Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 3 Die Entscheidung

Der BGH folgt im Kern der 63. Zivilkammer, beurteilt den Beginn der Verjährung allerdings anders als diese. Der Auskunftsanspruch nach § 556g Abs. 3 BGB verjährt selbstständig und unabhängig von dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Miete innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt dabei nicht mit der Entst...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 5 Hinweis

Die Urteile des BGH beziehen sich auf den Auskunftsanspruch aus § 556g Abs. 3 BGB, der während des Mietverhältnisses besteht und nur auf Verlangen des Mieters zu erfüllen ist. Seit 1.1.2019 besteht gemäß § 556g Abs. 1a BGB ein weiterer Auskunftsanspruch, den der Vermieter unaufgefordert und bereits vor Abschluss des Mietvertrags erfüllen muss. Demnach muss ein Vermieter, der ...mehr

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BGH: Auskunftsanspruch zur ... / 4 Entscheidung

BGH, Urteile v. 12.7.2023, VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22mehr

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Kündigung / 14.3.4 Rechtsfolge des Annahmeverzugs

Der Arbeitnehmer hat für die Dauer des Annahmeverzugs einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist nicht zur Nachleistung seiner Arbeit verpflichtet. Der Anspruch besteht in Höhe der vereinbarten Vergütung, also auf das üblicherweise erzielte Gehalt (Lohn). Somit sind alle Bestandteile des Entgelts zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf...mehr

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Geschlechtsunabhängige Beza... / Zusammenfassung

Am 6.6.2023 ist die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in Kraft getreten. Sie bringt erweiterte Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sowie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / h) Auskunftsanspruch im Beschwerdeverfahren

Rz. 263 Zum Auskunftsanspruch im Beschwerdeverfahren siehe Rdn 279 f. unten.mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / e) Auskunftsansprüche in Güterrechts- und Unterhaltssachen

Rz. 218 Bei Auskunftsansprüchen im Rahmen des ehelichen Güterrechts oder des Unterhaltsrechts handelt es sich um Auskunftsansprüche als vermögensrechtliche Streitigkeit. Auch hier gilt § 42 FamGKG. Nach § 42 Abs. 1 FamGKG ist der Wert nach billigem Ermessen festzusetzen. Zum güterrechtlichen Auskunftsverfahren in der Rechtsmittelinstanz vgl. auch die Entscheidung des BGH unt...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / c) Auskunftsansprüche im Versorgungsausgleichsverfahren

Rz. 216 Auskunftsansprüche im Rahmen eines Versorgungsausgleichsverfahrens können, wenn ein solcher Auskunftsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird, gem. § 50 Abs. 2 FamGKG bewertet werden; der Verfahrenswert beträgt hier 500,00 EUR. Diese Bewertung ist nicht zu verwechseln mit dem sich aus § 220 Abs. 1 FamFG ergebenden verfahrensrechtlichen Auskunftsanspruch; dieser löst...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / d) Auskunftsansprüche in Kindschaftssachen

Rz. 217 Werden Auskunftsansprüche im Rahmen einer Kindschaftssache gerichtlich geltend gemacht, handelt es sich um nicht vermögensrechtliche Auskunftsansprüche; eine Bewertung nach § 45 Abs. 1 FamGKG scheidet hier aus; es ist vielmehr vom Auffangwert nach § 42 Abs. 2, Abs. 3 FamGKG auszugehen. Die Bewertung erfolgt hier nach § 42 Abs. 2 FamGKG unter Berücksichtigung aller Um...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Wechselseitige Auskunftsansprüche

Rz. 222 Sofern wechselseitige Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, erfolgt dann eine Addition gem. § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG, wenn es sich nicht um denselben Verfahrensgegenstand handelt.[166]mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / g) Der "steckengebliebene" Stufenantrag

Rz. 223 Die Bewertung eines – auch unbezifferten Leistungsantrags – im Rahmen eines Stufenantrags ist gem. § 34 FamGKG zum Zeitpunkt der Einreichung vorzunehmen.[167] Kommt es im Laufe des Verfahrens aus verschiedenen Gründen nicht zu einer Bezifferung des Leistungsantrags, muss für den unbezifferten Leistungsantrag gleichwohl ein Wert angesetzt werden, da der Leistungsantra...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Rechtsmittelverfahren, § 40 FamGKG

