Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Förderprogramme des Landes Berlin

Zusammenfassung Überblick Das Land Berlin fördert über die Investitionsbank Berlin (IBB). Die einzelnen Programme können im Internet unter der Anschrift www.ibb.de eingesehen werden. Dort finden Sie auch viele Merkblätter, Formulare und Anträge. 1 Kurzübersicht Förderprogramme Die IBB bietet insbesondere folgende interessante Förderprogramme an: Förderprogramme des Landes Berli...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Das Land Berlin fördert über die Investitionsbank Berlin (IBB). Die einzelnen Programme können im Internet unter der Anschrift www.ibb.de eingesehen werden. Dort finden Sie auch viele Merkblätter, Formulare und Anträge.mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.3 Berlin

In Berlin besteht eine generelle Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Berlin [1] § 21 Einfriedungspflicht Jeder Grundstückseigentümer kann von dem Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlan...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind alle Träger von Maßnahmen, die Investitionen an Objekten in Berlin vorgenommen haben. Voraussetzung ist aber, dass die IBB die Maßnahme mit einem ihrer Förderprogramme fördert und beim Investor ein ergänzender Finanzierungsbedarf besteht. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine Neustrukturierung der bisherigen IBB-Förderung benötigt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm richtet sich an private Investoren, Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften. Investitionsort ist Berlin.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8 Heizungsaustausch plus

Mit diesem Programm fördert das Land Berlin den Austausch alter gegen neue, effizientere Heizungen. 8.1 Wer kann die Förderung beantragen? Antragsberechtigt für die Fördermittel sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Max. 20 Wohnungen Gefördert werden dabei Maßnahmen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Häusern, die mehrheitlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Die ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.1 Für wen eignet sich das Programm?

Dieses spezielle Programm richtet sich an Wohneigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort Berlin.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10 Gründach plus

Dieses Programm fördert die nachhaltige Dachbegrünung in Berlin. 10.1 Antragsberechtigt Antragsberechtigt für diese Förderung sind: Grundeigentümer, sonstige Verfügungsberechtigte, Erbbauberechtigte, Initiativgruppen, Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten und Seniorenheime. 10.2 Was wird gefördert? 100 m2 Gefördert wird die Dachbegrünung von Freiflächen auf Wohn-, Büro- und Gewer...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.2 Was wird gefördert?

100 m2 Gefördert wird die Dachbegrünung von Freiflächen auf Wohn-, Büro- und Gewerbegebäuden sowie Garagenflächen. Allerdings müssen diese mindestens 100 m2 groß sein. Zudem muss sich die Fläche in Berlin befinden. Gefördert werden 3 Bereiche: Planung und Beratung, Reguläre Förderung, Green Roof Lab.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm ist für selbstnutzende Wohnungseigentümer, kommunale und private Wohnungsunternehmer, Vermieter und Investoren, Contracting-Geber, Energetische Modernisierung die durch Investitionen ihre Wohnung im energetischen Sinne modernisieren möchten. Bedingung ist, dass das Objekt in Berlin belegen ist.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.1 Wer kann die Zuschüsse beantragen?

Alle Eigentümer Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Eigentümer von Wohneigentum in Berlin. Eigentümer im Sinne dieses Programms sind insbesondere Vermieter, Investoren, Wohnungsgenossenschaften, kommunale und private Wohnungsunternehmen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Für wen eignet sich das Programm?

Das Programm eignet sich für kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Die Förderobjekte müssen in Berlin belegen sein.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt für die Fördermittel sind Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Max. 20 Wohnungen Gefördert werden dabei Maßnahmen in Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Häusern, die mehrheitlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Anzahl der Wohnungen pro Gebäude darf 20 nicht überschreiten. Das Förderobjekt muss im Stadtgebiet von Berlin belegen sein.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.6 Ähnliche Programme

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Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Ähnliche Programme

KfW-Bank: KfW-Programm Energetische Sanierung (151, 152)mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung eines Wohngebäudes. Das Wohngebäude muss in Berlin belegen sein. Neben den Objekt- und Belegenheitsbedingungen wird verlangt, dass die Gutachten von ausgewählten, externen und hochqualifizierten Energiesachverständigen vorgenommen werden. Der ENEO hat einen Gutachterpool mit Gutac...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.5 Antragstellung

Die Anträge sind direkt an die IBB Business Team GmbH zu richten. Das Antragsformular findet man unter www.eneo-berlin.de.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blumen/Pflanzen

Begriff Ob das Aufstellen von Pflanzen durch den Mieter zulässig ist, kann von der Einwilligung des Vermieters abhängen. Innerhalb der Mieträume darf der Mieter Blumen und Pflanzen in beliebiger Art und Anzahl auch ohne Einwilligung des Vermieters halten, solange das Eigentum des Vermieters dadurch nicht beeinträchtigt wird. Praxis-Beispiel Feuchtigkeitsschaden in der Wohnung...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3.1 Zuwendungen für Sanierungsfahrpläne

