Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Pflicht zur Vorlage von Belegen

Rz. 118 Das Gericht kann auch die Auflage machen, bestimmte Belege vorzulegen (siehe Rdn 56). Die verlangten Belege müssen in der Auflage genau bezeichnet werden. Das Gericht darf nur vorhandene Belege anfordern, nicht die Erstellung von Belegen aufgeben (etwa die Vorlage einer noch nicht erstellten Einkommensteuererklärung).[177] Rz. 119 In der Praxis sind bei nicht selbstst...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Mitteilungspflichten ohne Titel

Rz. 166 Aus § 242 BGB nach Treu und Glauben kann sich in anderen Fallgestaltungen eine solche Pflicht zur ungefragten Information ergeben.[256] So z.B. dann, wenn das Schweigen des Bedürftigen als in hohem Maße sittenwidrig anzusehen ist, weil der Pflichtige aufgrund des vorangegangenen Verhaltens des Bedürftigen oder nach der Lebenserfahrung keine Veranlassung hatte, seiner...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Gerichtliche Auflage nach § 235 FamFG

Rz. 163 Eine Pflicht zur unaufgeforderten Information kann sich im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens aus einer gerichtlichen Auflage zur Auskunft gem. § 235 FamFG ergeben.[247] Nach dieser Vorschrift kann das Gericht Antragsteller und Antragsgegner aufgeben, Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen sow...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Mitteilungspflichten nach geschlossenem Vergleich

Rz. 164 Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange des anderen Teils erhöht sich bei geschlossenen Unterhaltsvergleichen.[251] Der Unterhaltsberechtigte ist im Hinblick auf seine vertragliche Treuepflicht gehalten, jederzeit und unaufgefordert dem anderen Teil Umstände zu offenbaren, die ersichtlich dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag berühren. Eine Pflicht zur ungefr...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Adressat der Auskunftsverpflichtung

Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst werden auch solche Anordnungen, die zuvor nach § 235 Abs. 2 FamFG – also auf...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 4. Anfechtbarkeit des Auskunftsverlangens § 236 Abs. 5 FamFG

Rz. 154 Die Beteiligten können die Auskunftsauflage an Dritte nicht anfechten.[238] Daraus wird hergeleitet, dass eine Anfechtbarkeit der Entscheidung für den nicht am Verfahren beteiligten Dritte durch Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG [239] bzw. analoge Anwendung des § 390 Abs. 3 ZPO [240] gegeben ist. Die Gegenansicht führt aus, dass Dritte nur gegen die Verhängung von Zwangs...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Antragsverfahren (§ 236 Abs. 2 FamFG)

Rz. 148 Nach § 236 Abs. 2 FamFG ist das Gericht verpflichtet, die in § 236 Abs. 1 FamFG aufgeführten Auskünfte bei Dritten anzufordern, sofern die Voraussetzungen dieses Abs. 1 erfüllt sind und der andere Beteiligte des Unterhaltsverfahrens dies beantragt. Rz. 149 § 236 Abs. 2 FamFG stellt zwar nach der Gesetzesbegründung eine Parallelregelung zu § 235 Abs. 2 FamFG dar.[231] ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / D. Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht, §§ 235, 236 FamFG

Rz. 98 Das FamFG hat mit den §§ 235, 236 FamFG eine neue Form einer rein verfahrensrechtlichen Auskunftspflicht der Beteiligten und Dritter geschaffen.[152] Die Verpflichtung des Familiengerichts auf Antrag nach § 235 Abs. 2 FamFG Auskünfte über das Einkommen und Vermögen beim Unterhaltspflichtigen einzuholen führt zu keiner Durchbrechung des Prinzips der Dispositionsmaxime ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / I. Zahlungsverfahren

Rz. 101 Erforderlich ist ein Unterhaltsverfahren mit einem bereits bezifferten Zahlungsantrag.[155] Solange bei einer Stufenklage kein bezifferter Leistungsantrag gestellt ist, darf das Gericht keine Auskünfte nach § 235 Abs. 1 FamFG anordnen und es besteht keine Anordnungspflicht auf Antrag eines Beteiligten nach § 235 Abs. 2 FamFG.[156] Rz. 102 Hat der Antragsteller im Stuf...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Allgemeine Wahrheitspflicht aus § 138 ZPO

