Fachbeiträge & Kommentare zu Arzthaftung

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 10 Haftung aus Verträgen / I. Allgemeines/Überblick

Rz. 1 Bei Unfällen spielt neben den in den vorhergehenden Kapiteln dargestellten gesetzlichen Anspruchsgrundlagen der Haftung aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung auch eine Haftung aus Vertrag eine nicht unerhebliche Rolle. Vertrag ist die von zwei oder mehr Personen erklärte Willensübereinstimmung über die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolges. Vertraglic...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 188 Der Geschädigte, der nach einem Unfall Schadensersatzansprüche aus der Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB geltend macht, trägt die Behauptungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Anspruchs. Er muss zunächst den haftungsbegründenden Tatbestand beweisen, also ein vom Willen des Schädigers gesteuertes Verhalten, die Verletzung eines d...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / I. Versicherungsfall

1. Bei der Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen einen Versicherer richtet sich die Festlegung des Rechtsschutzfalles allein nach der behaupteten Pflichtverletzung des Anspruchsgegners, auf die der Anspruch gestützt wird; dies gilt auch für den Passivprozess. Der BGH hat seine frühere Rechtsprechung zur Bestimmung des Versicherungsfalles aufgegeben und ausgeführt, das...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / VI. Arzthaftung

Festgelegt hat er sich aber bei der Arzthaftung und er hat mit deren Kodifizierung durch das Patientenrechtegesetz dem Jubilar ein bleibendes Denkmal gesetzt. Bei den vielen Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren, an denen ich zur Vorbereitung des Gesetzes teilgenommen habe, wurde mir immer wieder bewusst, was Herr Steffen für das Arzthaftungsrecht geleistet hat und dass diese...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Die sonstigen Dienstaufgaben

Rz. 734 Es entspricht allgemeiner Üblichkeit, im Chefarztvertrag die aus der Leitungsfunktion des Chefarztes für seine Abteilung folgende Verantwortung für den geordneten Dienstbetrieb in der Abteilung und die sonstigen allgemeinen Leitungsaufgaben festzuschreiben.[1340] Dadurch wird die Verantwortung des Chefarztes für die ordnungsgemäße Organisation der ihm anvertrauten Ab...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / I. Der Vorsitzende und sein Senat

Trotz der ungewöhnlichen Umstände, unter denen ich diesen Vortrag halten muss, war es mir eine große Freude, daran zu arbeiten und mich dabei an die gemeinsame Zeit mit Herrn Dr. Steffen zu erinnern. Es ist mir eine Ehre, dass ich Ihnen heute aus dem schönen Anlass seines 90. Geburtstags hierüber berichten darf. Ich kenne Herrn Steffen schon seit 1990, denn er war mein Beric...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / V. Persönlichkeitsrecht

Auch bei anderen Rechtsgebieten hat sich der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung verlassen, nämlich beim Persönlichkeitsrecht und bei der Arzthaftung, beides in der Zuständigkeit des VI. Zivilsenats, der deshalb reichlich Gelegenheit hatte, Einfluss auf die Entwicklung zu nehmen. Das Persönlichkeitsrecht ist noch immer reines Richterrecht und es ist bei der Neuregelung des Sc...mehr

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Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz 1. Unter der Existenzgrundlage i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ist nur die materielle Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen zu verstehen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 18.05.2017 – VI R 9/16, BFHE 258, 142, BStBl II 2017, 988). 2. Die in § 33b EStG normierten (einschränkenden) Voraussetzungen für den Behinderten-Pauschbetrag sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Nor...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / C. Haftungsgrenze 10. Lebensjahr für Kinder im motorisierten Straßenverkehr (§ 828 Abs. 2 BGB)

Ein Herzstück der Reform war die Erhöhung der Haftungsgrenze für Kinder – als Täter und als Opfer – im motorisierten Straßenverkehr auf das vollendete 10. Lebensjahr.[27] Mit dem neuen § 828 Abs. 2 BGB folgte der Gesetzgeber den mehrfachen Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags Goslar[28] und Erkenntnissen der Kinderpsychologie, dass die Kinder dieser Altersgruppe i...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / Literaturtipps

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§ 15 Deliktische Haftung de... / IV. Beweis des Haftungsgrundes

Rz. 17 Der Geschädigte hat für seinen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung zunächst die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Haftungsgrundes darzulegen und gemäß den strengen Anforderungen des § 286 ZPO [55] zu beweisen [56] (zum vertraglichen Ersatzanspruch vgl. § 4 Rdn 13 ff.). Rz. 18 Diese Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich grds. darauf, dassmehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Inhalt der Aufklärungspflicht

