Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.2 Im UmwStG enthaltene Entstrickungsregelungen als lex specialis zu den allgemeinen Entstrickungsregelungen

Tz. 68 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wie bereits ausgeführt (s Tz 27, 67), ziehen sich die Regelungen, wonach in Umw-Fällen grds der gW anzusetzen ist, wie ein roter Faden durch das UmwStG. Diesen Regelungen ist gemeinsam, dass sie eine St-Entstrickung für den Fall vorschreiben, dass das bisherige dt Besteuerungsrecht an dem von der Umw betroffenen Vermögen verloren geht oder e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Die einzelnen Fremdvergleichsmethoden

Tz. 112 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Frage, nach welcher Methode der (materielle) Fremdvergleich vorzunehmen ist, richtet sich stark nach Art des zu beurteilenden Leistungsverhältnisses. Dabei spielen betriebsinterne und externe Faktoren eine Rolle (Welchen Preis verlangt bzw zahlt die Kö von bzw an fremde(n) Dritte(n)?/Welche Preise verlangen/zahlen fremde Dritte regelmäßi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.8 Der Fremdvergleich über die Grenze (Verrechnungspreise)

Tz. 134 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um die Anwendung und Auslegung der Fremdvergleichsgrundsätze vor allem um die Verrechnungspreis-Problematik gedreht; grundlegend s Urt des BFH v 17.10.2001; BStBl II 2004, 171. Hierzu zB s Wassermeyer (DB 2001, 2465); Gosch (StBp 2001, 360); Hoffmann (GmbHR 2001, 1169); Hollatz (NWB F 4, 4625); K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Anwendung der Abs 1 bis 6 des § 8b KStG

Tz. 452 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG idF des UntStFG ist § 8b Abs 1–6 KStG (nicht angesprochen ist Abs 7–10; wegen der Änderung durch das JStG 2009, s Tz 460ff) bei einer OG nicht anzuwenden. Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 1–3 KStG oder mit solchen Beträgen zusammenhängende Ausgabe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Verneinung einer verdeckten Einlage

Tz. 46 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Verneinung einer verdeckten Einlage bei Nutzungsvorteilen ermöglicht Gewinnverlagerungen in Unternehmensgr und Konzernen. Der BFH hält solche Verlagerungen für zulässig; ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO wird darin regelmäßig nicht gesehen (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240). Der Vorteil aus einer verbilligten Nutzungsüberl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter als Grundmaßstab des Fremdvergleichs

Tz. 104 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Maßstab für den anzustellenden Fremdvergleich ist das Handeln eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, der gem § 43 Abs 1 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwendet; s Urt des BFH v 06.04.2005 (BFH/NV 2005, 2058). Aufgabe eines solchen GF ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Kö und damit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Weitere Einzelfragen

Tz. 172 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Für den Begriff der nahe stehenden Pers gelten die für die vGA entwickelten Grundsätze (dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff), da § 8 Abs 3 S 5 KStG nicht auf § 1 Abs 2 AStG verweist; ebenso s Rengers (in Brandis/Heuermann, KStG, § 8 Rn 187); s Watermeyer (in H/H/R, KStG, § 8 Rn 351); und s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8 KStG Rn 749); o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haas, Die GewSt-Pflicht von Dividenden aus Streubesitz nach § 8 Nr 5 GewStG und ihre Auswirkungen auf 100 %-Beteiligungen, DB 2002, 549; Watermeyer, GewSt auf Dividenden aus Streubesitzanteilen, GmbH-StB 2002, 200; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Allgemeines zur Anrechnung und Vergütung der Körperschaftsteuer

Tz. 38 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG erstreckt sich die entspr Anwendung der Vorschriften des EStG ua auch auf die Anrechnung und Vergütung der KSt. Unter den Begriff der "Anrechnung" fällt nach der Abschaffung des Anrechnungsverfahrens – und damit auch der Abschaffung der KSt-Anrechnung nach § 37 Abs 2 Nr 3 EStG aF – insbes die Anrechnung der für den e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.3 Entstrickung nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG ("Rechtliche Entstrickung")

