Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BdF, Schr. v. 15.9.1975 – IV C 5 - S 1300 – 312/75, StEK AStG Vor § 1 Nr. 8

Rz. 3 [Autor/Stand] Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen folgendes: Mit der zunehmenden Auslandsverflechtung kommt der Ermit...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Außensteuerreformgesetz

Rz. 1 [Autor/Stand] 1. und 2. RefE. Die Freigrenzenregelung des § 9 stammt bereits aus dem AStG in seiner ursprünglichen Fassung v. 8.9.1972.[2] Die Freigrenze bei gemischten Einkünften war allerdings im 1. RefE v. 23.12.1970 noch nicht vorgesehen. Der Gedanke einer entsprechenden Freigrenze tauchte erstmals im 2. RefE vom März 1971 auf. Bereits nach dieser Fassung bezog sic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 9 Freigrenze bei gemischten Einkünften

Verfasser Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Universität Trier Steuerberater Dr. Alexander Wehner Literatur: Edelmann in Kraft, AStG, 2. Aufl., § 9 (Stand: 2019); Hahn, Erstellung von Steuererklärungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, StuB 2024, 640; Geurts in Fuhrmann/Geurts/Nientimp/Wilmanns, AStG, 4. Aufl., § 9 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 17 Sachverhaltsaufklärung

Literatur: Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78 S. 132; Becker, Probleme des internationalen Auskunftsverkehrs, JbFfSt 1980/81, S. 122; Crezelius, Steuerrechtliche Verfahrensfragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, IStR 2002, 433; Cordewener, Europäische Vorgaben für die Verfah...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Zweiter Referentenentwurf v. 24.3.2020

Rz. 11 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] Die Regelungen zu § 17 AStG waren im Vergleich zum ersten Referentenentwurf (Rz. 10) unverändert.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 12 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] 10. § 17 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe "§ 1 Absatz 2" durch die Wörter "§ 7 Absatz 3 oder 4...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Rz. 1 [Autor/Stand] V. Ermittlung und Verfahren 1. Gesetzesleitsatz: Ist ein Auslandssachverhalt zu ermitteln, so haben die Beteiligten ihn aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen. Sie haben dabei alle für sie bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ein Beteiligter kann sich nicht darauf berufen, dass er Sachverhalte nicht a...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BdF, Schr. v. 29.7.1974 – IV C 1 - S 1300 – 316/74, StEK AStG Vor § 1 Nr. 7

Rz. 2 [Autor/Stand] Abgabe der Meldungen über die Beteiligung an ausländischen Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen und an ausländischen Personengesellschaften Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Besprechung der Außensteuerreferenten der Länder auf der Sitzung vom 10. bis 12.6.1974 weise ich hinsichtlich der Abgabe der Meldungen über die Beteiligung an ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Becker, Zur Änderung des Außensteuerrechts, DStR 1972, 359; Becker, Mitwirkungspflichten bei Auslandsbeziehungen, JbFfSt. 1977/78 S. 132; Becker, Probleme des internationalen Auskunftsverkehrs, JbFfSt 1980/81, S. 122; Crezelius, Steuerrechtliche Verfahrensfragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, IStR 2002, 433; Cordewener, Europäische Vorgaben für die Verfahrensrechte...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 26.2.2004 – IV B 4 - S 1300 – 12/04 (Konsequenzen der Verletzung von Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO bei der Prüfung von Verrechnungspreisen einer inländischen Tochtervertriebsgesellschaft [Kapitalgesellschaft] bei Geschäften mit nahe stehenden Personen [§ 1 AStG] im Ausland; Anwendung von BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171), BStBl. I 2004, 270

Rz. 9 [Autor/Stand] Der BFH hat mit Urteil vom 17.10.2001 (BFH, Urt. v. 17.10.2001 – I R 103/00, BStBl. II 2004, 171) ua. Folgendes entschieden: 1. Im Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten i.S. des § 90 Abs. 2 AO sei danach zu unterscheiden, ob sich die Pflicht auf eine Tatbestandsvoraussetzung oder auf die Rechtsfolge eines Besteuerungstatbestandes beziehe. Beziehe si...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 26.3.2021 (BR-Drucks. 245/21)