Rz. 159 Im Rahmen laufender Unterhaltsverfahren gilt für alle Beteiligten die prozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO). Ein Beteiligter, der einen Unterhaltsanspruch geltend macht, hat die zur Begründung des Anspruchs dienenden tatsächlichen Umstände wahrheitsgemäß anzugeben und darf nichts verschweigen, was die Unterhaltsbedürftigkeit in Frage stellen könnte.[243] Rz...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IV. Kein Amtsermittlungsgrundsatz

Rz. 121 Mit den Regelungen der §§ 235, 236 FamFG wird das Prinzip der Dispositionsmaxime in Unterhaltssachen nicht verändert; es gilt nicht das Amtsermittlungsprinzip.[179] Denn in Familienstreitsachen obliegt es aufgrund der Verweisung in § 113 Abs. 1 FamFG auch weiterhin den Beteiligten, die für sie günstigen Tatsachen selbst vorzutragen (Beibringungsgrundsatz),[180] denn ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VIII. Anfechtbarkeit

Rz. 137 Diese Entscheidungen des Gerichts sind nicht selbstständig anfechtbar. Dies folgt bereits aus ihrem Charakter als bloße Zwischenentscheidung. Rz. 138 Ein Verstoß gegen § 235 FamFG kann nur inzident mit der Anfechtung der Hauptsache überprüft werden (§ 58 Abs. 2 FamFG).[218] Dieser Verfahrensfehler führt aber nur dann zur Abänderung der Endentscheidung, wenn in der Sac...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Adressat der Auskunftspflicht

Rz. 103 Das Gericht kann Antragsteller und Antragsgegner auffordern, Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, sowie über die Einkünfte bestimmte Belege vorzulegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Sinn dieser Regelung ist, möglichst frühzeitig Klarheit über die beiderseitige...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / b) Umfang der Auskunftsverpflichtung des Dritten

Rz. 142 Die Auskunftspflicht Dritter erstreckt sich nur auf die Einkünfte eines Beteiligten, abweichend von § 235 FamFG nicht aber auf das das Vermögen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.[223] Rz. 143 Dagegen sind Erträge des Vermögens, wie etwa Zinsen, mitzuteilen, denn diese zählen zu den Einkünften.[224] Der Bestand des Vermögens zu einem bestimmten Sti...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / c) Form der Auskunftsverpflichtung

Rz. 146 Auch hier veranlasst das Gericht die Einholung der Auskünfte durch prozessleitende Verfügung; eines förmlichen Beweisbeschlusses bedarf es nicht. Die Auflage ist dem Adressaten zuzustellen, wenn eine Frist gesetzt wurde (§ 113 Abs. 1 S. 1 FamFG i.V.m. § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO).[228] Die Anordnung kann in jeder Tatsacheninstanz ergehen.[229] Rz. 147 Nach § 235 Abs. 3 FamF...mehr

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§ 5 Ablauf des (ersten) Tre... / C. Auswirkungen des Ablaufs des ersten Trennungsjahres auf den Zugewinn

Rz. 7 Während der Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe – besteht eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben. Dieser Informationsanspruch kann ggf. im Wege des Leistungsantrags vor dem Famili...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / II. Anspruchsberechtigter

Rz. 206 Das Auskunftsrecht stützt sich allein auf die rechtliche Elternstellung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auskunftsberechtigte das elterliche Sorgerecht innehat. Nur umgangsberechtigte Dritte haben jedoch keinen Auskunftsanspruch. OLG Hamm, Beschl. v. 31.8.2017 – II-13 WF 148/17, juris [279] Zitat 1. Bei dem Auskunftsrecht des rechtlichen Vaters nach § 1686 BGB ein...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VII. Rechtsfolgen

Rz. 132 § 235 Abs. 3 FamFG verpflichtet den Adressaten einer Auskunftsauflage, der Auskunft erteilt hat,[207] zur Mitteilung von Veränderungen, wenn sich Umstände, die der begehrten Auskunft zugrunde liegen, wesentlich verändert haben.[208] Die Mitteilungspflicht bezieht sich auf solche Umstände, die Gegenstand der Anordnung nach § 235 Abs. 1 FamFG sind. Auf diese Mitteilung...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens (Amtsverfahren § 235 Abs. 1 FamFG)