Tz. 77 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Auch wenn nach der hier vertretenen Auff die Entstrickungsregelungen des UmwStG (insbes § 3 Abs 1 und § 11 Abs 1) für die Mehrzahl der Fälle Leervorschriften sind, gilt das nicht ausnahmslos. In einigen Sonderfällen führt die grenzüberschreitende Verschmelzung selbst zur St-Entstrickung, und zwar nach Verw-Auff rückbezogen zum stlichen Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.3 Einlagen durch nahe stehende Personen

Tz. 23 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen können nicht nur durch den Gesellschafter, sondern auch durch ihm nahe stehende Pers (und aus deren Vermögen) erfolgen. Die Rechtsform der nahe stehenden Pers ist dabei unerheblich. Zuwendende können also sowohl natürliche als auch juristische Pers sein; auch eine Pers-Ges kann nahe stehende Pers idS. Auch bei der Anwendung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Verfahren der Steueranrechnung

Tz. 75 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Anrechnung ist, auch wenn sie äußerlich mit der St-Festsetzung verbunden wird, nicht Teil der St-Festsetzung, sondern fällt in den Bereich der St-Erhebung (s Urt des BFH v 14.11.1984, BStBl II 1985, 216 und s H 36 "Anrechnung" EStH 2016). Insoweit liegt ein eigenständiger Verwaltungsakt vor, der in seiner rechtlichen Beurteilung von der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Dietrich, Wann ist eine Beteiligung eine Schachtelbeteiligung? DStR 2012, 2101; Patzner/Nagler, JStG 2013 – Die StFreiheit von Streubesitzdividenden nach dem EuGH-Urt v 20.10.2011, C-284/09, Kommission/D, IStR 2012, 790; Schönfeld/Häck, Verfassungsrechtliche Zulässigkeit "unecht" rückwirkender St-Ges, DStR 2012, 1725; Binnewies, Besteuerung von Streubesitzdividenden, Gm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts

Tz. 95 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das sich aus der unbeschr oder beschr St-Pflicht ergebende dt Besteuerungsrecht wird in den folgenden Fällen ausgeschlossen oder beschr: Das dt Besteuerungsrecht entfällt durch die Umw vollumfänglich, und es besteht zwar weiterhin ein dt Besteuerungsrecht, es sind aber ausl St anzurechnen. Von einem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts ist auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.3 Spielräume/Bandbreitenbetrachtung

Tz. 113 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Das "richtige" Entgelt wird es für die Preisfestlegung bei Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter in aller Regel nicht geben. Von einer vGA ist deshalb regelmäßig (erst) dann auszugehen, wenn ein an den Gesellschafter gezahltes Entgelt die Angemessenheitsgrenze um mehr als 20 % überschreitet; s Urt des BFH v 28.06.1989, BStBl II...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Rechtslage vor Inkrafttreten des JStG 2008

Tz. 272 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Vor Inkrafftreten des JStG 2008 war streitig, ob § 8b Abs 3 S 3 KStG auch Abschr auf Darlehen generell oder zumindest auf ein sog EK-ersetzendes Darlehen erfasste, wenn bei einer notleidenden Kap-Ges Einlagen, die nachträgliche AK auf die Beteiligung darstellen und die sich wegen § 8b Abs 3 S 3 KStG im Falle einer Tw-Abschr nicht stmindernd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.1 Grundsatz

Tz. 42 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach den obigen Grundsätzen sind Nutzungsvorteile nicht einlagefähig, da sie weder zu einer Erhöhung eines Postens der Aktivseite der Bil noch zum Wegfall eines Passivpostens führen. Dies gilt insbes für folgende Sachverhalte (s H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH 2022): Eine ganz oder tw unentgeltliche Dienstleistung (s Urt des BFH v 14.03.1989, B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise (ab 1997):

