Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Geschäftsführer als Arbeitnehmer

Rz. 174 Auch für den Geschäftsführer gelten die allg. Grundsätze, s. Rz. 173. Nach st. Rspr. schließt das Vorliegen einer Organstellung wie die des Geschäftsführers eine Sozialversicherungspflicht nicht allein aus (zuletzt BSG v. 19.9.2019 – B 12 R 25/18 R = NZS 2020, 183, 184; BSG v. 14.3.2018 – B 12 KR 13/17 R = NZS 2018, 778, 780). Rz. 175 Der nicht an der Gesellschaft bet...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Anpassung der Bezüge

Rz. 151 Bei unangemessenen Bezügen kann eine Anpassung – nach oben oder unten – erforderlich werden. Eine solche Anpassung stellt einen Eingriff in einen bestehenden Vertrag dar und kann daher nur mit Zustimmung des betroffenen Geschäftsführers erfolgen. Soweit diese verweigert wird, muss sie notfalls im Wege einer Klage herbeigeführt werden. § 87 AktG, der ein einseitiges G...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Folgen der Verletzung der Buchführungspflicht

Rz. 13 Der Geschäftsführer haftet bei Verletzung der Buchführungspflicht der Gesellschaft nach § 43 (BGH NJW 1974, 1468; BGH NZI 2006, 365; Noack § 41 Rz. 18). Maßgebend ist ein objektiver Verschuldensmaßstab. Der Geschäftsführer kann sich nicht auf seine mangelnde Buchführungskompetenz berufen (Noack § 41 Rz. 18). Der (alleinige) Gesellschafter, der nicht für die ordnungsge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang eines bestehenden Wettbewerbsverbots

Tz. 881 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Umfang eines Wettbewerbsverbots wird im Wesentlichen von dem in der Satzung festgelegten Satzungszweck bestimmt. Besteht nach den og Grundsätzen (s Tz 872ff) ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot, umfasst dieses grds jede Tätigkeit innerhalb dieses Satzungszwecks. Dies gilt auch dann, wenn die Kap-Ges einen sehr weiten Satzungszweck hat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Höchstens 50 % des Jahresüberschusses

Tz. 462 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei dem Grundsatz des BFH, dass Tantiemen über 50 % des Jahresüberschusses zu einer vGA führen, handelt es sich um einen Anscheinsbeweis, der auch für Tantiemen an nicht beherrschende Gesellschafter anwendbar ist. Allerdings wurden in der Rspr bisher nur wenige Fälle mit derart hohen Tantiemesätzen anerkannt; die Grenze wird recht restrikti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.4 Darlehen im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses

Tz. 1075 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Erfolgt eine Darlehensgewährung iRe Anstellungsverhältnisses als GF (dh die Zinsverbilligung wird im Anstellungsvertrag als Vergütung für die Tätigkeit als GF vereinbart), führt dies nicht zu einer vGA, sondern zu einem geldwerten Vorteil iRd Anstellungsverhältnisses; ebenso s Gosch (in Gosch, KStG, 4. Aufl, § 8 Rn 691). Dies gilt uE auch ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / b) Anwendbarkeit des BetrAVG-Insolvenzschutzes

Rz. 167 Arbeitnehmern i.S.d. § 1 BetrAVG steht ein Anspruch auf Insolvenzsicherung zu (§ 7 BetrAVG). Als Arbeitnehmer gelten auch Personen, wenn ihnen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt worden ist (§ 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG; vgl. BAGE 66, 5; BAG BB 1997, 2486). Voraussetzung ist, dass si...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Vornahme eines Rechtsgeschäfts gegenüber dem Gesellschafter