Rz. 272 Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, werden innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend, § 40 FamGKG. Rz. 273 Der Wert des...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 1. Gesetzliche Grundlage

Rz. 537 § 50 Versorgungsausgleichssachen "(1) In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10 Prozent, bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Der Wert nach Satz 1 beträgt insgesamt mindestens 1.000 EUR." (2) In Verfahren über einen Auskunftsanspruch od...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Zeitpunkt der Wertberechnung

Rz. 213 Auch für den Stufenantrag gilt § 34 FamGKG. Aus diesem Grunde ist es in der Praxis von erheblicher Bedeutung, bereits mit dem Antrag die Wertvorstellungen zu konkretisieren, die sich aus der objektiven Erwartungshaltung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin ergeben. Auch die Rechtsprechung stellt auf die Vorstellungen des Antragstellers zum Zeitpunkt der Antrag...mehr

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§ 11 Verfahrenswerttabelle ... / A. Verfahrenswerttabelle als Diktathilfe

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Einigung über das Sorgerecht

Rz. 315 Es war in den vergangenen Jahren oft strittig, ob bei einer Einigung über das Sorgerecht eine Einigungsgebühr entstehen kann, wobei die h.M. den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht hat.[226] Auch die Tatsache, dass der Gesetzgeber 2004 in § 48 Abs. 3 RVG die Erstreckung der Beiordnung auf eine Einigung im Sinne der Nr. 1000 VV über Sorge- und Umgangsrecht aufgenommen ...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Freiwillige Teilzahlungen

Rz. 397 Auch, wenn bereits freiwillig ein Teil des Unterhalts gezahlt wird, besteht ein berechtigtes Titulierungsinteresse über den vollen Betrag.[376] Es ist der mit dem Antrag geforderte Betrag für die Berechnung des Wertes maßgebend. Freiwillig gezahlte Beträge sind also beim Wert nicht abzusetzen, da der Unterhaltsberechtigte ein schutzwürdiges Interesse an der Titulieru...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Allgemeine Ausführungen

Rz. 210 Der Stufenantrag ist im FamGKG unter den allgemeinen Wertvorschriften geregelt. Auskunftsansprüche können sich z.B. aus den §§ 1361 Abs. 4, 1379 Abs. 1, Abs. 2, 1580 Abs. 1, 1605 Abs. 1 BGB, §§ 4 Abs. 1, 25 VersAusglG, § 1686 BGB, § 242 BGB i.V.m. § 1606 Abs. 3 BGB ergeben. Die Bewertung des Stufenantrags regelt § 38 FamGKG: Zitat "Wird mit dem Antrag auf Rechnungslegu...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 9. Auffangwert, § 42 FamGKG

Rz. 290 Soweit in einer vermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt und auch sonst nicht feststeht, ist er nach billigem Ermessen zu bestimmen, § 42 Abs. 1 FamGKG. Soweit in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit der Verfahrenswert sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ergibt, ist er unter Berüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 7. Antrag und Widerantrag, Aufrechnung etc., § 39 FamGKG

Rz. 265 Antrag, Widerantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel und hilfsweise Aufrechnung sind in § 39 FamGKG geregelt. Mit einem Antrag und einem Widerantrag geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Verfahren verhandelt werden, werden zusammengerechnet, § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammenge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.6 Auskunftspflichten und Auskunftsansprüche

Rz. 15 Abs. 6 Satz 1 verpflichtet Ehegatten/Lebenspartner sowie deren rentenberechtigte Hinterbliebene untereinander zur Auskunftserteilung im Abänderungsverfahren zum Rentensplitting. Diese gesetzlich normierte Verpflichtung der Beteiligten ist erforderlich, weil das in § 120c geregelte Abänderungsverfahren eine komplette Neuberechnung der von den Ehegatten/Lebenspartnern i...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120c, der die Abänderung einer bestandskräftigen Entscheidung zum Rentensplitting bei wesentlicher Wertänderung oder Erfüllung einer Wartezeit regelt, wurde den bis zum 31.8.2009 geltenden Regelungen zur Abänderung von rechtskräftigen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich gemäß § 10a VAHRG nachgebildet, soweit diese auch für das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Akteneinsicht zu anonymer Anzeige: Auskunftsanspruch aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO

