Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Der Bezug von Sozialhilfe nach dem SGB XII löst keine Krankenversicherungspflicht aus. Sofern ein Sozialhilfeempfänger bereits vor Beginn des Sozialhilfebezugs gesetzlich krankenversichert war, kann er diese Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortführen. Die für den Sozialhilfeempfänger zu zahlenden Beiträge werden i. d. R. vom Sozialhilfeträger übernommen. ...mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 1.1 Zusatzbeitragssatz

Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Wehrdienst / 1.1 Fortbestand der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht

Krankenversicherung Die versicherungspflichtige Mitgliedschaft gilt als fortbestehend. Dies gilt auch, wenn die Krankenversicherungspflicht am Tag vor dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung endet oder wenn zwischen dem letzten Tag der Mitgliedschaft und dem Beginn des freiwilligen Wehrdienstes oder der Wehrübung ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiert...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 4 Arbeitgeberwechsel und Einmalzahlungen

Für die Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze sind alle im Laufe eines Kalenderjahres beitragspflichtigen Zeiten der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, der das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt auszahlt, zu addieren. Beschäftigungszeiten, die bei einem anderen Arbeitgeber zurückgelegt worden sind, werden nicht berücksichtigt. Praxis-Beispiel Beurteilung nur innerh...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.2 Einheitliche Zuordnung aller Versicherungszweige

Soweit Einmalzahlungen in der Zeit von Januar bis März geleistet werden, kann es durch die Anwendung der Märzklausel zu einer Zuordnung ins Vorjahr kommen. Die Zuordnung der Beiträge zum Vorjahr gilt immer einheitlich für alle Versicherungszweige, in denen Versicherungspflicht besteht. Wegen der unterschiedlich hohen Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicher...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.8 Arbeitnehmerentsendung ins Ausland

Werden Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt und bleibt deren Arbeitslohn nach Maßgabe eines DBA steuerfrei, gilt für die Beiträge zur kapitalgedeckten bAV gleichwohl vorrangig die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG. [1] Folglich fließen die Beiträge in Höhe des steuerfreien Volumens nicht in den Progressionsvorbehalt [2] ein und müssen nicht in der Lohnste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 1.1 Hinzurechnungsbetrag/kumuliertes Regelentgelt

Hinzurechnungsbetrag ist 1/360 des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts. Dabei handelt es sich um Zuwendungen des Arbeitgebers, die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden.[1] Berücksichtigt werden Einmalzahlungen, von denen in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge zur Krankenversicherung berechn...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 15 Verzicht des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld

Sachverhalt Ein nicht tarifgebundenes Unternehmen zahlte in den letzten 3 Jahren – ohne Freiwilligkeitsvorbehalt und ohne Unterbrechung – Weihnachtsgeld in Höhe des durchschnittlichen Monatsentgelts an seine Arbeitnehmer. Dadurch liegt "betriebliche Übung" vor. Da sich das Unternehmen wirtschaftlich verschlechtert hat, vereinbart der Arbeitgeber am 23.11. mit jedem Arbeitnehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entgeltpunkte / 3.4 Zu berücksichtigende Ost-Verdienste

Als Verdienste im Beitrittsgebiet, die bis zum 31.12.2024 mit den Werten der Anlage 10 hochgewertet werden, zählen überwiegend Arbeitsverdienste aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, für den Beiträge zur DDR-Sozialpflichtversicherung bzw. ab 1.7.1990 bis zum 31.12.2024 zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind, der Verdienst für freiwillige...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 4 Zuordnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Die Zuordnung eines Entgeltguthabens, das nicht wie vereinbart verwendet wird, erfolgt grundsätzlich nicht als Einmalzahlung. Auch eine rückwirkende Zuordnung zu der Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung, in der es erzielt worden ist, scheidet aus. Die Grundlagen für die Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus dem Wertguthaben sind bereits in der Arbeitsphas...mehr

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Beitragsfreiheit / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

Für die Zeit der Mitgliedschaft sind grundsätzlich Beiträge zu zahlen. Dabei werden die Beiträge je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht (Sozialversicherungstage); ein voller Kalendermonat wird mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben allerdings für die...mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / 3.2 Vom Arbeitgeber

Die Beitragszahlung wurde parallel zur Altersteilzeit eingeführt und soll sicherstellen, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente Nachteile, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme entstehen (Minderung der Rente durch den Rentenabschlag), ausgeglichen werden können. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente kann z. B. aus betrieblichen Gründen notwendig se...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Melde... / 1 Störfälle

