Fachbeiträge & Kommentare zu Bemessungsgrundlage

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ArbN verbundener Unternehmen

Rn. 36 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Um andererseits Zuwendungen an ArbN verbundener Unternehmen nicht besser zu stellen als an eigene ArbN, wurde bei Sachzuwendungen an ArbN verbundener Unternehmen eine Untergrenze eingeführt. Gemäß § 37b Abs 1 S 2 Hs 2 EStG beträgt die Bemessungsgrundlage in diesen Fällen mindestens den sich nach (dem unverändert fortgeltenden) § 8 Abs 3 S 1 ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 33 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt, die nach § 37b Abs 3 S 1 EStG abgeltende Wirkung im Hinblick auf die Besteuerung der Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger hat, sind nach § 37b Abs 1 S 2 Hs 1 EStG die Aufwendungen des StPfl einschließlich der USt. § 37b Abs 1 S 2 EStG enthält für die Bewertung der Zuwendungen nach § 37b Abs 1 S 1 EStG ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranstaltungen und Incentives

Rn. 42 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungen an ArbN oder Dritte können ua im Rahmen von (Betriebs-)Veranstaltungen erfolgen. Die Veranstaltungskosten sind dann den einzelnen Teilnehmern zuzuordnen, und insoweit dies nicht individuell möglich ist, im Rahmen einer Gesamtaufteilung. Hier sind die Aufwendungen für den äußeren Rahmen analog zu der lohnsteuerlichen Regelung zu ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verwaltungsanweisungen

Rn. 5 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Mit BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 hat die FinVerw zu Zweifelsfragen bei der Auslegung des § 37b EStG abermals Stellung genommen und das Schreiben des BMF vom 29.04.2008, BStBl I 2008, 566 abgelöst. Die wesentliche Abweichung zum Vorgängerschreiben ist die Einbeziehung der BFH-Urteile vom 12.12.2013 und 16.10.2013 (s Rn 6, 7ff). Hinzu ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuzahlungen

Rn. 35 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuzahlungen des Empfängers (nicht von Dritten) von Sachzuwendungen oder Geschenken mindern die Bemessungsgrundlage entsprechend, da insoweit keine StPfl auf Empfängerebene bzw eine Pauschalierungsnotwendigkeit in den Fällen bestimmter Zuwendungen an ArbN gegeben ist. Andererseits soll gemäß BMF vom 28.06.2018, BStBl I 2018, 814 die Zuzahlung... mehr

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Entgelt / 5.1 Allgemein

Eine nachträgliche Minderung des Entgelts für einen steuerpflichtigen Umsatz führt nach § 17 Abs. 1 UStG bei dem leistenden Unternehmer zur Reduzierung der von ihm geschuldeten Umsatzsteuer und beim Leistungsempfänger – soweit dieser ganz oder teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt war – zu einer entsprechenden Reduzierung des Vorsteuerabzugs. Grundsätzlich ist die spiegelb... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Umsatzsteuer

Rn. 34 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Bemessungsgrundlage für die pauschale ESt sind die Aufwendungen des StPfl einschließlich der USt, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Bezugnahme auf die Aufwendungen des StPfl soll der Vereinfachung dienen; die Einbeziehung der USt in die Bemessungsgrundlage wird ausweislich der Gesetzesbegr... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Sachzuwendung aus betrieblichen Gründen

Rn. 55 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hatte der StPfl keine Aufwendungen für die aus betrieblichen Gründen überlassenen Gegenstände oder sonstigen Zuwendungen und greifen auch die besonderen Bewertungsregelungen nicht, stellt sich die Frage nach der Höhe der Bemessungsgrundlage. Beispiel: Sachzuwendung an eigene Mitarbeiter/Mitarbeiter verbundener Unternehmen Die D-AG verkauft de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Pauschalsteuersatz

Rn. 47 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Pauschsteuersatz beträgt 30 % der Bemessungsgrundlage. Analog den Vorschriften zur Pauschalierung der LSt sind zusätzlich hierauf die KiSt und der SolZ abzuführen (kritisch zur KiSt Albert, FR 2006, 913, 919). Nach BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 Tz 36 ist für die Ermittlung der KiSt bei Anwendung des § 37b EStG in RP nach dem Erlas... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuwendungen und Zuwendungsempfänger (einschließlich ausländischer Empfänger)

