Fachbeiträge & Kommentare zu Beratung

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Besonderer Kündigungsschutz... / 9 Massenentlassungen

Hinweis Zukünftige Änderung der BAG-Rechtsprechung Am 14.12.2023 hat der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Absicht mitgeteilt, seine bisherige Rechtsprechung zur Auswirkung unterlassener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeigen aufgeben zu wollen. Danach könnten Kündigungen zukünftig trotz unterbliebener oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam sein. D...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / A. Allgemeines zum Personengesellschaftsrecht

Rz. 1 Es dürfte kaum ein weiteres Rechtsgebiet geben, in dem sich die Vertragspraxis (sog. Kautelarjurisprudenz) mit ihren Regelungswerken so weit vom Gesetz entfernt hatte wie im Personengesellschaftsrecht. Der Gesetzgeber des 19. Jahrhunderts hatte die Regelungswerke des BGB und HGB zum Gesellschaftsrecht auf die rein personalistische Gesellschaft (enges Vertrauensverhältn...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 1. Politik und das Stiftungswesen

Rz. 21 Die "Politik" entdeckte die Stiftung bereits vor geraumer Zeit – nicht zuletzt angesichts der leeren öffentlichen Kassen. Das Stiftungszivilrecht wurde nach intensiven Diskussionen[21] im Jahr 2002 modernisiert. Ebenso wurden das Stiftungssteuerrecht (zur steuerbefreiten Stiftung s. Rdn 84 ff.) und das Spendenrecht überarbeitet.[22] Zwischenzeitlich brachten das Geset...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Haftung des Leasinggebers für vorvertragliches Aufklärungsverschulden des Lieferanten

Rz. 47 Der Lieferant ist nicht bevollmächtigt, den Leasinggeber bei Abschluss des Leasingvertrages zu vertreten. Er kann daher keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben, die den Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer unmittelbar rechtlich binden. Darauf wird in den Leasingverträgen regelmäßig ausdrücklich hingewiesen (sog. Vollmachtsklausel). Der Leasinggeber haftet ab...mehr

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§ 7 Aufenthaltsrecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Aufenthaltsrecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts und wird – ausweislich seines historischen Ursprungs im Polizeirecht – gemeinhin als Gefahrenabwehrrecht klassifiziert. Tatsächlich dient das Aufenthaltsrecht nicht (allein) der Gefahrenabwehr im Sinne eines Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sondern stellt sich kraft seiner Anknüpf...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem Mutterschutzgesetz eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen, um ein (bundes-)einheitliches Schutzniveau für alle Frauen in Beschäftigung sicherzustellen.[1] Die zuständigen Aufsichtsbehörden werden in der föderalen Struktur jedoch durch Landesrecht bestimmt.[2] Den Aufsichtsbehörden kommt in der praktischen Umsetzung des Gesetzes und ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / a) Konkurrenzen

Rz. 62 Der Gesetzgeber hat die kaufrechtliche Mängelhaftung in das Leistungsstörungsrecht eingebunden. Die §§ 434–442 BGB stellen Sonderregeln dar, die ihrerseits in das allgemeine Leistungsstörungsrecht zurückverweisen. Außerhalb des Anwendungsbereichs der §§ 434 ff. BGB findet allgemeines Leistungsstörungsrecht direkte Anwendung. Die Unmöglichkeit der Leistung des Verkäufe...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Voraussetzungen, Inhalt, Form und Wirkungen

Rz. 7 Niemand darf von einem Schiedsgericht verurteilt werden, dessen Spruch er sich nicht freiwillig unterworfen hat. Das ist Ausfluss des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG). Der Abschluss einer gültigen Schiedsvereinbarung hat daher grundlegende Bedeutung für das Schiedsverfahren. Fehlt eine wirksame Schiedsvereinbarung, kann der Sc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.2 Beratung

Darüber hinaus kann der Dritte über seine bloße Anwesenheit hinaus den Gesellschafter unterstützen, indem er ihn berät oder "coacht". Oder aber der Beistand soll wie im obigen Beispiel aktiv in das Geschehen der Gesellschafterversammlung eingreifen, mit dem Ziel, das Stimmverhalten der Gesellschafter zu beeinflussen, um die Interessen des Gesellschafters durchzusetzen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 3 Was bedeutet "Teilnahme an der Gesellschafterversammlung"?

