Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

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AGS 12/2023, Erstreckung de... / III. Beiordnung erstreckt sich auch auf außergerichtlichen Vergleich

Das FamG hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Frage, ob sich die Beiordnung in einer Ehesache auch auf die Einigung über die in § 48 Abs. 3 RVG genannten Gegenstände in einen außergerichtlichen Vergleich erstreckt, streitig ist (vgl. Schlünder, in: Schlünder/Nickel, Das familiengerichtliche Verfahren, 2. Aufl., 2018, C Rn 1077, BeckOK RVG/K. Sommerfeldt/M. Sommerfeldt...mehr

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zfs 12/2023, Keine Abänderu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Schweinfurt gegen die 4 Beklagten erstinstanzlich Schadensersatzansprüche aus Arzthaftung geltend gemacht. Gegen die Abweisung seiner Klage hat der Kläger Berufung eingelegt. Der Rechtsstreit endete durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, wonach sich die Beklagten zu 1), 2) und 4) verpflichteten, als Gesamtschuldner zur Abgeltung sämtliche...mehr

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zfs 12/2023, Keine Abänderu... / 3 Anmerkung:

Dieser Beschluss des OLG Bamberg offenbart, welche negative Auswirkungen es haben kann, wenn ein Prozessbevollmächtigter im Kostenfestsetzungsverfahren nicht aufpasst. Kostenerstattung bei Streitgenossen Ausgangspunkt der anzustellenden Überlegungen ist zunächst die Rechtsprechung des BGH, wonach bei Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts durch Streitgenossen der obsiege...mehr

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AGS 12/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Schutzschrift: 0,8- oder 1,3-Verfahrensgebühr? NJW-Spezial 2022, 411 Insbesondere in Wettbewerbssachen reicht regelmäßig derjenige, der befürchtet, mit einer einstweiligen Verfügung überzogen zu werden, bei Gericht eine Schutzschrift ein. Dies ermöglicht es dem Gericht, bei seiner Entscheidung über den vom Antragsteller gestellten Antrag auf Er...mehr

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AGS 12/2023, Erstattung der... / III. Bedeutung für die Praxis

In verwaltungsgerichtlichen Verfahren richtet sich der Umfang der Kostenerstattung nach § 162 VwGO. Danach sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig (§ 162 Abs. 2 S. 1 VwGO). Ein Verweis auf § 91 Abs. 2 ZPO fehlt allerdings. Die Erstattungsvorschrift des § 162 VwGO differenziert im Gegensatz zu § 91 ZPO nicht nach einem Anwalt, der am Gerichtso...mehr

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Anlage S 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 298 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 22–36] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 42–58 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 299 [Außerordentliche Erträge → Zeile 37] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

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Dienstwagen / 1.1 Rein dienstliche oder auch erlaubte private Nutzung?

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung, handelt es sich um ein bloßes Arbeitsmittel. Die Nutzungsmodalitäten können uneingeschränkt und einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Das überlassene Fahrzeug kann auch ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich jederzeit herausverlangt oder in der Nutzu...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 3 Arbeitgeberersatz

Rz. 744 Der Arbeitgeber kann die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung bis zur Höhe eines möglichen Werbungskostenabzugs steuerfrei ersetzen (§ 3 Nr. 13 bzw. 16 EStG; Zeile 34). Der steuerfreie Arbeitgeberersatz mindert den Werbungskostenabzug (§ 3c Abs. 1 EStG). Übersteigt der Kostenersatz die abzugsfähigen Werbungskosten, liegt steuerpflicht...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 3 Angaben auf Seite 2

Rz. 173 [Unterkunft am Beschäftigungsort → Zeilen 23, 24] Der Abzug der laufenden tatsächlichen Kosten für die zweite Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Reparaturen, Garagen-, Stellplatzmiete) ist – unabhängig von der Wohnungsgröße – auf einen monatlichen Höchstbetrag von 1.000 EUR bzw. jährlich 12.000 EUR begrenzt (Zeile 23), wenn Sie im Inland liegt. Für im Ausland belegene Wo...mehr

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Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5.2 Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten

Rz. 1065 Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG begünstigt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich von bis zu 840 EUR im Jahr. In der Höhe des Freibetrags sind auch diese sozialversicherungsfrei (§ 4 SGB IV). Praxis-Tipp Ehrenamt ist ein weiter Begriff Die "Ehrenamtspauschale" können z. B. geltend machen: Vorstandsmitglied...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 641 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. ...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.5 Arbeitsmittel

Rz. 683 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 57, 58] Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) sind alle Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt. Handelt es sich um Gegenstände, die bereits objektiv nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, z. B. Werkzeug, liegt stets ein Arbeitsmittel vor. Bei Gege...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.4 Beiträge zu einer inländischen privaten Krankenversicherung (PKV) und zu einer privaten Pflegepflichtversicherung

Rz. 533 [Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung → eZeilen 23–26, Zeile 27] Begünstigt sind Beiträge zu einer privaten Basiskrankenversicherung (PKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung, die auf Vertragsleistungen entfallen, die in Art, Umfang und Höhe den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Krankengeld) vergleichbar sind. Auch gezahlte ...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.8 Beitragsrückerstattungen

Rz. 543 [Beitragsrückerstattungen, steuerfreie Zuschüsse → eZeilen 7, 14, 15, 19, 21, 25, 26 und Zeilen 20, 31, 32, 42] Beitragsrückerstattungen und steuerfreie Zuschüsse (z. B. Zuschüsse des Jugendamts an eine Tagesmutter) für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 (Altersvorsorgeaufwendungen), Nr. 3 (Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung) und Nr. 3a EStG (Unfall-...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 401 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 374). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 40 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–36] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Bereiche unterteilt. Eine Gruppe bilden im Gesetz speziell geregelte Einzelfälle (z. B. Mehraufwendungen von Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene oder pflegende Personen). Diese drei Arten sind auf Seite 1 in den Zeilen 4–18 aufgeführt. Die beiden anderen Einzelfälle, die auswär...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 3 Sonstiges

Rz. 501 Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. landeseigener Banken oder steuerfreie Zuschüsse und Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch fü...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 459 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kreisbildstellen

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Leiter einer Kreisbildstelle (heutzutage: Medienzentrum) leistet öffentliche Dienste iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG. Die an ihn gezahlten Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, soweit die ihr zugrunde liegenden Aufwendungen WK-Charakter haben und nicht als Entschädigung für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den tatsächlichen Au...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Repräsentationskosten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Repräsentation dienen Aufwendungen, die durch die berufliche Stellung eines Stpfl bedingt sind und besonders bei Angestellten in leitenden Funktionen oder bei höheren Beamten vorkommen. Häufig sind sie von Aufwendungen für die private Lebensführung nicht eindeutig zu trennen. Dazu zählen zB Aufwendungen für Kleidung, Wohnung, Beteiligung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kreditkarten

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 > Auslagenersatz Rz 20 Kreditkartengebühren, > Firmenkreditkarte, > Reisekosten Rz 113. Zu den > Werbungskosten gehört ggf auch die besondere Gebühr, die bei Zahlungen im > Ausland Rz 1 erhoben wird.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kundschaftstrinken

Rz. 1 Unter Kundschaftstrinken bzw -essen wird der (überdurchschnittliche) Verzehr von Speisen und Getränken, insbesondere von Handelsvertretern und angestellten Reisenden der Lebensmittel-, Getränke-, Tabakwaren-, Brauerei- und Automatenaufüllbranche verstanden, die der Pflege bestehender oder Anknüpfung neuer Geschäftsbeziehungen dienen soll. Obwohl es sich um Aufwendungen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Nutzungsüberlassung für dienstliche Fahrten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird einem Stpfl für eine Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung gestellt, so führt das nicht zu einem besteuerbaren Vorteil, weil die Benutzung für die Ausübung der Berufsarbeit im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ArbG geschieht, solange sie betriebsfunktionalen Zielsetzungen dient (vgl BFH 192, 299 = BStBl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 14. Garagen

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zahlungen, die der ArbG an seinen ArbN dafür leistet, dass dieser den Firmenwagen in einer Garage unterstellt, unterliegen nicht dem LSt-Abzug (vgl bereits > Rz 6). Es werden zwei Fälle unterschieden (vgl OFD Frankfurt/M vom 18.03.2003, DB 2003, 853 = DStZ 2003, 472):mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.7 Exkurs: Abbildung steuerlicher Nebenleistungen, Steuerbußen und Steuerstrafen

