Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitmodell

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

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Arbeitszeiterfassung mit Excel / 1 Moderne Arbeitszeitregelungen

Die Erfassung der Arbeitszeiten sowie die Berechnung der Soll/Ist-Abweichungen mit Frei- und Überstunden sind abhängig vom Arbeitszeitmodell des Unternehmens. In größeren Unternehmen sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Regelarbeitszeiten ausgehandelt und über unterschiedliche Arbeitszeitmodelle realisiert (Gleitzeit, flexible Standardarbeitszeit, Wahlarbeitszeit u. a....mehr

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Work-Life-Balance: Wesentli... / 4 Der Weg zur Work-Life-Balance in Unternehmen

Wer eine ausgeglichene Balance zwischen Beruf und Freizeit herstellen will, muss seine Zeit sinnvoll nutzen. Dabei können Unternehmen ihre Mitarbeiter unterstützen, indem sie Freiräume schaffen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbieten. Dabei gibt es viele Maßnahmen, mit denen Unternehmen eine ausgeglichene Work-Life-Balance fördern können. Wesentlich hierbei ist jedoc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Generationsübergreifende Zu... / 4.3.1 Flexible Arbeitszeit

Welche Arbeitszeitmodelle können Sie derzeit anbieten? Welche sind ausbaufähig? Wo sind durch den Unternehmenskontext Grenzen gesetzt, sind diese klar kommuniziert? Inwiefern ist selbstbestimmtes Arbeiten in Ihrem Unternehmenskontext förderbar?mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Helfer für die psy... / 3.1 Risikofelder und Erwartungen der Arbeitnehmer an die Arbeitgeber

Nach aktuellen Umfragen möchten rund 23 % der Angestellten in den nächsten 12 Monaten ihr Unternehmen verlassen.[1] Dabei ziehen sie erst recht die Konsequenzen, wenn die Arbeitgeber nicht im Kontext der psychischen Gesundheit Unterstützung anbieten: Laut einer Studie der American Psychological Association ist die Wahrscheinlichkeit, das Unternehmen zu verlassen, für besonde...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Stolpers... / 3 Strategien zum Umgang mit den motivationalen Hindernissen und Stolpersteinen

Die Frauen wurden zunächst gefragt, wie ihr persönlicher Umgang mit den motivationalen Hindernissen und Stolpersteinen war. 5 von 15 Frauen (33 %) empfanden es als hilfreich, sich über die eigenen Ziele bewusst zu sein und sich die antreibenden Motive zu verdeutlichen. Für 4 Frauen war die persönliche Weiterentwicklung hinsichtlich der eigenen Interessen relevant (27 %), ggf....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.1 Wesentliche Beeinträchtigung von Organisation und Arbeitsablauf

Rz. 83 § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG nennt als betrieblichen Grund die wesentliche Beeinträchtigung von Organisation oder Arbeitsablauf. Da Organisation und Arbeitsabläufe i. d. R. miteinander verbunden sind, ist eine Trennung meist nicht möglich.[1] Arbeitsablauf meint nach der Gesetzesbegründung den technischen Arbeitsablauf.[2] Rz. 84 Eine wesentliche Beeinträchtigung der Organi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 5 Früher sahen einzelne Gesetze lediglich ausnahmsweise spezielle Regelungen in Bezug auf die Reduzierung der Arbeitszeit nur für bestimmte Personengruppen vor. Beispielsweise haben Eltern seit dem 1.1.2001 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit nach § 15 Abs. 6 BEEG. [1] Insoweit kann der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn er dringend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.2 Anzeige des Verlängerungswunschs

Rz. 13 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer muss den Wunsch nach einer Verlängerung seiner bisherigen Arbeitszeit angezeigt haben. Aus dieser Formulierung folgt, dass die Anzeige vor der Besetzung des freien Arbeitsplatzes geschehen sein muss. Hat sich der Arbeitgeber bereits für einen Bewerber entschieden, jedoch noch keinen Arbeitsvertrag mit diesem geschlossen, kann die ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Arbeitszeitmodelle

Rz. 26 Im betrieblichen Alltag gibt es eine Reihe von Arbeitszeitformen, für die das Gesetz keine ausdrücklichen Regelungen enthält und die es dem Arbeitnehmer innerhalb bestimmter Grenzen ermöglichen sollen, Lage und bzw. oder Dauer der täglichen Arbeitszeit selbst zu bestimmen (flexible Arbeitszeit [1]).[2] Die Bestimmungen des ArbZG und namentlich die in § 3 vorgesehenen G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1 Gleitzeit

