Fachbeiträge & Kommentare zu Ausbildung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Blindenführhundpauschale / Zusammenfassung

Begriff Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Blindenführhund aus medizinischen Gründen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte. Zu den Kosten gehören die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Tieres. Dessen Unterhaltskosten (z. B. für Futter oder Versicherung) werden durch eine monatliche Pauschale abgegolten. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 5.2.1.5 Unterhalt aus elternbezogenen Gründen

Soweit die Betreuung des Kindes auf andere Weise sichergestellt oder in einer kindgerechten Einrichtung möglich ist, können einer Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils auch elternbezogene Gründe entgegenstehen.[1] Wie sich schon aus der Systematik des § 1570 BGB ergibt, sind elternbezogene Verlängerungsgründe im Sinne des § 1570 Abs. 2 BGB allerdings erst nachrangi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 1 Grundsatz des Nachrangs der öffentlichen Jugendhilfe

Die Nachrangfrage stellt sich erst, wenn die Leistungen der Leistungsträger gleich, gleichartig, einander entsprechend, kongruent, einander überschneidend oder deckungsgleich sind.[1] Hinweis Nachrang erst auf Kostenebene herstellen Häufig kann der Nachrang faktisch erst auf der Kostenebene hergestellt werden. Das liegt daran, dass die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe unabh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 16 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift erscheint verfassungsrechtlich in verschiedener Hinsicht nicht unbedenklich. Die vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes erfolgt, obwohl die Festsetzung des Kindergeldes in diesem Zeitpunkt (noch) nicht aufgehoben worden ist. Dies bedarf besonderer Rechtfertigung, da in diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht, ob es ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Studium

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufwendungen für ein Erststudium oder erstmalige Berufsausbildung sind nach § 4 Abs 9 und § 12 Nr 5 EStG nF (idF BeitrRLUmsG) keine BA. Diese Neuregelung gilt auch nach § 52 Abs 12 S 11 und Abs 30a EStG aF rückwirkend für VZ ab 2004. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die gesetzliche Neuregelung als partielles NichtanwendungsG beruht auf der Rsp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vorab entstandene BA

Rn. 1630 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen können auch Aufwendungen sein, bevor BE überhaupt zufließen. Auch im Rahmen von Vorbereitungsmaßnahmen entstehen Aufwendungen. Diese sog vorab entstandenen, vorweggenommenen oder vorausgezahlten Aufwendungen sind BA (zur Kritik an dieser Begriffsbezeichnung aus der Sicht der Rspr s Stapperfend in ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / m) Lohngarantien, Verdienstsicherung

Rn. 1274 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Nach den Tarifvertragsbestimmungen wird ArbN bei einem bestimmten Lebensalter u einer bestimmten Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, insb für den Fall ihrer Unkündbarkeit, die Weiterzahlung des bisherigen Lohns selbst für den Fall garantiert, dass ihnen ein Arbeitsplatz mit geringerer Entgeltstufe zugewiesen wird (Verdienstsicherungsklausel)...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Schwebendes Geschäft

Rn. 1240 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei Arbeitsverhältnissen handelt es sich bilanzrechtlich um Dauerschuldverhältnisse, die regelmäßig als schwebende Geschäfte in Form von Dauerschuldverhältnissen nicht bilanzierbar sind (s Rn 471). Hier wird durch die BFH-Rspr in besonderem Maße die Ausgeglichenheitsvermutung betont, dh also die Gleichwertigkeit der Lohnzahlungsverpflichtu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bereederung im Inland

Rn. 32 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Bereederung umfasst die strategische und wirtschaftliche Verwaltung des Schiffes (bestätigt durch BFH v 06.06.2024, IV R 15/21, BStBl II 2024, 759; zur Vertretungsbefugnis des Korrespondentreeders vgl § 493 HGB). Um zu gewährleisten, dass die strategische und wirtschaftliche Verwaltung tatsächlich (und im Wesentlichen) auf dem deutschen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. BA und Lebenshaltungskosten (§ 12 Nr 1 EStG)

