Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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§ 42 Transportrecht / 6. Versicherung

Rz. 69 Im engen Zusammenhang mit den Haftungsfragen steht auch die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes. Der Spediteur hat regelmäßig eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen, die seine speditions-, fracht- und lagervertragliche und ADSp-Haftung sowie teilweise auch die Haftung nach den Logistik-AGB abdeckt. Bei der Übernahme weitergehender logistischer Tätigkeiten g...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 3. Checkliste: Gläubigerantrag

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§ 17 GmbH-Recht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 81 GmbH-Gründungen mit mehreren Gesellschaftern erfordern (ebenso wie der Eintritt weiterer Gesellschafter in eine vorherige Ein-Personen-GmbH) vom Berater[267] die genaue Kenntnis der Interessen der Gesellschafter. Diese sind in eine dem GmbHG entsprechende Form zu gießen. Oft wird es dabei um den Ausgleich zwischen Interessen der Mehrheit und effektivem Minderheitensch...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 2. Vertragliche Einräumung nach § 3 WEG

Rz. 4 Diese Variante kommt insbesondere im Rahmen einer Erbauseinandersetzung in Betracht.[6] Dies sollte im Rahmen der anwaltlichen Beratung durchaus eine Alternative zur Teilungsversteigerung sein. Allerdings ist zu beachten, dass nach § 3 Abs. 1 WEG die Wohnungseigentumsbegründung nur möglich ist, wenn das im Nachlass gesamthänderisch gebundene Eigentum der selbst nicht (...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Vorteile eines Insolvenzverfahrens

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§ 21 Insolvenzrecht / b) GbR

Rz. 27 Über das Vermögen einer GbR kann ebenfalls ein Insolvenzverfahren eröffnet werden (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO). Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Gesellschaft aufgelöst, § 729 Abs. 1 Nr. 2 BGB. In dem Fall der Insolvenzeröffnung lediglich über das Vermögen eines Gesellschafters scheidet der insolvente Gesellschafter aus, § 723 Abs. 1 Nr. 3 BGB, sofern der...mehr

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§ 35 Reiserecht / E. Flugverkehr

Rz. 196 Der typische Berührungspunkt in der Beratung von Mandanten ist die Fluggastrechte-VO.[217] Daher beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf diesen Punkt. Im Rahmen der Fluggastrechte-VO sind wiederum in der Praxis des nicht spezialisierten Anwalts allein die finanziellen Ausgleichsansprüche bei sog. großen Verspätungen, bei Nichtbeförderung und bei Annullier...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 7. Einbeziehung des Geschäftsführers in den Schutzbereich von Verträgen mit der GmbH

Rz. 124 Geschäftsführer können in den Schutzbereich von Verträgen Dritter mit der GmbH einbezogen sein, z.B. ihres steuerlichen Beratungsmandats.[482]mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / II. Rechtliche Grundlagen des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Rz. 198 Alle natürlichen Personen, die einen Insolvenzantrag über ihr Vermögen stellen, haben die Möglichkeit, zugleich einen Antrag nach den Vorschriften der §§ 287 ff. InsO zu stellen und Restschuldbefreiung zu erlangen. Dies gilt nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer. Restschuldbefreiung wird dem Schuldner selbst dann erteilt, wenn er in der gesamten Lau...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Adressaten des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Rz. 201 Das außergerichtliche Einigungsverfahren sollte alle Gläubiger umfassen, die eine Forderung gegen den Schuldner geltend machen. Daher besteht ein großer Teil der anwaltlichen Arbeit in dem Sortieren von Unterlagen des Schuldners, der häufig den Überblick über die gegen ihn gerichteten Forderungen verloren hat. Empfehlenswert ist das Einholen von Auskünften aus Schuld...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (2) Umfang der Ersatzpflicht

Rz. 30 Die in § 15b Abs. 4 S. 1 InsO angeordnete Ersatzpflicht erfasst grundsätzlich alle nach Eintritt der Krise von der Gesellschaft geleisteten Zahlungen. Unter Zahlung ist jede das Vermögen der Gesellschaft schmälernde Handlung zu verstehen. Umfasst sind insbesondere auch solche Vermögensabflüsse, die nicht in Form einer Geldleistung erfolgen.[27] Neben Barzahlungen und ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Besonderheiten der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren

Rz. 88 Gem. § 73 Abs. 1 OWiG ist der Betroffene zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. Das Gericht kann gem. § 73 Abs. 2 OWiG den Betroffenen auf seinen Antrag hin von der Verpflichtung vom persönlichen Erscheinen entbinden, wenn er sich zur Sache geäußert hat oder erklärt hat, dass er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werde und seine Anwesenh...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs

Rz. 203 Da im Gegensatz zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren für das Zustandekommen des außergerichtlichen Vergleichs eine Zustimmung aller beteiligten Gläubiger erforderlich ist und überdies keine Mitwirkungspflicht der Gläubiger in dem außergerichtlichen Einigungsversuch besteht, scheitern die Einigungsversuche in der Mehrzahl der Fälle. Hierüber ist dem Schuldn...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Gesellschafterversammlung: Versammlungsleitung, Mehrheit, Stimmrecht, Stimmverbot, Vertretung, Protokoll

Rz. 161 Gem. § 48 Abs. 1 GmbHG fassen die Gesellschafter ihre Beschlüsse in Gesellschafterversammlungen (zur Ausnahme des § 48 Abs. 2 GmbHG vgl. Rdn 160). Träger des Stimmrechts sind die Gesellschafter (die Gesellschaftereigenschaft richtet sich nach § 16 Abs. 1 GmbHG, vgl. Rdn 173 ff.). Mangels abweichender Satzungsbestimmungen können sie sich vertreten lassen.[691] Sie hab...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (4) Kein Haftungsausschluss durch Vereinbarung im Innenverhältnis

Rz. 32 Die an die Verletzung der Zahlungsverbote knüpfende Ersatzpflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Zahlung in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschaft erfolgte, § 15b Abs. 4 S. 3 InsO. Ein Verzicht der Gesellschaft ist ebenfalls nicht möglich. Ein Vergleich mit der juristischen Person ist in den engen Grenzen des § 15b Abs. 4 S. 5 InsO möglich, nämlich ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Eröffnetes Verbraucherinsolvenzverfahren

Rz. 205 Kommt es im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren nicht zu einer Beendigung des Verfahrens und sind die entsprechenden weiteren Voraussetzungen gegeben, so entscheidet das Insolvenzgericht über den Eröffnungsantrag (Eröffnungsbeschluss) und kündigt die Erteilung der Restschuldbefreiung gem. § 287a InsO für den Fall an, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten n...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Mandant M ist Geschäftsführer der A-GmbH. Geschäftsgegenstand ist der Handel mit Baustoffen. Zu dem firmeneigenen Fuhrpark gehören vier Kraftfahrzeuge. Außerdem sind drei Fahrzeuge geleast. Der Betriebssitz befindet sich auf einem Grundstück, welches M kurz vor der Geschäftsgründung geerbt und in die Gesellschaft eingebracht hat. Vor fünf Jahren hat die A-GmbH zusätzli...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 24 IT-Recht / 3. Checkliste: Softwareentwicklungsvertrag

Rz. 6 Im ersten Mandantengespräch sind insb. die folgenden Informationen einzuholen:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Insolvenzverschleppungshaftung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO

Rz. 34 § 15a InsO ist Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.[28] Eine verspätete oder unterlassene Antragstellung führt daher u.U. zu einer zivilrechtlichen Haftung wegen Insolvenzverschleppung, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO. Die Haftung setzt einen sog. Insolvenzverschleppungsschaden voraus, welcher nach der Differenzhypothese ermittelt wird.[29] Zu ersetzen ist zum ein...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Gesetzliche Grundlagen und Ziele des Insolvenzrechts

Rz. 2 Das Insolvenzrecht ist Gesamtvollstreckungsrecht. Ziel ist gem. § 1 InsO die bestmögliche, gemeinschaftliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Dieses kann durch die Verwertung des Schuldnervermögens und Verteilung des Erlöses oder im Rahmen eines Insolvenzplans durch eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens erreicht werden. Überdies räumt d...mehr

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Corporate Volunteering / 3.1 Beispiele für Engagements eines Mitarbeiters

Die Beispiele für CSR-Aktivitäten als Arbeitgeberengagement (Social Days, Mentoring, pro-bono-Tätigkeiten und Secondment) sind jeweils auch als Mitarbeiterengagement denkbar, beispielsweise wenn Mitarbeiter ehrenamtlich bei der freiwilligen Feuerwehr tätig sind oder außerhalb ihrer Arbeitszeit im Rahmen von gemeinnütziger Arbeit für eine Organisation pro-bono-Beratung für so...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Widerspruch und Anfechtungsklage

Rz. 253 Gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens ist kein Rechtsmittel gegeben.[279] Die entsprechende Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens zwecks Begutachtung für die Fahreignung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt,[280] sondern eine unselbstständige Maßnahme zur Beweiserhebung im Rahmen der Prüfung der Eig...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Zahlungsverbote

Rz. 35 Die bisher in § 64 GmbHG angeordnete Haftung des Geschäftsführers für Vermögensabflüsse in der Krise der Gesellschaft ist nunmehr rechtsformübergreifend in den Vorschriften des am 1.1.2021 in Kraft getretenen § 15b InsO geregelt. Auf die obigen Erläuterungen (siehe Rdn 29 ff.) wird verwiesen.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (5) Inhabilität gem. § 6 Abs. 2 GmbHG