Rz. 47 Als Rechtsgeschäft ist nicht nur der Abschluss, sondern auch dessen Auflösung, Kündigung oder Anfechtung zu verstehen (Lutter/Hommelhoff § 47 Rz. 48). Zu abw. Regelung in der Satzung vgl. § 46 Rz. 3 ff. Rz. 48 Erfasst werden Rechtsgeschäfte jeder Art, neben Verträgen auch einseitige Rechtsgeschäfte (Kündigung, Anfechtung, Rücktritt) und rechtsgeschäftliche Handlungen (...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Vergütung, § 3

Rz. 656 Es ist regelmäßig sinnvoll, die im bisherigen Anstellungsvertrag enthaltene Vergütungsregelung beizubehalten. Im Hinblick auf die geplante Rückkehr des Mitarbeiters sollte die Vergütung die üblichen Gehaltssteigerungen für vergleichbare Mitarbeiter im Inland nachvollziehen. Möglich ist auch die Vereinbarung einer von der bisherigen Vergütung völlig unabhängigen Ausla...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Feste Jahresvergütung

Rz. 802 Die Festvergütung, die bei Geschäftsführern typischerweise in Form eines Jahresgehaltes festgelegt wird, das in gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, ist zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer frei aushandelbar. Rechtliche Grenzen existieren hierfür – mit der Ausnahme der Grenze der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB [1726] – nicht.[1727] Allerdings ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / VII. Inhalt der Gesellschaftsverträge/der Satzung

Rz. 30 GmbH-Gesellschaftsverträge sollten nur die notwendigsten Bestimmungen enthalten. Das ist bei Gründung mit einem Musterprotokoll unproblematisch, da der Inhalt vorgegeben ist. Wenn allerdings einzelfallgerecht maßgeschneiderte Satzungsbestimmungen erforderlich sind, ist diese Art der Gründung nicht möglich. Es ist i.Ü. zu beachten, dass der Gesellschaftsvertrag zu denj...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Gehaltserhöhungen/-herabsetzungen

Tz. 431 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Dauernde und starke Schwankungen des GF-Gehalts können ein Indiz dafür sein, dass das GF-Gehalt der jeweiligen Gewinnsituation der GmbH angepasst wird, was eindeutig für eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Gehaltszahlung spricht ("Gewinnabsaugung"); ebenso s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8 Rn 825); aA s Kohlhepp (in S/F, 2. Aufl, § ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / n) Haftpflichtversicherung, Entlastung

Rz. 821 Von besonderer Wichtigkeit ist die Absicherung des Geschäftsführers vor Haftungsansprüchen, denen der Geschäftsführer aufgrund seiner dienstlichen Tätigkeit für die Gesellschaft ausgesetzt ist.[1814] Das Vertragsmuster versucht dieser Problematik in zweierlei Hinsicht gerecht zu werden. Zunächst sieht § 13 Abs. 1 die Verpflichtung der Gesellschaft vor, für den Geschäf...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Beschränkung der Abberufbarkeit auf wichtige Gründe durch die Satzung – Vorliegen wichtiger Gründe

Rz. 34 Abs. 1 enthält keine zwingende Regelung. Die Satzung kann jede Einschränkung festlegen, ausgenommen die Abberufung aus wichtigem Grund (vgl. BGH NJW 1969, 1483). Zwischen der freien Abberufung nach Abs. 1 und der Beschränkung auf wichtige Gründe (Abs. 2) bleibt Raum für gesellschaftsvertragliche Regelungen, z.B. Beschränkung auf sachliche Gründe, die sich (noch) nicht...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / III. Die Rechtsfolgen der unzulässigen Auszahlung

Rz. 18 Das Verbot des § 30 gilt nach Wortlaut generell. Adressat ist somit jeder, der eine unzulässige Auszahlung veranlassen könnte, bspw. Geschäftsführer, Prokuristen, verbots- oder weisungswidrig anweisende oder handelnde, stehlende oder unterschlagende Gesellschafter (vgl. hierzu zutreffend Noack § 30 Rz. 64: maßg. wer Veranlasser der Auszahlung ist; ferner ähnlich Lutte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.8 Gehaltszuschläge in Sondersituationen (Mehreinsatz usw); Reduzierung der Arbeitszeit