Rn. 1628 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Grund für die oben beschriebene Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist die Abgrenzung der betrieblichen veranlassten Aufwendung von der privat veranlassten Aufwendung. Nur wenn die private Mitveranlassung unbedeutend ist, kommt eine Berücksichtigung als BA in Betracht (BFH BStBl II 1994, 350; BFH/NV 1998, 961; BFH vom 27.08.2002, V...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.11 Kindesunterhalt

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes sind Unterhaltszahlungen für Kinder grundsätzlich als ehebedingte Verbindlichkeiten zu berücksichtigen. Tatsächlich geschuldeter und gezahlter Kindesunterhalt ist sowohl auf Seiten des Berechtigten als auch auf Seiten des Pflichtigen einkommensmindernd in Abzug zu bringen. Dies gilt für Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Angehörigenvertrag im Einzelnen

Rn. 12 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der BFH hat zu Recht entschieden, dass gelegentliche Hilfeleistungen oder typischerweise private Verrichtungen von Angehörigen nicht zwischen fremden Personen vereinbart werden, so dass sie steuerlich nicht anerkannt werden können (BFH v 09.12.1993, BStBl II 1994, 298; H 4.8 EStH 2023 "Gelegentliche Hilfeleistung" und "Arbeitsverhältnis mit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Vorgesehene Änderungen des § 340k durch das CSRD-UmsG

Rz. 58 [Autor/Zitation] Im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der CSRD-Richtlinie ergeben sich für Institute, die unter den Anwendungsbereich des § 340 ff. fallen, hinsichtlich der Prüfungsanforderungen nach § 340k HGB keine substanziellen, institutsspezifischen Besonderheiten. Die Änderungen in § 340k beinhalten im Wesentlichen begriffliche Anpassungen. So wird nunmehr...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Bei Unternehmen des öffentlichen Interesses (sog. Public Interest Entities) befindet sich die externe Berichterstattung spätestens seit der Finanzkrise 2008/2009 in einer zentralen Umbruchphase. Aufgrund der zunehmenden Komplexität durch die Megatrends der Vernetzung und Digitalisierung, die nicht selten disruptive Geschäftsmodelle zur Folge haben, ist die traditionell...mehr

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Ehegattenunterhalt / 5.2.3.5 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (§ 1573 Abs. 1, 3 BGB)

Ein Ehegatte kann, soweit er keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 BGB hat, gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden vermag. Dies gilt entsprechend, wenn Unterhalt nach den §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB zu gewähren war, die Voraussetzungen dieser Vorschriften aber weggefallen sind. Der Ans...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Stand: 06/02 – 07/2025 Unter die nationale Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG fallen nur die Veranstaltungen von: juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Verwaltungsakademien, Wirtschaftsakademien, Volkshochschulen, Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, und Einrichtungen, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen. Durch die Bezugnahme auf die in ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bestimmung des Arbeitnehmers

Rz. 38 [Autor/Zitation] Der Arbeitnehmerbegriff ist im PublG nicht definiert. Es ist daher vom allgemeinen arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers auszugehen. Danach ist Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. Fitting/Trebinger ua.32, § 5 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 06/02 – 07/2025 § 4 Nr. 21 UStG hat von 1967 bis 1980 im Wesentlichen unverändert gegolten. Rz. 4 Stand: 06/02 – 07/2025 Während der Unternehmer bis zum UStG 1980 durch eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nachzuweisen hatte, dass er auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbere...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.4 Nachweis

Rz. 80 Stand: 06/02 – 07/2025 Für die Unterrichtsleistungen der selbstständigen Lehrer ist kein Bescheinigungsverfahren wie in § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG vorgesehen. Nach Abschn. 4.21.3. Abs. 3 UStAE bzw. Abschn. 4.21.6. Abs. 3 UStAE-E gem. Entwurf des BMF-Schreibens vom 20.01.2025 hat er vielmehr in geeigneter Weise nachzuweisen, dass er an einer Hochsch...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Einzelfall-ABC

