Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 5 Auflösende Bedingung

Rechtlich besteht auch die Möglichkeit, eine auflösende Bedingung zu vereinbaren, die nach Wirkung und Zulässigkeitsvoraussetzungen von der Zeit- und Zweckbefristung zu unterscheiden ist. Von einer Befristung, speziell einer Zweckbefristung, bei der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls vom Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt[1], unterscheidet sich eine...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 6 Befristung einzelner Arbeitsbedingungen

Aufgrund der nach Inkrafttreten des TzBfG ergangenen Rechtsprechung des BAG unterfiel die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen (z. B. befristete Verlängerung oder Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit) zwar nicht dem Anwendungsbereich des § 14 TzBfG. Gleichwohl bedurfte sie – wie auch schon zuvor – zu ihrer Wirksamkeit eines Sachgrunds, wenn ansonsten durch die Befrist...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2.2 Vertreter während der Pflegezeit (§ 6 PflegeZG)

Mit der Reform der Pflegeversicherung ist zum 1.7.2008 das sog. Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Zu diesem Zweck wird zum einen mit § 2 PflegeZG das Recht des Beschäftigten auf ein kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit in Akutfällen begründe...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 3 Zweckbefristung

Um eine Zweckbefristung handelt es sich, wenn der Beendigungstermin nicht durch Zeitablauf bestimmt ist, sondern sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt.[1] Bei einer Zweckbefristung machen die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig, dessen Eintritt sie für gewiss halten, während der genau...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.1 Verbot von Diskriminierung (§ 4 Abs. 2 TzBfG) und Benachteiligung (§ 5 TzBfG)

§ 4 Abs. 2 TzBfG verbietet ausdrücklich jede Schlechterstellung eines Arbeitnehmers wegen der Befristung seines Arbeitsvertrags. Dieses Diskriminierungsverbot ergibt sich eigentlich schon aus dem aus Art. 3 GG abgeleiteten sog. arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, das Verbot im Hinblick auf die Anforderungen der europäischen Ric...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 5 Weiterbeschäftigungsanspruch des erstinstanzlich obsiegenden Arbeitnehmers

Seit der Entscheidung des Großen Senats des BAG vom 27.2.1985[1] hat der Arbeitnehmer auch für den Fall der nicht offensichtlich unwirksamen Kündigung einen Weiterbeschäftigungsanspruch über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei der fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses, wenn er im Kündigungsprozess er...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.3 Information über freie Arbeitsplätze (§ 7 TzBfG)

Der Arbeitgeber hat gemäß § 7 Abs. 2 TzBfG den Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach Veränderung der Dauer und/oder Lage seiner Arbeitszeit angezeigt hat, über entsprechende Arbeitsplätze, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen, zu informieren. Nach § 7 Abs. 3 TzBfG, der in Umsetzung des Art. 12 der Arbeitsbedingungen-Richtlinie neu gefasst wurde, ist einem Ar...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 4 Kombination von Zeit- und Zweckbefristung

Es ist auch möglich, eine Zweckbefristung mit einer kalendermäßigen (Höchst-)Befristung zu kombinieren. Eine derartige Doppelbefristung ist nicht nur nach der Rechtsprechung zulässig[1], sondern sogar zu empfehlen, weil durch die Höchstfrist die Unsicherheit über die Dauer der Zweckbefristung beseitigt oder besser begrenzt wird, sodass sich der Arbeitnehmer zumindest auf ein...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Kündigungsschutzrechtlicher Status des befristet Beschäftigten

Betriebliche Voraussetzung für das Bestehen des allgemeinen Kündigungsschutzes ist das Überschreiten der gemäß § 23 Sätze 2 und 3 KSchG maßgeblichen Mitarbeiteranzahl (sog. Schwellenwert). Bei der Feststellung der Zahl der im Betrieb regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer sind befristet Beschäftigte voll mitzuzählen. Nur für Beschäftigte in Teilzeit sieht § 23 Satz 4 TzBfG ei...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.2 Recht auf Information über unbefristete Arbeitsplätze und auf Aus- und Weiterbildung (§§ 18, 19 TzBfG)

Gemäß § 18 Abs. 1 TzBfG hat der Arbeitgeber die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen. Mit dem anlässlich der Umsetzung des Art. 12 der Arbeitsbedingungen-Richtlini...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 3-Wochenfrist des § 17 TzBfG