Hier besteht Uneinigkeit in der Rechtsprechung. Überwiegend wird die Teilnahme als Oberbegriff aufgefasst, wobei ihr Zweck die bloße Anwesenheit auf der Gesellschafterversammlung oder die Beratung oder Vertretung eines Gesellschafters sein kann. Teils wird vertreten, die Teilnahme beinhalte notwendig auch die Teilhabe an der Willensbildung der Gesellschaft, wobei das Recht a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / Einführung

Der Gesellschafter einer GmbH ist in der Praxis häufig auf externe Beratung angewiesen. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben: Ein Gesellschafter kann z. B. infolge von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage sein, der Gesellschafterversammlung zu folgen. Oder es geht für den Gesellschafter um essenzielle Entscheidungen, wie seinen Ausschluss aus der Gesells...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung: Lohnt s... / 6.2 Vorgehen bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis

Bei Unsicherheit im Vertragsverhältnis kann daher nur zur Beantragung eines zeitnahen Statusfeststellungsverfahrens geraten werden. Aufgrund der behördlichen Struktur der Clearingstelle und dem Standort bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist hier nicht immer die Möglichkeit einer individuellen Beratung gegeben. Einen direkteren Zugang zu Informationen und ggf. eine Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 2 Beratungsbedarf

Der gesamte Bereich der Nachfolgeregelungen ist äußerst komplex und kann im Rahmen dieses Beitrags nicht umfassend erörtert werden. Zu einer eingehenden und qualifizierten Beratung wird dringend geraten. Denn neben den steuerrechtlichen Folgen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer sowie der Schenkung- oder Erbschaftsteuer gilt es auch gesellschaftsrechtliche Problember...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / C. Beratung

Rz. 43 Beratung – Grundsatz Im Fall einer Beratung gilt auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten § 34 RVG . Rz. 44 Gebührenvereinbarung – keine Sofern der Anwalt nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG keine Gebührenvereinbarung [24] abgeschlossen hat, erhält der Anwalt nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG die übliche Vergütung nach dem BGB (§§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB). Rz. 45 Verbraucher Zu beachten i...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / D. Gebührenentstehung bei Beratung

Rz. 25 Beratungsgebühr Sofern dem Anwalt nur eine Beratungsgebühr nach § 34 RVG zusteht (er also lediglich einen Auftrag zu Beratung hatte), entsteht die Einigungs- oder Erledigungsgebühr Nr. 1005 VV RVG in Höhe der Hälfte des in der Anm. zu Nr. 2302 VV RVG genannten Betrages, also i.H.v. 195,50 EUR (Anm. Abs. 1 S. 4 zu Nr. 1005 VV RVG). Dies ist mit Änderung der Vorbem. 1 VV ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mehrere Auftraggeber / G. Beratung / Mehrere Auftraggeber

Rz. 25 Beratung nach § 34 RVG – Erhöhung Ebenso umstritten war die Frage, ob die Beratungsgebühr nach § 34 RVG nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig ist. Eine Erhöhung ist hier jedoch folgerichtig abgelehnt worden, da die Beratungsgebühr nicht im Vergütungsverzeichnis (VV RVG) normiert ist und eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG dem Wortlaut nach lediglich auf Verfahrens- oder G...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Gegenstand der Beratungshilfe

Rz. 67 Abgrenzung Beratung – Vertretung Neuer Prüfungszeitpunkt: Das Gesetz sprach bisher nur von der Notwendigkeit der Vertretung, soweit diese erforderlich ist. Dies wird nun in § 2 Abs. 1 BerHG schärfer eingegrenzt. Demnach ist eine Vertretung nur erforderlich, wenn der Rechtsuchende nach der Beratung angesichts des Umfangs, der Schwierigkeit oder der Bedeutung der Rechtsa...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / III. Zumutbarkeit