Rz. 93 Stand: 06/02 – 07/2025 Aktivierung und berufliche Eingliederung nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch: BMF vom 01.12.2010, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2010/0945930, BStBl I 2010, 1375 und BMF vom 06.07.2011, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2011/0530581, BStBl I 2011, 738. Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt: B...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 06/02 – 07/2025 Durch das Elfte UStÄndG vom 16.08.1961 war § 47 Nr. 2 der UStDB in § 4 Nr. 24 UStG 1951 übernommen worden. Die bis dahin geltende Steuerbefreiung für die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Volkshochschulen veranstalteten Vorträge wissenschaftlicher und belehrender Art war gleichzeitig auf Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien ausge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.4 Eng verbundene Umsätze

Rz. 43 Stand: 06/02 – 07/2025 Entgegen dem Regierungsentwurf und auch entgegen den Vorgaben in Art. 132 Abs. 1 Buchst i MwStSystRL wurde in der letztlich verabschiedeten Fassung des § 4 Nr. 21 UStG im JStG 2024 die explizite Erstreckung der Steuerbefreiung auf eng verbundenen Lieferungen und sonstigen Leistungen nicht umgesetzt. Gleichwohl geht die Verwaltung in dem Entwurf d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1 Nachzahlungsberechtigte Personenkreise

Nachzahlungsberechtigt sind unter den genannten Voraussetzungen[1] aufgrund geltender Nachzahlungsvorschriften folgende Personenkreise: 2.1.1 Aus den Diensten einer internationalen Organisation ausgeschiedene Deutsche Nachzahlungsberechtigt sind Deutsche, die unversorgt aus den Diensten einer internationalen Organisation ausgeschieden sind und denen keine lebenslange Versorgun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.2 Beitragshöhe

Für die Berechnung der freiwilligen Nachzahlungsbeiträge gelten die Berechnungsgrundlagen (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage, Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze), die zum Zeitpunkt der Nachzahlung gelten.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Betrieb"

Rn. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Betriebswirtschaftlich wird zwischen "Unternehmen" und "Betrieb" unterschieden. Die Unterscheidung ist dabei räumlich orientiert: Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben, der "Betrieb" kann als örtliche Sachgesamtheit verstanden werden. Steuerlich kann diesem Unterscheidungsmerkmal nicht (ohne weiteres) gefolgt werden; der betriebswirtsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kenntnis von Tatsachen, die zum Ruhen oder zum Wegfall der Festsetzung führen (§ 71 Abs 1 Nr 1 EStG)

Rn. 22 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Erforderlich ist nach § 71 Abs 1 Nr 1 EStG die Kenntniserlangung von Tatsachen durch die Familienkasse. Es muss sich dabei um Tatsachen handeln, die der Familienkasse bis dahin nicht bekannt gewesen sind. Eine geänderte Rechtsauffassung zu solchen Tatsachen, die der Familienkasse im Zeitpunkt der Kindergeldfestsetzung bereits bekannt gewesen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2 Beitragshöhe

Nachzahlungsbeitrag kann sowohl der Mindest- als auch der Höchstbeitrag sein oder jede Beitragshöhe zwischen diesen Grenzen. Aus dem gezahlten freiwilligen Beitrag errechnet sich die Beitragsbemessungsgrundlage.[1] 1.2.1 Mindestbeitrag Beiträge für das Jahr 2024 können noch bis zum 31.3.2025 gezahlt werden. Bei einer Zahlung im Jahr 2025 für das Jahr 2024 gilt für den monatlic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.4 Versicherte mit schulischen Ausbildungszeiten

Versicherte mit schulischen Ausbildungszeiten, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können[1], sind für diese Zeiten nachzahlungsberechtigt. Der Nachzahlungsantrag kann gegenwärtig bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden oder im Fall einer Nachversicherung innerhalb von 6 Monaten nach deren Durchführung. Eine Teilzahlung bis zu 5 Jahren kann ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.7 Vor der Vertreibung, Flucht oder Evakuierung Selbstständige

Versicherte, die vor der Vertreibung, Flucht oder Evakuierung selbstständig waren, sind für Zeiten vor dem 1.1.1957, bei einem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland nach dem 31.12.1956 für Zeiten bis zum Zuzug nachzahlungsberechtigt. Eine Antragsfrist besteht nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.9 Durch Zeugenschutzmaßnahmen zu schützende Personen