Rz. 28 Charakteristisch für die gleitende Arbeitszeit ist, dass eine Anwesenheitspflicht des einzelnen Arbeitnehmers lediglich während bestimmter fester Kernarbeitszeiten besteht, während er ansonsten über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit im Wesentlichen frei disponieren kann (Gleitzeitspanne).[1] Es werden die einfache und die qualifizierte Gleitzeitregelung unters...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.3 Vertrauensarbeitszeit

Rz. 34 Die gesetzlich nicht definierte Vertrauensarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Einhaltung der Vertragsarbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, dass die Arbeitnehmer ihren arbeitszeitbezogenen vertraglichen Verpflichtungen auch ohne diese Kontrolle nachkommen.[1] Allerdings verlangt § 16 Abs. 2 ArbZG grundsätzlich eine A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.2 Arbeitszeitkonten

Rz. 31 Arbeitszeitkonten sind in der betrieblichen Realität als Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit breit vertreten. Die tarifvertraglichen oder betrieblichen Regelungen lassen sich grundsätzlich 2 Grundtypen zuordnen, den sog. Jahresarbeitszeitkonten[1] und den Ansparkonten.[2] Rz. 32 Der Vorteil eines Jahresarbeitszeitkontos (auch Flexi- oder Gleitzeitkonto genannt...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.3 Mehrarbeits- und Überstundenvergütung

Der Begriff der Mehrarbeit bzw. Überstunde ist mit Ausnahme spezialgesetzlicher Bestimmungen gesetzlich nicht festgelegt; die Terminologie ist auch in Tarifverträgen nicht einheitlich. Bei der Klärung der Frage, ob und inwieweit Überstunden bzw. Mehrarbeit vorliegen, müssen also die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall beachtet werden. In der Regel versteht man ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.4 Zulagen und Zuschläge für Arbeit in ungünstigen Arbeitszeitlagen

Als weitere Vergütungszuschläge kommen Zulagen für ungünstige Arbeitszeiten vor. Hierzu gehören insbesondere Nachtarbeits-, Schicht-, Samstags- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge bzw. -zulagen. Das Arbeitszeitgesetz bestimmt insoweit nur, dass Nachtarbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder bezahlte Freizeit für geleistete Nachtarbeit haben. Der Begriff der Nachtarb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstvereinbarungen / 2.4 Angelegenheiten, deren Regelung durch Dienstvereinbarung sich empfiehlt

Bei zahlreichen Angelegenheiten, die Bundes- wie Landesgesetzgeber regelmäßig der Mitbestimmung des Personalrats unterstellen, empfiehlt es sich aus den oben (Punkt 1) erwähnten Gründen, die Beteiligung im Wege einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat durchzuführen. Einige wichtige Bereiche seien beispielhaft genannt (in Klammer sind hierzu die jeweiligen Mitbestimmungsv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Arbeitsplatzteilung als besondere Form der Arbeitsvertragsgestaltung ist unter dem aus dem amerikanischen Recht stammenden Begriff "Job-Sharing" Anfang der 80er Jahre intensiv diskutiert worden. Die Diskussion wurde mit ausgelöst durch einen Job-Sharing-Musterarbeitsvertrag des Arbeitsrings der Arbeitgeberverbände der Deutschen Chemischen Industrie[1] mit einer Vie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 13 Ar... / 3.5.4 Urlaub

Rz. 17 Die Gewährung des Urlaubs erfolgt durch den Arbeitgeber. Das Bestimmungsrecht der Arbeitsplatzpartner über die Lage der Arbeitszeit erstreckt sich nicht auf die Urlaubsplanung.[1] Bei der Festlegung hat der Arbeitgeber jedoch neben einem möglichen Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG nach § 7 Abs. 1 BUrlG die Interessen der Arbeitsplatzpa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 2 TzBfG definiert den für das TzBfG geltenden Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers zur Abgrenzung zum vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer einheitlich und ist daher neben den §§ 9, 9a und 10 TzBfG auch dann heranzuziehen, wenn das TzBfG im 2. Abschnitt an Teilzeitarbeit oder Teilzeitarbeitsplatz anknüpft (§§ 6, 7 Abs. 1 und 3, 11 TzBfG). Auch das Diskriminie...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 2 Beg... / 3.2 Arbeitszeit des möglichen Teilzeitarbeitnehmers