Tz. 441 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 In betrieblichen Sondersituationen ist es denkbar, eine Gehaltsanpassung an neue Gegebenheiten vorzunehmen. Wird ein höherer Arbeitseinsatz des Ges-GF durch Eröffnung eines neuen Geschäftsfeldes oder einer neuen Filiale erforderlich, kann dem durch einen Gehaltszuschlag begegnet werden. Die vorgetragenen Gründe für einen solchen Zuschlag mü...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / p) Kfz-Nutzung

Rz. 824 Die Gestellung eines Dienstfahrzeuges an den GmbH-Geschäftsführer entspricht allgemeiner Üblichkeit. Ebenfalls üblich ist es, dass der Geschäftsführer den Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen kann und den hierin liegenden Steuervorteil nach Maßgabe der steuerrechtlichen Regelungen als vermögenswerten Vorteil versteuern muss. Dieser Üblichkeit folgend sieht das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.11 Exkurs: Zuflusszeitpunkt von Tantiemen

Tz. 514 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gewinntantiemen an Ges-GF von Kap-Ges sind nach den Anstellungsverträgen idR innerhalb einer bestimmten Frist nach Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zur Auszahlung fällig. Der BFH sieht auch eine Fälligkeitsabrede, die der Gesellschaft eine Zeitspanne von drei Monaten ab Bilanzerstellung zur Auszahlung einr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Berücksichtigung von Jahresfehlbeträgen der Vorjahre

Tz. 457 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein Verlustvortrag muss dann zwingend tantiememindernd abgezogen werden, wenn sich die vereinbarte BMG der Tantieme auf eine Größe bezieht, die den Verlustvortrag berücksichtigt; s Urt des BFH v 25.04.1990 (BFH/NV 1991, 269). Dies ist insbes bei vertraglicher Verwendung des "Jahresgewinns" als BMG der Fall. Tz. 458 Stand: EL 116 – ET: 12/202...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.6 Herabsetzung der Aktivbezüge als Sonderfall der "Überversorgung"

Tz. 589 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Im Zusammenhang mit der stlichen Prüfung bei Pensionszusagen (1. oder 2. Stufe) stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn die Aktivbezüge herabgesetzt werden. Eine solche Herabsetzung kann sich wegen einem Wechsel des Beschäftigungsgrades (zB der Ges-GF arbeitet nur noch halbtags) oder auf Grund einer finanziellen Krisensituation der K...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / d) Tantiemen

Rz. 158 Die Tantieme ist ein wichtiges Instrument der Vergütungsgestaltung. Sie dient der Stärkung der unternehmerischen Verantwortung des Geschäftsführers und der Steigerung der Identifikation mit dem Unternehmen (vgl. Tanzer GmbHR 2000, 596). Rz. 159 Eine Tantieme muss besonders vereinbart sein. Dies erfolgt in der Praxis regelmäßig (Noack § 37 Rz. 124). Rz. 160 Es kann sich...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Grundsätze der Zusammenarbeit

Rz. 741 In § 7 Abs. 2 des Vertragsmusters wird klargestellt, dass der Arzt seine volle Arbeitskraft in den Dienst des Krankenhausträgers zu stellen hat. Angesichts der früher bestehenden Üblichkeit, einem Chefarzt das Recht zur privatärztlichen Behandlung von stationären Wahlleistungspatienten im Wege der Privatliquidation und von ambulanten Patienten im Wege der Nebentätigk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Ausnahmen vom Wettbewerbsverbot

Tz. 878 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Alleingesellschafter einer GmbH unterliegt grds keinem zivilrechtlichen Wettbewerbsverbot – es ist niemand da (nämlich kein Mitgesellschafter), der geschützt werden müsste (s Urt des BFH v 30.08.1995, DB 1995, 2451, v 12.10.1995, BFH/NV 1996, 81 unter Hinw auf s Urt des BGH v 28.09.1992, DB 1993, 34; ebenso s Urt des BGH v 07.01.2008, DS...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Haftung