Durch Zeugenschutzmaßnahmen zu schützende Personen, bei denen wegen dieser Maßnahmen eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen wurde oder Beiträge an die Rentenversicherung nicht gezahlt werden konnten, können innerhalb eines Jahres nach Ende der Maßnahmen auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen. Die nachgezahlten Beiträge gelten im Fall a) als P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Empfänger

Rn. 1677 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nicht als BA abziehbar sind Geschenke an Personen, die nicht ArbN des StPfl sind, dh die nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, Ausbildungsverhältnis oÄ stehen. Nicht ArbN sind daher Personen, zu denen ein Auftrags-, Geschäftsbesorgungs- oder Werkvertragsverhältnis besteht. Beispiele: So ist zB ein freiberuflicher Fotograf, der im W...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.5 Erreichen der Regelaltersgrenze und allgemeine Wartezeit nicht erfüllt

Anrechnung von Kindererziehungszeiten Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag freiwillige Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nachzahlen. Zur Nachzahlung berechtigt sind auch Elternteile, denen nach der Rechtslage bis 30.6.2014 Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollzeitpflege (Kinder- und... / Zusammenfassung

Begriff Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie (Pflegefamilie). Dies ist jede Familie, die nicht Herkunftsfamilie ist.[1] Dies kann aber auch bei anderen Verwandten, z. B. den Großeltern, erfolgen, aber auch in der Familie des Vormunds oder Pflegers. D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.1 Aus den Diensten einer internationalen Organisation ausgeschiedene Deutsche

Nachzahlungsberechtigt sind Deutsche, die unversorgt aus den Diensten einer internationalen Organisation ausgeschieden sind und denen keine lebenslange Versorgung durch eine öffentlich-rechtliche juristische Person gewährleistet ist (z. B. als Beamter). Der Nachzahlungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden aus der Organisation oder, falls der Antrag wegen e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Leistungen der sozialen Pfl... / 2.13.1 Qualifikation der Pflegeberater

Die Pflegeberater haben neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung (z. B. Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte) oder einem abgeschlossenen Studium der Sozialen Arbeit die für die Beratungstätigkeit erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch Weiterbildungen sowie einem Pflegepraktikum nachzuweisen. Pflegebedürftige haben den Anspruch auf Pflegeberatung u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2 Außerordentliche Nachzahlung

Für Beitragslücken, die bei bestimmten Personenkreisen aus besonderen Gründen vorliegen, ist eine Nachzahlung von Beiträgen zulässig. Nachzahlungsberechtigt sind nach § 209 Abs. 1 SGB VI nur Personen, die im Zeitpunkt der Nachzahlung versicherungspflichtig in der Rentenversicherung oder zur freiwilligen Rentenversicherung berechtigt sind. Eine Nachzahlung von Beiträgen ist n...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.2 Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien

Rz. 23 Stand: 06/02 – 07/2025 Bei den Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien handelt es sich um hochschulähnliche Lehreinrichtungen, in denen Angehörige der Verwaltung oder der freien Wirtschaft nach abgeschlossener Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage beruflich fortgebildet werden. Die Einrichtungen sind i. d. R. befähigt, Prüfungen abzunehmen und Abschlussdiplom...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.3 Geistliche, Kirchenbedienstete und Mitglieder geistlicher Genossenschaften

Geistliche, Kirchenbedienstete, Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften, die anerkannte Vertriebene sind und denen im Herkunftsgebiet eine Versorgung gewährleistet war, können für Zeiten, in denen ihnen die Versorgung gewährleistet war, längstens jedoch ab 1.1.1943 zurück, Beiträge nachzahlen. Voraussetzung ist, dass sie n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.6 Beurlaubte nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz oder dem Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz

Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 SKPersStruktAnpG (Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz) oder § 3 Abs. 2 BwBeamtAusglG (Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz) ohne Bezüge beurlaubt worden sind und bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, sind nachzahlungsberechtigt. Sie können auf Antrag freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.8 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit aufgrund einer Nachversicherung (Beitragslücken nach dem 31.12.1983)

