Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.2 Der Grundfall und die Ausnahmen

Rz. 36 Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich das Grundstück in dem Zustand, in dem es sich zur Zeit des Rechtsträgerwechsels befindet. Ist das Grundstück zu diesem Zeitpunkt noch unbebaut, bedeutet dies, dass nur der Kaufpreis bzw. die Gegenleistung für das unbebaute Grundstück für die Festsetzung der Steuer herangezogen wird. Ist es bebaut, wird das... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.5 Treuhandgeschäfte und Auftragserwerb

Rz. 18 Bei grundstücksbezogenen Treuhandgeschäften ist hinsichtlich der Bemessungsgrundlage nach den verschiedenen Erwerbsvorgängen sowie nach dem Vorliegen einer uneigennützigen oder eigennützigen Treuhand zu unterscheiden. Bei einem Auftragserwerb erlangt der Auftraggeber bzw. der Geschäftsherr die Verwertungsbefugnis i. S. v. § 1 Abs. 2 GrEStG am Grundstück. Zur Gegenleist... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.9 Übergang des Eigentums (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 22 Zu den von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfassten Fällen vgl. § 1 GrEStG Rz. 41ff. Beim Erwerb eines Erbanteils[1] ist Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer die hierfür erbrachte, auf das Grundstück entfallende Gegenleistung.[2] Bei Vorliegen einer Gesamtgegenleistung ist deren Aufteilung erforderlich.[3] Bei Grundstückszuteilungen im Rahmen eines gesetzlichen Umlegu... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.1 Vorbemerkung

Rz. 11 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der Grunderwerbsteuer.[1] Als Gegenleistung gelten hierbei nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG neben dem Meistgebot auch die Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben. Die frühere Steuervergünstigung für den Erwerb zur Rettung eines Grundpfandrechts[2] ist in das GrES... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.8.1 Vertragliche Vereinbarung mit dem Veräußerer unmittelbar

Rz. 45 Relativ unproblematisch ist der Fall zu beurteilen, bei dem der Erwerber bereits 45 beim Grundstückserwerb in mit dem Rechtsvorgänger (Veräußerer) geschlossene Verträge eintritt. Praxis-Beispiel A erwirbt mit Vertrag ein Grundstück von B. A hatte sich verpflichtet, dass das erworbene Grundstück von Bauunternehmer U bebaut wird, C die Baubetreuung übernimmt und D eine M... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.3.1 Das Meistgebot

Rz. 11b Beim Meistgebot[1] handelt es sich um das höchste Gebot, das bis zum Schluss zur Versteigerung abgegeben worden ist. Es ist dem Protokoll[2] zu entnehmen und begründet den Anspruch auf den Zuschlag.[3] Das Meistgebot setzt sich aus dem geringsten Gebot und aus dem Mehrgebot zusammen. Das geringste Gebot besteht aus den zu leistenden Barzahlungen und aus den Rechten, ... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.4 Gebäude auf fremdem Boden

Rz. 17 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG stehen Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleich. Rechtsvorgänge über Gebäude auf fremdem Boden unterliegen daher der Grunderwerbsteuer. Bei einem Gebäude auf fremdem Boden, das Scheinbestandteil[1] ist und bei dem sich die Eigentumsübertragung an den Grundsätzen für bewegliche Sachen[2] orientiert,[3] ergibt sich die Grunderwerbste... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.3.3 Vom Erwerber übernommene Kosten der Rechtsänderung

Rz. 4j Nach § 448 Abs. 1 BGB fallen die Kosten der Übergabe der verkauften Sache dem Verkäufer zur Last. Hierher gehören z. B. die Schätzungskosten, die Vermessungskosten sowie die Kosten für die Beschaffung von Katastermaterial. Werden diese Kosten wie gesetzlich vorgesehen vom Verkäufer getragen, berührt das die Gegenleistung nicht. Allerdings ist § 448 Abs. 1 BGB abdingba... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1 Erbbaurechtsvorgänge

Rz. 14 Zur Gegenleistung bei Erbbaurechtsvorgängen gilt Folgendes: Der Wortlaut des § 9 Abs. 1 GrEStG lässt nicht ohne Weiteres erkennen, auf welche Grundstücksgeschäfte die Vorschrift anzuwenden ist. Es könnte z. B. im Hinblick darauf, dass in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nur vom "Kauf" gesprochen wird, fraglich sein, ob die Bestimmung auch für "andere Rechtsgeschäfte" i. S. d. ... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Zeitlicher Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 und § 11 Abs. 1 GrEStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 1997 (§ 23 Abs. 4)