Rz. 188 Der Inhalt der Pflicht, über das Prozessrisiko aufzuklären, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie bereits dargelegt, reicht eine nur allgemein gehaltene Aussage nicht aus. Der Rechtsanwalt muss konkret beschreiben, woraus sich das Prozessrisiko ergibt:[782]mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Eine schädigende Handlung

Rz. 33 Für den Schaden aus einer einmaligen, einheitlichen, abgeschlossenen Schadensursache [101] gilt der Grundsatz der Schadenseinheit;[102] danach ist der aus einem bestimmten Ereignis erwachsene Schaden als ein einheitliches Ganzes aufzufassen, das auch alle weiteren adäquat verursachten, zurechenbaren und als möglich voraussehbaren Spätfolgen umfasst.[103] Das bedeutet, ...mehr

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zfs 10/2019, Kein Schmerzen... / 2 Aus den Gründen:

"… [8] I. Das OLG, dessen Entscheidung in FamRZ 2018, 723, veröffentlicht ist, hat dem Kl. das Schmerzensgeld aus ererbtem Recht des Patienten zugesprochen. Zur Begründung seiner Entscheidung hat es, soweit im Revisionsverfahren noch erheblich, ausgeführt, der Bekl. sei im Rahmen seiner Aufklärungspflicht gehalten gewesen, mit dem Betreuer die Frage der Fortsetzung oder Been...mehr

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ZErb 09/2019, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2019

Am 24. und 25. Mai 2019 fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. in Karlsruhe statt. Frühankommer hatten bereits am 23. Mai die Gelegenheit, den Bundesgerichtshof zu besuchen. In elf Vorträgen wurden aktuelle Aspekte des Vorsorgerechts und ihre Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit dargestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Zu Beginn der Tagung am Freitag, den 24....mehr

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zfs 02/2019, Taggenaue Beme... / 2 Aus den Gründen:

"… a) Verdienstausfall" [22] Der Kl. hat bis zum 12.4.2014 Leistungen des Arbeitgebers nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten, die vorliegend nicht in Frage stehen. Er macht für den Zeitraum vom 13.4. bis zum 31.7.2014 den ihm entstandenen Lohnausfall geltend und behauptet, ein Nettoeinkommen von 10.169,64 EUR ohne den Unfall monatlich erhalten zu haben. Dass dies der Fa...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 634 Das Medizinrecht weist sowohl im materiell als auch im prozessualen Recht Besonderheiten auf und birgt damit Haftungsrisiken. Vor allem das Arzthaftungsrecht stellt eine anspruchsvolle Materie dar, sowohl für den Anwalt des Arztes als auch für den Patientenanwalt. Rz. 635 Im Bereich der prozessrechtlichen Bezüge der Arzthaftung haben die Komplexe "Tatsachenermittlung"...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / II. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 43 Das Berufungsgericht, dessen Urteil in r+s 2007, 260 veröffentlicht ist, folgte der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurt. BGHZ 168, 161, 163 ff.), wonach der Sozialversicherungsträger wegen der von ihm erbrachten Aufwendungen beim Rückgriff nach § 110 SGB VII grundsätzlich auch auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten gegen den nach den §§ ...mehr

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AGS 01/2019, Berufswidrigke... / 1 Sachverhalt

Im Januar 2017 hat Rechtsanwalt … als Prozessbevollmächtigter für die Mandantin … beim LG eine Klage gegen die … GmbH auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz eingereicht. Die Zeugin hatte den vom LG angeforderten Gerichtskostenvorschuss i.H.v. 1.218,00 EUR bezahlt, ebenso einen vom Gericht angeforderten Vorschuss für die Einholung eines medizinischen Sachverständig...mehr

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§ 11 Das Beweisrecht / Literaturtipps

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§ 1 Problematische Personen... / 2. Die rechtliche Beurteilung

Rz. 250 Nach Ansicht des Berufungsgerichts hatte die Klägerin nicht bewiesen, dass ihre Erkrankung an dem Morbus Sudeck eine kausale Folge des Unfallgeschehens war, für das die Beklagten einzustehen hatten. Die Klägerin müsse eine Primärverletzung nach den Grundsätzen des § 286 ZPO zur vollen Überzeugung des Gerichts beweisen. Dies sei ihr nicht gelungen. Der Sachverständige...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / I. Grundlagen

Rz. 180 Für die Erstellung eines Serienbriefes (bzw. Serientextes) bedarf es zum einen eines Rohtextes (auch Hauptdokument genannt) und zum anderen einer Steuerdatei (auch Datenquelle genannt), mit der sodann der Rohtext verknüpft werden muss. Die Steuerdatei enthält dabei die variablen Daten des Serienbriefes in Form einer Tabelle. I.d.R. wird meist eine Exceltabelle verwend...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Sonderrechtsverhältnis

