Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 249b Satz 1 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 1Der Arbeitgeber einer Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hat für Versicherte, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, auf das aus dieser Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt einen Beitrag unter Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes nach § 241 zuzüglich des durchschn...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 130a Abs. 1b wird durch die folgenden Absätze 1b und 1c ersetzt: (1b) 1Für ab dem 1.1.2027 zu ihren Lasten abgegebene Arzneimittel erhalten die Krankenkassen von Apotheken einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne Mehrwertsteuer. 2Satz 1 gilt für die in Absatz 1 Satz 6 und 7 genannten Arzneimittel mit Ausnahme von Arzneimitteln nach A...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Zusammenfassung

Überblick Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 16.4.2026 den Referentenentwurf und am 29.4.2026 den Gesetzentwurf des Kabinetts zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vorgelegt. Dieses Gesetz greift an zentralen Stellschrauben des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts und bringt Änderungen, die Versicherte, Familienversicherte und Leistungserbringer gleichermaß...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Digitalisierung & Nachhalti... / Zusammenfassung

Überblick Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind 2 Megatrends unserer Zeit. Häufig werden diese beiden Begriffe z. B. in Pressemitteilungen von Unternehmen zwar beide genannt, aber die Verbindung wird nicht geschaffen. Dabei besteht zwischen Digitalisierung und Nachhaltigkeit eine enge Verbindung. Zieht man bspw. die Definition von Nachhaltigkeit aus dem Brundtland-Bericht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsrücklage / Instan... / 1.1.1 Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung

Die Beiträge zur Erhaltungsrücklage gehen mit ihrer Zahlung von der Rechtszuständigkeit des einzelnen Wohnungseigentümers in die Rechtszuständigkeit der Wohnungsei­gen­tümergemeinschaft über. Die Erhaltungsrücklage ist Teil des Verwaltungsvermögens der Wohnungseigentümergemeinschaft. Durch die Neuregelung in § 10 Abs. 6 und 7 WEG aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Wohnun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / Welcher Teil der Auszahlung wird besteuert?

Der Umfang der Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase richtet sich danach, inwieweit die Beiträge in der Ansparphase nach § 10a/Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch einen Sonderausgabenabzug und/oder Zulagen steuerlich gefördert worden sind. Zu den geförderten Beiträgen gehören die geleisteten Eigenbeiträge, soweit sie den Höchstbetrag in Höhe von...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / Wie genau funktioniert die neue steuerliche Förderung?

Die bisherige Fördersystematik mit einer Steuerfreistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase wird beibehalten. Aber die Berechnung der Zulage wird künftig proportional zu Ihrem geleisteten Beitrag ausgestaltet. Geplant ist: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro erhalten Sie 50 Cent, für weitere bis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / Ich verdiene nicht so viel. Lohnt sich die private Altersvorsorge trotzdem für mich?

Die geförderte private Altersvorsorge lohnt sich insbesondere für Menschen mit einem niedrigeren Einkommen: Auch ohne Steuererklärung beziehungsweise bei einem niedrigen Steuersatz wird jeder Euro Eigenbeitrag mit Zulagen gefördert, die direkt in den Altersvorsorgevertrag fließen. Um gefördert zu werden, müssen Sie nur einen monatlichen Beitrag von 10 Euro auf Ihren Altersvo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / [Ohne Titel]

Dr. Olaf Schermann, RA/FAErbR[*] Der folgende Beitrag gibt im Anschluss an die Darstellung in ErbStB 2025, 405 (Heft 12) einen Überblick über praxisrelevante höchst- und obergerichtliche Entscheidungen im Erbrecht, die im zweiten Halbjahr 2025 ergangen sind. Den Schwerpunkt bilden Entscheidungen zur Testamentserrichtung und -auslegung, zum Pflichtteilsrecht und zum Verfahrens...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / Was wird im Alter besteuert (gesamte jährliche Rentenauszahlungen oder nur die erzielten Kapitalerträge auf das eigens eingezahlte Kapital + Förderung)?