Bei Eintritt eines Störfalls ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in einer Sondermeldung mit dem Abgabegrund "55" zu bescheinigen. Voraussetzung ist, dass Beiträge entrichtet werden. In dieser Meldung sind jeweils ein Personengruppenschlüssel und ein Beitragsgruppenschlüssel anzugeben. Diese sind aus dem Versicherungsstatus des Versicherten zum Zeitpunkt des Störfalls a...mehr

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Haushaltsscheck / 8 Beitragsfälligkeit

Abgaben und Beiträge im Haushaltsscheckverfahren werden zu 2 Zeitpunkten im Kalenderjahr fällig: Für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt sind die Beiträge am 31.7. des laufenden Jahres und für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Arbeitsentgelt am 31.1. des folgenden Jahres zu zahlen.[1] Das gilt ebenfalls für die Umlagen nach dem AAG sowie die Be...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 1 Zuordnung des Entgelts

Das laufende Arbeitsentgelt ist für die Beitragsberechnung dem jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem es erzielt wurde. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern darauf, wann die ursächliche Arbeitsleistung erbracht wurde. Bei der beitragsrechtlichen Zuordnung von Einmalzahlungen sind Besonderheiten zu berücksichtigen.[1] Die Beiträge si...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 7.2 Abgrenzung Rückdeckungsversicherung und Direktversicherung

Die Abgrenzung zwischen Rückdeckungsversicherung und Direktversicherung ist für die Lohnsteuererhebung von erheblicher Bedeutung: Beiträge, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter in eine Direktversicherung einzahlt, fließen im Zeitpunkt ihrer Entrichtung als Arbeitslohn zu. Diese Beiträge sind begünstigt durch die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 63, § 100 Abs. 6 EStG, die Mö...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BAV-Förderbetrag / 9 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder aus einer Direktversicherung sind in vollem Umfang nachgelagert als sonstige Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung[1] zu versteuern, soweit die Zahlungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, für die der Arbeitgeber den BAV-Förderbetrag in Anspruch genommen hat. Dies gilt für sämtliche Leistun...mehr

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Familienpflegezeit / 2.1 Auswirkungen auf ein Wertguthaben

Zu dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehört auch die Entgeltaufstockung, die durch die Entnahme von Arbeitsentgelt aus einem Wertguthaben finanziert wird. Solange der Arbeitnehmer während der Vor- oder Nachpflegephase das Wertguthaben[1] für die Entgeltaufstockung aufbaut, sind die Beiträge (nur) aus dem gezahlten Arbeitsentgelt zu bemessen; das ins Wertguthabenkonto ein...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.1 Alte und geltende Fassung des § 40b EStG

Beiträge zu einer Direktversicherung gehörten bis 2004 stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Steuerbefreiung für die kapitalgedeckte bAV[1] war nicht anwendbar. Der Arbeitgeber konnte jedoch Beiträge bis zu 1.752 EUR im Kalenderjahr nach § 40b EStG a. F. pauschal mit 20 % versteuern. Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensionskasse waren dagegen schon seit 2002 bis zu...mehr

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Arbeitnehmerkammern / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmerkammern bzw. Arbeitskammern gibt es in Deutschland nur in Bremen und im Saarland. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer wahrzunehmen und zu fördern. Sie sollen insbesondere die Behörden und Gerichte in Fachfragen durch Gutachten und Berichte unterstützen, die Berufsausbildung fördern und Rechtsberatung betreiben. Die Aufgaben der Kammern w...mehr

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Freiwillige Krankenversiche... / 3 Beitragssatz bei Beitragsbemessung nach Mindesteinnahmen

Bei freiwilligen Mitgliedern, die Rente, Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit beziehen, deren Beiträge aber nach der allgemeinen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V erhoben werden,[1] ist für die Beiträge aus Rente, Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen der allgemeine Beitragssatz maßg...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 8 Nachträgliche Entgeltzahlung

In einigen Fällen wird nachträglich geschuldetes Arbeitsentgelt für Zeiten gezahlt, die bereits im besonderen Beitragsverfahren bei Störfällen berücksichtigt wurden. Für diese sind Beiträge aus dem nachträglich gezahlten Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des bisher erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu berechnen und zu zahlen. Bei der Feststellung des bisher b...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7 Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist im Allgemeinen vom Arbeitgeber an die Krankenkasse abzuführen.[1] Er umfasst sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil. Zu den Beiträgen für geringfügig Beschäftigte existieren Besonderheiten.[2] Die Beitragsabführung durch den Arbeitgeber gilt allerdings nicht für Versicherte ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

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Lohn- und Gehaltsabrechnung / 3 Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in den einzelnen Zweigen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. I. d. R. werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Es gibt allerdings diverse Ausnahmen, z. B. Geringverdiener (zur Berufsausbildung Beschäftigte mit bis zu 325 EUR A...mehr