Rz. 47 Der Handelnde haftet in der Weise, dass die Gläubiger aus der Nichteintragung der GmbH keine Nachteile zu tragen haben. Hieraus folgt, dass die Vermögenslage des Gläubigers herzustellen ist, die bestünde, wenn die GmbH eingetragen worden wäre; eine Besserstellung darüber hinaus kann über § 11 Abs. 2 nicht erreicht werden (BGHZ 53, 210; 69, 104; OLG Köln GmbHR 1966, 21...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / c) Widerruf der Zusage/Einstellung von Leistungen

Rz. 169 Eine Zusage auf Altersversorgung (die Unverfallbarkeit kann vereinbart werden, vgl. BGH GmbHR 2002, 381) hat Entgeltcharakter (BGH NJW-RR 1997, 348) und kann deshalb nach Treu und Glauben nur bei schwersten Verfehlungen von der Gesellschaft widerrufen werden, z.B. wenn der Geschäftsführer unter Missachtung seiner Stellung das Unternehmen fortgesetzt schädigt und dadu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studierendenausschuss

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Studierendenparlament ist – sofern im jeweiligen Bundesland existent – als > Juristische Person des öffentlichen Rechts verfasst. Als Exekutivorgan ist der Allgemeine Studierendenausschuss (> ASTA) diesem sodann satzungsgemäß verantwortlich. Daraus leitet BFH 222, 438 = BStBl 2008 II, 981 ab, dass seine Organmitglieder weisungsgebunden ha...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 6 Personenversicherung / 3. Fristlose Kündigung durch Versicherer

Rz. 331 Eine fristlose Kündigung ist in der Krankentagegeldversicherung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn die Fortsetzung des Vertrages für den Versicherer unzumutbar ist, was unter anderem gegeben sein kann, bei betrügerischer Geltendmachung von Leistungen oder tätlichem Angriff auf vom Versicherer rechtmäßig ausgesandete...mehr

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§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Chefarzt-Dienstvertrag

Rz. 723 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.50: Chefarzt-Dienstvertrag Chefarzt-Dienstvertrag zwischen dem _________________________ (Krankenhausträger), vertreten durch _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ) _________________________ (Ort) – im Folgenden: Krankenhausträger – und Frau/Herr Dr. med. __...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1 Grundsätzliches zum Anstellungsvertrag und zur Bestellung des GmbH-Geschäftsführers

1.1 Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses Die Begriffe Anstellungsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Geschäftsführer-Dienstvertrag werden synonym verwendet. Teils wird auch unscharf vom Arbeitsvertrag des Geschäftsführers gesprochen. Das Dienstverhältnis des Geschäftsführers ist jedoch in der typischen Konstellation kein Arbeits-, sondern ein freies Dienstverhältnis. 1.2 ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anstellungsvertrag

Einführung Der GmbH-Geschäftsführer und seine Dienste bzw. sein Einsatz sind für die GmbH und ihre Gesellschafter von zentraler Bedeutung. Das sollte bei dem Aufsetzen eines Anstellungsvertrags berücksichtigt werden und sich in ausgewogenen Regelungen über die Rechte und Pflichten niederschlagen. Um die Beziehung nicht durch Streitigkeiten z. B. über Bezüge, Nebentätigkeiten o...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.1 Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses

Die Begriffe Anstellungsvertrag, Geschäftsführervertrag oder Geschäftsführer-Dienstvertrag werden synonym verwendet. Teils wird auch unscharf vom Arbeitsvertrag des Geschäftsführers gesprochen. Das Dienstverhältnis des Geschäftsführers ist jedoch in der typischen Konstellation kein Arbeits-, sondern ein freies Dienstverhältnis.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / Einführung

