Fachbeiträge & Kommentare zu Arzthaftung

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ZAP 18/2019, Arzthaftung: Aufklärung vor einer Operation

(OLG Hamm, Beschl. v. 19.6.2019 – 3 U 33/19) • Ein Arzt muss den Patienten vor einem relativ indizierten Eingriff grds. nicht über die Möglichkeit eines Aufschiebens oder gänzlichen Unterlassens der Operation aufklären, wenn er von einer entsprechenden Kenntnis des Patienten – ohne Fehlvorstellung über die Risiken des Nichtstuns – ausgehen darf (Abgrenzung zu BGH VersR 1997,...mehr

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ZAP 20/2018, Arzthaftung: Verweigerung medizinisch gebotener Maßnahmen durch den Patienten

(BGH, Beschl. v. 15.5.2018 – VI ZR 287/17) • Ein Behandlungsfehler kann zu verneinen sein, wenn der Patient die medizinisch gebotenen Maßnahmen abgelehnt hat. Eine solche Würdigung setzt allerdings voraus, dass der Patient über die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme vollständig und widerspruchsfrei informiert worden ist und er diese Informationen auch verstanden ha...mehr

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ZAP 2/2019, Arzthaftung: Verjährungsbeginn bei mangelhafter ärztlicher Aufklärung

(OLG Frankfurt, Urt. v. 21.8.2018 – 8 U 88/15) • Bei Schadensersatzansprüchen wegen Aufklärungsmängeln beginnt die Verjährung i.d.R. nicht schon, sobald der Patient einen Schaden aufgrund der medizinischen Behandlung feststellt. Hinzutreten muss vielmehr auch die Kenntnis, dass der Schaden nicht auf einem Behandlungsfehler beruht, sondern eine spezifische Komplikation der me...mehr

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ZAP 19/2018, Arzthaftung: Pflicht zur Information des Patienten über bedrohliche Befunde

(BGH, Urt. v. 26.6.2018 – VI ZR 285/17) • Der Arzt hat sicherzustellen, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden – und ggf. von der angeratenen Behandlung – Kenntnis erhält, auch wenn diese nach einem etwaigen Ende des Behandlungsvertrags bei ihm eingehen. Der Arzt, der als einziger eine solche Information bekommt, muss den Informationsfluss aufrechterhalte...mehr

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ZAP 8/2021, Arzthaftung: Kaiserschnittgeburt

(BGH, Urt. v. 12.1.2021 – VI ZR 60/20) • Bei einer Kaiserschnittgeburt ist das Einlassen der Behandlungsseite auf den Wunsch der Kindesmutter nach einer sekundären Sectio nur dann als behandlungsfehlerhaft zu bewerten, wenn die von der Kindesmutter gewünschte sekundäre Sectio unter Berücksichtigung auch der Konstitution und der Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situ...mehr

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ZAP 8/2023, Arzthaftung: Aufklärung vor Schwangerschaftsabbruch

(BGH, Urt. v. 14.2.2023 – VI ZR 295/20) • Für eine schwerwiegende Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren i.S.d. § 218a Abs. 2 StGB müssen Belastungen zu befürchten sein, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte erfordern, dass dies von der Frau nicht erwartet werden kann. Bei der zu erwartenden Geburt eines schwerbehinderten Kindes...mehr

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ZAP 16/2017, Arzthaftung: Wahl einer nicht allgemein anerkannten Therapieform

(BGH, Urt. v. 30.5.2017 – VI ZR 203/16) • Die Anwendung von nicht allgemein anerkannten Therapieformen ist rechtlich grds. erlaubt. Die Entscheidung des Arztes für die Wahl einer nicht allgemein anerkannten Therapieform setzt allerdings eine sorgfältige und gewissenhafte medizinische Abwägung von Vor- und Nachteilen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und ...mehr

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ZAP 2/2024, Arzthaftung: Keine Verletzung der Aufklärungspflichten bei fehlender Kenntnis über ein bestehendes Risiko

(OLG Dresden, Beschl. v. 1.11.2023 – 4 U 1238/23) • Ist ein bestehendes Risiko dem aufklärenden Arzt nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, kommt eine Haftung wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten nicht in Betracht. Hinweis: Ist ein bestehendes Risiko dem behandelnden Arzt nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es zum Zei...mehr

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ZAP 16/2019, Mitverschulden bei Arzthaftung: Verspätete Diagnose einer Krebserkrankung

(OLG Braunschweig, Urt. v. 28.2.2019 – 9 U 129/15) • Ist ein Arzt wegen eines Behandlungsfehlers zum Schadensersatz verpflichtet, ist es ihm zwar nicht grds. verwehrt, sich auf ein Mitverschulden des Patienten zu berufen. Bei der Bejahung mitverschuldensbegründender Obliegenheitsverletzungen des Patienten ist allerdings Zurückhaltung geboten (BGH, Urt. v. 17.12.1996 – VI ZR ...mehr

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ZAP 18/2019, Arzthaftung: Selbstständiges Beweisverfahren

(OLG Hamm, Beschl. v. 9.7.2019 – I-26 W 8/19) • Für die Zulässigkeit von Beweisfragen im Arzthaftungsbeweisverfahren reicht es aus, wenn diese der Klärung dienlich sind, ob die Behandlung vom geschuldeten ärztlichen Standard abgewichen ist und eine Erklärung für die Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung liefern können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es gewisse Anhal...mehr

