Fachbeiträge & Kommentare zu Arzthaftung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 5. Arzthaftung

Rz. 282 Ein Patient, der den behandelnden Arzt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen will, gerät leicht in Beweisnot, weil ihm in aller Regel die medizinischen Fachkenntnisse fehlen und er auch nicht über die Krankenunterlagen verfügt. Hinzu kommt, dass die Kausalität des Behandlungsfehlers für einen später auftretenden Schaden häufig schwer festzustellen ist. Ausgehend von e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darlegungslast – Substa... / a) Arzthaftung

Rz. 79 Der Arzthaftungsprozess zeichnet sich insbesondere durch die von der Rspr. geschaffenen Erleichterungen hinsichtlich der Substantiierungslast und Beweislast des Patienten aus.[202] Mit diesen Erleichterungen soll die in der Regel schwächere Position des Patienten, dem die Sachkunde und der Einblick in den Behandlungsablauf fehlen, ausgeglichen werden. Zur Verwirklichung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Beweislastumkehr bei grober Verletzung von Berufspflichten

Rz. 272 Werden Berufspflichten grob fahrlässig verletzt, die dem Schutz des Körpers oder der Gesundheit anderer Personen dienen, kehrt sich die Beweislast für die Schadensursächlichkeit der Pflichtverletzung um. BGH NJW 2018, 301 zur Schwimmbadaufsicht:[687] Zitat Wer eine besondere Berufs- oder Organisationspflicht, andere vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu bewahren, gro...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / b) § 630h Abs. 3 BGB – Dokumentationspflicht

Rz. 286 Der Arzt ist gem. § 630f BGB verpflichtet, den Behandlungsverlauf in Operationsberichten, Krankenblättern oder Patientenkarteien sorgfältig zu dokumentieren.[737] Ist eine Dokumentation aber aus medizinischen Gründen nicht geboten, so ist sie es auch aus Rechtsgründen nicht.[738] BGH VersR 1978, 544:[739] Zitat Vertrauenswürdigen Unterlagen dieser Art kann und soll in d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darlegungslast – Substa... / III. Substantiierungslast in besonderen Fällen

Rz. 61 In welchem Umfang die Rspr. zur Rechtsfortbildung aufgerufen ist, wird immer streitig bleiben. Einigkeit besteht darüber, dass Rechtsfortbildung nicht allein durch den Gesetzgeber erfolgen kann; Einigkeit besteht aber auch insoweit, dass die Rechtsfortbildung durch die Rspr. nicht in die Kompetenz des Gesetzgebers eingreifen darf. Die unauffälligste Art der Rechtsfortb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) § 630h Abs. 1 BGB

Rz. 284 Gem. § 630h Abs. 1 BGB wird das Vorliegen eines Behandlungsfehlers vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. Dem Patienten kommt insoweit eine Umkehr der Beweislast [731] zugute. Der Arzt muss bei Üb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / c) § 630h Abs. 4 BGB

Rz. 288 Das Risiko des Einsatzes von Ärzten mit mangelnder Befähigung wird von der Beweislastumkehr von § 630h Abs. 4 BGB erfasst. Ausweislich der Gesetzesbegründung handelt es sich dabei um sog. Anfängerfehler.[742] BGH NJW 1984, 655: Zitat Die Übertragung einer selbstständig durchzuführenden Operation auf einen dafür noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt ist ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / d) § 630h Abs. 5 S. 1 BGB – Grober Behandlungsfehler

Rz. 289 Ist erwiesen, dass ein Gesundheitsschaden eingetreten und dem Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen ist, der geeignet ist, diesen Schaden herbeizuführen, wird dessen haftungsbegründende Kausalität vermutet.[744] Schärtl, NJW 2014, 3601 m.w.N.: Zitat Voraussetzung ist, dass der bei objektiver Betrachtung "schlechterdings nicht mehr verständliche und verantwortbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / f) § 630h Abs. 2 BGB – Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht

Rz. 293 Der § 630h Abs. 2 BGB greift beweisrechtlich in den Bereich der Aufklärungspflicht des Behandelnden und der Einwilligung des Patienten ein. Jeder ärztliche Eingriff erfüllt den objektiven Tatbestand einer Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB. Dieser Eingriff ist jedoch nicht rechtswidrig, wenn der Patient seine Einwilligung gem. § 630d BGB erteilt hat. Seine Einw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 7. Steuerberaterhaftung/Wirtschaftsprüferhaftung