Rz. 5 Neben den in § 23 Abs. 3 GrEStG angesprochenen Rechtsänderungen sah das Jahressteuergesetz 1997 in Art. 7 Nr. 3 auch noch Modifizierungen des § 8 Abs. 2 GrEStG und des § 11 Abs. 1 GrEStG vor. Zum einen trat nach der Neufassung des § 8 Abs. 2 GrEStG der Grundbesitzwert nach § 138 Abs. 2 oder 3 BewG als grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage an die Stelle des bisher ... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.1 Die rudimentäre Kodifikation

Rz. 35 Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat mittelbar auch Auswirkungen bei dem einheitlichen Vertragswerk mit sich gebracht. Eine gesetzliche Regelung existiert zwar immer noch nicht; § 8 Abs. 2 S. 2 GrEStG bestimmt aber, dass unter bestimmten Umständen Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer auch das fertig gestellte Gebäude sein kann. Damit wird jetzt an ei... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Tausch (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 9 Von einem Tausch ist auszugehen, wenn sich der Erwerber eines Grundstücks ausschließlich zu einer Gegenleistung verpflichtet, die keinen Kaufpreis i. S. v. § 433 Abs. 2 BGB darstellt. Dies wäre z. B. bei einer Vereinbarung der Fall, bei der sich der Grundstückserwerber gegenüber dem Veräußerer ausschließlich zur mietfreien Überlassung eines (anderen) Grundstücks oder z... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen FA Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige FA, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige FA, das Lagefinanzamt,[1] die Unbede... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 2 Der im Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG besonders herausgehobene Kaufvertrag [1] stellt in der Praxis der Finanzämter das häufigste der Grunderwerbsteuer unterliegenden Verpflichtungsgeschäfte über ein inländisches Grundstück dar. Zivilrechtlich verpflichtet der Kaufvertrag über ein Grundstück den Veräußerer, dem Käufer das Grundstück zu übergeben und das Eigentum... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.7 Vergleich

Rz. 20 Wird zur Beilegung eines Streits oder zur Beseitigung einer Ungewissheit zwischen den Vertragsparteien ein Vergleich[1] geschlossen, so tritt an die Stelle des streitigen oder ungewissen Rechtsverhältnisses ein einvernehmlich herbeigeführtes Rechtsverhältnis neuen Inhalts. Bei einer auf einem solchen Vergleich beruhenden Verpflichtung zur Übereignung eines Grundstücks... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6.2.7 Nutzungsüberlassungen

Rz. 43 Außerdem spielen hier auch Nutzungsüberlassungen (Nießbrauch/Leasing) eine Rolle. Zwar lösen Nutzungsüberlassungen wie z. B. Immobilienleasing zunächst keine Grunderwerbsteuer aus, da das Grundstück den Rechtsträger nicht wechselt. Dabei spielt auch die Frage keine Rolle, wer wirtschaftlicher Eigentümer im ertragsteuerlichen Sinne geworden ist oder wer das Grundstück bi... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.5 Übernahme von Anlieger- und Erschließungskosten

Rz. 8a Erschließungskosten und andere Anliegerbeiträge, die der Erwerber eines Grundstücks übernimmt, können grunderwerbsteuerlich unter bestimmten Voraussetzungen als sonstige Leistung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG anzusehen sein. Mit der Übergabe eines Grundstücks an den Käufer hat dieser die Lasten des Grundstücks zu tragen.[1] Zu diesen Lasten gehören auch die öffentl... mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Hintergrund

Der Vorsteuerabzug ist ein integrales Element des Gemeinsamen Mehrwertsteuersystems. Er dient dazu, im Allphasen-Mehrwertsteuersystem, das jede Leistungsstufe mit Steuer belastet, die notwendige Neutralität für Steuerpflichtige herzustellen. Diese sollen, soweit sie Eingangsleistungen für besteuerte Umsätze verwenden[3], von der auf einer Vorstufe entstandenen Mehrwertsteuer... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.1 Zusätzliche (nachträgliche) Leistungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 24 Nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG gehören zur Gegenleistung auch Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt. Mit der Einbeziehung dieser Leistungen in die Bemessungsgrundlage soll die Erfassung der vollen Gegenleistung gewährleistet werden.[1] Die Vorschrift erfasst nachträgliche, ... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 7 Zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (§ 23 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 7 Neben der Neufassung des § 4 Nr. 1 GrEStG, dessen zeitlicher Anwendungsbereich in § 23 Abs. 5 GrEStG geregelt ist, sah Art. 15 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 – StEntlG – vom 24.3.1999 (BStBl I, 304) eine Reihe weiterer Rechtsänderungen vor, deren zeitlicher Geltungsbereich in § 23 Abs. 6 GrEStG festgelegt ist. Die Vorschrift unterscheidet dabei zwischen N... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Behandlung der für den Erwerbsvorgang zu entrichtenden Grunderwerbsteuer (§ 9 Abs. 3 GrEStG)