Rz. 122 Die Auflage des Gerichts muss – schon im Hinblick auf die daran anknüpfenden Mitteilungspflichten aus § 235 Abs. 3 FamFG – möglichst konkret bezeichnet sein.[182] Bei der Auflage zu einer Auskunft über Einkommen muss auch der Zeitraum genau bestimmt werden, für den die Auskunft erteilt werden soll. Hierzu muss sowohl das Anfangsdatum als auch das Enddatum angegeben w...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / I. Berechtigtes Interesse

Rz. 201 Ein solches berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu informieren. Die persönlichen Verhältnisse des Kindes, auf die sich die Auskunftspflicht erstreckt, sind alle für sein Befinden und seine Entwicklung wesentlichen tatsächlichen oder rechtl...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / b) Unterhaltsrückstand ab Auskunftsbegehren – § 1613 BGB

Rz. 32 Nach § 1613 BGB kann Unterhalt für die Vergangenheit auch bereits ab dem Auskunftsbegehren (zum Auskunftsanspruch siehe § 20 Rdn 1 ff.), das zum Zwecke der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruches verlangt wurde, beantragt werden. Auch hier wird dieser Unterhalt ab dem 1. des Monats, in dem das Auskunftsschreiben zuging, geschuldet. Eine Quotelung nach einzelnen Tage...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / ee) Auskunftsverlangen und gerichtliche Kostenentscheidung

Rz. 60 Der Auskunftsanspruch dient auch dazu, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Damit korrespondieren die Kostenregelungen des § 243 Satz 2 Nr. 2 FamFG (früher §§ 93d, 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO). Hat der Gläubiger also den Schuldner durch ein Auskunftsverlangen nach § 1613 BGB mit dem gesetzlichen Unterhalt in Verzug gesetzt und werden Unterlagen zur mangelnden Leistungsfähigkeit...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / B. Beschwerdewert und Zulassung der Beschwerde

Rz. 18 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss der Beschwerdewert von 600 EUR erreicht sein. Problematisch ist dies bei Auskunftsverfahren. Rz. 19 BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 471/16 [17] Zitat 1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Die korrekte Aufforderung zur Auskunft

Rz. 35 Erforderlich ist nach dem Gesetzeswortlaut aber, dass der Unterhaltspflichtige aufgefordert worden ist Rz. 36 Das Auskunftsverlangen ist wie die Mahnung eine empfangsbedürftige, geschäftsähnliche Willensäußerung, auf die die Vorschriften über Rechtsgeschäf...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / bb) Fälligkeit des Anspruchs

Rz. 67 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss fällig sein. Praktische Bedeutung hat hier die Frist des § 1605 Abs. 2 BGB . Danach kann eine wiederholte Auskunft vor Ablauf von zwei Jahren nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höheres Einkommen oder weiteres Vermögen erworben hat. Nur bei einer atypischen Ei...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / IV. Vollstreckung

Rz. 210 Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung wird durch Verhängung von entsprechenden Zwangsmitteln gemäß §§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, 888 ZPO vollstreckt.[283]mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / II. Familiensachen im Verbund

Rz. 70 § 137 Abs. 2 FamFG regelt, welche Familiensachen in den Verbund einbezogen werden können. Dies sind: Rz. 71 Darüber hinaus muss di...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / G. Umgangs- und Auskunftsrechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters, § 1686a BGB

Rz. 218 Das "Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters" vom 25.4.2013[289] verfolgt das Ziel der Erweiterung der bisher nur stark eingeschränkten Möglichkeit eines sog. biologischen Vaters, der Umgang mit seinem Kind oder zumindest Auskunft über dessen persönliche Verhältnisse haben möchte. Rz. 219 Es regelt in § 1686a BGB Umgangs- und Auskunftsr...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / C. Risiko des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO im familiengerichtlichen Verfahren

Rz. 19 In Familienverfahren ist das Risiko, dass falsche Angaben auffallen, aber besonders hoch wegen der regelmäßig anwendbaren Vorschrift des § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO: Zitat "Die Erklärungen und Belege dürfen dem Gegner nur mit Zustimmung der Partei zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Gegner hat gegen den Antragsteller nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.2 Auskunfts- und Informationszugangsansprüche

Rz. 24b § 32i AO enthielt ursprünglich für bestimmte Auskunfts- und Informationszugangsansprüche nach den IFG des Bundes und der Länder, die gegenüber den Finanzbehörden geltend gemacht werden, keine ausdrückliche aufdrängende Sonderzuweisung zu den FG. Dies hatte zur Folge, dass für entsprechende Ansprüche der Verwaltungsrechtsweg gegeben war, selbst wenn der Umfang des Aus...mehr