Rz. 6 Abzustellen ist vorrangig auf die vertraglich geschuldete regelmäßige Wochenarbeitszeit. Dies ergibt sich im Regelfall aus der Festlegung im Arbeitsvertrag. Existiert kein schriftlicher Arbeitsvertrag, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine schriftliche Niederlegung der vereinbarten Arbeitszeit durch den Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NachwG (bis 31.7.2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalmagazin 1/2023

Zeiterfassung Nicht jammern, sondern handeln In diesem Heft sind u. a. folgende Themen: Arbeitszeiterfassung: Das Ende für moderne Arbeitszeitmodelle? Arbeitszeiterfassung: Stunden buchen per App Strategie & Führung: Managementsprache Demografischer Wandel: Wenn Babyboomer sichtbare Lücken reißen Vergütungs-Check: Specialist Payrollmehr

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Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.3 Wechsel von Arbeitszeitmodellen innerhalb des Urlaubsjahrs

Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr Die Zahl der Urlaubstage hängt grundsätzlich von der Anzahl der individuellen Wochenarbeitstage ab. Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Der Urlaubs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.2 Urlaubsanspruch bei ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit

Die Berechnung der Urlaubsdauer eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, dessen Arbeitszeit ungleichmäßig im Rahmen eines Wechselschichtmodells verkürzt ist, ist wie folgt vorzunehmen: Praxis-Beispiel Wechselschichtmodell Die betriebliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 37 Stunden pro Woche. Aufgrund einer Betriebsvereinbarung hat ein Arbeitnehmer im Rahmen eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.4 Urlaubsberechnung bei unterschiedlich langen Arbeitstagen

Schwierigkeiten bereitet oft die Frage, wie sich eine ungleichmäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit von bspw. montags 8 Stunden, mittwochs 6 Stunden und freitags 4 Stunden auf die Urlaubsgewährung auswirkt. In der Praxis ist zuweilen zu beobachten, dass Arbeitnehmer in diesen Fällen dazu neigen, ihren Urlaub vorzugsweise auf die "langen Tage" zu legen. Dies muss der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 1.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG. Insoweit bestehen gegenüber Vollzeitbeschäftigten keine grundsätzlichen Unterschiede. Besonderheiten gelten bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Arbeit auf Abruf, die regelmäßig dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einem regelmäßigen Arbeitszeitmode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.1.1 Urlaubsanspruch bei verringerter Anzahl von Arbeitstagen pro Woche

Der Mindesturlaubsanspruch nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt bei Fehlen einer tariflichen oder vertraglichen Vereinbarung 24 Werktage, d. h. bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Ist die Arbeitszeit bei einem Teilzeitbeschäftigten gleichmäßig auf die Wochenarbeitstage verteilt, hat er Anspruch auf dieselbe Anzahl von Urlaubstagen wie der Vollzeitbeschäftigte.[1] Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 2.2 Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach § 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts während des Erholungsurlaubs (Urlaubsentgelt).[1] Gemäß § 11 Abs. 1 BUrlG bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Dazu gehören auch unregelmäßige Verdienstbestandteile ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / Zusammenfassung

Überblick Teilzeitmodelle gehören inzwischen zum "Standardrepertoire" der betrieblichen Praxis. Neben der "klassischen" Form der Teilzeitarbeit mit (ggf. auch ungleichmäßig) verkürzten und/oder verringerten Arbeitstagen sind hier unter anderem die Teilzeitvarianten der Blockteilzeit (z. B. "jede 2. Woche frei") oder der langzyklischen (Block-)Teilzeitarbeit in Form von Model...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Besonderhei... / 3.2 Mitbestimmung über Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten

Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Danach steht dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Vereinbarung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 13.1 Anspruch auf Unterrichtung

Rz. 40 Damit der Betriebsrat seine ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann, hat ihn der Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG unaufgefordert, rechtzeitig und umfassend über alle Umstände zu unterrichten, die mit seinem Aufgabenkreis zusammenhängen. Der allgemeine Auskunftsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG steht neben den speziellen Auskunftsansprüchen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führen auf Distanz / 1.3 Die Sachlage klären