Rz. 300 Nicht anders als bei der Anwalts- und Arzthaftung auch (vgl. § 2 Rdn 78), sind für den Anspruch auf Schadensersatz aus Pflichtverletzungen des Mandanten gegen den Steuerberater die Anforderungen an die Darlegungslast reduziert, um das Informationsgefälle des Steuerberaters zum Mandanten auszugleichen. Der Mandant braucht nur so viel vorzutragen, dass sein Vorwurf ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / e) § 630h Abs. 5 S. 2 BGB – Befunderhebung und Befundsicherung

Rz. 290 Besondere Bedeutung kommt der Rechtsprechung zu den Beweiserleichterungen auch für den Fall zu, dass dem Arzt (oder dem Krankenhaus) der Vorwurf zu machen ist, es an der medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunderhebung fehlen lassen zu haben, wenn diese mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gebracht hätte. Ist ein Verstoß ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 03/2024, Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, wussten Sie, dass es im US-Bundesstaat Colorado verboten ist, an Sonntagen mit schwarz lackierten Autos zu fahren? Oder dass Sie in New Jersey nie wieder ein Wunschkennzeichen beantragen können, wenn Sie einmal wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurden? Nein? Nun ja, diese aus dem Bereich des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Keine Abänderu... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem LG Schweinfurt gegen die 4 Beklagten erstinstanzlich Schadensersatzansprüche aus Arzthaftung geltend gemacht. Gegen die Abweisung seiner Klage hat der Kläger Berufung eingelegt. Der Rechtsstreit endete durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, wonach sich die Beklagten zu 1), 2) und 4) verpflichteten, als Gesamtschuldner zur Abgeltung sämtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autoren

Esthersine Böhmer (bis 2. Aufl.) ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte in Bochum. Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Verwaltungsrecht, insbesondere mit dem Bauordnungs- und Bauplanungs-, Beamten- und Schulrecht. Zugleich kennt sie Behördenarbeit auch von innen, denn sie blickt auf elf Jahre Erfahrung in ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / 2. Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2275 BGB

Rz. 139 Bevor im Einzelnen mit der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen begonnen wird, ist zu prüfen, ob der Erblasser zum einen testierfähig und zum anderen in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt ist. Rz. 140 Eine Definition der Testierfähigkeit enthält das Gesetz nicht. Das OLG Frankfurt hat wie folgt entschieden: Zitat "Unter der Testierfähigkeit ist die Fähigke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 75 Für den Mandanten werden außergerichtlich Ansprüche aus Arzthaftung geltend gemacht. Dabei erfolgt auch eine Vertretung im Verfahren vor der ärztlichen Schlichtungsstelle. – Kann neben der normalen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für das Schlichtungsverfahren eine gesonderte Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG abgerechnet werden?mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 76 Nach allgemeiner Auffassung löst nur die Tätigkeit vor gesetzlich eingerichteten Einigungs-, Güte- oder Schiedsstellen die Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG aus. Der Anfall einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 Nr. 4 VV RVG für die Tätigkeit vor der Gutachterkommission bei der Landeszahnärztekammer, vor Schlichtungsstellen der Landesärztekammern sowie einer kirchlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / B. Rechtsgrundlagen der Arzthaftung

Rz. 6 Der Beziehung zwischen Patient und Arzt oder Krankenhausträger liegt im Regelfall ein Vertrag zugrunde: Vorrangige Anspruchsgrundlage der Haftung von Arzt und/oder Krankenhausträger ist daher der Behandlungsvertrag mit dem Patienten. Kann ein Vertrag nicht abgeschlossen werden (insbesondere in Notsituationen), ist auf das quasivertragliche Rechtsverhältnis der Geschäft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung

A. Allgemeines Rz. 1 Unfall- und Arzthaftpflichtrecht haben enge Berührungspunkte. Im weiteren Sinne beruht auch der Körperschaden infolge fehlgeschlagener ärztlicher Behandlung auf einem Unfall, nämlich auf einem von außen einwirkenden unfreiwilligen Ereignis. Vor allem aber haben sich Ärzte mit den Folgen vielfältiger Unfälle zu befassen, um die Gesundheit des Unfallopfers ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / III. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 15 Behandelt ein Arzt eine bewusstlose oder willensunfähige Person ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, entstehen mangels Vertrags keine vertraglichen Ansprüche. Es kommt jedoch Geschäftsführung ohne Auftrag nach den §§ 677 ff. BGB in Betracht, wenn die Behandlung objektiv dem Interesse des Patienten und seinem mutmaßlichen Willen entspricht. Die Behandlung ist z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / V. Amtshaftung

Rz. 19 Ist der Rettungsdienst öffentlich-rechtlich organisiert (wie in der Mehrzahl der Bundesländer), so hat die den Rettungsdienst tragende Körperschaft für Behandlungsfehler des Notarztes nach den Grundsätzen der Amtshaftung einzustehen. Zwischen Notarzt und Notfallpatienten kommt kein Behandlungsvertrag zustande, sondern der Arzt erfüllt im Rahmen des Notarztdienstes ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / C. Haftung aus Behandlungsfehler

Rz. 20 Im Mittelpunkt des Arzthaftungsrechts steht die Haftung für Behandlungsfehler. Bei dieser Haftung geht es nicht um die Zuweisung persönlicher Schuld, sondern um den finanziellen Ausgleich des Schadens, der auf Qualitätsmängeln medizinischer Behandlung beruht. I. Behandlungsfehler Rz. 21 Der Arzt schuldet dem Patienten nach § 276 BGB die im Verkehr erforderliche Sorgfalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / IV. Deliktsrecht

Rz. 16 In Anspruchskonkurrenz zur vertraglichen und quasivertraglichen Haftung stehen deliktische Ansprüche gem. den §§ 823 ff. BGB bei Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben. Haftbar ist danach nur, wer selbst gehandelt oder für einen Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB) einzustehen hat. Rz. 17 Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre ist der ärztliche Heileing...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / II. Besonderheiten der stationären Krankenhausbetreuung

Rz. 11 Komplexere Vertragsgestaltungen und Haftungszurechnungen finden sich bei der stationären Krankenhausbetreuung, die durch das Patientenrechtegesetz nicht kodifiziert wurde. Auch hier liegt dem Behandlungsverhältnis in der Regel ein schuldrechtlicher Behandlungsvertrag zwischen Patient und Behandlungsträger zugrunde, unabhängig davon, ob der Krankenhausträger – der bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / I. Behandlungsvertrag

Rz. 8 Durch das Patientenrechtegesetz wurde der Behandlungsvertrag als neuer besonderer Dienstvertragstypus kodifiziert. Gemäß § 630a BGB ist der Behandelnde zur Leistung der versprochenen Behandlung verpflichtet, die nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen hat, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Einord...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / E. Haftungskonkurrenz bei Unfall und nachfolgendem Arztfehler

Rz. 81 Eine Schnittstelle zwischen Arzthaftung und Haftung aus schuldhafter Unfallverursachung bildet die Konstellation einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung nach vorangegangenem fremdverschuldeten Unfall. Grundsätzlich erstreckt sich die Schadensersatzpflicht des Unfallverursachers auf alle Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören auch diejenigen Schäd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / V. Kausalität

Rz. 80 Den Patienten trifft die Beweislast, dass sein Gesundheitsschaden auf dem Eingriff beruht, über den er mangelhaft aufgeklärt wurde.[298] Hiervon zu unterscheiden ist der Einwand des Arztes, der Patient hätte denselben Schaden auch ohne sein Zutun erlitten (hypothetische Kausalität), was der Arzt zu beweisen hat.[299]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / 5. Mangelnde Befähigung des Behandelnden

Rz. 59 Gemäß § 630h Abs. 4 BGB wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung des Behandelnden[216] für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten ursächlich war. Schon vor der Kodifizierung führte nach allgemeiner Auffassung die Übernahme der Behandlung durch einen dazu nicht hinreichend befähigten Behandler – wozu auch die unterlass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / 1. Anscheinsbeweis

Rz. 46 Deutet ein Gesundheitsschaden nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf einen Behandlungsfehler hin, kann zugunsten des Patienten eine Beweiserleichterung nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises eingreifen. Voraussetzung ist stets ein entsprechender Erfahrungssatz, der von dem eingetretenen Schaden auf einen Behandlungsfehler als dessen typische und damit wahrschein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / D. Haftung aus Aufklärungsfehler