Rz. 39 Die Verurteilung wegen vorsätzlich begangener Insolvenzverschleppung oder anderer Insolvenzstraftaten gem. § 6 Abs. 2 GmbHG führt für die Dauer von fünf Jahren seit Rechtskraft der Verurteilung zur Inhabilität als Geschäftsführer. Entgegen dem insoweit missverständlichen Wortlaut erfüllt nicht nur die Verurteilung wegen unterlassener, sondern auch wegen verspäteter od...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 3. Insolvenzantrag und Insolvenzgründe

Rz. 4 Das Insolvenzverfahren wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner, § 13 Abs. 1 InsO. Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt es nur dann, wenn ein Insolvenzgrund gem. §§ 17, 18 oder 19 InsO vorliegt (siehe Rdn 10 ff.). Im Falle des Eigenantrags kann dies neben der bereits eingetret...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 5. Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

Rz. 213 Die Restschuldbefreiung erfasst grundsätzlich alle Verbindlichkeiten des Schuldners, die in dem Zeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Ausgenommen davon sind jedoch gem. § 302 InsO:mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (3) Vermögensvermischungshaftung

Rz. 37 Gem. § 13 GmbHG gilt grundsätzlich das Vermögenstrennungsprinzip zwischen dem Gesellschaftsvermögen und dem Vermögen der GmbH. Gleichwohl ist insbesondere im Fall der sog. Vermögensvermischung ein Haftungsdurchgriff auf das Vermögen des Gesellschafters möglich. Die vom BGH aus analoger Anwendung der §§ 128, 129 HGB [37] hergeleitete Vermögensvermischungshaftung greift e...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Zahlungsverbote

Rz. 40 Die bisher in §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 6 AktG angeordnete Haftung der Organmitglieder für Vermögensabflüsse in der Krise der Gesellschaft ist nunmehr rechtsformübergreifend in den Vorschriften des am 1.1.2021 in Kraft getretenen § 15b InsO geregelt. Auf die obigen Erläuterungen (siehe Rdn 29 ff.) wird verwiesen.mehr

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§ 35 Reiserecht / 7. Gewährleistungsrechte

Rz. 76 Einer der Schwerpunkte reiserechtlicher anwaltlicher Beratung auf Verbraucherseite ist die Haftung des Reiseveranstalters für Mängel. Das Reiserecht bietet ein in sich abgeschlossenes Gewährleistungssystem, das dem Reisenden die in § 651i Abs. 3 Nr. 1 bis 7 BGB benannten Rechte zur Verfügung stellt. Die Gewährleistungsrechte sind, mit Ausnahme der Schadensersatzansprü...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Erbfall vor und während des Insolvenzverfahrens

Rz. 214 Vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ererbtes Vermögen ist in vollem Umfang Bestandteil der Insolvenzmasse und von dem Schuldner in dem Vermögensverzeichnis gem. § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO anzugeben. Ebenso sind Erbschaften oder Vermächtnisse, die dem Schuldner während des Insolvenzverfahrens anfallen, in vollem Umfang Insolvenzmasse. Dies bedeutet, dass der Nach...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 9. Hinweise für den Schuldner nach Verfahrenseröffnung

Rz. 218 Der Schuldner sollte sich zunächst nach Abgabe seines Insolvenzantrages für evtl. Rückfragen des Gerichtes und auch für ein erstes Gespräch mit dem für ihn sodann bestellten Insolvenzverwalter bereithalten. Sind alle wesentlichen Verfahrensfragen geklärt, findet i.d.R. die weitere Kommunikation mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter schriftlich statt. Sollten Glä...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Muster: Ankündigung der Auskunftserteilung

Rz. 78 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.17: Ankündigung der Auskunftserteilung An den vorläufigen Insolvenzverwalter der Fa. _________________________ GmbH In dem obigen Insolvenzeröffnungsverfahren zeige ich an, dass ich den Geschäftsführer _________________________ der _________________________ GmbH vertrete. Selbstverständlich wird mein Mandant sei...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 295 Nach § 238 Abs. 1 StPO kommt dem Vorsitzenden die Leitung der Verhandlung zu, es sei denn, das Gesetz hat bestimmte, wichtige Entscheidungen dem Gericht als Ganzes übertragen. Hält nun der Verteidiger eine getroffene Maßnahme für unzulässig, kann er eine Entscheidung des Gerichts verlangen, § 238 Abs. 2 StPO. Dies bedeutet in der Praxis, dass sich das Gericht zur Ber...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Insolvenzgrund drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 11 Ein weiterer Insolvenzgrund ist die drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO, die den Schuldner (nicht den Gläubiger) zu einem Insolvenzantrag berechtigt, nicht jedoch verpflichtet. Dadurch soll bereits im Vorfeld einer akuten Krise die rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ermöglicht werden. Um weitere Anreize für eine frühzeitige Antragstellung zu setzen, ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Checkliste: Insolvenzantrag

