Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwandsentschädigung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3 Erstattungsfähige Kosten, § 193 Abs. 2, 4

Rz. 16 Kosten sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Erstattungsfähig sind die außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten, der zu den in § 183 genannten Personen gehört. Die Aufwendungen von Gebührenpflichtigen i. S. v. § 184 sind von der Erstattung ausgeschlossen (§ 193 Abs. 4: vgl. Rz. 19). Ebens...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.6 Kosten sonstiger Bevollmächtigter und Beistände (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1, 2, Abs. 7)

Rz. 38 Die Kosten sonstiger Bevollmächtigter und Beistände sind nur dann erstattungsfähig, wenn ihre Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung als notwendig anzusehen ist. Die notwendigen Auslagen eines sonstigen Bevollmächtigten sind erstattungsfähig. Die Erstattungsfähigkeit von Gebühren oder sonstigen Vergütungen ist umstritten (bejahend mit Einschränkungen: M...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.1 Kosten des Gerichtsverfahrens

Rz. 17 Die außergerichtlichen Kosten müssen sich auf den erledigten Rechtsstreit beziehen. Hierzu gehören Aufwendungen, die für ein Prozesskostenhilfeverfahren, ein Beweissicherungsverfahren, ein Verfahren der Zuständigkeitsbestimmung, ein Verfahren vor dem Güterichter sowie für Verfahren der Urteilsergänzung oder- berichtigung entstanden sind. Die Kosten eines selbstständig...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.2 Vergütung nach dem RVG

Rz. 32 Die gesetzliche Vergütung für die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in sozialrechtlichen Angelegenheiten richtet sich nach den Vorschriften des RVG. Rz. 33 Das RVG sieht für die gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Wesentlichen einheitliche Gebührentypen und -tatbestände vor. Hinsichtlich der Gebührenhöhe enthält das RVG für die Tätigkeit e...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.4 Kosten eines Verbandsvertreters (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 9)

Rz. 36 Die Kosten eines Verbandsvertreters (§ 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 bis 9) unterfallen nicht der Vorschrift des § 193 Abs. 3. Erstattungsfähig sind nach § 193 Abs. 2 bare Auslagen eines Verbandsvertreters, die der Beteiligte dem Verband nach der Satzung zu ersetzen hat (BSG, Urteil v. 30.1.1991, 9a/9 RVs 10/89). Eine Pauschalierung der Auslagen durch die Satzung wird als zu...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 193 bis 195 regeln, inwieweit ein Beteiligter im Verhältnis der Beteiligten zueinander verpflichtet ist, die eigenen Prozesskosten endgültig zu tragen oder die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, und wie dieser prozessuale Kostenerstattungsanspruch geltend zu machen ist. Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach eine Kostenerstattung zugu...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.2 Verfahren bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 6 Bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens, d. h. ohne instanzbeendende streitige Entscheidung, (z. B. durch die Zurücknahme eines Rechtsbehelfs, ein angenommenes Anerkenntnis, den Abschluss eines Prozessvergleichs, der Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen; zur einseitigen Erledigungserklärung vgl. BSG, Beschluss v. 29.12.2005, B 7a AL 192/05 B) entsche...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.1 Verfahren bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 4 Das Gericht ist nach § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS von Amts wegen verpflichtet, in jedem Urteil und in jeder einem Urteil gleichstehenden Entscheidung eine Kostenentscheidung von Amts wegen zu treffen. Unter einem Urteil im Sinne des § 193 Abs. 1 Satz 1, 1. HS ist jedes (End)urteil, welches das Verfahren für einen Beteiligten in einer Instanz vollständig erledigt, zu vers...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.2 Kostenverteilung bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 13 Bei anderweitiger Erledigung des Verfahrens i. S. v. § 193 Abs. 1 Satz 3 ist die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gericht kann einem Beteiligten die Kosten eines anderen Beteiligten ganz oder teilweise (Angabe von Bruchteilen) auferlegen oder feststellen, dass eine Erstattung nicht stattfindet bzw. ein Beteiligter von der Kostenerstattung ganz...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.1 Beteiligtenkosten