Gemäß § 17 TzBfG muss der Arbeitnehmer seine Befristungskontrollklage (spätestens) innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags erheben. Die 3-Wochenfrist des § 17 TzBfG gilt umfassend für alle Befristungsabreden! Also auch für solche auf der Grundlage von gesetzlichen Spezialvorschriften außerhalb des TzBfG (u. a. BEEG, PflegeZG, WissZeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Befristeter Arbeitsvertrag:... / 1.4 Verlängerung der Arbeitszeit (§ 9 TzBfG)

§ 9 TzBfG verpflichtet den Arbeitgeber, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Arbeitnehmer stehen d...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
TV-L – Arbeitszeit in Werkstatt für behinderte Menschen

Leitsatz Die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b Doppelbuchst. dd TV-L erfasst auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen i.S.v. § 219 SGB IX. Sachverhalt Im vorliegenden Verfahren stritten die Parteien über den Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Klägerin. Diese ist seit dem Jahr 2001 als Arbeitsgruppenleiterin im handwerklichen Erziehungsdienst in einer von der Beklagten betriebenen Werkstatt für behinderte Menschen in Berlin beschäftigt. Grundlage des Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unfallversicherung / 1 Rechtsgrundlagen

Grundsätzlich richten sich Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen der Unfallversicherung nach dem Sozialversicherungsrecht gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings verpflichten sich Arbeitgeber insbesondere in Arbeitsverträgen leitender Angestellter häufig, zugunsten des Arbeitnehmers eine private Unfallversicherung abzuschließen. In solchen Fällen ist der Arbe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft mit beschränkt... / 3.1 Gründung

Rz. 10 Eine GmbH kann von mehreren Personen gegründet werden. Jedoch ist nach § 1 GmbHG auch die Einpersonen-Gründung zulässig. Der Anwendungsbereich dieser sog. Einpersonen-GmbH ist nicht auf bestimmte Zwecke beschränkt, sondern entspricht dem der von mehreren Personen gegründeten GmbH. Die praktische Bedeutung und Verbreitung ist folglich nicht unbedeutend, insbesondere zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft mit beschränkt... / 6.1 Geschäftsführer

Rz. 46 Die GmbH als juristische Person braucht Organe, um handeln zu können und vertreten zu werden. Gem. § 6 Abs. 1 GmbHG muss die Gesellschaft daher einen oder mehrere Geschäftsführer haben.[1] Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Die Geschäftsführer sind nach § 35 Abs. 2 Satz 1 GmbHG nur gem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Geschäftsführung bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 153 Die Grundsätze über die Führung der Geschäfte bei einer Personengesellschaft sind auf die Geschäftsführungstätigkeit einer natürlichen Person bei einer Kapitalgesellschaft nicht in vollem Umfang übertragbar. Erbringt eine natürliche Person als Gesellschafter Geschäftsführungs- oder Vertretungsleistungen an eine Kapitalgesellschaft, liegt im Regelfall eine selbstständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / 2.3.2 Berechnung der 183-Tage-Frist

Die 183-Tage-Frist bezieht sich auf das im jeweiligen ausländischen Staat maßgebende Steuerjahr. Im Regelfall ist dies das Kalenderjahr. Einzelne DBA sehen jedoch andere Zeiträume als das Steuerjahr vor, z. B. Indien vom 1.4. bis 31.3. oder Südafrika vom 1.3. bis 28./29.2. Eine Aufzählung der Staaten mit abweichendem Steuerjahr ab 1.1.2023 hat das BMF veröffentlicht.[1] Eine...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 8 Anwendbarkeit arbeitsrechtlicher Gesetze

Soweit nicht das HAG selbst bestimmte arbeitsrechtliche Gesetze oder einzelne Vorschriften daraus für anwendbar erklärt, enthalten einige arbeitsrechtliche Gesetze ausdrückliche Regelungen für in Heimarbeit Beschäftigte. Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG gelten als Arbeitnehmer im Sinne dieses Betriebsverfassungsrechts auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache f...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Doppelbesteuerungsabkommen,... / Zusammenfassung