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Haushaltsscheck / 9.1 Bescheinigung für den Arbeitgeber

Der Privathaushalt erhält von der Minijob-Zentrale jeweils vor den Fälligkeitsterminen einen Bescheid der Minijob-Zentrale über die Höhe der im Haushaltsscheckverfahren zu zahlenden Abgaben und Beiträge. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Privathaushalt eine Bescheinigung der Minijob-Zentrale über den Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt ...mehr

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Vorruhestand / 3.1.2 Beitragszuschuss

Bezieher von Vorruhestandsgeld erhalten einen Beitragszuschuss, wenn sie bis unmittelbar vor Beginn der Vorruhestandsleistungen Anspruch auf den vollen oder anteiligen Beitragszuschuss hatten und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen gegen Krankheit versichert sind. Freiwillige Krankenversicherte Freiwillige Mi...mehr

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Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 3 Direktversicherung

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat im Jahr 2000 für eine Arbeitnehmerin eine Direktversicherung abgeschlossen, die durch Gehaltsumwandlung finanziert wird. Laut ELStAM wird ihr die Steuerklasse IV bescheinigt, sie hat keine Kinder und zahlt 9 % Kirchensteuer. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 3,1 %. Die Arbeitnehmerin hat gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich er...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 8 Steuerbefreiung für Sicherungsbeiträge bei reinen Beitragszusagen

Betriebsrentenrechtlich besteht die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung als alleinige Zusage des Arbeitgebers auf die Zahlung von Beiträgen an eine Versorgungseinrichtung zu gestalten (reine Beitragszusage).[1] Die Einstandspflicht des Arbeitgebers entfällt.[2] Die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer richten sich bei reinen Beitragszusagen ausschließlich gegen den...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 4 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Die auf das Saison-Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sind grundsätzlich vom Arbeitgeber alleine zu tragen (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind für das Saison-Kurzarbeitergeld nicht zu entrichten). Die Beiträge werden dem Arbeitgeber im Rahmen der Winterbauförderung in der im Einzelfall maßgeblichen (vol...mehr

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Rentner / 3 Krankenversicherung der Rentner

Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des Rentenbezugs aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert.[1] Allerdings müssen sie dafür eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllen. In dieser Krankenversicherung der Rentner ("KVdR") wird jedoch nicht versicherungspflichtig, wer hauptberufli...mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / 4.6 Weitere gesetzliche Zukunftssicherungsleistungen

Steuerfrei bleiben auch Beiträge des Arbeitgebers, die aufgrund einer Verpflichtung nach einer Rechtsverordnung geleistet werden[1] pauschale Beiträge des Arbeitgebers zur Krankenversicherung[2] und zur Rentenversicherung[3] bei geringfügig Beschäftigten. Insoweit ist ohne Bedeutung, ob der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig beschäftigt ...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 5 Prüfzeiträume – Nachforderungszeiträume – Verjährung

Die Betriebsprüfungen erstrecken sich in der Regel auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Künstlersozialabgabe, die noch nicht von der Verjährung des § 25 Abs. 1 SGB IV betroffen sind.[1] Wichtig Verjährungsfrist muss beachtet werden Die Verjährung von Beitragsansprüchen gemäß § 25 SGB IV muss von den Rentenversicherungsträgern von Amts wegen beachtet werden. Die Verjährun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alleinhandwerker / 1 Versicherungs- und beitragsrechtliche Regelungen

Für die Durchführung der Rentenversicherung der Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben und somit auch der Alleinhandwerker sind die Regionalträger zuständig. Beitragsbemessungsgrundlage für diesen Personenkreis ist grundsätzlich die monatliche Bezugsgröße. Der daraus abgeleitete Regelbeitrag im Jahr 2026 beträgt 735,63 EUR (2025: 696,57 EUR).[1] Versicherte, die am 31.12.1991 ...mehr

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Betriebsrente / 1.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Betriebsrenten sind als Versorgungsbezüge grundsätzlich beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Bezieher Mitglied der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist.[1] Zu den beitragspflichtigen Versorgungsbezügen gehören auch Leistungen, die von einem privaten Versicherungsunternehmen aufgrund eines Gruppenversicherungsvertrags erbracht werden,...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.3 Beitragssatz zur Rentenversicherung

Der Beitragssatz, der für die Bemessung der Beiträge zur Rentenversicherung zugrunde zu legen ist, beträgt in der Grundsätzlich werden die Beiträge je zur Hälfte durch Arbeitgeber und den Arbeitnehmer getragen. Soweit es sich bei dem Arbeitnehmer um einen beschäftigten Rentner handelt, kann es jedo...mehr

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Baugewerbe / 2.1 Grundsatz der Durchgriffshaftung