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§ 11 Vorbereitung des Termins / I. Zahlung an den Gläubiger

Rz. 13 Jeder, der Gefahr läuft, durch die Zwangsversteigerung sein Recht am Grundstück zu verlieren, ist berechtigt, das Recht eines die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubigers abzulösen, § 268 Abs. 1 BGB. Ein Grundpfandrecht kann darüber hinaus bereits dann abgelöst werden, wenn der Grundpfandrechtsgläubiger Befriedigung aus dem Grundstück verlangt, also insbesondere di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Zuständigkeit der FG wird grundsätzlich in der FGO geregelt. Mit § 32i AO wird nun erstmals in der AO eine Zuständigkeitsregelung zugunsten der Finanzgerichtsbarkeit aufgenommen. Schober [1] kritisiert den Standort des § 32i AO. Nach seiner Auffassung hätten die Regelungen an verschiedenen Stellen in der FGO und in § 348 AO aufgenommen werden müssen. Unter systematis...mehr

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FF 04/2022, Großeltern haft... / V. Beweislast für anderen leistungsfähigen Verwandten

Die bislang streitig diskutierte Frage, ob der Unterhaltsverpflichtete nachweisen muss, dass ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist, oder ob das unterhaltsberechtigte Kind beweisen muss, dass es einen solchen Verwandten nicht gibt, hat der BGH nunmehr unter Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung dahingehend entschieden, dass der Unterhaltspflichtige die Bewei...mehr

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Die gesellschaftlichen Konf... / 8 Gehaltstransparenz – Erwartungen und Mehrwert transparenter Vergütung

Welches Bild entsteht in Deinem Kopf, wenn Du an Gehaltstransparenz denkst? Der eine denkt vielleicht an das Entgelttransparenzgesetz. Die andere assoziiert damit hingegen sofort Gehaltslisten am schwarzen Brett. Egal welches Bild entsteht, es ist mit Emotionen verknüpft. Vor allem dann, wenn es sich auf das eigene Gehalt bezieht. Bereits am Anfang des Beitrags hatten wir übe...mehr

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FF 04/2022, Rechtsprechung ... / Abstammung

BGH, Beschl. v. 19.1.2022 – XII ZB 183/21 a) Anspruchsgrundlage für das Auskunftsverlangen eines Kindes gegen seine leibliche, nicht rechtliche Mutter über die Person seines leiblichen Vaters ist – trotz des von § 1755 Abs. 1 S. 1 BGB angeordneten Erlöschens des rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses aufgrund Adoption – § 1618a BGB. b) Bei einem auf § 1618a BGB gestützten Ausku...mehr

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FF 04/2022, Vorzeitige Aufh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind getrenntlebende Ehegatten und streiten um die vorzeitige Beendigung ihrer Zugewinngemeinschaft. [2] Die als Hebamme ausgebildete Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und der als freiberuflicher Notar tätige Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) haben im Dezember 2009 die Ehe geschlossen, aus der zwei minderjährige Kinder hervorgegangen s...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.3.b Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 3b ArbGG

§ 2a Abs. 1 Nr. 3b ArbGG sieht die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren für Angelegenheiten aus dem Gesetz über europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz – EBRG) vom 28.10.1996 vor. Darunter fallen z. B. Streitigkeiten um den Auskunftsanspruch nach § 5 EBRG, über die Bildung, Zusammensetzung, Aufgaben, Tragung der Kosten des besonderen Verh...mehr

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FF 03/2022, Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.1.2022, Nr. 007/2022 Beschl. v. 19.1.2022 – XII ZB 183/21 Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist. Im zugrundeliegende...mehr

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ZErb 03/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Beck'sches Prozessformularbuch, Handbuch, 15. Auflage 2022, Mit Fre...mehr

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FF 03/2022, Handbuch Familienrecht

Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein12. Aufl. 2021, 3437 Seiten, kartoniert, Luchterhand Verlag, 169 EUR Mit der 12. Auflage ist das bislang unter dem Titel eingeführte "Handbuch des Fachanwalts Familienrecht" geändert worden in "Handbuch Familienrecht". Der Autorenstamm hat sich ebenfalls teilweise verändert. Ausgeschieden sind Büte, Maier, Schwarzer und Strifler-Sapper; neu...mehr