Rz. 62 Die Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht – behandelt wird nachstehend nur die Eingriffs- oder Risikoaufklärung und nicht auch die therapeutische oder Sicherungsaufklärung, die Teil der Behandlung ist – ist neben dem Behandlungsfehler der zweite Anknüpfungspunkt für die zivilrechtliche Haftung des Arztes oder Krankenhausträgers. Die Behauptung eines Aufklärungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / I. Behandlungsfehler

Rz. 21 Der Arzt schuldet dem Patienten nach § 276 BGB die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. In ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wurde dies konkretisiert im Sinne einer ärztlichen Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachgebiets vorausgesetzt und erwartet werden. Die B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / 2. Therapiefehler

Rz. 33 Der Arzt schuldet seinem Patienten neben einer sorgfältigen Diagnose die Anwendung einer Therapie, die dem jeweiligen Stand der Medizin entspricht. Rz. 34 Dabei ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes (Therapiefreiheit). Ihm wird bei der Therapiewahl ein weiter Beurteilungsermessen zugebilligt, in dessen Rahmen er die Behandlungsmethode wählen kann,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / II. Beweislast und Beweiserleichterungen

Rz. 43 Die Beweislast für einen auf einen Behandlungsfehler gestützten Anspruch folgt zunächst dem allgemeinen Grundsatz, dass der Anspruchsteller (Patient) den Nachweis der Pflichtverletzung (des Behandlungsfehlers), deren Kausalität für die Schädigung und des Verschuldens zu erbringen hat, also den Nachweis sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen.[145] Andernfalls würde dem Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / 2. Voll beherrschbare Risiken des medizinischen Geschehens

Rz. 48 Gemäß § 630h Abs. 1 BGB wird ein Fehler des Behandelnden vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. Stammt die Schädigung aus einem Bereich, dessen Gefahren von dem Behandelnden voll beherrscht werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / 6. Dokumentationsmangel

Rz. 60 Schließlich können Unzulänglichkeiten der Dokumentation der medizinischen Behandlung zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten führen: Gemäß § 630h Abs. 3 BGB wird vermutet, dass eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht getroffen wurde, wenn die Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Abs. 1 oder Abs. 2 BGB nicht in der Patientenakte aufgezeichnet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / 4. Mangelhafte Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde

Rz. 57 Das Nichterheben gebotener Diagnose- und Kontrollbefunde stellt zwar einen Unterfall des Behandlungsfehlers dar. Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Beweislastverteilung beim Verstoß gegen die Befunderhebungs- und Sicherungspflicht, die der Gesetzgeber in § 630h Abs. 5 S. 2 BGB übernommen hat, weisen aber Besonderheiten auf. Rz. 5...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / I. Die ärztliche Aufklärungspflicht

Rz. 63 Die ärztliche Heilbehandlung ist nach Rechtsprechung und herrschender Lehre tatbestandsmäßig Körperverletzung, auch wenn sie der Heilung oder der Besserung des Gesundheitszustands des Patienten dient und kunstgerecht durchgeführt wird. Der medizinische Eingriff ist aber gerechtfertigt, wenn der Patient wirksam eingewilligt hat: Die Einwilligung in die Heilbehandlung b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / III. Hypothetische Einwilligung und Entscheidungskonflikt

Rz. 74 Dem Arzt steht bei ungenügender Aufklärung gem. § 630h Abs. 2 S. 2 BGB der Einwand offen, der Patient hätte auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Maßnahme eingewilligt (hypothetische Einwilligung bzw. Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens). Das nimmt die frühere Rechtsprechung auf,[280] die maßgeblich bleibt: Durch das Patientenrechtegesetz sollte die bis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / A. Allgemeines

Rz. 1 Unfall- und Arzthaftpflichtrecht haben enge Berührungspunkte. Im weiteren Sinne beruht auch der Körperschaden infolge fehlgeschlagener ärztlicher Behandlung auf einem Unfall, nämlich auf einem von außen einwirkenden unfreiwilligen Ereignis. Vor allem aber haben sich Ärzte mit den Folgen vielfältiger Unfälle zu befassen, um die Gesundheit des Unfallopfers möglichst weit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / 1. Diagnose- und Befunderhebungsfehler