Rz. 22 Beteiligtenkosten sind Aufwendungen, die einem Beteiligten in eigener Person entstanden sind. Unter die persönlichen Aufwendungen eines Beteiligten fallen u. a. die Reisekosten, Verdienstausfall, Aufwendungen für Porto und sonstige Vorbereitungskosten. Rz. 23 Reisekosten zum Zwecke der Terminswahrnehmung sind erstattungsfähig. Als Ausfluss des Rechts auf rechtliches Ge...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4 Notwendige Kosten, § 193 Abs. 2, 3

Rz. 21 Zu den außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten zählen die durch Einleitung und Führung eines Rechtsstreits ausgelösten Kosten und solche Kosten, die durch rechtmäßige Maßnahmen zur Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Verfahrens ausgelöst werden (BGH, Beschluss v. 7.5.2014, XII ZB 630/12, MDR 2014, 867). Die außergerichtlichen Kosten müssen tatsächlich entsta...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.2 Kosten des Vorverfahrens

Rz. 18 Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen eines Vorverfahrens sind nach § 193 erstattungsfähig, soweit das Vorverfahren zwingende Klagevoraussetzung (§ 78) ist (BSG, Urteil v. 19.10.2016, B 14 AS 50/15 R m. w. N.). Die Kostengrundentscheidung nach § 63 Abs. 1 SGB X im angefochtenen Widerspruchsbescheid erledigt sich ...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2.1 Allgemeines

Rz. 29 Nach § 193 Abs. 3 sind die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Im Gegensatz zum Auftreten in einem Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 SGB X) wird die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren unwiderleglich vermutet. Die Vorschrift stellt klar, dass die Notwendigkeit der Hinzuzi...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.3 Kostenverteilung bei einer Untätigkeitsklage

Rz. 15 Bei einer zulässigen Untätigkeitsklage hat der Beklagte in der Regel dem Kläger die Kosten zu erstatten, wenn der Kläger mit der Bescheidung seines Antrags/Widerspruchs nach den ihm bekannten Umständen vor der Klageerhebung rechnen durfte (BVerfG, Beschlüsse v. 5.5.2020, 1 BvR 1468/18, und 8.2.2023, 1 BvR 311/22; LSG Bremen, Beschluss v. 28.8.1986, L 3 Vs 19/85; LSG B...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.1 Kostenverteilung bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 1 ist nach sachgemäßem Ermessen zu treffen. Abgesehen von der in § 194 Satz 1 ausgesprochenen Verweisung auf § 100 ZPO finden die Kostenvorschriften der ZPO keine Anwendung. Die besonderen, den Eigenarten des sozialgerichtlichen Verfahren angepassten Kostenregelungen des SGG schließen eine entsprechende Anwendung dieser Kos...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.2.2 Erstattungsfähige Kosten

Rz. 8 Ein Beteiligter erhält wie ein Zeuge bare Auslagen und den Zeitverlust vergütet. Die Vorschriften des JVEG über die Entschädigung von Zeugen sind entsprechend anwendbar. Rz. 9 Die Kosten eines Bevollmächtigten können grundsätzlich nur in der Höhe erstattet werden, wie sie beim Beteiligten entstanden wären (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 5.2.1993, L 5 [1] S [V] 2/92). ...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 3 Literatur

Rz. 16 Krön, Zum Auslagenersatz des Vertreters im Sinne des § 141 Abs. 3 ZPO i. V. m. § 202 SGG nach § 191 1 HS SGG analog, SozVers 1994, 309. Schneider, Änderungen bei der Zahlung von Vergütungen und Entschädigungen durch die Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG), JurBüro 2004, 360.mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.5 Auslagen, § 17 GKG

Rz. 59 Auslagen, die von einem Beteiligten veranlasst worden sind, werden nach Teil 9 des KV GKG, berechnet. Maßgeblich sind Nr. 9000 bis 9018 KV GKG. Soweit diese Vorschriften keinen Auslagenersatz vorsehen, entsteht keine Kostenpflicht. Auslagen, die durch eine für begründet befundene Beschwerde entstanden sind, werden in einem gebührenfreien Beschwerdeverfahren nicht erho...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 4 Literatur