Der Umfang der Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase richtet sich danach, inwieweit die Beiträge in der Ansparphase nach § 10a/Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch einen Sonderausgabenabzug und/oder Zulagen steuerlich gefördert worden sind. Zu den geförderten Beiträgen gehören die geleisteten Eigenbeiträge, soweit sie den Höchstbetrag in Höhe vo...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Der Beitragszuschlag wurde von 3,5 auf 2,5 Prozentpunkte gesenkt. Im Bereich der Ausnahme bei Pflege wurde ergänzt, dass auch eine Freistellung von der Arbeitsleistung nach § 3 PflegeZG als Ausnahmegrund gilt. Neu im Gesetzentwurf ist der Ausnahmetatbestand der vollen Erwerbsminderung des versicherten Ehegatten oder Lebenspartners i.S.d. § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI. Bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsrücklage / Instan... / Zusammenfassung

Begriff Die Erhaltungsrücklage (vormals Instandhaltungsrücklage), zu deren Ansammlung die Wohnungseigentümer gem. §§ 19 Abs. 2 Nr. 4, 28 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 WEG (Wohnungseigentümergesetz) verpflichtet sind, dient der Instandhaltung und der Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Beiträge zur Erhaltungsrücklage sind Teil der Vorschüsse auf das Wohngeld bzw. Hausg...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 111 Abs. 5 Satz 2 bis 4 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: 2 Bei der Vergütungsvereinbarung nach Satz 1 stellt die durchschnittliche Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 3§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen fü...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 132 Abs. 1 Satz 2 und 3 werden durch die folgenden Sätze 2 und 3 ersetzt: 2Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 2§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit den neuen Sätzen 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen für den Bereich...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 111c Abs. 3 Satz 2 bis 4 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: 2Bei der Vergütungsvereinbarung nach Satz 1 stellt die durchschnittliche Veränderungsrate nach § 1 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 3§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen fü...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 132a Abs. 4 Sätze 7 und 8 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: 7Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 8§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 7 und 8 werden die Vergütungssteigerungen für den Bereich der häuslichen Kr...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 125 Abs. 3 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 3Es gilt § 71 Abs. 1 bis 3 entsprechend. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Als Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der GKV gilt § 71 künftig auch im Heilmittelbereich, so für die Verträge nach §§ 125, 125a. Die in § 125 Abs. 3 Satz 2 genannten Parameter, wie die Entwicklung der Perso...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 132l Abs. 5 Sätze 2 und 3 werden durch folgende Sätze ersetzt: 2Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 3§ 71 Abs. 1 bis Abs. 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen für den Bereich der außerklinisch...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 85 Abs. 2d wird durch den folgenden Absatz 2d ersetzt: (2d) Für die Veränderung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz ist gilt § 71 Abs. 1 bis 3; dies gilt nicht für Leistungen nach den §§ 22, 22a, § 26 Abs. 1 Satz 5, § 87 Abs. 2i und 2j sowie Leistungen zur Behandlung von Parodontitis für Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / Warum sollte ich eine private Altersvorsorge abschließen?

Neben der gesetzlichen Rente und einem gegebenenfalls bestehenden Anspruch auf eine Betriebsrente kann der Aufbau einer privaten Altersvorsorge einen Beitrag dazu leisten, um den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern. Mit steigender Lebenserwartung werden mehr Jahre im Ruhestand verbracht. Damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können, kann es daher si...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 111 Abs. 5 Sätze 2 und 3 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: 2 Bei der Vergütungsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 2§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen für den Bereich der medizinische...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 111c Abs. 3 Sätze 2 und 3 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: 2Bei der Vergütungsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 3§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen für Leistungen zur medizinische...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 132 Abs. 1 Satz 2 und 3 werden durch die folgenden Sätze 2 und 3 ersetzt: 2Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 2§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit den neuen Sätzen 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen fü...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Digitalisierung & Nachhalti... / 3.1.2 Ansatzpunkte für Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet das konkret, bspw. bei der Anschaffung hausinterner Server auf ein hohes Maß an energieeffizienz zu achten. Kernthema ist hier die Frage, wie der Ressourcen- und Energieverbrauch von Rechenzentren und Informationstechnik gesenkt werden kann. Wichtig ist auch das Thema Datenmanagement. Neben nachhaltiger Hard- und Software kann das eine weitere Stellsc...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 125 Abs. 3 Satz 3 wird durch den folgenden Satz ersetzt: 3Es gilt § 71 Abs. 1 bis 3. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Als Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der GKV gilt § 71 künftig auch im Heilmittelbereich, so für die Verträge nach §§ 125, 125a. Bei ihren Vergütungsvereinbarungen haben die Vertragspartner vorrangig vor den in § 125 A...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 132a Abs. 4 Sätze 7 und 8 werden durch die folgenden Sätze ersetzt: 7Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 8§ 71 Abs. 1 bis 3 gilt entsprechend. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 7 und 8 werden die Vergütungssteigerungen für den Bereich der ...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 132l Abs. 5 Sätze 2 und 3 werden durch folgende Sätze ersetzt: 2Bei der Vertragsvereinbarung nach Satz 1 stellt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 die Obergrenze für Vergütungssteigerungen dar. 3§ 71 Abs. 1 bis Abs. 3 gilt entsprechend. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Mit Satz 2 und 3 werden die Vergütungssteigerungen für den Bereich der ...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 85 Abs. 2d wird durch den folgenden Absatz 2d ersetzt: (2d) Für die Veränderung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz ist gilt § 71 Abs. 1 bis 3; dies gilt nicht für Leistungen nach den §§ 22, 22a, § 26 Abs. 1 Satz 5, § 87 Abs. 2i und 2j sowie Leistungen zur Behandlung von Parodontitis für Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / I. Einleitung