Zu Einlagen (allgemein): Büchele, Offene und verdeckte Einlagen im Bil- und Gesellschaftsrecht, DB 1997, 2337; Groh, Ist die verdeckte Einlage ein Tauschgeschäft?, DB 1997, 1683; Büchele, Die Sacheinlage – ein Austauschgeschäft oder ein mitgliedschaftlicher Beitrag?, DStR 1998, 741; Groh, Einlage wertgeminderter Gesellschafterforderungen, BB 1997, 2523 (mit Erwiderung von Parczy...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.5 Fallübersicht

Tz. 81 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nachstehend sind die Auswirkungen der Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine andere Kap-Ges dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dass übertragender Rechtsträger eine Ausl-Gesellschaft und übernehmender Rechtsträger eine Inl-Gesellschaft ist (grenzübers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.3.4 Wohnsitzwechsel in das Ausland (§ 6 AStG)

Rz. 21 § 6 AStG enthält eine Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 17 EStG. Während § 17 EStG nur anwendbar ist, wenn die Beteiligung veräußert wird, treten nach § 6 AStG bei Vorliegen der Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift die Rechtsfolgen des § 17 EStG auch ohne Veräußerung ein. Grundsätzlich muss zur Anwendung des § 6 AStG die Beteiligung unter § 17 EStG fallen. An d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.5 Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Zuzug aus dem Ausland

Rz. 276 § 17 Abs. 2 S. 3, 4 EStG enthält eine besondere Regelung für den Fall, dass der Stpfl. aus dem Ausland zuzieht und damit (erstmals) die unbeschränkte Steuerpflicht begründet, wenn er bei Wegzug aus seinem bisherigen Wohnsitzstaat dort einer dem § 6 AStG vergleichbaren Besteuerung unterlegen hat. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden, die durch die Weg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.8 Außensteuergesetz

Rz. 18a § 5a EStG und eine Anwendung des AStG schließen sich nicht aus. Bei Einschaltung einer ausl. Gesellschaft in einem niedrig besteuernden Ausland sind deshalb die Regelungen des AStG auf ihre Einschlägigkeit zu prüfen.[1] Da die maritime Wirtschaft von einer großen Internationalisierung gekennzeichnet ist, können sich hierbei sehr komplexe Fragestellungen ergeben. Dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich (§ 32b Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 6 Bei allen Tatbeständen des Progressionsvorbehalts (Rz. 3) werden in persönlicher Hinsicht i. d. R. nur unbeschränkt Stpfl. erfasst; nur in Sonderfällen ist der Progressionsvorbehalt auch bei beschränkt Stpfl. anzuwenden.[1] Der Progressionsvorbehalt ist auch anzuwenden, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG oder, auf Antrag, nach § 1 Abs. 3 EStG best...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Die Vorschrift des § 4i EStG schränkt den Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG ein. Sie tritt dabei neben Beschränkungen durch andere Vorschriften (z. B. § 4 Abs. 4a, § 4 Abs. 5, § 4h, 4k EStG).[1] Dabei ist die jeweils weitergehende Beschränkung maßgeblich, sodass § 4i EStG neben diese Vorschriften tritt und einen Betriebsausgabenabzug weitergehend einschränken ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7 Verrechnungspreiskorrekturen

Beteiligungen an Personengesellschaften werden abkommensrechtlich der Betriebsstätte gleichgestellt und unterliegen damit grundsätzlich hinsichtlich der Betriebsstättengewinnabgrenzung (faktisch Betriebsstättengewinnermittlung) nach Art. 7 OECD-MA und national ab 2013 § 1 Abs. 5 AStG (Umsetzung des OECD AOA "Autorised OECD Approach").[1] Allerdings ist zu beachten, dass im Ve...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Deutsche Unternehmen wählen für ihre Direktinvestitionen im Ausland häufig die Rechtsform der Personengesellschaft, da sie im Vergleich zur Kapitalgesellschaft eine unmittelbare Steuerfreistellung (Regelfall) der ausländischen Einkünfte erreicht (die Nachversteuerung nach § 3 Nr. 40 EStG vermeidet) und gegenüber der reinen Betriebsstätte (Niederlassung, die ebenfal...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Hinzurechnungsbesteuerung für in der Schweiz ansässige Tochtergesellschaft