Rz. 98 Becker, Anwalt für Arme? – Zum anwaltlichen Gebührenrecht im sozialgerichtlichen Verfahren, Weiterdenken – Recht an der Schnittstelle zur Medizin 2020, 3. Bischof, Transparenz des RVG oder "Wir wollen mehr Transparenz wagen", JurBüro 2004, 296. Dahn, Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Mandaten, AGS 2021, 385. Dahn/Schmidt, Anwaltsgebühre...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.1 Kostenprivilegierte Personen

Rz. 7 In § 183 ist der Personenkreis bestimmt, der nach Auffassung des Gesetzgebers typisierend eines besonderen sozialen Schutzes in Form eines kostenfreien Rechtsschutzes bedarf. Die Zugehörigkeit zum kostenprivilegierten Personenkreis ist nicht von den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen eines Beteiligten im konkreten Einzelfall abhängig, sondern der Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 331 Maßnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 331 Maßnahm... / 2.6 Kosten (Abs. 6)

Rz. 14 Die dem BSI entstehenden Kosten sind durch die gematik pauschal zu erstatten (Satz 1). Rz. 15 Um eine kontinuierliche Begleitung der Sicherheit der Telematikinfrastruktur sicherzustellen, wird die Kostenerstattung umgestellt. Die gematik erstattet pauschal aus ihrem Haushalt die Personalkosten von 10 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern (5 gehobener Dienst, 5 höherer Die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.1 Anspruchsberechtigte

Rz. 3 Ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 191 kann nur ein Beteiligter (§ 69) geltend machen, der eine natürliche Person ist. Juristische Personen, gesetzliche Vertreter einer juristischen Person sowie besondere Vertreter (§ 72) sind nicht anspruchsberechtigt. Der Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten hat keinen Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen nach § 191 (LSG N...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2.3 Übersicht über Verfahren nach § 183 oder § 197a

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 331 Maßnahm... / 2.5 Zugriff auf die Identifikations- und Authentifizierungsmittel (Abs. 5)

Rz. 9 Die gematik darf auf die Telematikinfrastruktur (§ 334 Abs. 1 Satz 2) zugreifen, soweit es für die Überwachung des Betriebs, zur Gewährleistung der Sicherheit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Telematikinfrastruktur (Abs. 1) erforderlich ist (Satz 1). Dafür sind für diesen Zweck erstellte Prüfnutzeridentitäten zu nutzen. Die Nutzung ist ausschließlich für Prüfzwecke z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.9 Kosten des Beigeladenen, § 197a Abs. 2 SGG; §§ 162 Abs. 3, 154 Abs. 3 VwGO

Rz. 93 § 197a Abs. 2 bestimmt abschließend, in welchen Fällen einem Beigeladenen Kosten des Verfahrens auferlegt werden können. Die Regelung differenziert zwischen Beigeladenen, die der Vorschrift des § 183 unterfallen, und denen, die von § 183 nicht erfasst werden. § 197a Abs. 2 SGG stellt eine Sonderregelung zu § 154 Abs. 3 VwGO dar. Rz. 94 Nach § 197a Abs. 2 Satz 1 kann ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.1 Leistungsumfang

Rz. 6 Alle werdenden bzw. jungen Mütter, die in der GKV versichert sind, haben Anspruch auf Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Zum Leistungsumfang zählen eine umfassende medizinische Betreuung durch einen Arzt während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und für die Zeit der Nachsorge einschließlich medizinischer Vor- und Nachsorgeuntersuchungen (vgl. § 24d S...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 183 betrifft das Verhältnis zwischen den Beteiligten und dem Staat als Träger der Gerichtshaltungskosten, das für andere Gerichtsverfahren im GKG geregelt ist. Die Vorschrift ordnet die Kostenfreiheit des Verfahrens für die in § 183 genannten Personen an. Der Grundsatz der Kostenfreiheit betrifft nur die Gerichtskosten, nicht die Kosten des Verwaltungs- und Widerspru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 1 Lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Die Nutzung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aufgrund Firmenfitness-Mitgliedschaften, die der Arbeitgeber in Form von unentgeltlichen oder verbilligten Mitgliedsausweisen seinen Arbeitnehmern ermöglicht, begründet einen lohnsteuer-und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Ist der Arbeitgeber Vertragspartner handelt es sich um Sachlohn. Dagegen sind zweckgebundene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkzeuggeld / 3 Auslagenersatz

