlich wiedergegeben Hinweise gehalten hätte. Der Antragsteller hat nämlich in seinem Schreiben vom 11.4.2024, dass erst am 19.4.2024...mehr

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AGS 03/2025, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Dauer des Verfahrens Vorab: Wenn man die oben dargestellten Daten zur Kenntnis genommen hat, ist man sprachlos. Man mag den Zeitablauf nicht glauben: Die Rechtspflegerin braucht 10 Monate (sic!!), um über den Kostenfestsetzungsantrag des Verteidigers zu entscheiden und die große Strafkammer dann vom 30.1.2023 bis zum 7.1.2025 – ja, fast zwei Jahre (sic !!) –, um über d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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zfs 03/2025, Zur richterlic... / 3 Anmerkung:

Eine in mehrfacher Hinsicht beachtliche Entscheidung, die leicht Vergessenes wieder in Erinnerung zu rufen vermag. 1. Da sind zunächst die Zuständigkeitsfragen, die man leicht überschlägt. Liegt aber der Wohnort einer Partei im Ausland, so muss dies Anlass sein, die internationale Zuständigkeit zu überprüfen. Hier war ein Fahrzeug aus Frankreich an dem Unfall beteiligt, das au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu...mehr

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AGS 03/2025, Kein Verbot de... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des – Einzelrichters des VIII. ZS des – BGH gibt Anlass für einige Anmerkungen. 1. Zuständigkeit für den Gerichtskostenansatz Immer wieder und so auch hier ist in Entscheidungen des BGH die Rede davon, dass im Verfahren über den Gerichtskostenansatz der Rechtspfleger/die Rechtspflegerin tätig gewesen sei. Dies mag auf dem Umstand beruhen, dass in vielen Gerich...mehr

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AGS 03/2025, Klarstellung b... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Bedenken gegen die Entscheidung des OLG München Den Gedankengängen des OLG München kann ich nicht so recht folgen. Nach Auffassung des OLG hätte die Rechtspflegerin bereits in ihrem zweiten Kostenfestsetzungsbeschl. v. 10.9.2024 einen Hinweis auf das teilweise Fortbestehen der Wirksamkeit des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses aufnehmen müssen, was sie nicht getan hat. D...mehr

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AGS 03/2025, Keine Festsetz... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Festsetzbarkeit der Aufwendungen der Klägerin Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Die Klägerin wollte sich vielleicht (Anwalts-)Kosten und Zeit für einen Antrag auf gerichtliche Ermächtigung zur Durchführung eines Verfahrens nach § 887 ZPO ersparen. Den Beschlussgründen lässt sich allerdings nicht entnehmen, ob der gerichtliche Vergleich eine entsprechend...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Freikamp, Transaktionen iSd § 6 Abs 5 S 3 EStG aus dem Vermögensbereich eines MU in den Jahren 1999/2000, BB 2001, 2618; Kühn, Bw-Fortführung bei der Übertragung einzelner WG, GStB 2001, 361; van Lishaut, Einzelübertragung bei MU-Schaften, DB 2001, 1519; Groh, Die Vermögensübertragung auf Schw-Pers-Ges als Lehrstück der MU-Besteuerung, DB 2002, 1904; Hoffmann, Der Transfer von E...mehr

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FoVo 03/2025, Kostenrechtsä... / III. Änderungen im Gerichtskostenrecht

Lineare Erhöhung der Gerichtsgebühren Im Gerichtskostengesetz wird mit dem Gesetzesbeschluss die gleiche Systematik und Begründung für die lineare Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 % und der Festgebühren um 9 % herangezogen. Die 1,0-Ausgangsgebühr steigt nach § 34 von 38 auf 40 EUR, d.h. um 5,26 %, in der untersten Streitwertgruppen. Die Gebühren erhöhen sich da...mehr

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zfs 03/2025, Voraussetzunge... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung des auch für Rechtsstreitigkeiten über die Anwaltsvergütung zuständigen IX. ZS des BGH nicht für richtig. Sie steht nicht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Kostenfestsetzungsverfahrens und widerspricht der Rechtsprechung anderer ZS des BGH. Grundsätze des Kostenfestsetzungsverfahrens Das Kostenfestsetzungsverfahren, das mit dem Erlass eines ...mehr

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / D. Reform des Nebengüterrechts – Aufnahme in das BGB, Prüfung durch den Bundesminister der Justiz

In ihrer Herbstkonferenz am 10.11.2023 in Berlin hatte die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer (Justizministerkonferenz – JuMiKo) durch Beschluss den Bundesminister der Justiz gebeten "auch vor dem Hintergrund der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung" zu prüfen, ob und ggf. inwieweit durch eine Kodifikation mehr Rechtssicherheit im gescha...mehr