Rz. 24 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes Zu Nummer 6 (§ 9) Nach Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 der ATAD wird auf eine Hinzurechnungsbesteuerung verzichtet, wenn die hinzurechnungspflichtigen Einkünfte der ausländischen Gesellschaft ein Drittel oder weniger der gesamten Einkünfte betragen. Bereits nach bisherigem Recht sieht § 9 AStG eine relative Freigrenze in...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzes 4. In § 9 werden die Wörter "vom Hundert" durch das Wort "Prozent" und die Angabe "120.000 Deutsche Mark" wird durch die Angabe "80.000 Euro" ersetzt. Begründung – (Auszug) Zu Artikel 24 (AStG) Zu Nummer 4 (§ 9) Nach § 9 AStG werden Zwischeneinkünfte nicht einbezogen, wenn die ihnen zugrunde liegenden Bruttoerträge ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Verhältnis zu anderen Normen

Rz. 7 [Autor/Stand] Verhältnis zum Verfassungsrecht. § 17 ist nur in den Grenzen anwendbar, die durch das GG gesetzt werden. Insoweit bestehen Bedenken vor allem gegen § 17 Abs. 2, weil der dort vorgesehene Schätzungsrahmen auf sehr pauschalen Kriterien aufbaut und den Charakter einer Substanzbesteuerung hat. Die bestehenden Unge reimtheiten in dem Schätzungsrahmen des § 17 ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019

Rz. 10 [Autor/Stand][...] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25.3.2019 (BGBl. I S. 357) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: [...] § 17 Sachverhaltsaufklärung (1) Zur Anwendung der Vorschriften der §§ 5 und 7 bis 15 haben Steuerpflichtige für sich selbst und im Zu...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BdF, Schr. v. 26.5.1978 – IV C 6 - S 1989 – 6/78, FR 1978 S. 346 = juris FMNR000950078

Rz. 4 [Autor/Stand] Ausländische Bestätigungsvermerke im Sinne des § 3 AIG, des § 17 AStG und des § 26 KStG Im Auslandsinvestitionsgesetz, im Außensteuergesetz und im Körperschaftsteuergesetz ist die Vorlage von ausländischen Prüfungsvermerken vorgesehen. Für die Bildung steuerfreier Rücklagen für Verluste ausländischer Tochtergesellschaften nach § 3 AIG ist ua. Vorausset zu...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 19.5.2021 (BT-Drucks. 19/29848)

Rz. 26 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes Zu Nummer 6 (§ 9): unverändertmehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2007 (BT-Drucks. 16/6981)

Rz. 21 [Autor/Stand] Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzes 4. [unverändert]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 19.4.2021 (BT-Drucks. 19/28652)

Rz. 25 [Autor/Stand] Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes Zu Nummer 6 (§ 9): unverändertmehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / II. Steuer-Euroglättungsgesetz v. 19.12.2000 (BGBl. I 2000, 1790 = BStBl. I 2001, 25)

Rz. 8 [Autor/Stand] Art. 9 Außensteuergesetz 3. In § 9 wird die Angabe "120.000 Deutsche Mark" durch die Angabe "62.000 Euro" ersetzt.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Umfang der Pflichten

Rz. 19 [Autor/Stand] "Für sich und im Zusammenwirken mit anderen". Die Formulierung ist sprachlich verunglückt. "Für sich" bedeutet bei wörtlicher Auslegung, dass der Stpfl. in eigener Sache Auskunft zu erteilen hat. Dies ist wiederum eine Selbstverständlichkeit, wenn man die systematische Stellung des § 17 Abs. 1 beachtet. Es liegt daher nahe, den Begriff "für sich" anderwei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Offenbarung der Geschäftsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigem und Gesellschaft