Rz. 310 Die Mitverschuldenszurechnung nach §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB setzt ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus.[252] Rz. 311 Eine Sonderbeziehung wird nicht schon durch bloßes Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht [253] oder einer Gefährdungssituation [254] begründet.[255] Rz. 312 Bei einem Haftpflic...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Mitverantwortung der Mutter

Rz. 337 Der unmittelbare Gesundheitsschaden eines Dritten kann durch Verletzung einer anderen Person vermittelt werden (z.B. Infektion in der Schwangerschaft).[290] Dem infolge einer Verletzung seiner Mutter mit einem Gesundheitsschaden zur Welt gekommenen Kind (Nasciturus) stehen eigene Ersatzansprüche zu.[291] Trifft die Schwangere an dieser Situation eine Mitverantwortung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (e) Vertragsverhältnis

Rz. 313 Besteht zwischen verletztem Kind und der seine Pflichten verletzenden Person im Unfallzeitpunkt eine zuvor begründete rechtliche, vor allem vertragliche, Sonderrechtsbeziehung, kommt es zu einer Anrechnung des Mitverschuldens nach §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB.[257] Rz. 314 Eine – zur Anspruchskürzung beim Kind führende – Sonderbeziehung ist anzunehmen bei einem mit dem...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Mitverantwortung der Eltern

Rz. 290 Mitverantwortung der Eltern im Vorfeld bzw. bei der Schadenentstehung ist nur ausnahmsweise von ­Belang.[225] (aa) Grundsatz Rz. 291 Die Mitverschuldenszurechnung (§§ 254 Abs. 2 S. 2, 278[226] BGB) setzt für Anspruchskürzung ein vor dem Haftpflichtgeschehen bereits bestehendes Sonderrechtsverhältnis zwischen Kind und Schädiger voraus (dazu Rdn 302 ff.). Bei einem Haftp...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Sozialversicherung

Rz. 29 SVT erwerben nach § 116 SGB X erst mit der Abführung des ersten (freiwilligen oder pflichtigen) Sozialversicherungsbeitrages vom Geschädigten die Forderungen.[27] Bis dahin ist der unmittelbar Verletzte Anspruchsinhaber. Er kann über diese Ansprüche auch endgültig, und auch zum Nachteil eines Rechtsnachfolgers, verfügen. Rz. 30 Da die Vergabe einer Versichertennummer k...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (c) Ausschluss der Geltendmachung

Rz. 298 Aus der Familiengemeinschaft zwischen Eltern und Kindern kann sich bei (leicht) fahrlässiger Schadenszufügung die Pflicht des geschädigten Kindes ergeben, Ersatzansprüche (vor allem Schmerzensgeldansprüche[237]) nicht geltend zu machen, wenn die Familiengemeinschaft durch den Schadensausgleich übermäßig belastet würde.[238] Rz. 299 Soweit eine Haftpflichtversicherung [...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Forderungsübergang

Rz. 1027 Verdienstausfallansprüche (oder andere in regelmäßig wiederkehrender Höhe zu entrichtende Rentenbeträge), die einem Verletzten für die Zukunft zustehen, müssen ihm ohne Berücksichtigung etwaiger Sozialhilfeansprüche zuerkannt werden.[889] Im Hinblick auf den Subsidiaritätscharakter der Sozialhilfe muss ein Geschädigter seinen Lebensbedarf zunächst aus dem Schadeners...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Möglichkeit der Klage

Rz. 334 Für die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann.[266] Rz. 335 Tatsachenkenntnis ist differenziert zu betrachten:mehr

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§ 5 Verjährung / (bb) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 650 Hinweis Siehe Rdn 65 ff., 172. Rz. 651 Auch wenn das Stammrecht nicht verjährt ist, können Teilleistungen, insbesondere wiederkehrende Leistungen, trotzdem verjährt sein. Rz. 652 Bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen erbringen nicht nur Schadenersatzverpflichteter (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) wiederholend Leistungen, sondern vielfach auch SVT, SHT sow...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (a) Beteiligung der Eltern

Rz. 343 Sind Eltern am Schadenfall ihres Kindes beteiligt, ist § 1664 BGB im Verhältnis des Kindes zu seinen Eltern nicht nur Verantwortungskorrektiv, sondern gleichzeitig auch Anspruchsgrundlage für etwaige Schadenersatzforderungen.[302] Soweit neben § 1664 BGB auch eine elterliche Haftung aus § 823 BGB in Betracht kommt, ist der Verschuldensmaßstab des § 277 weitgehend par...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Einwendungen