Rn. 13 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungsempfänger sind, in Abgrenzung zu § 37b Abs 2 EStG, Dritte, also nicht die eigenen ArbN des Zuwendenden. Da mit der Pauschalbesteuerung kein neuer Besteuerungstatbestand begründet wird, sind nur solche Zuwendungen pauschal zu besteuern, die beim Empfänger zu einer StPfl führen (BFH vom 21.02.2018, BStBl II 2018, 389 und BFH vom 13.05... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zweite Sondervoraussetzung: Keine Bindung an künftige Gewinne (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG 1. Alt)

Rn. 84 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das JStG 1997 hat § 6a Abs 1 Nr 2 EStG um einen Eingangssatz erweitert, demzufolge für eine Pensionsverpflichtung eine Pensionsrückstellung nur gebildet werden darf, wenn Zitat "die Pensionszusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht und keinen Vorbehalt enthält ..." Das "und" in jener Formuli... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Stichtagsprinzip und künftige Änderungen der Pensionsleistungen (§ 6a Abs 3 S 2 Nr 1 S 2 und 4 EStG)

Rn. 169 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach der Teilwertdefinition ist die Teilwertprämie (s Rn 121ff) auf den Beginn des Wj, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, zu ermitteln. Dabei wird fingiert, dass der Umfang der Pensionsverpflichtung zum jeweiligen nachgelagerten Bilanzstichtag schon bei Beginn des Dienstverhältnisses bestand. Es wird also rückprojizierend unterstellt... mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 9. Immobilienertragsteuer

Der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie wird ab 2012 im Rahmen der Immobilienertragsteuer in §§ 30 ff. ÖstEStG geregelt. Grundsätzlich ist als Erlös der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös anzusetzen und mit 30 % zu besteuern. Es bestehen jedoch diverse Befreiungen bzw. Übergangsbestimmungen, die im jeweiligen Einzelfall zu beachten si... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Abgeltungswirkung und Anwendung des § 40 Abs 3 EStG

Rn. 60 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die in § 37b Abs 3 S 1 EStG geregelte abgeltende Wirkung der (wirksamen) Pauschalierung nach dieser Norm ist notwendige Folge der Übernahme der fremden Steuerschuld durch den Zuwendenden (auch s Rn 2a); die Steuerschuld des Zuwendungsempfängers erlischt (hM, Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 373 EStG Rz 21 (22. Aufl)). Mit der Entscheidung zur P... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Zuwendung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 192 Anteile an Personengesellschaften sind unter Lebenden nicht frei übertragbar. Veränderungen der personellen Zusammensetzung des Gesellschafterkreises bedürfen der Zustimmung jedes einzelnen Gesellschafters, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag die Übertragbarkeit allgemein oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Auch in personalistisch strukturierten Gesellsc... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 GewStG

Rz. 112 Eine wesentliche Belastungskomponente für Betriebsaufspaltungen enthalten die die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG im Betriebsunternehmen.[237] Diese sehen vor, dass anhand von gesetzlich festgelegten Prozentsätzen aus den im Gesetz genannten Entgelten die "Summe der Finanzierungsanteile" herauszurechnen ist. Von dieser Summe ist ein Freibetr... mehr

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Entgelt / 5.4 Einfuhrumsatzsteuer

Ist Einfuhrumsatzsteuer, die als Vorsteuer abgezogen worden ist, herabgesetzt, erlassen oder erstattet worden, hat der Unternehmer den Vorsteuerabzug für den Besteuerungszeitraum, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist, entsprechend zu berichtigen. mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Aufteilung des erbschaftsteuerlichen Wertes des Betriebsvermögens bei Mitunternehmerschaften zur Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 20 Das Vermögen von Personengesellschaften ist im Ganzen zu bewerten; der Gesamtwert ist sodann auf die Beteiligten aufzuteilen (§§ 3, 97 Abs. 1a BewG; R B 97.4 ErbStR 2019). Die Bewertung des Betriebsvermögens basiert bei Personen- und Kapitalgesellschaften auf der gedanklichen Grundlage, dass der Anteilswert dem anteiligen Unternehmenswert entspricht. Das mag im Ausgang... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausschluss der Pauschalierung nach § 37b Abs 2 S 2 Hs 2 EStG

Rn. 53 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ein Ausschluss der Pauschalierung gemäß § 37b EStG findet auch statt im Anwendungsbereich des § 40 Abs 1 EStG; Voraussetzung für den Ausschluss ist allerdings, dass die Zuwendungen vom stpfl ArbG tatsächlich nach § 40 Abs 1 EStG pauschaliert worden sind (auch s Rn 53a). Soweit Zuwendungen des StPfl an eigene ArbN bisher gemäß § 40 Abs 1 EStG ... mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Investmentbanken, M&A-Berater