... zu offenbaren, ... Rz. 51 [Autor/Stand] Begriff des Offenbarens. Der Begriff "offenbaren" entspricht in seinem Regelungsgehalt dem Begriff "Offenlegen" in § 16 (s. § 16 AStG Rz. 74 ff.).[2] Hier wie dort umfasst der Begriff nicht nur die Verpflichtung des Steuerinländers, Detailfragen des FA zu beantworten, sondern dem Begriff wohnt eine gewisse Eigeninitiative des Stpfl....mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 16 [Autor/Stand] Ausländische Gesellschaften mit gemischten Einkünften. § 9 enthält eine Freigrenzenregelung, deren Rechtsfolge die Hinzurechnung tatbestandsmäßig ausschließt. Die Vorschrift begründet deshalb keinen "steuerfreien" Hinzurechnungsbetrag und auch keinen allgemeinen Freibetrag, sondern sie lässt die Hinzurechnung tatbestandsmäßig entfallen. Der Regelung lieg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Absolute Freigrenze

..., vorausgesetzt, dass die bei einem Steuerpflichtigen hiernach außer Ansatz zu lassenden Beträge insgesamt 80.000 Euro nicht übersteigen. Rz. 41 [Autor/Stand] Eine absolute Freigrenze. Die Freistellung der Zwischeneinkünfte von der Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 9 setzt nach der Prüfung der relativen Freigrenze die Einhaltung einer absoluten Freigrenze voraus (vgl. Rz. 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Relative Freigrenze

..., wenn die Einkünfte nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betragen, ... Rz. 26 [Autor/Stand] Ermittlung nach den Verhältnissen der ausländischen Gesellschaft. Wie aus dem Wortlaut des § 9 1. Halbsatz hervorgeht, wird die relative Freigrenze nur auf der Ebene der ausländischen Gesellschaft ermittelt.[2] Sie ist daher "gesellschafts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 31 [Autor/Stand] Grenzen eines Auskunftsverlangens. Auch einem Auskunftsverlangen nach § 17 Abs. 1 hat das FA die für jedes Auskunftsverlangen geltenden allgemeinen Grenzen zu beachten.[2] So muss sich das Auskunftsverlangen auf die für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen notwendigen Angaben beschränken. Notwendig sind nur die Angaben, die geeignet und erforderli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Auskunftspflicht

... die dafür notwendigen Auskünfte zu erteilen. ... Rz. 23 [Autor/Stand] Lex-specialis-Charakter des § 17. Bereits Ebling [2] wies darauf hin, dass § 17 Abs. 1 streng genommen nichts Neues enthält. Auch vor Inkrafttreten des AStG bestand nach der Rspr. des RFH und des BFH[3] für die Stpfl. eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung von Auslandssachverhalten. Gesetzlic...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Begriff der Geschäftsbeziehungen

1. die Geschäftsbeziehungen ... Rz. 45 [Autor/Stand] Begriff. Das AStG verwendet den Begriff "Geschäftsbeziehungen" nicht nur in § 17, sondern ebenso in §§ 1 und 16 (s. § 1 AStG Rz. 108 ff. und § 16 AStG Rz. 22). Die Definition des § 1 Abs. 4 gilt allerdings nur für Geschäftsbeziehungen i.S. des § 1. Unter Geschäftsbeziehungen i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 sind sämtliche ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Vorlagepflicht des Absatz 1 Satz 2 Nr. 2

2. die für die Anwendung der §§ 7 bis 15 ... Rz. 64 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweis auf die Anwendung der §§ 7–15. Ähnlich wie § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 betrifft auch die Nr. 2 nur die Anwendung der §§ 7–15, nicht aber des § 5. Bis zur Anpassung der Norm durch das ATAD-Umsetzungsgesetz[2] war sogar nur die Anwendung der §§ 7–14 AStG von Nr. 2 gesetzlich angeordnet. Hier mach...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Rechtsfolge