Die Investition in Dividendenaktien oder Wachstumsaktien stellt für viele Privatanleger einen essentiellen Teil des Vermögensaufbaus und der privaten Altersvorsorge dar. Dabei können in der Praxis vielzählige Anlagestrategien, wie der stetige An- und Verkauf von Wachstumsaktien mit kurz- und mittelfristigem Gewinnrealisierungshorizont, die langfristige Wette auf ein Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Digitalisierung & Nachhalti... / Zusammenfassung

Überblick Die Konzepte der digitalen Nachhaltigkeit und nachhaltigen Digitalisierung sind für Unternehmen von großer Bedeutung. Im heutigen digitalen Zeitalter sind Unternehmen auf digitale Technologien angewiesen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und ihr Geschäft auszubauen. Gleichzeitig ist es jedoch auch wichtig, sicherzustellen, dass die Nutzung digitaler Technologien in e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerneutrale Übertragung ... / [Ohne Titel]

Dr. Niels Worgulla / RA/FASt/Ref. iur. Julian Jäger[*] Die Investition in Dividendenaktien oder Wachstumsaktien stellt für viele Privatanleger einen essentiellen Teil des Vermögensaufbaus und der privaten Altersvorsorge dar. Dabei können in der Praxis vielzählige Anlagestrategien verfolgt werden. In diesem Kontext hat in den letzten Jahren die vermögensverwaltende GmbH mit Ak...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 3 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 3Für nach § 10 versicherte Kinder werden keine Beiträge erhoben. 4Für nach § 10 versicherte Ehegatten und Lebenspartner werden Beiträge nach Maßgabe des § 242b erhoben. Inkrafttreten: 1.1.2028. Begründung: Folgeänderung zur neu eingeführten Erhebung eines Beitragszuschlags für bestimmte familienversicherte Ehegatten und Lebenspa...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 3 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 3Für nach § 10 versicherte Kinder werden keine Beiträge erhoben. 4Für nach § 10 versicherte Ehegatten und Lebenspartner werden Beiträge nach Maßgabe des § 242b erhoben. Inkrafttreten: 1.1.2028. Begründung: Folgeänderung zur neu eingeführten Erhebung eines Beitragszuschl...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / § 40 KVLG 1989 – Beitragsberechnung bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft

Nach § 40 Abs. 1 Satz 8 wird der folgende Satz eingefügt: 9Bei der Festsetzung der Beiträge für 2028 ist sicherzustellen, dass die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 SGB V nur für die höchste Beitragsklasse wirkt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Es handelt sich um eine Folgeänderung zu § 223 Abs. 3 SGB V. Durch die Koppelu...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 55 Abs. 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: (1) 1Versicherte haben nach den Vorgaben in den Sätzen 2 bis 7 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) in den Fällen, in denen eine zahnprothetische Versorgung notwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Roscher, GrStG Abweichungen... / 2.4 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die im Wege des § 1 Abs. 1 GrStG-Saar v. 15.9.2021[1] für im Saarland belegene Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens abweichend von § 15 Abs. 1 GrStG normierten landesspezifischen Steuermesszahlen begegnen keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Auf die Kommentierung "Allgemeine Ausführungen zu den landesrechtlichen Abweichungen"...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

In § 127 Satz 1 wird nach der Angabe "im Wege von Vertragsverhandlungen" die Angabe "unter Geltung des § 71 Abs. 1 bis 3" eingefügt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Ergänzung dient der Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der Stärkung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität bei der Vergütung von Hilfsm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Grundbuchberichtigung bei Erbausschlagung

Die Frage der Wirksamkeit einer Erbausschlagung kann angesichts der Möglichkeit einer vorherigen, ggf. auch stillschweigenden Annahme mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln in aller Regel nicht abschließend beantwortet werden. Saarl. OLG v. 16.9.2025 – 5 W 59/25 GBO § 22, § 29, § 35; BGB § 1943, § 1944 Beraterhinweis Beruht die Erbfolge auf einer Verfügung von T...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