Personen, die aufgrund einer nach dem 31.12.1983 durchgeführten Nachversicherung für Zeiten vor dem 1.1.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllen, können für Beitragslücken nach dem 31.12.1983 Beiträge nachzahlen, um z. B. die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente nach § 241 Abs. 2 SGB VI aufrechtzuerhalten. Eine Antragsfrist besteht nicht.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2.1 Mindestbeitrag

Beiträge für das Jahr 2024 können noch bis zum 31.3.2025 gezahlt werden. Bei einer Zahlung im Jahr 2025 für das Jahr 2024 gilt für den monatlichen Mindestbeitrag die (bundeseinheitliche) Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des Jahres 2025 von 556 EUR (Geringfügigkeitsgrenze). Der Beitragssatz des Jahres 2025 beträgt 18,6 %. Da sich der Beitragssatz für das Jahr 2025 gegenüber...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / Zusammenfassung

Begriff Nachzahlungen von freiwilligen Beiträgen stellen innerhalb des Systems der umlagefinanzierten Rentenversicherung stets eine Ausnahme dar. Dennoch können für in der Vergangenheit liegende Monate freiwillige Beiträge (nach-)gezahlt werden, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unterschieden werden kann zwischen Nachzahlungsmöglichkeiten, die nahezu allen Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2.3 Beitragszahlung nach dem 31.3. eines Kalenderjahres

In Fällen besonderer Härte ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für ein Kalenderjahr auch nach dem 31.3. des folgenden Kalenderjahres zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte dies beantragt, er an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert war und der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Wegfall des Hinderungsgrunds gestellt wird.[1] D...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.2 Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

Personen, die eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen erhalten haben, sind für Zeiten der entschädigten Strafverfolgung nachzahlungsberechtigt. Der Nachzahlungsantrag ist innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entschädigungsentscheidung zu stellen. Wurde durch die entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahme eine vers...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.3 Ermittlung der Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte für nahezu alle geltenden Nachzahlungsmöglichkeiten werden grundsätzlich unter Berücksichtigung des Durchschnittsentgelts des Kalenderjahres, in dem die Beiträge gezahlt werden, nach dem sog. "In-Prinzip" ermittelt.[1] Etwas anderes gilt, wenn das sog. "Für-Prinzip" anzuwenden ist, wie z. B. für die rentenrechtliche Abgeltung der wegen Heiratserstattung nach...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1 Allgemeine Nachzahlungsmöglichkeiten

Die allgemeinen Nachzahlungsmöglichkeiten setzen voraus, dass für die Kalendermonate, für die die Beiträge gezahlt werden, eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung bestanden hat. Maßgebend ist das Recht, das in dem betreffenden Kalendermonat anzuwenden war. Praxis-Beispiel Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen Eine Studentin möchte im August 2025 freiwillige Beiträge f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.3 Ermittlung der Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte werden ermittelt, indem – wie auch für "rechtzeitig" im selben Kalenderjahr gezahlte freiwillige Beiträge – die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt für das Bestimmungsjahr geteilt wird. Die Beitragsbemessungsgrundlage wird rückwärts gerechnet ermittelt, indem der gezahlte freiwillige Beitrag mit der Zahl 100 vervielfältigt und durch de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.1 Nachzahlung freiwilliger Beiträge für ein abgelaufenes Kalenderjahr

Die Nachzahlung freiwilliger Beiträge für ein abgelaufenes Kalenderjahr ist noch bis zum 31.3. des folgenden Kalenderjahres zulässig oder bis zum nächsten Werktag, wenn der 31.3 in einem Jahr auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.[1] Die Frist zur Zahlung der Beiträge wird durch ein Beitragsverfahren oder ein Verfahren über einen Rentenanspruch unterbroc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 1.2.2 Höchstbeitrag

Bei der Berechnung der Höchstbeiträge für das Jahr 2024 gilt unabhängig vom Zahlungszeitpunkt – also auch bei nachträglicher Zahlung bis 31.3.2025 die Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2024 i. H. v. 7.550 EUR monatlich. Da sich der Beitragssatz gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat, ist der Beitragssatz des Jahres 2025 von 18,6 % maßgebend. Es ergibt sich ein monatlich...mehr