Die A-GmbH war zu 100 % an einer Aktiengesellschaft (S-AG) mit Sitz in der Schweiz beteiligt. Streitig war, ob die Einkünfte der S-AG in Deutschland der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG unterliegen. Das FG entschied: Aktive Einkünfte? Eine in der Schweiz ansässige Tochtergesellschaft eines Unternehmens in Deutschland, die als Zahlungsdienstleisterin für das von diesem ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2.1 Begriff, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u. a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Ra...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.9 Zahlung durch den Arbeitgeber (Arbeitgeberbegriff) – Allgemeines zu Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA

Erfolgt die Zahlung durch einen oder für einen im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber, sind die Voraussetzungen für die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchst. b OECD-MA nicht erfüllt. Erfolgt die geleistete unselbstständige Tätigkeit bei einem fremden, unabhängigen Unternehmen (kein verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 AktG, § 1 Abs. 2 AStG) ist re...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.11.3 Folgen einer Nachbelastung

Die Frage, wer wirtschaftlicher Arbeitgeber ist, bestimmt sich allein danach, wer nach der objektiven Interessenlage die Kosten zu tragen hat.[1] Hieraus kann sich in der Praxis das Problem ergeben, dass durch den Aufgriff der Betriebsprüfung beim Arbeitgeber (Verrechnungspreiskorrektur: Gewinnerhöhung durch Ansatz einer vGA nach § 8 Abs. 3 KStG oder einer verdeckten Einlage...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Ausgangslage und Prüfungsschritte

Im Rahmen einer grenzüberschneidenden Arbeitnehmertätigkeit sind folgende Prüfungsschritte zur Festlegung des Besteuerungsrechts nach den DBA bzw. anderen zwischenstaatlichen Abkommen vorzunehmen:mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4.2 Besteuerungsrecht nach den DBA

Handelbare Optionsrechte Wird dem Arbeitnehmer ein handelbares Optionsrecht, z. B. als Belohnung für geleistete Tätigkeit gewährt, fließt diesem ein geldwerter Vorteil zu. Das Besteuerungsrecht nach DBA ist daher, unabhängig vom Zuflusszeitpunkt, nach den Verhältnissen des Zeitraums zu beurteilen, für den der geldwerte Vorteil gewährt wird. Ob dieser Vorteil im Inland unter B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.2 Verfassungsmäßigkeit und zulässige/unzulässige Rückwirkung

Soweit bereits § 52 Abs. 59a Satz 8 EStG anordnet, dass § 50d Abs. 10 EStG auch auf Zeiträume vor 2009 anzuwenden ist, in denen die Einkommen- und Körperschaftsteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist, liegt nach überwiegender Auffassung in der Literatur[1] eine sog. echte Rückwirkung vor, da der Steueranspruch für diese Jahre mit ihrem Ablauf bereits entstand und di...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.3 Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs

Im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht besteht grundsätzlich die Abgeltungswirkung des Lohnsteuerabzugs. Aufgrund dieser ist im Rahmen der Veranlagung keine Anrechnung einer Lohnsteuer möglich (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG). Allerdings bestehen folgende Veranlagungsmöglichkeiten:mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 AStG erfordert Mehrheitsbeteiligung an Auslandsgesellschaft

Leitsatz Die unilaterale Umschaltklausel in § 20 Abs. 2 des Außensteuergesetzes ("Switch-over"-Klausel) ist gesellschaftsbezogen auszulegen und findet nur Anwendung, wenn der Steuerinländer mehrheitlich an der Personengesellschaft, die ihm eine ausländische Betriebsstätte vermittelt, beteiligt ist (entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.09.2014, BStBl I 2014, 1258, Tz. 4.1.1.2.2 und vom 22.12.2023, BStBl I 2023, Sondernummer 1/2023, 2, Rz 1002). Normenkette § 20 Abs. 2 AStGmehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialregelungen insb. im AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, soweit dies gesetzlich zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt im VZ 2024 in den Anlagen KAP, KAP-B...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Gliederung der Anlage KAP