Bis zu 750 EUR Wer die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt, kann folgende Zuwendungen erhalten: 500 EUR für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, 750 EUR für Eigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung mit 3 bis maximal 20 Wohneinheiten. Diese weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3.2 Zuwendungen für Heizungsaustausch

Bis zu 3.500 EUR Die Höhe der Zuwendungen ergibt sich aus der Konfiguration der neuen Heizungsanlage. Folgende Zuwendungen werden angeboten: 1.000 EUR für Gaskessel auf Basis von Brennwerttechnik, Hausstationen für effiziente Fernwärme, 3.500 EUR für Wärmepumpen, Holzpelletkessel und Holzhackschnitzelkessel, Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Brennstoffzellenheizungen. Neben den...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.2 Was fördert das Programm?

Stromspeicher Gefördert wird der Kauf und die Installation von netzdienlichen, sekundären Stromspeichern bei einer gleichzeitigen Anschaffung und Inbetriebnahme einer Fotovoltaikanlage. Ist bereits eine Solaranlage vorhanden, die älter als 12 Monate ist und wird mindestens ein zusätzliches Fotovoltaik-Modul ergänzt, ist auch hier eine Förderung möglich. In diesem Fall wird nu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Kurzübersicht Förderprogramme

Die IBB bietet insbesondere folgende interessante Förderprogramme an: Förderprogramme des Landes Berlinmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7 ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung

Mit diesem Zuschuss-Programm will sich die IBB an den Aufwendungen für Gutachter und Berater im Zusammenhang mit der energetischen Optimierung von Wohngebäuden beteiligen. 7.1 Wer kann die Zuschüsse beantragen? Alle Eigentümer Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Eigentümer von Wohneigentum in Berlin. Eigentümer im Sinne dieses Programms sind insbesondere Vermieter, Investo...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4 IBB Altersgerecht Wohnen

4.1 Für wen eignet sich das Programm? Das Programm eignet sich für kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung. Die Förderobjekte müssen in Berlin belegen sein. 4.2 Was wird gefördert? Altersgerecht umbauen Diese Programm fördert den Umb...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Rückforderung

Wird mit der Umsetzung der geplanten Modernisierungsmaßnahme nicht innerhalb von 12 Monaten begonnen, werden die Zuschüsse zurückverlangt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht verlangt. Zur Absicherung des Darlehens werden die banküblichen Sicherheiten verlangt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.2 Was wird gefördert?

2 Module Die Förderung beinhaltet 2 Module. Zum einen gibt es eine Beratungsförderung für gebäudeindividuelle Sanierungsfahrpläne, zum anderen wird der Austausch der Heizung gefördert. 8.2.1 Modul Sanierungsfahrpläne Dieses Modul fördert die Beratung zu Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle, der Sanierung von Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung, über die Möglichkeiten zum Ein...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.6 Ähnliche Programme

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Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Antragstellung

Online-Antrag Förderanträge können elektronisch gestellt werden. Hierzu begibt man sich auf folgende Webseite: www.heiztauschplus.de. Hier findet man auch weitere Informationen zu diesem Programm sowie Kontaktmöglichkeiten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.1 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmer, gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Institutionen, Genossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.3 Höhe der Förderung

Max. 15.000 EUR Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, kann man mit 300 EUR pro kWh nutzbare Speicherkapazität, maximal 15.000 EUR, rechnen. Verfügt der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, wird ein zusätzlicher Bonus von 300 EUR über die maximale Fördersumme hinaus gewährt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.3.1 Planung und Beratung

Bis 10.000 EUR Gefördert werden 50 % der Planungs- und Beratungskosten, maximal aber 10.000 EUR je Gebäude.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.3.3 Green Roof Lab

Hier werden besonders innovative, experimentelle, partizipative oder gemeinwohlorientierte Dachbegrünungsvorhaben mit Vorbildcharakter gefördert. Es kann sich dabei um Bestandsgebäude oder auch Neubauten handeln. In Ausnahmefällen müssen diese nicht innerhalb des begrenzten städtischen Fördergebiets liegen. 100 % Ein Förderausschuss entscheidet darüber, in welcher Höhe das Obj...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in 2 Schritten. Im 1. Schritt ist die Vorplanung vorzulegen. Im 2. Schritt erfolgt der Hauptantrag. Alle notwendigen Informationen und Formulare erhält man auf der Webseite www.gruendachplus.de.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen. Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6 IBB Förderergänzungsdarlehen