Ein Unternehmer des Baugewerbes, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, haftet für die Erfüllung der Zahlungspflicht dieses Unternehmens (Nachunternehmer) sowie für die Zahlungspflicht eines von diesem Nachunternehmer beauftragten Verleihers.[1] Die Haftung entspricht der eines selbstschuldnerischen Bürgen. Dies gilt ab einem geschätzten ...mehr

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Nettoabzüge, Nettobezüge / 2 Nettobezug

Nettobezüge sind oft Zahlungen an den Arbeitnehmer, die nicht Teil der eigentlichen Entlohnung sind. Zu den Nettobezügen auf der Gehaltsabrechnung gehören: Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, sofern sie die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge nicht überschreiten, Beiträge des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, die trotz Versic...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Beitragshöhe

Von dem beitragspflichtigen Betrag der Versorgungsbezüge sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die Beiträge trägt das Mitglied allein. In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz (2026: 14,6 %) maßgebend. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt der "normale" ...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 1.5 Verzeichnis der Beschäftigten

Der Arbeitgeber hat zur Prüfung der Vollständigkeit der Entgeltabrechnung für jeden Abrechnungszeitraum ein Verzeichnis aller Beschäftigten in der Sortierfolge der Entgeltunterlagen mit den folgenden Angaben und nach Einzugsstellen (= Krankenkassen) getrennt elektronisch zu erfassen und lesbar zur Verfügung zu stellen; für die Beitragsgrundlage der Unfallversicherung erfolgt...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.2 Kurzarbeit

Für die Berechnung der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] ist für das infolge des Arbeitsausfalls entgangene Arbeitsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt in Höhe von 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt[2] als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Daneben wird auch das tatsächlich erzielte Arbeits...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 2 Auswirkungen der Arbeitsunfähigkeit auf die Beitragsberechnung

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge. Diese Beiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2.3 Beitragseinbehaltung

Der Arbeitgeber der im Saarland beitragspflichtigen Arbeitnehmer ist verpflichtet, die festgesetzten Beiträge jeweils bei der Lohnzahlung vom Arbeitnehmer einzubehalten und monatlich mit den fälligen Steuerabzugs-Beträgen an das zuständige Finanzamt einzuzahlen.[1]mehr

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Altersrente für besonders l... / 2 Personenkreis

Diese Altersrente ist einem nur eingeschränkten Personenkreis zugänglich. Da auf die Wartezeit von 45 Jahren keine Anrechnungszeiten für einen Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuch angerechnet werden, ist z. B. nahezu jeder Akademiker oder Absolvent einer längeren Fachschulausbildung von dieser Altersrente ausgeschlossen. Hinweis Bezug von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld I...mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 3.2 Künstlersozialkasse

Die zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Arbeitgeber haben der Künstlersozialkasse oder dem (für Betriebsprüfungen) Rentenversicherungsträger auf Verlangen bestimmte Auskünfte zu geben. Auskunft ist über alle die Feststellung der Abgabepflicht, die Höhe der Künstlersozialabgabe sowie der Versicherungspflicht, der Höhe der Beiträge und Beitragsvorschüsse erforderlichen Tat...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.3 Besteuerung der Versorgungsleistungen

Versorgungsleistungen aus einer umlagefinanzierten Pensionskasse werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als sonstige Einkünfte [1] versteuert. Soweit die Leistungen auf steuerfreien Beiträgen beruhen, sind die Einnahmen in vollem Umfang steuerpflichtig.[2] Wurden die Beiträge pauschal oder nach den ELStAM vom Arbeitgeber versteuert, sind Rentenzahlungen nur in Höhe de...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 3 Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation")

Betriebliche Altersversorgung kann in allen 5 Durchführungswegen auch durch Umwandlung des Bruttoarbeitslohns des Arbeitnehmers finanziert werden.[1] In den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds fließt der Arbeitslohn, auf den zugunsten der betrieblichen Altersversorgung verzichtet wird, gleichwohl zu. Allerdings kann steuerpflichtiger Arbeits...mehr

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Entgeltpunkte (Zeiten einer... / 2 Beitragszahlung

Für die Zuschläge an Entgeltpunkten muss der Bund Beiträge zahlen. Dies gilt entsprechend im Rahmen einer Nachversicherung. Die Höhe bestimmt sich anhand des Umrechnungsfaktors für das Umrechnen von Entgeltpunkten in Beiträge[1], der für Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gilt. Sie wird wie folgt berechnet:mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 2.1 Ohne Beitragszu- oder -abschlag

Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % (Arb...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.1 Steuerbefreiung

Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2026 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, also bis zu 4.056 EUR steuerfrei (2025: 3.864 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterblieben...mehr