Die vorrangige Aufgabe jeder Führungskraft ist zu reflektieren: Wer gehört zu meinem bzw. diesem Team, dass ich führe? Und: gibt es relevante Unterschiede in der Lebens- und Arbeitssituation (Arbeitszeitmodell, Erfahrung im Thema, Grad der persönlichen Bekanntheit untereinander, usw.)? Brauche ich wirklich echte "Teamarbeit", oder genügt es, wenn einzelne in der Gruppe verbund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2023, Auskunftsver... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I.1. [1] Der Antragsteller hat erstinstanzlich gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde des Landratsamtes Karlsruhe vom 14.4.2021 betreffend die Zahlung laufenden und rückständigen Elementarunterhalts sowie einen Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs geltend gemacht. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Beschl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sabbatical

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zum Sabbatjahr > Arbeitszeitkonto Rz 1/2. Wird die geplante berufliche ‚Auszeit’ planwidrig nicht in Anspruch genommen und wird dem ArbN deshalb der gekürzte > Arbeitslohn für mehrere Jahre nachgezahlt, ist die Tarifermäßigung des § 34 EStG anwendbar (> Arbeitszeitkonto Rz 28; > Außerordentliche Einkünfte Rz 85 ff, [89, 95]; vgl auch Küttner/...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.3 Kündigungsschutz (Abs. 1b)

Rz. 169 Die Regelung des Abs. 1b hat Schutzfunktion. Sie soll sicherstellen, dass die Möglichkeit zur Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten (z. B. § 2 Abs. 1 AltersteilzeitG) im Kündigungsschutz nicht zum Nachteil des Beschäftigten berücksichtigt wird (BR-Drs. 1000/97 S. 18). Dies wird dadurch erreicht, dass das Gesetz mittels einer Fiktion (zum Unterschied von Fiktionen und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.2.2.1 Freistellung von mehr als einem Monat (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 140 Ein Beschäftigter kann aufgrund einer Vereinbarung vor der Zeit der Freistellung ein Wertgutarbeiten erarbeiten, welches dann während der Freistellungsphase als Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, wobei in der Anarbeitungsphase die Arbeitsleistung die arbeitsvertraglich vereinbarte übersteigen muss. Das Wertguthaben kann sowohl aus einem Zeitkonto als auch angespartem Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 2.2 Ziel der Wertguthabenvereinbarung (Nr. 2)

Rz. 26 § 7 Nr. 2 formuliert ein Ausschlussziel. Verfolgt die Wertguthabenvereinbarung dieses Ziel, so ist sie nichtig. Anders gewendet: Konstitutiv für eine Wertguthabenvereinbarung ist, dass damit nicht das Ziel der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit oder der Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen verfolgt wird. Hierdurc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 601 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 6] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 1.4 Ersetzungsbefugnis

Der Arbeitnehmer hat für die von ihm erbrachte Arbeitsleistung grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung des vereinbarten Arbeitslohns. Die Ersetzung der Auszahlung durch Gewährung anderer Leistungen setzt eine entsprechende Ersetzungsbefugnis[1] des Arbeitgebers voraus. In der betrieblichen Praxis wird eine solche Ersetzungsbefugnis häufig für die Vergütung von Nebenleistungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.2.1 Rechtsgrundlage für die Teilnahme an flexiblen Arbeitszeitmodellen

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Teilnahme an flexiblen Arbeitszeitmodellen kann sich aus dem individuellen Arbeitsvertrag sowie aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Bei der Festlegung eines Arbeitszeitrahmens als Zeitspanne, innerhalb der die vertragliche Arbeitszeit erbracht werden kann, steht dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Vertrauensar... / 3 Rechtsgrundlage

Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit als Arbeitszeitmodell bedarf im Vergleich zu anderen Arbeitszeitmodellen (variable Arbeitszeit, Gleitzeit, feste Arbeitszeit) keiner besonderen Rechtsgrundlage. In der betrieblichen Praxis wird Vertrauensarbeitszeit häufig als Arbeitszeitmodell bereits im Arbeitsvertrag vereinbart. Soweit im Arbeitsvertrag aber kein bestimmtes Arbeitsz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / Zusammenfassung