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§ 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss

Rz. 80 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.19: Sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäfts-Nr. _________________________ In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des _________________________ zeige ich die anwaltliche Interessenvertretung des Schuldners an. Namens und kra...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste Haftung geschäftsleitender Organe

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Eignungsbegriff

Rz. 210 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 StVG ist die Fahrerlaubnis dem jeweiligen Fahrerlaubnisbewerber nur dann zu erteilen, wenn dieser zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Nach § 2 Abs. 4 S. 1 StVG ist geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und zudem nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrec...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Anders als ein Pflichtverteidiger, bei dem sich die Beiordnung durch das Gericht auf die Person des Pflichtverteidigers beschränkt und eine Unterbevollmächtigung deshalb unzulässig ist,[10] kann der Wahlverteidiger jederzeit einem anderen Rechtsanwalt eine Untervollmacht für die Verteidigung des Mandanten erteilen, sofern der Mandant hierzu seine Zustimmung erteilt ha...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / b) Muster: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt)

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.7: Tagesordnungsergänzung (Einladung noch nicht versandt) An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _________________________ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG des Wohnungseigentümers _________________________, _________________________-Straße, _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtig...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / e) Muster: Antrag auf Zurückweisung eines Fremdantrags

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.6: Antrag auf Zurückweisung eines Fremdantrags An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäfts-Nr. _________________________ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des _________________________ beantrage ich namens und in Vollmacht des Schuldners, den Insolvenzantrag zurü...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Muster: Stellungnahme des Schuldners zum Erledigungsantrag

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.9: Stellungnahme zum Erledigungsantrag und Kostenantrag des Schuldners An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _________________________ Geschäfts-Nr. _________________________ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des _________________________ hat der Antragsteller den Insolvenzantrag für erledig...mehr

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§ 29 Maklerrecht / b) Alleinauftrag

Rz. 10 Beim Alleinauftrag räumt der Auftraggeber dem Makler während der Vertragslaufzeit das alleinige Nachweis-/Vermittlungsrecht ein. Der Auftraggeber verzichtet während der Vertragslaufzeit auf die Einschaltung weiterer Makler, wobei der Makler zu einem Tätigwerden verpflichtet wird und sich von dieser Verpflichtung nicht einseitig lösen kann.[9] Insb. beim Alleinauftrag ...mehr

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§ 42 Transportrecht / 5. Haftung des Spediteurs bei Erbringung logistischer Leistungen

Rz. 62 Erbringt der Spediteur weitergehende logistische Leistungen, die keinen Beförderungsbezug haben, trifft ihn eine Verschuldenshaftung in der Regel nach Werkvertragsrecht, ggf. auch nach dem Recht anderer BGB-Vertragstypen oder dem Lagerrecht. Rz. 63 Das Thema "Haftung" ist bei der Erbringung logistischer Leistungen ein problembehaftetes Thema, weil es dort Abgrenzungspr...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) Aufwendungsersatz

Rz. 72 Der Spediteur kann von seinem Auftraggeber nach den §§ 675, 670 BGB sowie Ziff. 17.1 ADSp 2017 Aufwendungsersatz verlangen, wenn er dieses den Umständen nach für erforderlich halten durfte.[91] Danach kommt es nicht darauf an, ob sie objektiv erforderlich waren, sondern ob sie ein sorgfältiger Spediteur in der konkreten Situation für erforderlich halten durfte. Hat de...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragsrücknahme nach Zahlung oder Stehenlassen des Insolvenzantrags, § 14 InsO

Rz. 52 Wird der zulässige Antrag des Gläubigers nach Zahlung durch den Schuldner mangels Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung als unbegründet abgewiesen, hat der Schuldner gem. § 14 Abs. 3 InsO die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Alternativ kann der Gläubiger den Antrag zurücknehmen oder für erledigt erklären. Die Kostenfolge dazu richtet sich hierzu grundsätzlich n...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Natürliche Personen und Einzelkaufmann

Rz. 24 Ist der Schuldner eine natürliche Person, besteht für ihn grundsätzlich keine Antragspflicht. Allerdings kann ein Gläubiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Ein bloß hilfsweise gestellter Eigenantrag ist nicht zulässig. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens besteht allerdings die Möglichkeit der Antragsrücknahme (siehe Rdn 20). Kommt es zu ei...mehr