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ZAP 15/2021, Arzthaftung: Umfang der ärztlichen Informations- und Dokumentationsplicht

(BGH, Urt. v. 27.4.2021 – VI ZR 84/19) • Die in § 630c Abs. 2 S. 1 BGB kodifizierte Pflicht zur therapeutischen Information ist Bestandteil der fachgerechten ärztlichen Behandlung. Hierzu zählt auch die Verpflichtung des Arztes, den Patienten über die Dringlichkeit etwa erforderlicher ärztlicher Maßnahmen in Kenntnis zu setzen und ihn auf die mit ihrem Unterbleiben verbunden...mehr

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ZAP 9/2019, Arzthaftung: Gesteigerte Befunderhebungspflichten bei Weiterbehandlung nach Arbeitsunfall

(OLG Köln, Urt. v. 9.1.2019 – 5 U 13/17) • Ein Durchgangsarzt, der nach einem Arbeitsunfall mit Aufprall des Fußes auf der Erde zunächst nur ein Umknicktrauma diagnostiziert, muss die Möglichkeit einer Mitbeteiligung von Fußknochen in Erwägung ziehen und röntgenologisch abklären, wenn er im Rahmen der selbst weitergeführten Behandlung von der Diabetes-mellitus-Erkrankung des...mehr

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ZAP 2/2022, Arzthaftung: Anforderungen an ärztliche Eingriffsaufklärung

(BGH, Urt. v. 7.12.2021 – VI ZR 277/19) • Beruft sich der behandelnde Arzt im Falle einer fehlerhaften Eingriffsaufklärung darauf, der Patient hätte auch im Falle einer zutreffenden Aufklärung in die betreffende Maßnahme eingewilligt („hypothetische Einwilligung”), so trifft ihn die Beweislast für diese Behauptung dann, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausi...mehr

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ZAP 21/2018, Arzthaftung: Grenzen ärztlicher Aufklärungspflicht

(BGH, Beschl. v. 29.5.2018 – VI ZR 370/17) • Ein Arzt muss seinen Patienten nur über bekannte Risiken aufklären. War ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt, besteht insoweit keine Aufklärungspflicht. War es dem behandelnden Arzt nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenscha...mehr

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ZAP 21/2017, Arzthaftung: Aufklärungsmängel

(OLG Dresden, Urt. v. 16.5.2017 – 4 U 1229/15) • Klärt der Arzt vor der Kombination zweier Eingriffe (hier: Katarakt-OP unter gleichzeitiger Astigmatismuskorrektur) nur über einen Operationsteil (hier: Katarakt-OP) auf, so haftet er für die Folgen der Operation nicht, wenn offen bleibt, ob diese nicht auch allein auf dem Teil der Operation beruhen können, der von der Aufklär...mehr

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ZAP 17/2023, Das Schiedsger... / 7. Größere Sachkunde der Schiedsrichter?

Der staatliche Zivilrichter hat im Regelfall ganz unterschiedliche Verfahren zu bearbeiten; seit einigen Jahren sind allerdings Spezialzivilkammern eingerichtet (§§ 72a, 119a Abs. 1 GVG), z.B. für Erbrecht, Arzthaftung. Der von einer Schiedsorganisation bestellte Schiedsrichter sei dagegen „ausgewiesener Experte”, wird behauptet; das mag für den Vorsitzenden zutreffen, die v...mehr

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Literaturverzeichnis

Buschbell, Münchener Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht, 4. Auflage 2015 Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Auflage 2015 Drees, Schadensberechnung bei Unfällen mit Todesfolge, 2. Auflage 1994 Eckelmann/Nehls, Schadensersatz bei Verletzung und Tötung, 1987 Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeite...mehr

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Literaturverzeichnis

Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2012 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Beck'scher Online-Kommentar BGB (BeckOK/BGB), 43. Edition, Stand 15.6.2017 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs,Loseblatt, 37. EL. August 2017 Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl. 2018 Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 20...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Beck/Berr/Nissen, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 6. Auflage 2012 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 36. Auflage 2016 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage 2006 Böhme, Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, 12. Aufla...mehr

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ZAP 2/2023, Beweislast bei Produktfehler: Gebrochene Hüftendoprothese

(BGH, Urt. v. 1.8.2023 – VI ZR 82/22) • Zum Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer Hüftendoprothese. Hinweis: Der 6. (Arzthaftungs-)Senat des BGH stellt die Voraussetzungen eines Fabrikationsfehlers und des Eingreifens eines Anscheinsbeweises im Falle eines gebrochenen Keramikinlays einer Hüftendoprothese dar. Für das Vorliegen eines Produktf...mehr

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ZAP 23/2017, Anwaltsmagazin / 1 Beschlüsse der Herbstjustizministerkonferenz

Die diesjährige Herbstjustizministerkonferenz fand Anfang November in Berlin unter dem Vorsitz des Landes Rheinland-Pfalz statt. Die Ressortchefs hatten ein breites Beratungsprogramm auf der Tagesordnung, das von der Lage der Justiz über verschiedene Änderungen im Prozessrecht bis hin zum Arzthaftungs- und zum Betreuungsrecht reichte. Die wichtigsten Ergebnisse sind nachsteh...mehr

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ZAP 10/2020, Gesetzgebungsr... / 4. Kleine ZPO-Reform

Das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl I, S. 2633) hat wichtige Änderungen für den Zivilprozess mit sich gebracht. Bereits jetzt gibt es obligatorische Spezialspruchkörper bei den Land- und Oberland...mehr