Überblick Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit soll in der Regel sowohl die Voraussetzungen für einen kunden- und bedarfsgerechten Einsatz der Arbeitszeit schaffen als auch den Interessen der Arbeitnehmer zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und außerberuflichen Verpflichtungen entgegenkommen. Strategien der betrieblichen Arbeitszeitflexibilisierung zielen dabei vor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.4 Vertrauensarbeitszeit

Das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit ist dadurch gekennzeichnet, dass den Arbeitnehmern keine festen Arbeitszeiten, sondern in der Regel nur ein täglicher und wöchentlicher Arbeitszeitrahmen vorgegeben wird. Der Arbeitgeber verzichtet dabei auf eine Arbeitszeiterfassung und -kontrolle. Vertraglich ist dennoch eine bestimmte regelmäßige Arbeitszeit (z. B. 40 Stunde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Vertrauensar... / 1 Spannungsfeld zwischen Arbeitszeiterfassung und Flexibilität

Anwesenheitszeit ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit Arbeitszeit. Anwesenheitszeit vs. Arbeitszeit Traditionelle Zeiterfassungssysteme messen nur die Zeit der Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb – nicht aber dessen (tatsächliche) Arbeitszeit. Dies ist gerade für Arbeitnehmer in Bereichen mit wissensintensiven Dienstleistungen bedeutsam, die über einen hohen Grad an...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Vertrauensar... / 13 Zusammenfassung und Ausblick

Kernelement der Vertrauensarbeitszeit ist die Fokussierung des betrieblichen Arbeitszeitmanagements auf die Schaffung transparenter und fairer Rahmenbedingungen für eine Ausbalancierung von Aufgaben und Arbeitszeit zwischen Arbeitnehmer und Führungskraft. Die impliziten Voraussetzungen erscheinen dabei oft schwieriger zu realisieren als die förmlichen betrieblichen Regelungen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Vertrauensar... / 4 Verteilung der Arbeitszeit

Auch hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit innerhalb des Arbeitstages oder der Woche ergeben sich für die Vertrauensarbeitszeit keine grundsätzlichen Besonderheiten gegenüber anderen Arbeitszeitmodellen im Bereich flexibler Arbeitszeiten im Tagesdienst (Gleitzeit, variable Arbeitszeit). Ähnlich den Regelungen für zeiterfassungsbasierte Arbeitszeitmodelle besteht für Arb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Vertrauensar... / 8.3 Betriebliche Mitbestimmung

Die im Rahmen betrieblicher Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit enthaltenen Vorgaben zur Verteilung der Arbeitszeit unterliegen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrates (z. B. täglicher/wöchentlicher Arbeitszeitrahmen, Vorgaben zu Service- und Funktionszeiten, Pausen etc.). Ob der Betriebsrat im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Arbeitszeitges... / 1.3 Jahresarbeitszeitmodelle und Flexibilisierung von Schicht- und Dienstplänen

Unter Jahresarbeitszeit versteht man eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, die bezogen auf das Jahr zu erbringen ist. Jahresarbeitszeitmodelle sind am ehesten für Betriebe mit wiederkehrend planbaren saisonalen Schwankungen des Arbeitsanfalls geeignet. Die wöchentliche Arbeitszeit von z. B. 40 Stunden ist dabei im Jahresdurchschnitt zu erreichen. Ein solches Arbeitszeitm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Vertrauensar... / 7 Störfälle der Vertrauensarbeitszeit: Überlast und Misstrauen

Die Vertrauensarbeitszeit "lebt" von dem Gedanken, dass Führungskraft und Arbeitnehmer im fortlaufenden Gespräch über Aufgaben, Ziele und Ergebnisse eine Übersetzung der vertraglichen Arbeitszeit-Verpflichtungen in Aufgabenpakete bewerkstelligen. Insoweit bedeutet Vertrauensarbeitszeit das permanente Streben nach einer Balance von Aufgaben- und Arbeitszeitumfang. Ziel: Balanc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Vertrauensar... / 6 Ausgleich von Plus- und Minusstunden

Der Verzicht auf eine betriebsseitige Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeit-Verpflichtungen bringt es zwangsläufig mit sich, dass für Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit kein fortlaufendes Zeitkonto geführt wird, wie dies etwa bei traditioneller Gleitzeit mit Kernzeit oder variabler Arbeitszeit der Fall ist. Wie eingangs ausgeführt[1], bedeutet der Verzicht auf eine betr...mehr