Rz. 28 Nach § 9 Abs. 3 GrEStG ist die für den zu besteuernden Erwerbsvorgang zu entrichtende Grunderwerbsteuer der Gegenleistung weder hinzuzurechnen noch von ihr abzuziehen. Mit dieser Vorschrift soll offenkundig "eine Steuer von der Steuer" verhindert werden. Sie erfasst nur die Fälle, in denen einer der an dem jeweiligen Erwerbsvorgang Beteiligten (oder auch ein daran unb... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.5 Enteignung (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG)

Rz. 12 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG gilt als Gegenleistung bei der Enteignung die Entschädigung. Diese kann sowohl als Barentschädigung[1] oder in Form einer Landentschädigung[2] gewährt werden. Auch andere Entschädigungsformen, wie z. B. die Begründung eines Rechts, sind denkbar. Als Entschädigungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG sind nur solche Leistungen anzusehen, die a... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 14 Zeitlicher Anwendungsbereich der durch das Steueränderungsgesetz 2015 herbeigeführten Rechtsänderungen (§ 23 Abs. 13 und 14 GrEStG)

Rz. 15 Die Bundesregierung hat am 19.12.2014 im Bundesrat zu dem inzwischen verabschiedeten Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417) in einer Protokollerklärung angekündigt, noch offene und zu prüfende Ländervorschläge Anfang 2015 in ei... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Begriff und Inhalt der Gegenleistung

Rz. 1 Nach der Systematik des GrEStG ist der Wert der Gegenleistung das in erster Linie maßgebende Kriterium für die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Nach ihr bestimmt sich regelmäßig die Höhe der Steuer. Nur wenn eine Gegenleistung ausnahmsweise nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist[1] sowie in den ausdrücklich in § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 u. 3 GrEStG genannten ... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.3 Vom Käufer übernommene sonstige Leistungen

Rz. 3 Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG gehören bei einem Kauf auch die vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen zur Gegenleistung. Diese Einbeziehung "sonstiger Leistungen" in die Gegenleistung ergibt sich eigentlich bereits aus dem allgemeinen Gegenleistungsbegriff. Als sonstige Leistungen sind dementsprechend alle Leistungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelba... mehr

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Körperschaftsteuer / Zusammenfassung

Begriff Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die "Einkommensteuer der Körperschaften". Es bestehen daher viele Gemeinsamkeiten, insbesondere beim Umfang der Einkünfte und der Einkommensermittlung. Ist eine Körperschaft berechtigt, Ausschüttungen vorzunehmen, gehören die Ausschüttungen im Normalfall zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer des Anteilseigners. Nicht als Körpersc... mehr

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Körperschaftsteuer / 7 Einkommensermittlung

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen.[1] Die körperschaftsteuerlichen Vorschriften beruhen u. a. auch darauf, dass Kapitalgesellschaften nach der Rechtsprechung des BFH keine Privatsphäre haben. Aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung ist es jedoch erforderlich, dass auch bei einer GmbH z. B. die Steuern vom Einkommen oder auß... mehr

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Körperschaftsteuer / 13 Veranlagte Körperschaftsteuer

Die veranlagte Steuer entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, soweit die Steuer nicht schon als Steuerabzug oder als Vorauszahlung vorher entstanden ist.[1] Bei der Ermittlung der festzusetzenden und der verbleibenden KSt gilt folgendes Schema: mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.12.9 Pensionskassen der öffentlichen Arbeitgeber

Bedienstete des öffentlichen Dienstes sind in der Schweiz – wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft – in der AHV und nach dem BVG (Pensionskassen) obligatorisch (verpflichtend) versichert. Die Schweiz geht von Leistungen aus einem Sondervermögen nach Art. 19 Abs. 1 Satz 1 DBA Schweiz aus, für die die Schweiz als Kassenstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht (Quellensteu... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.2 Ausschluss oder Beschränkung eines bestehenden Besteuerungsrechts

Rz. 125 Die Besteuerung der stillen Reserven kann nur dann ausgeschlossen oder beschränkt werden, wenn an diesen vor der Verschmelzung ein – wenn auch nur eingeschränktes (d. h. unter Anrechnung ausl. Steuern) – deutsches Besteuerungsrecht bestanden hat.[1] Das ist der Fall, wenn ein entsprechender Veräußerungsgewinn bei der übertragenden Körperschaft nach rein inl. Vorschrif... mehr