Rz. 13 Vor allem auf Seiten des Verkäufers ist es heute üblich, bei größeren Transaktionen Investmentbanken als Berater einzuschalten. Deren wesentliche Aufgabe ist die Auswahl und Ansprache möglicher Interessenten sowie die Koordination des Verkaufsprozesses. Daneben obliegen ihnen die Erstellung eines Informationsmemorandums, die Organisation der Due Diligence und die Begl... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / ee) Zusammenfassung der Belastungsfaktoren nach aktueller Rechtslage

Rz. 196 Für die steuerliche Sinnhaftigkeit der Betriebsaufspaltung ist zu prüfen, ob statt der zusammengesetzten Rechtsform mit einem verbindenden Nutzungsverhältnis die Gestaltungsalternative "reine Kapitalgesellschaft" oder reine Personengesellschaft z.B. als "GmbH & Co. KG" steuerlich vorteilhafter[382] ist (zu Belastungsunterschieden zwischen den Rechtsformen s. § 23 Rdn... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (3) Erbschaftsteuer

Rz. 104 Rspr.[192] und Finanzverwaltung[193] sehen in einer qualifizierten Nachfolgeklausel eine erbschaftsteuerlich grds. unbeachtliche dinglich wirkende Teilungsanordnung, sodass der Gesellschaftsanteil trotz Sondererbfolge erbschaftsteuerlich allen Miterben entsprechend der Erbquote zuzurechnen ist. Dennoch können nach § 13a Abs. 5 ErbStG nur die qualifizierten Erben die ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Vereinfachung bei der Aufzeichnung

Rn. 46 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei Zuwendungen an Dritte ist für die Anwendung des § 37b EStG zwischen den pauschalierungsfähigen und nicht pauschalierungsfähigen Leistungen zu unterscheiden. Von dem Grundsatz der Einzelversteuerung und -dokumentation kann anhand der Vereinfachungsregel des BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 Tz 13a abgewichen und ein sachlich gerechtfe... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. >Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 [Autor/Stand] § 165 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 6 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / h) Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 47 Der Wertabschlag nach § 13a Abs. 9 ErbStG [91] ist eine der größeren Fehlleistungen des Gesetzgebers, dessen Inanspruchnahme regelmäßig nicht zu empfehlen ist und deshalb nur ganz besonders gelagerten Einzelfällen vorbehalten bleiben dürfte. Die Problematik, die mit dem Wertabschlag gelöst werden soll, entsteht dadurch, dass nach § 9 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 B... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Tabellarische Zusammenfassung

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Außerbilanzielle Einkommenskorrekturen

Rz. 431 Für den Bereich der Gewinnermittlung gelten die unter Rdn 278 f. erläuterten Regelungen zu nicht abzugsfähigen bzw. eingeschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben und entsprechenden Einkommenskorrekturen. Außerbilanzielle Korrekturen ergeben sich bei in der Praxis häufig anzutreffenden verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen. Die Entgelte aus Geschäftsbe... mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / VI. Einkünfte von Künstlern und Sportlern

Aufgrund des "Sportler-Erlasses" (siehe hierzu weiter oben) ist Österreich ein attraktives Zuwanderungsland für Sportler. Nach Art. 17 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland dürfen Einkünfte, die ein im Vertragsstaat (A) ansässiger Künstler oder Sportler aus seiner persönlich ausgeübten Tätigkeit im Vertragsstaat (B) bezieht, in diesem Staat (B) besteuert werden. Daneben dür... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / b) Erbschaftsteuer

Rz. 59 Bei der erbschaftsteuerlichen Behandlung (vgl. bereits Rdn 13 ff.) der Rechtsnachfolge in einen (Teil-)Betrieb des Erblassers ergeben sich keine Besonderheiten. Soweit i.R.d. Erbauseinandersetzung nach Realteilungsgrundsätzen und schädlicher Verfügung eines Realteilers über ihm zugewiesene Einzelwirtschaftsgüter innerhalb der Behaltefrist rückwirkend der gemeine Wert ... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Betriebsaufspaltung als Kind der steuerlichen Gestaltungsberatung