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AGS 03/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Auslagen für Geschäftsreisen, JurBüro 2024, 505 Gem. § 1 Abs. 1 S. 1 RVG setzt sich die Vergütung des Rechtsanwalts aus den Gebühren und den Auslagen zusammen, die in Teil 7 VV geregelt sind. Hiervon ausgenommen sind die allgemeinen Geschäftskosten, die nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV mit den Gebühren abgegolten werden. Neben den in Teil 7 VV ausd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7.1 Einbringung durch natürliche Personen

Tz. 152 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 24 UmwStG enthält keine gewstliche Sonderregelung zur Behandlung eines Einbringungsgewinns; es gelten die allg Bestimmungen des GewStG. Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG ist dem Grunde nach eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 EStG (s Tz 5) und somit a...mehr

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FF 03/2025, Anwaltsgebühren: Bundestag beschließt Erhöhung

Pressemitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer vom 5.2.2025 Bereits seit Längerem fordern die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein eine Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren. Nach dem Bruch der Regierungskoalition war zunächst fraglich, was aus dem vorliegenden Gesetzentwurf wird. Am 31.1.2025 beschloss der Bundestag das Kosten- und Betreuervergütungsr...mehr

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Roscher, BewG § 251 Mindest... / 2 Mindestwert bei bebauten Grundstücken (S. 1)

Rz. 9 Nach § 251 S. 1 BewG darf der für ein bebautes Grundstück anzusetzende Wert nicht geringer als 75 % des Werts sein, mit dem der Grund und Boden gem. § 247 BewG allein als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre. Mit dieser Mindestwertregelung wollte der Gesetzgeber in Anlehnung an § 77 BewG zur Einheitsbewertung auch bei der Grundsteuerbewertung gewährleisten, dass der i...mehr

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Roscher, BewG § 234 Betrieb... / 2.1.4.2 Nutzungsteil Blumen- und Zierpflanzen (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d Doppelbuchst. bb)

Rz. 25 Dem Nutzungsteil Blumen- und Zierpflanzen sind insbesondere der Anbau und die Erzeugung von Schnittblumen (einschließlich der Blumen zum "Selbstpflücken"), Zimmerpflanzen, Beet- und Balkonpflanzen sowie Stauden zuzurechnen. Entsprechend der bisherigen Rechtslage bei der Einheitsbewertung gehören hierzu auchdie Gewinnung von Schmuckreisig und Bindegrün sowie die Produk...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 5.2 Tierbestände (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 42 § 232 Abs. 4 Nr. 2 BewG grenzt i. V. m. §§ 241, 242 Abs. 2 BewG die landwirtschaftliche von der gewerblichen Tierzucht/-haltung ab. Tierbestände und die hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgüter gehören gem. § 232 Abs. 4 Nr. 2 BewG nur dann zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wenn die Voraussetzungen des § 241 BewG oder des § 242 Abs. 2 BewG vorliegen. Nach §...mehr

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Roscher, BewG § 251 Mindest... / 3 Mindestwert bei Ein- und Zweifamilienhäusern (S. 2)

Rz. 14 Eine Besonderheit gilt es im Rahmen der Ermittlung des Mindestwerts bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern zu beachten. Nach § 251 S. 2 BewG wird – unter Hinweis auf die Anwendung des § 257 Abs. 1 S. 2 BewG – ergänzend vorgegeben, dass bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern i. S. d. § 249 Abs. 2 und 3 BewG die Umrechnungskoeffizienten aus der An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 2.2 Anpassung des Bodenwerts bei Ein- und Zweifamilienhäusern (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10 Für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern gibt § 257 Abs. 1 S. 2 BewG explizit vor, dass der Bodenwert i. S. d. § 247 BewG zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen anhand der Umrechnungskoeffizienten nach der Anlage 36 zum BewG anzupassen ist. Anlage 36 BewG: Umrechnungskoeffizienten zur Berücksichtigung abweichender Grundstücksgrößen beim Bodenwert...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 249 Grundst... / 2.2 Abgrenzung der Grundstücksarten

Rz. 12 Unter der Prämisse der Definitionen der einzelnen Grundstücksarten in § 249 Abs. 2-9 BewG erfolgt die Abgrenzung der Grundstücksarten grundsätzlich nach dem Verhältnis der jeweiligen Wohn- und Nutzflächen bzw. nach dem Verhältnis der Flächen die Wohn- und Nichtwohnzwecken dienen. Hierbei ist auf die tatsächliche Nutzung der Haupträume der Gebäude im Feststellungszeitp...mehr

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Roscher, BewG , BewG § 232 ... / 2.2 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 14 Nach der Grundsatzregelung in § 232 Abs. 1 S. 2 BewG gehören zum land- und forstwirtschaftlichem Vermögen alle Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dauernd zu dienen bestimmt sind. Eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen setzt somit zunächst eine gewisse planmäßige und ständige Bewirtschaftung voraus.[1] Der Wille des Ei...mehr