Rz. 65 Behördenauskunft In der amtsgerichtlichen Praxis wird durchaus Beratungshilfe mit der Begründung versagt, es sei zumutbar, zuerst eine Behördenauskunft einzuholen. Die zuständige Behörde habe eine umfassende Beratungspflicht. Der Bürger könne sich auf eigene Initiative vor Inanspruchnahme der Beratungshilfe um die Klärung der Angelegenheit selbst kümmern, sofern es sich...mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie...mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / C. Tabellarische Übersicht Anrechnungen

Rz. 4 Anrechnungstabelle Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die im Sozialrecht in Betracht kommenden Anrechnungen geben:mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / I. Allgemeines

Rz. 7 Vertritt der Rechtsanwalt den Mandanten außergerichtlich, entsteht eine Geschäftsgebühr. Eine Besprechungs- und Beweisaufnahmegebühr ist im RVG nicht mehr vorgesehen. Rz. 8 Entstehung Die Geschäftsgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages (vgl. Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG). Hierz...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / I. Beispiele für fehlende Mitwirkung

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 3. Keine anderen Hilfemöglichkeiten

Rz. 61 Anderweitige Hilfen Der Rechtsuchende darf keine anderen Möglichkeiten zur Beratung haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Dies können z.B.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VIII. Anrechnung

Rz. 90 Anrechnung in der Beratungshilfe Die Anrechnung der Gebühren in der Beratungshilfe ist in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und in Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2503 VV RVG geregelt. Die Anrechnung gilt auch für die Geschäftsgebühren der Nrn. 2504–2507 VV RVG. § 15a RVG regelt die Anrechnung von Gebühren im RVG allgemein. Eine Anrechnung der Beratungshilfegeschäftsgebühr auf ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Anrechnung Beratungsgebühr

Rz. 145 Beratungsgebühr Nach § 34 Abs. 2 RVG ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Anzurechnen ist neben der vereinbarten Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG auch eine übliche Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB sowie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) § 6a Abs. 2 BerHG – Aufhebung auf Antrag der Beratungsperson

Rz. 111 Aufhebung auf Antrag Der Rechtsanwalt kann nach § 6a BerHG die Aufhebung der Bewilligung beantragen, wenn der Rechtsuchende aufgrund der Beratung oder Vertretung, für die ihm Beratungshilfe bewilligt wurde, etwas erlangt hat. Rz. 112 Antragsvoraussetzungen Dieser Antrag ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundlagen

Rz. 47 Allgemeines Die Prozesskostenhilfe sichert die klageweise Durchsetzung des Rechts für bedürftige Personen. Da eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren ausscheidet, wurde durch das Beratungshilfegesetz für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwalt beraten oder vertreten zu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Weihnachtsfeier: Das Finanz... / Pauschalbesteuerung

Wird der Freibetrag überschritten, kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 25 % übernehmen. Wichtig ist eine sorgfältige Kostenermittlung, damit die Weihnachtsfeier nicht zur steuerlichen Stolperfalle wird. Praxis-Tipp Ob eine Weihnachtsfeier steuerlich begünstigt ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Eine steuerliche Beratung bei der Planung kann helfen, Fr...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (§ 1 Abs. 1 BerHG)

Rz. 59 Sichtweise des Rechtsuchenden Maßgebend ist die Sichtweise des Rechtsuchenden. Auch die Beratung nur zur Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung oder des Widerspruchs kann Gegenstand der Beratungshilfe sein (anschließend kann ggf. bei Fortsetzung derselben Angelegenheit PKH bewilligt werden).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Wahrnehmung der Rechte ist nicht mutwillig

Rz. 62 Maßstab – verständige Partei Eine Rechtsverfolgung ist dann nicht mutwillig, wenn eine verständige, nicht bedürftige Partei ihr Recht in gleicher Weise verfolgen würde. Mutwilligkeit ist bei z.B. mehrfacher Beantragung von Beratungshilfe zu bejahen. Für die Mutwilligkeit ist nicht auf die Wahrnehmung der Rechte, sondern Inanspruchnahme der Beratungshilfe abzustellen. Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) Vergütungsvereinbarung