Rz. 107 § 3 Abs. 4 AO regelt abschließend den Umfang steuerlicher Nebenleistungen. Zu den steuerlichen Nebenleistungen zählen Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 und 4a AO, Mitwirkungsverzögerungsgeld, einschl. Zuschlag zum Mitwirkungsverzögerungsgeld (§ 200a Abs. 2 und 3 AO), Zinsen (§§ 233–237 AO) und Zinsen n...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 15. Elektro- und Hybridfahrzeuge

Rz. 89 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Elektro- und Hybridautos ist der Listenpreis (> Rz 25 ff) regelmäßig pauschal zu mindern. Bei der Fahrtenbuchmethode ist die > Bemessungsgrundlage für die AfA ebenfalls je nach Zeitraum in unterschiedlicher Höhe zu mindern (> Rz 39/2). Die Höhe der Minderung bzw der einzubeziehende Anteil an der BMG sind abhängig vom Anschaffungszeitpunkt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Kostendeckelung

Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ergibt sich zB aus einer betrieblichen Kostenstellenrechnung, dass auf ein ganzes Kalenderjahr (VZ) bezogen die gesamten Aufwendungen (> Rz 39 ff) für das beruflich und privat genutzte Kfz niedriger sind als der sich bei Ansatz der 1-%-Regelung ergebende Wert, so darf dieser niedrigere Wert als geldwerter Vorteil aus der Privatnutzung angese...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Verfahren

Rz. 91 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Sowohl eine Abzweigung als auch eine Erstattung bedürfen eines entsprechenden Antrags (vgl V 33.1 Abs 3 Satz 1 bzw V 34.1 Abs 1 Satz 3 DA-KG). Beim Zusammentreffen eines Erstattungsanspruchs nach § 74 Abs 2 EStG mit einem Antrag auf Abzweigung nach § 74 Abs 1 EStG hat der Erstattungsantrag Vorrang (V 34.4 Satz 1 DA-KG [> Rz 9/3]). Die Familie...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Abgrenzung der Tätigkeiten von A-Z

Dieser Beitrag enthält eine Übersicht zu der Frage, ob die ausgeübte Tätigkeit bzw. Berufsgruppe steuerlich einer Arbeitnehmertätigkeit oder der nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Berufsgruppe der Selbstständigen/Gewerbetreibenden zuzurechnen ist. Allgemein sind folgende Grundsätze zu beachten: Wer Arbeitnehmer ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen....mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 1.1.1 Gerichtskosten und Gebühren

In der Kanzlei ist es üblich, dass Anwälte für ihre Mandanten Gebühren und Kosten verauslagen. Bei der Weiterberechnung der Gebühren an deren Mandanten kommt es vor, dass die Umsatzsteuer versehentlich nicht berechnet wird. Umsatzsteuerprüfungen beim Anwalt führen zu Nachforderungen des Finanzamts, wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Auslagenersatz vorliegt. Durchlaufende Poste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 2.2 Anwendbares Recht

Für die Bestimmung des für die Entsendung anwendbaren Rechts gilt zunächst die "Rom I-VO". Danach können Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vertrag festlegen, ob während der Entsendung deutsches oder ausländisches Arbeitsrecht gelten soll (Rechtswahlfreiheit). Ohne eine Festlegung ist das Recht des gewöhnlichen Arbeitsorts des Arbeitnehmers maßgeblich.[2] Diese Rechtswahlfreihei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung / 3.2 Rechtsfolgen nach dem AEntG

Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Arbeitsbedingungen in allgemeinverbindlichen, bundesweit geltenden Tarifverträgen.[1] Voraussetzung ist, dass ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland Arbeitnehmer im räumlichen und fachlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags beschäftigt. Gemäß § 8 AEntG ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens die am Beschäftigungsort in allg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.3.3 Steuerfreie gesetzliche Aufwandsentschädigungen