Der GmbH-Geschäftsführer und seine Dienste bzw. sein Einsatz sind für die GmbH und ihre Gesellschafter von zentraler Bedeutung. Das sollte bei dem Aufsetzen eines Anstellungsvertrags berücksichtigt werden und sich in ausgewogenen Regelungen über die Rechte und Pflichten niederschlagen. Um die Beziehung nicht durch Streitigkeiten z. B. über Bezüge, Nebentätigkeiten oder die Re...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 2 Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis

Die Regelung der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis im Anstellungsvertrag ist klarstellender Natur. 2.1 Vertretungsbefugnis Bereits durch den Bestellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung wird festgelegt, ob der Geschäftsführer allein- oder gesamtvertretungsberechtigt ist. Ist keine Regelung getroffen worden, ordnet das Gesetz Gesamtvertretung an. In der Praxis übl...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.2 Berichtspflicht

Nicht deklaratorisch, sondern pflichtbegründend ist die Aufnahme einer regelmäßigen Berichtspflicht in den Anstellungsvertrag. Diese kann je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls weiter konkretisiert werden. Insbesondere können Zeitpunkte festgelegt werden, in denen die Berichte zu erstellen sind, z. B. Monats- bzw. Quartalsberichte.mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.5 Zuständigkeit zum Abschluss des Vertrags

Der Anstellungsvertrag ist ein Dienstvertrag, der zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer abgeschlossen wird. Die Gesellschaft wird hierbei durch die Gesellschafterversammlung oder ggf. durch den Aufsichtsrat vertreten. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Zuständigkeit eingehalten wird. Wichtig Wirksamkeit des fehlerhaften Anstellungsvertrags Ein Gesch...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.3 Begründung der Geschäftsführerstellung

Die Begründung der Organstellung als Geschäftsführer erfolgt zwischen der GmbH, vertreten durch die Gesellschafterversammlung bzw. dem ggf. zuständigen Aufsichtsrat, auf der einen und dem Geschäftsführer auf der anderen Seite. Ebenso wird zwischen diesen Beteiligten der Anstellungsvertrag (= Geschäftsführer-Dienstvertrag) geschlossen. Muster: Anstellungsvertrag – GmbH-Geschäft...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 10 Urlaub

Die Regelung des Urlaubs sollte unbedingt im Anstellungsvertrag erfolgen, denn das Bundesurlaubsgesetz gilt für den Geschäftsführer nicht unmittelbar. Neben der Vereinbarung der Anzahl der Urlaubstage ist die Möglichkeit der Urlaubsabgeltung, d. h. der Auszahlung des Urlaubs in Geld, detailliert zu regeln, da hier ein erhebliches Streitpotential "schlummert". Nimmt der Gesch...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 2.2 Geschäftsführungsbefugnis

Von der Vertretungsbefugnis zu unterscheiden ist die Geschäftsführung. Darunter versteht man das "Dürfen im Innenverhältnis", also die Befugnisse des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft, Entscheidungen in bestimmten Geschäftsbereichen zu treffen. Die Vertretungsbefugnis ist in der erteilten Form als Allein- oder Gesamtvertretungsbefugnis im Außenverhältnis unbeschrän...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 3.1 Ressortverantwortung

Gibt es lediglich einen Geschäftsführer, ist er allzuständig und verantwortet sämtliche Ressorts. Selbstverständlich kommt eine Delegation auf nachgeordnete Mitarbeiter in Betracht. Die Organverantwortlichkeit bleibt jedoch stets beim Geschäftsführer. Dieser hat die nachgeordneten Mitarbeiter auszusuchen, zu kontrollieren und anzuweisen. Hinweis Ressortverantwortung in Anstel...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.1 Sorgfaltspflichten und übernommene Arbeitgeberpflichten

Der Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers ist in § 43 GmbHG festlegt. Danach hat der Geschäftsführer bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns einzuhalten. Er haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen, wenn er hiergegen verstößt. Trotzdem sollten seine Sorgfaltspflichten, ebenso wie seine sozialversicherungs- und steuerrec...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6.3 Vereinbarung zur Begrenzung der Haftung des Geschäftsführers