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Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Regelungen in § 220 Abs. 1 BewG wurden mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] als § 220 in das Bewertungsgesetz eingefügt. Unter Berücksichtigung der Anpassung an die neuen Begrifflichkeiten sind sie im Wesentlichen inhaltsgleich mit den bisherigen Regelungen zur Ermittlung der Einheitswerte in § 20 BewG.[2] Die Regelungen zum Nachweis des niedrigeren gem... mehr

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Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Abs. 2)

Rz. 19 Ausweislich der Gesetzesbegründung zum Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] knüpft die als Sollertragsteuer ausgestaltete Grundsteuer – ohne Rücksicht auf die persönliche Verhältnisse des Stpfl. – allein an das Innehaben von Grundbesitz (Steuergegenstand gem. § 2 GrStG) und die damit verbundene objektive (abstrakte) Leistungsfähigkeit an. Nach der gesetzgeberisc... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.5.2 Buchung einer Rückzahlungsverpflichtung bei anschaffungs- oder herstellungskostenmindernder Berücksichtigung eines Zuschusses

Wurde ein Zuschuss anschaffungs- oder herstellungskostenmindernd berücksichtigt und entsteht zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückzahlungsverpflichtung, so sind i. H. d. erhaltenen Zuschusses (= Rückzahlungsbetrag) in der Handelsbilanz nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts zu buchen. Damit wird ab diesem Zeitpunkt die Bemessungs... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.5.3 Buchung einer Rückzahlungsverpflichtung bei vorheriger Bildung eines Sonderpostens

Sofern ein Zuschuss handelsbilanziell in einem Sonderposten berücksichtigt wurde, muss zum Zeitpunkt der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung eine Verbindlichkeit (oder ggf. eine Rückstellung) ausgewiesen werden. D. h. der bislang als Sonderposten auf der Passivseite ausgewiesene Zuschuss ist nun auf ein Verbindlichkeits- oder Rückstellungskonto umzubuchen. Allerdings ist... mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.1 Unentgeltliche Leistung der Körperschaft

Erfolgt eine Lieferung an einen Gesellschafter unentgeltlich, liegt umsatzsteuerlich ein steuerbarer Umsatz gem. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG vor, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile die Körperschaft zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hatte. Als Ort dieser fingierten Lieferung gilt der Sitz oder die Betriebsstätte der Körperschaft.[1] Die Lieferung kann u... mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.1 Das Anstellungsverhältnis mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer

Formvorschriften für die Abfassung des Anstellungsvertrags Für den Anstellungsvertrag mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer besteht kein Formzwang. Auch ein mündlicher Vertrag ist demnach grundsätzlich wirksam. Unter dem Gesichtspunkt des Nachweises ist allerdings die Schriftform zu empfehlen. Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge [1] Für die Prüfung der Angem... mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.2 Leistungen der Körperschaft zu einem unangemessen niedrigen Entgelt

Für diese Umsätze gelten die allgemeinen Grundsätze des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Die Umsätze sind steuerbar und ggf. nach § 4 UStG steuerbefreit. Maßgebend für die Bemessungsgrundlage des Umsatzes ist nicht das (zu niedrige) Entgelt, sondern wie bei einer unentgeltlichen Leistung der Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten, die Selbstkosten bzw. die Kosten (Mindestbemessungsgrundl... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.3 Buchung im Fall der Gewährung eines Zuschusses in der Periode nach der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts

Erfolgt die Auszahlung des Zuschusses erst in einem Geschäftsjahr, das dem Geschäftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts nachfolgt, so ergeben sich in der Handelsbilanz je nach Wahlrechtsausübung folgende Buchungsoptionen: Ist die anschaffungs- oder herstellungskostenmindernde Berücksichtigung vorgesehen, so ist der Zuschuss nachträglich von ... mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.4.3 Leistungen eines Gesellschafters zu einem unangemessen hohen Entgelt

Leistet der Gesellschafter im Rahmen seines Unternehmens, erbringt er eine steuerbare Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Bemessungsgrundlage des Umsatzes ist das überhöhte Entgelt.[1] Die Kapitalgesellschaft kann den (überhöhten) Umsatzsteuerbetrag bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen. Ist der Gesellschafter nicht unternehmerisch tätig, ... mehr