Liegt kein Werkzeuggeld i. S. d. § 3 Nr. 30 EStG vor, kann eine Entschädigung für die betriebliche Benutzung von Werkzeugen eines Arbeitnehmers (Werkzeuggeld) nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei sein.[1] Grundsätzlich ist zwischen durchlaufenden Geldern, Auslagenersatz und Werbungskostenersatz abzugrenzen. Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz liegen vor, wenn der Arbeitnehmer d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkzeuggeld / 1 Steuerfreiheit ausschließlich für Handwerkszeug

Entschädigungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für die betriebliche Benutzung arbeitnehmereigener Werkzeuge (Werkzeuggeld) stellen grundsätzlich Ersatz für Werbungskosten dar. Sie erfüllen damit den Arbeitslohnbegriff. Das Werkzeuggeld kann jedoch unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei gestellt werden.[1] Als Werkzeuge werden nur Handwerkszeuge (Werkzeuge, die mit H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkzeuggeld / 3 Schadensfall

Bei verschuldeten Schäden an den eingebrachten Arbeitsmitteln kommt ein Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers nach den Grundsätzen der privilegierten Arbeitnehmerhaftung in Betracht. Soweit es sich um zufällig eingetretene Schäden handelt, beurteilt sich eine mögliche Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers nach den Grundsätzen der Arbeitgeberhaftung für Eigenschäden des Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung: Künstlerso... / 4 Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe

Bemessungsgrundlage sind alle an selbstständige Künstler und Publizisten in den Bereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst gezahlten Entgelte.[1] Dazu gehören auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten, die einem Künstler oder Publizisten erstattet werden, z. B. für Material, Transport, Telefon sowie nicht künstlerische Nebenleistungen. Nicht zur Bemessungsgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkzeuggeld / 4 Keine Anrechenbarkeit auf den Mindestlohn

Werkzeuggeld ist nicht auf den Mindestlohn anrechenbar, soweit es als Auslagenersatz für die Erstattung der dem Arbeitnehmer tatsächlich angefallenen Kosten gezahlt wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkzeuggeld / 2 Umfang der Steuerfreiheit

Die Steuerfreiheit ist auf die Höhe der durch die betriebliche Benutzung des Werkzeugs entstehenden tatsächlichen Aufwendungen beschränkt. Ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen sind pauschale Entschädigungen steuerfrei[1], soweit sie die regelmäßigen Absetzungen für Abnutzung der Werkzeuge, üblichen Betriebs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten der Werkzeu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkzeuggeld / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer die zur Arbeitsausübung erforderlichen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann aber vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer für seine Arbeitsmittel (Handwerkszeug) selbst zu sorgen hat. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer dann ein Werkzeuggeld. Soweit das Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 59 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offenl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungskosten: Gerichts... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint ja! Seit dem 1.12.2020 sei davon auszugehen, dass Prozesskosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Kosten der Verwaltung i. S. d. § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG seien. Auch der obsiegende Wohnungseigentümer als Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müsse sich daher an diesen Kosten beteiligen (Hinweis u. a. auf MüKo-BGB/Scheller; 8. Aufl. 2021, § 16 WEG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur En... / 12. Haben Gemeinderatsmitglieder oder ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die eine Aufwandsentschädigung erhalten, Anspruch auf die EPP?

Ja. Ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erzielen mit der Aufwandsentschädigung Einkünfte gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz. Gemeinderatsmitglieder erzielen damit Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Absatz 1 Nummer 3 Einkommensteuergesetz); sie fallen im Unterschied zu Bundestags- und Landtagsabgeordneten nicht unter § 22 Nummer 4 E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zur En... / 20. Wurden dem Arbeitgeber die Kosten für den mit der Auszahlung der EPP verbundenen Aufwand erstattet?