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FF 03/2022, Beschwerdewert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund um einen Stufenantrag zum Zugewinnausgleich. [2] Der Antragsteller war zum Stichtag der Eheschließung gemeinsam mit seinem Vater Eigentümer der Wohnungen 3 und 4 auf einem Grundstück in E. Die beiden Wohnungen waren mit einer Grundschuld belastet, welche ein alleiniges Darlehen des Vaters absicherte. [3] Da...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der Kläger macht im Wege der Stufenklage seinen Pflichtteilsanspruch gegen den Beklagten als Alleinerben seines im Jahre 2010 verstorbenen Vaters geltend. Durch rechtskräftiges Teil-Anerkenntnisurteil des LG Kiel wurde der Beklagte verurteilt, Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblassers durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 BGB zu ert...mehr

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ZErb 03/2022, Zur Bedeutung des Notars im Pflichtteilsstreit

In den vergangenen Jahren hat die praktische Bedeutung der Auskunft des Erben über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses stetig zugenommen. Die steigende Anzahl an notariellen Nachlassverzeichnissen in der erbrechtlichen Praxis hat zur Folge, dass sich die Gerichte vermehrt mit Einzelfragen zum notariellen Nachlassverzeichnis besch...mehr

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ZErb 03/2022, Wertermittlun... / 2 Anmerkung

Wertermittlungsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB betreffend eines im Nachlass befindlichen Grundstücks kann in Hessen durch Vorlage einer durch Ortsgerichte vorgenommenen Schätzung erfüllt werden. Gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte der nicht Erbe ist, vom Erben verlangen, dass dieser ihm über den Bestand des Nachlasses Auskunft erteilt. Neben...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Entgelttransparenzgesetz

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen v. 30.6.2017[1] soll v. a. Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen (§§ 1, 3 EntgTranspG). Dafür sieht das Gesetz folgende Regeln vor: Einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige (§§ 10, 11 EntgTranspG) ab dem 6.1...mehr

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Compliance im Arbeitsrecht / 2.4 Durchführung unternehmensinterner Untersuchungen (Internal Investigations)

"Investigations" sind unternehmensinterne Untersuchungen zur Aufklärung von (möglichen) Verstößen gegen Compliance-Regeln von Managern und/oder Arbeitnehmern. Unternehmensinterne Untersuchungen sind in den USA ein seit Jahren bekanntes und häufig genutztes Instrument der Unternehmensleitung, um Verstöße gegen Compliance-Regeln aufzuklären. Typische Untersuchungsgegenstände s...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zwangsvollstreckung wegen eines Pflichtteilsanspruchs bei Testamentsvollstreckung (Absatz 3)

Rz. 4 Ein Pflichtteilsanspruch kann, auch wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des gesamten Nachlasses zusteht, nur gegen den Erben geltend gemacht werden (§ 2213 Abs. 1 Satz 3 BGB), und nach Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nur gegen den Nachlassinsolvenzverwalter (BGHZ 167, 352). Angesichts der Bestimmung des § 2213 Abs. 1 Satz 3 BGB muss es sich bei dem...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.2 Auskunftspflichten

Rz. 122 Unter der Auskunftspflicht des Arbeitgebers ist die Pflicht zu verstehen, den Arbeitnehmer oder einen Dritten über bestimmte, mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehende Vorgänge oder Tatsachen zu informieren.[1] Solche Pflichten sind zum Teil gesetzlich verankert (z. B. §§ 7, 12, 14 ArbSchG). Im Arbeitsverhältnis besteht ferner nach § 242 BGB ein Auskunftsans...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.1 Wettbewerbsverbot bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Rz. 165 Das BAG hat ein an den Arbeitnehmer gerichtetes Verbot, mit dem Arbeitgeber während Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten, aus einer aus dem Arbeitsvertrag folgenden Neben- bzw. Treuepflicht[1] hergeleitet.[2] Es besteht mithin auch dann, wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelungen enthält.[3] Eine eigene gesetzlich schadensersat...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Böswillig unterlassener Erwerb

Rz. 23 Um den Dienstberechtigten davor zu schützen, dass der Dienstpflichtige auf seine Kosten vorsätzlich Verdienstmöglichkeiten außer Acht lässt, muss sich der Dienstpflichtige auch den hypothetisch erzielbaren Verdienst anrechnen lassen. Eine Anrechnung findet jedoch nur statt, wenn der Dienstpflichtige die anderweitige Verwendung seiner Dienste böswillig unterlässt. Ein ...mehr