Rz. 116 Zulässigkeit Vergütungsvereinbarungen waren gem. § 8 BerHG a.F. nichtig. Diese Vorschrift ist ersatzlos weggefallen. Damit ist nun der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach den allgemeinen Regelungen möglich. Insbesondere kann auch ein Erfolgshonorar nach § 4a vereinbart werden. Die Vergütungsvereinbarung darf insbesondere auch noch nach erfolgter Bewilligung get...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IX. Mehrere Auftraggeber

Rz. 95 Beratungsgebühr Die Erhöhung der Beratungsgebühren Nrn. 2501 und 2502 VV RVG bei der Beratung mehrerer Auftraggeber ist aufgrund der Klarstellung durch das KostRÄG 2021 abzulehnen, da nach der Gesetzesbegründung die Nr. 1008 VV RVG nicht für die Beratungsvergütung nach § 34 RVG anwendbar sein soll. Dieser Gedanke ist übertragbar auf die Beratungshilfe-Beratungsgebühr N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Außergerichtliche Tätig... / d) § 4 Abs. 6 BerHG

Rz. 100 Nachweis gegenüber Beratungsperson Auch die Beratungsperson kann von dem Bedürftigen die Erklärungen und Belege nach Abs. 4 (pers./wirtsch. Verhältnisse; keine bisherige Beratung, …) verlangen. Es wird ein in das Ermessen der Beratungsperson gestelltes Recht geschaffen, sich die Angaben des Rechtsuchenden zu dessen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nachwe...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / II. Anrechnungen – Überblick

Rz. 9 Anrechnung Das RVG sieht an einigen Stellen eine Anrechnung von Gebühren vor, wenn der Rechtsanwalt wegen desselben Streitgegenstandes bereits mit der Sache befasst war. Dies gilt gleichermaßen für eine vorgerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeit. Anzurechnen sind gem.mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / IV. Grundlage der Kostenentscheidung ist nicht nur der Erfolg

Rz. 49 Berücksichtigung aller Umstände Die Behörde bzw. das Gericht muss alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Es darf also nicht nur auf das Ergebnis des Rechtsstreits abgestellt werden. Auch dem obsiegenden Beteiligten können nach dem Veranlassungsprinzip die Kosten auferlegt werden. Hierbei kann der Anlass für die Klageerhebung/Widerspruchseinlegung berücksichtigt...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / a) Grundsatz

Rz. 19 Anrechnungsgrundsatz Bei Anrechnungen liegen verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vor, sodass zunächst für jede Angelegenheit einzeln nach geltendem Vergütungsrecht abzurechnen ist (§ 60 RVG). Für die jeweilige Angelegenheit ist grundsätzlich der unbedingte Prozessauftrag maßgebend (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinanderfolgende T...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Festsetzung der Vergütung (§ 55 Abs. 4 RVG)

Rz. 84 Festsetzung Die Festsetzung der Vergütung gegen die Landeskasse erfolgt nach § 55 Abs. 4 RVG durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des in § 4 Abs. 1 BerHG bestimmten Gerichts. Zuständig ist danach das Amtsgericht des allgemeinen Gerichtsstands des Antragstellers. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / XI. Kostenerstattung und Beratungshilfevergütung

Rz. 126 Anrechnung der Erstattung Der Ablauf ist regelmäßig so, dass der Betroffene Beratungshilfe durch das Gericht bewilligt erhält und mit dem Beratungshilfeschein einen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Widerspruchs beauftragt. Dieser rechnete anschließend mit dem Gericht die Beratungshilfe ab. Falls der Widerspruch erfolgreich ist, erstattet die Behörde die vollen Kosten...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) Nrn. 2501 und 2503 VV RVG