§ 92a Abs. 1 Satz 7 bis 12 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 7Die Förderung erfolgt in der Regel in einem einstufigen Verfahren. 8Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Änderungen dienen der Vereinfachung des Förderverfahrens im Bereich der neuen Versorgungsformen. In der bisherigen Praxis erfolgt die Förderung neuer Versorgungsf...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Keine inhaltlichen Änderungen zum Referentenentwurf. § 55 Abs. 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: (1) 1Versicherte haben nach den Vorgaben in den Sätzen 2 bis 7 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) in...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

In § 127 Satz 1 wird nach der Angabe "im Wege von Vertragsverhandlungen" die Angabe "unter Geltung des § 71 Abs. 1 bis 3" eingefügt. Inkrafttreten: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes. Begründung: Die Ergänzung dient der Stabilisierung der Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und der Stärkung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität bei der Vergütung von Hilfsm...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

§ 92a Abs. 1 Satz 7 bis 12 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: 7Die Förderung erfolgt in der Regel in einem einstufigen Verfahren. 8Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Inkrafttreten: 1.1.2027. Begründung: Die Änderungen dienen der Vereinfachung des Förderverfahrens im Bereich der neuen Versorgungsformen. In der bisherigen Praxis erfolgt die Förderung neuer Versorgungsf...mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Referentenentwurf

[Der durch das GKV-FQWG zum 1.1.2015 aufgehobene] § 242b wird durch den folgenden § 242b ersetzt: 1Die Krankenkassen erheben von Mitgliedern, von denen die Versicherung eines Ehegatten oder eines Lebenspartners nach § 10 abgeleitet wird, einen Zuschlag auf den Beitragssatz in Höhe von 3,5 %. 2Satz 1 gilt nicht, wenn das Mitglied oder der nach § 10 versicherte Ehegatte oder Leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsrücklage / Instan... / 1.1.2 Finanzierung von Erhaltungsaufwand

1.1.2.1 Vermietete Eigentumswohnung im Privatvermögen Die Erhaltungsrücklage wird im Regelfall für Maßnahmen in Anspruch genommen, die steuerlich Erhaltungsaufwand darstellen. Die Aufwendungen können deshalb im Kalenderjahr der Zahlung (Abflussprinzip, § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG) in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern die Wohnung der Erzielung von Einnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsrücklage / Instan... / 1.1.3.2 Selbst genutzte Eigentumswohnung

Wird die Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist eine steuerliche Berücksichtigung der Erhaltungsrücklage bzw. der aus ihr finanzierten Herstellungsaufwendungen nicht möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsrücklage / Instan... / 1.1.3 Finanzierung von Herstellungsaufwand

1.1.3.1 Vermietete Eigentumswohnung Sofern die Erhaltungsrücklage für Maßnahmen verwendet wird, die steuerlich zu Herstellungskosten führen, sind im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nur die entsprechenden Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten abziehbar.[1] Das Gleiche gilt für Eigentumswohnungen, die zum Betriebsvermögen gehören. In diesem Fall sind di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / Wie kann ich nachvollziehen, ob mein Anbieter mein Geld nach nachhaltigen und ethischen Grundsätzen anlegt?

Anbieter von Altersvorsorgeprodukten haben eine jährliche Informationspflicht. In dem Rahmen müssen sie darüber informieren, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge und Altersvorsorgezulagen berücksichtigt werden.mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
GKV-Beitragssatzstabilisier... / Gesetzentwurf

Hinweis Die Änderungen zu § 250 Abs. 3 SGB V wurden nicht in den Gesetzentwurf übernommen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / Werden bei der Auszahlung im Alter neben Steuern auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig?

Die Leistungen aus einem privaten Riester-Vertrag sind bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei. Dies gilt seit dem 1. Januar 2018 auch für Leistungen aus der sogenannten betrieblichen Riester-Rente, sofern die Beiträge förderungsfähig gewesen sind.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zur Re... / Was wird mit der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge geändert?

Die private Altersvorsorge wird renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler. Damit wird es wieder attraktiv, privat für das Alter vorzusorgen. Dafür wird das Angebot an geförderten Produkten zeitgemäß erweitert. Neben Produkten mit garantierten Leistungen sind künftig auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich. Mit dem Altersvorsorgedepot wird es eine rendit...mehr