Für die Anwendung des § 7 Abs. 1 sind Einkünfte eines maßgebenden Wirtschaftsjahres im Sinne des § 7 Abs. 2, für die eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, außer Ansatz zu lassen, ... Rz. 61 [Autor/Stand] Rechtssystematische Stellung des § 9. § 9 knüpft an § 7 Abs. 1 an. Er setzt die Beherrschung der ausländischen Gesellschaft durch einen unbeschränkt Steuer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Verknüpfung mit der Hinzurechnungsbesteuerung

Zur Anwendung der Vorschriften der §§ 5 und 7 bis 15 ... Rz. 15 [Autor/Stand] Bezug zu §§ 5 und 7–15. § 17 Abs. 1 bezieht sich nur auf die Sachverhaltsermittlungen bei zwischengeschalteten Gesellschaften (§ 5), bei Zwischengesellschaften (§§ 7–14) und bei Familienstiftungen (§ 15).[2] Damit ist klargestellt, dass § 17 Abs. 1 keine für das gesamte AStG oder gar für das gesamte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Einkünfte und andere Besteuerungsgrundlagen

Ist für die Ermittlung der Einkünfte, ... Rz. 83 [Autor/Stand] Einkünfte und andere Besteuerungsgrundlagen. Der Schätzungsrahmen des § 17 Abs. 2 gilt nur für Einkünfte und nicht gleichzeitig auch für die übrigen Besteuerungsgrundlagen. Dies versteht sich von selbst, wenn man den Charakter des § 17 Abs. 2 berücksichtigt, der nur den Schätzungsrahmen, nicht aber die Voraussetzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Korrektur des Schätzungsrahmens

... Zinsen und Nutzungsentgelte, ... Rz. 101 [Autor/Stand] Begriffliches. Mit § 17 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ist eine Korrektur des Schätzungsrahmens gewollt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Anteilseigner nicht nur den anteiligen Gewinn der ausländischen Gesellschaft, sondern ebenso die von dieser Gesellschaft an den Anteilseigner gezahlten Entgelte als Rendite empfinde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Betroffener Personenkreis

... haben Steuerpflichtige für sich selbst und im Zusammenwirken mit anderen .. Rz. 18 [Autor/Stand] Betroffener Personenkreis. Die Verpflichtung zur Sachverhaltsaufklärung nach § 17 Abs. 1 trifft nur die Stpfl. Der Begriff "Steuerpflichtiger" ist i.S. von § 33 AO zu verstehen. In erster Linie fallen allerdings die Personen unter den Begriff, denen die i.S. der §§ 5, 7–15 ste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Schätzungsbefugnis nach § 162 AO

... eine Schätzung nach § 162 der Abgabenordnung vorzunehmen, ... Rz. 87 [Autor/Stand] Verweisung auf § 162 AO. Die ausdrückliche Verweisung innerhalb des § 17 Abs. 2 auf § 162 AO verdeutlicht, dass § 17 Abs. 2 sich nicht mit den Tatbestandsvoraussetzungen einer Schätzung befasst, sondern nur einen Schätzungsrahmen festlegt. Vor Anwendung von § 17 Abs. 2 müssen deshalb die Ta...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Bezugsgröße: Gemeiner Wert der Anteile

... bei der Schätzung als Anhaltspunkt von mindestens 20 Prozent des gemeinen Wertes der von den unbeschränkt Steuerpflichtigen gehaltenen Anteile auszugehen; ... Rz. 92 [Autor/Stand] Vollschätzung. Die Ausführungen in Rz. 88 ff. machen deutlich, dass der Schätzungsrahmen des § 17 Abs. 2 nur bei sog. Vollschätzungen gilt, d.h. in solchen Fällen, in denen Teilschätzungen unmög...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Fehlen anderer geeigneter Anhaltspunkte

... so ist mangels anderer geeigneter Anhaltspunkte ... Rz. 88 [Autor/Stand] Schätzung nach § 17 Abs. 2 nachrangig. Neben der Schätzbefugnis nach § 162 AO setzt die Anwendung des § 17 Abs. 2 voraus, dass andere geeignete Anhaltspunkte fehlen. Es ist damit ausgeschlossen, dass das FA anstelle einer Erforschung und Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen sofort zu dem probat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Auskunftsverlangen der Behörde