Rz. 80 Beratungsgebühr/Geschäftsgebühr Die Beratungs- und Geschäftsgebühr können nicht nebeneinander entstehen, vgl. Anm. Abs. 1 zu Nr. 2501 VV RVG. Es gelten dieselben Abgrenzungs- und Entstehungskriterien wie bei der Beratungsvergütung nach § 34 RVG. Nach § 3 Abs. 1 BerHG wird die Beratungshilfe durch Rechtsanwälte (und Beratungspersonen nach § 3 BerHG – z.B. auch Steuerbera...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 3. Beraterverträge einzelner Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 25 Sonderverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern (bspw. Beraterverträge) sind nur in den Grenzen der §§ 113, 114 AktG zulässig (vgl. BGHZ 114, 127). Die Verpflichtung zu einer Tätigkeit im Rahmen eines Dienstvertrags, durch den ein Arbeitsvertrag nicht begründet wird – Arbeitsverträge mit der Gesellschaft sind nicht betroffen, vgl. Noack § 52 Rz. 60 –, oder durch einen Wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 6. Fehlerhafte Beschlüsse

Rz. 80 Soweit dem Beirat nur beratende Funktion zukommt, scheidet eine Anfechtung aus, da der Beratung keine Rechtswirkung zukommt. Gegen Entscheidungen in Geschäftsführungsangelegenheiten kann von Seiten der Gesellschafter nichts unternommen werden; es bleibt nur die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Lutter/Hommelhoff § 52 Rz. 125 ff.). Nimmt der Beirat Aufgaben ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz in S... / 3. Potentiale der KI-gestützten Steuerveranlagung

Die von offizieller Seite kommunizierten Potentiale und Vorteile der KI-gestützten Steuerveranlagung (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/uebersicht-rubrik-aktuelles-und-presse/pressemitteilungen/nordrhein-westfalen-setzt-als-erstes) lassen sich wie folgt zusammenfassen und systematisieren: Effizienzsteigerung und schnellere Bearbeitung KI1 ermöglicht eine deutlich effizienter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VI. Aufgaben und Zuständigkeit des Aufsichtsrats

Rz. 26 Die Aufgabe, die die Funktion als Aufsichtsrat bestimmt, ist die Überwachung der Geschäftsführung durch die Geschäftsführer (nicht der Gesellschafterversammlung oder eines anderen Organs, soweit diese Geschäftsführungsentscheidungen treffen, vgl. BGH NJW 2011, 221 (Rz. 34)). Ohne die Zuständigkeit zur Kontrolle der Geschäftsführung stellt der Aufsichtsrat kein Organ d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / VII. Einberufung und Beschlussfassung

Rz. 33 Soweit die Satzung oder die Geschäftsordnung keine Regelung enthält, ist der Aufsichtsrat i.d.R. viermal im Kalenderjahr einzuberufen (§ 110 Abs. 3 AktG). Der Vorsitzende – soweit ein solcher vorhanden ist; der Aufsichtsrat muss nicht notwendigerweise einen Vorsitzenden haben – muss den Aufsichtsrat berufen, wenn die Lage der Gesellschaft es erfordert oder wenn ein Au...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Besondere Gefährdungsbeurteilungen – psychische und klimatische Belastungen

Rz. 69 Die persönliche Situation einer Schwangerschaft und die Anforderungen der betrieblichen Arbeitswelten können zu psychischen Belastungen führen. Neben den körperlichen Gefahren treten die Beeinträchtigungen der Psyche und daraus resultierenden Gefährdungen.[1] Zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitswelt gehört daher auch die Betrachtung der Wechselwirkungen aus Qu...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Ergänzende Rechtsvorschriften

Rz. 4 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber aus einer Vielzahl an Vorschriften heraus dazu verpflichtet, Gefährdungen für alle Arbeitnehmer zu vermeiden. Die besondere Gefährdung für die Gesundheit des Kindes, der Schwangeren oder Stillenden erfordert im Mutterschutzgesetz eine ergänzende spezialgesetzliche Regelung. Die mutterschutzrechtlichen Regelungen sind daher im Kontext d...mehr