Hat der Steuerpflichtige einen Anspruch auf vollständige Akteneinsicht (inklusive einer anonymen Anzeige im Betriebsprüfungsverfahren) oder stehen dem die Beschränkungen aufgrund des Steuergeheimnisses i.S.d. § 30 AO entgegen? Das FG entschied dazu: Bei einer anonymen Anzeige gegen einen Steuerpflichtigen handelt es sich um "personenbezogene Daten" i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Konkrete Auskunftsansprüche bei typischen Verfügungsgeschäften

Rz. 84 Nachdem zuvor die Grundzüge der Auskunftserteilung dargestellt wurden, stellt sich nun die Frage, welche konkreten Anforderungen an die Informationen über das Vertreterhandeln zu stellen sind. Was ist einem Bevollmächtigten "zumutbar"? Welche "erforderliche Sorgfalt" darf man voraussetzen? Wie sieht eine "geordnete Darstellung" von Ein- und Ausgaben aus? Rz. 85 Wenngle...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Gemeinschaftliche Geltendmachung von Auskunftsansprüchen

Rz. 51 Ausgehend von der gesamthänderischen Bindung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft sollten die Auskünfte grundsätzlich von allen Miterben geltend gemacht werden. Rz. 52 Hinweis Es kann vorkommen, dass nach Erteilung von Auskünften die Mitglieder der Erbengemeinschaft sich nicht mehr über das weitere Vorgehen einigen können. Ursache hierfür können z.B. Erkenntnisse üb...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / F. Geltendmachung und gerichtliche Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

I. Außergerichtliches Vorgehen Rz. 113 Wenn das Wissen über den rechten Gebrauch der Vollmacht fehlt, bedarf es der unverzüglichen Aufklärung durch den beauftragten Rechtsanwalt. Insoweit wird das Auskunftsverlangen regelmäßig kurz nach oder zusammen mit dem Widerruf der Vollmacht an den Bevollmächtigten zu richten sein. Insofern gilt das oben Gesagte (siehe § 2 Rdn 1). Nur i...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / D. Inhalt des Auskunftsanspruchs

I. Gesetzliche Grundlagen Rz. 63 Die zentrale Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von Informationsrechten gegenüber dem Bevollmächtigten fasst § 666 BGB in einem Satz zusammen: Zitat "Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftra...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Vollstreckung des Auskunftsanspruchs

Rz. 162 Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die gem. § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckt wird. In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass wegen einer Auskunftspflicht vollstreckt werden muss. Falls doch, muss diese gem. § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges beantragt werden. Ander...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / III. Auskunftsklage

Rz. 136 Wird die Auskunft verweigert oder nur unzureichend erteilt, sollte zügig Klage erhoben werden. Bei allen Risiken des Auskunftsanspruchs birgt jede zeitliche Verzögerung das zusätzliche Risiko einer ungenauen oder gar unmöglichen Information. Hier spielen insbesondere die handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen eine Rolle. Wenn z.B. Buchungsunterlagen und Bankbelege n...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Berechtigung des Miterben

Rz. 54 Ungeachtet des Grundsatzes der gemeinschaftlichen Verwaltung kann der Miterbe gem. § 2039 S. 2 BGB auch alleine Nachlassforderungen beitreiben. Die Leistung muss jedoch für alle Miterben durch Hinterlegung erfolgen. Da unter § 2039 BGB Nachlassforderungen aller Art fallen,[53] kann selbstverständlich auch ein Informationsanspruch der Erbengemeinschaft auf diesem Wege g...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / II. Taktische Überlegungen vor Klageerhebung

Rz. 130 Wird der Auskunftsanspruch nicht oder nicht vollständig erfüllt, kann der Berechtigte eine Auskunftsklage anstrengen. Weil aber mit der Erteilung der Auskunft nicht nur ein Erkenntnisgewinn verbunden sein soll, sondern vor allem die Durchsetzung von Zahlungs- und Herausgabeansprüchen vorbereitet wird, ist zunächst zu entscheiden, ob statt einer reinen Auskunftsklage ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VIII. Auskunftspflicht aus Treu und Glauben?