Die Haftungsrisiken eines GmbH-Geschäftsführers sind beträchtlich, besonders in Anbetracht dessen, dass er häufig nicht der eigentlich Unternehmende und damit am Gewinn der Unternehmung nur begrenzt beteiligt ist. Es liegt daher aus seiner Sicht nahe zu versuchen, diese Risiken im Rahmen des Anstellungsvertrags zu begrenzen. Die unter § 6 a im folgenden aufgeführten Vereinba...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 9 Fortzahlung der Vergütung

In jeden Anstellungsvertrag gehört eine Regelung zur Fortzahlung der Vergütung, denn das Gesetz hält hier keine Regelung bereit, welche die Details regelt. Zwar gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz als typisches Arbeitnehmerschutzgesetz für den Geschäftsführer nicht unmittelbar, jedoch kann auch der Geschäftsführer im Krankheitsfall Fortzahlung seiner Vergütung verlangen. Anwe...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 17 Pflichten bei Beendigung

Endet das Anstellungsverhältnis, sollte die Gesellschaft darauf achten, dass der Geschäftsführer sämtliche ihm überlassene Unterlagen, Schlüssel und sonstige Gegenstände, wie den Dienstwagen oder das Mobiltelefon, ohne Zurückbehaltungsrecht herausgeben muss. Muster § 17 Pflichten bei Beendigungmehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.2 Abgrenzung zwischen Dienstverhältnis und Organverhältnis

Das Geschäftsführer-Dienstverhältnis ist streng vom Organverhältnis zu trennen. Das Organverhältnis betrifft den gesellschaftsrechtlichen Status des Geschäftsführers. Aufgrund des Organverhältnisses treffen den Geschäftsführer die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten, vor allem die Verpflichtungen, die Gesellschaft zu leiten, die Gesellschafterversammlung einzuberuf...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 16 Kündigung und Beendigung

Auf die Regelungen zur Beendigung des Anstellungsvertrags ist besondere Sorgfalt zu legen. Es muss von beiden Parteien geprüft werden, ob der Anstellungsvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen werden soll. Wichtig Vorzeitige Beendigung bei Befristung nur gegen Abfindung Die Gesellschaft kann eine Befristung sehr teuer zu stehen kommen; will sie sich von ihrem G...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 6 Pflichten und Verantwortlichkeit des Geschäftsführers

6.1 Sorgfaltspflichten und übernommene Arbeitgeberpflichten Der Sorgfaltsmaßstab des Geschäftsführers ist in § 43 GmbHG festlegt. Danach hat der Geschäftsführer bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns einzuhalten. Er haftet unbeschränkt persönlich mit seinem Privatvermögen, wenn er hiergegen verstößt. Trotzdem sollten seine Sorgfaltspfl...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 12 Sonderleistungen/Versicherungen/Versorgung

Diese Regelung ist je nach den Bedürfnissen des Einzelfalls anzupassen. 12.1 Dienstwagen Die Vereinbarung über die Stellung eines Dienstwagens sollte, wegen des hohen Streitpotentials, möglichst präzise gefasst sein. Neben der Aufnahme des Typs bzw. der Klasse des Fahrzeugs ist zu regeln, ob ein Recht zur privaten Nutzung des Dienstwagens besteht. Ferner können Vereinbarungen ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 3 Weitere Zuständigkeitsregelungen

Über die Frage der Einzel- und Gesamtvertretung hinaus können einem GmbH-Geschäftsführer die Ressorts im Einzelnen zugewiesen bzw. der Rahmen der Geschäftsführungsbefugnis bestimmt werden. 3.1 Ressortverantwortung Gibt es lediglich einen Geschäftsführer, ist er allzuständig und verantwortet sämtliche Ressorts. Selbstverständlich kommt eine Delegation auf nachgeordnete Mitarbei...mehr