Rz. 25 Die Erfolgschancen einer ärztlichen Behandlung hängen zunächst entscheidend von Richtigkeit und Genauigkeit der Diagnose ab. Der Arzt muss daher vor der Therapie stets das Krankheitsbild abklären. Erst auf der Grundlage einer möglichst exakten und umfassenden Befunderhebung darf er mit der Behandlung beginnen (Pflicht zur Diagnosestellung).[52] Andererseits hat er Übe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / 3. Organisationsfehler

Rz. 39 Der Krankenhausträger hat eine sachgerechte Organisation der Arbeitsabläufe im Krankenhaus sicherzustellen, um voraussehbare Gefahren vom Patienten abzuhalten. Mit dem Betrieb des Krankenhauses eröffnet sein Träger potenzielle Gefahrenquellen, die seinem Herrschafts- und Organisationsbereich entstammen und für die er deshalb einstehen muss. Mit der Aufnahme des Patien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / 3. Grobe Behandlungsfehler

Rz. 50 § 630h Abs. 5 S. 1 BGB nimmt die Rechtsprechung zur Beweislastumkehr bei groben (schweren) Behandlungsfehlern[183] auf: Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / II. Beweis ordnungsgemäßer Aufklärung

Rz. 71 Macht der Patient Aufklärungsversäumnisse geltend, so trägt grundsätzlich der Arzt die Beweislast dafür, dass er seiner Aufklärungspflicht genügt hat.[266] Da der ärztliche Heileingriff nach herrschender Meinung als Körperverletzung anzusehen ist, die nur bei wirksamer Einwilligung gerechtfertigt ist, hat der Arzt die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung nachz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Arzthaftung / IV. Zurechnungszusammenhang

Rz. 77 Im Fall eines medizinischen Eingriffs nach nicht hinreichender Aufklärung haftet der Arzt bei Verschulden grundsätzlich für sämtliche Schadensfolgen. Dies gilt auch, wenn die Behandlung an sich lege artis ausgeführt war. Denn der nicht durch eine wirksame Einwilligung gedeckte Eingriff durfte überhaupt nicht durchgeführt werden; wäre er pflichtgemäß unterblieben, wäre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Hypothetische Kausalität, rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 166 Häufig beruft sich der Schädiger darauf, dass der Schaden ganz oder teilweise sowieso aufgrund anderer Ursachen als seiner Schädigungshandlung eingetreten wäre. Begrifflich stellt sich dann die Frage nach der sog. hypothetischen oder überholenden Kausalität.[335] Dass der durch das haftungsbegründende Ereignis real bewirkte Schaden gleichzeitig oder später durch eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 38 Haftung der Unternehme... / 3. Rehabilitant, Krankenhausträger, Arzt

Rz. 101 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 SGB VII genießen Personen Unfallversicherungsschutz, wenn sie von einem dort genannten Sozialversicherungsträger in stationäre Behandlung eingewiesen werden oder wenn sie an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation teilnehmen und hierbei einen Unfall erleiden. Nur der Unfall steht unter Versicherungsschutz, der ursächlich auf die mit einem Kran...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Eltern und Kinder / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Einzelfälle

Rz. 636 § 830 Abs. 1 S. 1 BGB wird auch für Demonstrationsschäden (auch unerlaubte Handlungen bei Blockaden und Hausbesetzungen) angewendet.[1833] Für Schäden, welche durch die Demonstration veranlasst sind, haftet zunächst jeder, der selbst unmittelbare Schädigungshandlungen ausgeführt oder vorsätzlich gefördert hat. Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgeste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Unerlaubte Handlungen / i) Schädigungen im Mutterleib

Rz. 55 § 823 BGB schützt das Recht des geborenen Menschen auf körperliche Unversehrtheit und auf Gesundheit. Dem im Verletzungszeitpunkt noch nicht geborenen Menschen stehen dieselben Rechte auf Schadensersatz zu wie dem, der erst mit oder nach der Vollendung der Geburt verletzt worden ist. Nach ­richtiger Auffassung ist ein Recht der Leibesfrucht auf Unversehrtheit und auf ...mehr