Rz. 46 Sofern sich kein anderer Anhaltspunkt für eine Auskunftspflicht ergibt, könnte man aus den §§ 242, 259 BGB eine Auskunftspflicht aus Treu und Glauben ableiten. Voraussetzung hierfür wäre aber, dass es die Rechtsbeziehungen der Parteien mit sich bringen, dass der Berechtigten in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang eines Rechts im Ungewissen ist und der Verpf...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VI. Kostentragung

Rz. 159 Wird eine isolierte Auskunftsklage erhoben, gelten die allgemeinen Grundsätze der §§ 91 ff. ZPO. Hat sich die Auskunftsklage erledigt, kann eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ergehen, falls die Parteien sich hierüber nicht außergerichtlich geeinigt haben. Der Beklagte muss wissen, dass er im Falle einer Verurteilung zur Auskunft unabhängig von einem späteren Leis...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / IV. Stufenklage

Rz. 146 Die Erhebung einer Stufenklage ist dem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt nicht fremd. So werden z.B. Herausgabeklagen gegen den Erbschaftsbesitzer gem. § 2027 BGB und Pflichtteilsansprüche häufig auf diesem Wege geltend gemacht. Sie weist einige prozessuale Besonderheiten auf, die zu beachten sind. Die Stufenklage erfolgt regelmäßig in drei Stufen:mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / V. Verjährung

Rz. 200 Die Verjährung des Anspruchs auf Auskunft und Rechenschaft gem. § 666 BGB unterliegt gem. § 195 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt gem. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit Entstehung des Anspruchs. Da Auskunft und Rechenschaft nur auf Verlangen zu erteilen sind, handelt es sich um einen sog. verhaltenen Anspruch,[174] der zwar jederz...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Verwirkung durch Zeitablauf

Rz. 192 An eine Verwirkung des Auskunftsrechts ist dann zu denken, wenn der Vollmachtgeber längere Zeit keine Auskunft verlangt hat, und der Bevollmächtigte berechtigterweise davon ausgehen durfte, dass auch in Zukunft keine Auskunft verlangt werde.[166] Andererseits steht es jedem frei, die Geltendmachung seiner Rechte bis zum Ablauf der Verjährungsfrist nicht geltend zu ma...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Allgemeines

Rz. 49 Den Auskunftsanspruch dürfen die gleichen Personen geltend machen, die auch zum Widerruf der Vollmacht berechtigt sind, insoweit kann auf die Ausführungen in § 2 verwiesen werden (siehe § 2 Rdn 7 ff.).mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Banken

Rz. 100 Die Banken haben den Erben umfassend Auskunft über die Kontenbewegungen zu erteilen, so lange sie hierzu in der Lage sind. Die reguläre Aufbewahrungsfrist für Kontenbelege beträgt gem. § 257 Abs. 4 HGB sechs Jahre. Da das Kreditinstitut in aller Regel die Unterlagen über einen längeren Zeitraum (meist über zehn Jahre) aufbewahrt, ist es auch über diesen Zeitraum hina...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Gesundheitliche Gründe in der Person des Bevollmächtigten

Rz. 184 Vor allem bei älteren und kranken Bevollmächtigten kann eingewendet werden, dass es ihnen nicht mehr zumutbar ist, Auskünfte zu erteilen. Das OLG Düsseldorf hat bei einer 77-jährigen Bevollmächtigten, die krebskrank und auf den Rollstuhl angewiesen war, die Auffassung vertreten, dass mangels Zumutbarkeit kein Auskunftsanspruch bestünde.[163] Diesen "Krankheitsbonus" ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VII. Tod des Bevollmächtigten

Rz. 205 Führt der Tod zum ewigen Schweigen des Bevollmächtigten, lebt der Auskunftsanspruch des § 666 BGB gleichwohl weiter.[183] Die Erben haben nach Kräften die verfügbaren Informationsquellen aufzubereiten und Rechenschaft abzulegen. Sind die Erben aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, muss hierfür notfalls eine Nachlassverwaltung beantragt werden.mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / E. Nutzung weiterer Informationsquellen

Rz. 99 Der Auskunftsanspruch gegenüber dem Bevollmächtigten scheitert oft an rechtlichen und tatsächlichen Hürden und gibt den Erben des Vollmachtgebers nur ein bruchstückhaftes Bild von den Verfügungen. Diese Defizite kann man teilweise kompensieren, indem man weitere Erkenntnisquellen zu erschließen versucht. Im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist dabei zu klär...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / b) Zahlungsansprüche