Eine Kostenerstattung für die Unternehmen war nicht vorgesehen. Der Kostenaufwand konnte sich bei diesen aber nach den allgemeinen Regeln steuermindernd auswirken.mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitgeberdarlehen, Zinsvo... / 3 Arbeitgeberdarlehen als steuerpflichtiges bzw. steuerbegünstigtes Gehalts-Extra

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer, bspw. dem GmbH-Geschäftsführer (auch bei Gesellschafterstatus), einem leitenden Mitarbeiter oder anderem Angestellten ein zinsloses/-günstiges Darlehen, kommt dieser "aufgrund seines Dienstverhältnisses" in den Genuss eines geldwerten Vorteils. Dieser geldwerte Vorteil ist grundsätzlich als Sachbezug [1] zusammen dem sonstigen Arbe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.2 Angabepflicht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (Nr. 9 Buchst. a) Satz 1–3)

Rz. 52 Von großen und mittelgroßen KapG sind die Gesamtbezüge "für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung" anzugeben. Aus den §§ 6, 35 und 52 GmbHG ergibt sich, dass die Geschäftsführer und die Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats als Organmitglieder hierunter fallen. In der AG sind es die Vorstä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6.1 Löhne und Gehälter (Abs. 2 Nr. 6a)

Rz. 101 Als Löhne und Gehälter sind sämtliche im abzuschließenden Gj i. R. v. Dienstverhältnissen angefallenen Löhne und Gehälter für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung des Unt auszuweisen. Die Ausweispflicht erstreckt sich auf die Bruttobeträge der Löhne und Gehälter (d. h. auf die Beträge vor Abzug der vom Arbeitnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Angaben für tätige Organmitglieder (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 44 Gesamtbezüge tätiger Organmitglieder umfassen Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen, Nebenleistungen jeder Art sowie nicht ausgezahlte Bezüge. Unter nicht ausgezahlten Bezügen werden Erhöhungen von Ansprüchen und Bezüge des Gj, die bisher in keinem Konzernabschlu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Sonstige betriebliche Erträge (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 78 Der Posten § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB des GKV "sonstige betriebliche Erträge" stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Erträge auszuweisen sind, die keinem anderen Ertragsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Konkret sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen alle regelmäßigen und unregelmäßigen Erträge auszuweisen, die nicht zu den U...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.2 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen

Rz. 61 Praxis-Beispiel DienstleistungsUnt weisen v. a. die Erlöse jener Dienstleistungen als Umsatzerlöse aus, die aus Dienstleistungen resultieren, die von ihnen typischerweise am Markt angeboten werden und ihr Dienstleistungsspektrum betreffen. Der Ausweis hat sich dabei, sofern ihnen durch Rechtsverordnungen Formblätter vorgegeben sind, an deren Gliederung und Postenbezeic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Umsatzabhängigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 69 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ist ein WP/vBP von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten 5 Jahren jeweils mehr als 30 % der Einnahmen seiner beruflichen Tätigkeit aus der Prüfung und Beratung der KapG/KapCoGes erzielt hat und auch im laufenden Gj voraussichtlich erzielen wird. Mit der Vorschrift wird die mögliche Unabhängigkeitsgefährdung durch das wirt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Vergütung des gerichtlich bestellten Abschlussprüfers (Abs. 5)

Rz. 77 § 318 Abs. 5 HGB regelt die Ansprüche des nach § 318 Abs. 3 oder Abs. 4 HGB vom Gericht bestellten Abschlussprüfer (AP). Er ersetzt auf Antrag die allgemeinen vertraglichen Regelungen in §§ 612, 632 BGB. Nach Bestellung durch das Gericht und Annahme durch den AP kommt zwischen der zu prüfenden Ges. und dem AP ein Prüfungsvertrag zustande, der den üblichen Regelungen d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 62 Alle Unt haben im Konzernabschluss Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers zu machen. Eine Beschränkung auf Unt, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nehmen, wurde mit dem BilMoG aufgehoben. Die Angabepflicht gilt gem. § 315e HGB auch dann, wenn der Konzernabschluss verpflichtend oder freiwillig nach den IFRS aufgestellt wird. Der Geset...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.21 Gesamthonorar des Abschlussprüfers (Nr. 17)

Rz. 113 Die Pflicht zur Angabe des aufzuschlüsselnden Gesamthonorars des Abschlussprüfers ist zunächst von allen Unt zu beachten.[1] Erleichterungen sieht § 288 HGB für kleine und mittlere KapG vor, wobei kleine KapG (wie auch KleinstKapG) mangels Pflichtprüfung ganz befreit sind, mittelgroße KapG haben die Information nur auf schriftlicher Anforderung der Wirtschaftsprüferk...mehr