Begriff Zu einer Doppelbesteuerung kann es kommen, wenn mehrere Staaten aufgrund ihrer nationalen Steuervorschriften für dieselben Einkünfte einen Anspruch auf die Besteuerung erheben. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist dies der Fall, wenn sowohl der Wohnsitzstaat als auch der Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte beanspruchen. Um dies zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Grundregelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Rz. 15 Bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte kommt dem Unionsrecht (seit dem 1.1.2007 umgesetzt durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie [1]) entscheidende Bedeutung zu. Der Unternehmer kann sich in jedem Mitgliedstaat vor den nationalen Behörden und Gerichten auf für ihn günstige Vorschriften des Unionsrechts berufen[2], soweit die unionsrechtliche Regelu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Geschäftsführungsleistungen bei einer Personengesellschaft

Rz. 135 Die umsatzsteuerliche Einstufung der Geschäftsführungstätigkeit bei einer Personengesellschaft – insbesondere die entgeltliche Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft bei einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) – unterlag in der Vergangenheit unterschiedlicher Beurteilungen. Nachdem der BFH 1973[1] die Führung der Geschäfte einer KG durch eine GmbH, die d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Eingliederung von natürlichen Personen

Rz. 67 Eine natürliche Person ist dann nicht selbstständig tätig, wenn sie in ein Unternehmen dergestalt eingegliedert ist, dass sie den Weisungen des Unternehmers zu folgen verpflichtet ist. Bei dieser Abgrenzung handelt es sich insbesondere auch um die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, da die negative Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG der positiven Bestimmung für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.4 ABC zur Selbstständigkeit

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.5 Organisatorische Eingliederung

Rz. 239 Die organisatorische Eingliederung liegt vor, wenn der Organträger seinen Willen auch im täglichen Geschäft bei der Organgesellschaft durchsetzen kann. Damit stellt die organisatorische Eingliederung eine Fortsetzung der Möglichkeiten der finanziellen Eingliederung dar, jedoch auf einer anderen Ebene im Unternehmen. Die Willensbildung auf der Gesellschafterebene muss...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.4.3 Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag

Ob nähere Angaben über die Rechtsgrundlage der Befristung, also die Frage, ob es sich um eine Sachgrundbefristung zum Zwecke der Erprobung oder um eine erleichterte Befristung gemäß § 14 Abs. 2 oder Abs. 2a TzBfG handelt, schriftlich niedergelegt werden sollten, war lange Zeit unklar. Mit seiner Entscheidung vom 23.6.2004 hat das BAG endgültig darauf erkannt, dass es auch für...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2.1 Erleichterte Befristung ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 oder Abs. 2a TzBfG

Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ist der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags bis zur Maximaldauer von 2 Jahren möglich, ohne dass die Befristung eines sachlichen Grundes oder der Erfüllung sonstiger besonderer Voraussetzungen bedurfte. Gemäß § 14 Abs. 2 Sätze 1 und 2 TzBfG ist es zulässig, einen Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur D...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die Erprobung hinaus

Soll das Arbeitsverhältnis über den vereinbarten Endtermin fortgesetzt werden, so bedarf es grundsätzlich des Abschlusses eines neuen Arbeitsvertrags bzw. einer Vereinbarung darüber, dass das Arbeitsverhältnis (nunmehr als unbefristetes) fortgesetzt wird. Eine solche Vereinbarung kann auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen (konkludent). Das Gesetz sieht dies sogar a...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.3 Beendigung bei unwirksamer Befristung

Stellt sich heraus, dass die Befristungsabrede unwirksam ist, so gilt der befristete Arbeitsvertrag mit dem vereinbarten Ende als auf unbestimmte Zeit geschlossen.[1] Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es dann einer Kündigung. Ob und zu welchem Termin eine Kündigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab: Das Recht zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung bei Vorli...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.2 Beendigung durch Ablauf der Probezeit (wirksame Befristung)

Mit dem Ablauf der Befristung endet das befristete Probearbeitsverhältnis automatisch.[1] In diesem Punkt liegt der Vorteil, der mit dem Abschluss eines befristeten Probearbeitsverhältnisses verbunden sein kann: Da es keiner Kündigung bedarf, kann auch der hieran anknüpfende besondere Kündigungsschutz nicht greifen. Das bedeutet konkret, dass eine Arbeitnehmerin, die während ...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Überblick Probearbeitsverhältnis und Probezeitvereinbarung dienen dem wechselseitigen näheren Kennenlernen der Arbeitsvertragsparteien. Im Zentrum der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen über eine Probezeit stehen deshalb die Möglichkeiten einer möglichst einfachen und schnellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall, dass die eine oder andere Partei mit dem Ergebn...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.2 Dauer der vereinbarten Probezeit/Verlängerungsmöglichkeiten