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Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.1.1 Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Der Zuschuss kann von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts abgesetzt werden. Dies ist nur möglich, wenn der Zuschuss nicht rückzahlbar ist und für Investitionen gewährt wird, bei denen Anschaffungs- und Herstellungskosten entstehen. Im Zeitpunkt der Auszahlung des Zuschusses entsteht kein Ertrag. Allerdings mindert der Zuschuss die Anscha... mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 5.5 Grunderwerbsteuer

Auswirkungen bei der Grunderwerbsteuer ergeben sich bei verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn Grundstücke zwischen Körperschaft und Gesellschafter (oder umgekehrt) übertragen werden. Folgende Fallgestaltungen sind dabei möglich: mehr

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Zuschüsse: Buchung echter u... / 4.1.2 Bildung eines Sonderpostens auf der Passivseite der Bilanz

Alternativ zur Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten kann der Zuschuss auch in einen Sonderposten auf der Passivseite eingestellt werden. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB. Aus der Postenbezeichnung muss ersichtlich sein, welcher Art die darin erfassten Zuwendungen sind. In den Standardkontenrahmen 03/04 wird sowohl das Konto als auch die... mehr

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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.2 Abgrenzung Betriebsvorrichtung und unselbstständiger Gebäudeteil nach der Verwaltungsauffassung

Zur Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtung und unselbstständigem Gebäudeteil hat die OFD Rheinland[1] eingehend Stellung genommen. Danach gilt Folgendes: Die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen richtet sich ertragsteuerlich grundsätzlich nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.3.2006. Danach zählen zu Betriebsvo... mehr

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Zuschüsse: Buchung echter u... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten um einen Investitionszuschuss

Unternehmer Hans Groß plant die Anschaffung einer umweltfreundlichen Produktionsmaschine und erhält am 30.11.01 einen Zuwendungsbescheid des zuständigen Ministeriums. Danach wird er einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln i. H. v. 30.000 EUR erhalten, wenn er eine Maschine, die bestimmte Umweltstandards einhält, tatsächlich anschafft und diese mindestens 3 Jahre im Inland ei... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.6.6 Wohnungseigentum

Für den Bereich des Wohnungseigentums regelt § 71n GEG ein Pflichtenprogramm zur Vorbereitung der Entscheidung über das weitere Schicksal der Beheizung innerhalb der Wohnanlage. Diese Pflichten bestehen unabhängig davon, ob eine Etagenheizung ausgetauscht wird oder nicht, und waren teilweise bereits bis 31.12.2024 zu erfüllen. Wurden die entsprechenden Pflichten noch nicht e... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 10 Umsatzsteuerliche Behandlung einer Photovoltaikanlage

Unter gewissen Voraussetzungen wird der Betreiber eine Photovoltaikanlage umsatzsteuerlicher Unternehmer. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen hat die OFD Karlsruhe eine Verfügung mit diesen Ausführungen veröffentlicht:[1] Erfolgt ganz oder teilweise, regelmäßig oder nicht nur gelegentlich die Einspeisung von Strom in das allgemeine Stromnetz, führt diese... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung

Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind bspw. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bäder, fest eingebaute sanitäre Einrichtungen, Versorgungslei... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Urlaubsrückstellung / 2.1 Individualberechnung

Dieses Beispiel erläutert die Berechnung eines Tageswerts für das Urlaubsentgelt. Bei der Berechnung der Rückstellung aus dem Jahresverdienst kann wie folgt vorgegangen werden: Praxis-Beispiel Ermittlung der Urlaubsrückstellungen Ein Arbeitnehmer (5-Tage-Woche) hat am 31.12.2024 noch Anspruch auf 15 Tage Urlaub. Aus den Lohn- und Finanzbuchhaltungsunterlagen der Firma ermittel... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Pensionszusagen / 6 Gewinnabhängige Bezüge

Eine Rückstellung darf nicht gebildet werden, soweit die Zusage Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht.[1] Damit scheiden insbesondere künftige Tantiemen als Bemessungsgrundlage für die Pensionsrückstellung aus. Nach einer Entscheidung des BFH[2] greift diese Regelung auch dann, wenn eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensi... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Urlaubsrückstellung / 1.1 Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist nach § 11 BUrlG grundsätzlich aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 abgerechneten Wochen vor Antritt des Urlaubs zu berechnen. Für die Ermittlung der Urlaubsrückstellung tritt anstelle des Urlaubsbeginns der Bilanzstichtag, d. h., es sind im Allgemeinen die Verhältnisse des Zeitraums 1.10. bis 31.12. maßgeblich. Aus Vereinfachungsg... mehr