Rz. 287 Die Betriebsaufspaltung ist vorwiegend ein steuerlich motiviertes Rechtsinstitut. Seitdem in den 30er-Jahren die ersten Gestaltungen auftauchten, ist es das Ziel der Betriebsaufspaltungen gewesen, die Gesamtsteuerlast hinsichtlich der laufenden Besteuerung zu senken. Dies geschieht, indem Einkünfte aus einem operativ tätigen Rechtsträger in die Sphäre des Besitzunter... mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Ertragswertverfahren

Rz. 72 Die zentrale (betriebswirtschaftliche) Bewertungsmethode ist die Ertragswertmethode. Sie ermittelt den künftigen Ertrag eines Unternehmens. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert des Unternehmens danach richtet, was ein Dritter am Markt für ein Unternehmen zahlen würde. Demnach ist der Ertrag des Unternehmens entscheidend für seinen Wert. Die höchstrichter... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / II. Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 271 Der Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks durch das Besitzunternehmen unterliegen als Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 1 GrEStG ohne Besonderheiten der Grunderwerbsteuer. In der Betriebsaufspaltung sind allerdings spezifische Fragen aufgeworfen, wenn die Beendigung im Wege einer Umstrukturierungsmaßnahme erfolgt. Hier ist die Frage aufgeworfen, ob für den jeweil... mehr

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§ 5 Schiedsklausel / I. Gegenstand des schiedsgerichtlichen Verfahrens

Rz. 3 Die Kompetenzen und Befugnisse des Schiedsgerichts entsprechen dem Gestaltungsfreiraum, den der Erblasser selbst hat. So wie der Erblasser Erben einsetzen kann, Vermächtnisse oder Auflagen verfügen kann, eine Testamentsvollstreckung anordnen kann und vieles mehr, können alle sich hieraus ergebenden Streitigkeiten Gegenstand eines schiedsgerichtlichen Verfahrens sein. Um... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungszeitpunkt

Rz. 5 [Autor/Stand] § 167 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 6 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de... mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Einkommens- und Gewerbesteuermessertragsermittlung

Rz. 429 Das körperschaftsteuerliche Einkommen ist gem. § 7 Abs. 1 und 2 KStG Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer. Ausgangspunkt der Ermittlung sind gem. § 8 Abs. 1 KStG die Einkünfte der Kapitalgesellschaft i.S.d. EStG, die bei ihr kraft Gesetzes ausschließlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG) qualifiziert werden. Ausgangspunkt ist zunächst der a... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Wahlrecht und Widerruf

Rn. 79 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Wahlrecht zur Pauschalierung der ESt auf Sachzuwendungen und Geschenke kann nur einheitlich für das Wj oder das Kj ausgeübt werden: für Zuwendungen an Dritte (Wj) nach Abs 1 und für ArbN (Kj) nach Abs 2 des § 37b EStG (BFH vom 15.06.2016, BStBl II 2016, 1010). Das Schreiben des BMF vom 19.05.2015, BStBl I 2015, 468 Tz 4 eröffnet jedoch die ... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Betriebsaufspaltungen als Gestaltungen des Mittelstands

Rz. 282 Bei der Grundsatzentscheidung, ob eine Betriebsaufspaltung begründet werden soll, ist aus diesem Beitrag ersichtlich geworden, dass es keine einheitliche Form der Betriebsaufspaltung gibt. Entsprechend kann eine Vorteils- und Nachteilsbetrachtung nur auf bestimmte Konstellationen eingehen. Für den Kapitalgesellschaftskonzern, der in Form der kapitalistischen Betriebsa... mehr

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Entgelt / 2 Abgrenzungsprobleme

Die Frage, ob ein Entgelt vorliegt oder nicht, ist in den folgenden Fällen besonders problematisch: Schadensersatz [1] : Ein "echter", nicht steuerbarer Schadensersatz liegt nur vor, wenn kein Leistungsaustausch zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten erkennbar ist (z. B. Konventionalstrafe, Verzugszinsen). Zuschuss [2] : Ein "echter", nicht steuerbarer Zuschuss ist nur gegebe... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 [Autor/Stand] § 168 BewG ist erstmals für die Feststellung von Grundbesitzwerten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für nach dem 31.12.2008 liegende Bewertungsstichtage anzuwenden (vgl. § 205 Abs. 1 BewG). Rz. 9 [Autor/Stand] Die ursprünglich nur für die Erbschaftsteuer konzipierte Vorschrift ist nach Umsetzung einer Entscheidung des BVerfG[3] durch Art. 8 de... mehr