Bezüge, die aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt werden, bleiben steuerfrei, wenn sie bundesgesetzlich oder landesgesetzlich als Aufwandsentschädigung festgesetzt und im Haushaltsplan unter einem eigenen Titel aus Aufwandsentschädigung ausgewiesen sind.[1] Dieser großzügigen Steuerbefreiung liegt der Gedanke zugrunde, dass die öffentliche Hand für das Ehrenamt nur die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.3 Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen

2.3.1 Einnahmen aus der Tätigkeit in Kammern Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit in Berufs- oder Standesorganisationen als Hilfsgeschäft der i. Ü. selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit sind die Vergütungen als Betriebseinnahmen aus der hauptberuflichen Tätigkeit anzusehen, soweit sie als Ersatz für entgangene Einnahmen gewährt werden; z. B. bei Tätigkeit in Landwirtschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / Zusammenfassung

Begriff Ein Ehrenamt ist ein freiwilliges öffentliches Amt, das meist zum Wohl der Allgemeinheit (in Erfüllung staatsbürgerlicher, politischer oder religiöser Pflichten) oder in privaten Vereinen ausgeübt wird und nicht auf Bezahlung ausgerichtet ist. Gelegentlich wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Tätigkeit von Übungsleitern und die damit verbundene lohnsteuer- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 1.1.3 Rechtsprechung und Besprechungsergebnisse

Für in Rheinland-Pfalz tätige ehrenamtliche Bürgermeister sowie für Ortsbürgermeister hat die Rechtsprechung entschieden, dass sie abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig sind.[1] Die an diese Personen gezahlte Aufwandsentschädigung ist dabei zu 2/3 als Arbeitsentgelt anzusehen. Wesentlich kommt es auch darauf an, dass der ehrenamtlich tätige Bürgermeister über ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.2 Freibetrag für ehrenamtliche Betreuer

Für Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wird ein Betreuer durch das Amtsgericht bestellt.[1] Diese ehrenamtlichen Betreuer erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung von 323 EUR jährlich. Die Aufwandsentschädigung wird für jede einzelne Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2 Steuerliche Förderung

Aus steuerlicher Sicht sind Ehrenämter danach zu unterscheiden, ob die hierfür gewährten Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen oder aus Kassen der Privatwirtschaft gezahlt werden. Für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst bestehen großzügige Steuerbefreiungen, weil öffentliche Kassen nur Aufwandsersatz leisten. Für nebenberufliche Ehrenämter in der Privatw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.1.3 Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bleiben bis zu einem Freibetrag von jährlich 840 EUR (bis 2020: 720 EUR) steuerfrei.[1] Mit diesem Freibetrag soll den nebenberuflich tätigen Personen, z. B. Vorsitzenden und Platzwarten in Sportvereinen, der durch ihre Beschäftigung entstehende Aufwand pauschal abgegolten werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 1 Bezüge sind grundsätzlich steuerpflichtig

Der für die Dauer der ehrenamtlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber weiter gezahlte Arbeitslohn ist steuerpflichtig. Wird ein Ehrenamt unentgeltlich ausgeübt, so ist i. d. R. weder eine Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht noch ein Dienstverhältnis anzunehmen. Anders verhält es sich, wenn der ehrenamtlich Tätige laufende Bezüge erhält und auch die übrigen Merkmal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2 Beitragsrechtliche Behandlung

Für die Beitragsberechnung ist der Teil der Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts beitragspflichtiges Entgelt, der den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Der nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfreie "Ehrenamtsfreibetrag" für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder für Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 3 Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Im Rahmen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses kann – anders als im Steuerrecht – in der Sozialversicherung sowohl der Ehrenamtsfreibetrag als auch der Übungsleiterfreibetrag zum Zuge kommen. Praxis-Beispiel Beitrags- und versicherungsrechtliche Wirkung beider Freibeträge Ein im Sportverein tätiger Trainer ist gleichzeitig ehrenamtlicher Kassenwart des Vereins. Er e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 1 Versicherungsrechtliche Bewertung

Wird eine dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Tätigkeit ehrenamtlich ausgeübt, kann allein aus der ehrenamtlichen Ausübung nicht von vornherein eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeschlossen werden. Die arbeitsrechtliche Einstufung und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung können sich hier unterscheiden. Sozialversicherungsrechtlich ist im Einzelfall au...mehr