Gemäß § 622 Abs. 3 BGB kann das Privileg der abgekürzten Kündigungsfrist während der Probezeit für maximal 6 Monate in Anspruch genommen werden. Damit ist nicht etwa gesagt, dass die Vereinbarung einer längeren Probezeit unzulässig wäre. In Anbetracht der eindeutigen Regelung des § 622 Abs. 3 BGB kann sie aber ihre Wirkung nur für maximal 6 Monate entfalten. Wird eine längere...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.1 Wirkung und Formulierung der Probezeitvereinbarung

Neben den wesentlichen Arbeitsbedingungen muss auch, sofern vereinbart, die Dauer der Probezeit schriftlich niedergelegt werden.[1] Die Niederschrift mit der Angabe der Dauer der Probezeit ist dem Arbeitnehmer spätestens am 7. Kalendertag nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen.[2] Die Vereinbarung einer Probezeit bei gleichzeitigem Abschluss eines...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.3 Befristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit

Als weitere Variante einer Probezeitvereinbarung kommt der Abschluss eines befristen Arbeitsvertrags mit vorgeschalteter Probezeit in Betracht. Für den befristeten Arbeitsvertrag gelten die allgemein gültigen Bestimmungen zur Befristung. Während des Laufs einer Befristung ist der Ausspruch einer ordentlichen Kündigung regelmäßig ausgeschlossen. Eine Probezeit und damit vorze...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.3.3 Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Probezeitbefristung

Das Thema der Verlängerung einer Erprobungsbefristung ist besonders problematisch. Hierbei geht es um die Frage, ob die ursprünglich vereinbarte Befristung verlängert oder ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag sich anschließen kann, weil der Arbeitnehmer tatsächlich nicht gearbeitet hat, sodass ein nicht unerheblicher Teil der Erprobungszeit nicht genutzt werden konnte. Für...mehr

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Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.3 Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Das Entgeltausfallprinzip erhält dem Arbeitnehmer grundsätzlich die volle Vergütung einschließlich etwaiger Zuschläge. Nicht berücksichtigt werden lediglich Leistungen, die nicht an die Erbringung der Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitabschnitt gekoppelt sind, sondern hiervon unabhängig aus besonderem Anlass gezahlt werden.[1] Fortzuzahlen sind also neben den üblichen A...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.4.1 Schriftformerfordernis (§ 14 Abs. 4 TzBfG)

Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung des Arbeitsverhältnisses zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wichtig Befristungsabrede schriftlich vereinbaren Das Schriftformerfordernis betrifft nur die Befristungsabrede, nicht etwa den gesamten Arbeitsvertrag. Für die vertraglichen Vereinbarungen gilt im Übrigen das Nachweisgesetz. Es existiert kein Zitiergebot hinsichtlich d...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.1 Rechtsnatur und Wirkung

Das echte, befristete Probearbeitsverhältnis unterscheidet sich zunächst in der rechtlichen Konstruktion grundlegend vom unbefristeten Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit: Beim unbefristeten Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit ist die Probezeit im rechtlichen Sinne eigentlich nicht "vorgeschaltet", sondern in das von Anfang an unbefristet geschlossene ...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2.2 Sachgrundbefristung zum Zwecke der Erprobung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG

Nach § 14 Abs. 1 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags der Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund, sofern nicht die Ausnahmetatbestände der erleichterten Befristung ohne Sachgrund nach den Absätzen 2, 2a oder 3 greifen. Neben der erleichterten Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund ist die Befristung zum Zwecke der Erprobung unter § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2 Befristetes Probearbeitsverhältnis

Als Alternative zum Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags mit vorgeschalteter Probezeit bietet sich die Möglichkeit, zum Zwecke der Erprobung ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis abzuschließen (echtes Probearbeitsverhältnis). Zwischen beiden Alternativen bestehen erhebliche Unterschiede. 4.2.1 Rechtsnatur und Wirkung Das echte, befristete Probearbeitsverhältnis u...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1.4 Auswirkungen der Probezeitvereinbarung