Rz. 259 Dem Schadenersatzanspruch stehen dem Grunde nach (haftungsrechtlich) folgende Einwendungen entgegen:[203]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 695 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[560] Rz. 696 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft des SVT zur Geltendmachung von auf diesen nach § 119 SGB ...mehr

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§ 18 Die ärztliche Untersuc... / E. Funktion einer ärztlichen Untersuchung

Rz. 20 Eine ärztliche Fahreignungsbegutachtung dient der Beurteilung, ob sich durch die individuelle körperliche und geistige Ausstattung (unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeit zur Kompensation von vorliegenden Gesundheitsstörungen) Beeinträchtigungen der Fahreignung mit Bezug auf die allgemeinen Anforderungen an den öffentlichen Straßenverkehr ergeben. Der begu...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / II. Europarecht

Rz. 183 Die EG-Kommission unterbreitete 1990 den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Haftung bei Dienstleistungen, die an die Produkthaftungs-Richtlinie anknüpften sollte.[246] Die Dienstleistungshaftungs-Richtlinie sah eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr vor. Der Nachweis des Nichtverschuldens bei der Personen- oder Sachbeschädigung sollte dem Dienstl...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / Literaturtipps

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Spätschadenrisiko

Rz. 118 Beim Schadensfall im Bereich der Arzthaftung kann zwischen dem (angeblichen) Behandlungsfehler und der Erkennbarkeit des Schadens bzw. der Geltendmachung von Ansprüchen ein jahrelanger Zeitraum liegen. Das zeitliche Auseinanderfallen von Behandlungsmaßnahme und Erkennbarkeit des Schadens bzw. Anspruchsanmeldung wird dann wichtig, wenn nicht für den gesamten Zeitraum ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 2. Schadensaufwendungen

Rz. 9 Die Schadensaufwendungen für die Krankenhaus-Haftpflicht zu bestimmen, ist komplex und schwierig, zumal neben Personenschäden auch Aufwendungen für Sach- und Vermögensschaden beachtet werden müssen. Die Statistiken, die es gibt, belegen einen eindeutigen Anstieg der Aufwendungen im Verlauf der letzten 15–20 Jahre. Rz. 10 Die Schadensaufwendungen bei Arzthaftpflichtschäd...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Patientenversicherung

Rz. 178 Die Patientenversicherung gewährt dem Patienten verschuldensunabhängige Ansprüche bei objektiven ärztlichen Behandlungsfehlern. Patientenversicherungen wurden seit 1975 zunächst in Schweden und dann, mit Modifizierungen, in weiteren skandinavischen Ländern eingeführt. Dieser grundsätzlich andere Ansatz zur Abwicklung von Medizinschadensfällen hat für den Patienten de...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Beratungspflichten des Versicherers bzw. des Versicherungsmaklers

Rz. 136 Der Versicherungsmakler wird vom Versicherungsnehmer üblicherweise beauftragt, diesem einen individuellen Versicherungsschutz zu beschaffen. Der Versicherungsmakler ist Interessen- und meist Abschlussvertreter des Versicherungsnehmers und diesem gegenüber zu Beratung und Betreuung verpflichtet. Unmittelbar vor der Komplettnovellierung des VVG, die zum 1.1.2008 in Kra...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Schieds- oder Schlichtungsverfahren, Abs. 1 d bzw. Nr. 2.3.3.2 ARB 2012

Rz. 335 Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens werden gem. § 5 Abs. 1 d ARB vom Rechtsschutzversicherer übernommen, jedoch nur bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen würden. Unter diese Verfahren fallen nicht nur schiedsgerichtliche Verfahren, sondern auch Einigungs- und Schlichtu...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / Literaturtipps

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / I. Einleitung

Rz. 231 Die nachfolgenden, alphabetisch geordneten Komplikationen, Spätfolgen und Risiken sind Schlagworte, die von Bedeutung sein können. Immer wenn eines dieser Schlagworte, wie zum Beispiel Achsfehlstellungen, Amputationen, Embolien, Kompartmentsyndrom, Osteitis, Nekrose etc., in Arztberichten zu lesen ist, müssen die Alarmglocken angehen, da dies zu Komplikationen führen...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / 4. Arthrofibrose

Rz. 250 Eine Arthrofibrose ist eine Gelenksvernarbung, die mit einer schmerzhaften Bewegungseinschränkung einhergeht. Diese Gelenkserkrankung tritt oftmals nach Verletzungen und Operationen ein. Es kommt zu einer Einschränkung der Beweglichkeit der Gelenke. Rz. 251 Teilweise ist in der Forschung hier noch einiges ungeklärt. Geschädigte berichten über eine sehr schmerzhafte Ei...mehr