Auf Verlangen sind ... Rz. 39 [Autor/Stand] Ermittlungspflichten des FA. § 17 Abs. 1 Satz 2 hebt einige Auskunfts- und Vorlagepflichten besonders hervor, denen der Stpfl. auf Verlangen des FA nachkommen muss. Auch wenn der Begriff "Verlangen" sich ausdrücklich nur auf § 17 Abs. 1 Satz 2 bezieht, folgt aus dem Verhältnis der Sätze 1 und 2 untereinander (s. Rz. 42), dass es für...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Beibehaltene Grundkonzeption. § 17 beinhaltet eine Verfahrensvorschrift zur Anwendung der §§ 5 und 7–15. Es soll die Anwendung der §§ 5 und 7–15 verfahrensrechtlich abgesichert werden. In Ergänzung zu Abs. 1 regelt Abs. 2 eine Schätzungsfolge für den Fall, dass der Sachverhalt nicht gem. Abs. 1 aufgeklärt wird. § 17 hat, wie alle übrigen Verfahrensvorschr...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 8. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 – 111/99 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze; Auszug der Tz. 1]), BStBl. I 1999, 1076

Rz. 8 [Autor/Stand] 1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten 1.1 Nationales Steuerrecht Bei der Prüfung und Anwendung von nationalen Vorschriften zur Besteuerung von Betriebsstätten gewerblich tätiger Unternehmen ist zunächst zu untersuchen, ob die DBA das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einschränken, denn die DBA werden durch das j...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Empfehlungen der Ausschüsse an den Bundesrat v. 26.4.2021 (BR-Drucks. 245/1/21)

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Empfehlungen der Ausschüsse enthielten keine Aussagen zu § 17 AStG.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 14/7780)

Rz. 16 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Art. 5 Nr. 3 (§ 9 AStG)]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 18.10.2007 (BT-Drucks. 16/6739)

Rz. 20 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu § 9 AStG]mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Überblick

... insbesondere ... Rz. 42 [Autor/Stand] Verhältnis der Sätze 1 und 2 des § 17 Abs. 1. Die Gesetzesformulierung "insbesondere" verdeutlicht das Verhältnis der Sätze 1 und 2 des § 17 Abs. 1 untereinander. Satz 2 enthält lediglich eine beispielhafte und keineswegs abschließende Aufzählung von Pflichten (s. Rz. 44), die ihrem Inhalt und Umfang nach bereits von Satz 1 gedeckt we...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 12.5.2021 (BT-Drucks. 19/19644)

Rz. 14 [Autor/Stand] Die Stellungnahme des Bundesrats und die Gegenäußerung der Bundesregierung enthielten keine Aussagen zu § 17 AStG.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Stellungnahme des Bundesrates v. 27.9.2001 (BR-Drucks. 638/01)

Rz. 11 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Art. 5 Nr. 3 (§ 9 AStG)]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7344)

Rz. 13 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Art. 5 Nr. 3 (§ 9 AStG)]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat (BT-Drucks. 14/7742)

Rz. 15 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Art. 5 Nr. 3 (§ 9 AStG)]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlung des Finanzausschusses v. 20.9.2001 (BR-Drucks. 638/1/01)

Rz. 10 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Art. 5 Nr. 3 (§ 9 AStG)]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7343)

Rz. 12 [Autor/Stand][keine Stellungnahme zu Art. 5 Nr. 3 (§ 9 AStG)]mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) v. 25.6.2021

Rz. 6 [Autor/Stand] Anpassung im Wege der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung. Mit dem ATADUmsG v. 25.6.2021[2] wurde § 9 reformiert. In Bezug auf § 9 als Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung ergibt sich aus Art. 7 Abs. 3 der ATAD selbst kein Anpassungsbedarf der nationalen Regelungen. Vielmehr dienen die Änderungen des Wortlautes und die Vereinfachung der Regelung ei...mehr