Rz. 93 Bei Geldansprüchen kann es oft vorkommen, dass ein Teil der Forderungen, die gegen den Bevollmächtigten erhoben werden, schon sehr früh feststeht und ein anderer Teil erst nach einem langwierigen Auskunftsverfahren zu beziffern ist. Ob man dann schon vorab einen Teil der Forderungen geltend machen soll oder bis zum Ende der Auskunftserteilung abwartet, ist eine Entsch...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VI. Auskunftsverweigerung Dritter

Rz. 204 Der Bevollmächtigte kann dem Auskunftsanspruch nicht entgegenhalten, dass ein Dritter die zur Erfüllung des Anspruchs notwendigen Auskünfte bzw. Unterlagen zurückhält. Ihm ist zuzumuten, dass er notfalls seinerseits den Dritten auf Auskunft bzw. Herausgabe verklagt.[182] Die Kosten hierfür hat indes der Vollmachtgeber gem. § 669 BGB vorzulegen, es sei denn, der Bevol...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Konkludente Vereinbarung

Rz. 181 Gerne wird vom Bevollmächtigten behauptet, dass der Erblasser ihm gegenüber nie einen Bericht über getätigte Verfügungen verlangt habe und insoweit ja wohl selbstverständlich von einem schlüssigen Verzicht auf Auskunft und Rechenschaft auszugehen sei. § 666 BGB ist dispositiv,[156] so dass dieser Vortrag nicht von vorneherein abwegig ist. Dennoch gilt: Ein konkludent...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VI. Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers

Rz. 43 Sofern der Bevollmächtigte im Besitz von Sachen des verstorbenen Vollmachtgebers ist oder war, trifft ihn zusätzlich die Auskunftspflicht[43] nach § 2027 Abs. 1 BGB, die gem. § 260 Abs. 1 BGB auch die Erstellung eines Bestandsverzeichnisses beinhaltet. Beispielemehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 3. Banken

Rz. 16 Sofern die Bankverbindungen des Vollmachtgebers bekannt sind, können die Banken entsprechend angeschrieben und um Mitteilung von bestehenden Vollmachten gebeten werden. Im Erbfall geht mit dem Tod des Kunden auch dessen aus der Geschäftsverbindung mit der Bank herrührender Auskunftsanspruch gem. §§ 675, 666 BGB gegen die Bank auf den Erben über. Die Bank kann sich also...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 4. Auftragsrecht zwischen Großeltern und Enkeln

Rz. 23 Obwohl das Auftragsverhältnis nur bei Ehegatten auszuschließen ist, gibt es bedauerliche Ausreißer, in denen die Analogie sogar auf Lebensgemeinschaften erweitert wird, die alles andere als eheähnlich sind. Ein Beispiel ist eine Entscheidung des OLG Naumburg[25] zum angeblich fehlenden Auftragsverhältnis des für seine Großmutter wirtschaftenden Enkels. Nach Ausführunge...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 5. Verfügung über den Pkw

Rz. 98 Hat der Bevollmächtigte den Pkw des Vollmachtgebers verkauft, kann der Erbe die Vorlage des Kaufvertrages verlangen. Da in den seltensten Fällen eine offizielle Schätzung des Wertes vorliegt, kann der Erbe anhand der Fahrzeugdaten im Kaufvertrag auch noch nachträglich über einen Sachverständigen feststellen lassen, ob der Kaufpreis im Rahmen des Angemessenen liegt. Au...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / I. Außergerichtliches Vorgehen

Rz. 113 Wenn das Wissen über den rechten Gebrauch der Vollmacht fehlt, bedarf es der unverzüglichen Aufklärung durch den beauftragten Rechtsanwalt. Insoweit wird das Auskunftsverlangen regelmäßig kurz nach oder zusammen mit dem Widerruf der Vollmacht an den Bevollmächtigten zu richten sein. Insofern gilt das oben Gesagte (siehe § 2 Rdn 1). Nur in Ausnahmefällen wird man das ...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 3. Bargeschäfte

Rz. 94 Hat der Bevollmächtigte über das Barvermögen verfügt, sollte er grundsätzlich im eigenen Interesse dokumentieren, woher das Geld kommt und wohin es fließt. Der überwiegende Teil des Bargeldes wird vom Konto kommen, auf dem sich die Einkünfte des Vollmachtgebers zuvor gesammelt haben. Dennoch kann es auch noch weitere Quellen für Bargeld geben, z.B.:mehr