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Entgelt / Zusammenfassung

Begriff Im Arbeitsrecht wird als Entgelt die Vergütung (Lohn oder Gehalt) des Arbeitnehmers für seine geleistete Arbeit bezeichnet. Hierzu gehören alle laufenden oder einmaligen Zahlungen des Arbeitgebers. Im Lohnsteuerrecht wird anstelle des Begriffs "Entgelt" die Bezeichnung "Arbeitslohn" verwendet. Im Sozialversicherungsrecht spricht man stets von Arbeitsentgelt. Im Umsat... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Saa... / Schrifttum:

Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228;Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellungnahme zu d... mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Laufende Erträge

Rz. 415 Die Personengesellschaft ist nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG Steuerschuldnerin der Gewerbesteuer. Insofern ist sie trotz eigentlicher ertragsteuerlicher Transparenz eigenständiges Steuersubjekt. Rz. 416 Bei der Personengesellschaft ist zu beachten, dass der gesamte einkommensteuerliche Gewinn aus Gewerbebetrieb, d.h. unter Einbeziehung der Sonderbetriebsausgaben und -ei... mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 3. Anmerkungen

Rz. 103 Mit Einführung der Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf wurden auch die Rückgriffsansprüche des Unternehmers neu geregelt. § 445a BGB sieht vor, dass der Unternehmer die in § 437 BGB bezeichneten Rechte ohne das Erfordernis einer vorherigen Fristsetzung ausüben kann, wenn er in Folge der Mangelhaftigkeit einer weiter veräußerten Sache die Kaufsache zurücknehmen musst... mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Funktionen des Einzelabschlusses

Rz. 68 Der Einzelabschluss dient der Erfüllung mehrerer Zwecke, die innerhalb des Zwecksystems zusammengeführt werden.[144] Wie die in § 238 Abs. 1 HGB kodifizierte Buchführungspflicht verdeutlicht, geht es dem Gesetzgeber zunächst um die Dokumentation i.S.e. vollständigen, richtigen und systematischen Aufschreibens und Festhaltens der Güterbewegungen und Zahlungsvorgänge. D... mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Voraussetzungen und Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 129 Das Merkmal der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) auf Ebene einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich nicht definiert. Das KStG enthält lediglich in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG die Regelung der Rechtsfolge, dass auch vGA das Einkommen nicht mindern und in § 8 Abs. 7 Nr. 2 KStG hierzu eine Ausnahme. Der BFH [255] definiert die Tatbestandsmerkmale einer vGA auf Ebene der Ge... mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 3. Schenkungsteuer

Rz. 183 Eine vorweggenommene Erbfolge wird meist als freigebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) der Schenkungsteuer unterliegen. Die Steuer entsteht, wenn die Schenkung ausgeführt ist (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Neben dem Tatbestand der freigebigen Zuwendung kommen auch andere Steuertatbestände aus dem Katalog des § 7 ErbStG in Betracht. Rz. 184 Auch im Bereich der Schenku... mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vergütung

Rz. 872 § 87 AktG a.F. beschränkte sich darauf, dass die Vorstandsbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstands und zur Lage der Gesellschaft stehen müssen. Wann von einer Angemessenheit der Vorstandsvergütung ausgegangen werden kann, ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Mannesmann-Entscheidung [2677] im Einzelfall umstritten; insoweit fehlen scho... mehr

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Entgelt / 3 Praxisbeispiele zum Entgelt

Zum Entgelt gehören insbesondere Vorschüsse, Voraus- und Abschlusszahlungen, Trinkgelder, wenn zwischen der Zahlung und der Leistung des Unternehmers ein kausaler Zusammenhang besteht, Zuschüsse und Zahlungen von dritter Seite, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Leistung stehen, Preis für Nebenleistungen, welche das Schicksal der Hauptleistung teilen (z. B. dem Kunden mi... mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / F. Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beweglicher Beteiligungsquote

Rz. 25 Einen knappen, in den Immobilienkaufvertrag integrierten Vertrag über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts enthält das folgende Formulierungsbeispiel: Muster 4.3: Kauf in GbR mit beweglichen Quoten Muster 4.3: Kauf in GbR mit beweglichen Quoten mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / A. Keine Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting

Rz. 1 Ehegatten, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, eröffnet § 26 Abs. 1 S. 1 EStG das Verfahrenswahlrecht zwischen Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und Einzelveranlagung[1] nach § 26a EStG. Wird das Wahlrecht zugunsten der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ausgeübt, so folgt als Automatismus, dass das Splittingverfahren gem... mehr