Dieses Programm soll Darlehensnehmern ermöglichen, bei Problemen am Markt im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Maßnahme die weitere Finanzierung zu sichern. 6.1 Wer kann Anträge stellen? Antragsberechtigt sind alle Träger von Maßnahmen, die Investitionen an Objekten in Berlin vorgenommen haben. Voraussetzung ist aber, dass die IBB die Maßnahme mit einem ihrer Förderprogr...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Antragstellung

Die Anträge sind an die IBB zu richten. Das Antragsformular findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de/unterlagenimmobilien). Die Kundenbetreuer der IBB beraten und helfen bei der Ausfüllung der Antragsunterlagen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3 IBB Energetische Gebäudesanierung

3.1 Für wen eignet sich das Programm? Das Programm richtet sich an private Investoren, Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften. Investitionsort ist Berlin. 3.2 Was wird gefördert? Förderung zum KfW-Effizienzhaus Gefördert werden im Wesentlichen energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die zu einem KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 oder 115 führen. G...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht verlangt. Zur Absicherung des Darlehens werden die banküblichen Sicherheiten verlangt.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Das sind die Förderungen und Fördervoraussetzungen

Keine Rückzahlung Die Fördermittel werden als Projektförderung vergeben und müssen nicht zurückgezahlt werden. 8.3.1 Zuwendungen für Sanierungsfahrpläne Bis zu 750 EUR Wer die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt, kann folgende Zuwendungen erhalten: 500 EUR für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, 750 EUR für Eigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften von Gebäuden ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Antragstellung

Die Darlehen sind bei der IBB zu beantragen. Ansprechpartner und Kontaktadresse findet man auf der Webseite der IBB (www.ibb.de). Wie oben bereits beschrieben, darf die Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Planungs- und Beratungsleistungen werden dabei nicht als Beginn angesehen. Die IBB entscheidet nach der Bonitäts- und Objektprüfung über den Darlehensantrag. Hinweis Rü...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 IBB WEG-Finanzierung

5.1 Für wen eignet sich das Programm? Dieses spezielle Programm richtet sich an Wohneigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort Berlin. 5.2 Was wird gefördert? Förderung von Gemeinschaftseigentum Dieses Programm fördert alle Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Hier kann es sich insbesondere um folgende Maßnahmen handeln: Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht verlangt. Eine Kopplung von zusätzlichen Projekten am Sondereigentum ist mit den Förderungen der IBB möglich. Ausgeschlossen ist die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener Bauvorhaben. Für alle Maßnahmen gelten die technischen Mindestanforderungen der KfW-Förderbank.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9 Energiespeicher plus

Dieses Programm fördert die Anschaffung von Solarstromspeicher bei gleichzeitigem Kauf und Installation einer Fotovoltaikanlage. 9.1 Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Unternehmer, gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Institutionen, Genossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften. 9.2 Was fördert das Programm? Stromspeicher Gefördert w...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Antragssystem. Zu finden auf der Webseite www.energiespeicherplus.de.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.6 Ähnliche Programme

Aufgrund der Besonderheiten von WEG gibt es keine vergleichbaren Programme.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.1 Antragsberechtigt

Antragsberechtigt für diese Förderung sind: Grundeigentümer, sonstige Verfügungsberechtigte, Erbbauberechtigte, Initiativgruppen, Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten und Seniorenheime.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.3 So erfolgt die Förderung

10.3.1 Planung und Beratung Bis 10.000 EUR Gefördert werden 50 % der Planungs- und Beratungskosten, maximal aber 10.000 EUR je Gebäude. 10.3.2 Reguläre Förderung Hier wird die Dachbegrünung von Berliner Bestandsgebäuden gefördert, die innerhalb eines bestimmten städtischen Fördergebiets liegen. Welche das sind, kann man auf der Webseite www.gruendachplus.de sehen. Bis 60.000 EUR G...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.3.2 Reguläre Förderung

Hier wird die Dachbegrünung von Berliner Bestandsgebäuden gefördert, die innerhalb eines bestimmten städtischen Fördergebiets liegen. Welche das sind, kann man auf der Webseite www.gruendachplus.de sehen. Bis 60.000 EUR Gefördert werden 75 % der Material- und Ausführungskosten, jedoch nicht mehr als 60 EUR/m2, insgesamt maximal 60.000 EUR je Gebäude.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenkapital nicht notwendig Eigenkapital wird nicht gefordert. Die Darlehen sind mit den banküblichen Sicherheiten abzusichern. Bei einem Darlehensbetrag unter 50.000 EUR kann auf eine Eintragung in das Grundbuch verzichtet werden. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Die Summe der Darlehen darf die Investitionssumme aber nicht übersteigen. Nic...mehr