Die Anlage KAP ist umfangreich ausgestaltet und erfasst sowohl solche privaten Kapitalerträge, die dem Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen als auch solche, auf die der Tarif nach §§ 32a ff. EStG Anwendung findet. Die umfangreichen Angaben auf drei Seiten dienen der zutreffenden Erfassung der Kapitaleinkünfte. Die Anlage KAP gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / I. Allgemeines

Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte ist im Wesentlichen im EStG und in Spezialgesetzen, insb. dem AStG sowie dem InvStG geregelt. Sämtliche im Privatvermögen erzielten Kapitaleinkünfte sind in der Einkommensteuererklärung (ESt-Erklärung) anzugeben, soweit dies gesetzlich notwendig oder zugelassen ist. Die Deklaration erfolgt für den VZ 2024 auf den Anlagen KAP, KAP-BET...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundlage zur Ermittlun... / II. Grundlage des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Kommt es zu einer Übertragung von einem Einzelunternehmen, Anteilen an einer Personengesellschaft oder Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Wege einer Erbschaft oder einer Schenkung hat nach § 12 Abs. 2, 5 ErbStG eine Bewertung anhand der Regelungen des BewG zu erfolgen. Nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 BewG hat eine gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung über ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.10.1 Für die Option sind die Vorschriften zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft anzuwenden

Nach § 1a Abs. 2 Sätze 1 und 2 KStG finden bei einer Option die für den Formwechsel einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft geltenden Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes und somit die §§ 1 und 25 UmwStG entsprechende Anwendung. Infolge der Ausübung der Option wird die Gesellschaft für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen (u...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 14.4.2 Verlust der Ansässigkeitsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 4 UmwStG

Es erfolgt eine rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns nach § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG auch dann, wenn der originär Einbringende nach einer unentgeltlichen Übertragung von sperrfristbehafteten Anteilen die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 4 UmwStG nicht mehr erfüllt, weil er seinen Aufenthalt in Deutschland oder in einem EU/EWR-Staat aufgibt.[1] Die speziell fü...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.6 Verhältnis zu den Vorschriften des AStG

Rz. 45 Der Fremdvergleichsgrundsatz gem. § 1 AStG ist sowohl bei unbeschränkt wie bei beschränkt Steuerpflichtigen zu beachten. Die Vorschrift des § 1 AStG ist auch für Zwecke der Ermittlung der Zusatzeinkünfte gem. § 2 Abs. 1 AStG zu berücksichtigen. Rz. 46 §§ 2, 4 und 5 AStG bilden zusammen den zweiten Abschnitt des AStG. Die Vorschriften wirken zusammen, wenngleich sie unt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1.6 Persönliche Steuerpflicht nach Wegzug (§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG)

Rz. 136 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG stellt zudem Anforderungen an die persönlichen Steuerpflicht nach dem Wegzug auf. Demnach muss die Person entweder in einem ausländischen Gebiet ansässig sein, in dem sie nur einer niedrigen Besteuerung unterliegt, oder die Person darf in keinem ausländischen Gebiet ansässig sein. Für Zwecke der Anwendung des § 2 AStG ist daher zunächst zu ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem die zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.2.1 Einführung des § 2 AStG mit Einführung des AStG

Rz. 10 § 2 AStG wurde mit Einführung des AStG 1972 ins Gesetz aufgenommen. Die damalige Fassung stimmte mit der heutigen Fassung bereits in weiten Teilen überein.[1] Materiell bedeutsame Änderungen erfuhr die Norm durch das JStG 2009.[2] Dadurch kam es einerseits zur Einführung der Betriebsstättenfiktion in Abs. 1 S. 2 und andererseits zur Streichung einer Mindestbesteuerungs...mehr