Das Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit ist ein ganz normales unbefristetes Arbeitsverhältnis. Es werden von Anfang an unter den Parteien dieselben Rechte und Pflichten begründet wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Dies hat zur Folge, dass alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regeln (z. B. hinsichtlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.2 Gestaltungsmöglichkeiten des TzBfG

Das seit dem 1.1.2001 geltende Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) enthält eine umfassende gesetzliche Regelung des Rechts der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Dieses Gesetz ist auch für das befristete Probearbeitsverhältnis maßgebend. Für den Erprobungsfall bietet es 2 unabhängig voneinander in Betracht kommende Möglichkeiten: Zum einen enth...mehr

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Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.5.1 Beendigung während der laufenden Erprobung

Da es sich bei dem befristeten Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Erprobung um ein ganz normales befristetes Arbeitsverhältnis handelt, gilt für dieses auch § 15 Abs. 1 TzBfG. Nach dieser Vorschrift endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Grundsätzlich ist während der Laufzeit eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen [1], sofern dies nicht einzelvertr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.1 Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit

Die Probezeitvereinbarung wird überwiegend als unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen mit der Regelung, dass ein bestimmter Anfangszeitraum als Probezeit gelten soll. Als solches ist es abzugrenzen von einem Arbeitsverhältnis, das befristet zum Zwecke der Erprobung abgeschlossen wird (echtes Probearbeitsverhältnis). Achtung Befristung muss ausdrücklich vereinbart werden S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Wechselseitige Einflüsse; Rechtsfolgen der Anfechtung

Rz. 362 Ist der Verwaltervertrag unwirksam, widerspricht die Bestellung des Verwalters ordnungsmäßiger Verwaltung. Dem einzelnen Wohnungseigentümer kann dann nach § 18 Abs. 1 WEG ein Anspruch auf Abberufung zustehen, wobei eine hierauf gerichtete Klage erst nach Vorbefassung der Eigentümer zulässig wäre; anderenfalls fehlte ihr das Rechtschutzbedürfnis. Insofern besteht in d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung / 3.4.2 Arbeitsrechtliche Grundlage

Die Einführung von Kurzarbeit bedarf stets einer vertraglichen oder normativen Grundlage, da sie die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien betrifft und zu modifizieren beabsichtigt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht hierfür nicht aus.[1] Normative Grundlage für die Anordnung von Kurzarbeit kann bspw. § 19 KSchG bilden. Ist ein Arbeitgeber im Falle eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 5.2 Vertragsstatut

Von Bedeutung ist außerdem, welchem Recht der jeweilige Arbeitsvertrag unterliegt. Die maßgebliche "Rom I-Verordnung" ist zwar unmittelbar nicht mehr anwendbar, sie gilt jedoch als "retained EU-Law" auf Basis des Austrittsabkommens bzw. des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weiter. Vorrang hat danach die vertragliche Festlegung der anwendbaren R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushilfskräfte / 5 Schwerbehinderte Menschen

Auch mit einem schwerbehinderten Menschen kann ein befristeter Arbeitsvertrag zur Aushilfe geschlossen werden.[1] Bei einem unbefristet abgeschlossenen Aushilfsarbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten bestehen in den ersten 6 Monaten keine Kündigungshindernisse, da der besondere Kündigungsschutz nach §§ 168, 151 Abs. 3 SGB IX mit dem Zusti...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grenzgänger / 5.3 Nichtrückkehr zum Wohnsitz

Berufliche Nichtrückkehrtage Die Grenzgängereigenschaft geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer an einzelnen Arbeitstagen an seinem Arbeitsort verbleibt. Das Abkommen sieht eine 60-Tage-Grenze vor. Danach ist es unschädlich, wenn der Arbeitnehmer an bis zu 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an seinen Wohnsitz zurückkehrt. In die Berechnung sind nur solche Tage einzubezi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Au-pair-Beschäftigung / 2 Vertrag

Das Au-Pair-Verhältnis ist in einem schriftlichen Vertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair zu regeln.[1] Die Au-pair-Beschäftigung, deren Dauer zunächst nicht mehr als ein Jahr betragen darf, kann auf eine Dauer von bis zu 2 Jahren verlängert werden.[2] Von der Bundesagentur für Arbeit wird ein Mustervertrag für Au-Pair-Verhältnisse bereitgestellt.[3] Hierin werden die...mehr